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Versicherungsbote 1-2020

- Leitfaden: Zukauf von Maklerbeständen und Firmen - Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten - Wie man sich gegen das Wetter versichert

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- Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten
- Wie man sich gegen das Wetter versichert

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kommen Schmerzensgeldansprüche des Radfahrers von<br />

3.000 Euro und 7.000 Euro für den Verdienstausfall.<br />

Es wird recherchiert und schnell ist klar, dass die Tür<br />

nicht richtig verschlossen war. Der Pferdebetrieb muss<br />

haften und die Gesamtkosten von 15.000 Euro tragen.<br />

Welche Versicherung deckt das Risiko?<br />

Für Pferdebetriebe (Pensionsställe) ist es entscheidend,<br />

eine Betriebshaftpflichtversicherung speziell für diese<br />

Risiken abzuschließen. Sie schützt den Pferdebetrieb<br />

nicht nur vor finanziellen Belastungen. Bei einer<br />

Haftpflichtversicherung genießt der Versicherungsnehmer<br />

auch finanziellen Schutz bei Streitigkeiten.<br />

Neben Prüfungen und Regulierung von Leistungsansprüchen<br />

wehrt die Versicherung auch unberechtigte<br />

Forderungen ab. Besonders im Ernstfall – wie im<br />

Praxisbeispiel – vertreten Experten die Rechte des<br />

Pensionsstalles. Und kommt es zu einer Gerichtsverhandlung,<br />

agiert ein Haftpflichtversicherer ähnlich<br />

wie ein Rechtsschutzversicherer.<br />

Risiko: Unterschätze Gefahr im Pensionsstall<br />

Pensionsstallbesitzer können aber auch für verletzte oder<br />

gar verunglückte Pferde haften. Sie sind für das Wohlergehen<br />

der in Verwahrung genommenen Pferde<br />

verantwortlich. Pferdebesitzer können sich folglich mit<br />

Ansprüchen an den Stallbesitzer wenden und die Kosten<br />

einer tierärztlichen Behandlung des Pferdes – bei Tod des<br />

Pferdes den Wert des Lieblings – vom Stallinhaber<br />

zurückverlangen.<br />

Pferdestallbesitzer alle gesetzlichen Vorschriften<br />

einhalten. Sogenannte Obhutsschäden – also Schäden am<br />

Pensionspferd – sollten sinnvoll abgesichert werden.<br />

Ertragsausfall bei Pferdebetrieben<br />

Das Zusammentreffen vieler Pferde birgt auch Gefahren<br />

für ihre Gesundheit. Die Ansteckungsgefahr mit einer<br />

Pferdeseuche oder mit übertragbaren Krankheit wie<br />

beispielsweise Herpes und Druse ist besonders bei<br />

wechselndem Pferdebestand erhöht. Eine infektiöse<br />

Pferdekrankheit kann auch erhebliche finanzielle Folgen<br />

für Reitställe mit sich bringen. Was bedeutet das? In<br />

einem Ausbildungsstall mit zwölf Pferden kommen pro<br />

Monat drei neue junge Pferde hinzu. Anfang des Monats<br />

wird durch ein neues Pferd Herpes in den Stall getragen.<br />

Aufgrund der vorbeugenden Maßnahmen und<br />

Quarantänezeiten bleiben die neuen Pferde aus. Es<br />

entsteht ein Ertragsschaden von 2.500 Euro pro Monat.<br />

Eine Absicherung gegen den Ertragsausfall kann hier eine<br />

Ergänzung zur dringend empfohlenen Betriebshaftpflicht<br />

sein. Pferdebetriebe können sich gegen<br />

Ertragsausfall absichern, wenn der Umsatzeinbruch in<br />

Folge einer anzeigepflichtigen Pferdeseuche, Druse oder<br />

Herpes erfolgt. Bei gänzlicher oder teilweiser<br />

Unterbrechung des versicherten Betriebs wird der<br />

dadurch entstandene Ertragsschaden ersetzt.<br />

Ein Gastkommentar von Felix Garlipp<br />

Häufig unterschätzte Gefahr ist der bauliche Mangel.<br />

Wird beispielsweise ein Pensionsstall gepachtet, muss<br />

vom Pächter Sorge getragen werden, dass alle<br />

Vorschriften eingehalten werden. Das Pensionspferd<br />

bezieht die Pferdebox. Am nächsten Morgen findet der<br />

Mitarbeiter das Pferd liegend auf dem Boden. Es hat sich<br />

in der Nacht ein Bein gebrochen. Der Tierarzt kann es<br />

nur noch erlösen und einschläfern. Ursache für den Bruch<br />

soll ein zu großer Spalt zwischen Stalltür und Fußboden<br />

sein. Dies bestätigt im Folgenden auch ein<br />

Sachverständiger. Der Pensionsstallpächter hätte diesen<br />

baulichen Mängel vor Bezug eines Pferdes beseitigen<br />

müssen. Er muss für den Verlust des Pferdes und die<br />

Kosten des Tierarztes aufkommen.<br />

Achtung: Bauliche Mängel sind nicht nur Ursachen bei<br />

gepachteten Betrieben. Bei Umbauten muss der<br />

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