06.05.2024 Aufrufe

Versicherungsbote 1-2020

- Leitfaden: Zukauf von Maklerbeständen und Firmen - Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten - Wie man sich gegen das Wetter versichert

- Leitfaden: Zukauf von Maklerbeständen und Firmen
- Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten
- Wie man sich gegen das Wetter versichert

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wie sich ein Wechsel von der PKV in die<br />

GKV in der 2. Hälfte des Erwerbslebens<br />

auswirken kann<br />

Sven Wenig<br />

Autor des <strong>Versicherungsbote</strong>n<br />

Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung<br />

aus Angst vor steigenden PKV-Beiträgen im Alter? Ein solcher Weg ist nicht ohne gründliche<br />

Planung möglich und steht zudem in der Regel nur Menschen bis zum Alter von 55 Jahren offen.<br />

Plant man aber trotz der Hürden des Gesetzgebers diesen Gang in die GKV, sollte man<br />

sich auch vor einer möglichen Milchmädchenrechnung hüten.<br />

Wer im Ruhestand als freiwillig Versicherter in der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR)<br />

versichert ist, kann mitunter gar mehr für seine Krankenund<br />

Pflegeversicherung hinblättern als ein privat<br />

Versicherter – Hürden für eine günstige Pflichtversicherung<br />

in der KVdR sind hoch. Anhand von<br />

Modellrechnungen macht der <strong>Versicherungsbote</strong> mit der<br />

komplexen Materie der Kranken- und Pflegeversicherung<br />

im Ruhestand bekannt.<br />

Rückkehr von PKV in die GKV? –<br />

Hohe Hürden des Gesetzgebers<br />

Mit zunehmendem Alter drohen in der privaten<br />

Krankenversicherung (PKV) steigende Beiträge. Das<br />

bringt insbesondere privat Versicherte mit unstetem<br />

Einkommen und unsicheren Status dazu, mit einer<br />

Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)<br />

zu liebäugeln. Für eine Rückkehr aber hat der<br />

Gesetzgeber hohe Hürden errichtet. Soll doch verhindert<br />

werden, dass Menschen in jungen Jahren durch günstige<br />

Prämien in die PKV gelockt werden, sie aber in „teuren“<br />

Altersjahren mit hohen Gesundheitsrisiken zurück<br />

wechseln und dann die GKV durch hohe Kosten<br />

zusätzlich belasten. Wer also mit einer Rückkehr in die<br />

GKV plant, sollte zunächst wissen, unter welchen<br />

Bedingungen dies überhaupt möglich ist:<br />

1.) Eine unüberwindliche Hürde für viele Wechselwillige<br />

müssen Menschen ab dem Alter von 55 Jahren zur<br />

Kenntnis nehmen – und zwar durch § 6 Abs. 3a des<br />

fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Denn waren<br />

Menschen ab 55 in den letzten fünf Jahren vor Eintritt<br />

der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert oder<br />

waren sie mindestens die Hälfte dieser Zeit<br />

versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit<br />

oder hauptberuflich selbstständig, ist ihnen die<br />

Rückkehr in die GKV komplett verbaut.<br />

2.) Aber auch für Menschen U55 ist der Weg zurück zu<br />

einer Krankenkasse schwer und ist einzig durch Wiedererlangen<br />

der Versicherungspflicht möglich – hierfür<br />

müssen oft verschlechterte Bedingungen in Kauf<br />

genommen werden. Für Arbeiter und Angestellte, die<br />

sich zuvor haben von der Versicherungspflicht befreien<br />

lassen, ist der einzig das Unterschreiten der<br />

73

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!