KVWL kompakt + praxis intern Februar 2024
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Das Anlagevermögen wurde so über viele<br />
Jahre angespart.<br />
In Zeiten steigender Inflation, in denen Banken<br />
Negativzinsen bzw. Verwahrentgelte<br />
auf Geldvermögen erheben, stehen Körperschaften<br />
wie die <strong>KVWL</strong> vor besonderen Herausforderungen.<br />
Denn sie sind verpflichtet,<br />
ihre Finanzanlagen so gut wie möglich vor<br />
Verlusten zu schützen. Gleichzeitig gelang es<br />
verschiedenen Projektentwicklern auf dem<br />
Immobilienmarkt nicht oder nur mit großen<br />
Verzögerungen, ihre Büro- und Gewerbe-Immobilien<br />
fertigzustellen und daraus Erlöse zu<br />
generieren. Die Gründe dafür sind vielfältig<br />
und reichen vom Fachkräftemangel im Baugewerbe<br />
bis zur pandemiebedingt stark gestiegenen<br />
Zahl von Homeoffice-Arbeitsplätzen,<br />
die die Nachfrage nach Büro-Immobilien<br />
einbrechen ließ. Unter anderem an solchen<br />
Büro- und Gewerbe-Immobilien hat sich die<br />
<strong>KVWL</strong> wie andere institutionelle Anleger mit<br />
Schuldscheindarlehen (s. Info-Kasten auf<br />
Seite 9) beteiligt. Die Anlagen in SSD betreffen<br />
nur jedoch nur einen Teil der gesamten<br />
Finanz anlagen.<br />
Wie ist der aktuelle Stand?<br />
Im Rahmen der VV am 23. <strong>Februar</strong> erläuterte<br />
der in Wirtschaftsfragen erfahrene Rechtsanwalt<br />
Dr. André Große Vorholt (Luther Rechtsanwälte)<br />
detailliert die aktuelle Situation. Er<br />
war von der <strong>KVWL</strong> in Absprache mit der Selbstverwaltung<br />
im Oktober 2023 damit beauftragt<br />
worden, die Finanzanlagen der Körperschaft zu<br />
überprüfen. Dabei betonte er mehrfach, dass<br />
es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich<br />
sei, einen etwaigen Verlust aus den zur Diskussion<br />
stehenden Schuldscheindarlehen zu beziffern.<br />
Unter anderem bestehe die Möglichkeit,<br />
dass der Immobilienmarkt sich wieder erhole<br />
und so die SSD, die weiter gehalten werden<br />
können, vielleicht zukünftig noch Gewinne abwerfen.<br />
In welcher Höhe Investments tatsächlich<br />
abgeschrieben werden müssten, sei daher<br />
derzeit noch offen und werde geprüft. Diese<br />
Prüfung umfasst sowohl die gekauften Papiere,<br />
als auch eine (Neu-) Bewertung der als Sicherheit<br />
hinterlegten Immobilien und Grundstücke.<br />
Das erfordert Zeit.<br />
Deutlich wurde außerdem, dass es sich bei<br />
den zu prüfenden Finanzprodukten keineswegs<br />
um eine „umstrittene“ Anlageform<br />
handelt, wie einige Medien berichtet hatten.<br />
Immobilienbeteiligungen in Form von Schuldscheindarlehen<br />
seien durchaus gängige Investments<br />
– auch für institutionelle Anleger<br />
wie Körperschaften öffentlichen Rechts.<br />
Allerdings sei durch die nicht ausreichende<br />
Streuung der Beteiligungen ein zusätzliches<br />
Risiko entstanden.<br />
Warum wurden die <strong>KVWL</strong>-Mitglieder<br />
nicht früher informiert?<br />
Vereinzelt haben sich Mitglieder bei der <strong>KVWL</strong><br />
danach erkundigt, warum sie nicht früher<br />
informiert worden seien und aus der Presse<br />
von den unter Druck geratenen Finanzanlagen<br />
erfahren „mussten“. Anfang <strong>Februar</strong> gab<br />
es zunächst Gespräche mit dem aufsichtführenden<br />
nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium.<br />
Am 23. <strong>Februar</strong> stand die erste<br />
turnusgemäße Vertreterversammlung (VV)<br />
des Jahres <strong>2024</strong> an. Satzungsgemäß ist die<br />
Vertreterversammlung das höchste Gremium<br />
der <strong>KVWL</strong> und als solches über alle Vorgänge<br />
in der Körperschaft zu informieren. Die Einladungen<br />
zur VV müssen form- und fristgerecht<br />
erfolgen und benötigen daher eine entsprechende<br />
Vorlaufzeit.<br />
Für die <strong>KVWL</strong>-Vorstände Dr. Dirk Spelmeyer<br />
und Dr. Volker Schrage sowie den VV-<br />
Vorsitzenden Dr. Ulrich Oeverhaus hatte die<br />
transparente Information der gewählten<br />
Vertreterinnen und Vertreter der westfälischlippischen<br />
Ärzte und Psychotherapeuten<br />
absolute Priorität. Diese erfolgte dann im<br />
Rahmen der VV am 23. <strong>Februar</strong>, einem Freitag.<br />
Am darauffolgenden Wochenende wurde<br />
ein entsprechender Newsletter vorbereitet,<br />
der am Montag, 26. <strong>Februar</strong>, an die Mitglieder<br />
verschickt worden ist. „Ich kann die Kritik<br />
unserer Mitglieder über den Zeitpunkt der Information<br />
durchaus nachvollziehen“, bekräftigt<br />
Vorstandsvorsitzender Dirk Spelmeyer.<br />
„Allerdings sind wir verpflichtet, uns an die in<br />
der Satzung festgeschriebenen Abläufe und<br />
Zuständigkeiten zu halten. Zudem war es uns<br />
wichtig, erste Recherche-Ergebnisse zu verifi-<br />
3/<strong>2024</strong><br />
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