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RATGEBER RECHT<br />

Erbschleicherei Teil 2<br />

Im 1. Teil haben wir das „Erbschleichen“<br />

über die plötzliche, schnelle Heirat in<br />

Verbindung mit erbrechtlichen Verträgen<br />

und weiteren alarmierenden Fakten behandelt,<br />

nun soll eine neue Variante des<br />

Erschleichens von Erbe bzw. Pflichtteilen<br />

vorgestellt werden.<br />

Eine in der Kanzlei gesehene Variante ist:<br />

die vermögende Witwe lebt alleine in einem<br />

großen Haus, der Ehemann ist seit<br />

mehr als 10 Jahren verstorben, die Kinder<br />

leben mit ihren Familien über das ganze<br />

Land verstreut und besuchen die Großmutter<br />

unregelmäßig. Die Witwe verbringt<br />

Ihr Leben also im Wesentlichen alleine. Sie<br />

lernt einen über <strong>40</strong> Jahre jüngeren Mann<br />

kennen, der zunächst sehr zögerlich agiert,<br />

sie aber immer wieder mit kleinen Aufwartungen<br />

überrascht. Er möchte keinen<br />

falschen Eindruck erwecken, über Monate<br />

hinweg beschäftigen sich die Witwe und<br />

der Mann immer mehr, finden gleiche<br />

Hobbys, verreisen auch, natürlich in getrennten<br />

Zimmern, über das Wochenende<br />

und verbringen viel Zeit. Um Ärger mit der<br />

Familie zu vermeiden, schlägt der jüngere<br />

Mann zur Freude der Witwe vor, dass sie<br />

ihn vor ihren Kindern verheimlicht. Das tut<br />

der Witwe gut, sie hatte sich schon Sorgen<br />

gemacht, wie sie den jüngeren Mann ihren<br />

Kindern vorstellen soll. Dazu kommt:<br />

im Andenken an ihren Ehemann kann sie<br />

es für sich nicht zulassen, dass ein neuer<br />

Partner in ihr Leben tritt. In dieser Situation<br />

schlägt der jüngere Mann vor, dass<br />

Sie ja ein Verhältnis wie eine Mutter zu<br />

einem guten Sohn hätten und man könne<br />

über die Adoption doch dies auch nach<br />

außen ausdrücken. Er habe schließlich<br />

ein vergleichbares Alter wie ihre Kinder.<br />

Beim Notar wird alles vom künftigen Sohn<br />

arrangiert, die Witwe unterschreibt insgesamt<br />

nur zweimal, das Gericht beschließt<br />

und die Adoption ist durch.<br />

Eine andere Variante verlief ähnlich:<br />

Die Großmutter war seit vielen Jahren allein<br />

im Altenheim. Die Kinder hatten keine<br />

Zeit, die weiteren Verwandten kümmerten<br />

sich nicht. Allein die Reinigungskraft<br />

einer Fremdfirma, die im Altenheim putzen<br />

sollte, damit auch das Zimmer der<br />

Großmutter, nahm sich nach der Arbeit im<br />

Altenheim Zeit und <strong>red</strong>ete mit der Großmutter<br />

und spielte mit ihr Karten. Nach<br />

einer gewissen Zeit war die Großmutter<br />

voller Dankbarkeit und kam von sich aus<br />

auf die Idee, der Reinigungskraft etwas<br />

Gutes tun zu wollen. Diese schlug sofort<br />

vor, sie ins Testament mit aufzunehmen.<br />

Das lehnte die Großmutter ab, woraufhin<br />

die Reinigungskraft nicht mehr kam.<br />

Sie hatte keine Zeit mehr. Nach wenigen<br />

Wochen kam die Großmutter dann auf<br />

die Reinigungskraft zu und wollte wissen,<br />

ob man nicht wieder Karten spielen kann.<br />

Die Reinigungskraft bot der Großmutter<br />

diesmal an, nachdem Sie ja ein Verhältnis<br />

wie eine Mutter zu einem Kind hat, dass<br />

sie adoptiert wird. Auch hier wurde alles<br />

arrangiert, die Großmutter unterschreibt<br />

zweimal und das Gericht beschließt. Auch<br />

hier hat die Adoption funktioniert.<br />

An diesen beiden kurzen Fällen kann man<br />

erkennen, dass es mit der Juristerei wie in<br />

der Medizin ist: man kann bestimmte Verfahren<br />

positiv wie auch negativ nutzen.<br />

Die Adoption ist ein familienrechtliches<br />

Verfahren, was der Staat den Bürgern zur<br />

Verfügung stellt, um familienrechtliche<br />

Bande, die nur faktisch bestehen, wie z.B.<br />

bei Stiefkindern, auch rechtlich zu hinterlegen.<br />

Bei der Adoption von Minderjährigen<br />

wird das Kind wie ein leibliches Kind<br />

rechtlich behandelt, bei der Adoption von<br />

volljährigen Erwachsenen besteht unter<br />

anderem auch das gesetzliche Erbrecht<br />

und die Pflichtteilsberechtigung.<br />

Wenn nun eine letztwillige Verfügung,<br />

gleich welcher Art, geschaffen wird, dann<br />

kann dieses adoptierte Kind Erbe werden.<br />

Wenn aber das Verhältnis zwischen dem<br />

Kind und dem adoptierenden Elternteil<br />

zerbricht, dann löst sich entgegen oft gehörter<br />

Meinung die Adoption nicht automatisch<br />

auf.<br />

Das Aufheben einer gerichtlich gebilligten<br />

Adoption ist fast unmöglich. Bei der Adoption<br />

von Erwachsenen – Erbschleichern<br />

- ist die gesetzliche Hürde kaum zu nehmen:<br />

nach § 1771 S. 1 BGB müssen beide,<br />

also der Annehmende als auch der angenommene<br />

Erbschleicher die Aufhebung<br />

beantragen. Bei Erbschleichern scheitert<br />

es schon daran. Des Weiteren muss ein<br />

„wichtiger Grund“ vorliegen. Selbst bei<br />

der „Stiefkind- Adoption“ im Rahmen einer<br />

Scheidung reicht noch nicht einmal<br />

die Scheidung als wichtiger Grund. Die gesetzlichen<br />

Hürden sind enorm hoch, sich<br />

hierzu versuchen ist nur in ganz wenigen<br />

Einzelfällen von Erfolg gekrönt.<br />

Um eine solche Situation zu vermeiden,<br />

können Sie im Vorfeld tätig werden. Der<br />

Verfasser des Artikels kann Ihnen in Ihrem<br />

individuellen Einzelfall mit verschiedenen<br />

rechtlichen Möglichkeiten dazu verhelfen,<br />

dass sie für Erbschleicher uninteressant<br />

sind, ihren letzten Willen und ihr Vermögen<br />

absichern.<br />

Sollten Sie bereits Opfer geworden sein,<br />

so gibt es immer noch Möglichkeiten, wie<br />

sie agieren können. Dann gilt es allerdings,<br />

die Situation gründlich zu analysieren und<br />

zügig zu handeln. Meist kann der Schaden<br />

in erheblichem Umfang noch <strong>red</strong>uziert<br />

werden.<br />

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.<br />

Stephan Baumann<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Erbrecht<br />

PR-Text<br />

ANWALTSKANZLEI BAUMANN<br />

RECHTSANWÄLTE • FACHANWÄLTE<br />

Kupferschmiedstraße 1a (Kostenlose Parkplätze vor der Kanzlei)<br />

91154 Roth • Telefon (09171) 8 51 85-0 • Telefax (09171) 8 51 85-9<br />

E-Mail: info@ab-anwaelte.de • www.ab-anwaelte.de<br />

Stephan Baumann, Rechtsanwalt und Mediator<br />

Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht, Fachanwaltslg. für Erbrecht<br />

Dozent a. D. an der GEORG-SIMON-OHM Hochschule Nürnberg<br />

Peter Spies, Rechtsanwalt und Dozent der Verwaltungsgenossenschaft<br />

Wir sind für Sie auch auf<br />

folgenden Rechtsgebieten tätig:<br />

• Arbeitsrecht<br />

• Familienrecht<br />

• Erbrecht und Betreuungen<br />

• Seniorenrecht<br />

• Internetrecht<br />

• Verkehrsrecht<br />

und Unfallregulierung<br />

• Miet- und Immobilienrecht<br />

• Straf- und Steuerrecht<br />

• Versicherungsrecht<br />

• Steuerstrafrecht<br />

• Forderungsbeitreibung<br />

<strong>40</strong> <strong>05</strong> | <strong>2024</strong>

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