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Versicherungsbote 1-2020

- Leitfaden: Zukauf von Maklerbeständen und Firmen - Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten - Wie man sich gegen das Wetter versichert

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- Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten
- Wie man sich gegen das Wetter versichert

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Beispiel Eintrittsalter 30 Jahre und Monatsbeitrag<br />

500 Euro).<br />

Und jetzt rechne modellhaft Beispiel (1):<br />

Was investiere ich an Beitrag, bis ich 65 Jahre alt bin?!<br />

Bei Alter 20 (und ab 21 dann mit der Alterungsrückstellung)<br />

Beitrag 300* mal 12 mal 45 sind 162.000 und bei<br />

Alter 30 Beitrag 500* mal 12 mal 35 sind 210.000.<br />

Differenz 48.000 Euro mehr an Beitrag bei 10 Jahre<br />

späterem Eintritt. Die große Anwartschaft kostet<br />

50 Prozent aus 300* das sind 150 Euro mal 12 mal 10 also<br />

18.000. Dafür erkaufe ich mir das Einfrieren des<br />

Gesundheitszustandes, den früheren Beginn des<br />

Aufbaus an Alterungsrückstellungen und den<br />

günstigeren Beitrag einer/s Zwanzigjährigen. Eine<br />

Ersparnis von 30.000 Euro.<br />

Jetzt stelle ich den Mehrbeitrag<br />

mit späterem Eintrittsalter (ab<br />

30) dem Beitrag für die große<br />

Anwartschaft gegenüber und<br />

entscheide. Und beantworte mir<br />

die Frage, ob ich mir diese<br />

Strategie leisten möchte. Wähle<br />

ich die kleine Anwartschaft,<br />

dann habe ich ca. 20 Prozent aus<br />

300 Euro – das sind 60 Euro für<br />

das Einfrieren des Gesundheitszustandes.<br />

Jedoch fällt beim<br />

Aktivieren der dann gültige höhere Beitrag zum dann<br />

gültigen Eintrittsalter an. Das kann bei kurzen Zeiten<br />

zwischen Anwartschaft und Versicherungsbeginn Sinn<br />

machen.<br />

*Ersetze 300 und 500 mit dem tatsächlichen Beitrag.<br />

(1) Die Zahlen sind modellhaft fiktiv und zeigen nur den<br />

Gedankengang.<br />

Worauf gilt es bei einer Anwartschaftsversicherung zu<br />

achten? Gibt es Fallstricke in manchen Verträgen, so<br />

dass dann eine Rückkehr in den Tarif eben nicht ohne<br />

neue Hürden möglich ist: zum Beispiel Wartezeiten?<br />

Es sind die Obliegenheiten zu erfüllen. Meist muss<br />

innerhalb von zwei Monaten reagiert werden und die<br />

Anwartschaft aktiviert werden, wenn zum Beispiel zum<br />

Ende des Studiums ein Wechsel in die PKV möglich ist.<br />

Wenn die Option nicht aktiviert wird, verfällt die<br />

Anwartschaft und dann war die ganze Aktion umsonst.<br />

Daher ein dickes gelbes Post-It an die Kühlschranktür.<br />

64<br />

Denn das eine sind<br />

Gesetze und<br />

Vorschriften, das andere<br />

die Menschen,<br />

die sie umsetzen,<br />

interpretieren und<br />

wahrnehmen.<br />

Gibt es Situationen, in denen eine Anwartschaftsversicherung<br />

aus Ihrer Sicht keinen Sinn macht?<br />

Wenn von Anfang an klar ist, dass es keine Option für<br />

eine private Krankenversicherung nach Studien-/<br />

Ausbildungsende geben wird. Sonst gilt es, den<br />

Einzelfall im Gespräch zu erörtern.<br />

Würden Sie Maklern raten, das Thema Anwartschaftsversicherung<br />

im Beratungsgespräch aktiv anzusprechen?<br />

Lauern gar Haftungsfallen, wenn man es nicht tut<br />

und der Versicherte seinen PKV-Schutz zu den alten<br />

Bedingungen „verliert“?<br />

Grundsätzlich sind Versicherungsmakler, wenn Sie<br />

einen Beratungsbedarf erkennen,<br />

Sachwalter. Daraus folgt: Sie<br />

müssen den Kunden ansprechen<br />

und hinweisen. Das sagt schon<br />

das Sachwalterurteil [BGH,<br />

Urteil vom 22.05. 1985, Az.: IVa<br />

ZR 190/83 – Anmerkung<br />

Redaktion]. Makler müssen<br />

jedoch nicht mit der Glaskugel<br />

am Schreibtisch sitzen und<br />

Gedanken erahnen. Oder nicht<br />

gesätes Gras wachsen hören. Sie<br />

werden jedoch als Sachwalter des<br />

Kunden auf die Möglichkeiten<br />

hinweisen, wenn Sie Sachverhalte erfahren, die eine<br />

Beratungspflicht auslösen. Und da gehört das Thema<br />

Anwartschaften ganz normal dazu.<br />

Macht aus Ihrer Sicht auch eine GKV-Anwartschaftsversicherung<br />

Sinn, die die Rückkehr zu einer Krankenkasse<br />

ermöglicht? Wann?<br />

Sobald sich jemand ins Ausland begibt – auch innerhalb<br />

Europas - ist es zur Sicherung des Status „Ich war GKV“<br />

eine Empfehlung und ratsam. Zwar ist die Anwartschaftsversicherung<br />

– auch aufgrund der Versicherungspflicht<br />

– nicht mehr zwingend notwendig, jedoch für<br />

den Nachweis „Ich war GKV“ hilfreich. Hier gilt es, sich<br />

am besten schriftlich die Rückkehroption von seiner<br />

Krankenkasse bestätigen zu lassen. Denn das eine sind<br />

Gesetze und Vorschriften, das andere die Menschen, die<br />

sie umsetzen, interpretieren und wahrnehmen. Klingt<br />

jetzt erst mal nicht vertrauenserweckend und logisch.<br />

Doch geht es hier für den Kunden darum, dass, wenn er<br />

zum Beispiel krank ist, er seiner Pflicht sich zu

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