Schwanstetten 2024_05_01-40_red-korr
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RATGEBER RECHT<br />
Erbschleicherei Teil 2<br />
Im 1. Teil haben wir das „Erbschleichen“<br />
über die plötzliche, schnelle Heirat in<br />
Verbindung mit erbrechtlichen Verträgen<br />
und weiteren alarmierenden Fakten behandelt,<br />
nun soll eine neue Variante des<br />
Erschleichens von Erbe bzw. Pflichtteilen<br />
vorgestellt werden.<br />
Eine in der Kanzlei gesehene Variante ist:<br />
die vermögende Witwe lebt alleine in einem<br />
großen Haus, der Ehemann ist seit<br />
mehr als 10 Jahren verstorben, die Kinder<br />
leben mit ihren Familien über das ganze<br />
Land verstreut und besuchen die Großmutter<br />
unregelmäßig. Die Witwe verbringt<br />
Ihr Leben also im Wesentlichen alleine. Sie<br />
lernt einen über <strong>40</strong> Jahre jüngeren Mann<br />
kennen, der zunächst sehr zögerlich agiert,<br />
sie aber immer wieder mit kleinen Aufwartungen<br />
überrascht. Er möchte keinen<br />
falschen Eindruck erwecken, über Monate<br />
hinweg beschäftigen sich die Witwe und<br />
der Mann immer mehr, finden gleiche<br />
Hobbys, verreisen auch, natürlich in getrennten<br />
Zimmern, über das Wochenende<br />
und verbringen viel Zeit. Um Ärger mit der<br />
Familie zu vermeiden, schlägt der jüngere<br />
Mann zur Freude der Witwe vor, dass sie<br />
ihn vor ihren Kindern verheimlicht. Das tut<br />
der Witwe gut, sie hatte sich schon Sorgen<br />
gemacht, wie sie den jüngeren Mann ihren<br />
Kindern vorstellen soll. Dazu kommt:<br />
im Andenken an ihren Ehemann kann sie<br />
es für sich nicht zulassen, dass ein neuer<br />
Partner in ihr Leben tritt. In dieser Situation<br />
schlägt der jüngere Mann vor, dass<br />
Sie ja ein Verhältnis wie eine Mutter zu<br />
einem guten Sohn hätten und man könne<br />
über die Adoption doch dies auch nach<br />
außen ausdrücken. Er habe schließlich<br />
ein vergleichbares Alter wie ihre Kinder.<br />
Beim Notar wird alles vom künftigen Sohn<br />
arrangiert, die Witwe unterschreibt insgesamt<br />
nur zweimal, das Gericht beschließt<br />
und die Adoption ist durch.<br />
Eine andere Variante verlief ähnlich:<br />
Die Großmutter war seit vielen Jahren allein<br />
im Altenheim. Die Kinder hatten keine<br />
Zeit, die weiteren Verwandten kümmerten<br />
sich nicht. Allein die Reinigungskraft<br />
einer Fremdfirma, die im Altenheim putzen<br />
sollte, damit auch das Zimmer der<br />
Großmutter, nahm sich nach der Arbeit im<br />
Altenheim Zeit und <strong>red</strong>ete mit der Großmutter<br />
und spielte mit ihr Karten. Nach<br />
einer gewissen Zeit war die Großmutter<br />
voller Dankbarkeit und kam von sich aus<br />
auf die Idee, der Reinigungskraft etwas<br />
Gutes tun zu wollen. Diese schlug sofort<br />
vor, sie ins Testament mit aufzunehmen.<br />
Das lehnte die Großmutter ab, woraufhin<br />
die Reinigungskraft nicht mehr kam.<br />
Sie hatte keine Zeit mehr. Nach wenigen<br />
Wochen kam die Großmutter dann auf<br />
die Reinigungskraft zu und wollte wissen,<br />
ob man nicht wieder Karten spielen kann.<br />
Die Reinigungskraft bot der Großmutter<br />
diesmal an, nachdem Sie ja ein Verhältnis<br />
wie eine Mutter zu einem Kind hat, dass<br />
sie adoptiert wird. Auch hier wurde alles<br />
arrangiert, die Großmutter unterschreibt<br />
zweimal und das Gericht beschließt. Auch<br />
hier hat die Adoption funktioniert.<br />
An diesen beiden kurzen Fällen kann man<br />
erkennen, dass es mit der Juristerei wie in<br />
der Medizin ist: man kann bestimmte Verfahren<br />
positiv wie auch negativ nutzen.<br />
Die Adoption ist ein familienrechtliches<br />
Verfahren, was der Staat den Bürgern zur<br />
Verfügung stellt, um familienrechtliche<br />
Bande, die nur faktisch bestehen, wie z.B.<br />
bei Stiefkindern, auch rechtlich zu hinterlegen.<br />
Bei der Adoption von Minderjährigen<br />
wird das Kind wie ein leibliches Kind<br />
rechtlich behandelt, bei der Adoption von<br />
volljährigen Erwachsenen besteht unter<br />
anderem auch das gesetzliche Erbrecht<br />
und die Pflichtteilsberechtigung.<br />
Wenn nun eine letztwillige Verfügung,<br />
gleich welcher Art, geschaffen wird, dann<br />
kann dieses adoptierte Kind Erbe werden.<br />
Wenn aber das Verhältnis zwischen dem<br />
Kind und dem adoptierenden Elternteil<br />
zerbricht, dann löst sich entgegen oft gehörter<br />
Meinung die Adoption nicht automatisch<br />
auf.<br />
Das Aufheben einer gerichtlich gebilligten<br />
Adoption ist fast unmöglich. Bei der Adoption<br />
von Erwachsenen – Erbschleichern<br />
- ist die gesetzliche Hürde kaum zu nehmen:<br />
nach § 1771 S. 1 BGB müssen beide,<br />
also der Annehmende als auch der angenommene<br />
Erbschleicher die Aufhebung<br />
beantragen. Bei Erbschleichern scheitert<br />
es schon daran. Des Weiteren muss ein<br />
„wichtiger Grund“ vorliegen. Selbst bei<br />
der „Stiefkind- Adoption“ im Rahmen einer<br />
Scheidung reicht noch nicht einmal<br />
die Scheidung als wichtiger Grund. Die gesetzlichen<br />
Hürden sind enorm hoch, sich<br />
hierzu versuchen ist nur in ganz wenigen<br />
Einzelfällen von Erfolg gekrönt.<br />
Um eine solche Situation zu vermeiden,<br />
können Sie im Vorfeld tätig werden. Der<br />
Verfasser des Artikels kann Ihnen in Ihrem<br />
individuellen Einzelfall mit verschiedenen<br />
rechtlichen Möglichkeiten dazu verhelfen,<br />
dass sie für Erbschleicher uninteressant<br />
sind, ihren letzten Willen und ihr Vermögen<br />
absichern.<br />
Sollten Sie bereits Opfer geworden sein,<br />
so gibt es immer noch Möglichkeiten, wie<br />
sie agieren können. Dann gilt es allerdings,<br />
die Situation gründlich zu analysieren und<br />
zügig zu handeln. Meist kann der Schaden<br />
in erheblichem Umfang noch <strong>red</strong>uziert<br />
werden.<br />
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.<br />
Stephan Baumann<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Familienrecht<br />
Erbrecht<br />
PR-Text<br />
ANWALTSKANZLEI BAUMANN<br />
RECHTSANWÄLTE • FACHANWÄLTE<br />
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91154 Roth • Telefon (09171) 8 51 85-0 • Telefax (09171) 8 51 85-9<br />
E-Mail: info@ab-anwaelte.de • www.ab-anwaelte.de<br />
Stephan Baumann, Rechtsanwalt und Mediator<br />
Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht, Fachanwaltslg. für Erbrecht<br />
Dozent a. D. an der GEORG-SIMON-OHM Hochschule Nürnberg<br />
Peter Spies, Rechtsanwalt und Dozent der Verwaltungsgenossenschaft<br />
Wir sind für Sie auch auf<br />
folgenden Rechtsgebieten tätig:<br />
• Arbeitsrecht<br />
• Familienrecht<br />
• Erbrecht und Betreuungen<br />
• Seniorenrecht<br />
• Internetrecht<br />
• Verkehrsrecht<br />
und Unfallregulierung<br />
• Miet- und Immobilienrecht<br />
• Straf- und Steuerrecht<br />
• Versicherungsrecht<br />
• Steuerstrafrecht<br />
• Forderungsbeitreibung<br />
<strong>40</strong> <strong>05</strong> | <strong>2024</strong>