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Grasbrunner-Nachrichten_Mai_2024

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AUS DEM RATHAUS | GRASBRUNNER NACHRICHTEN<br />

Am 9. Juni wird gewählt<br />

Informationen zur Europawahl<br />

Alle fünf Jahre werden bei der Europawahl die Abgeordneten<br />

des Europäischen Parlaments gewählt.<br />

Ihr Wahlbenachrichtigungsbrief für die Europawahl wird Ihnen<br />

bis spätestens 19. <strong>Mai</strong> <strong>2024</strong> per Post zugesandt. Aufgrund<br />

vieler Nachfragen zur Landtags- und Bezirkswahl 2023 weist<br />

die Gemeinde Grasbrunn darauf hin, dass sie auf das gesetzlich<br />

festgelegte Zustellungsdatum keinerlei Einfluss nehmen kann.<br />

Wer wird gewählt?<br />

In jedem Mitgliedstaat der Europäischen<br />

Union werden die Mitglieder des Europäischen<br />

Parlaments gewählt. Auf die<br />

Bundesrepublik Deutschland entfallen<br />

96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments.<br />

Zusammen mit den Vertreterinnen<br />

und Vertretern der EU-Länder gestalten<br />

und beschließen die Abgeordneten neue<br />

Gesetze, das Parlament genehmigt den<br />

EU-Haushalt und prüft, wie die Mittel verwendet<br />

werden, außerdem wählt es den<br />

Präsidenten oder die Präsidentin sowie<br />

die Mitglieder der Europäischen Kommission,<br />

die dem Parlament Rechenschaft ablegen müssen.<br />

Darf ich wählen?<br />

Für die Europawahl <strong>2024</strong> wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie<br />

1. Deutsche(r) ODER Staatsangehörige(r) der übrigen Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union* sind<br />

2. das 16. Lebensjahr vollendet haben (Stichtag 9.06.2008)<br />

3. seit mindestens 3 Monaten (seit 9.03.<strong>2024</strong> oder früher) in<br />

Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen<br />

Union wohnhaft sind sowie<br />

4. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.<br />

*WICHTIGER HINWEIS<br />

für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger:<br />

Sie wohnen in der Gemeinde Grasbrunn und wollen nicht in<br />

Ihrem Heimatland wählen, sondern Ihre Stimme zur Europawahl<br />

in einem Urnenwahllokal in Grasbrunn abgeben bzw. an<br />

der Briefwahl teilnehmen? Bitte vergewissern Sie sich, ob Sie<br />

bereits in der Vergangenheit einen Antrag auf Aufnahme in das<br />

Wählerverzeichnis gestellt haben (Informationen hierzu wurden<br />

bereits vor einigen Wochen an die wahlberechtigten Unionsbürgerinnen<br />

und Unionsbürger per Post versandt) oder ob dieser<br />

Antrag noch gestellt werden muss. Den Antrag hierzu erhalten<br />

Sie in der Gemeinde oder im Internet unter https://www.bundeswahlleiterin.de.<br />

Bitte beachten Sie, dass der Antrag vollständig ausgefüllt<br />

und eigenhändig unterschrieben im Original bis spätestens<br />

19. <strong>Mai</strong> <strong>2024</strong> bei der Gemeinde Grasbrunn eingegangen sein<br />

muss. Diese Frist kann nicht verlängert werden!<br />

Eine Einreichung per E-<strong>Mai</strong>l oder Fax ist nicht ausreichend.<br />

Sie sind sich unsicher? Fragen hierzu beantwortet Ihnen das<br />

Wahlamt unter 089 461002-0 oder wahlamt@grasbrunn.de.<br />

Was muss ich tun, wenn ich am 20. <strong>Mai</strong> immer noch keinen<br />

Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten habe?<br />

In diesem Fall wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt<br />

der Gemeinde Grasbrunn (Tel. 089 461002-0, wahlamt@<br />

grasbrunn.de).<br />

Wie kann ich Briefwahlunterlagen anfordern?<br />

Wenn Sie per Briefwahl wählen möchte, müssen Sie die Unterlagen<br />

bei der Gemeinde Grasbrunn bis spätestens Freitag,<br />

7. Juni <strong>2024</strong>, 18 Uhr anfordern. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung<br />

befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie<br />

ausgefüllt zurücksenden oder in den Rathausbriefkasten einwerfen<br />

können. Eine Antragstellung über das <strong>Grasbrunner</strong> Bürgerserviceportal<br />

(siehe www.grasbrunn.de) oder per QR-Code<br />

(siehe Wahlbenachrichtigungsbrief) ist ebenfalls möglich. Eine<br />

telefonische Antragstellung ist rechtlich nicht möglich.<br />

Von persönlichen Vorsprachen bittet das Wahlamt abzusehen.<br />

Aufgrund des großen Andrangs werden Wahlunterlagen<br />

nur in dringlichen Angelegenheiten direkt vor Ort<br />

ausgehändigt.<br />

Was muss ich beachten, wenn ich meine<br />

Stimme am 9. Juni im Wahllokal<br />

abgeben will?<br />

Die Wahllokale der Gemeinde Grasbrunn<br />

sind von 8-18 Uhr geöffnet. Wenn Sie zum<br />

Wählen in Ihr Wahllokal (abgedruckt auf<br />

der Wahlbenachrichtigung eingerahmt<br />

mittig rechts außen – das Rathaus der<br />

Gemeinde stellt KEIN Wahllokal am Wahlsonntag<br />

dar) gehen, nehmen Sie Ihre<br />

Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis<br />

oder Reisepass – Unionsbürgerinnen<br />

und Unionsbürger einen<br />

gültigen Identitätsausweis oder Reisepass – mit. Nach Betreten<br />

des Wahllokales zeigen Sie die Wahlbenachrichtigung und das<br />

Ausweisdokument vor, der Wahlvorstand gibt Ihnen dann Ihren<br />

Stimmzettel. Mit dem Stimmzettel gehen Sie zur Wahlkabine,<br />

denn es darf nur in der Wahlkabine gewählt werden! Sie dürfen<br />

eine Stimme vergeben und müssen den Stimmzettel vor dem<br />

Verlassen der Wahlkabine so falten, dass nicht erkennbar ist,<br />

wie Sie gewählt haben. Ein Wahlhelfer gibt die Wahlurne zum<br />

Einwurf frei, der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im<br />

Wählerverzeichnis.<br />

Wie wähle ich per Briefwahl?<br />

Den beantragten Briefwahlunterlagen liegt ein amtliches Merkblatt<br />

zur Ausübung der Briefwahl bei. Dieses unbedingt beachten,<br />

da die Briefwahl bei nicht korrekter Ausübung entweder erst<br />

gar nicht zur Wahl zugelassen wird (z. B. lose Stimmzettelumschläge<br />

im gemeindlichen Briefkasten) oder die Stimmabgabe<br />

ungültig ist (z. B. Stimmzettel außerhalb des Stimmzettelumschlags).<br />

Wann ist meine Stimme ungültig?<br />

Ungültig ist die Stimme bei der Europawahl dann, wenn Sie mehr<br />

als eine Stimme vergeben haben, der ausgefüllte Stimmzettel<br />

Ihren Willen, also Ihre Wahlentscheidung, nicht zweifelsfrei<br />

erkennen lässt oder der Stimmzettel ungültige Zusätze oder<br />

Beschriftungen enthält.<br />

Bei der Briefwahl ist die Stimme ungültig, wenn der unterschriebene<br />

amtliche Wahlschein fehlt, Sie den Stimmzettel nicht in den<br />

dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag legen, der<br />

Stimmzettelumschlag leer ist, der Stimmzettelumschlag offensichtlich<br />

in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von<br />

den übrigen Umschlägen abweicht oder einen deutlich fühlbaren<br />

Gegenstand enthält oder die übrigen Ungültigkeitsgründe<br />

betreffend des Stimmzettels vorliegen.<br />

Wo finde ich weitere Informationen zur Europawahl <strong>2024</strong>?<br />

Weitere umfangreiche Informationen rund um die Europawahl<br />

finden Sie auf<br />

www.elections.europa.eu/de, www.bundestag.de,<br />

www.bundeswahlleiterin.de oder www.bundesregierung.de.<br />

Fragen richten Sie entweder an das Wahlamt unter<br />

Tel. 089 461002-0 oder die Leitung des Wahlamtes, Frau Parr,<br />

unter Tel. 089 461002-140 (E-<strong>Mai</strong>l: wahlamt@grasbrunn.de).<br />

AUSGABE 05|24 | 5

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