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KVWL kompakt + praxis intern Februar 2024

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Das Anlagevermögen wurde so über viele<br />

Jahre angespart.<br />

In Zeiten steigender Inflation, in denen Banken<br />

Negativzinsen bzw. Verwahrentgelte<br />

auf Geldvermögen erheben, stehen Körperschaften<br />

wie die <strong>KVWL</strong> vor besonderen Herausforderungen.<br />

Denn sie sind verpflichtet,<br />

ihre Finanzanlagen so gut wie möglich vor<br />

Verlusten zu schützen. Gleichzeitig gelang es<br />

verschiedenen Projektentwicklern auf dem<br />

Immobilienmarkt nicht oder nur mit großen<br />

Verzögerungen, ihre Büro- und Gewerbe-Immobilien<br />

fertigzustellen und daraus Erlöse zu<br />

generieren. Die Gründe dafür sind vielfältig<br />

und reichen vom Fachkräftemangel im Baugewerbe<br />

bis zur pandemiebedingt stark gestiegenen<br />

Zahl von Homeoffice-Arbeitsplätzen,<br />

die die Nachfrage nach Büro-Immobilien<br />

einbrechen ließ. Unter anderem an solchen<br />

Büro- und Gewerbe-Immobilien hat sich die<br />

<strong>KVWL</strong> wie andere institutionelle Anleger mit<br />

Schuldscheindarlehen (s. Info-Kasten auf<br />

Seite 9) beteiligt. Die Anlagen in SSD betreffen<br />

nur jedoch nur einen Teil der gesamten<br />

Finanz anlagen.<br />

Wie ist der aktuelle Stand?<br />

Im Rahmen der VV am 23. <strong>Februar</strong> erläuterte<br />

der in Wirtschaftsfragen erfahrene Rechtsanwalt<br />

Dr. André Große Vorholt (Luther Rechtsanwälte)<br />

detailliert die aktuelle Situation. Er<br />

war von der <strong>KVWL</strong> in Absprache mit der Selbstverwaltung<br />

im Oktober 2023 damit beauftragt<br />

worden, die Finanzanlagen der Körperschaft zu<br />

überprüfen. Dabei betonte er mehrfach, dass<br />

es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich<br />

sei, einen etwaigen Verlust aus den zur Diskussion<br />

stehenden Schuldscheindarlehen zu beziffern.<br />

Unter anderem bestehe die Möglichkeit,<br />

dass der Immobilienmarkt sich wieder erhole<br />

und so die SSD, die weiter gehalten werden<br />

können, vielleicht zukünftig noch Gewinne abwerfen.<br />

In welcher Höhe Investments tatsächlich<br />

abgeschrieben werden müssten, sei daher<br />

derzeit noch offen und werde geprüft. Diese<br />

Prüfung umfasst sowohl die gekauften Papiere,<br />

als auch eine (Neu-) Bewertung der als Sicherheit<br />

hinterlegten Immobilien und Grundstücke.<br />

Das erfordert Zeit.<br />

Deutlich wurde außerdem, dass es sich bei<br />

den zu prüfenden Finanzprodukten keineswegs<br />

um eine „umstrittene“ Anlageform<br />

handelt, wie einige Medien berichtet hatten.<br />

Immobilienbeteiligungen in Form von Schuldscheindarlehen<br />

seien durchaus gängige Investments<br />

– auch für institutionelle Anleger<br />

wie Körperschaften öffentlichen Rechts.<br />

Allerdings sei durch die nicht ausreichende<br />

Streuung der Beteiligungen ein zusätzliches<br />

Risiko entstanden.<br />

Warum wurden die <strong>KVWL</strong>-Mitglieder<br />

nicht früher informiert?<br />

Vereinzelt haben sich Mitglieder bei der <strong>KVWL</strong><br />

danach erkundigt, warum sie nicht früher<br />

informiert worden seien und aus der Presse<br />

von den unter Druck geratenen Finanzanlagen<br />

erfahren „mussten“. Anfang <strong>Februar</strong> gab<br />

es zunächst Gespräche mit dem aufsichtführenden<br />

nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium.<br />

Am 23. <strong>Februar</strong> stand die erste<br />

turnusgemäße Vertreterversammlung (VV)<br />

des Jahres <strong>2024</strong> an. Satzungsgemäß ist die<br />

Vertreterversammlung das höchste Gremium<br />

der <strong>KVWL</strong> und als solches über alle Vorgänge<br />

in der Körperschaft zu informieren. Die Einladungen<br />

zur VV müssen form- und fristgerecht<br />

erfolgen und benötigen daher eine entsprechende<br />

Vorlaufzeit.<br />

Für die <strong>KVWL</strong>-Vorstände Dr. Dirk Spelmeyer<br />

und Dr. Volker Schrage sowie den VV-<br />

Vorsitzenden Dr. Ulrich Oeverhaus hatte die<br />

transparente Information der gewählten<br />

Vertreterinnen und Vertreter der westfälischlippischen<br />

Ärzte und Psychotherapeuten<br />

absolute Priorität. Diese erfolgte dann im<br />

Rahmen der VV am 23. <strong>Februar</strong>, einem Freitag.<br />

Am darauffolgenden Wochenende wurde<br />

ein entsprechender Newsletter vorbereitet,<br />

der am Montag, 26. <strong>Februar</strong>, an die Mitglieder<br />

verschickt worden ist. „Ich kann die Kritik<br />

unserer Mitglieder über den Zeitpunkt der Information<br />

durchaus nachvollziehen“, bekräftigt<br />

Vorstandsvorsitzender Dirk Spelmeyer.<br />

„Allerdings sind wir verpflichtet, uns an die in<br />

der Satzung festgeschriebenen Abläufe und<br />

Zuständigkeiten zu halten. Zudem war es uns<br />

wichtig, erste Recherche-Ergebnisse zu verifi-<br />

3/<strong>2024</strong><br />

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