Digitalisierung AOK-Krankenkassen unterstützen Pilotprojekt E-Verordnung Zum 15. April <strong>2024</strong> haben sich der AOK-Bundesverband sowie die AOKs Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordost, NordWest, PLUS für Sachsen und Thüringen sowie Sachsen-Anhalt dem Pilotprojekt E-Verordnung für orthopädische Hilfsmittel unter der Leitung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) angeschlossen. Gemeinsam mit den anderen Partnern des Pilotprojektes testen sie ab sofort die elektronische Verordnung für orthopädische Hilfsmittel – ehemals Muster 16 – vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung. Darüber hinaus arbeiten die AOKs an der Umsetzung mit. „Wir wollen gemeinsam mit den bisherigen Partnern des Pilotprojektes den Weg der E-Verordnung für orthopädische Hilfsmittel gematikkonform und mit Wahlfreiheit für die Versicherten gestalten und erproben“, erklärt Frank Rudolf, Hilfsmittel-Experte des AOK-Bundesverbands. „Gemeinsam können wir die komplexe Digitalisierung der Hilfsmittelverordnung erfolgreich umsetzen und damit die Versorgung unserer 27 Millionen Versicherten langfristig sichern.“ Thomas Münch, Vorstandsmitglied des BIV-OT, begrüßt die AOKs im Pilotprojekt E-Verordnung für orthopädische Hilfsmittel: „Die Mitarbeit von Kostenträgern, die insgesamt 37 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland vertreten, ist ein wichtiger Schritt für die Prozessoptimierung. Ziel unseres Projektes war es von Anfang an, den gesamten Prozess von der elektronischen Verordnung des Arztes, über den Versicherten und den Kostenvoranschlag des Leistungserbringers bis hin zur Abrechnung mit dem Kostenträger abzubilden. Dabei setzen wir auf Thomas Münch, Mitglied des wettbewerbsneu trale, offene und etablierte Stan- dass die AOK-Krankenkassen BIV-OT-Vorstands, freut sich, dards und schließen keinen aus.“ Schon heute unterstützen. das Pilotprojekt E-Verordnung setzen die AOKs auf innovative und digitale Wege. „Gemeinsam werden wir Schnittstellen definieren, bestehende technische Lösungen fit für die digitale Welt von morgen machen und damit einen reibungslosen Übergang von der Papierform zur elektronischen Verordnung ermöglichen“, so Münch. Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen voraussichtlich zum 1. Juli 2027 alle Sanitätshäuser, orthopädie(schuh) technischen Werkstätten, Hörakustiker und Augenoptiker elektronische Verordnungen von Hilfsmitteln verarbeiten können, um die 73 Millionen gesetzlich Versicherten weiterhin zu versorgen. Daher wurde auf Initiative der Gesundheitshandwerke unter zentraler Mitwirkung des BIV-OT das größte deutsche Pilotprojekt für die Einführung der E-Verordnung für Hilfsmittel aufgesetzt. Foto: BIV-OT/Chris Rausch Sicherer Messengerdienst fürs Gesundheitswesen Whatsapp oder Facebook-Messenger sind Programme, mit denen weltweit viele Millionen Menschen sich täglich Nachrichten schreiben. Doch diese Messengerdienste haben vor allem beim Thema Datenschutz Nachholbedarf und eignen sich deshalb nicht, um medizinische Daten auszutauschen. Der Bedarf an einem Kurznachrichtendienst als Ergänzung zur E-Mail wurde aber bei den Verantwort lichen der Gematik, bei Politik und im Gesundheitswesen allgemein erkannt und mit dem TI-Messenger präsentierte die Gematik die entsprechende Lösung. Doch die Gematik, als nationale Agentur für digitale Gesundheit, legte nur die Rahmenbedingungen fest, die konkrete Ausarbeitung des Programms liegt in der Verantwortung der Anbieter. Mit Famedly, einem Berliner Unternehmen, erhielt der erste Anbieter Anfang April eine Zulassung durch die Gematik. Darauf aufbauend wird der TI-Messenger in der Modellregion für digitale Gesundheit in Hamburg und Umgebung getestet und ausgewer- Foto: Gematik Laut Dr. Florian Hartge, Geschäftsführer der Gematik, erleichtern TI-Messenger die Direktkommunikation im medizinischen Versorgungsalltag. tet. Dr. Florian Hartge, Geschäftsführer der Gematik: „Mit den TI-Messengern können Praxisteams, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen Kurznachrichten verschicken. Dabei tauschen sie sich in Echtzeit aus und sind räumlich flexibel. Ein übergreifender Messagingstandard hat bis jetzt gefehlt. Nun schließt sich eine Lücke, und die Direktkommunikation im medizinischen Versorgungsalltag wird noch einfacher.“ Die Gematik prüft die Interoperabilität aller Messenger- Lösungen der jeweiligen Hersteller – eine zentrale Voraussetzung, um einander kontaktieren zu können. Die Gründer von Famedly, Dr. Niklas Zender und Dr. Phillipp Kurtz: „Mit der Zulassung unseres TI-Messengers gehen wir einen entscheidenden Schritt in die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Es war uns wichtig, eine Lösung auf den Markt zu bringen, die mehr als nur die tägliche Kommunikation erleichtert. Unser TI-Messenger erfüllt nicht nur die hohen Datenschutzanforderungen, sondern ist benutzerfreundlich und integrierbar in bestehende IT-Systeme, um Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten.“ Geplant ist, dass die TI-Messenger zukünftig auch Versorgungsprozesse unterstützen können, zum Beispiel das Terminmanagement. Darüber hinaus kann ein Messenger auch perspektivisch bei der Überweisung oder beim Aufnahme- und Entlassmanagement zum Einsatz kommen. 68 ORTHOPÄDIE TECHNIK <strong>05</strong>/24
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