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05 / 2024

Die Fachzeitschrift ORTHOPÄDIE TECHNIK ist die maßgebliche Publikation für das OT-Handwerk und ein wichtiger Kompass für die gesamte Hilfsmittelbranche.

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Digitalisierung<br />

AOK-Krankenkassen unterstützen<br />

Pilotprojekt E-Verordnung<br />

Zum 15. April <strong>2024</strong> haben sich der AOK-Bundesverband<br />

sowie die AOKs Baden-Württemberg, Niedersachsen,<br />

Nordost, NordWest, PLUS für Sachsen und Thüringen sowie<br />

Sachsen-Anhalt dem Pilotprojekt E-Verordnung für<br />

orthopädische Hilfsmittel unter der Leitung des Bundesinnungsverbandes<br />

für Orthopädie-Technik (BIV-OT) angeschlossen.<br />

Gemeinsam mit den anderen Partnern des<br />

Pilotprojektes testen sie ab sofort die elektronische Verordnung<br />

für orthopädische Hilfsmittel – ehemals Muster 16 –<br />

vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung. Darüber hinaus<br />

arbeiten die AOKs an der Umsetzung mit.<br />

„Wir wollen gemeinsam mit den bisherigen Partnern des<br />

Pilotprojektes den Weg der E-Verordnung für orthopädische<br />

Hilfsmittel gematikkonform und mit Wahlfreiheit für die<br />

Versicherten gestalten und erproben“, erklärt Frank Rudolf,<br />

Hilfsmittel-Experte des AOK-Bundesverbands. „Gemeinsam<br />

können wir die komplexe Digitalisierung der Hilfsmittelverordnung<br />

erfolgreich umsetzen und damit die Versorgung<br />

unserer 27 Millionen Versicherten langfristig sichern.“<br />

Thomas Münch, Vorstandsmitglied des BIV-OT, begrüßt<br />

die AOKs im Pilotprojekt E-Verordnung für orthopädische<br />

Hilfsmittel: „Die Mitarbeit von Kostenträgern, die insgesamt<br />

37 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland vertreten,<br />

ist ein wichtiger Schritt für die Prozessoptimierung.<br />

Ziel unseres Projektes war es von Anfang an, den gesamten<br />

Prozess von der elektronischen Verordnung des Arztes, über<br />

den Versicherten und den<br />

Kostenvoranschlag des<br />

Leistungserbringers bis<br />

hin zur Abrechnung mit<br />

dem Kostenträger abzubilden.<br />

Dabei setzen wir auf Thomas Münch, Mitglied des<br />

wettbewerbsneu trale, offene<br />

und etablierte Stan-<br />

dass die AOK-Krankenkassen<br />

BIV-OT-Vorstands, freut sich,<br />

dards und schließen keinen<br />

aus.“ Schon heute unterstützen.<br />

das Pilotprojekt E-Verordnung<br />

setzen die AOKs auf innovative<br />

und digitale Wege. „Gemeinsam werden wir Schnittstellen<br />

definieren, bestehende technische Lösungen fit für<br />

die digitale Welt von morgen machen und damit einen reibungslosen<br />

Übergang von der Papierform zur elektronischen<br />

Verordnung ermöglichen“, so Münch.<br />

Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen voraussichtlich<br />

zum 1. Juli 2027 alle Sanitätshäuser, orthopädie(schuh)<br />

technischen Werkstätten, Hörakustiker und Augenoptiker<br />

elektronische Verordnungen von Hilfsmitteln verarbeiten<br />

können, um die 73 Millionen gesetzlich Versicherten weiterhin<br />

zu versorgen.<br />

Daher wurde auf Initiative der Gesundheitshandwerke<br />

unter zentraler Mitwirkung des BIV-OT das größte deutsche<br />

Pilotprojekt für die Einführung der E-Verordnung für<br />

Hilfsmittel aufgesetzt.<br />

Foto: BIV-OT/Chris Rausch<br />

Sicherer Messengerdienst fürs Gesundheitswesen<br />

Whatsapp oder Facebook-Messenger sind Programme,<br />

mit denen weltweit viele Millionen Menschen sich<br />

täglich Nachrichten schreiben. Doch diese Messengerdienste<br />

haben vor allem beim Thema Datenschutz Nachholbedarf<br />

und eignen sich deshalb nicht, um medizinische Daten auszutauschen.<br />

Der Bedarf an einem Kurznachrichtendienst als<br />

Ergänzung zur E-Mail wurde aber bei den Verantwort lichen<br />

der Gematik, bei Politik und im Gesundheitswesen allgemein<br />

erkannt und mit dem TI-Messenger präsentierte die<br />

Gematik die entsprechende Lösung. Doch die Gematik, als<br />

nationale Agentur für digitale Gesundheit,<br />

legte nur die Rahmenbedingungen fest, die<br />

konkrete Ausarbeitung des Programms liegt<br />

in der Verantwortung der Anbieter.<br />

Mit Famedly, einem Berliner Unternehmen,<br />

erhielt der erste Anbieter Anfang April<br />

eine Zulassung durch die Gematik. Darauf<br />

aufbauend wird der TI-Messenger in der Modellregion<br />

für digitale Gesundheit in Hamburg<br />

und Umgebung getestet und ausgewer-<br />

Foto: Gematik<br />

Laut Dr. Florian Hartge, Geschäftsführer<br />

der Gematik, erleichtern TI-Messenger<br />

die Direktkommunikation im medizinischen<br />

Versorgungsalltag.<br />

tet. Dr. Florian Hartge, Geschäftsführer der Gematik: „Mit<br />

den TI-Messengern können Praxisteams, Krankenhäuser<br />

und andere medizinische Einrichtungen Kurznachrichten<br />

verschicken. Dabei tauschen sie sich in Echtzeit aus und<br />

sind räumlich flexibel. Ein übergreifender Messagingstandard<br />

hat bis jetzt gefehlt. Nun schließt sich eine Lücke, und<br />

die Direktkommunikation im medizinischen Versorgungsalltag<br />

wird noch einfacher.“<br />

Die Gematik prüft die Interoperabilität aller Messenger-<br />

Lösungen der jeweiligen Hersteller – eine zentrale Voraussetzung,<br />

um einander kontaktieren zu können.<br />

Die Gründer von Famedly, Dr. Niklas Zender und Dr.<br />

Phillipp Kurtz: „Mit der Zulassung unseres TI-Messengers<br />

gehen wir einen entscheidenden Schritt in die Digitalisierung<br />

des Gesundheitswesens. Es war uns wichtig, eine Lösung<br />

auf den Markt zu bringen, die mehr als nur die tägliche<br />

Kommunikation erleichtert. Unser TI-Messenger erfüllt<br />

nicht nur die hohen Datenschutzanforderungen, sondern<br />

ist benutzerfreundlich und integrierbar in bestehende<br />

IT-Systeme, um Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten.“<br />

Geplant ist, dass die TI-Messenger zukünftig auch Versorgungsprozesse<br />

unterstützen können, zum Beispiel das<br />

Terminmanagement. Darüber hinaus kann ein Messenger<br />

auch perspektivisch bei der Überweisung oder beim Aufnahme-<br />

und Entlassmanagement zum Einsatz kommen.<br />

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ORTHOPÄDIE TECHNIK <strong>05</strong>/24

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