NEWSLETTER Integrationslotsinnen Ausgabe 3_2024

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03.04.2024 Aufrufe

Februar 2024 Newsletter Integration Infos und Tipps Arbeitspflicht für Asylsuchende Asylsuchende, die Leistungen erhalten, können nach § 5 AsylbLG zur Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten verpflichtet und im Falle einer Arbeitsverweigerung mit einer Leistungskürzung sanktioniert werden. Aus Anlass der laufenden politischen Debatte über diese Regelung macht der Sachverständigenrat Integration und Migration rechtliche wie integrationspolitische Bedenken geltend. SVR zu Arbeitspflicht für Asylsuchende nach § 5 AsylbLG - Sachverständigenrat für Integration und Migration gGmbH (svrmigration.de) Zur Frage, inwiefern eine Arbeitspflicht einen Beitrag zur Integration von Asylsuchenden leisten kann, äußert sich der Vorsitzende des SVR, Prof. Dr. Hans Vorländer: „Es ist richtig, dass Beschäftigung einen wichtigen Beitrag zur Integration leistet. Doch ob dies im Zuge einer Arbeitspflicht für Asylsuchende geschehen kann, ist sehr zweifelhaft. Schließlich werden die Arbeitsgelegenheiten wohl kaum den etwaigen Qualifikationen und auch Interessen der Betroffenen entsprechen; sie tragen damit voraussichtlich nicht entscheidend zu einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration bei. Das schließt nicht aus, dass Personen, die ein Interesse an den rechtlich bereits möglichen Arbeitsgelegenheiten zeigen, hierdurch einen ersten Schritt zu einer Integration im allgemeinen Sinne tun. Grundsätzlich ist aber wichtig, dass der Zugang zu regulärer Beschäftigung eröffnet wird; den haben Personen im Asylverfahren nicht in allen Fällen. Im Rahmen der letzten Gesetzesänderungen wurden aber etliche Änderungen eingeführt, um weiteren Gruppen einen Arbeitsmarktzugang zu eröffnen – diese müssen nun zügig umgesetzt werden.“ 1. Februar 2024 6

Februar 2024 Newsletter Integration Infos und Tipps Neues aus dem BAMF Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert Berufssprachkurse (BSK) im Rahmen des „Job-Turbos“. Der Job-BSK richtet sich an Erwachsene, die bereits einen Integrationskurs absolviert und dabei mindestens das Sprachniveau A2 erreicht haben und entweder eine Arbeitsplatzzusage haben, sich in Vorbereitung auf eine konkrete Beschäftigung oder bereits in Arbeit befinden. Die Job-BSK können verstärkt direkt in den Betrieben stattfinden und dadurch idealerweise in den Berufsalltag eingebaut werden. Zur besseren Vereinbarkeit mit dem Beruf sowie zur Zeitersparnis können sie auch virtuell stattfinden. Sie ergänzen das bisherige Angebot der Berufssprachkurse (BSK), die eher berufsübergreifende kommunikative Kompetenzen vermitteln. BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Mit dem neuen Job-Berufssprachkurs schneller in den Arbeitsmarkt Außerdem interessant im BAMF Sicher haben Sie sich auch schon mal gefragt, auf welcher Grundlage die Behörde eigentlich Entscheidungen trifft. Dazu dienen die sogenannten Länderanalysen. Auf der Website des BAMF heißt es: „Länderanalysereferate des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen den Entscheiderinnen und Entscheidern nicht nur klassische Schreibtischrecherchen zur Verfügung, sie recherchieren auch vor Ort, um bestehende Erkenntnisse zu verifizieren und neue Quellennetzwerke für zukünftige Analysen zu erschließen.“ 1. Februar 2024 7

Februar <strong>2024</strong><br />

Newsletter Integration<br />

Infos und Tipps<br />

Neues aus dem BAMF<br />

Das Bundesamt für Migration und<br />

Flüchtlinge fördert Berufssprachkurse<br />

(BSK) im Rahmen des „Job-Turbos“.<br />

Der Job-BSK richtet sich an Erwachsene,<br />

die bereits einen Integrationskurs<br />

absolviert und dabei mindestens das<br />

Sprachniveau A2 erreicht haben und<br />

entweder eine Arbeitsplatzzusage haben,<br />

sich in Vorbereitung auf eine konkrete<br />

Beschäftigung oder bereits in Arbeit<br />

befinden.<br />

Die Job-BSK können verstärkt direkt in<br />

den Betrieben stattfinden und dadurch<br />

idealerweise in den Berufsalltag eingebaut<br />

werden. Zur besseren Vereinbarkeit mit<br />

dem Beruf sowie zur Zeitersparnis können<br />

sie auch virtuell stattfinden. Sie ergänzen<br />

das bisherige Angebot der<br />

Berufssprachkurse (BSK), die eher<br />

berufsübergreifende kommunikative<br />

Kompetenzen vermitteln.<br />

BAMF - Bundesamt für Migration und<br />

Flüchtlinge - Infothek - Mit dem neuen<br />

Job-Berufssprachkurs schneller in den<br />

Arbeitsmarkt<br />

Außerdem interessant im BAMF<br />

Sicher haben Sie sich auch schon mal<br />

gefragt, auf welcher Grundlage die<br />

Behörde eigentlich Entscheidungen trifft.<br />

Dazu dienen die sogenannten<br />

Länderanalysen. Auf der Website des<br />

BAMF heißt es:<br />

„Länderanalysereferate des Bundesamtes<br />

für Migration und Flüchtlinge stellen den<br />

Entscheiderinnen und Entscheidern nicht<br />

nur klassische Schreibtischrecherchen zur<br />

Verfügung, sie recherchieren auch vor Ort,<br />

um bestehende Erkenntnisse zu<br />

verifizieren und neue Quellennetzwerke<br />

für zukünftige Analysen zu erschließen.“<br />

1. Februar <strong>2024</strong><br />

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