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Ausgabe 2/2024

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für den Hausbau im Vergleich<br />

Vertragsformen<br />

Den richtigen Partner für den Weg ins Eigenheim finden<br />

Trotz steigender Immobilien- und Baupreise<br />

halten viele Familien am Traum vom<br />

Eigenheim fest. Während früher viele<br />

Bauherren Wert auf die individuelle<br />

Planung ihres künftigen Zuhauses gelegt<br />

haben, beträgt der Anteil von Häusern,<br />

die mit Architekt errichtet werden, heute<br />

nur mehr rund 10 Prozent.<br />

Laut Umfrage des Verbraucherschutzvereins<br />

Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB)<br />

sind die Vertragspartner privater Häuslebauer<br />

zu 53 Prozent Generalunternehmer<br />

oder -übernehmer und zu 37 Prozent Bauträger.<br />

Doch worin unterscheiden sich die<br />

Vertragsverhältnisse und welcher Baupartner<br />

ist im Einzelfall der passende?<br />

Generalunternehmer und<br />

-übernehmer: Bauen auf<br />

eigenem Grund<br />

Mit dem Generalunternehmer vereinbart<br />

der Bauherr vertraglich eine Komplettleistung<br />

zur Errichtung des Hauses. Der<br />

Unternehmer erbringt allerdings nur einen<br />

Teil der Leistungen und vergibt viele<br />

Gewerke an Nachunternehmen. Typisch<br />

ist etwa die Errichtung des Rohbaus<br />

durch den Bauunternehmer, während<br />

Tiefbau, Putz, Estrich, Tischlerarbeiten<br />

oder die Dacheindeckung durch Handwerksunternehmen<br />

durchgeführt werden.<br />

Der Generalübernehmer erbringt keine<br />

Bauleistungen selbst, sondern plant und<br />

koordiniert alle erforderlichen Leistungen.<br />

In beiden Fällen ist es für den Bauherren<br />

wichtig, darauf zu achten, dass etwa bei<br />

Mängeln der Generalunternehmer oder<br />

-übernehmer als Vertragspartner fungiert,<br />

nicht die beauftragten Nachunternehmen.<br />

Ebenfalls sinnvoll ist es, den Vertrag<br />

und den Bau selbst durch unabhängige<br />

Sachverständige prüfen zu lassen, zum<br />

Beispiel durch einen Bauherrenberater.<br />

Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu<br />

weitere Infos und Ansprechpartner in<br />

ganz Deutschland. Mit Generalunternehmer<br />

oder -übernehmer bauen in der Regel<br />

Bauherren, die bereits über ein eigenes<br />

Grundstück verfügen.<br />

Bauträger: Haus und Grund von<br />

einem Vertragspartner<br />

Bau und Grundstück aus einer Hand gibt<br />

es beim Bauträger. Diese Form des Immobilienerwerbs<br />

ist interessant für alle, die<br />

sich nicht erst auf die Suche nach Bauland<br />

machen möchten. Sie sind allerdings<br />

keine Bauherren im klassischen Sinne,<br />

sondern Käufer von Haus und Grund.<br />

Der Bauträger ist zunächst Eigentümer<br />

des Baugrundstücks. Mit dem Vertrag<br />

verkauft er es zusammen mit der Bauverpflichtung<br />

zur Errichtung eines Hauses.<br />

Bauträgerverträge müssen unbedingt notariell<br />

beurkundet werden.<br />

Baupartner in jedem Fall<br />

gründlich unter die Lupe nehmen<br />

“Egal, welche Vertragsform man bevorzugt,<br />

in jedem Fall sollte man sich ein<br />

konkretes Bild des künftigen Vertragspartners<br />

machen”, rät BSB-Pressesprecher<br />

Erik Stange. Über Seriosität, Solvenz,<br />

Kompetenz und Leistungsfähigkeit kann<br />

man sich zum Beispiel anhand von Referenzen<br />

oder Wirtschaftsauskünften informieren.<br />

Foto: DJD/Bauherrenschutzbund/Marko Priske

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