Versicherungsbote 1-2020
- Leitfaden: Zukauf von Maklerbeständen und Firmen - Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten - Wie man sich gegen das Wetter versichert
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- Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten
- Wie man sich gegen das Wetter versichert
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Wie sich ein Wechsel von der PKV in die<br />
GKV in der 2. Hälfte des Erwerbslebens<br />
auswirken kann<br />
Sven Wenig<br />
Autor des <strong>Versicherungsbote</strong>n<br />
Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung<br />
aus Angst vor steigenden PKV-Beiträgen im Alter? Ein solcher Weg ist nicht ohne gründliche<br />
Planung möglich und steht zudem in der Regel nur Menschen bis zum Alter von 55 Jahren offen.<br />
Plant man aber trotz der Hürden des Gesetzgebers diesen Gang in die GKV, sollte man<br />
sich auch vor einer möglichen Milchmädchenrechnung hüten.<br />
Wer im Ruhestand als freiwillig Versicherter in der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR)<br />
versichert ist, kann mitunter gar mehr für seine Krankenund<br />
Pflegeversicherung hinblättern als ein privat<br />
Versicherter – Hürden für eine günstige Pflichtversicherung<br />
in der KVdR sind hoch. Anhand von<br />
Modellrechnungen macht der <strong>Versicherungsbote</strong> mit der<br />
komplexen Materie der Kranken- und Pflegeversicherung<br />
im Ruhestand bekannt.<br />
Rückkehr von PKV in die GKV? –<br />
Hohe Hürden des Gesetzgebers<br />
Mit zunehmendem Alter drohen in der privaten<br />
Krankenversicherung (PKV) steigende Beiträge. Das<br />
bringt insbesondere privat Versicherte mit unstetem<br />
Einkommen und unsicheren Status dazu, mit einer<br />
Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)<br />
zu liebäugeln. Für eine Rückkehr aber hat der<br />
Gesetzgeber hohe Hürden errichtet. Soll doch verhindert<br />
werden, dass Menschen in jungen Jahren durch günstige<br />
Prämien in die PKV gelockt werden, sie aber in „teuren“<br />
Altersjahren mit hohen Gesundheitsrisiken zurück<br />
wechseln und dann die GKV durch hohe Kosten<br />
zusätzlich belasten. Wer also mit einer Rückkehr in die<br />
GKV plant, sollte zunächst wissen, unter welchen<br />
Bedingungen dies überhaupt möglich ist:<br />
1.) Eine unüberwindliche Hürde für viele Wechselwillige<br />
müssen Menschen ab dem Alter von 55 Jahren zur<br />
Kenntnis nehmen – und zwar durch § 6 Abs. 3a des<br />
fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Denn waren<br />
Menschen ab 55 in den letzten fünf Jahren vor Eintritt<br />
der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert oder<br />
waren sie mindestens die Hälfte dieser Zeit<br />
versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit<br />
oder hauptberuflich selbstständig, ist ihnen die<br />
Rückkehr in die GKV komplett verbaut.<br />
2.) Aber auch für Menschen U55 ist der Weg zurück zu<br />
einer Krankenkasse schwer und ist einzig durch Wiedererlangen<br />
der Versicherungspflicht möglich – hierfür<br />
müssen oft verschlechterte Bedingungen in Kauf<br />
genommen werden. Für Arbeiter und Angestellte, die<br />
sich zuvor haben von der Versicherungspflicht befreien<br />
lassen, ist der einzig das Unterschreiten der<br />
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