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2024_16

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Kurier Nr. <strong>16</strong> 18.4.<strong>2024</strong> 17<br />

Riedmühlestrasse (Bassersdorferstrasse – Altbach)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren<br />

Die letzten Belagsarbeiten in der Fahrbahn sowie in den Gehwegen findet<br />

demnächst statt. Für den Einbau des Deckbelags ist eine Vollsperrung der<br />

Strasse notwendig. Gerne informieren wir Sie über die bevorstehenden<br />

Belagsarbeiten.<br />

Die Deckbelagsarbeiten sind wie folgt geplant:<br />

Vorbereitungsarbeiten:<br />

Freitag, 21. Juni <strong>2024</strong><br />

Sperrung:<br />

Samstag, 22. Juni <strong>2024</strong>, ab 8.30 Uhr bis Sonntag, 23. Juni <strong>2024</strong>, 15.00 Uhr<br />

Für die Belagsarbeiten sind gute Witterungsbedingungen notwendig. Bei<br />

schlechtem Wetter wird der Belagseinbau verschoben. Ein allfälliger neuer<br />

Termin wird Ihnen wieder kommuniziert.<br />

Verkehr und Behinderungen:<br />

Während den Vorbereitungsarbeiten sind die Zufahrten zu den Liegenschaften<br />

sowie die Benützung der Riedmühlestrasse noch möglich. Beim<br />

Einbau des Deckbelags kann die Zufahrt über die Riedmühlestrasse nicht<br />

gewährleistet werden.<br />

Der PW-Verkehr wird über die Privatstrasse Aufwiesenstrasse 19 / Basserdorferstrasse<br />

<strong>16</strong> umgeleitet. Der LKW-Verkehr ist während der Deckbelagsarbeiten<br />

nicht gestattet. Als Ersatzparkplatzmöglichkeiten für die<br />

Liegenschaften der Riedmühlestrasse 1/3/5/8/10/12 stellt die Gemeinde<br />

Dietlikon Ihnen eine beschränkte Anzahl Parkplätze auf der Klotenerstrasse<br />

zur Verfügung.<br />

Die Zufahrten zu den Liegenschaften ab der Brücke Altbach müssen von<br />

der Seite Wangen-Brüttisellen her via Riedmühlestrasse erfolgen.<br />

Für Fussgänger und Velofahrer wird der Zugang zu den Liegenschaften<br />

jederzeit gewährleistet. Das Betreten des klebrigen und heissen Asphalts<br />

unmittelbar nach Belagseinbau erfolgt in eigener Verantwortung.<br />

Die Verkehrsbeschränkungen sind ausgeschildert. Übertretungen der signalisierten<br />

Verkehrsbeschränkungen werden gemäss den Strafbestimmungen<br />

des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr geahndet.<br />

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.<br />

Gemeindewerke und Sicherheit

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