Versicherungsbote 1-2020
- Leitfaden: Zukauf von Maklerbeständen und Firmen - Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten - Wie man sich gegen das Wetter versichert
- Leitfaden: Zukauf von Maklerbeständen und Firmen
- Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten
- Wie man sich gegen das Wetter versichert
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
kommen Schmerzensgeldansprüche des Radfahrers von<br />
3.000 Euro und 7.000 Euro für den Verdienstausfall.<br />
Es wird recherchiert und schnell ist klar, dass die Tür<br />
nicht richtig verschlossen war. Der Pferdebetrieb muss<br />
haften und die Gesamtkosten von 15.000 Euro tragen.<br />
Welche Versicherung deckt das Risiko?<br />
Für Pferdebetriebe (Pensionsställe) ist es entscheidend,<br />
eine Betriebshaftpflichtversicherung speziell für diese<br />
Risiken abzuschließen. Sie schützt den Pferdebetrieb<br />
nicht nur vor finanziellen Belastungen. Bei einer<br />
Haftpflichtversicherung genießt der Versicherungsnehmer<br />
auch finanziellen Schutz bei Streitigkeiten.<br />
Neben Prüfungen und Regulierung von Leistungsansprüchen<br />
wehrt die Versicherung auch unberechtigte<br />
Forderungen ab. Besonders im Ernstfall – wie im<br />
Praxisbeispiel – vertreten Experten die Rechte des<br />
Pensionsstalles. Und kommt es zu einer Gerichtsverhandlung,<br />
agiert ein Haftpflichtversicherer ähnlich<br />
wie ein Rechtsschutzversicherer.<br />
Risiko: Unterschätze Gefahr im Pensionsstall<br />
Pensionsstallbesitzer können aber auch für verletzte oder<br />
gar verunglückte Pferde haften. Sie sind für das Wohlergehen<br />
der in Verwahrung genommenen Pferde<br />
verantwortlich. Pferdebesitzer können sich folglich mit<br />
Ansprüchen an den Stallbesitzer wenden und die Kosten<br />
einer tierärztlichen Behandlung des Pferdes – bei Tod des<br />
Pferdes den Wert des Lieblings – vom Stallinhaber<br />
zurückverlangen.<br />
Pferdestallbesitzer alle gesetzlichen Vorschriften<br />
einhalten. Sogenannte Obhutsschäden – also Schäden am<br />
Pensionspferd – sollten sinnvoll abgesichert werden.<br />
Ertragsausfall bei Pferdebetrieben<br />
Das Zusammentreffen vieler Pferde birgt auch Gefahren<br />
für ihre Gesundheit. Die Ansteckungsgefahr mit einer<br />
Pferdeseuche oder mit übertragbaren Krankheit wie<br />
beispielsweise Herpes und Druse ist besonders bei<br />
wechselndem Pferdebestand erhöht. Eine infektiöse<br />
Pferdekrankheit kann auch erhebliche finanzielle Folgen<br />
für Reitställe mit sich bringen. Was bedeutet das? In<br />
einem Ausbildungsstall mit zwölf Pferden kommen pro<br />
Monat drei neue junge Pferde hinzu. Anfang des Monats<br />
wird durch ein neues Pferd Herpes in den Stall getragen.<br />
Aufgrund der vorbeugenden Maßnahmen und<br />
Quarantänezeiten bleiben die neuen Pferde aus. Es<br />
entsteht ein Ertragsschaden von 2.500 Euro pro Monat.<br />
Eine Absicherung gegen den Ertragsausfall kann hier eine<br />
Ergänzung zur dringend empfohlenen Betriebshaftpflicht<br />
sein. Pferdebetriebe können sich gegen<br />
Ertragsausfall absichern, wenn der Umsatzeinbruch in<br />
Folge einer anzeigepflichtigen Pferdeseuche, Druse oder<br />
Herpes erfolgt. Bei gänzlicher oder teilweiser<br />
Unterbrechung des versicherten Betriebs wird der<br />
dadurch entstandene Ertragsschaden ersetzt.<br />
Ein Gastkommentar von Felix Garlipp<br />
Häufig unterschätzte Gefahr ist der bauliche Mangel.<br />
Wird beispielsweise ein Pensionsstall gepachtet, muss<br />
vom Pächter Sorge getragen werden, dass alle<br />
Vorschriften eingehalten werden. Das Pensionspferd<br />
bezieht die Pferdebox. Am nächsten Morgen findet der<br />
Mitarbeiter das Pferd liegend auf dem Boden. Es hat sich<br />
in der Nacht ein Bein gebrochen. Der Tierarzt kann es<br />
nur noch erlösen und einschläfern. Ursache für den Bruch<br />
soll ein zu großer Spalt zwischen Stalltür und Fußboden<br />
sein. Dies bestätigt im Folgenden auch ein<br />
Sachverständiger. Der Pensionsstallpächter hätte diesen<br />
baulichen Mängel vor Bezug eines Pferdes beseitigen<br />
müssen. Er muss für den Verlust des Pferdes und die<br />
Kosten des Tierarztes aufkommen.<br />
Achtung: Bauliche Mängel sind nicht nur Ursachen bei<br />
gepachteten Betrieben. Bei Umbauten muss der<br />
59