Taxi Times DACH - 1. Quartal 2024
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TAXITARIFE<br />
Ortsmittelpunkt“. Ähnliche<br />
Definitionen sind<br />
besonders in Thüringen<br />
verbreitet. Im niedersächsischen<br />
Heidekreis<br />
reicht das Pflichtfahrgebiet<br />
bis 10 km Luftlinie um die Betriebsstätte.<br />
Der Landkreis Aurich hat für die Insel Norderney zwar extra<br />
Fahrpreise ausgewiesen, jedoch anscheinend vergessen, ihre separierte<br />
Lage beim Pflichtfahrgebiet zu berücksichtigen. Viele Behörden<br />
haben das Pflichtfahrgebiet durch detaillierte Beschreibungen,<br />
teils in mehrere Bereiche aufgeteilt, definiert. In Frankfurt am<br />
Main und Düsseldorf dienen der Darstellung der Pflichtfahrgebiete<br />
Landkarten im Anhang der jeweiligen Verordnung über die<br />
Beförderungsentgelte, wobei die in Düsseldorf eine gewisse 70er-<br />
Jahre-Ästhetik hat.<br />
TARIFGEMEINSCHAFTEN<br />
In Landkreisen, deren Oberzentrumsstadt meist Kreissitz, aber<br />
nicht immer kreisangehörige Stadt ist und die nur manchmal<br />
Tarifgemeinschaften gebildet haben, gibt es dennoch verschiedene<br />
Konstellationen betreffs Pflichtfahrgebiet. Stadt- und Landkreis<br />
Heilbronn etwa sind getrennte Pflichtfahrgebiete (obwohl der<br />
Landkreis die Stadt umschließt und beide die gleichen Fahrpreise<br />
haben). Dadurch hat ein Fahrer aus Neckarsulm keine Beförderungspflicht<br />
nach Heilbronn, wohl aber nach Lauffen am Neckar,<br />
einen Ort, den er auf kürzestem Weg nur über Heilbronn erreicht.<br />
Die kreisfreie Stadt Würzburg dagegen hat mit dem gleichnamigen<br />
Landkreis, der sie umgibt, ein gemeinsames Pflichtfahrgebiet<br />
und weitgehend gleiche Fahrpreise, wobei der Tarif der Stadt um<br />
eine Liste von pauschalen Anfahrtpreisen in Umlandgemeinden<br />
ergänzt ist.<br />
Ein leicht kurioses Beispiel ist das „Ex-Pärchen“ Coburg, also<br />
der Landkreis und die gleichnamige kreisfreie Stadt im Norden<br />
Bayerns. Jahrelang hatten beide Genehmigungsbehörden eine<br />
Tarifgemeinschaft mit gemeinsamem Pflichtfahrgebiet, das neben<br />
Stadt und Landkreis Coburg weitere Städte und Landkreise in<br />
Bayern und Thüringen umfasste. Tarifänderungen wurden sogar<br />
im gemeinsamen Amtsblatt für beide Gebiete in einer gemeinsamen<br />
Verordnung bekannt gegeben. Im Februar 2023 erschien dort<br />
dann aber die „Verordnung zur Aufhebung der Verordnung der<br />
Stadt Coburg und des Landkreises Coburg über Beförderungsentgelte<br />
und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen<br />
in der Stadt Coburg und dem Landkreis Coburg“ zum <strong>1.</strong> März. An<br />
dem Tag traten dann getrennte Tarifverordnungen in Kraft, die<br />
zwar das bisherige Pflichtfahrgebiet und die detaillierte Festlegung<br />
der Tarifbereiche beibehielten, doch während die Stadt Coburg<br />
nur die Kilometerpreise ab dem fünften Kilometer erhöhte, wurden<br />
im Landkreis Coburg Grund- und Kilometerpreise sowie der<br />
Warteminutenpreis angehoben. Zum <strong>1.</strong> August legte die Stadt dann<br />
nach und überholte den Landkreis mit den Preisen.<br />
DIE FAHRPREISE<br />
Die deutschen <strong>Taxi</strong>tarife sind<br />
grundsätzlich so aufgebaut,<br />
dass pro Fahrt eine Pauschale<br />
als Grundpreis fällig ist und der<br />
Betrag auf dem Fahrpreisanzeiger<br />
anschließend immer nach einer bestimmten Fahrstrecke um 10<br />
oder 20 Cent steigt. Ein Fahrpreis in Abhängigkeit von der Zeit u<br />
LINNE<br />
KRAUSE<br />
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GUTACHTEN<br />
BERATUNG