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Taxi Times DACH - 1. Quartal 2024

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TAXITARIFE<br />

THOMAS KRAUSE, GRÜNDER UND<br />

GESCHÄFTSFÜHRER DES UNTERNEHMENS<br />

LINNE + KRAUSE<br />

WIE EIN TAXITARIF<br />

ENTSTEHT<br />

Thomas Krause von Linne + Krause ist Deutschlands<br />

einziger öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für das <strong>Taxi</strong>gewerbe. Sein Unternehmen hat<br />

sich auf die Erstellung von Gutachten nach Paragraf<br />

13, Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)<br />

spezialisiert und untersucht im Auftrag von Genehmigungsbehörden<br />

die sogenannte Funktionsfähigkeit<br />

des <strong>Taxi</strong>gewerbes. Neben den <strong>Taxi</strong>betrieben werden<br />

zunehmend auch Mietwagenbetriebe in die Untersuchungen<br />

einbezogen. Mit dem Gutachten im Rücken<br />

bestimmt eine Behörde die Höchstzahl der örtlichen<br />

<strong>Taxi</strong>genehmigungen. Wer sich wie Linne + Krause so<br />

intensiv mit dem <strong>Taxi</strong>markt beschäftigt, kann natürlich<br />

auch die <strong>Taxi</strong>tarife gut einschätzen. Im Interview<br />

mit <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> verrät Thomas Krause seine Beobachtungen.<br />

TAXI TIMES: Herr Krause, bewerten Sie in Ihren Gutachten<br />

auch den <strong>Taxi</strong>tarif?<br />

THOMAS KRAUSE: Wir bekommen oft zusammen mit einem<br />

Funktionsfähigkeitsgutachten den Auftrag, den Tarif gleich<br />

mitzuprüfen. Zunehmend werden wir aber auch mit eigenständigen<br />

Tarifgutachten beauftragt. Anlass ist oft ein Tarifantrag<br />

aus der Unternehmerschaft. Wir prüfen dann, ob der nachvollziehbar<br />

und vertretbar ist. Häufig<br />

machen wir auch eigene Vorschläge<br />

– etwa dann, wenn abweichende<br />

Anträge vorliegen.<br />

Nur sehr selten wird das, was vom<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe vorgeschlagen wird,<br />

auch umgesetzt.<br />

Meist gehen die Taxler bewusst<br />

etwas höher heran, um gegenüber<br />

der Behörde Verhandlungsspielraum<br />

zu haben. Das Gesetz geht bei einer<br />

Festlegung des <strong>Taxi</strong>tarifs von einer Interessenabwägung aus.<br />

Zum einen muss der <strong>Taxi</strong>tarif auskömmlich genug sein, dass ein<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer davon seinen Fuhrpark unterhalten, Löhne<br />

bezahlen und auch noch einen Gewinn erwirtschaften kann.<br />

Zum anderen darf das öffentliche Interesse an erschwinglichen<br />

»Immer häufiger sitzt<br />

mit den Krankenkassen<br />

ein weiterer Akteur am<br />

Tisch – ohne wirklich im<br />

Raum zu sein.«<br />

Preisen für die Bevölkerung nicht aus dem Blickfeld<br />

geraten.<br />

Sind die derzeit gültigen <strong>Taxi</strong>tarife aus Sicht der <strong>Taxi</strong>betriebe<br />

überhaupt noch wirtschaftlich?<br />

Das ist eine gute Frage. Wir haben keine einheitliche Tariflandschaft.<br />

Interessant ist, dass in Gebieten mit einer sehr geringen<br />

Kaufkraft die <strong>Taxi</strong>preise am höchsten sind, zum Beispiel<br />

in Thüringen und Sachsen-Anhalt.<br />

Wie kann das sein?<br />

Immer häufiger sitzt mit den Krankenkassen ein weiterer<br />

Akteur am Tisch – ohne wirklich im Raum zu sein. Ich will<br />

damit sagen: In vielen Flächenkreisen gibt es zwar <strong>Taxi</strong>tarife,<br />

aber kaum noch Menschen, die ein <strong>Taxi</strong> zum amtlichen <strong>Taxi</strong>tarif<br />

nutzen. Mit Abstand wichtigste Auftraggeber sind hier die<br />

Krankenkassen. Daher werden oft weit überhöhte Tarife beantragt<br />

und zum Teil auch genehmigt, um gegenüber den Krankenkassen<br />

eine bessere Verhandlungsposition zu bekommen.<br />

Deren Entgelte liegen ja meist unter dem <strong>Taxi</strong>tarif.<br />

Dann müsste man in der Konsequenz doch den Krankenkassen<br />

einen Riegel vorschieben und keine Rahmen- oder<br />

Einzelverträge mehr unterschreiben, die deutlich unter dem<br />

Tarif liegen.<br />

Solange sich der Mengenrabatt,<br />

der ja vom Gesetzgeber auch so<br />

erwünscht ist, im Rahmen bewegt,<br />

ist das in Ordnung. In den Städten<br />

des Rheinlands laufen die Entgelte<br />

für Krankenfahrten sogar etwa im<br />

Gleichschritt mit den <strong>Taxi</strong>tarifen. In<br />

den NRW-Flächenkreisen sind es im<br />

Durchschnitt rund 15 Prozent weniger.<br />

Das wäre noch okay.<br />

Wie aber begründet man einen Mengenrabatt bei <strong>Taxi</strong>s?<br />

Das hat der Gesetzgeber so entschieden. Wir dürfen aber nicht<br />

vergessen: Ohne Krankenfahrten gäbe es „in der Fläche“<br />

kaum noch <strong>Taxi</strong>s. Ursprünglich waren rabattierte Krankenfahrten<br />

als Nebenerwerb zum herkömmlichen Tarifgeschäft<br />

14 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2024</strong> TAXI

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