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Versicherungsbote 1-2020

- Leitfaden: Zukauf von Maklerbeständen und Firmen - Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten - Wie man sich gegen das Wetter versichert

- Leitfaden: Zukauf von Maklerbeständen und Firmen
- Krankenkasse: Die hohen Überschüsse führten zu Begehrlichkeiten
- Wie man sich gegen das Wetter versichert

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Gibt es Sonderkonzepte, beispielsweise Verträge der<br />

Genossenschaft VEMA? Dann ist die Übertragung<br />

schwierig, besonders zu einem anderen Pool.<br />

Gibt es Gesellschaften, die kein CoC akzeptieren?<br />

Dann müssen direkt neue Vollmachten eingeholt<br />

werden.<br />

Liegen bei Gesellschaften weniger als fünf bis zehn<br />

Verträge? Dann wird meist auch direkt eine neue<br />

Maklervollmacht notwendig.<br />

Die Umgehung der Fallstricke ist machbar – es<br />

stellen sich mit den Problemen lösbare Aufgaben.<br />

Der Zeitaufwand sollte aber nicht unterschätzt<br />

werden.<br />

Hier weitere nützliche Tipps und Tricks, die<br />

bei einem Bestandskauf beachtet werden<br />

sollten:<br />

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E-Mail Weiterleitung und Telefon-Umleitung: Die<br />

Kunden finden in Ihren Unterlagen noch die<br />

Verkäufer-Kontaktdaten. Diese leiten wir zu uns um<br />

auf eine separate Nummer. So verlieren wir keine<br />

Kunden, weil sie „uns“ nicht mehr erreichen.<br />

Provisionsweitergabe: Bis Geld nach der Bestandsübertragung<br />

bei uns ankommt, dauert es sechs bis<br />

zwölf Monate. In der Zeit muss der Verkäufer<br />

monatlich eine Abrechnung erstellen. Wir geben ihm<br />

dafür Vorlagen an die Hand und überprüfen die<br />

Daten mit ihm.<br />

Import Kundendaten: Wir importieren nur aktuelle<br />

GDV- oder CSV-Daten, die wir von den Gesellschaften<br />

erhalten, in unser System – also KEINE<br />

Excel-Datei aus dem Maklerverwaltungsprogramm<br />

(MVP) des Verkäufers. Wir unterstützen den<br />

Verkäufer lieber beim Besorgen aktueller<br />

GDV-Daten – weil es uns nützt. Halten Sie das MVP<br />

möglichst sauber und aktuell – das erhöht dann<br />

später auch den Wert der eigenen Firma.<br />

To-Do-Liste nach dem Kauf einer GmbH<br />

Sobald Sie überlegen, anstelle des „einfachen<br />

Bestandskaufs“ die ganze Firma eines Verkäufers zu<br />

übernehmen, sind die Aufgaben nach Unterschrift unter<br />

dem Kaufvertrag gänzlich andere. Hier kurz eine<br />

Zusammenstellung am Beispiel eines GmbH-Kaufs,<br />

worauf zu achten ist.<br />

1. Formalitäten:<br />

▷ Handelsregistereintragung prüfen: Sind Gesellschafter,<br />

Geschäftsführer, Adresse, Tätigkeit korrekt<br />

eingetragen? Bei uns gab es einmal die Situation, dass<br />

noch eine Prokura an einen bereits ausgeschiedenen<br />

Mitarbeiter im Handelsregister eingetragen war.<br />

Daher empfiehlt es sich, immer VOR dem<br />

Notarvertrag den Handelsregisterauszug genau<br />

anzuschauen. Wir haben das versäumt und mussten<br />

dann ein zweites Mal zum Notar, um die Prokura zu<br />

entfernen – ärgerlich, da zusätzlich Zeit und Geld.<br />

▷ IHK-Registrierung: Wechselt der Geschäftsführer,<br />

der die Erlaubnis hatte (was ja meist der Fall ist),<br />

müssen bei der IHK wieder alle Unterlagen für die<br />

Erlaubnis 34d (oder weitere) eingereicht werden<br />

– also von Sachkundenachweis bis Führungszeugnis.<br />

Eine Checkliste hierzu gibt es bei der IHK. Wichtig:<br />

Alle Unterlagen sollten im Original vorliegen und<br />

nicht älter als drei Monate sein.<br />

▷ Gewerbeummeldung: Die Mitteilung des neuen<br />

Geschäftsführers mit Handelsregister-Auszug per<br />

Mail an das Gewerbeamt genügt hierfür.<br />

▷ Webseiten, Briefpapier, Signaturen, Impressum,<br />

Datenschutzerklärung, Erstinformation, Maklermandat<br />

& Maklervollmacht: Wichtig – überall<br />

aktualisieren und anpassen. Manchmal vergisst man<br />

da schnell die eine oder andere Änderung.<br />

2. Bankkonten:<br />

Wenn möglich, empfiehlt sich der persönliche Besuch mit<br />

dem Verkäufer bei der jeweiligen Bank. Personalausweis<br />

und Handelsregister-Auszug sowie alle wirtschaftlich<br />

Berechtigten sind vorher der Bank mitzuteilen, dann geht<br />

der Termin schneller. Persönlich ist besser, weil es dann<br />

auch ‚reibungslos‘ funktioniert. Bei der Volksbank haben<br />

wir bisher zum Beispiel sehr gute Erfahrungen gemacht.<br />

Die Deutsche Bank hingegen war eher eine Katastrophe.<br />

Hier hat es fünf bis sechs Wochen gedauert, ehe ich<br />

Kontozugriff hatte. Empfehlung: die Kontovollmacht/<br />

den Online-Zugang des Verkäufers erst sperren, wenn Sie<br />

selbst Zugang haben. Das setzt natürlich ein gewisses<br />

Vertrauen voraus.<br />

3. Mitteilung an Gesellschaften/ Pools:<br />

Ziemlich nervig bei vielen Direktanbindungen ist es, alle<br />

Gesellschaften über den Wechsel der Gesellschafter und<br />

Geschäftsführer zu unterrichten. Die Courtagezusagen<br />

bleiben bestehen, die Gesellschaften wollen aber<br />

mindestens den Ausweis des Geschäftsführers und<br />

Handelsregister-Auszug. Viele kommen dann mit<br />

Zusatzunterlagen bzw. wollen eine Bürgschaft. Das<br />

vermeiden wir, indem wir über die Direktanbindungen<br />

keine vordiskontierten Provisionen mehr auszahlen<br />

lassen. Der Verkäufer wird aber auch aus der Bürgschaft<br />

raus wollen, was zu beachten ist.<br />

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