Ausgabe 2/2024
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für den Hausbau im Vergleich<br />
Vertragsformen<br />
Den richtigen Partner für den Weg ins Eigenheim finden<br />
Trotz steigender Immobilien- und Baupreise<br />
halten viele Familien am Traum vom<br />
Eigenheim fest. Während früher viele<br />
Bauherren Wert auf die individuelle<br />
Planung ihres künftigen Zuhauses gelegt<br />
haben, beträgt der Anteil von Häusern,<br />
die mit Architekt errichtet werden, heute<br />
nur mehr rund 10 Prozent.<br />
Laut Umfrage des Verbraucherschutzvereins<br />
Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB)<br />
sind die Vertragspartner privater Häuslebauer<br />
zu 53 Prozent Generalunternehmer<br />
oder -übernehmer und zu 37 Prozent Bauträger.<br />
Doch worin unterscheiden sich die<br />
Vertragsverhältnisse und welcher Baupartner<br />
ist im Einzelfall der passende?<br />
Generalunternehmer und<br />
-übernehmer: Bauen auf<br />
eigenem Grund<br />
Mit dem Generalunternehmer vereinbart<br />
der Bauherr vertraglich eine Komplettleistung<br />
zur Errichtung des Hauses. Der<br />
Unternehmer erbringt allerdings nur einen<br />
Teil der Leistungen und vergibt viele<br />
Gewerke an Nachunternehmen. Typisch<br />
ist etwa die Errichtung des Rohbaus<br />
durch den Bauunternehmer, während<br />
Tiefbau, Putz, Estrich, Tischlerarbeiten<br />
oder die Dacheindeckung durch Handwerksunternehmen<br />
durchgeführt werden.<br />
Der Generalübernehmer erbringt keine<br />
Bauleistungen selbst, sondern plant und<br />
koordiniert alle erforderlichen Leistungen.<br />
In beiden Fällen ist es für den Bauherren<br />
wichtig, darauf zu achten, dass etwa bei<br />
Mängeln der Generalunternehmer oder<br />
-übernehmer als Vertragspartner fungiert,<br />
nicht die beauftragten Nachunternehmen.<br />
Ebenfalls sinnvoll ist es, den Vertrag<br />
und den Bau selbst durch unabhängige<br />
Sachverständige prüfen zu lassen, zum<br />
Beispiel durch einen Bauherrenberater.<br />
Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu<br />
weitere Infos und Ansprechpartner in<br />
ganz Deutschland. Mit Generalunternehmer<br />
oder -übernehmer bauen in der Regel<br />
Bauherren, die bereits über ein eigenes<br />
Grundstück verfügen.<br />
Bauträger: Haus und Grund von<br />
einem Vertragspartner<br />
Bau und Grundstück aus einer Hand gibt<br />
es beim Bauträger. Diese Form des Immobilienerwerbs<br />
ist interessant für alle, die<br />
sich nicht erst auf die Suche nach Bauland<br />
machen möchten. Sie sind allerdings<br />
keine Bauherren im klassischen Sinne,<br />
sondern Käufer von Haus und Grund.<br />
Der Bauträger ist zunächst Eigentümer<br />
des Baugrundstücks. Mit dem Vertrag<br />
verkauft er es zusammen mit der Bauverpflichtung<br />
zur Errichtung eines Hauses.<br />
Bauträgerverträge müssen unbedingt notariell<br />
beurkundet werden.<br />
Baupartner in jedem Fall<br />
gründlich unter die Lupe nehmen<br />
“Egal, welche Vertragsform man bevorzugt,<br />
in jedem Fall sollte man sich ein<br />
konkretes Bild des künftigen Vertragspartners<br />
machen”, rät BSB-Pressesprecher<br />
Erik Stange. Über Seriosität, Solvenz,<br />
Kompetenz und Leistungsfähigkeit kann<br />
man sich zum Beispiel anhand von Referenzen<br />
oder Wirtschaftsauskünften informieren.<br />
Foto: DJD/Bauherrenschutzbund/Marko Priske