Bad Häring informiert | Ausgabe 1/24
Gemeindenachrichten Bad Häring Gemeindenachrichten Bad Häring
Information über die Pflicht zur Selbsterklärung der Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe Wir informieren Sie über das Inkrafttreten des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes (TFLAG), LGBl. Nr. 86/2022. Wir weisen Sie auf den Umstand hin, dass die oben angeführte rechtliche Grundlage für die Einhebung einer Leerstandsabgabe mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2023 geschaffen wurde und grundsätzlich Gebäude oder Wohnungen betrifft, die über einen Zeitraum von sechs Monaten hindurch nicht als Wohnsitz verwendet werden. Der Abgabepflichtige hat diese Abgabe selbst zu bemessen und einmal pro Jahr – erstmalig bis zum 30. April 2024 – zu entrichten. AUS DEM GEMEINDERAT Gemeinderatssitzung vom 11.12.2023 Wir berichten kurz über die beiden letzten Gemeinderatssitzungen des Jahres 2023. Am 13. November 2023 wurde eine außerordentliche Gemeinderatssitzung mit einer wichtigen Personalangelegenheit (nicht öffentlicher Sitzungsteil) abgehalten. Am 11. Dezember 2023 wurde die nachfolgende Tagesordnung behandelt: 1. Begrüßung 2. Berichte 2.1. Berichte des Bürgermeisters 2.2. Berichte der Ausschüsse Klick Tipp Details zu den Finanzbeschlüssen 3. Ansuchen 4. Regionalmanagement Vortrag Förderinfo 5. Steuern, Abgaben und Gebühren 2024 6. Waldumlage 7. Haushaltsplan 2024 und MFP 2025 bis 2028 8. Umwidmung VIVEA Quellenstraße GP 766/9 und andere 9. Umwidmung Leitner, Schönauer Str., Gpn. 200, 204 u. a. (KG Häring) 10. Anfragen, Anträge und Allfälliges 11. Nicht öffentlich: Personalangelegenheiten Die GR-Protokolle online einsehen: https://bit.ly/31EmEV7 Steuern, Abgaben und Gebühren für das Jahr 2024 Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Amtsleiter Werner Drexler im Gemeindeamt gerne zur Verfügung. T 05332 761 58 11 werner.drexler@bad-haering.tirol.gv.at Unter Tagesordnungspunkt 5 dieser Sitzung wurden die Gemeindesteuern, -abgaben und -gebühren für das Jahr 2024 festgelegt. Die Finanzabteilung hat in Absprache mit Bürgermeister Hermann Ritzer die Gebührenkalkulation vorgenommen. Der Großteil der Gebühren wurde um 7,65 % angehoben. Gemeinderat einstimmig für moderate Gebührenanpassung Vom Gemeinderat wurde der Vorschlag für eine moderate Gebührenanpassung einstimmig angenommen. Bad Härings Haushalte und Bürger- Innen werden somit möglichst schonend mit Mehrkosten konfrontiert. Welche Mehrkosten entstehen durch Gebührenanpassungen Beispiel Mehrbelastung für einen Haushalt mit einem Jahreswasserbrauch von 200 Kubikmetern: Wasserbenützungsgebühr Bemessungsgrundlage Jahr/Gültigkeitszeitraum Tarif Gesamtbetrag in € 200 m³ Wasserverbrauch ab 01.09.2023 0,632 126,40 200 m³ Wasserverbrauch ab 01.09.2024 0,681 (+ 7,65 %) 136,20 Mehrkosten durch die Gebührenerhöhung pro Jahr 0,049 Euro 9,80 200 m³ ist der durchschnittliche Wasserbrauch für eine 4-köpfige Familie, der natürlich durch Anpassung des eigenen Verbrauchsverhaltens reduziert werden könnte! Wasserspartipps finden Sie in der Rubrik Umwelt und Klimaschutz dieser Ausgabe! Kanalbenützungsgebühr Bemessungsgrundlage Jahr/Gültigkeitszeitraum Tarif Gesamtbetrag in € 200 m³ Wasserverbrauch ab 01.09.2023 2,582 516,40 200 m³ Wasserverbrauch ab 01.09.2024 2,779 (+ 7,65 %) 555,80 Mehrkosten durch die Gebührenerhöhung um 0,197 Euro 39,40 Bad Häring informiert 01.24 | 4 Bad Häring informiert 01.24 | 5
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Information über die Pflicht zur Selbsterklärung<br />
der Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe<br />
Wir informieren Sie über das Inkrafttreten<br />
des Tiroler Freizeitwohnsitz-<br />
und Leerstandsabgabegesetzes<br />
(TFLAG), LGBl. Nr. 86/2022.<br />
Wir weisen Sie auf den Umstand hin,<br />
dass die oben angeführte rechtliche<br />
Grundlage für die Einhebung einer<br />
Leerstandsabgabe mit Wirksamkeit<br />
vom 1. Jänner 2023 geschaffen wurde<br />
und grundsätzlich Gebäude oder<br />
Wohnungen betrifft, die über einen<br />
Zeitraum von sechs Monaten hindurch<br />
nicht als Wohnsitz verwendet<br />
werden.<br />
Der Abgabepflichtige hat diese Abgabe<br />
selbst zu bemessen und einmal<br />
pro Jahr – erstmalig bis zum 30.<br />
April 20<strong>24</strong> – zu entrichten.<br />
AUS DEM GEMEINDERAT<br />
Gemeinderatssitzung vom 11.12.2023<br />
Wir berichten kurz über die beiden letzten Gemeinderatssitzungen<br />
des Jahres 2023. Am 13. November 2023 wurde<br />
eine außerordentliche Gemeinderatssitzung mit einer<br />
wichtigen Personalangelegenheit (nicht öffentlicher Sitzungsteil)<br />
abgehalten. Am 11. Dezember 2023 wurde die<br />
nachfolgende Tagesordnung behandelt:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Berichte<br />
2.1. Berichte des Bürgermeisters<br />
2.2. Berichte der Ausschüsse<br />
Klick Tipp<br />
Details zu den Finanzbeschlüssen<br />
3. Ansuchen<br />
4. Regionalmanagement Vortrag Förderinfo<br />
5. Steuern, Abgaben und Gebühren 20<strong>24</strong><br />
6. Waldumlage<br />
7. Haushaltsplan 20<strong>24</strong> und MFP 2025 bis 2028<br />
8. Umwidmung VIVEA Quellenstraße GP 766/9<br />
und andere<br />
9. Umwidmung Leitner, Schönauer Str., Gpn. 200,<br />
204 u. a. (KG <strong>Häring</strong>)<br />
10. Anfragen, Anträge und Allfälliges<br />
11. Nicht öffentlich: Personalangelegenheiten<br />
Die GR-Protokolle online einsehen: https://bit.ly/31EmEV7<br />
Steuern, Abgaben und Gebühren für das Jahr 20<strong>24</strong><br />
Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen<br />
Amtsleiter Werner Drexler im Gemeindeamt<br />
gerne zur Verfügung.<br />
T 05332 761 58 11<br />
werner.drexler@bad-haering.tirol.gv.at<br />
Unter Tagesordnungspunkt 5 dieser<br />
Sitzung wurden die Gemeindesteuern,<br />
-abgaben und -gebühren<br />
für das Jahr 20<strong>24</strong> festgelegt. Die Finanzabteilung<br />
hat in Absprache mit<br />
Bürgermeister Hermann Ritzer die<br />
Gebührenkalkulation vorgenommen.<br />
Der Großteil der Gebühren wurde um<br />
7,65 % angehoben.<br />
Gemeinderat einstimmig für<br />
moderate Gebührenanpassung<br />
Vom Gemeinderat wurde der Vorschlag<br />
für eine moderate Gebührenanpassung<br />
einstimmig angenommen.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Häring</strong>s Haushalte und Bürger-<br />
Innen werden somit möglichst schonend<br />
mit Mehrkosten konfrontiert.<br />
Welche Mehrkosten entstehen durch Gebührenanpassungen<br />
Beispiel Mehrbelastung für einen Haushalt mit einem Jahreswasserbrauch<br />
von 200 Kubikmetern:<br />
Wasserbenützungsgebühr<br />
Bemessungsgrundlage<br />
Jahr/Gültigkeitszeitraum<br />
Tarif<br />
Gesamtbetrag<br />
in €<br />
200 m³ Wasserverbrauch ab 01.09.2023 0,632 126,40<br />
200 m³ Wasserverbrauch ab 01.09.20<strong>24</strong> 0,681 (+ 7,65 %) 136,20<br />
Mehrkosten durch die Gebührenerhöhung pro Jahr 0,049 Euro 9,80<br />
200 m³ ist der durchschnittliche Wasserbrauch für eine 4-köpfige Familie, der natürlich<br />
durch Anpassung des eigenen Verbrauchsverhaltens reduziert werden könnte!<br />
Wasserspartipps finden Sie in der Rubrik Umwelt und Klimaschutz dieser <strong>Ausgabe</strong>!<br />
Kanalbenützungsgebühr<br />
Bemessungsgrundlage<br />
Jahr/Gültigkeitszeitraum<br />
Tarif<br />
Gesamtbetrag<br />
in €<br />
200 m³ Wasserverbrauch ab 01.09.2023 2,582 516,40<br />
200 m³ Wasserverbrauch ab 01.09.20<strong>24</strong> 2,779 (+ 7,65 %) 555,80<br />
Mehrkosten durch die Gebührenerhöhung um 0,197 Euro 39,40<br />
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