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Taxi Times DACH - 1. Quartal 2024

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TAXITARIFE<br />

Ortsmittelpunkt“. Ähnliche<br />

Definitionen sind<br />

besonders in Thüringen<br />

verbreitet. Im niedersächsischen<br />

Heidekreis<br />

reicht das Pflichtfahrgebiet<br />

bis 10 km Luftlinie um die Betriebsstätte.<br />

Der Landkreis Aurich hat für die Insel Norderney zwar extra<br />

Fahrpreise ausgewiesen, jedoch anscheinend vergessen, ihre separierte<br />

Lage beim Pflichtfahrgebiet zu berücksichtigen. Viele Behörden<br />

haben das Pflichtfahrgebiet durch detaillierte Beschreibungen,<br />

teils in mehrere Bereiche aufgeteilt, definiert. In Frankfurt am<br />

Main und Düsseldorf dienen der Darstellung der Pflichtfahrgebiete<br />

Landkarten im Anhang der jeweiligen Verordnung über die<br />

Beförderungsentgelte, wobei die in Düsseldorf eine gewisse 70er-<br />

Jahre-Ästhetik hat.<br />

TARIFGEMEINSCHAFTEN<br />

In Landkreisen, deren Oberzentrumsstadt meist Kreissitz, aber<br />

nicht immer kreisangehörige Stadt ist und die nur manchmal<br />

Tarifgemeinschaften gebildet haben, gibt es dennoch verschiedene<br />

Konstellationen betreffs Pflichtfahrgebiet. Stadt- und Landkreis<br />

Heilbronn etwa sind getrennte Pflichtfahrgebiete (obwohl der<br />

Landkreis die Stadt umschließt und beide die gleichen Fahrpreise<br />

haben). Dadurch hat ein Fahrer aus Neckarsulm keine Beförderungspflicht<br />

nach Heilbronn, wohl aber nach Lauffen am Neckar,<br />

einen Ort, den er auf kürzestem Weg nur über Heilbronn erreicht.<br />

Die kreisfreie Stadt Würzburg dagegen hat mit dem gleichnamigen<br />

Landkreis, der sie umgibt, ein gemeinsames Pflichtfahrgebiet<br />

und weitgehend gleiche Fahrpreise, wobei der Tarif der Stadt um<br />

eine Liste von pauschalen Anfahrtpreisen in Umlandgemeinden<br />

ergänzt ist.<br />

Ein leicht kurioses Beispiel ist das „Ex-Pärchen“ Coburg, also<br />

der Landkreis und die gleichnamige kreisfreie Stadt im Norden<br />

Bayerns. Jahrelang hatten beide Genehmigungsbehörden eine<br />

Tarifgemeinschaft mit gemeinsamem Pflichtfahrgebiet, das neben<br />

Stadt und Landkreis Coburg weitere Städte und Landkreise in<br />

Bayern und Thüringen umfasste. Tarifänderungen wurden sogar<br />

im gemeinsamen Amtsblatt für beide Gebiete in einer gemeinsamen<br />

Verordnung bekannt gegeben. Im Februar 2023 erschien dort<br />

dann aber die „Verordnung zur Aufhebung der Verordnung der<br />

Stadt Coburg und des Landkreises Coburg über Beförderungsentgelte<br />

und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen<br />

in der Stadt Coburg und dem Landkreis Coburg“ zum <strong>1.</strong> März. An<br />

dem Tag traten dann getrennte Tarifverordnungen in Kraft, die<br />

zwar das bisherige Pflichtfahrgebiet und die detaillierte Festlegung<br />

der Tarifbereiche beibehielten, doch während die Stadt Coburg<br />

nur die Kilometerpreise ab dem fünften Kilometer erhöhte, wurden<br />

im Landkreis Coburg Grund- und Kilometerpreise sowie der<br />

Warteminutenpreis angehoben. Zum <strong>1.</strong> August legte die Stadt dann<br />

nach und überholte den Landkreis mit den Preisen.<br />

DIE FAHRPREISE<br />

Die deutschen <strong>Taxi</strong>tarife sind<br />

grundsätzlich so aufgebaut,<br />

dass pro Fahrt eine Pauschale<br />

als Grundpreis fällig ist und der<br />

Betrag auf dem Fahrpreisanzeiger<br />

anschließend immer nach einer bestimmten Fahrstrecke um 10<br />

oder 20 Cent steigt. Ein Fahrpreis in Abhängigkeit von der Zeit u<br />

LINNE<br />

KRAUSE<br />

FORSCHUNG<br />

GUTACHTEN<br />

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