2024_16
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Kurier Nr. <strong>16</strong> 18.4.<strong>2024</strong> 17<br />
Riedmühlestrasse (Bassersdorferstrasse – Altbach)<br />
Sehr geehrte Damen und Herren<br />
Die letzten Belagsarbeiten in der Fahrbahn sowie in den Gehwegen findet<br />
demnächst statt. Für den Einbau des Deckbelags ist eine Vollsperrung der<br />
Strasse notwendig. Gerne informieren wir Sie über die bevorstehenden<br />
Belagsarbeiten.<br />
Die Deckbelagsarbeiten sind wie folgt geplant:<br />
Vorbereitungsarbeiten:<br />
Freitag, 21. Juni <strong>2024</strong><br />
Sperrung:<br />
Samstag, 22. Juni <strong>2024</strong>, ab 8.30 Uhr bis Sonntag, 23. Juni <strong>2024</strong>, 15.00 Uhr<br />
Für die Belagsarbeiten sind gute Witterungsbedingungen notwendig. Bei<br />
schlechtem Wetter wird der Belagseinbau verschoben. Ein allfälliger neuer<br />
Termin wird Ihnen wieder kommuniziert.<br />
Verkehr und Behinderungen:<br />
Während den Vorbereitungsarbeiten sind die Zufahrten zu den Liegenschaften<br />
sowie die Benützung der Riedmühlestrasse noch möglich. Beim<br />
Einbau des Deckbelags kann die Zufahrt über die Riedmühlestrasse nicht<br />
gewährleistet werden.<br />
Der PW-Verkehr wird über die Privatstrasse Aufwiesenstrasse 19 / Basserdorferstrasse<br />
<strong>16</strong> umgeleitet. Der LKW-Verkehr ist während der Deckbelagsarbeiten<br />
nicht gestattet. Als Ersatzparkplatzmöglichkeiten für die<br />
Liegenschaften der Riedmühlestrasse 1/3/5/8/10/12 stellt die Gemeinde<br />
Dietlikon Ihnen eine beschränkte Anzahl Parkplätze auf der Klotenerstrasse<br />
zur Verfügung.<br />
Die Zufahrten zu den Liegenschaften ab der Brücke Altbach müssen von<br />
der Seite Wangen-Brüttisellen her via Riedmühlestrasse erfolgen.<br />
Für Fussgänger und Velofahrer wird der Zugang zu den Liegenschaften<br />
jederzeit gewährleistet. Das Betreten des klebrigen und heissen Asphalts<br />
unmittelbar nach Belagseinbau erfolgt in eigener Verantwortung.<br />
Die Verkehrsbeschränkungen sind ausgeschildert. Übertretungen der signalisierten<br />
Verkehrsbeschränkungen werden gemäss den Strafbestimmungen<br />
des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr geahndet.<br />
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.<br />
Gemeindewerke und Sicherheit