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05 / 2024

Die Fachzeitschrift ORTHOPÄDIE TECHNIK ist die maßgebliche Publikation für das OT-Handwerk und ein wichtiger Kompass für die gesamte Hilfsmittelbranche.

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Politik und Verbände<br />

Verfassungsbeschwerde eingereicht<br />

Wie angekündigt hat die Stolle Sanitätshaus GmbH<br />

eine Verfassungsbeschwerde gegen die einseitige<br />

Befreiung von Apotheken aus der Präqualifizierung für<br />

bestimmte Produktgruppen eingereicht. Konkret geht<br />

es um die Benachteiligung des Sanitätsfachhandels und<br />

die Gefährdung der GKV-Versicherten durch den Wegfall<br />

einheitlicher Versorgungs- und Qualitätsstandards. „Wir<br />

sind zuversichtlich, auf diesem Weg die einseitige Befreiung<br />

der Apotheken von der Präqualifizierung zu Fall zu<br />

bringen und damit den fairen Wettbewerb sowie einheitliche<br />

Qualitätsstandards in der Hilfsmittelversorgung<br />

wieder herzustellen“, erklärt Stolle-Geschäftsführer Detlef<br />

Möller.<br />

„Die unterschiedlichen Regeln für Apotheken und Sanitätshäuser<br />

verstoßen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.<br />

Der Zugang zum Markt wird für Apotheken<br />

und Sanitätshäuser von völlig unterschiedlichen Voraussetzungen<br />

abhängig gemacht“, kommentieren die Generalsekretäre<br />

des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland“<br />

(WvD), Kirsten Abel und Patrick Grunau die aktuelle Situation.<br />

„Patienten, insbesondere aus vulnerablen Gruppen,<br />

sollten sich darauf verlassen können, eine gleichermaßen<br />

hochwertige Versorgung zu erhalten, unabhängig vom Ort<br />

der Leistung.“ Während das Arzneimittel-Lieferengpass-<br />

bekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALB-<br />

VVG) ursprünglich darauf abzielte, Bürokratie zu reduzieren<br />

und Mehrfachprüfungen zu eliminieren, wurde aus<br />

Sicht des Bündnisses ein Gesetz beschlossen, das neue bürokratische<br />

Doppelstrukturen im System etabliere, Patientensicherheit<br />

gefährde und einheitliche Mindeststandards<br />

der Versorgung untergrabe. Daher sieht WvD nach wie vor<br />

deutlichen Korrekturbedarf: „Wir haben konstruktive Vorschläge<br />

für eine bürokratiearme und gerechte Qualitätssicherung<br />

im Rahmen der sogenannten Präqualifizierung<br />

gemacht und stehen bereit, um mit politischen Entscheidungsträgern<br />

und Gesundheitsakteuren eine Lösung zu<br />

finden, die allen gerecht wird“, so Abel und Grunau.<br />

Detlef Möller betont, dass die Beschwerde der Politik ein<br />

Zeichen sein sollte, die fortgesetzte Ignoranz gegenüber<br />

den Sanitätshäusern und der mittelständisch geprägten<br />

Struktur in der Hilfsmittelversorgung zu beenden und<br />

stattdessen eine einheitliche und qualitätssichernde bürokratische<br />

Entschlackung bei der Präqualifizierung für alle<br />

Leistungserbringer in Angriff zu nehmen. Die Verfassungsbeschwerde<br />

wurde am 2. April von der Kanzlei Zuck, Vaihingen,<br />

eingereicht. Im Folgenden wird nun das Bundesverfassungsgericht<br />

zunächst über die Annahme der Verfassungsbeschwerde<br />

entscheiden.<br />

Überarbeitung der MDR gefordert<br />

Am 26. Mai feiert die europäische Medizinprodukteverordnung<br />

(MDR) ihren dritten „Geburtstag“, sie gilt in<br />

der Medizintechnikbranche weiterhin als ein viel diskutiertes<br />

Thema. Jüngst meldete sich auch die Politik in Person<br />

von Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach zur<br />

MDR zu Wort. Sie fordert eine Überarbeitung. Gerlach betont:<br />

„Bayern, Deutschland und Europa müssen auch künftig<br />

für medizintechnische Unternehmen attraktiv bleiben.<br />

Deshalb ist es wichtig, dass die europäische Verordnung zu<br />

Medizinprodukten besser wird. Derzeit ist vieles überbürokratisch<br />

– das führt zu Innovationshemmnissen.“<br />

Ähnlich lautet auch das Fazit der<br />

EU-Abgeordneten Peter Liese, Angelika<br />

Niebler und Andreas Glück,<br />

die bereits Ende Februar im Europäischen<br />

Parlament (EP) darauf<br />

hingewiesen haben, dass die MDR<br />

„über das Ziel hinausgeschossen“<br />

sei und grundlegend überarbeitet<br />

werden müsse. Peter Liese forderte<br />

dabei unter anderem eine Regelung<br />

Foto: Susie Knollon/Stimmkreisbüro Judith Gerlach<br />

Bayerns Gesundheitsministerin<br />

Judith Gerlach fordert eine MDR-<br />

Anpassung.<br />

zu Nischenprodukten sowie die Abschaffung der Rezertifizierungs-Regelung.<br />

Auch die EU-Kommission zeigte sich in<br />

der Diskussion aufgeschlossen. „Die EP-Debatte zeigt überdeutlich<br />

die Erkenntnis der Parlamentarier:innen, dass<br />

die MDR über das Ziel hinausgeschossen ist und dringend<br />

nachgebessert werden muss. Auch die Unterstützung des<br />

Vorschlags, die Rezertifizierung von Bestandsprodukten<br />

abzuschaffen, ist ein gutes Signal. Nach den EP-Wahlen im<br />

Juni müssen die Lösungen so schnell wie möglich vorangetrieben<br />

werden“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer<br />

und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll die Entwicklung,<br />

die eine neuerliche Anpassung der MDR wahrscheinlich<br />

macht.<br />

Welche Folgen eine Beibehaltung des Status-Quo haben<br />

wird, das skizzierte Judith Gerlach: „Die EU-Medizinprodukte-Verordnung<br />

hat als Ziel, Patienten besser zu schützen.<br />

Das unterstützen wir selbstverständlich. Dieses Ziel<br />

kann jedoch nicht erreicht werden, wenn die Versorgungssicherheit<br />

mit lebenswichtigen Medizinprodukten nicht<br />

mehr gewährleistet ist. Im schlimmsten Fall werden wegen<br />

Überregulierungen Produkte nur noch außerhalb der Europäischen<br />

Union entwickelt und produziert. Hier besteht<br />

dringender Handlungsbedarf. Über die Hälfte der gesamten<br />

europäischen MedTech-Entwicklung und -Produktion<br />

findet in Süddeutschland statt – und wir in Bayern wollen,<br />

dass das so bleibt!“<br />

8<br />

ORTHOPÄDIE TECHNIK <strong>05</strong>/24

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