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April 2024

Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich. Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare ! Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.

Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich.
Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare !
Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.

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genüber minderjährigen Kindern<br />

unterhaltverpflichtet sind, besteht<br />

die Möglichkeit, einen höheren<br />

Freibetrag zu bewirken. Auch<br />

wenn Sie mehrere Konten besitzen,<br />

haben Sie lediglich Anspruch<br />

auf ein P-Konto. Es besteht daher<br />

nicht die Möglichkeit, aufgrund<br />

mehrerer P-Konten den Freibetrag<br />

zu erhöhen. Das P-Konto beantragen<br />

Sie bei Ihrer Bank.<br />

Tipp: Wurde bereits die Kontopfändung<br />

zugestellt, kann dennoch das<br />

Konto in ein P-Konto umgewandelt<br />

werden. Der Schutz des P-Kontos gilt<br />

rückwirkend auch für Pfändungen,<br />

die bis zu einem Monat vor der Umwandlung<br />

zugestellt wurden.<br />

Grundsätzlich ist ein P-Konto eine<br />

sinnvolle Sache, weil es trotz einer<br />

Kontopfändung dazu führt, dass<br />

der Schuldner über ein bestimmtes<br />

finanzielles Budget weiterhin<br />

verfügen kann.<br />

Allerdings kann dieses P-Konto<br />

auch nur noch als reines Guthabenkonto<br />

geführt werden. Eine<br />

Kreditkarte, die vor der Umwandlung<br />

in ein P-Konto vorhanden<br />

war, wird in der Regel gesperrt.<br />

Manchmal berechnen die Banken<br />

Gebühren für die Umwandlung<br />

in ein P-Konto. Darüber hinaus<br />

wird auch die Schufa über diese<br />

Umwandlung informiert. Sofern<br />

Sie nicht befürchten müssen, dass<br />

Gläubiger Ihr Konto pfänden wollen,<br />

sollten Sie Ihr Konto nicht in<br />

ein P-Konto umwandeln.<br />

Vor 2 Monaten hat mich mein<br />

Lebensgefährte gefragt, ob<br />

?<br />

ich ihn heiraten möchte. Ich habe<br />

ja gesagt und seit diesem Moment<br />

waren wir verlobt. Nunmehr<br />

musste ich feststellen, dass mein<br />

Lebensgefährte nicht treu ist. Wir<br />

werden nicht mehr heiraten. In<br />

Erwartung der Hochzeit habe ich<br />

mir bereits ein sündhaft teures<br />

Brautkleid gekauft. Ich frage<br />

mich, ob ich den Schaden, den ich<br />

jetzt habe, ersetzt bekomme?<br />

Die Verlobung stellt zunächst einen<br />

Vertrag dar. Zu diesem Vertrag<br />

verpflichten sich die Partner,<br />

nämlich die Ehe einzugehen.<br />

Dieser Vertrag unterliegt keiner<br />

bestimmten Form.<br />

Sofern sich beide einig darüber<br />

sind, heiraten zu wollen, gilt das<br />

sogenannte Verlöbnis als vollzogen<br />

und der Vertrag als geschlossen.<br />

Sollte, wie in Ihrem Fall, es<br />

nicht zu einer Heirat kommen,<br />

kann der andere Ehepartner die<br />

Ehe nicht einklagen.<br />

Auswirkungen der Verlobung:<br />

Durch die Verlobung entsteht ein<br />

Zeugnisverweigerungsrecht. Nach<br />

dem Gesetzgeber soll ein Verlobter<br />

in einem Straf- oder Zivilverfahren<br />

nicht gegen seinen Partner aussagen<br />

müssen. Die Verlobung hat auf<br />

etwaige erbrechtliche Ansprüche<br />

oder Unterhaltsansprüche keine<br />

Auswirkungen. Unterhalt kann<br />

nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen<br />

beansprucht werden.<br />

Beispielsweise dann, wenn<br />

während der Verlobung ein Kind<br />

geboren wurde. Der Anspruch ergibt<br />

sich dann aus der Betreuung<br />

und Erziehung des Kindes und<br />

nicht aus der Verlobung.<br />

Nach § 1301 Bürgerliches Gesetzbuch<br />

(BGB) können unter<br />

Umständen Verlobungsgeschenke<br />

zurückgefordert werden bzw.<br />

müssten zurückgegeben werden.<br />

Leistungen, die in Erwartung der<br />

Eheschließung gemacht wurden,<br />

können nach § 1298 BGB zurückverlangt<br />

werden.<br />

Für das bereits gekaufte teure<br />

Brautkleid könnten ebenfalls<br />

Schadensersatzansprüche entstanden<br />

sein. Insgesamt gilt aber<br />

für alle Ansprüche, dass die Auf-<br />

<strong>April</strong> <strong>2024</strong><br />

KÜHN | SIEBELS<br />

HENTSCHEL<br />

Rechtsanwälte & Notare<br />

Neutorstr. 19 | 26721 Emden<br />

Telefon 0 49 21 - 250 15<br />

Hindenburgstr. 120 |26757 Borkum<br />

Telefon 0 49 22 - 923 82 52<br />

wendungen den Umständen angemessen<br />

sein müssen. Ein etwaiger<br />

Schadensersatzanspruch des Verlobten<br />

entfällt, wenn der andere<br />

Verlobte einen wichtigen Grund<br />

für den Rücktritt hatte.<br />

~~~<br />

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit<br />

diesen allgemeingültigen Angaben<br />

und Tipps helfen und verbleibe<br />

bis zur nächsten Ausgabe<br />

mit freundlichen Grüßen<br />

Ihre Franziska Hentschel<br />

Falls Sie Fragen von allgemeinem<br />

Interesse haben, mailen Sie diese<br />

an: recht@borkum-aktuell.de<br />

oder senden Sie ein Fax an<br />

0 49 22 - 87 37 082.<br />

Wir leiten Ihre Fragen an die Sozietät<br />

Kühn | Siebels | Hentschel<br />

weiter. Diskretion wird selbstverständlich<br />

zugesichert und bei Beantwortung<br />

in Borkum-Aktuell<br />

wird natürlich die Anonymität<br />

gewahrt und Ihr Name nicht veröffentlicht.<br />

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