NEWSLETTER Integrationslotsinnen Ausgabe 3_2024

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03.04.2024 Aufrufe

Februar 2024 Newsletter Integration Infos und Tipps Aktuelle Informationen Die Bezahlkarte Bayern hat ja kürzlich als Testphase in einigen Städten und Landkreisen die Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt. Die Berater:innen der KASA leisten bei Bedarf Ausfüllhilfe z.B. bei Anträgen oder Bewerbungen, auch online am bereitgestellten Computer. Bei Bedarf werden weiterführende Beratungstermine vereinbart. Ausführliche Bewerbungsunterlagen können in dieser Zeit jedoch nicht erstellt werden. Hilfestellung gibt es dafür im Rahmen unserer Arbeitslosenberatung; Kontakt: daniel.schardt@diakonie-amcampus.de und beim Jobcenter. „Die bayerische Bezahlkarte ist Teil eines etablierten und flächendeckenden Mastercard-Zahlungsnetzes und kann als Guthabenkarte nicht überzogen werden“, heißt es auf der Website vom Innenministerium. Als Bargeld gibt es 50 Euro. Hier können Sie 10 Fragen und Antworten rund um die Bezahlkarte herunterladen. Sie finden die Datei auch im Anhang: Bayerische Bezahlkarte für Asylbewerber: Söder und Kirchner geben Startschuss für Testphase - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de) Die Stellungnahme, die auf dem gesamtbayerischen Asylgipfel erarbeitet 1. Februar 2024 4

Februar 2024 Newsletter Integration Infos und Tipps wurde, finden Sie hier: https://unservetobayern.de/documents/Asylgipfel/2023_12_ 09/2023_Resolution_Bezahlkarte.pdf Schutzbrief FGM Aufenthalts in den Herkunftsländern z.B. während der Ferienzeiten und kann im Reisepass mitgeführt werden. Er kann den Frauen und Mädchen helfen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern entgegenzustellen. Zielgruppe sind primär die bedrohten Mädchen und ihre Familien. Im Hofer Arbeitskreis Frauengesundheit stand in den letzten Monaten das Thema FGM (weibliche Genitalverstümmelung) im Mittelpunkt. Hier können Sie den sogenannten Schutzbrief gegen FGM herunterladen: BMFSFJ - Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung - auch bei einer Durchführung im Ausland - und über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels. Er dient vor allem dem Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung während eines 1. Februar 2024 5

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Newsletter Integration<br />

Infos und Tipps<br />

wurde, finden Sie hier:<br />

https://unservetobayern.de/documents/Asylgipfel/2023_12_<br />

09/2023_Resolution_Bezahlkarte.pdf<br />

Schutzbrief FGM<br />

Aufenthalts in den Herkunftsländern z.B.<br />

während der Ferienzeiten und kann im<br />

Reisepass mitgeführt werden. Er kann den<br />

Frauen und Mädchen helfen, sich dem<br />

gesellschaftlichen und familiären Druck in<br />

den Herkunftsländern<br />

entgegenzustellen. Zielgruppe sind primär<br />

die bedrohten Mädchen und ihre Familien.<br />

Im Hofer Arbeitskreis Frauengesundheit<br />

stand in den letzten Monaten das Thema<br />

FGM (weibliche Genitalverstümmelung) im<br />

Mittelpunkt. Hier können Sie den<br />

sogenannten Schutzbrief gegen FGM<br />

herunterladen:<br />

BMFSFJ - Schutzbrief gegen weibliche<br />

Genitalverstümmelung<br />

Der Schutzbrief gegen weibliche<br />

Genitalverstümmelung informiert über die<br />

Strafbarkeit von weiblicher<br />

Genitalverstümmelung - auch bei einer<br />

Durchführung im Ausland - und über den<br />

möglichen Verlust des Aufenthaltstitels. Er<br />

dient vor allem dem Schutz vor weiblicher<br />

Genitalverstümmelung während eines<br />

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