Versicherungsbote 1-2020
- Leitfaden: Zukauf von Maklerbeständen und Firmen - Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten - Wie man sich gegen das Wetter versichert
- Leitfaden: Zukauf von Maklerbeständen und Firmen
- Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten
- Wie man sich gegen das Wetter versichert
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GKV während des Studiums die bessere Wahl.<br />
Studierende sind in der gesetzlichen Krankenkasse<br />
ihrer Eltern bis zum 25. Lebensjahr kostenlos<br />
familienversichert.<br />
Der Studentenbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und<br />
Pflegeversicherung liegt im Monat bei<br />
durchschnittlich rund 94 Euro für Kinderlose, die<br />
älter als 25 Jahre sind.<br />
Mit dem 30. Geburtstag wird es für Studierende<br />
deutlich teurer, weil sie dann keinen vergünstigten<br />
Beitrag mehr bekommen.<br />
Wer im Studium privat versichert war, kann danach<br />
nicht zurück in die GKV wechseln, wenn er sich<br />
selbstständig macht.<br />
Beamtenkinder haben in der Regel bis zur Vollendung<br />
des 25. Lebensjahres Anrecht auf Beihilfe durch ihre Eltern<br />
und müssen sich dann voll versichern. Das kann in<br />
der PKV gerade dann Mehrkosten verursachen, wenn<br />
das Geld knapp wird: etwa, wenn man länger studiert<br />
und Bafög auslief. Sollten Studierende schon bei der anfänglichen<br />
Wahl ihres PKV-Tarifes die Zeit danach<br />
beachten? Welche Optionen gibt es dann, die Kosten zu<br />
senken?<br />
Hängt es auch von der Studienwahl ab, ob man sich als<br />
Studentin oder Student privat versichern sollte? Zum<br />
Beispiel, weil man die späteren Jobchancen, potentielles<br />
Beihilfe-Anrecht etc. im Blick hat?<br />
Nein, nicht zwangsläufig. Wenn man sich nicht sicher ist,<br />
ob man sich gesetzlich oder privat versichern möchte,<br />
kann man auch mit einen Optionstarif für eine<br />
Vollversicherung planen. Diesen bieten viele private<br />
Krankenversicherungsgesellschaften an. Man erhält sich<br />
den Gesundheitsstand von jetzt und kann später optimal<br />
umstellen.<br />
Es gibt Studienfächer, mit denen man nicht gleich einen<br />
Job findet und erst mal eine Weile arbeitslos sein wird.<br />
Wenn ich recht informiert bin, droht dann der Basistarif.<br />
Wie lässt sich aus Ihrer Sicht die Zeit zwischen Studium<br />
und ersten Job überbrücken? Statistisch sind<br />
Studierende mehr als zehn Monate nach Abschluss auf<br />
Jobsuche.<br />
Die Wahl der Krankenversicherung während des<br />
Studiums wirkt sich auch auf die Zeit danach aus. Nicht<br />
immer ist ein Systemwechsel möglich.<br />
Bei Kinder mit Beihilfeberechtigung entfällt in den<br />
meisten Fällen mit Vollendung des 25. Lebensjahr das<br />
Anrecht auf Beihilfe. Diese müssen dann in einen<br />
100-Prozent-Tarif wechseln. Hier sollte schon bei Beginn<br />
des Studiums drauf geachtet werden, welche Mehrkosten<br />
drohen und wie diese gestemmt<br />
werden können, wenn sich die<br />
Studentin oder der Student<br />
Gedanken über die Befreiung in<br />
der GKV macht.<br />
Aber Mehrkosten drohen auch<br />
bei einer gesetzlichen<br />
Krankenkasse. Sobald Studierende<br />
während des Studiums<br />
30 Jahre alt werden oder das<br />
14. Fachsemester erreicht haben,<br />
entfällt der Studentenrabatt in<br />
der GKV. Sie müssen sich dann<br />
freiwillig gesetzlich versichern. Die Berechnung erfolgt<br />
dann über die GKV. Auch während eines<br />
Promotionsstudiums können Studierende nicht mehr<br />
von der studentischen Krankenversicherung profitieren.<br />
Das hat das Bundessozialgericht klargestellt (Urteil vom<br />
7. Juni 2018, Az. B 12 KR 15/16 R). Doktoranden müssen<br />
sich damit freiwillig gesetzlich versichern.<br />
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Die Wahl der Krankenversicherung<br />
während des<br />
Studiums wirkt sich<br />
auch auf die Zeit<br />
danach aus.<br />
Keine Probleme gibt es in der Regel, wenn Studierende<br />
nach dem Studium angestellt arbeiten. Waren diese zuvor<br />
gesetzlich versichert, können die Betroffenen das auch<br />
weiterhin bleiben.<br />
Waren Studierende privat<br />
versichert, dürfen sie nun<br />
zwischen gesetzlicher und<br />
privater Krankenversicherung<br />
wählen. In den meisten Fällen ist<br />
die GKV zunächst die bessere<br />
Option.<br />
Selbst, wenn Studierende<br />
während des Studiums<br />
privat versichert waren und<br />
gleich zum Berufsstart mehr als<br />
62.550 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
<strong>2020</strong>) verdienen,<br />
können sie sich gesetzlich versichern. Eine<br />
Sonderregelung gibt ihnen eine einmalige Beitrittsmöglichkeit<br />
zur GKV, sofern sie zuvor noch nicht<br />
voll berufstätig waren.<br />
Falls Studierende sich nach Studiumsende selbstständig<br />
machen und bislang gesetzlich versichert waren, haben<br />
sie grundsätzlich die Wahl zwischen den Systemen. In der