Politik und Verbände Verfassungsbeschwerde eingereicht Wie angekündigt hat die Stolle Sanitätshaus GmbH eine Verfassungsbeschwerde gegen die einseitige Befreiung von Apotheken aus der Präqualifizierung für bestimmte Produktgruppen eingereicht. Konkret geht es um die Benachteiligung des Sanitätsfachhandels und die Gefährdung der GKV-Versicherten durch den Wegfall einheitlicher Versorgungs- und Qualitätsstandards. „Wir sind zuversichtlich, auf diesem Weg die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung zu Fall zu bringen und damit den fairen Wettbewerb sowie einheitliche Qualitätsstandards in der Hilfsmittelversorgung wieder herzustellen“, erklärt Stolle-Geschäftsführer Detlef Möller. „Die unterschiedlichen Regeln für Apotheken und Sanitätshäuser verstoßen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Der Zugang zum Markt wird für Apotheken und Sanitätshäuser von völlig unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig gemacht“, kommentieren die Generalsekretäre des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland“ (WvD), Kirsten Abel und Patrick Grunau die aktuelle Situation. „Patienten, insbesondere aus vulnerablen Gruppen, sollten sich darauf verlassen können, eine gleichermaßen hochwertige Versorgung zu erhalten, unabhängig vom Ort der Leistung.“ Während das Arzneimittel-Lieferengpass- bekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALB- VVG) ursprünglich darauf abzielte, Bürokratie zu reduzieren und Mehrfachprüfungen zu eliminieren, wurde aus Sicht des Bündnisses ein Gesetz beschlossen, das neue bürokratische Doppelstrukturen im System etabliere, Patientensicherheit gefährde und einheitliche Mindeststandards der Versorgung untergrabe. Daher sieht WvD nach wie vor deutlichen Korrekturbedarf: „Wir haben konstruktive Vorschläge für eine bürokratiearme und gerechte Qualitätssicherung im Rahmen der sogenannten Präqualifizierung gemacht und stehen bereit, um mit politischen Entscheidungsträgern und Gesundheitsakteuren eine Lösung zu finden, die allen gerecht wird“, so Abel und Grunau. Detlef Möller betont, dass die Beschwerde der Politik ein Zeichen sein sollte, die fortgesetzte Ignoranz gegenüber den Sanitätshäusern und der mittelständisch geprägten Struktur in der Hilfsmittelversorgung zu beenden und stattdessen eine einheitliche und qualitätssichernde bürokratische Entschlackung bei der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer in Angriff zu nehmen. Die Verfassungsbeschwerde wurde am 2. April von der Kanzlei Zuck, Vaihingen, eingereicht. Im Folgenden wird nun das Bundesverfassungsgericht zunächst über die Annahme der Verfassungsbeschwerde entscheiden. Überarbeitung der MDR gefordert Am 26. Mai feiert die europäische Medizinprodukteverordnung (MDR) ihren dritten „Geburtstag“, sie gilt in der Medizintechnikbranche weiterhin als ein viel diskutiertes Thema. Jüngst meldete sich auch die Politik in Person von Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach zur MDR zu Wort. Sie fordert eine Überarbeitung. Gerlach betont: „Bayern, Deutschland und Europa müssen auch künftig für medizintechnische Unternehmen attraktiv bleiben. Deshalb ist es wichtig, dass die europäische Verordnung zu Medizinprodukten besser wird. Derzeit ist vieles überbürokratisch – das führt zu Innovationshemmnissen.“ Ähnlich lautet auch das Fazit der EU-Abgeordneten Peter Liese, Angelika Niebler und Andreas Glück, die bereits Ende Februar im Europäischen Parlament (EP) darauf hingewiesen haben, dass die MDR „über das Ziel hinausgeschossen“ sei und grundlegend überarbeitet werden müsse. Peter Liese forderte dabei unter anderem eine Regelung Foto: Susie Knollon/Stimmkreisbüro Judith Gerlach Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach fordert eine MDR- Anpassung. zu Nischenprodukten sowie die Abschaffung der Rezertifizierungs-Regelung. Auch die EU-Kommission zeigte sich in der Diskussion aufgeschlossen. „Die EP-Debatte zeigt überdeutlich die Erkenntnis der Parlamentarier:innen, dass die MDR über das Ziel hinausgeschossen ist und dringend nachgebessert werden muss. Auch die Unterstützung des Vorschlags, die Rezertifizierung von Bestandsprodukten abzuschaffen, ist ein gutes Signal. Nach den EP-Wahlen im Juni müssen die Lösungen so schnell wie möglich vorangetrieben werden“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll die Entwicklung, die eine neuerliche Anpassung der MDR wahrscheinlich macht. Welche Folgen eine Beibehaltung des Status-Quo haben wird, das skizzierte Judith Gerlach: „Die EU-Medizinprodukte-Verordnung hat als Ziel, Patienten besser zu schützen. Das unterstützen wir selbstverständlich. Dieses Ziel kann jedoch nicht erreicht werden, wenn die Versorgungssicherheit mit lebenswichtigen Medizinprodukten nicht mehr gewährleistet ist. Im schlimmsten Fall werden wegen Überregulierungen Produkte nur noch außerhalb der Europäischen Union entwickelt und produziert. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Über die Hälfte der gesamten europäischen MedTech-Entwicklung und -Produktion findet in Süddeutschland statt – und wir in Bayern wollen, dass das so bleibt!“ 8 ORTHOPÄDIE TECHNIK <strong>05</strong>/24
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