PROTOKOLL - Gmunden - Land Oberösterreich

PROTOKOLL - Gmunden - Land Oberösterreich PROTOKOLL - Gmunden - Land Oberösterreich

22.09.2012 Aufrufe

PROTOKOLL STADTAMT GMUNDEN Allgemeine Verwaltung A-4810 Gmunden, Rathausplatz 1 der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates im Rathaussaal Gmunden. Datum: 12.10.2010 Beginn: 17:00 Uhr Ende: 20:20 Uhr Anwesend sind: Telefon: (07612) 794-0 Fax: (07612) 794/258 E-Mail: stadtamt@gmunden.ooe.gv.at http://www.gmunden.at Zahl: 001/1 Datum: 2. November 2010 Bearbeiter: Schögl Monika Telefon: 07612/794-202 Fax: 07612/794-209 E-Mail monika.schoegl@gmunden.ooe.gv.at Sitzungsnummer: GR/2010/05 1. Köppl Heinz, BGM 2. Schrabacher Gottfried, Vzbgm. 3. Ortner Wolfgang, StR 4. Mizelli Katharina, StR.in Mag.a 5. Höpoltseder Thomas Michael, GR 6. Meingast Gerhard, StR 7. Schneditz-Bolfras Michael Savo Oskar, GR Dr.Jur. 8. Reingruber Manfred, GR 9. Aigner Franz Josef, GR 10. Apfler Martin, GR Mag. 11. Krapf Stefan, GR Mag.phil 12. Bergthaler Karl, GR Mag. Dr.iur 13. Neumann Georg Heinrich, GR Dipl.-Ing. 14. Peganz Elke Maria, Dir.in GR.in 15. Kosma Hans-Peter, GR Vertretung für Frau GR.in Mag.phil Maria Anna Kapeller 16. John Siegfried, GR Vertretung für Herrn GR Mag. Wolfgang Köppl 17. Grabner Gabriel, GR Vertretung für Herrn GR Manfred Andeßner 18. Leibetseder Christian Franz, GR DI (FH) Vertretung für Frau GR.in Herta Grüneis 19. Buchinger Konrad, GR Vertretung für Frau GR.in, Mag.a, Dr.in Johanna Forstinger 20. Dickinger Christian, Vzbgm. Dr. 21. Sageder Wolfgang, StR. 22. Zemlicka Hermann, GR. Mag. Dr. 23. Hochegger Helmut, GR 24. Kramesberger Kurt Konrad, GR Ing. 25. Reischl Siegfried Johann, GR Vertretung für Frau GR.in, Mag.a, Dr.in Nicole Frais-Huber 26. Tschütscher Anton, GR Vertretung für Frau GR. Angelika Kronberger 27. Auer Elisabeth, GR Vertretung für Herrn GR LAbg. Arnold Schenner 28. Grampelhuber Gerald, StR 29. Enzmann Beate, GR.in 30. Forstinger Jochen, GR Mag. 31. Breitenberger Horst-Detlev, GR 32. Trieb Peter Josef, GR 33. Bors Johanna, STR.in Mag.a 34. Feichtinger Ulrike, GR.in, Dr.in, Dipl.-Ing.in 35. Kienesberger Otto, GR Dipl.-Ing. 36. Langwiesner Erich Josef, GR 37. Löcker Herbert, GR Dr. Dipl.-Ing. 171

<strong>PROTOKOLL</strong><br />

STADTAMT GMUNDEN<br />

Allgemeine Verwaltung<br />

A-4810 <strong>Gmunden</strong>, Rathausplatz 1<br />

der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates im Rathaussaal <strong>Gmunden</strong>.<br />

Datum: 12.10.2010 Beginn: 17:00 Uhr Ende: 20:20 Uhr<br />

Anwesend sind:<br />

Telefon: (07612) 794-0<br />

Fax: (07612) 794/258<br />

E-Mail: stadtamt@gmunden.ooe.gv.at<br />

http://www.gmunden.at<br />

Zahl: 001/1<br />

Datum: 2. November 2010<br />

Bearbeiter: Schögl Monika<br />

Telefon: 07612/794-202<br />

Fax: 07612/794-209<br />

E-Mail monika.schoegl@gmunden.ooe.gv.at<br />

Sitzungsnummer: GR/2010/05<br />

1. Köppl Heinz, BGM<br />

2. Schrabacher Gottfried, Vzbgm.<br />

3. Ortner Wolfgang, StR<br />

4. Mizelli Katharina, StR.in Mag.a<br />

5. Höpoltseder Thomas Michael, GR<br />

6. Meingast Gerhard, StR<br />

7. Schneditz-Bolfras Michael Savo Oskar, GR Dr.Jur.<br />

8. Reingruber Manfred, GR<br />

9. Aigner Franz Josef, GR<br />

10. Apfler Martin, GR Mag.<br />

11. Krapf Stefan, GR Mag.phil<br />

12. Bergthaler Karl, GR Mag. Dr.iur<br />

13. Neumann Georg Heinrich, GR Dipl.-Ing.<br />

14. Peganz Elke Maria, Dir.in GR.in<br />

15. Kosma Hans-Peter, GR Vertretung für Frau GR.in Mag.phil Maria Anna Kapeller<br />

16. John Siegfried, GR Vertretung für Herrn GR Mag. Wolfgang Köppl<br />

17. Grabner Gabriel, GR Vertretung für Herrn GR Manfred Andeßner<br />

18. Leibetseder Christian Franz, GR DI (FH) Vertretung für Frau GR.in Herta Grüneis<br />

19. Buchinger Konrad, GR Vertretung für Frau GR.in, Mag.a,<br />

Dr.in Johanna Forstinger<br />

20. Dickinger Christian, Vzbgm. Dr.<br />

21. Sageder Wolfgang, StR.<br />

22. Zemlicka Hermann, GR. Mag. Dr.<br />

23. Hochegger Helmut, GR<br />

24. Kramesberger Kurt Konrad, GR Ing.<br />

25. Reischl Siegfried Johann, GR Vertretung für Frau GR.in, Mag.a,<br />

Dr.in Nicole Frais-Huber<br />

26. Tschütscher Anton, GR Vertretung für Frau GR. Angelika Kronberger<br />

27. Auer Elisabeth, GR Vertretung für Herrn GR LAbg. Arnold Schenner<br />

28. Grampelhuber Gerald, StR<br />

29. Enzmann Beate, GR.in<br />

30. Forstinger Jochen, GR Mag.<br />

31. Breitenberger Horst-Detlev, GR<br />

32. Trieb Peter Josef, GR<br />

33. Bors Johanna, STR.in Mag.a<br />

34. Feichtinger Ulrike, GR.in, Dr.in, Dipl.-Ing.in<br />

35. Kienesberger Otto, GR Dipl.-Ing.<br />

36. Langwiesner Erich Josef, GR<br />

37. Löcker Herbert, GR Dr. Dipl.-Ing.<br />

171


38. Hametner Robert, Mag. Stadtamtsdirektor<br />

39. Aigner Johann, Ing. Stadtbauamt<br />

40. Buchegger Peter, MBA Finanzabteilung<br />

41. Blecha Kurt als Schriftführer<br />

42. Schögl Monika als Schriftführerin<br />

Entschuldigt abwesend sind:<br />

43. Andeßner Manfred, GR<br />

44. Kapeller Maria Anna, GR.in Mag.phil<br />

45. Köppl Wolfgang, GR Mag.<br />

46. Grüneis Herta, GR.in<br />

47. Forstinger Johanna, GR.in, Mag.a, Dr.in<br />

48. Frais-Huber Nicole, GR.in, Mag.a, Dr.in<br />

49. Kronberger Angelika, GR.<br />

50. Schenner Arnold, GR LAbg.<br />

Bgm. Köppl:<br />

Meine Damen und Herren!<br />

Ich eröffne die 5. ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong><br />

und begrüße Sie sehr herzlich. Weiters begrüße ich die Vertreter der Presse und die Zuhörer.<br />

Das Stattfinden dieser Sitzung wurde in der Presse und an der Amtstafel ortsüblich bekanntgemacht.<br />

Sie selbst haben eine schriftliche Einladung erhalten.<br />

Ich stelle fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist. Die Verhandlungsschrift über die<br />

4. Sitzung des Gemeinderates lag zur Einsicht auf und blieb ohne Beanstandung. Die rechtmäßige<br />

Genehmigung gemäß den Bestimmungen der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. (§ 54 Abs. 3-6)<br />

erfolgt am Schluss der Sitzung durch Beurkundung durch den Bürgermeister und je einem Mitglied der<br />

im Gemeinderat vertretenen Fraktionen. Die genehmigte Verhandlungsschrift wird auf der Homepage<br />

der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> veröffentlicht.<br />

Ich berichte, dass schriftliche Anfragen der Grünen-Gemeinderatsfraktion gemäß § 63 a) der Oö. Gemeindeordnung<br />

1990 i.d.g.F. eingelangt sind.<br />

Die Beantwortung dieser Anfragen kann erst nach Beratung des Punktes 5) „Rahmenvereinbarung<br />

neu“ erfolgen und wurden die Anfragen daher nach diesem Punkt auf die Tagesordnung gesetzt.<br />

Bgm. Köppl berichtet weiters, dass folgende Punkte von der Tagesordnung abgesetzt werden:<br />

Pkt. 9)<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Lacus<br />

Felix, Nr. O2-2 und des Änderungsplanes zum Bebauungsplan Lacus Felix, Änderung Nr. 01, im Zusammenhang<br />

mit dem neuen Hotelprojekt (endgültige Beschlussfassung).<br />

Pkt. 10)<br />

Beratung u. Beschlussfassung über die Umwidmung eines Teiles der Parz. 227/2 , 227/1 und 227/3<br />

von dzt. Grünland-Parkanlage, Freibad, Spiel- u. Liegewiese, in Sondergebiet des Bau-landes Tourismusbetrieb<br />

(SO TB) und bei Teil Parz. 227/3 , alle KG. Traundorf, von Sondergebiet des Baulandes-Tourismusbetrieb<br />

SO TB1, in ein SO TB und Vorsehen einer Anschüttungs- und Abgrabungsfläche<br />

im Traunsee, auf dem Seebahnhofgelände im Zusammenhang mit dem neuen Hotelprojekt<br />

(endgültige Beschlussfassung).<br />

Pkt. 11)<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines neuen Bebauungsplanes im Bereich des<br />

Seebahnhofgeländes im Zusammenhang mit dem neuen Hotelprojekt (endgültige Beschluss-fassung).<br />

Er begründet dies damit, dass Gespräche mit der <strong>Land</strong>esregierung erst am 27.10.2010 stattfinden und<br />

wäre es nicht richtig, bereits heute Beschlüsse zu fassen.<br />

Bgm. Köppl berichtet, dass ein Dringlichkeitsantrag seitens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion<br />

vorliegt und bringt diesen vollinhaltlich zur Verlesung:<br />

172


„Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion beantragen, eine Resolution für einen Notarzthubschraubestützpunkt<br />

im Bezirk <strong>Gmunden</strong> zu beschließen und an den <strong>Land</strong>eshauptmann Dr. Josef Pühringer<br />

weiter zu leiten und begründen den Antrag wie folgt:<br />

Der Rettungshubschrauber Airmed 2 hat seinen Betrieb eingestellt. Dadurch ist eine wesentliche Verschlechterung<br />

der Notfallversorgung für die Bevölkerung und Gäste des Salzkammergutes eingetreten,<br />

da wesentlich längere Anflugzeiten bei akuten Notfällen zu erwarten sind. Aus diesem Grund<br />

besteht dringender Handlungsbedarf, die Notfallversorgung mittels Rettungshubschrauber wieder<br />

sicher zu stellen.<br />

Wir ersuchen die Mitglieder des Gemeinderates, diesem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen und<br />

die Resolution an den <strong>Land</strong>eshauptmann zu unterstützen.“<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

Der Dringlichkeit wird somit stattgegeben und wird dieser Dringlichkeitsantrag als TO-Pkt. 19) der<br />

Tagesordnung beraten.<br />

Da niemand mehr zur Tagesordnung Wünsche hat, geht Bgm. Köppl zur Tagesordnung über.<br />

Tagesordnung:<br />

1 . Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses über die 4. Sitzung des Prüfungsausschusses;<br />

2 . Beschlussfassung des Prüfberichtes der 4. Sitzung des Prüfungsausschusses;<br />

3 . Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan des <strong>Land</strong>es Oö. für den Ankauf eines<br />

Löschfahrzeuges für die FF <strong>Gmunden</strong>;<br />

4 . Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Beauftragung diverser Firmen zur Errichtung eines<br />

Kunstrasenplatzes am Stadtsportplatz (Alpenstadion);<br />

5 . Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung NEU zwischen<br />

der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> bzw. dem Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde<br />

<strong>Gmunden</strong> & Co KG und der Asamer-Toskana Hotelerrichtungs KG, der Lacus Felix Hotelerrichtungs-<br />

und Verwaltungs GmbH., Herrn KR Hans Asamer, der Asamer Familienholding GmbH und<br />

der Seehotel Lacus Felix GmbH. hinsichtlich Projekt Seehotel LACUS FELIX;<br />

6 . Beratung und Beschlussfassung über den eingebrachten Antrag der Grünen-Gemeinderatsfraktion<br />

betreffend Rückkauf der Grundstücke 223/11 und 223/16 Grundbuch 42160 Traundorf (Teile der<br />

Schiffslände);<br />

7 . Beantwortung des eingebrachten Antrages der Grünen-Gemeinderatsfraktion betreffend Klärung<br />

der Frage, wer die Tiefgarage auf dem Seebahnhof-Areal errichtet bzw. finanziert;<br />

8 . Beantwortung des eingebrachten Antrages der Grünen-Gemeinderatsfraktion betreffend Klärung<br />

offener Punkte hinsichtlich Hotelprojekt Lacus Felix Neu;<br />

9 . Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Lacus<br />

Felix, Nr. O2-2 und des Änderungsplanes zum Bebauungsplan Lacus Felix, Änderung Nr. 01,<br />

im Zusammenhang mit dem neuen Hotelprojekt (endgültige Beschlussfassung). – Wurde vor Eingang<br />

in die Tagesordnung abgesetzt.<br />

10 . Beratung u. Beschlussfassung über die Umwidmung eines Teiles der Parz. 227/2 , 227/1 und<br />

227/3 von dzt. Grünland-Parkanlage, Freibad, Spiel- u. Liegewiese, in Sondergebiet des Baulandes<br />

Tourismusbetrieb (SO TB) und bei Teil Parz. 227/3 , alle KG. Traundorf, von Sondergebiet des<br />

Baulandes-Tourismusbetrieb SO TB1, in ein SO TB und Vorsehen einer Anschüttungs- und Abgrabungsfläche<br />

im Traunsee, auf dem Seebahnhofgelände im Zusammenhang mit dem neuen<br />

Hotelprojekt (endgültige Beschlussfassung); – Wurde vor Eingang in die Tagesordnung abgesetzt.<br />

11 . Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines neuen Bebauungsplanes im Bereich des<br />

Seebahnhofgeländes im Zusammenhang mit dem neuen Hotelprojekt (endgültige Beschlussfassung).<br />

– Wurde vor Eingang in die Tagesordnung abgesetzt.<br />

173


12 . Beratung und Beschlussfassung über den Kooperationsvertrag zwischen der Johannes Kepler<br />

Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, und der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> betreffend<br />

MuSSS;<br />

13 . Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Energie<br />

AG OÖ, für die Errichtung einer 10-kV-Kabelanlage am Moosberg;<br />

14 . Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Energie<br />

AG OÖ., für die Errichtung einer 30-kV-Kabelanlage am Grünberg;<br />

15 . Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Grundstücksteiles an Frau Annette Hinterwirth,<br />

<strong>Gmunden</strong>, Hochmüllergasse 30, aus Gst. 219 (Hochmüllergasse), Grundbuch 42160<br />

Traundorf, im Ausmaß von ca. 13 m²;<br />

16 . Beratung und Beschlussfassung über die Berufung der Frau Dietlinde Walcher gegen den Bescheid<br />

des Bürgermeisters vom 6.9.2010 , Zl. BauR1-153/9-32165-2010, womit den Ehegatten Mag. Kurt<br />

u. Ellen Asamer, eine baubehördliche Bewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses<br />

mit Tiefgarage u. Bootshaus auf der Liegenschaft Traunsteinstraße 30, erteilt wurde;<br />

17 . Beratung und Beschlussfassung über die Berufungen der Anrainer Gottfried Bayr, vertreten durch<br />

Dr. Günter Heidecker, Nicole Weiss-Kann, vertreten durch RA. Mag. Christoph Stöhr u. Peter<br />

Leeb, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 31.05.2010, Zl. BauR1-153/9-32671-2010,<br />

womit der B-6 Immobilien GmbH, Grieskirchen, eine Baugenehmigung für den Neubau einer<br />

Wohnhausanlage (35 Wohnungen) und einer Tiefgarage an der Bahnhofstraße/Johann Tagwerkerstraße,<br />

erteilt wurde;<br />

18 . Verkehrsangelegenheiten:<br />

18.1 . Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Kurzparkzone in der Miller v. Aichholz-<br />

Straße gegenüber dem ehemaligen Lebensmittelgeschäft Eder;<br />

18.2 . Beratung und Beschlussfassung zur Auflassung der zeitlichen Begrenzung für die Behindertenparkplätze<br />

am Rathausplatz;<br />

18.3 . Beratung und Beschlussfassung zur Schaffung eines Behindertenparkplatzes mit Autokennzeichen<br />

(GM-795 EH) für Frau Barbara Costa, Esplanade 21;<br />

18.4 . Beratung und Beschlussfassung eines Halten und Parken verboten mit der Zusatztafel "ausgenommen<br />

Ladetätigkeit" ab dem Platz der Sudetendeutschen zum Rennweg (vor der Liegenschaft<br />

Fleischhauerei Gruber);<br />

18.5 . Beratung und Beschlussfassung über ein Halten und Parken verboten mit der Zusatztafel "ausgenommen<br />

Ladetätigkeit" vor dem Haus Franz Stelzhamer-Straße 12 bis zur Tiefgarage Franz Stelzhamer-Straße<br />

14;<br />

18.6 . Beratung und Beschlussfassung über ein Halten und Parken verboten mit der Zusatztafel "ausgenommen<br />

Ladetätigkeit" entlang dem Haus Pfarrhofgasse 3;<br />

19 . Beratung und Beschlussfassung betreffend einer Resolution des Gemeinderates der Stadtgemeinde<br />

<strong>Gmunden</strong> für einen Notarzthubschrauberstützpunkt im Bezirk <strong>Gmunden</strong>;<br />

20 . Berichte des Bürgermeisters;<br />

21 . Allfälliges;<br />

174


Beratung:<br />

1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses über die 4. Sitzung des Prüfungsausschusses;<br />

Bgm. Köppl erteilt dem Obmann des Prüfungsausschusses, Herrn GR. Mag. Forstinger, das Wort.<br />

GR. Mag. Forstinger:<br />

Auf der Basis des allen Fraktionen vorliegenden Protokolls der letzten Prüfungsausschusssitzung darf<br />

ich Ihnen die darin behandelten Themen kurz erläutern und im Hinblick auf die heutige Tagesordnung,<br />

mich dabei auf das Wesentliche konzentrieren.<br />

Stadttheater <strong>Gmunden</strong>:<br />

Herr Andessner wurde ersucht, über die Entwicklung des Stadttheaters zu berichten<br />

Mit Ende 2008 hat man aufgrund sinkender Besucherzahlen den Kinobetrieb auf 3Tage in der Woche<br />

umgestellt. Die sonstigen Veranstaltungen im Stadttheater wurden weitergeführt und die Personalkosten<br />

haben sich daher nicht reduziert. Jedoch sanken die Kinoeinnahmen durch diese Umstellung und<br />

den verlorenen Premierenstatus des Kinos weiter. Aufgrund dieser Entwicklung hat man sich Ende<br />

2009 dazu entschlossen, den Kinobetrieb endgültig einzustellen.<br />

2010 ging es nun langsam wieder bergauf:<br />

Der kleine Kinosaal wurde mit April 2010 an Herrn Stefan Brandmayr verpachtet. Der Personalbedarf<br />

konnte in der Folge im Zusammenspiel mit anderen Gemeindeabteilungen ebenfalls flexibler organisiert<br />

und somit kostenrelevant günstiger gestellt werden. Da das Theaterabo und diverse andere Veranstaltungen<br />

bereits über die Kulturabteilung abgewickelt wurden, war es eine logische Folge den<br />

gesamten Betrieb dieser Abteilung in der Person von Herrn Andessner zu übertragen.<br />

Die Auslastungsentwicklung des Theaters bekräftigt diese Entscheidung. Im Jahr 2009 wurden 162<br />

Veranstaltungen, 2010 bisher 172 Veranstaltungen durchgeführt und für das Jahr 2011 gibt es bereits<br />

89 Reservierungen.<br />

Laut Informationen von Stefan Brandmayer entwickelt sich der Kinobetrieb den Erwartungen entsprechend.<br />

Einen positiven Einfluss auf seinen Umsatz hat die Betreuung des Buffets bei sonstigen Veranstaltungen.<br />

Weiters denkt Herr Brandmayer über eine digitale Anlage nach, da in 2-3 Jahren nur<br />

noch digitale Filme erhältlich sein werden.<br />

Die Entscheidung über die Durchführung von Veranstaltungen liegt bei Herrn Andessner als bestellten<br />

Geschäftsführer des Stadttheaters. Dabei soll das Stadttheater zukünftig nur noch risikofrei<br />

aber aktiv als Vermieter bzw. Verpächter auftreten aber nicht vordergründig selbst als Veranstalter.<br />

So spricht sich man sich z.B. gegen die Durchführung von Clubbings aus, da dabei leider mehr<br />

Schaden als Nutzen entsteht. Hingegen steigt die Nachfrage, Firmenevents aber auch private Feiern<br />

wie Hochzeiten im Theater durchzuführen – passend zum Image Hochzeitsstadt <strong>Gmunden</strong>.<br />

Grundsätzlich werden diese Veranstaltungen mit dem Kinopächter abgestimmt. Hier hat sich auch die<br />

modulweise Vermietung der Räumlichkeiten – sprich einzelner Theaterbereiche sehr bewährt.<br />

Man sieht es geht mit dem Stadttheater wieder bergauf, weil man offen dafür ist, neue Wege zu beschreiten<br />

– Ich wünsche Herrn Andessner und seinem Team dafür alles Gute und würde mich sehr<br />

freuen, wenn dies im Museum ebenfalls gelingen könnte!<br />

Steuerprüfung 2010<br />

Das Finanzamt Linz hat ab 21. Juli 2010 eine Außenprüfung der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> gemäß §<br />

147 Bundesabgabenordnung durchgeführt. Gegenstand war die Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer,<br />

Kraftfahrzeugsteuer, Kapitalertragsteuer, Energieabgabenvergütung und Werbeabgabe im Zeitraum<br />

2007 – 2009 und die Monate Jänner – Juni 2010. Gleichzeitig wurde auch eine Prüfung des Vereins<br />

zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & Co KG angesagt.<br />

Die Umsatzsteuer im Prüfungszeitraum betrug rund € 4.700.000,00 und die beantragte Vorsteuer rund<br />

€ 6.200.000,00.<br />

Als Ergebnis ist dabei hervorgegangen, dass die Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> unter dem Eindruck sehr<br />

unternehmerischer und wirtschaftlicher Denkansätze bisher sehr hohe Mischsätze anwenden durfte<br />

und einige Einrichtungen dem Unternehmensbereich zugeordnet werden konnten, die den heutigen<br />

neuen Vorgaben der Behörde nun nicht mehr entsprechen.<br />

175


Aufgezeigt wurde dies in verschiedenen Einrichtungen der Stadtgemeinde wie Amtsgebäude, Organe,<br />

Pressestelle, EDV, Kultur – und Finanzabteilung, Sportzentrum, Zufahrtsstraße Sportzentrum,<br />

Contracting Stadtbetriebe, Parkraumbewirtschaftung, Anmietung Kapuzinerkloster, Öffentliche WC-<br />

Anlagen, Kolpingsaal, Tourismusförderung, Fahrradständer, Machbarkeitsstudie Universität, Wärmebehälter<br />

Stadtküche usw.<br />

Das hatte zur Folge, dass es für die Gemeinde zu einer beträchtlichen Nachzahlung gekommen<br />

ist.<br />

Diese kommt ausschließlich durch nicht gerechtfertigten bzw. zu hohen Vorsteuerabzug zustande –<br />

Im Bezug auf die Umsatzsteuer wurde kein einziger Fehler gemacht. Auch die Buchhaltung und Bilanzen<br />

des VFI blieben unbeanstandet, obwohl wir von Anfang an keine steuertechnischen Beratungen<br />

oder gar Kosten von Fremdfirmen hatten.<br />

Mit dieser Nachzahlung ist <strong>Gmunden</strong> im Bezug auf andere Gemeinden eher hoch angesiedelt. So<br />

wurden uns durch die Steuerprüfung die Grenzen der neuen Ermessensspielräume klar aufgezeigt.<br />

Es ist mir daher ein Anliegen, den Beamten der Finanzabteilung der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> meinen<br />

Dank für die grundsätzlich sehr korrekte Buchführung auszusprechen!<br />

Hinsichtlich der Bewertungen ist allerdings in Zukunft verstärkt darauf zu achten, dass die<br />

gesetzlichen Vorgaben und Spielräume eingehalten werden, um Nachzahlungen in dieser Höhe,<br />

welche nicht veranschlagt werden können, zu vermeiden!<br />

Die Finanzabteilung stellt dazu fest, dass sofort nach der Schlussbesprechung alle zu unrecht geltend<br />

gemachten Vorsteuerabzüge im Zeitraum 01. Juli 2010 bis laufend berichtigt wurden und sämtliche<br />

Konten auf die neuen Mischsätze umgestellt wurden.<br />

Stadtentwicklung – <strong>Gmunden</strong><br />

Da die Stadtentwicklung <strong>Gmunden</strong> in ihrer ursprünglichen Form nun in diesem Jahr aufgelöst wurde,<br />

hat sich der Prüfungsausschuss mit dem vergangenen und laufenden Jahr beschäftigt. Herr Kaltenbrunner<br />

hat dazu die Bilanz von 2009 präsentiert. Dabei stellte sich im Wesentlichen heraus, dass<br />

der Großteil der Ausgaben für die Systemerhaltung (Personalkosten insbesondere der Geschäftsführerinnen-Wechsel)<br />

ausgegeben wurde und somit leider nur ein sehr kleiner Teil für Projekte verwendet<br />

werden konnte.<br />

Als das Ausscheiden von Frau Mag. a Presslauer absehbar wurde, hat sich die Finanzabteilung um<br />

einige Aufgaben (z.B. Gutscheinverwaltung, usw.) angenommen. Es wurden dabei betriebliche Abläufe<br />

umgestellt, um ein effizientes Arbeiten zu gewährleisten.<br />

Es wird sehr interessant sein, wie sich das finanzielle Endergebnis im Zusammenhang mit den Stadtmarketing-Aktivitäten<br />

diese Jahres 2010 darstellen wird. Zum Teil sollten Einsparungen möglich sein<br />

andererseits wurden bzw. werden im zweiten Halbjahr diverse neue Projekte (Schmankerlmarkt,<br />

Quartiersmanagement, Weihnachtsmarkt, usw.) daraus finanziert. Durch das unterstützende und kontrollierende<br />

Engagement der Beamten der Finanzabteilung sollte dieser Bereich allerdings finanziell<br />

gesichert abgewickelt werden.<br />

Herr Kaltenbrunner sieht dem Jahr 2011, bei gleichbleibenden Geldmitteln für die Wirtschaftsstelle wie<br />

in den letzten Jahren für die Stadtentwicklung, sehr positiv entgegen, da durch den Wegfall des Verwaltungsaufwandes<br />

der Stadtentwicklung die Geldmittel fast zur Gänze für Projekte verwendet werden<br />

können.<br />

Dazu erlaube ich mir anzumerken, dass bei zukünftigen Aktivitäten der Wirtschaft, bei welchen ein<br />

Fehlbetrag übrig bleibt, das jährliche Stadtmarketingbudget einen Beitrag leistet bzw. leisten kann. Es<br />

darf jedoch nicht mehr so sein, dass jedes Projekt alleinig über die Gemeinde unter hohem Personaleinsatz<br />

abgewickelt wird und somit ein großer Teil der Mittel aufgebraucht wird. Dieser Budgetansatz<br />

darf kein Selbstbedienungsladen sein!<br />

Herr Kaltenbrunner teilt mit, dass es von Seite der Finanzabteilung bereits Gespräche mit Frau Vidounig<br />

als Kontaktperson in der sogenannten Wirtschaftsstelle betreffend der zukünftigen Zusammenarbeit<br />

gegeben hat – beginnend mit dem Bereich der Verkehrsmünzen und <strong>Gmunden</strong>-Gutscheine.<br />

Ich wünsche an dieser Stelle Frau Vidounig viel Erfolg und Energie für diese wichtige Aufgabe und<br />

bedanke mich gleichzeitig für das große Bemühen der Finanzabteilung.<br />

Entwicklung der Verfügungsmittel<br />

Gemäß den Vorgaben der Behörde hinsichtlich der Ungereimtheiten in der Vorperiode hat der Prüfungsausschuss<br />

in dieser Sitzung die Abrechnungen der Verfügungsmittelbezieher stichprobenweise<br />

überprüft. Herr Kaltenbrunner konnte zu den jeweiligen Belegen klare Auskunft geben und die korrekte<br />

Handhabung bestätigen.<br />

176


Die Finanzabteilung ist dazu angehalten, dies auch weiterhin so genau zu hinterfragen und im Zweifelsfalle<br />

bei der <strong>Land</strong>esbehörde abzuklären. Damit soll der korrekte Umgang mit diesen Mitteln gewährleistet<br />

und der Behörde gegenüber auch dokumentiert sein.<br />

Hinsichtlich des derzeitigen Standes führt Herr Kaltenbrunner aus, dass von dem budgetierten Betrag<br />

von € 73.000,00 bisher € 37.000,00 verbraucht wurden. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies, dass<br />

bisher um 50% weniger ausgegeben wurden als im Vorjahr.<br />

Diese begrüßenswerte und vorbildliche Entwicklung ersuche ich in Zukunft beizubehalten!<br />

Das war das Wesentliche zur letzten Sitzung des PA – ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und ersuche<br />

im TOP 2 um Ihre Zustimmung zu diesem Bericht!<br />

Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />

2. Beschlussfassung des Prüfberichtes der 4. Sitzung des Prüfungsausschusses;<br />

Bgm. Köppl bringt den Prüfbericht der 4. Prüfungsausschusssitzung vom 21.09.2010 vollinhaltlich zur<br />

Verlesung und beantragt Beschlussfassung:<br />

1. Stadttheater – Bilanz 2009:<br />

Der Prüfungsausschuss stellt keinen Antrag an den Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

2. Steuerprüfung 2010:<br />

Der Prüfungsausschuss stellt keinen Antrag an den Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

3. Stadtentwicklung – Bilanz 2009:<br />

Der Prüfungsausschuss stellt keinen Antrag an den Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

4. Abrechnungen Verfügungsmittel:<br />

Der Prüfungsausschuss stellt keinen Antrag an den Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

3. Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan des <strong>Land</strong>es Oö. für<br />

den Ankauf eines Löschfahrzeuges für die FF <strong>Gmunden</strong>;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Das Amt der Oö. <strong>Land</strong>esregierung, Direktion Inneres und Kommunales, teilt mit Schreiben vom 21.<br />

Juli 2010 mit, dass für den Ankauf eines Tanklöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr <strong>Gmunden</strong><br />

folgende Finanzierungsmöglichkeit vorgeschlagen wird:<br />

Kosten: € 268.212,00.<br />

Finanzierungsmittel: € 268.212,00.<br />

Bankdarlehen per 2011 € 92.212,00<br />

Zuschuss Oö. <strong>Land</strong>esfeuerwehrkommando per 2011 € 88.000,00<br />

Bedarfszuweisung per 2012 € 88.000,00<br />

Summe € 268.212,00<br />

===================================================================<br />

Grundlage für die Finanzierung sind die geltenden Normkosten 2009/2010 des <strong>Land</strong>esfeuerwehrkommandos.<br />

Der ursprüngliche Finanzierungsplan lautete auf € 305.000,00. Darin waren auch Anteilsbeträge<br />

der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Gmunden</strong> in Höhe von € 25.000,00 enthalten. Dieser Betrag<br />

soll nun für die Zusatzausrüstung des Fahrzeuges verwendet werden.<br />

177


Antrag:<br />

Bgm. Köppl stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge dem vorliegenden<br />

Finanzierungsvorschlag des <strong>Land</strong>es <strong>Oberösterreich</strong>, Direktion Inneres und Kommunales, die Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

4. Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Beauftragung diverser Firmen zur<br />

Errichtung eines Kunstrasenplatzes am Stadtsportplatz (Alpenstadion);<br />

Bgm. Köppl erteilt GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

Bezugnehmend auf den einstimmigen Beschluss des Gemeinderates vom 09.07.2010 zur Errichtung<br />

eines Kunstrasenplatzes am Stadtsportplatz (Alpenstadion) sollen nun die dafür notwendigen Arbeiten<br />

lt. nachstehender Aufstellung beauftragt werden.<br />

Firma Gegenstand Auftragssumme<br />

PLOIER & HÖRMANN BaugesmbH., Traun Errichtung Kunstrasenspielfeld 351.078,34<br />

SPISAK ANDOR, Linz Bauaufsicht (Oö. Fußballverband) 5.000,00<br />

KARBACH Mineral Abbau GmbH., Ebensee Lieferung Unterbaumaterial 41.500,00<br />

THALLINGER JOHANN, Gschwandt Erdarbeiten 30.000,00<br />

GREENPOWER HandelsgesmbH., Mondsee Fräs- und Planierarbeiten 7.000,00<br />

Gesamtsumme (exkl. MwSt.) 434.578,34<br />

Mit den erforderlichen Arbeiten soll aufgrund des laufenden Fußballmeisterschaftsbetriebes umgehend<br />

begonnen werden. Die Projektleitung obliegt der Betriebsführung des Sportzentrums (Hr.<br />

Weindlmayr). Die Zusagen hinsichtlich Finanzierung des Projektes, sowohl vom Amt der Oö. <strong>Land</strong>esregierung,<br />

als auch vom Oö. Fußballverband liegen vor bzw. wurden mündlich (telefonisch) erteilt.<br />

Die Vergabe (Beauftragung) der erforderlichen Arbeiten durch den Stadtrat erfolgte in der Sitzung vom<br />

06.09.2010 einstimmig.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der erforderlichen Arbeiten zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes<br />

am Stadtsportplatz (Alpenstadion) entsprechend oa. Aufstellung zu einer Gesamtauftragssumme<br />

von € 434.578,34 (exkl. MwSt.). Bedeckung VA-Stelle 5/8580-0100.<br />

Bgm. Köppl: In <strong>Oberösterreich</strong> werden sechs Kunstrasenplätze gebaut und hatte <strong>Gmunden</strong> das Glück<br />

– auch weil die Stadt keine Abgangsgemeinde ist - dass das <strong>Land</strong> OÖ gemeinsam mit dem Fußballverband<br />

diesen Kunstrastenplatz fördert. Im Sportstättenkonzept war bereits eine Generalsanierung<br />

des Fußballplatzes vorgesehen und war das Vorhandensein von vier Kabinen sowie einer Flutlichtanlage<br />

weitere Voraussetzung. Darüber hinaus bestätigte auch ein Gutachten, die erforderliche Sanierung<br />

des Platzes.<br />

StR. Sageder bedankt sich für den Weitblick. Der Rasen war wirklich schon sehr „verdichtet“ und bestand<br />

dadurch auch größere Verletzungsgefahr.<br />

Bgm. Köppl lässt über den Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

5. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung<br />

NEU zwischen der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> bzw. dem Verein zur Förderung der Infrastruktur<br />

der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & Co KG und der Asamer-Toskana Hotelerrichtungs<br />

KG, der Lacus Felix Hotelerrichtungs- und Verwaltungs GmbH., Herrn KR Hans<br />

Asamer, der Asamer Familienholding GmbH und der Seehotel Lacus Felix GmbH. hinsichtlich<br />

Projekt Seehotel LACUS FELIX;<br />

Bgm. Köppl erteilt Vzbgm. Dr. Dickinger das Wort.<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger:<br />

178


Die Causa prima in <strong>Gmunden</strong> beschäftigt die Gemeinde jetzt schon seit Jahren und bindet höchste<br />

Emotion wie höchsten Einsatz aller, die dieses Thema zu dem ihrigen gemacht haben: Politische Parteien,<br />

Bürgerinitiativen, engagierte und interessierte Persönlichkeiten.<br />

Die schier endlosen Diskussionen über dieses Hotelprojekt definierten und definieren sich über Extreme.<br />

Ein geradezu „obsessives Zustimmen“ ohne „Wenn und Aber“ auf der einen Seite, eine regelrechten<br />

„Theologie des Verhinderns“ auf der anderen.<br />

Er habe oft und gerne mit Gegnern und Kritikern diskutiert, deren Positionen – überwiegend – lauter<br />

und legitim waren und sind, „miteinander zu reden“ und „einander zuzuhören“ qualifiziere er als demokratiepolitischen<br />

„Mindeststandard“. Zu oft wurden Gegner und Kritiker marginalisiert und gar verspottet,<br />

zu oft sind aber auch – von Gegnern und Kritikern - unwahre Behauptungen aufgestellt worden.<br />

Der vielzitierte „Schilfgürtel“, der niemals intendiert war, ist ebenso ein Beispiel wie die unwahre Behauptung,<br />

das neue Projekt würde keinen freien Durchgang entlang des Sees vorsehen. Seit seiner<br />

Kindheit ist er auch ein Freund von Luftballon-Aktivitäten, wenn damit freilich eine Gebäudehöhe visualisiert<br />

werden soll, möge doch ein Maßband der Maßstab sein und nicht die Befindlichkeit derer, welche<br />

die Luftballons in die Freiheit entlassen.<br />

Die sachlichen bzw. sachpolitische Grundlagen haben sich, und dies kann nicht oft und deutlich genug<br />

festgehalten werden, seit der Auseinandersetzungen und Diskussionen im Vorfeld der Gemeinderatswahlen<br />

im Vorjahr wesentlich verändert, das Projekt ist ein gänzlich anderes, der Standort ist ein<br />

gänzlich anderer, und auch die Projektgruppe ist eine andere.<br />

Die Kritiker des alten Projektes, und er und seine Fraktion zählten zu diesen lautstarken Kritikern,<br />

haben – und er klammere ästhetische Wahrnehmungen, die immer im Auge des Betrachters liegen<br />

aus - folgendes bemängelt, wobei er lediglich die beiden relevantesten Gesichtspunkte erwähne:<br />

a) Die durchgängigen Fahrt- und Gehrechte der Bevölkerung vom Krakowitzer-Kai bis zum Ende<br />

der Badefläche bzw. in der Folge in Richtung Traunsteinstraße wären nicht mehr gegeben<br />

gewesen.<br />

b) Das ursprüngliche Projekt hätte eine zu große Fläche des jetzt bestehenden Bereiches der öffentlichen<br />

Bade- und Erholungsfläche geschluckt, ferner war nicht klar gestellt, dass die<br />

verbleibende Fläche ordentlich adaptiert und damit attraktiver wird.<br />

Die gänzlich neuen Voraussetzungen, die er kursorisch erwähnen durfte, haben es notwendig gemacht<br />

bzw. bedingen die Notwendigkeit, die alten Verträge und Vereinbarungen den neuen Prämissen<br />

und Herausforderung anzugleichen.<br />

Die mehr als berechtigten Forderungen, die „wir Kritiker“ erhoben bzw. formuliert haben, sind kraft der<br />

vorliegenden Rahmenvereinbarung als weitgehend erfüllt zu betrachten. Er erwähnt kursorisch:<br />

- den freien Durchgang entlang des Sees (siehe Dienstbarkeiten)<br />

- eine größere (und vertretbare) freie Bade- und Erholungsfläche: im Zusammenhang damit, die<br />

attraktive Adaptierung der verbleibenden Fläche<br />

- die Sicherung des Wiederkaufsrechts<br />

- die Gewährleistung einer Pönale<br />

- die weitgehende „Zurückbehaltung“ der Pachtfläche (die für das ehemalige Projekt vorgesehen<br />

war) für die Öffentlichkeit<br />

- eine tragfähige Vereinbarung mit den Geschwistern Holzinger, welche es möglich macht, auf<br />

dem Grund des ehem. Parkhotels eine attraktive und auch für die Öffentlichkeit interessante<br />

Planung in die Wege zu leiten<br />

- zu klären ist aber u. a. noch die Parkplatzfrage (Tiefgarage)<br />

Dass es nach wie vor die beste Lösung gewesen wäre, ein Hotel auf dem Areal des ehemaligen<br />

Parkhotels zu errichten, ist unbestritten, es sollte aber doch endlich zur Kenntnis genommen werden,<br />

dass eine solche „Auflösung“ aufgrund der Besitzverhältnisse – leider – nicht möglich bzw. machbar<br />

ist.<br />

Noch vor nicht allzu vielen Monaten hätte der bekannte Satz von Bert Brecht, seine gute Begründung<br />

gehabt: „… und seh’n betroffen, den Vorhang zu, und alle Fragen offen!“ Die Betroffenheit ist nach<br />

eingehenden, umfassenden und sehr harten Verhandlungen der Hoffnung gewichen, dass dieses<br />

Projekt vor der Folie der heute zu beratenden Rahmenvereinbarung – im Sinne eines Kompromisses<br />

– für alle Parteien einen gangbaren Weg darstellt, und – vor diesem Hintergrund – dieser einst so<br />

bleischwere Vorhang ein gutes Stück zurückgezogen werden konnte bzw. gezogen werden kann.<br />

Vieles bleibt offen: die beiden abschlägigen Bescheide des Amtes der Oö <strong>Land</strong>esregierung und der<br />

darin enthaltenen, sehr ernsthaften Kritikpunkte, die von der Projektgruppe erwartete öffentliche Förderung<br />

in der Höhe von € 5,4 Millionen, die noch offene Finanzierung für das Gesamtprojekt.<br />

179


Dies liegt aber nicht oder nur marginal im Einflussbereich der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong>. Die Aufgabe<br />

hier und heute ist es, zu diesem Projekt „JA“ oder „NEIN“ zu sagen, der Rahmenvereinbarung zuzustimmen<br />

oder sie zu verwerfen.<br />

Er darf an dieser Stelle auch gleich die Position der SPÖ zum Ausdruck bringen. ÖVP und FPÖ haben<br />

ein – fast – bedingungsloses „JA“ formuliert, auch Kollege Löcker. Die Grünen ein kategorisches<br />

„NEIN“. Nach wie vor plagen einige Gemeinderäte der SPÖ beträchtliche Skepsis, es wurde auch<br />

Ablehnung signalisiert, vom 19jährigen bis zum 65jährigen. Es gab harte, kontroversielle Diskussionen.<br />

Es wurde Demokratie gelebt. Die SPÖ hätte der ursprünglichen Rahmenvereinbarung nicht zustimmen<br />

können, da – wie es auch der Rechtsvertreter der Stadtgemeinde expressis verbis festgehalten<br />

hat – „gegenüber der ursprünglichen Vertragslage eine deutliche Schlechterstellung der Gemeinde“<br />

zu konstatieren war. Die Verschiebung der Gemeinderatssitzung und die damit gewonnene Möglichkeit,<br />

noch weiter und hart zu verhandeln, hat sich bezahlt gemacht.<br />

Im Rechtsausschuss, welche die Arena für die gemeinsamen Bemühungen war, haben sich die Kollegen<br />

Hochegger, Bergthaler und Schneditz-Bolfras besonders hervor getan, denen er an dieser Stelle<br />

ausdrücklich danken darf. Deren professioneller Aufmerksamkeit ist es zu verdanken, dass die<br />

Rechtsvertreter der „Projektgesellschaft“ in vielerlei Hinsicht „Federn lassen mussten“.<br />

Nicht leichten Herzens, aber doch mit Nachdruck, sagt die SPÖ „JA“ zu dieser Rahmenvereinbarung,<br />

„JA“ zu diesem Hotelprojekt, welches die öffentliche Bade- und Erholungsfläche in einer verträglichen<br />

Größenordung zu erhalten verspricht. Neulich schrieben die Oö Nachrichten: „aus Sicht der Stadt<br />

überwiegen die Vorteile dieses Hotels seine Nachteile bei weitem.“ Er teile diese Einschätzung.<br />

StR. in Mag. a Bors:<br />

Es ist richtig, dass die Situation des Hotelprojektes völlig neu ist. Als Hauptargument, warum nicht auf<br />

dem Grundstück der Geschwister Holzinger gebaut werden kann, wurde immer genannt, dass die<br />

Geschwister Holzinger nicht in einem Hotel leben wollen. Jetzt auf einmal erhalten die Geschwister<br />

Holzinger ein lebenslanges Nutzungsrecht auf je eine Wohnung im Lacus Felix. Darüber hinaus wurde<br />

bei den Präsentationen immer versichert, dass es in diesem Hotel nie Wohnungen geben wird und<br />

dass Wohnungen aufgrund des spiralförmigen Objektes gar nicht möglich seien. Sie nimmt jedoch<br />

nicht an, dass sich die Geschwister Holzinger mit je einem Appartement mit weniger als 30 m² zufrieden<br />

geben werden. Fazit: Es ist also möglich in diesem Objekt Wohnungen zu machen.<br />

Sie wehrt sich dagegen, dass die Grüne-Gemeinderatsfraktion aus Böswilligkeit Schilfgürtel, Flachwasserbereiche<br />

u.a. in Pläne einzeichnet. Diese Pläne sind von den Projektanten. Der Schilfgürtel ist<br />

keine Erfindung der Grünen und die Luftballons wurden sorgfältig abgemessen. Die Fixierung auf dem<br />

tatsächlichen Grundstück wurde jedoch untersagt und erfolgte die Anbringung am Rand dieses<br />

Grundstückes. Die Perspektive wirkt sehr stark und sie war selbst über die Höhe der Luftballons erschrocken.<br />

Was die in der Gemeindezeitung zitierten „klaren Vereinbarungen“ betrifft, sind in der<br />

Rahmenvereinbarung „neu“ noch manche Angelegenheiten – die jetzt noch nicht geklärt werden können<br />

- offen und verweist Sie auf die gelb unterlegten Stellen im Vertrag.<br />

GR DI Kienesberger:<br />

Allgemein sei gesagt, dass die Rahmenvereinbarung Neu in einem schwer verständlichen Deutsch<br />

geschrieben ist. Missverständnisse und Auslegungsschwierigkeiten sehe er vorprogrammiert. Zudem<br />

ist die Zeit für eine intensive Auseinandersetzung mit der Rahmenvereinbarung relativ kurz, wenn<br />

knapp vor der Gemeinderatssitzung die letzte Fassung vorgelegt wird.<br />

Beispielhaft möchte er zu folgenden Punkten Stellung nehmen:<br />

3.4 Grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages vom 5. 8. 2008 hinsichtlich der Schiffslände<br />

bzw. 3.5 Errichtung Zufahrtsprovisorium, Errichtung Zufahrtsstraße und Einräumung von<br />

Dienstbarkeiten.<br />

Die Asamer-Toskana Hotelerrichtungs KG verpflichtet sich gemäß der Rahmenvereinbarung, bis zur<br />

Errichtung der endgültigen Zufahrtsstraße, ein Zufahrtsprovisorium für die Dienstbarkeitsrechte der<br />

betroffenen Nachbarn zu errichten. Seiner Meinung nach widerspricht das der Oö. Bauordnung. Bauplatzerklärungen<br />

können nur erteilt werden, wenn das Grundstück an einer öffentlichen Straße liegt<br />

oder die Zufahrt privatrechtlich gesichert ist. Umgekehrt kann man bestehenden Bauplätzen keine<br />

Zufahrtsmöglichkeiten durch den Verkauf einer öffentlichen Straße ohne entsprechenden Ersatz wegnehmen.<br />

Diesen Ersatz dem Gutdünken einer Einzelperson, ohne datierten Termin zu überlassen,<br />

halte er für rechtlich bedenklich.<br />

180


Der Streifen der ehemaligen öffentlichen Straße durchschneidet ein fremdes Grundstück. Die Eigentümerinnen<br />

des Grundstückes, auf dem sich das Parkhotel befunden hat, sind dadurch in der weiteren<br />

Nutzung stark eingeschränkt. Für ihn ist das eine unzulässige Einzelbegünstigung für die Asamer-<br />

Toskana Hotelerrichtungs KG.<br />

Aus diesem Grund haben die Grünen auch einen Antrag auf Rückkauf der Schiffslände eingebracht.<br />

5.6 Dienstbarkeitsvertrag hinsichtlich eines Gehrechtes für die Öffentlichkeit sowie eines<br />

Fahrtrechtes für Kommunalfahrzeuge<br />

Gemäß der Rahmenvereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien, diesen Vertrag zur Gänze<br />

aufzuheben. Die Verpflichtung, im Gegenzug gleichartige Dienstbarkeitsverträge abzuschließen, ist<br />

ihm zu vage und unbestimmt. Das gehört seiner Meinung nach gleichzeitig mit der Rahmenvereinbarung<br />

gemacht, weil es ein wesentlicher Punkt zur Sicherung öffentlicher Interessen ist.<br />

Betreffend „Luftballonaktion“ ist er gerne bereit, vor der nächsten Gemeinderatssitzung die Gesetze<br />

der Perspektive zu erklären. Was die seriöse Diskussion um den Standort Parkhotel betrifft, hält er<br />

fest, dass durch die Umwidmung in „Kerngebiet“ die Errichtung von Wohnungen nun möglich ist und<br />

daher die Begeisterung zur Hotelerrichtung nicht mehr gegeben ist. Den Beweis, ob das Grundstück<br />

mit vorheriger Widmung, auch verkauft worden wäre, kann er nicht antreten. Er schließt mit einem<br />

Zitat: „Auf seinem Grabstein steht: Er hat Vorschläge gemacht“.<br />

GR in DI in Dr. in Feichtinger nimmt zu Pkt. 3.2. der Rahmenvereinbarung Stellung:<br />

Dieser Punkt hat sich aufgrund der gestrigen Rechtsausschusssitzung noch geändert. In diesem<br />

Punkt steht vereinfacht, dass sich die Lacus Felix Hotelerrichtungs- und Verwaltungs GmbH. bzw. die<br />

Gesellschaft verpflichtet, auf den für das Hotel benötigten Grundstücken keine parifizierten Wohnungen<br />

zu errichten. Die Fläche ist als Tourismusgebiet gewidmet und haben dort Wohnungen einfach<br />

nichts verloren. Die Grünen forcierten schon immer ein Baurecht, damit die Grundstücke in öffentlicher<br />

Hand bleiben.<br />

Weiters ist in diesem Punkt 3.2. enthalten, dass bei Verstoß, eine Konventionalstrafe in Höhe von € 1<br />

Millionen an die Gemeinde zu leisten ist. Jedoch nur bis 31.12.2025. Ab 01.01.2026 dürfen straffrei<br />

Wohnungen im Hotel errichtet werden. Zu diesem Zeitpunkt ist das Hotel maximal 13 Jahre alt. Also<br />

genau zu dem Zeitpunkt endet die Konventionalstrafe, wenn das Hotel zum ersten Mal wieder größere<br />

Investitionen benötigt. Noch dazu ist die Konventionalstrafe – in dieser neuen Rahmenvereinbarung -<br />

von € 2 Millionen auf € 1 Million halbiert worden. Sie bezweifelt, ob mit € 1 Million das Rückkaufrecht<br />

seitens der Gemeinde noch ausgeübt werden kann.<br />

Diese vorliegende Rahmenvereinbarung „neu“ bewahrt die Asamer-Gruppe vor zwei Dingen, welche<br />

am 31.10.2010 in Kraft getreten wären:<br />

a) Die Fälligkeit der Konventionalstrafe in Höhe von € 2 Millionen und<br />

b) das Seebahnhofareal zu verlieren, da die Gemeinde das Rückkaufrecht in Anspruch genommen<br />

hätte.<br />

Die Gemeinde verliert demnach € 2 Millionen und noch dazu die Möglichkeit, das Seebahnhofareal<br />

zurückzukaufen und als öffentliche Erholungsfläche zu erhalten.<br />

GR Langwiesner schließt sich den Wortmeldungen an, dass diese Rahmenvereinbarung „neu“ viel zu<br />

spät herausgegeben wurde und daher eine seriöse Behandlung fast nicht mehr möglich ist. Er bemerkt,<br />

dass Punkt 9.2. juristisch sehr bedenklich ist und verliest den Punkt vollinhaltlich: „Festgehalten<br />

wird, dass der Vertragserrichter ausschließlich die Interessen der Asamer-Gruppe vertritt. Die restlichen<br />

Vertragsparteien haben sich gesonderter rechtlicher Beratung bedient.“ Dadurch schließt sich<br />

die Gemeinde eigentlich mit dem Vertragserrichter gleich und lässt sich den Vertrag „diktieren“.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

Die Rahmenvereinbarung „neu“ wurde vom Rechtsanwalt der Asamer-Gruppe aufgesetzt und vonseiten<br />

des Rechtsvertreters der Gemeinde verhandelt, und natürlich auch vom Rechtsausschuss beraten.<br />

Ein durchaus üblicher Vorgang, dass eine Seite den Vertrag aufsetzt und das Vertragwerk dann<br />

mit der anderen Seite ausverhandelt wird. Er betont, dass im Rechtsausschuss diese Vereinbarung<br />

seit Wochen behandelt wird und seitens der Grünen nur im Gemeinderat große Reden geschwungen<br />

werden. Die Grünen-Vertreter müssen sich im Rechtsausschuss mehr einbringen und nicht nur Fragen<br />

stellen. In der gestrigen Rechtsausschusssitzung wurden noch zwei Punkte ausverhandelt. Ein<br />

komplexes Vertragswerk durchzuberaten ist nicht immer leicht und erfordert Zeit.<br />

GR. Hochegger ersucht, wenn schon zitiert wird, korrekt zu zitieren. Er verliest den Vertragspunkt 5.6.<br />

hinsichtlich Geh- und Fahrtrecht auf den Grundstücken 227/1, 227/2 und 227/3 vollinhaltlich und be-<br />

181


merkt, dass, wie in diesem Absatz ausdrücklich festgehalten, der Weg in der Projektmappe (Anlage<br />

5.6.) dargestellt ist. Genauso wird auch die Dienstbarkeit erfolgen und ist das Recht daher sehr wohl<br />

gesichert. Betreffend Vorwurf der kurzfristigen Änderungen wird festgehalten, dass in der gestrigen<br />

Rechtsausschusssitzung nur in zwei Punkten (3.2. und 9.4.) Änderungen vorgenommen wurden und<br />

erläutert er diese.<br />

GR DI Kienesberger:<br />

Ein Dienstbarkeitsvertrag zur Sicherstellung der Rechte muss zeitgleich mit der Unterzeichnung der<br />

Rahmenvereinbarung erfolgen und nicht zu irgendeinem späteren Zeitpunkt.<br />

GR. Hochegger:<br />

Das grundsätzliche Geh- und Fahrtrecht auf diesen Grundstücken ist gesichert. Die genaue Situierung<br />

des Hotels steht noch nicht fest, da noch Verhandlungen mit dem Naturschutz usw. zu führen sind.<br />

StR. Meingast:<br />

Er möchte nach vorne schauen und nicht zurück. Die Nachdenkphase hat gut getan und gibt es bei<br />

diesem Projekt sicherlich auch Nachteile, da sich die Badefläche verkleinert und ein neuer Standort<br />

für den Beachvolleyballplatz gefunden werden muss.<br />

Die Vorteile überwiegen jedoch:<br />

86 % der frei zugänglichen Badefläche bleiben erhalten, die Badefläche wird attraktiver gestaltet und<br />

wird ein leichterer Zugang für die Badenden geschaffen,<br />

der Krakowizer-Kai am See wird weiter geführt,<br />

die Gewinner sind die Jugendlichen und die Gmundner/innen, da ca. 80 Ganzjahresarbeitsplätze geschaffen<br />

werden,<br />

anstatt dem alten Seebahnhof wird ein öffentlicher Park errichtet,<br />

zeitgemäße Gastronomie und Sanitäranlagen,<br />

und<br />

ca. 55.000 zusätzliche Übernachtungen werden die Stadt beleben und wird dieser Leitbetrieb zu Innovationen<br />

in anderen Betrieben führen.<br />

Die ÖVP ist zur ehrlichen und sachlichen Diskussion gestanden und muss die Gesamtsituation der<br />

Stadt im Auge behalten werden. Er ersucht, dieser Rahmenvereinbarung „neu“ zuzustimmen, um eine<br />

Weiterentwicklung des Stadtteiles Traundorf und der ganzen Stadt zu ermöglichen.<br />

StR. Grampelhuber:<br />

Dem Gemeinderat liegt heute diese Rahmenvereinbarung zur Beschlussfassung vor, welche dem<br />

Projektanten ermöglicht, das Projekt weiter zu betreiben – sonst nichts. Jetzt wird seitens des Projektanten<br />

die Finanzierung abgeklärt, um das Projekt realisieren zu können. Tatsache ist, dass diese<br />

Rahmenvereinbarung ein erster Schritt in Richtung Hotel ist. Der Großteil des Gemeinderates und der<br />

Bevölkerung will ein Hotel. Auf beiden Seiten wurde dargelegt, unter welchen Bedingungen das Hotel<br />

zu realisieren ist. Der Gemeinderat wird sich in Zukunft noch öfters mit diesem Projekt befassen müssen<br />

(Bauphase, Raumordnungen). Er ersucht an einem Strang zu ziehen, damit dieses Projekt vonseiten<br />

der öffentlichen Hand positiv unterstützt wird.<br />

GR DI Dr. Löcker erklärt, dass ihm 80 % an diesem Projekt gefallen, jedoch 20 % nicht. Dieses Hotelprojekt<br />

jetzt fallen zu lassen wäre ein großer Fehler, denn <strong>Gmunden</strong> setzt auf Tourismus und hat auf<br />

die Hotels vergessen.<br />

GR. in DI in Dr. in Feichtinger betont, dass die veröffentlichten Bilder von der PR-Agentur Asamer stammen<br />

und nicht von den Grünen „erfunden“ wurden. Die einzelnen Bilder wurden lediglich am Computer<br />

„übereinander gelegt“. Die Bilder sind nicht gefälscht. Diese Feststellung ist ihr ganz wichtig.<br />

Weiters zeigt sie anhand einer Grafik die Hotelzufahrt bzw. die dazwischen situierte Erholungsfläche<br />

und kritisiert den Maßstab.<br />

Bgm. Köppl:<br />

Zur Veranschaulichung des Hotelprojektes werden keine Luftballons benötigt, sondern genügt ein<br />

Blick zum Seebahnhof und der dort stehenden Bäume. Das ist Tatsache und Faktum. Weiters ist Tatsache,<br />

dass der Schilfgürtel nicht in Frage kommt.<br />

Bgm. Köppl klärt über die neue Projektgesellschaft auf, in der Hr. Asamer nur mehr zu einem geringen<br />

Prozentsatz beteiligt ist, und berichtet weiters, wie es zu diesem neuen Hotelprojekt gekommen ist<br />

und, dass früher - zwischen Liegenwiese und Hotel – ebenfalls schon eine Straße situiert war. Es tritt<br />

also keine Verschlechterung ein.<br />

182


Die Veranstaltung im Stadttheater hat gezeigt, wie groß das Interesse der Bevölkerung an diesem<br />

Projekt ist. Viele Nebenvereinbarungen wurden geschlossen und war dies notwendig, da sich der<br />

Personenkreis geändert hat. Im überwiegenden Ausmaß ist es gelungen, die damals getroffenen Regelungen<br />

in die neuen Vereinbarungen zu integrieren. Im Hotel wird es auch keine Eigentumswohnungen<br />

geben und dies wird auch nach dem Jahr 2025 so sein, da es aufgrund der Widmung gar<br />

nicht möglich ist. <strong>Gmunden</strong> braucht und will ein Hotel und müssen manchmal Kanten und Ecken abgeschliffen<br />

werden. In den letzten Wochen hat sich jeder Informationen holen können und gab es<br />

keine Geheimnisse. Bgm. Köppl verweist auf die vielen frei öffentlich zugänglichen Badeflächen in<br />

<strong>Gmunden</strong>, um die <strong>Gmunden</strong> von anderen Seegemeinden beneidet wird.<br />

StR. in Mag. a Bors:<br />

Ihr ist klar, dass für die Parifizierung von Eigentumswohnungen ein Gemeinderatsbeschluss hinsichtlich<br />

Umwidmung notwendig ist und hofft sie, dass der Gemeinderat im Jahr 2025 anders zusammen<br />

gesetzt ist, als jetzt. Weiters kritisiert sie den Vorwurf, sie hätte sich im Rechtsausschuss nicht eingebracht<br />

und verweist auf die Protokollierung. Sie berichtet über die negativen Stellungnahmen der Unweltanwaltschaft<br />

und des Naturschutzes. Weiters nimmt sie auf Pkt. 4. der Rahmenvereinbarung Bezug,<br />

in dem das Recht auf lastenfreien Wiederkauf – bis zur Fertigstellung des Rohbaues – besteht.<br />

Ihre Frage: Baut die Gemeinde das Hotel dann fertig?<br />

Bgm. Köppl:<br />

Für ihn war es ein großes Entgegenkommen der Projektanten, dass sie die Verpflichtung eingehen,<br />

bis zum Rohbau nicht zu belasten. Bei einem Projekt mit einer Investitionssumme von ca. € 34 Millionen<br />

wird es in der Folge zu Belastungen kommen. Niemand wird Geld in die Hand nehmen, weitreichende<br />

Vereinbarungen abschließen und dann das Bauprojekt nicht abschließen. Er glaubt an das<br />

Hotel und kann er die gestellte Frage nicht beantworten. Hotels werden auch in anderen Orten gebaut.<br />

Warum soll es in <strong>Gmunden</strong> nicht funktionieren? Die Stadt muss ein positives Signal setzen.<br />

Bgm. Köppl verweist auf die Besprechung mit LR Haimbuchner am 27.10.2010.<br />

GR DI Kienesberger betont hinsichtlich Hotel- und Baumhöhe, dass der damals im Stadttheater vorgestellt<br />

Plan schlichtweg falsch ist.<br />

GR Mag. Dr. Zemlicka:<br />

Er wird dem Projekt 70 : 30 zustimmen. Die vorgebrachten Beiträge der Grünen und der SPÖ waren<br />

durchaus hochkritisch und auch hilfreich. Das Thema wurde sensibilisiert und liegt dadurch heute ein<br />

besseres Hotelprojekt auf. Bei diesem Projekt überwiegen die Vorteile, auch wenn er die Höhe noch<br />

kritisch betrachtet. Das Angebot der Projektanten, dort bis zu 800 Tiefgaragenplätze schaffen zu können,<br />

darf nicht außer Acht gelassen werden, auch wenn nur 200 Plätze durch die Gesellschaft bezahlt<br />

werden. Eine Chance für <strong>Gmunden</strong>, die genutzt werden muss, auch wenn es finanziell schwierig ist.<br />

Bgm. Köppl berichtet über die laufenden Gespräche hinsichtlich Tiefgarage. Sicher eine Frage der<br />

Finanzierung.<br />

GR Langwiesner: Beim Hotelprojekt sind nicht einige Fragen offen, sondern alle Fragen sind noch<br />

offen.<br />

Nach Diskussion stellt Bgm. Köppl den Antrag,<br />

der Gemeinderat möge die vorliegende Rahmenvereinbarung (Beilage A), welche im Rechtsausschuss<br />

am 11.10.2010 beraten wurde, beschließen.<br />

Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />

33 Ja-Stimmen: ÖVP (19), SPÖ (8), FPÖ (5), STADT (1)<br />

4 Gegenstimmen: StR. in Mag. a Bors, GR. in DI in Dr. in Feichtinger, GR DI Kienesberger, GR Langwiesner<br />

6. Beratung und Beschlussfassung über den eingebrachten Antrag der Grünen-<br />

Gemeinderatsfraktion betreffend Rückkauf der Grundstücke 223/11 und 223/16<br />

Grundbuch 42160 Traundorf (Teile der Schiffslände);<br />

Bgm. Köppl verliest den eingebrachten Antrag der Grünen-Gemeinderatsfraktion:<br />

Antrag<br />

zur Gemeinderatssitzung auf Rückkauf der Grundstücke 223/11 und 223/16 KG Traundorf<br />

(Teile der Schilffslände)<br />

183


Die Asamer-Toskana Hotelelerrichtung KG hat von der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> mit Kaufvertrag vom<br />

5. 8. 2008 Teile der Schiffslände (das sind die Grundstücke 223/11 und 223/16 KG Traundorf im<br />

Ausmaß von 366m²) um einen Kaufpreis in der Höhe von 2 000,00 Euro erworben. Wir beantragen<br />

den Rückkauf der Schiffslände, primär aus Folgenden Gründen:<br />

1. Da es zu keiner Einigung der Asamer-Toskana Hotelerrichtung KG mit den Grundeigentümerinnen<br />

der EZ 53 und EZ 207 KG Traundorf (Areal des ehemaligen Parkhotels, Geschwister<br />

Holzinger) gekommen ist, werden die verkauften Teile der Schifflände für das neue<br />

Hotelprojekt nicht mehr benötigt. Die verkauften Teile der Schiffslände durchschneiden das<br />

Areal des ehemaligen Parkhotels und erschweren die Nutzung des Areals für einen anderen<br />

Investor wesentlich.<br />

2. Die Schiffslände war als öffentliches Gut die Zufahrt für mehrere Anrainer (Geschwister Holzinger,<br />

die Ehegatten Eisl, DI Christian Adler, die Ehegatten Spitzbart, Dr. Clemens Hausmann,<br />

DI Wolf Dieter Hausman, Dr. Ilse Lanz und die Ehegatten Kepplinger). Mit dem Verkauf<br />

der Schiffslände an die Asamer-Toskana Hotelerrichtungs KG haben diese Anrainer eine<br />

rechtlich gesicherte Zufahrt verloren. Das derzeitige Zufahrtsprovisorium ist keine Lösung. Es<br />

sind daher wieder rechtlich gesicherte Zufahrtsverhältnisse herzustellen.<br />

Um eine befriedigende Lösung zu erreichen, erscheint uns die Vorgangsweise des Rückkaufes zielführender,<br />

als es dem Gutdünken einer Einzelperson zu überlassen, wie es in den Punkten 3.4 und<br />

3.5 der Rahmenvereinbarung Neu vorgesehen ist.<br />

Bgm. Köppl:<br />

Mangels Durchführung der Vermessungsurkunde des Zivilgeometers DI Reinhard Vana vom<br />

27.11.2007, GZ 14274/1, konnte der gegenständliche Vertrag derzeit noch nicht grundbücherlich<br />

durchgeführt werden. Die Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> behält sich – ohne Präjudiz für die Asamer-<br />

Toskana Hotelerrichtungs KG – gegenüber der Asamer-Toskana Hotelerrichtungs KG die Geltendmachung<br />

von Einwendungen aus vorgenannten Kaufvertrag für den Fall vor, dass es zu keiner Einigung<br />

über einen Ankauf der Liegenschaften EZ 53 sowie EZ 207 jeweils Grundbuch 42160 Traundorf, BG<br />

<strong>Gmunden</strong>, mit den jeweiligen ideellen Dritteleigentümerinnen (Geschwister Holzinger) kommt. Die<br />

Asamer-Toskana Hotelerrichtungs KG besteht weiterhin auf Erfüllung des vorgenannten Kaufvertrages.<br />

Soweit dieser Kaufvertrag rechtswirksam bleibt, verpflichtet sich die Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong>,<br />

jene Erklärungen abzugeben, die notwendig sind, um den Kaufvertrag vom 05.08.2008 grundbücherlich<br />

durchführen zu können.<br />

Derzeit werden Gespräche geführt und zeichnet sich hier eine Einigung zwischen den Geschwistern<br />

Holzinger und der neuen Gesellschaft ab. Gerade der heutige Beschluss (Rahmenvereinbarung) wird<br />

dies sehr schnell verwirklichen.<br />

GR DI Kienesberger:<br />

Diese Vorgangsweise widerspricht der Oö. Bauordnung. Die Grünen werden jedenfalls beim Amt der<br />

Oö. <strong>Land</strong>esregierung eine Rechtsauskunft einholen.<br />

Bgm. Köppl lässt über den eingebrachten Antrag der Grünen-Gemeinderatsfraktion abstimmen.<br />

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt<br />

4 Ja-Stimmen: StR. in Mag. a Bors, GR. in DI in Dr. in Feichtinger, GR DI Kienesberger, GR Langwiesner<br />

1 Stimmenthaltung: GR DI Dr. Löcker<br />

32 Gegenstimmen: ÖVP (19), SPÖ (8), FPÖ (5)<br />

7. Beantwortung des eingebrachten Antrages der Grünen-Gemeinderatsfraktion<br />

betreffend Klärung der Frage, wer die Tiefgarage auf dem Seebahnhof-Areal errichtet<br />

bzw. finanziert;<br />

Bgm. Köppl verliest vollinhaltlich den Antrag der Grünen-Gemeinderatsfraktion, auf Klärung der Frage,<br />

hinsichtlich Tiefgarage Seebahnhof:<br />

„Nach den Plänen von „Lacus Felix neu“ ist auf dem Seebahnhofareal eine Tiefgarage geplant. Der in<br />

den Informationsveranstaltungen versprochene Park ist ja nur realisierbar, wenn eine Tiefgarage er-<br />

184


ichtet wird. Nähere Angaben über die Tiefgarage sind bisher nicht erfolgt. In diesem Zusammenhang<br />

ersuchen wir um Klärung und um Beantwortung der Frage<br />

• Wer baut und finanziert die Tiefgarage?<br />

• Falls die Gemeinde daran beteiligt sein soll, wie hoch sind die zu erwartenden Kosten?“<br />

Bgm. Köppl:<br />

Die tatsächliche Größe der Tiefgarage steht noch nicht fest. An den Stadtrat wurde eine Anfrage gestellt,<br />

ob sich die Gemeinde daran beteiligt und wurde ein Interesse an 200 Stellplätzen bekundet. Die<br />

Kosten belaufen sich auf ca. € 20.000,00 bis € 22.000,00 pro Stellplatz. Die Gemeinde ist derzeit in<br />

Verhandlung und muss die finanzielle Entwicklung der Gemeinde abgewartet werden. Die Gemeinde<br />

errichtet diese Tiefgarage nicht selbst und sind noch viele Überlegungen anzustellen u.a.: Höhe der<br />

Beteiligung, wer diese Garage betreibt, bzw. für welche Personengruppe die Garage sinnvoll ist. Die<br />

einzelnen Ausschüsse müssen sich erst mit dieser Angelegenheit auseinandersetzen.<br />

GR DI Kienesberger: Somit ist klar, dass noch alles unklar ist. Bei der Präsentation im Stadttheater<br />

wurde jedoch ein Projekt mit Park und darunter liegender Tiefgarage vorgestellt. Sollte es keine Tiefgarage<br />

geben – oder nur in kleinerem Ausmaß, dann wird es auch keinen Park geben, da die Fläche<br />

für Parkplätze benötigt wird.<br />

Bgm. Köppl:<br />

Der Gemeinde wurde das Angebot gemacht, sich finanziell zu beteiligen, da eine Tiefgarage mit bis zu<br />

800 Stellplätzen möglich wäre. Auch bei 200 Tiefgaragenplätze wird es einen Park geben. Die Gemeinde<br />

muss sich im klaren sein, ob eine größere Tiefgarage gewollt wird und diese finanziell auch für<br />

die Gemeinde leistbar ist. Es wäre jetzt unseriös zu behaupten, die Gemeinde kann sich das leisten.<br />

Die entsprechenden Beratungen sind derzeit im Gange.<br />

8. Beantwortung des eingebrachten Antrages der Grünen-Gemeinderatsfraktion<br />

betreffend Klärung offener Punkte hinsichtlich Hotelprojekt Lacus Felix Neu;<br />

Bgm. Köppl verliest vollinhaltlich den Antrag der Grünen-Gemeinderatsfraktion, auf Klärung offener<br />

Punkte beim Projekt „Lacus Felix Neu“:<br />

„In den vergangenen Monaten haben einige Informationsveranstaltungen betreffend „Lacus Felix Neu“<br />

stattgefunden, zuletzt am 13. September 2010 im Stadttheater. Trotzdem sind aus unserer Sicht noch<br />

einige Punkte offen, die uns jedoch für eine Einschätzung des Projekts und eine transparente Darlegung<br />

wichtig scheinen, auch im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung. Wir ersuchen daher um Klarstellung<br />

folgender Fragen:<br />

1. Bedarfsanalyse:<br />

Es wird immer von den 500 erforderlichen Betten im Vier-Stern-Bereich gesprochen, die <strong>Gmunden</strong><br />

dringend braucht. Diese Bedarfsrechnung vom Tourismusverband haben wir jedoch nie schriftlich<br />

gesehen. Um dies Zahl nachvollziehen zu können, bitten wir um Vorlage der Bedarfsanalyse in schriftlicher<br />

Form.<br />

2. Businessplan:<br />

Die Rentabilität eines Hotels ist entscheidend für eine bestimmungsgemäße Nutzung des Seebahnhof-Areals.<br />

Bisher wurde der Frage immer ausgewichen bzw. auf laufende Berechnungen verwiesen.<br />

Im Zusammenhang mit der „Rahmenvereinbarung Neu“ drängt sich die Überlegung auf, das neue<br />

Projekt stelle lediglich ein Ausstiegs-Szenario dar. Um die Diskussion um die Rentabilität auf Fakten<br />

zu stellen, scheint uns die Vorlage eine Businessplans unumgänglich.<br />

Das Einzige, was wir sicher wissen, ist, dass das Hotel nur gebaut wird, wenn die 5,4 Millionen Euro<br />

Förderung vom <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> als EU-konform gesichert ist.<br />

3. Kontaminierung des Seebahnhof-Areals<br />

Bei der Diskussion um den Verkaufspreis ist immer als Argument für den relativ günstigen Verkaufspreis<br />

die Möglichkeit einer Kontaminierung gefallen. So weit uns bekannt ist, wurde im Zuge der Planungen<br />

für das erste Projekt eine Hydrogeologische Baugrunduntersuchung in Auftrag gegeben. In<br />

diesem Zusammenhang stellen sich zwei Fragen:<br />

• Was ist das Ergebnis der Untersuchung?<br />

• War das Ergebnis der Baugrunduntersuchung vor dem Verkauf an Herrn Kommerzialrat Hans<br />

Asamer bekannt?<br />

185


4. Fachliche Stellungnahmen zur Änderung der Flächenwidmung und des Bebauungsplanes:<br />

Der Gemeinderat hat vor seinen Entscheidungen gegebenenfalls Fachmeinungen einzuholen. Der<br />

Gestaltungsbeirat hat sich zum Projekt positiv geäußert. Bei der Änderung von Flächenwidmungs-<br />

und Bebauungsplänen schreibt ein Erlass der Oö. <strong>Land</strong>esregierung auch eine Stellungnahme des<br />

Planverfassers vor. Die Stellungnahme des „Ortsplaners“ wurde weder im Bauausschuss noch im<br />

Gemeinderat vorgebracht. Wir ersuchen daher um Vorlage des Ergebnisses der Stellungnahmen von<br />

Arch. DI Gerhart Hinterwirth, insbesondere zur Änderung des Bebauungsplanes.“<br />

Bgm. Köppl beantwortet zu den einzelnen Punkten:<br />

1) Bedarfsanalyse:<br />

Entsprechende Studien über den Bedarf liegen im Tourismusbüro auf. <strong>Gmunden</strong> hatte in der Vergangenheit<br />

zwischen 180.000 und 220.000 Nächtigungen und sanken diese Nächtigungen auf 90.000.<br />

Der Tourismusdirektor betont immer wieder, wie viele Kongresse in <strong>Gmunden</strong> nicht abgehalten werden<br />

können, weil die Bettenanzahl fehlt.<br />

2) Businessplan:<br />

Die Vorlage des Businessplanes ist nicht Aufgabe der Gemeinde, sondern des Betreibers oder Errichters.<br />

Es kann nicht sein, dass die Gemeinde dem Projektanten vorgibt oder vorrechnet, was dieser<br />

verlangen darf. In der Vergangenheit waren die Nächtigungszahlen in <strong>Gmunden</strong> hoch und werden es<br />

diese auch in Zukunft sein.<br />

3) Kontaminierung:<br />

Seitens der Gemeinde wurde nie eine Studie in Auftrag gegeben und berichtet Bgm. Köppl detailliert,<br />

welche Überlegungen und Voraussetzungen für den Grundankauf bzw. den Weiterverkauf vorlagen<br />

und über die damals erstellten Gutachten. Von den ÖBB wurde der Grundpreis – aufgrund der Kontaminierung<br />

– herabgesetzt und wurde die Liegenschaft zum gleichen Preis weiter veräußert. Für die<br />

Preisgestaltung wurde die Beschaffenheit des Grundstückes mit Straße, Geleisen, altem Bahnhofgebäude<br />

(Bundesdenkmalamt) sowie die angebliche Kontaminierung herangezogen. Für die ÖBB war<br />

es wichtig, dass die Gefahr der Kontaminierung an die Gemeinde übergeht und seitens der Gemeinde<br />

war es in der Folge dann wichtig, dass diese Kontaminierung an den Käufer übergeht. Ob nun tatsächlich<br />

eine Kontaminierung vorliegt, ist unklar.<br />

4) Flächenwidmungs- und Bebauungsplan:<br />

Seitens des Ortsplaners wird in der Stellungnahme vom 14.07.2010 neben den positiven Punkten wie<br />

die gute Eignung des Bauplatzes als Hotelstandort und die äußerst positive Beurteilung der neu geplanten<br />

Inselausbildung somit möglicher Ausbildung einer durchlaufenden Uferpromenade, eine Reduzierung<br />

der geplanten ca. 34 m Gebäudehöhe empfohlen. Der Ortsplaner regt daher auf der geplanten<br />

Insel eine lediglich 2-3 geschoßige Bebauung und die Platzierung des Hotelbaukörpers mit<br />

max. 6 Geschoßen + event. Penthouse hinter der Uferpromenadenkulisse an.<br />

GR in DI in Dr. in Feichtinger:<br />

Bei Kreditvergaben verlangen die Banken u.a. einen Businessplan, aber offensichtlich gilt diese Regelung<br />

nicht für diese Errichtergruppe. Für die Erlangung der Förderung muss ein Businessplan vorgelegt<br />

werden.<br />

GR Höpoltseder: Die Gemeinde ist nicht die Bank. Die Projektanten werden den Businessplan den<br />

richtigen Stellen vorlegen, jedoch ist es nicht Aufgabe des Projektanten, der Gemeinde einen Businessplan<br />

vorzulegen.<br />

GR in DI in Dr. in Feichtinger berichtet von einem Hotelprojekt in der Gemeinde Wieselburg. Dieses Projekt<br />

wurde so geplant, dass keine Förderung benötigt wird und wird die Finanzierung sowie die erwartete<br />

Rendite trotzdem offiziell vorgelegt. Sie findet es unverantwortlich, über ein Hotelprojekt positiv<br />

abzustimmen, ohne Vorlage eines Businessplanes und ohne zu wissen, ob sich das Projekt jemals<br />

rechnet. Die Gefahr, in ein paar Jahren eine Hotelruine am Seebahnhofgelände stehen zu haben, ist<br />

groß. Weiters berichtet sie von einem Hotel in Waidhofen/Ybbs, das bereits seit sieben Jahren in Betrieb<br />

ist. Nun fordert der verschuldete Betreiber die Gemeinde auf, das Hotel um € 1,00 inkl. Schulden<br />

zu kaufen, ansonsten wird Konkurs angemeldet. Auch in dieser Gemeinde gab es Stimmen, die vom<br />

finanziellen Risiko eines Hotels gewarnt haben.<br />

Die Grünen wollen wissen, wie sich das Hotel in <strong>Gmunden</strong> in Zukunft rechnet. Es ist nicht unsinnig,<br />

einen Businessplan, eine Wirtschaftlichkeits- oder Rentabilitätsrechnung zu verlangen – im Gegenteil,<br />

es ist Pflicht.<br />

186


Bgm. Köppl:<br />

Die Fragen müssten an die Errichtergesellschaft gestellt werden. Tatsache ist, dass bei den Besprechungen<br />

immer ein Finanzexperte der Errichtergesellschaft anwesend war. Betont wurde dabei, dass<br />

mit einer Förderung kalkuliert wird, um die Zimmerpreise niedrig zu halten.<br />

GR DI Kienesberger:<br />

Bei den Besprechungen wurde immer wieder berichtet, dass ohne die Förderung in Höhe von € 5,4<br />

Millionen nicht gebaut werden kann. Er hält einen Businessplan für zweckmäßig. Ein Businessplan<br />

würde auch die Rahmenvereinbarung bekräftigen. Wenn schon die Gemeinde öffentlichen Grund<br />

verkauft, muss auch sicher gestellt sein, dass dort nicht später Wohnungen entstehen. GR DI Kienesberger<br />

fragt nochmals nach dem Ergebnis der hydrogeologischen Untersuchung und, ob das Ergebnis<br />

dieser Untersuchung dem Käufer vor dem Kauf bekannt war?<br />

Bgm. Köppl betont nochmals, dass Wohnungseigentum definitiv ausgeschlossen ist und wurde dies in<br />

den Verträgen ausgeklammert. Bgm. Köppl erklärt nochmals das Zustandekommen des Grundstückspreises.<br />

Die Gemeinde war auch Nutznießer, da die ÖBB, aufgrund der angeblichen Kontaminierung,<br />

den Preis gesenkt haben. Die Klausel der Kontaminierung wurde von der Gemeinde an den Käufer<br />

weiter gegeben. Aus Sicht der Gemeinde wurde ein Grundstück günstig erworben, mit dem Hintergrund,<br />

dass dort nur ein Hotel errichtet werden kann und allfällige Belastungen weiter gegeben werden.<br />

Die Gemeinde muss in die Zukunft schauen und soll nicht immer alles schlecht gemacht werden.<br />

GR Lanwiesner stellt klar, dass die Grüne-Gemeinderatsfraktion zukunftsorientierte Fragen stellt.<br />

StR. in Mag. a Bors: Die Fragen der Grünen-Gemeinderatsfraktion wurde ihrer Meinung nach nicht beantwortet<br />

und zeigt dies, wie wichtig und ernst das Projekt für <strong>Gmunden</strong> ist.<br />

9. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des rechtswirksamen Bebauungsplanes<br />

Lacus Felix, Nr. O2-2 und des Änderungsplanes zum Bebauungsplan Lacus<br />

Felix, Änderung Nr. 01, im Zusammenhang mit dem neuen Hotelprojekt (endgültige<br />

Beschlussfassung).<br />

Wurde von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

10. Beratung u. Beschlussfassung über die Umwidmung eines Teiles der Parz. 227/2 ,<br />

227/1 und 227/3 von dzt. Grünland-Parkanlage, Freibad, Spiel- u. Liegewiese, in Sondergebiet<br />

des Baulandes Tourismusbetrieb (SO TB) und bei Teil Parz. 227/3 , alle KG.<br />

Traundorf, von Sondergebiet des Baulandes-Tourismusbetrieb SO TB1, in ein SO TB<br />

und Vorsehen einer Anschüttungs- und Abgrabungsfläche im Traunsee, auf dem<br />

Seebahnhofgelände im Zusammenhang mit dem neuen Hotelprojekt (endgültige Beschlussfassung)<br />

Wurde von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

11. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines neuen Bebauungsplanes<br />

im Bereich des Seebahnhofgeländes im Zusammenhang mit dem neuen Hotelprojekt<br />

(endgültige Beschlussfassung).<br />

Wurde von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

12. Beratung und Beschlussfassung über den Kooperationsvertrag zwischen der Johannes<br />

Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, und der Stadtgemeinde<br />

<strong>Gmunden</strong> betreffend MuSSS;<br />

Bgm. Köppl erteilt Herrn Vzbgm. Dr. Dickinger das Wort.<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger:<br />

Dieser Kooperationsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen <strong>Gmunden</strong> und der JKU Linz im<br />

Rahmen von MuSSS. MuSSS steht für Multimedia Studien Service SOWI und basiert auf einem Blended-Learning-Ansatz,<br />

bei dem Elemente eines Fernstudiums mit Elementen eine Präsenzstudiums<br />

ergänzt werden, insbesondere letztere werden auch an Orten außerhalb von Linz abgehalten. Die<br />

187


JKU wird nach Maßgabe der Nachfrage Lehr- und Informationsveranstaltungen sowie Prüfungen in<br />

<strong>Gmunden</strong> abhalten und die Stadtgemeinde stellt die Infrastruktur (Personal, Räume, Unterstützung in<br />

den Angelegenheiten Prüfungen, Administrationsaufgaben, Planungen, usw.) zur Verfügung. Mittlerweile<br />

sind 35 Studenten/innen in diesem Studium in <strong>Gmunden</strong> aktiv.<br />

Der Kooperationsvertrag wurde in den Rechtsausschusssitzungen am 12.07. sowie 20.09.2010 beraten<br />

und wurden in der Sitzung am 20.09.2010 die letzten Fragen hinsichtlich Dienstreisen und Deckelung<br />

Studentenzahl geklärt.<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger bringt den Kooperationsvertrag (Beilage B) zur Kenntnis und stellt den<br />

Antrag:<br />

Abschluss des vorliegenden MuSSS-Kooperationsvertrages mit der Johannes Kepler Universtiät Linz,<br />

Altenberger Straße 69, 4040 Linz.<br />

Bgm. Köppl:<br />

Die Gemeinde bemüht sich seit längerer Zeit, universitäre Einrichtungen nach <strong>Gmunden</strong> zu bringen<br />

und bedient sich die Stadt dabei einer Fachperson, und zwar Herrn Mag. Dr. Hermann Zemlicka, welcher<br />

die Interessen der Stadt <strong>Gmunden</strong> gegen entsprechendes Honorar vertritt. Er dankt ihm für seinen<br />

Einsatz. Der Bildung muss in Zukunft ein noch höherer Stellenwert eingeräumt werden. Er<br />

wünscht sich, dass in Zukunft mehrere jüngere Menschen in <strong>Gmunden</strong> leben und sich hier weiter bilden.<br />

Wichtig ist auch die nebenberufliche Weiterbildung.<br />

GR Mag. Dr. Zemlicka spricht als Beauftragter der Stadt <strong>Gmunden</strong>:<br />

Er dankt für das Lob. Hinter MuSSS stehen 35 Personen, die derzeit in <strong>Gmunden</strong> das Studium der<br />

Wirtschaftswissenschaften mit multimedialen Methoden studieren. Parallel dazu gibt es noch in<br />

<strong>Gmunden</strong> das Oö. Laserzentrum, in dem sieben Wissenschafter in Kooperation mit der Industrie zusammen<br />

arbeiten. GR. Mag. Dr. Zemlicka berichtet über weitere Zukunftsprojekte, wie Architekturzentrum<br />

(Kunst-Uni), Germanistik – Jugendliteraturforschung (Hauptuni Wien), Webwissenschaften,<br />

Kommunikationswissenschaften, usw.<br />

Bgm. Köppl lässt über den Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

(GR Mag. Dr. Zemlicka nahm an der Abstimmung nicht teil)<br />

13. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages<br />

mit der Energie AG OÖ, für die Errichtung einer 10-kV-Kabelanlage am Moosberg;<br />

Bgm. Köppl erteilt Vzbgm. Dr. Dickinger das Wort.<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger:<br />

Die Liegenschaftsverwaltung berichtet, dass entsprechend dem Beschluss des Liegenschaftsausschusses<br />

für die Errichtung einer 10-kV-Kabelanlage, durch die Energie AG, auf den gemeindeeigenen<br />

Grundstücken 379/13, 379/18 und 382/1, EZ 674, Grundbuch 42156 Schlagen, ein Dienstbarkeitsvertrag<br />

abgeschlossen werden soll.<br />

Von der Energie AG wird für diese Dienstbarkeit eine Abgeltung von € 1.730,98 (incl. Ust.) entrichtet.<br />

Der Dienstbarkeitsvertrag wurde in der Rechtsausschusssitzung am 20.09.2010 beraten.<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger bringt den Dienstbarkeitsvertrag (Beilage C) zur Kenntnis und stellt den<br />

Antrag:<br />

Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Energie AG OÖ. 4020 Linz, Böhmerwaldstraße 3, für<br />

die Errichtung einer 10-kV-Kabelanlage, auf den Grundstücken 379/13, 379/18 und 382/1 EZ 674,<br />

Grundbuch 42156 Schlagen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

14. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages<br />

mit der Energie AG OÖ., für die Errichtung einer 30-kV-Kabelanlage am Grünberg;<br />

Bgm. Köppl erteilt Vzbgm. Dr. Dickinger das Wort.<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger:<br />

Die Liegenschaftsverwaltung berichtet, dass entsprechend dem Beschluss des Liegenschaftsausschusses<br />

für die Errichtung einer 30-kV-Kabelanlage, durch die Energie AG, auf dem gemeindeeigenen<br />

Grundstück 740/1, EZ 5, Grundbuch 42156 Schlagen, ein Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen<br />

werden soll.<br />

Von der Energie AG wird für diese Dienstbarkeit eine Abgeltung von € 2.019,65 (incl. Ust.) entrichtet.<br />

188


Der Dienstbarkeitsvertrag wurde in der Rechtsausschusssitzung am 20.09.2010 beraten.<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger bringt den Dienstbarkeitsvertrag (Beilage D) zur Kenntnis und stellt den<br />

Antrag:<br />

Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Energie AG OÖ, 4020 Linz, Böhmerwaldstraße 3, für<br />

die Errichtung einer 30-kV-Kabelanlage, auf dem Grundstück 740/1, EZ 5, Grundbuch 42156 Schlagen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

15. Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Grundstücksteiles an<br />

Frau Annette Hinterwirth, <strong>Gmunden</strong>, Hochmüllergasse 30, aus Gst. 219 (Hochmüllergasse),<br />

Grundbuch 42160 Traundorf, im Ausmaß von ca. 13 m²;<br />

Bgm. Köppl erteilt StR. Ortner das Wort.<br />

StR. Ortner:<br />

Die Liegenschaftsverwaltung berichtet, dass entsprechend den Beschlüssen des Liegenschaftsausschusses<br />

sowie des Stadtrates, das gegenständliche Teilgrundstück zu einem Preis von € 100,00/m²,<br />

an Frau Hinterwirth, verkauft werden soll.<br />

Entsprechend der Stellungnahme des Stadtbauamtes wird dieses für die Straßenbenützung Freygasse-Hochmüllergasse<br />

nicht benötigt.<br />

Die grundbücherliche Durchführung soll nach den Bestimmungen des § 15 LiegTG erfolgen, sodass<br />

kein Kaufvertrag erforderlich ist.<br />

Antrag:<br />

Verkauf eines Teilgrundstückes aus Gst. 219, Grundbuch 42160 Traundorf, im Ausmaß von ca. 13 m²,<br />

an Frau Annette Hinterwirth, <strong>Gmunden</strong>, Hochmüllergasse 30, zu einem Preis von. € 100,00/m².<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

16. Beratung und Beschlussfassung über die Berufung der Frau Dietlinde Walcher<br />

gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 6.9.2010 , Zl. BauR1-153/9-32165-2010,<br />

womit den Ehegatten Mag. Kurt u. Ellen Asamer, eine baubehördliche Bewilligung für<br />

die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Tiefgarage u. Bootshaus auf der Liegenschaft<br />

Traunsteinstraße 30, erteilt wurde;<br />

Bgm. Köppl übergibt wg. Befangenheit für die TO-Pkt. 16) und 17) den Vorsitz an Vzbgm. Schrabacher<br />

und verlässt die Sitzung.<br />

Vzbgm. Schrabacher übernimmt den Vorsitz und erteilt Vzbgm. Dr. Dickinger das Wort.<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger:<br />

Aus dem Verfahrensakt ergibt sich nachstehender für die Entscheidung maßgeblicher Sachverhalt:<br />

Mit Bescheid des Bürgermeisters als Baubehörde I. Instanz vom 06.09.2010, Zahl: BauR1-153/9-<br />

32165-2010 wurde aufgrund des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens, insbesondere der am<br />

24.06.2010 stattgefundenen Bauverhandlung des Herrn Mag. Kurt Asamer und Frau Ellen Asamer die<br />

Baubewilligung für das Vorhaben 1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Tiefgarage und Bootshaus<br />

(Teil), 2. Neubau eines Bootshauses (Teil), Parz. Nr. 236/2, .215, 236/49, 236/48, KG Traunstein,<br />

entsprechend den bei der mündlichen Bauverhandlung aufgelegenen Projektsunterlagen, erteilt.<br />

Mit Schreiben vom 20.09.2010 wurde gegen den vorgenannten Bescheid des Bürgermeisters seitens<br />

der Anrainerin Frau Dietlinde Walcher innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der Berufung eingebracht.<br />

Hierin wird ausgeführt:<br />

1)<br />

Das beinahe vollständige Versiegeln eines gesamten Grundstückes gerade im sensiblen Seeuferbereich<br />

ohne Bedachtnahme auf gewachsene Strukturen (immerhin stammen unser Haus und die angrenzenden<br />

Nachbarhäuser aus den 80er Jahren des 19. Jahunderts), steht in groben Widerspruch<br />

zu den § 2 Abs. 1. OÖ. ROG sowie zum § 5 Abs. 1 Zif. 3 OÖ. BauO 1994.<br />

Durch eine nahezu geschlossene Verbauung des Seeufers Höhe Traunsteinstraße 30 (und auch 32)<br />

wird augenscheinlich gegen den o.a. § 5 OÖ. BauO verstoßen, da hierdurch das Orts- und <strong>Land</strong>schaftsbild<br />

empfindlich gestört wird (Gebäude aus dem 19. Jahundert ostseitig, westseitig Totalversiegelung<br />

der Grundflächen, fehlende Abstände, hohe Baumassenzahl etc.).<br />

189


Gemäß § 2 Abs. 1 OÖ. ROG dient die Raumordnung im Sinne des <strong>Land</strong>esgesetzes der Sicherung<br />

und Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen für soziale gerechte Lebensverhältnisse und<br />

kulturelle Entfaltungen, bzw. der Sicherung oder Verbesserung einer Siedlungsstruktur, die mit der<br />

Bevölkerungsdichte eines Gebietes und seiner ökologischen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit im<br />

Einklang steht, bzw. der sparsamen Grundinanspruchnahme bei Nutzungen jeder Art sowie der bestmöglichen<br />

Abstimmung der jeweiligen Widmungen bzw. der Erhaltung und Gestaltung des Stadt- und<br />

Ortsbildes einschließlich der Ortsentwicklung sowie der Erhaltung des typischen Orts- und <strong>Land</strong>schaftsbildes;<br />

§ 5 Abs. 1 Zif. 3 OÖ. BauO 1994 besagt, dass bei einer Bauplatzbewilligung die öffentlichen Interessen<br />

der Sicherheit, der Gesundheit, des Verkehrs und der Wahrung eines ungestörten Orts- und<br />

<strong>Land</strong>schaftsbildes besonders zu beachten sind.<br />

2)<br />

Die Auszeichnungen der gegenständlichen Parzellen als Bauland widerspricht augenscheinlich den<br />

Bestimmungen des § 21 Abs. 1 und 1a OÖ. ROG.<br />

Anzumerken ist hierbei weiters, dass die zu verbauende Grünfläche als solche eine wesentliche Funktion<br />

zum Rückhalt von Hochwässern hat. Durch die fast vollständige Versiegelung des Grundes inklusive<br />

Errichtung einer grund- und hochwassersicheren Wanne für die Tiefgarage sind Auswirkungen<br />

zum Nachteil der Anrainer sowohl bei Hochwässern als auch auf den Grundwasserspiegel im Allgemeinen<br />

zu erwarten. Ein Ausgleich für verloren gehende Retentionsräume wird nicht geschaffen.<br />

Gemäß § 21 Abs. 1 OÖ. ROG dürfen Flächen, die sich wegen der natürlichen Gegebenheiten (wie<br />

Grundwasserstand, Hochwassergefahr, Steinschlag, Bodenbeschaffenheit, Lawinengefahr) für eine<br />

zweckmäßige Bebauung nicht eignen, nicht als Bauland gewidmet werden.<br />

§ 21 Abs. 1a OÖ. ROG besagt: Flächen im 30-jährigen Hochwasserabflussbereich dürfen nicht als<br />

Bauland gewidmet werden. Flächen im 100-jährigen Hochwasserabflussbereich dürfen nicht als Bauland<br />

gewidmet werden, es sei denn, das Hochwasserabfluss- und Rückhalteräume dadurch nicht<br />

maßgeblich beeinträchtigt werden und ein Ausgleich für verloren gehende Retentionsräume nachgewiesen<br />

wird.<br />

In einer Pressekonferenz vom 21. Juni 2005 kündigte <strong>Land</strong>eshauptmann Dr. Pühringer Konsequenzen<br />

aus dem Hochwasserereignis 2002 an:<br />

„Das Umwelt- und Wasserressort arbeiten an der Vorlage von Gefahrenzonenplänen für die Gemeinden,<br />

aus denen ersichtlich sein wird, auf welchen Gemeindeflächen ein direktes Hochwasserrisiko<br />

besteht.<br />

Durch die nun geplanten Novellierung von Bauordnung und Raumordnung, auf die sich Grüne und<br />

ÖVP geeinigt haben, soll der Bau in diesem Gefahrenzonen in Zukunft unterbunden werden, damit<br />

nicht noch mehr Risiko entsteht“.<br />

Auf der Internetseite de BMLFUW www.hochwasserrisiko.at ist das oben bezeichnete Grundstück als<br />

Risikogebiet ausgewiesen.<br />

„Diese jeweils aktuellen Gefahrenzone betreffend Hochwasser sind nunmehr verpflichtend im Flächenwidmungsplan<br />

ersichtlich zu machen.<br />

Aufgrund der gewonnen Erkenntnisse aus der Hochwasserkatastrophe 2002 soll es zu gravierenden<br />

Änderungen in der OÖ. Bauordnung kommen:<br />

• Grundflächen im 30-jährigen Hochwasserabflussbereich dürfen nicht als Bauplatz bewilligt werden.<br />

• Grundflächen im 100-jährigen Hochwasserabflussbereich dürfen nur dann als Bauplatz bewilligt<br />

werden, wenn ein ausreichender Hochwasserschutz der vorhandenen oder geplanten Bebauung<br />

sowohl auf der betreffenden Grundfläche als auch auf den Nachbargrundstücken – erforderlichenfalls<br />

durch Auflagen oder Bedingungen – gewährleistet werden kann.<br />

Flächen im 30-jährigen Hochwasserabflussbereich sind als Bauland ungeeignet. Die gewonnenen<br />

Erfahrungen und Erkenntnisse haben dabei gezeigt, dass sich Flächen, die sich im 30-jährigen Hochwasserabflussbereich<br />

befinden, für eine Widmung als Bauland generell als ungeeignet erweisen.<br />

190


Deshalb soll bezüglich derartigen Flächen ein absolutes Verbot nominiert werden, diese zum Bauplatz<br />

zu erklären.<br />

Die Bewilligung eines Neubaues auf dem Grundstück Traunsteinstraße 30 widerspricht also klar der<br />

politischen Intention des <strong>Land</strong>esgesetzgebers.<br />

Die langjährige Widmung des besagten Grundstücks als Bauland – wie im o.g. Bescheid angeführt –<br />

kann nicht als Argument für eine Baubewilligung herangezogen werden, da die Intention des Gesetzgebers,<br />

wie aus der angeführten Pressekonferenz klar ersichtlich, darauf abzielt, solche Flächen auch<br />

in Zukunft nicht mehr als Bauplatz zu bewilligen, unabhängig von der Widmung.<br />

3)<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> hat es im Widerspruch zum OÖ. ROG verabsäumt, für die sensible<br />

Seeuferzone einen Bebauungsplan zu erlassen weshalb beim gegenständlichen Projekt weder Rücksicht<br />

auf die erforderlichen räumlichen Verteilungen der Gebäude (Abstand sowie Höhe der bestehenden<br />

bzw. geplanten Gebäude auf den Parzellen Traunsteinstraße 30 un 32) sowie auf die Beeinträchtigungen<br />

der Anrainer Traunsteinstraße 63 und 65 hinsichtlich Licht und Sonne genommen wrid.<br />

In Ermahnung eines Bebauungsplanes (was eine offensichtliche Unterlassung seitens der Stadtgemeinde<br />

<strong>Gmunden</strong> darstellt), fehlen an der sensiblen Seeuferzone sämtliche Regelungen betreffend<br />

Baufluchtlinien, Gebäudehöhe, Geschoßanzahl, Geschoßflächenzahl, Baumassenzahl, Bauweise etc.<br />

Hier wird auf Kosten der Anrainer („ausrechendes Maß an Licht und Sonne“) ohne Rücksicht auf die<br />

historischen Gewachsenheit und Einheit der Gebäude östlich der Traunsteinstraße seeseitig eine<br />

nahezu geschlossene Bauweise umgesetzt.<br />

Gemäß §§ 31 und 32 OÖ. ROG hat die Gemeinde in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumordnung<br />

durch Verordnung Bebauungspläne zu erlassen, soweit dies zur Sicherung einer zweckmäßigen<br />

und geordneten Bebauung oder zu Erreichung eines möglichst wirksamen Umweltschutzes<br />

erforderlich ist.<br />

Bebauungspläne dürfen den Raumordnungsgrundsätzen, den Raumordnungsprogrammen und dem<br />

Flächenwidmungsplan nicht widersprechen.<br />

Bei Erlassung der Bebauungspläne ist die im Interesse der baulichen Ordnung erforderliche räumliche<br />

Verteilung der Gebäude und sonstigen Anlagen sowie gegebenenfalls das Maß der baulichen Nutzung<br />

möglichst so festzulegen, dass eine gegenseitige Beeinträchtigung vermieden wird. Insbesondere<br />

ist auf ein ausreichendes Maß an Licht, Luft und Sonne sowie auf die Erfordernisse des Umweltschutzes,<br />

der Hygiene und der Feuersicherheit Rücksicht zu nehmen.<br />

4)<br />

Die Baudichte des gegenständlichen Projektes widerspricht dem örtlichen Entwicklungskonzept.<br />

Die Tatsache, dass bereits das Gebäude auf dem Nachbargrundstück (Traunsteinstraße 32) sowohl<br />

die gemäß BauTG erlaubte Höhe über- als auch den vorgeschriebenen Mindestabstand nach Norden<br />

unterschreitet, kann nicht als Argument dafür gelten, auch beim gegenständlichen Projekt eine ähnliche<br />

Baudichte zuzulassen.<br />

Trotz Ausnahmebestimmungen, die sich aus dem § 6 BauTG ergeben, i.e. „Zubauten, durch die eine<br />

Vergrößerung des Hauptgebäudes der Höhe nach bewirkt wird (Aufstockung), wenn das Hauptgebäude<br />

aufgrund der vor dem Inkrafttreten der OÖ. Bauordnung, LGBl. Nr. 35/1976, geltenden Rechtsgrundlage<br />

bewilligungsgemäß in einem geringeren als den im § 5 festgelegten Abstand errichtet wurde;<br />

kein Gebäudeteil eines solchen Zubaus, der in einem geringeren als dem 3 Meter-Abstand errichtet<br />

wird, darf jedoch höher als 9 m sein“, ist das Gebäude Traunsteinstraße 32 jedenfalls zu hoch und<br />

befindet sich zu nahe an der nördlichen Grundgrenze.<br />

5)<br />

Durch den im Bauplan ausgewiesenen „Grillplatz“ an der Nordseite des Grundstückes sowie aufgrund<br />

der Abluft aus der Parkgarage würden wir massiv durch Rauch, Geruch und Abgase beeinträchtigt.<br />

Daher wenden wir eine Beeinträchtigung durch Immissionen – insbesondere ausgehend vom Garagenverkehr<br />

und den bewilligten Grillplatz – ein und sehen darin einen Verstoß zu § 3 Z. 4 iVm § 2 Z.<br />

36 OÖ. BauTG. Grundsätzlich kann der Nachbar aus den angeführten Bestimmungen ein subjektivöffentliches<br />

Recht im Sinne des § 31 Abs. 3 OÖ. BauO 1994 ableiten. Der Verwaltungsgerichthof hat<br />

in seiner Rechtsprechung stets auch die Auffassung vertreten, dass die Immissionen, die im Rahmen<br />

191


einer Widmungskategorie über das übliche Ausmaß hinausgehen, von den Nachbarn nicht hingenommen<br />

werden müssen.<br />

Erhebliche Nachteile oder Belästigungen, vor denen § 3 Z. 4 in Verbindung mit § 2 Z. 36 OÖ. BauTG<br />

schütz, sind daher anzunehmen, wenn das Bauvorhaben Immissionen erwarten lässt, welche für die<br />

Widmung, in der es ausgeführt werden soll, üblich sind.<br />

Die Genehmigung von insgesamt 5 Stellplätzen ist für ein Einfamilienhaus mit 145 m2 Wohnfläche<br />

stark überdimensioniert, ebenso wie der geplante Grillplatz. Beide Anlagen lassen massive Beeinträchtigungen<br />

durch Immissionen erwarten.<br />

6)<br />

Weiters wenden wir ein, dass durch die wasserdichte Wanne für das Untergeschoß mit Tiefgarage,<br />

die Spundwände und die fast vollständige Versiegelung des Grundstücks der Boden nicht mehr in der<br />

Lage sein wird, sowohl anfallende Niederschläge als auch unterirdische Quellen (wie in unserem Einwand<br />

vom 06.09.2010 angeführt) aufzunehmen und abzuführen, weshalb die Gefahr von Immissionen<br />

auf unser dahinter liegendes Grundstück besteht.<br />

Dem Nachbarn steht hinsichtlich der Beseitigung von Niederschlagswässern und Abwässern ein subjektive-öffentliches<br />

Recht zu, als damit Immissionen, d.h. schädliche Einflüsse auf sein Grundstück zur<br />

Debatte stehen. Sofern Niederschlagswässer bei der Ableitung von einem Grundstück mittels einer<br />

baulichen Anlage (Spundwände, wasserdichte Wanne) auf das Nachbargrundstück gelangen können,<br />

besteht demgemäß ein Mitspracherecht der Nachbarn (vgl. etwas VwGH 12.11.2002, Zl.<br />

2000/05/0154).<br />

7)<br />

Gemäß § 18 Abs. 1 OÖ. Straßengesetz dürfen Bauten und sonstige Anlagen, wie lebende Zäune,<br />

Hecken, Park- und Lageplätze, Teiche, Sand- und Schottergruben, an öffentlichen Straßen, ausgenommen<br />

Verkehrsflächen gemäß § 8 Abs. 2 Z. 3, innerhalb eines Bereiches von acht Metern neben<br />

dem Straßenrand nur mit Zustimmung der Straßenverwaltung errichtet werden. Die Zustimmung ist zu<br />

erteilen, wenn dadurch die gefahrenlose Benützbarkeit der Straße nicht beeinträchtigt wird.<br />

Der o.g. Neubau rückt ostseitig auf 1,6 m an die <strong>Land</strong>straße heran. Hierdurch kommt es zu Gefährdungen<br />

der Straßenbenützer sowie der Anrainer (Tunneleffekt) sowie in weiterer Folge zur erhöhten<br />

Lärmbelästigungen.<br />

Aufgrund des äußerst geringen Abstands zur Straße und damit einhergehender Sichtbeeinträchtigungen<br />

ist ein gefahrenloses Überqueren der Straße von unserem Seegrund Richtung Wohnhaus künftig<br />

nicht mehr möglich.<br />

Hierzu wird ausgeführt:<br />

Um Wiederholungen zu vermeiden wird eingangs auf die Ausführungen im Bescheid des Bürgermeisters<br />

als Baubehörde 1. Instanz vom 06.09.2010, Zl. BauR1-153/9-32165-2010 verwiesen:<br />

Zu den einzelnen Vorbringen wird folgendes ausgeführt:<br />

Der Bauplatz auf dem das Einfamilienwohnhaus samt Tiefgarage errichtet werden soll, liegt nach dem<br />

rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Stadt <strong>Gmunden</strong> im Bauland-Wohngebiet. Entsprechend §<br />

22 OÖ. ROG ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhaus samt Tiefgarage in dieser Widmungskategorie<br />

jedenfalls zulässig.<br />

Zum Einwand, dass die Ausweisung dieser Parzelle als Bauland dem § 21 Abs. 1 u. 1a OÖ. ROG<br />

widerspricht, wird wie bereits im erstinstanzlichen Bescheid ausgeführt, nochmals festgestellt, dass<br />

die Regelung, wonach Flächen im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich nicht als Bauland und<br />

Flächen im 100-jährlichen Hochwasserabflussbereich nur unter gewissen Voraussetzungen gewidmet<br />

werden dürfen, erst seit der ROG-Novelle 2005 geltende Rechtslage ist. Der gegenständliche Bauplatz<br />

ist jedenfalls bereits seit dem Jahr 1991 (Flächenwidmungsplan Nr. 02) Bauland.<br />

Durch Auflagen im Bauplatzbescheid u. Berücksichtigung im Baubewilligungsverfahren werden die in<br />

§ 27a OÖ. BauTG („hochwassergeschützte Gestaltung von Gebäuden“) enthalten Forderungen, jedenfalls<br />

erfüllt.<br />

Weiters kann bei einem Abstand des geplanten Wohnhaus von ca. 10 m zur nördlichen Bauplatzgrenze<br />

u. von 4 bis 4,4 m zur südlichen Bauplatzgrenze auch nicht von einer fast vollständigen Versiegelung<br />

des Grundstückes oder einer geschlossenen Bauweise gesprochen werden. Die zukünftig allfallenden<br />

Dachwässer bzw. Oberflächenwässer von befestigten Flächen sollen nicht wie von der Berufungswerberin<br />

angeführt, am Grundstück einer Versickerung zugeführt werden, sondern sind aufgrund<br />

des bestehenden Reinwasserkanals in der Traunsteinstraße projekts- u. vorschreibungsgemäß in das<br />

öffentliche Kanalnetz abzuleiten. Anfallende Niederschlagswässer die auf derzeitiger Garten- bzw.<br />

192


Wiesenfläche versickern, werden also im gesamten Gebäudebereich zukünftig in den Reinwasserkanal<br />

abgeleitet. Die Verletzung subjektiver Nachbarrechte der Berufungswerberin aus der Ableitung von<br />

Niederschlagswässern kann daher ausgeschlossen werden.<br />

Hinsichtlich des Themas „Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel“ insbesondere durch die geplante<br />

Errichtung des Keller als „dichte Wanne“ mit Spundwandkasten, wurde seitens der Baubehörde<br />

ergänzend eine geologische Beurteilung eingefordert. Diese erfolgte im Gutachten des Ingenieurbüro<br />

für Geologie, Hydrogeologie u. Geotechnik Moser/Jaritz ZT-GmbH v. 20.08.2010 und ist diesem zu<br />

entnehmen, dass aufgrund der guten Durchlässigkeit der vorhandenen Sedimente und der geringen<br />

Längserstreckung des Objektes (ca. 22 m) keine Erhöhung des Grundwasserspiegels bei den Nachbarliegenschaften<br />

zu erwarten ist. Aufgrund der guten Durchlässigkeit der Sedimente können Wässer,<br />

die den abgespundeten Bereich anströmen, seitlich ausweichen. Aus diesem Grund können negative<br />

Beeinträchtigungen für Nachbarliegenschaften durch event. anströmende unterirdische Wässer bzw.<br />

eine Erhöhung des Grundwasserspiegels ausgeschlossen werden.<br />

Hinsichtlich der seitens der Berufungswerberin vorgebrachten Störung des Orts- u. <strong>Land</strong>schaftsbildes<br />

wird neuerlich festgestellt, dass dem Nachbar kein subjektives Recht hinsichtlich Belange des Orts- u.<br />

<strong>Land</strong>schaftsbildes zukommt. Auf die vorliegende naturschutzbehördliche Bewilligung v. 07.06.2010<br />

aufgrund der Lage in der 500 m USZ des Traunsees sowie auf die Ausführungen des Amtssachverständigen<br />

im Befund der Niederschrift der Bauverhandlung wird verwiesen.<br />

Das Vorbringen, dass die Baudichte des gegenständlichen Projekts dem örtlichen Entwicklungskonzept<br />

(ÖEK) widerspreche, ist nicht nachvollziehbar, da weder im ÖEK noch im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan,<br />

konkrete Bebauungsdichten definiert u. verordnet sind.<br />

Zum Vorbringen, dass die Stadtgemeinde es verabsäumt hat, für diese Seeuferzone einen Bebauungsplan<br />

zu erstellen, wird nochmals festgestellt, dass das OÖ. ROG niemanden einen Rechtsanspruch<br />

auf Erlassung eines Bebauungsplanes gewährt u. wird auf die weiteren Ausführungen im erstinstanzlichen<br />

Baubewilligungsbescheid hingewiesen. Weiters wird aufgezeigt, dass das geplante<br />

Wohnhaus 2 Vollgeschoße mit Flachdachabdeckung und eine Firsthöhe von +7,22 m (v. EGFOK)<br />

aufweist und dies sowohl von der Geschoßanzahl als auch von der Firsthöhe her, eine auch für das<br />

Gebiet in Seeufernähe durchaus übliche Gebäudehöhe darstellt.<br />

Der Einwand, aufgrund des Heranrückens mit dem geplanten Wohnhaus an die Traunsteinstraße<br />

(<strong>Land</strong>esstraße) kommt es zu Gefährdungen der Straßenbenützer sowie der Anrainer (Tunneleffekt)<br />

sowie in weiterer Folge zu erhöhten Lärmbelästigungen, wurde erstmals in der Berufungsschrift vorgebracht<br />

und unterliegt daher der Präklusion. Die Berufungsbehörde, die Aufsichtsbehörde und die<br />

Gerichtshöfe öffentlichen Rechts sind bei der Prüfung der vorgebrachten Einwendungen an die rechtzeitig<br />

vorgebrachten Einwendungen gebunden. Zudem bleibt festzustellen, dass die erforderliche Zustimmung<br />

der Straßenverwaltung gem. § 18 OÖ. Straßengesetz jedenfalls vorliegt.<br />

Zum Einwand, wonach 5 Pkw-Stellplätze für ein Einfamilienhaus stark überdimensioniert und dadurch<br />

massive Beeinträchtigungen durch Immissionen zu erwarten sind, ist auszuführen, dass bei der Bauverhandlung<br />

eine unzumutbare Belastung aus der Abluft der Tiefgarage eingewandt wurde. Nach den<br />

vorliegenden Projektsplänen sind in der Tiefgarage lediglich 3 Pkw-Stellplätze und oberirdisch 2 offene<br />

Pkw-Stellplätze ausgewiesen. Nach der Rechtssprechung müssen beispielsweise die mit der Zufahrt<br />

zu einer Wohnhaus-Tiefgarage (für 6 Pkw) entstehenden Abgase und Lärmbelästigung von den<br />

Nachbarn in einem Wohngebiet als nicht unüblich hingenommen werden (VwGH v. 22.9.1998, Zl.<br />

97/05/0169). Eine den gesetzlichen Bestimmungen (§ 57 Abs. 1 OÖ. BauTV) entsprechende natürliche<br />

Belüftung der Tiefgarage wurde baubehördlicherseits vorgeschrieben und ist somit auch keine<br />

Nachbarliegenschaft mit konzentrierten Abluftführungen konfrontiert. Ergänzend wird noch aufgezeigt,<br />

dass sich die Liegenschaft der Einschreiterin gegenüber der Traunsteinstraße (<strong>Land</strong>esstraße) befindet.<br />

Zu den Immissionen aus dem Grillplatz bleibt nochmals festzuhalten, dass Einwendungen eines<br />

Nachbarn wegen befürchteter Immissionen aus Gegenständen (Gartengriller) oder Anlagen z.B. Grillplatz,<br />

die von der Baubewilligungspflicht nicht erfasst sind, unzulässig sind (VwGH v. 17.1.1993, Zl.<br />

90/05/0038). Ein Grillplatz unterliegt weder der Anzeige- noch der Bewilligungspflicht nach den Bestimmungen<br />

der OÖ. Bauordnung.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, der Berufung der Frau Dietlinde Walcher keine Folge zu geben<br />

und den angefochtenen Bescheid des Bürgermeisters als Baubehörde I. Instanz vom 6.9.2010 , Zl.<br />

BauR1-153/9-32165-2010, zu bestätigen.<br />

Begründung:<br />

Die Überprüfung hat ergeben, dass das Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt wurde, die Baubewilligung<br />

den gesetzlichen Bestimmungen entspricht bzw. zurecht erfolgt ist und Nachbarrechte durch<br />

die Erteilung der Baubewilligung nicht verletzt werden.<br />

193


Rechtsgrundlage in der jeweils geltenden Fassung:<br />

§ 66 Abs. 4 des AVG 1991, BGBl. Nr. 1991/51<br />

Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />

30 Ja-Stimmen:<br />

ÖVP (16): Vzbgm. Schrabacher, StR. Ortner, StR. in Mag. a Mizelli, GR. Höpoltseder, GR. Grabner,<br />

StR. Meingast, GR. Aigner Franz, GR. Kosma, GR Mag. Apfler, GR. Mag. Krapf, GR. John, GR Mag.<br />

Dr. Bergthaler, GR DI Leibetseder, GR DI Neumann, GR in Peganz, GR Buchinger<br />

SPÖ (8): Vzbgm. Dr. Dickinger, StR. Sageder, GR Dr. Zemlicka, GR Reischl, GR Hocheggger, GR<br />

Tschütscher, GR in Auer, GR Ing. Kramesberger<br />

FPÖ (5): StR. Grampelhuber, GR in Enzmann, GR. Mag. Forstinger, GR Breitenberger, GR Trieb<br />

GRÜNE (1): GR DI Kienesberger,<br />

3 Gegenstimmen:<br />

GRÜNE (3): StR. in Mag. a Bors, GR. in DI in Dr. in Feichtinger, GR Langwiesner<br />

1 Stimmenthaltung:<br />

STADT: GR DI Dr. Löcker<br />

Nicht anwesend:<br />

GR Reingruber, GR Dr. Schneditz-Bolfras<br />

(Bgm. Köppl nahm wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil)<br />

17. Beratung und Beschlussfassung über die Berufungen der Anrainer Gottfried Bayr,<br />

vertreten durch Dr. Günter Heidecker, Nicole Weiss-Kann, vertreten durch RA. Mag.<br />

Christoph Stöhr u. Peter Leeb, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom<br />

31.05.2010, Zl. BauR1-153/9-32671-2010, womit der B-6 Immobilien GmbH, Grieskirchen,<br />

eine Baugenehmigung für den Neubau einer Wohnhausanlage (35 Wohnungen)<br />

und einer Tiefgarage an der Bahnhofstraße/Johann Tagwerkerstraße, erteilt wurde;<br />

Vzbgm. Schrabacher erteilt Vzbgm. Dr. Dickinger das Wort:<br />

Vbzgm. Dr. Dickinger: Aufgrund der verschiedenen Standpunkte in dieser Angelegenheit, führt er nun<br />

seine persönliche Meinung dazu aus und ersucht um anschließende Diskussion:<br />

Diese Causa hat Geschichte und wurde vom Gemeinderat der letzten Legislaturperiode geerbt. In der<br />

Gemeinderatssitzung am 12.07.2010 wurde dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt, auch in der Hoffnung,<br />

dass Gespräche zwischen den betroffenen Anrainern, der Stadtgemeinde sowie der Bauwerberin<br />

noch zu einer gütlichen Lösung führen könnten. Dies war leider nicht der Fall. Dieses Projekt wurde<br />

vom Gestaltungsbeirat und in weiterer Folge im Bauausschuss befürwortet und im Stadtrat behandelt.<br />

Die Verkehrslösung wurde von StR. Sageder kritisch beurteilt hat. Grundsätzlich war und ist<br />

Skepsis in dieser Causa gegeben, zuletzt auch in den beiden Rechtsausschusssitzungen. Dessen<br />

Aufgabe ist es aber, Rechtskonformität zu klären, ebenso wie die Aufgabe des Gemeinderates.<br />

ABER: Es gibt auch eine zweite Dimension – nämlich die politische. <strong>Gmunden</strong> hat sich zwar zur verdichteten<br />

Bauweise bekannt, aber es gibt nachvollziehbare Interessen von betroffenen Menschen, die<br />

hier wohnen. Die Dimension des Projektes wurde ihm erst bei einer Begehung mit Anrainern bewusst<br />

und stellt das Wohnprojekt eine Entwertung für eine Liegenschaft dar. Vzbgm. Dr. Dickinger verweist<br />

auf die Unterschriftenlisten gegen dieses Projekt und auf die äußert unbefriedigende, schwer lösbare,<br />

Verkehrssituation im Bereich Tagwerker-Straße. Er vertritt die Meinung, dass diese Causa ein Lehrstück<br />

für die Gemeinde ist und zwar dafür, dass die Befunde des Gestaltungsbeirates kritischer zu<br />

hinterfragen sind und der Kontakt mit kritischen Anrainern rascher zu suchen ist bzw. Verkehrsfragen<br />

ebenfalls im Vorfeld abzuklären sind. Er persönlich und auch Kollege StR. Sageder stimmen dafür,<br />

den Berufungen der Anrainer stattzugeben.<br />

GR. Grampelhuber:<br />

Bei diesem Bauvorhaben soll auf einem als Kerngebiet gewidmeten Grundstück eine Wohnhausanlage<br />

mit 35 Wohnungen und eine Tiefgarage errichtet werden.<br />

Die Lage des Grundstückes zwischen Bahnhof- und Tagwerkerstraße ist zentrumsnah und sind von<br />

dort fußläufig Kindergarten, Schulen und sonstige infrastrukturelle Einrichtungen erreichbar. Das Bauvorhaben<br />

wurde vom Gestaltungsbeirat positiv bewertet und der Bauausschuss hat sich ebenfalls<br />

positiv dazu geäußert, was letztendlich zu einem Baubescheid des Bürgermeisters führte.<br />

Als ordentliches Mitglied im Bauausschuss habe er das Projekt aus den o.g. Gründen befürwortet<br />

jedoch die verkehrsmäßige Erschließung ausschließlich über die Tagwerkerstraße bemängelt. Leider<br />

194


hat seine diesbezügliche Kritik nicht dazu geführt, dem Bauwerber eine bessere Verkehrlösung abzuverlangen.<br />

Es ist bereits jetzt die Kreuzung zur Haberstraße bzw. die Postkreuzung, besonders zu den Stoßzeiten<br />

massiv überlastet, die zusätzlich 35 Wohnungen werden die momentane Situation noch verschärfen.<br />

Die von den Anrainern vorgebrachten Einsprüche gegen dieses Bauvorhaben gehen jedoch nicht auf<br />

das von ihm geschilderte Verkehrsproblem ein, sondern beziehen sich in erster Linie auf die Baulichkeit<br />

selbst.<br />

Er nehme deshalb diese Einsprüche zum Anlass, nochmals auf die Verkehrsproblematik zu verweisen<br />

und fordere die Bauwerberin auf, die verkehrsmäßige Erschließung der geplanten Anlage so auszulegen,<br />

dass über die Tagwerkerstraße zugefahren und die Bahnhofstraße ausgefahren wird.<br />

GR DI Kienesberger:<br />

Der Plan sieht einen Abriss der „Ubl-Villa“ und die Errichtung von zwei fünfgeschoßigen Mehrfamilienhäusern<br />

normal zur Bahnhofstraße vor. Die Einfahrt in die Tiefgarage ist von der Tagwerkerstraße<br />

vorgesehen.<br />

Er ist grundsätzlich für eine bauliche Verdichtung dieses zentrumsnahen Grundstückes. Er mache<br />

sich auch keine Sorgen über die Verkehrserschließung. Die mache er sich, wenn am Grünberg ein<br />

Mehrfamilienhaus errichtet wird. Dort sind die BewohnerInnen auf das Auto angewiesen. Beim konkreten<br />

zentrumsnahen Grundstück können die BewohnerInnen, bis auf den letzten Gang zum Friedhof,<br />

prinzipiell den täglichen Bedarf zu Fuß decken.<br />

Aus folgenden Gründen ist er aber mit diesem Projekt nicht glücklich:<br />

• Die Bahnhofstraße wird stark mit Kfz befahren. Es besteht daher dort ein hoher Lärmpegel.<br />

Die vorgesehene Bebauung nimmt seiner Meinung nach durch die offene Anordnung der<br />

Baukörper zu wenig Rücksicht auf einen baulichen Lärmschutz durch eine entsprechende Anordnung<br />

der Baukörper.<br />

Über Jahrhunderte war der Städtebau bestimmt durch eine Blockrandbebauung – das heißt,<br />

mit einem ruhigen Innenhof. Ausgerechnet zu dem Zeitpunkt, wo der Verkehrslärm in den<br />

Städten zum Problem geworden ist, hat man das Prinzip der ruhigen Innenhöfe aufgegeben<br />

und die Objekte allseitig frei auf die Grundstücke gestellt. So ist es auch im konkreten Fall beabsichtigt.<br />

Er finde eine U-förmige Anordnung mit einem ruhigen Innenhof als die bessere Lösung. Dadurch<br />

würde auch eine bessere räumliche Wirkung an der Bahnhofstraße entstehen. Man<br />

könnte die Gebäude bei derselben Dichte auch um ein Geschoß niedriger bauen und hätte<br />

somit eine bessere Einfügung in die Umgebung.<br />

• Die bestehende Villa wurde erst vor kurzem renoviert und befindet sich nach dem äußeren<br />

Erscheinungsbild in einem guten Bauzustand. Ein Erhalten der Villa als charakteristisches<br />

Bauwerk für <strong>Gmunden</strong> sehe er als wünschenswert an.<br />

Ihm ist bewusst, dass diese Argumente aus formalrechtlichen Gründen nicht geeignet sind, den Einwendungen<br />

der Nachbarn zuzustimmen, weil dadurch subjektive Rechte nicht berührt werden. Er<br />

anerkenne auch, dass die Baubehörde mit der Einbeziehung des Bauausschusses und des Gestaltungsbeirates<br />

mehr getan hat, als nach der Oö. Bauordnung eigentlich nötig wäre. Mit seiner Stimmenthaltung<br />

möchte er lediglich zum Ausdruck bringen, dass hier seiner Meinung nach eine bessere<br />

Lösung möglich gewesen wäre.<br />

GR DI Dr. Löcker:<br />

Wichtig ist, dass in <strong>Gmunden</strong> gebaut wird, aber bitte im Einklang mit dem <strong>Land</strong>schaftsbild, mit den<br />

Gesetzen und der Bevölkerung. Die Flut an Beschwerden und Einsprüchen, die bei jedem größeren<br />

Bauprojekt einlangen, nimmt überhand. Vielleicht sollte nicht mehr dem „Schlachtruf“ der verdichteten<br />

Bauweise blindlings gefolgt werden, vor allem in einer Tourismusgemeinde, wie <strong>Gmunden</strong>. Durch<br />

große Bauten wird der Tourismus beeinträchtigt. Diesen Fehler darf <strong>Gmunden</strong> nicht machen. Als Signal<br />

dafür, überstützt er die Berufungen.<br />

StR. Sageder:<br />

Dieses Bauprojekt wurde dem Verkehrsausschuss verspätet vorgelegt und wurde sehr kritisch darüber<br />

diskutiert. Allerdings war der Zeitrahmen bereits sehr eng bzw. war es schlussendlich nicht mehr<br />

möglich, einzuwirken. Er betont, dass Projekte, welche eine verkehrspolitische Relevanz haben, nicht<br />

nur dem Bauausschuss sondern auch dem Verkehrsausschuss vorgelegt werden müssen, auch auf<br />

die Gefahr hin, dass das Projekt dadurch verzögert wird. Der Verkehrsausschuss ist kein besserer<br />

Bauausschuss, jedoch hat dieser einen anderen Blickwinkel. Ein Pluspunkt, nicht nur für den Bauwer-<br />

195


er, sondern für die ganze Stadt. Das vorliegende Bauvorhaben zeigt, wie wichtig diese Vorgehensweise<br />

in Zukunft ist.<br />

GR Mag. Dr. Bergthaler:<br />

Diese Causa wurde eingehend im Rechtsausschuss behandelt. Auch er persönlich stehe dem Bauvorhaben<br />

eher skeptisch gegenüber, aber formalrechtlich kann den Berufungen nicht Folge gegeben<br />

werden. Die Aufgabe des Gemeinderates ist es, als Berufungsbehörde, und nicht politisch oder planerisch<br />

zu entscheiden. Der Gemeinderat hat nach den Gesetzen zu entscheiden bzw. die Gesetze zu<br />

vollziehen. Da keine Nachbarrechte verletzt wurden, kann den Berufungen nicht Folge gegeben werden.<br />

GR Mag. Dr. Bergthaler erläutert die zeitliche Abfolge, sollte den Berufungen doch Folge gegeben<br />

werden. Weiters würde die Gemeinde das Risiko tragen, dass die Bauwerberin Haftungen gegenüber<br />

der Stadt geltend machen kann.<br />

Dies alles muss bei der heutigen Entscheidung berücksichtigt werden. Der Gemeinderat hat als Berufungsbehörde<br />

zweiter Instanz zu entscheiden und die Gesetze zu vollziehen. Daher ist klar, dass den<br />

Berufungen keine Folge zu geben ist.<br />

GR DI Kienesberger:<br />

Eine verdichtete Bauweise darf nicht an der Peripherie erfolgen. Dann entsteht noch mehr Autoverkehr<br />

und es kommt zu einer Zersiedelung der <strong>Land</strong>schaft. Das ist ebenfalls nicht positiv für den Tourismus.<br />

Vzbgm. Schrabacher:<br />

Dieses Projekt zeigt, dass Diskussionen und Lokalaugenscheine schon viel früher hätten stattfinden<br />

müssen. Ein Auftrag für die Zukunft, an die Gemeinde und Politiker. Er weist auf die Wortmeldung von<br />

GR Mag. Dr. Bergthaler hin, dass der Gemeinderat nun als Berufungsbehörde zu entscheiden hat.<br />

Vzbgm. Schrabacher bringt nach Diskussion den Amtsvortrag des Bauamtes zur Verlesung:<br />

Aus dem Verfahrensakt ergibt sich nachstehender für die Entscheidung maßgeblicher Sachverhalt:<br />

Mit Bescheid des Bürgermeisters als Baubehörde I. Instanz vom 31.05.2010, Zl. BauR1-153/9-32671-<br />

2010 wurde aufgrund des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens, insbesondere der am 19.05.2010<br />

stattgefundenen Bauverhandlung der B-6 Immobilien GmbH., vertreten durch Holtner-Wildfellner RA-<br />

GmbH., die Baubewilligung für das Vorhaben Neubau einer Wohnhausanlage (35 Wohnungen) und<br />

einer Tiefgarage an der Bahnhofstraße/Johann Tagwerkerstraße, Parz. 169/2, KG. <strong>Gmunden</strong>, entsprechend<br />

den bei der mündlichen Bauverhandlung aufgelegenen Projektsunterlagen, erteilt.<br />

Mit Schreiben vom 21.06.2010 wurde gegen den vorgenannten Bescheid des Bürgermeisters innerhalb<br />

offener Frist das Rechtsmittel der Berufung eingebracht.<br />

Hierin wird ausgeführt:<br />

Der Anrainer Peter Leeb, vertreten durch Buchberger Rechtsanwalts KG., führt aus:<br />

Ich bin grundbücherlicher Eigentümer der EZ 393 Grundbuch 42116, bestehend aus dem Grundstück<br />

170/1, Baufläche (Gebäude) im Ausmaß von 57 m² sowie Baufläche (begrünt) im Ausmaß von 2695<br />

m² sowie dem Grundstück .290/1, Baufläche (Gebäude) im Ausmaß von 161 m² und der dazugehörigen<br />

Villa in 4810 <strong>Gmunden</strong>, Bahnhofstraße 4, Das Gelände fällt vom Bauplatz zu meiner Liegenschaft<br />

ab, sodass das fünfstöckige Gebäude die Belichtung und Besonnung im Gartenbereich meiner Liegenschaft<br />

erheblich einschränkt. Das Grundstück ist als Erholungsfläche nicht mehr nutzbar.<br />

Durch die Bauführung ist zu befürchten, dass der im direkt anschließenden Grundstücksbereich bestehende<br />

Nutzbrunnen in seiner Funktion beeinträchtigt wird. Es wurden keine Messungen oder Überprüfungen<br />

vorgenommen inwieweit die Bauführung den Nutzbrunnen beschädigen und die Wasserqualität<br />

beeinträchtigen wird.<br />

Die Baubehörde verweist fälschlicherweise darauf, das sich der Bauplatz im innerstädtischen Bereich<br />

befindet und die Bebauung besonders für eine weitere Stadtentwicklung notwendig sei. Es wird auf<br />

die Rustonstraßenverbauung und das Objekt Bahnhofstraße 29 a verwiesen. Dazu ist festzustellen,<br />

dass es sich hierbei um Projekte aus den 60-iger bzw. 70-iger und 80-iger Jahren handelt, die damals<br />

bereits unter zweifelhaften Umständen genehmigt wurden und ein Zeugnis von schlechter Raumordnung<br />

und Fehlplanung und Zerstörung des Orts- und <strong>Land</strong>schaftsbildes darstellen. Vielmehr handelt<br />

es sich um eine Villengegend. Insbesonders soll anstelle einer wunderschönen restaurierten Jahrhundertvilla,<br />

welche abgerissen wird, dieses Projekt entstehen. Die Lebensqualität in den umliegenden<br />

Villen wird durch das Bauvorhaben insbesondere aufgrund der geplanten fünf Geschosse und der<br />

engen Verbauung stark beeinträchtigt.<br />

Neben der Beeinträchtigung von Belichtung und Besonnung der Liegenschaft ist durch die Errichtung<br />

von Parkplätzen im Freien sowie Parkplätzen in einer Tiefgarage eine weitere erhebliche Lärmbelästigung<br />

zu erwarten. Das lärmtechn. Gutachten, welches von der Bauwerberin in Auftrag gegeben wur-<br />

196


de, ist völlig allgemein gehalten und wurde die allgemeine Lärmbelästigung durch die befahrene<br />

Bahnhofstraße nicht berücksichtigt. Die stark befahrene Bahnhofstraße stellt bereits für mich eine<br />

hohe Lärmbelästigung dar, wobei die Lärmbelästigung nur in den Nachtstunden reduziert ist. Durch<br />

eine Wohnanlage dieser Größe wird jedoch die Lärmbelästigung durch die Zu- und Abfahrt von Fahrzeugen<br />

durch die Wohnungseigentümer und Mieter der Wohnanlage, ferner durch Besucher auch zu<br />

den Nachtstunden erheblich zunehmen. Dies stellt zweifelsohne eine gesundheitliche Beeinträchtigung<br />

dar, da dadurch über 24 Stunden eine dauernde Lärmbelästigung in unmittelbarer Nähe gegeben<br />

ist. Das lärmtechn. Gutachten nimmt auf die Lärmbelästigung durch die Bahnhofstraße bzw.<br />

Tagwerkerstraße nicht Bezug. Durch die Einbahnregelung in der Tagwerkerstraße können sämtliche<br />

Hausbewohner, die vom Ortszentrum kommen nur an meiner Villa in der Bahnhofstraße vorbeifahren<br />

und dann nach rechts in die Hermann-Springer-Straße einbiegen, bis sie über die Johann Tagwerkerstraße<br />

zu den Parkplätzen im Freien bzw. in der Tiefgarage und Parkplätzen an meiner Grundgrenze<br />

zufahren können. Aus dem Gutachten ergibt sich nicht , dass spezielle Messungen vorgenommen<br />

wurden, die die Lärmbelastung durch den Pkw-Verkehr auf der Bahnhofstraße, Hermann-Springer-<br />

Straße und Johann-Tagwerkerstraße berücksichtigen.<br />

Es wurde lediglich angegeben, welche Lärmbelästigung durch die zu errichtenden Gebäude inkl. Tiefgarage<br />

und Besucherparkplätze entsteht, was für die Beurteilung keinesfalls ausreicht. Wegen der<br />

Emissionsbelastung hätte neben einem lärmtechnischen Sachverständigen auch ein medizinischer<br />

Sachverständiger beigezogen werden müssen, zumal die zusätzliche Belastung durch die Wohnanlage<br />

und der zusätzliche Pkw-Verkehr gesundheitliche Auswirkungen für mich und die Nachbarn hat.<br />

Der Emissionsschutz bezieht sich auf die Nachbarliegenschaften in ihrer gesamten räumlichen Ausdehnung,<br />

also auch auf die Wohnqualität in meiner Villa.<br />

Beweis: Einzuholendes medizinisches Gutachten<br />

Ergänzung des schalltechn. Gutachtens<br />

Es wird gestellt der Antrag den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt <strong>Gmunden</strong> als Baubehörde I.<br />

Instanz zu beheben und den Antrag der Bauwerber abzuweisen.<br />

Der Anrainer Gottfried Bayr, vertreten durch Dr. Günter Heidecker führt aus:<br />

Aufgrund des Antrages vom 19.04.2010 der Bauwerberin, B-6 Immobilien GmbH., wurde am<br />

19.5.2010 eine mündliche Bauverhandlung an Ort und Stelle durchgeführt. Der Bauverhandlung wurde<br />

der Einreichplan samt Baubeschreibung des Planverfassers Mag. Heinrich Traugott zugrunde gelegt.<br />

Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Baubehörde erster Instanz die Baubewilligung für die Errichtung<br />

einer Wohnungsanlage mit 35 Wohnungen und einer Tiefgarage auf den Grundstücken 169/1,<br />

169/2, 179/9 und 69/2 (neu) der Liegenschaft Einlagezahl 345 Grundbuch 42116 <strong>Gmunden</strong> erteilt.<br />

Zunächst verweise ich auf die in der Bauverhandlung erhobenen Einwendungen und erhebe sie zum<br />

Inhalt meiner Berufung.<br />

Insbesondere weise ich darauf hin, dass durch das gegenständliche Projekt die allgemeine Verkehrssituation<br />

in der Johann Tagwerker-Straße wesentlich verschärft wird und mit einer unzumutbaren Erhöhung<br />

des Verkehrslärms sowie der Abgas- (insbesondere Feinstaub-) Belastung und einer damit<br />

verbundenen Gesundheitsgefährdung zu rechnen ist. Die Belastungen werden insbesondere auch<br />

durch die Zu –und Ausfahrten aus der Tiefgarage und von den Besucherparkplätzen erhöht werden.<br />

Durch diese Zu- und Ausfahrten ist auch die Flüssigkeit des Verkehrs auf der Johann Tagwerkerstraße<br />

wesentlich beeinträchtigt, wodurch es wiederum zu erhöhten Lärm-, Geruchs- und Staubbelastungen<br />

meiner Liegenschaft mit der damit verbundenen Gesundheitsbeeinträchtigung beziehungsweise –<br />

Gefährdung kommen wird. In Spitzenzeiten ist jedenfalls mit einem Überschreiten der in der OÖ.<br />

Grenzwertverordnung für Wohngebiet festgelegten Grenzwerte zur rechnen.<br />

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass nicht abschließend geklärt werden kann, wie die tatsächliche<br />

Nutzung der Wohneinheiten erfolgt, sodass daher auch die tatsächliche konkrete Nutzung der Parkplätze<br />

nicht feststeht. Daher kann auch nichtabschließend beurteilt werden, welches Ausmaß die Beeinträchtigung<br />

der Nachbarn durch Emissionen annehmen kann.<br />

Jedenfalls ist mit erhöhten Immissionsbelastungen der Nachbarliegenschaften und einer damit verbundenen<br />

Gesundheitsgefährdung durch Lärm, Abgase Schadstoffe und dergleichen von startenden<br />

und fahrenden Kraftfahrzeugen zu rechnen.<br />

Da davon auszugehen ist, dass in der Regel mehr als ein PKW pro Wohneinheit vorhanden ist, wird<br />

mit den vorhandenen Parkplätzen (inkl. Besucherparkplätzen) nicht das Auslangen zu finden sein und<br />

dadurch auch die Abgas- u. Lärmsituation verschlechtern, da mit weiteren Fahrten von parkplatzsuchenden<br />

Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist.<br />

In diesem Zusammenhang verweise ich auf das den Projektsunterlagen beigeschlossene und der<br />

Baubewilligung zugrunde gelegten schalltechnische (Privat-) Gutachten, wonach der Spitzenlärmpegel<br />

jedenfalls die zulässigen Grenzwerte erreicht.<br />

197


Hinsichtlich der Abwassersituation ist zu befürchten, dass die vorgesehenen Maßnahmen eine Beeinträchtigung<br />

der Nachbarliegenschaften durch Oberflächenwässer nicht verhindern kann und es gegebenenfalls<br />

durch die Überlastung des öffentlichen Kanalnetzes und einem damit verbundenen Rückstau<br />

zu Problemen mit der Abwasserbeseitigung kommen kann.<br />

Wie bereits in der Bauverhandlung ausgeführt, befindet sich auf meiner Liegenschaft ein Nutzwasserbrunnen;<br />

es sind jedenfalls Maßnahmen zu setzen, die eine Beeinträchtigung dieses Brunnens verhindern.<br />

Festzuhalten ist, dass das schalltechnische und das bau- und hydrogeologische Gutachten jeweils<br />

vom Bauwerber in Auftrag gegeben und somit reine Privatgutachten sind. Es hätte jedenfalls die Baubehörde<br />

vom Amtswegen entsprechende Gutachten in Auftrag geben müssen, ebenso ein medizinisches<br />

Gutachten, da es aufgrund der zu erwartenden Lärm- und Abgas- sowie Feinstaubbelastung<br />

durch den Kraftfahrzeugverkehr zu Gesundheitsgefährdungen und bei der Abwasserentsorgung beziehungsweise<br />

der Ableitung der Oberflächen- und Regenwässer es zu massiven Beeinträchtigungen<br />

der Nachbarliegenschaften kommen könnte.<br />

Die von mir geforderte Beweissicherung an meinem Objekt Johann Tagwerkerstraße 13 und an dem<br />

darauf befindlichen Nutzwasserbrunnen wurde im Bewilligungsbescheid nicht angeordnet, ebenso<br />

wenig ein entsprechender Lärm- u. Sichtschutz vom Besucherparkplatz Richtung meiner Liegenschaft.<br />

Schließlich führe ich an, das die Geschoßflächenzahl im gegenständlichen Ortsbereich viel zu hoch ist<br />

und eine derart dichte Verbauung im Bereich der Johann Tagwerkerstrraße nicht anzutreffen ist. Somit<br />

passt das gegenständliche Objekt nicht in das Ortsbild und sind durch die enormen Ausmaße des<br />

Projektes starke Beeinträchtigungen der Belichtungsverhältnisse des Hauses Johann Tagwerkerstraße<br />

13 zu befürchten.<br />

Aufgrund meiner voran geführten Ausführungen und meiner in der Bauverhandlung getätigten Einwendungen,<br />

welche im bewilligenden Bescheid aber nicht berücksichtigt wurden, stelle ich hiermit den<br />

Antrag, meiner Berufung statt zu geben und den angefochtenen Bescheid vollinhaltlich aufzuheben.<br />

Die Anrainerin Nicole Weiss-Kann, vertreten durch RA. Dr. Christoph Stöhr, führt aus:<br />

Der Bescheid des Bürgermeisters der Stadt <strong>Gmunden</strong> als Baubehörde I. Instanz zu BauR1-153/9-<br />

32671-2010 vom 31.5.2010, wird vollinhaltlich wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts, wegen unrichtiger<br />

rechtlicher Beurteilung sowie wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens angefochten und wird dazu<br />

ausgeführt wie folgt:<br />

Die in der Bauverhandlung erhobenen Einwendungen werden zum Inhalt der Berufung erhoben.<br />

Die Berufungswerber haben, anlässlich der durchgeführten Lokalaugenscheinverhandlung vom<br />

19.5.2010 vorgebracht, dass auf Grund der Zufahrt zum Bauwerberobjekt ihre Liegenschaft unmittelbar<br />

betroffen ist, insbesondere durch die, direkt an der südlichen Seite des Hauses der Berufungswerber<br />

gelegenen Parkplätze, im Fall von Ein- u. Ausfahrten aus den Besucherparkplätzen die Lärmimmissionen<br />

hinsichtlich der Spitzenpegel überschritten werden.<br />

Seitens der Baubehörde I. Instanz wurden diesbezüglich keine weiteren Beweise eingeholt und wurde<br />

lediglich auf Grund eines Gutachtens eines schalltechn. Projektes seitens der TAS Bauphysik GmbH<br />

die Beurteilung im Baubescheid zugrunde gelegt.<br />

Selbst wenn man, wie die Baubehörde I. Instanz von der ÖAL Richtlinie vom 1.10.2006 ausgeht, werden<br />

die Grenzwerte hinsichtlich Spitzenpegel erreicht. Im vorliegenden Fall handelt es sich um Wohngebiet<br />

und werden laut schalltechn. Projekt der Fa. TAS Bauphysik GmbH die Spitzenpegel von 70 dB<br />

erreicht und somit eine gesundheitsschädigende Wirkung durch Lärm vorliegt.<br />

In gegenständlicher Baurechtssache wurde von der Bauwerberin, der Fa. B6 Immobilien GmbH. zur<br />

schalltechn. Beurteilung die TAS Bauphysik GmbH beauftragt und wurde das schalltechn. Projekt von<br />

der Baubehörde I. Instanz wie ein Amtssachverständigengutachten herangezogen. Gem. § 52 AVG<br />

hätte die Baubehörde I. Instanz sich bei der Durchführung der Bauverhandlung eines beigegebenen<br />

oder ihr zur Verfügung stehenden Amtssachverständigen bedienen müssen. Seitens der Baubehörde<br />

I. Instanz wurde bei der Verhandlung am 19.5.2010 kein Amtssachverständiger beigezogen, sondern<br />

wurde nur lediglich eine sogenanntes schalltechn. Projekt als Privatgutachten, welches von der Bauwerberin<br />

in Auftrag gegeben wurde, zur Beurteilung herangezogen. Im vorliegenden Fall, wo in<br />

Nachtzeiten der Spitzenpegel erreicht wird und gesundheitliche Beeinträchtigungen dadurch nicht<br />

ausgeschlossen werden können, hätte sich die Behörde das erforderliche Fachwissen durch ihr zur<br />

Verfügung stehende Amtssachverständige aneignen müssen. Die im Hinblick auch darauf, dass die<br />

ÖAL-Richtlinien keine Grundsätze enthalten, sondern lediglich Richtlinien darstellen. Für eine entsprechende<br />

Beurteilung bzw. Überprüfung hätte die Baubehörde I. Instanz einen entsprechenden<br />

Sachverständigen beiziehen müssen, welcher sich auch hinsichtlich der Beurteilung und Aussagen<br />

des vorliegenden Privatgutachtens der Fa. TAS Bauphysik auseinanderzusetzen gehabt hätte. In diesem<br />

Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass der objektive Erklärungswert eines Amtssachverständigengutachtens<br />

anders zu beurteilen ist, als ein in Auftrag gegebenes Privatgutachten.<br />

198


Aufgrund des schalltechn. Gutachtens kann auch derzeit nicht gesagt werden, wie die tatsächliche<br />

Widmung des Objektes wird. Für den Fall, dass im Objekt Ordinationen und dergleichen errichtet werden,<br />

ist mit höherer Verkehrsbelastung und Lärm zu rechnen.<br />

Auch hinsichtlich der von der Berufungswerberin vorgebrachten luftschädlichen Emissionen wurden<br />

seitens der Baubehörde I. Insatnz keinerlei Feststellung getroffen, sondern lediglich auf Dauer eingerichtete<br />

Messstellen an Hauptverkehrswegen verwiesen. Auch diesbezüglich hätte sich die Baubehörde<br />

I. Instanz eines medizinischen Sachverständigengutachtens hinsichtlich der luftreinhaltetechn.<br />

Beurteilungen zu bedienen gehabt, da derartigen Fachfragen lediglich vom medizinischen Sachverständigen<br />

beantwortet werden können. Ein pauschaler Verweis auf anderwertige Messergebnisse<br />

reicht für ein Ermittlungsverfahren hierzu sicherlich nicht aus.<br />

Weiters wurden bautechnische Vorschriften nicht eingehalten, die zu einer Gefährdung der Berufungswerberin<br />

führen können. Aus der allgemeinen Baubeschreibung geht gar nicht hervor, dass im<br />

Nordosten der Liegenschaft des Bauwerbers hinsichtlich des Bauteiles A der Bauteil 6,9 m über die<br />

Geländekante hinausragt und an dessen Ende nur durch zwei Säulen abgestützt wird. Unter diesem<br />

Überhang befinden sich Besucherparkplätze.<br />

Gem. ÖNORM B 4015 sind solche Überbauten als ungünstige Bauform klassifiziert, die die Tragsicherheit<br />

bei Erdbeben beeinträchtigen kann. Diese Tragsicherheit ist bei Erdbeben bautechnisch relevant,<br />

da der Überhang mehr als 10 % der Gebäudelänge beträgt. Der Bescheid des Bürgermeisters<br />

der Stadt <strong>Gmunden</strong> als Baubehörde I. Instanz vom 31.5.2010, GZ BauRa1-153/9-32671-2010 ist gemäß<br />

obiger Ausführungen auf Grund eines mangelhaften Verfahrens zustande gekommen und wäre<br />

der Antrag auf Baubewilligung abzuweisen gewesen, da sich die Einwendungen der Berufungswerber<br />

als begründet herausgestellt hätten.<br />

Die Berufungswerberin stellte daher den Antrag den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt <strong>Gmunden</strong><br />

als Baubehörde I. Instanz zu BauR1-153/9-32671-2010 dahingehend abzuändern, dass der Baubewilligungsantrag<br />

der Antragstellerin abgewiesen wird, in eventu den angefochtenen Bescheid aufzuheben<br />

und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an die erstinstanzliche<br />

Behörde zurück zu überweisen.<br />

Hiezu wird ausgeführt:<br />

Um Wiederholungen zu vermeiden wird eingangs auf die Ausführungen im Bescheid des Bürgermeisters<br />

als Baubehörde I. Instanz vom 31.05.2010, Zl. BauR1-153/9-32671-2010, verwiesen<br />

Zu den einzelnen Vorbringen wird wie folgt ausgeführt:<br />

Der Bauplatz auf dem die Wohnhausanlage samt Tiefgarage ausgeführt werden soll, liegt nach dem<br />

rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Stadt <strong>Gmunden</strong> im Bauland-Wohngebiet.<br />

Gem. § 22 OÖ. ROG. sind als Wohngebiete solche Flächen vorzusehen, die für Wohngebäude bestimmt<br />

sind, die einem dauernden Wohnbedarf dienen. Die Errichtung einer Wohnhausanlage samt<br />

Tiefgarage und sonstiger erforderlicher Nebenanlagen (z.B. Besucherstellplätze) ist daher in dieser<br />

Widmungskategorie grundsätzlich zulässig.<br />

Betreffend die Belichtungs- u. Belüftungsverhältnisse wird ausgeführt, dass bei Einhaltung der Abstände<br />

vom Nachbargrundstück und der Gebäudehöhe der Nachbar keinen weitergehenden Rechtsanspruch<br />

auf Belichtung und Belüftung hat; der Eigentümer eines Grundstückes hat grundsätzlich<br />

durch Schaffung eines entsprechenden Freiraumes auf seinem Grundstück für ausreichende Belichtungs-<br />

u. Belüftungsverhältnisse zu sorgen (VwGH. v. 19.9.1995, Zl. 93/05/0116, unter Hinweis auf die<br />

Vorjudikatur). Es gibt kein subjektives Nachbarrecht auf Licht und Sonne (VwGH v. 28.4.1988, Zl.<br />

86/06/0055). Zudem wird aufgezeigt, dass sich das projektsgegenständliche Grundstück nordwestlich<br />

der Liegenschaft Leeb befindet und das Wohnhaus Leeb einen Abstand zur gemeinsamen Grundgrenze<br />

von über 40 m aufweist.<br />

Wie in der Verhandlungsschrift vom Amtssachverständigen genau beschrieben werden die vom Gesetzgeber<br />

geforderten Abstände zu den Nachbargrundgrenzen eingehalten. Weiters steht dem Nachbar<br />

nur dann ein Anspruch auf Einhaltung einer bestimmten Gebäudehöhe zu, wenn diese in einem<br />

rechtswirksamen Bebauungsplan festgelegt ist. Für diesen Bereich der Bahnhofstraße und Tagwerkerstraße<br />

existiert kein Bebauungsplan.<br />

Betreffend Befürchtungen im Zusammenhang mit einem bestehenden Nutzbrunnen wird ausgeführt,<br />

dass vor Bauführung eine Beweissicherung bei den best. Brunnen auf den Liegenschaften Kann, Bayr<br />

u. Leeb durchgeführt wird. Diesbezüglich wurde vom Verhandlungsleiter bei der Bauverhandlung ein<br />

Vergleichsversuch durchgeführt und hat die Bauwerberin eine Beweissicherung nicht nur bei den<br />

Nachbarliegenschaften sondern auch bei den best. Nutzbrunnen zugesagt. Weiters wird auf die Stellungnahme<br />

des Geologen Dr. Baumgartner bei der Bauverhandlung zu diesem Thema hingewiesen.<br />

Beim Antrag auf Beweissicherung bei der gegenständlichen Liegenschaft und den best. Nutzbrunnen<br />

handelt es sich um ein privatrechtliches Vorbringen. Da die Baubehörde jedoch nur öffentlichrechtliche<br />

Belange wahrzunehmen hat, konnte die Beweissicherung nicht im Bescheid des Bürgermeisters<br />

als Baubehörde I. Instanz zwingend vorgeschrieben werden.<br />

199


Wenn nun ausgeführt wird, dass sich der Bauplatz nicht im innerstädtischen Bereich befindet, ist dies<br />

jedenfalls nicht nachvollziehbar. Der Bauplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe von hochwertigen<br />

Infrastruktureinrichtungen (Kindergarten, Schulen, Postamt, Nahversorgermarkt, Ärzte etc.).<br />

Die Feststellung, dass die Rustonstraßenverbauung bzw. das Objekt Bahnhofstraße 29a Projekte aus<br />

den 60-iger bzw. 70-iger u. 80-iger Jahren sind und diese Fehlplanungen und Zeugnisse von Zerstörung<br />

des Orts- u. <strong>Land</strong>schaftsbildes darstellen, ist keine Einwendung iSd. OÖ. Baugesetzgebung. Der<br />

Gesetzgeber räumt dem Nachbarn kein Mitspracherecht in Angelegenheiten des Orts- u. <strong>Land</strong>schaftsbildes<br />

ein. Dieses Thema ist ausschließlich von der Baubehörde zu beurteilen. Aufgrund der<br />

Größe des Projektes und des hochwertigen Bauplatzes im innerstädtischen Bereich wurde mit dieser<br />

Beurteilung der Gestaltungsbeirat beauftragt. Das Projekt in der vorliegenden Form wurde vom Gestaltungsbeirat<br />

der Stadt <strong>Gmunden</strong>, nach Ablehnung des Erstprojektes, in der Sitzung am 07.10.2009<br />

positiv beurteilt.<br />

Die Einwendung der Verminderung bzw. Beeinträchtigung der Lebensqualität (durch Errichtung eines<br />

mehrgeschossigen Gebäudes neben einem Einfamilienhaus) ist unzulässig, weil ein Recht auf Beibehaltung<br />

der Lebensqualität nicht besteht (VwGH v. 15.2.1994, Zl. 92/05/0041). Die OÖ. BauO räumt<br />

dem Nachbarn kein Recht auf Beibehaltung der Lebens- u. Wohnqualität ein (VwGH. v. 21.5.1996, Zl.<br />

96/05/0086).<br />

Hinsichtlich der Immissionen wird ausgeführt, dass die in einer Widmungskategorie üblichen Immissionen<br />

von den Nachbarn hingenommen werden müssen (VwGH. v. 18.5.1993, Zl. 91/05/0186 ua.).<br />

Darüber hinaus wurde für das geg. Projekt, ein schalltechn. Projekt der TAS Bauphysik GmbH., Leonding,<br />

mit Datum vom 17.05.2010 u. Ergänzung v. 07.06.2010 vorgelegt. Hieraus ist zu entnehmen,<br />

dass der Vergleich der Immissionsanteile, ausgehend vom Parkplatz und der Tiefgarage, mit den Planungsrichtwerten<br />

zeigt, dass die gesetzlichen Grenzwerte selbst bei den zum Parkplatz sowie Zu- u.<br />

Abfahrt nächst gelegenen Nachbarliegenschaften Tagwerkerstr. 13 (Kann) u. 17 (Bayr) eingehalten<br />

bzw. unterschritten werden. Daher ist davon auszugehen, dass die gesetzlichen Grenzwerte aus den<br />

Fahrbewegungen aus dem Bereich Parkplatz u. Tiefgaragenzu- u. abfahrt beim geg. Projekt auch bei<br />

der davon weiter entfernt gelegenen Liegenschaft Leeb jedenfalls eingehalten werden.<br />

Eine lärmtechn. Untersuchung für die Liegenschaft Leeb unter der Berücksichtung der zweifelsohne<br />

sehr stark befahrenen Bahnhofstraße ist nicht erforderlich. Grundsätzlich besteht für den Nachbarn<br />

kein Rechtsanspruch darauf, dass sich die Verkehrsverhältnisse auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />

nicht verändern dürfen. (VwGH v. 22.3.1979, Zl. 2675/78). Immissionen von öffentlichen Verkehrsflächen<br />

begründen kein subjektives Nachbarrecht (VwGH v. 18.5.1993, Zl. 91/05/0186 ua.). Daher beschränkt<br />

sich das schalltechnische Gutachten richtigerweise auf eine Untersuchung der Emissionen<br />

die vom Projektsgrundstück ausgehen werden. Unabhängig davon wird angemerkt, dass die Lärmbelastung<br />

bei der Liegenschaft Leeb sicherlich durch die stark befahrene Bahnhofstraße geprägt wird,<br />

weiters befindet sich auf dem Grundstück Leeb in unmittelbarer Nähe zum Wohnhaus ein Parkplatz<br />

mit 26 oberirdischen Stellplätzen, der als Kundenparkplatz für ein nahegelegenes Modegeschäft verpachtet<br />

ist.<br />

Hinsichtlich den Immissionen aus den Abgasen der Pkw Zu- u. Abfahrten wird auf die zutreffenden<br />

Ausführungen im Bescheid des Bürgermeisters als Baubehörde I. Instanz verwiesen. Wenn die auf<br />

der Homepage des <strong>Land</strong>es OÖ. abrufbaren Messberichte von Dauermessstellen an Hauptverkehrswegen<br />

in OÖ (Fahrbewegungen 10.000 u. mehr täglich) die Einhaltung der maßgeblichen Kurzzeitgrenzwerte<br />

(NO2) in der Regel belegen, ist bei der geg. Wohnanlage mit der ausgewiesenen Pkw-<br />

Stellplatzanzahl und der sich daraus ergebenden Fahrbewegungen allein bei Heranziehung der Erfahrungen<br />

des täglichen Lebens davon auszugehen, dass neben den Kurzzeitgrenzwerten auch die<br />

maßgeblichen Langzeitgrenzwerte (NO2 u. Feinstaub) eingehalten bzw. weit unterschritten werden.<br />

Da sich die Immissionen aus Lärm u. Abgasen aus den Pkw Zu- u. Abfahrten jedenfalls innerhalb der<br />

geltenden Immissionsgrenzwerte bewegen werden, können daraus auch Gesundheitsbeeinträchtigungen<br />

für die Nachbarn grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die Zufahrt zur Tiefgarage sowie die<br />

oberirdischen Besucherparkplätze sind als annähernd ebene, offene Fläche bzw. Ebene geplant und<br />

sind daher auch keine Nachbarliegenschaften mit konzentrierten Abluftführungen konfrontiert.<br />

Zum schalltechn. Projekt der TAS Bauphysik sowie zum hydrogeologischen Projekt des Dr. Baumgartner<br />

wird ausgeführt, dass diese von der Baubehörde auf Richtigkeit, Schlüssigkeit und Vollständigkeit<br />

überprüft wurden. Weiters wird diesbezüglich auf die Ausführungen in Befund u. Gutachten des<br />

bautechn. Amtsachverständigen in der Niederschrift der Bauverhandlung hingewiesen.<br />

Ergänzend wird noch ausgeführt, dass ein Sachverständigengutachten in seiner Beweiskraft nur<br />

durch ein gleichwertiges Gutachten bekämpft werden kann (VwGH. v. 27.5.1987, Zl. 87/01/0022; v.<br />

200


18.1.1994, Zl. 93/05/0158). Von den Einschreitern bzw. ihrer Vertretern wurden bis dato keine gleichwertigen<br />

Gutachten vorgelegt.<br />

Aufgrund der errechneten Spitzenpegel wurde ergänzend ein medizinisches Gutachten des gerichtlich<br />

beeideten Sachverständigen für Umweltmedizin, Dr. med. univ. Edstadler mit Datum v. 06.08.2010<br />

eingeholt, in dem detailliert die Auswirkungen der errechneten Spitzenpegel beschrieben werden. Der<br />

Gutachter kommt aufgrund des vorliegenden schalltechn. Gutachtens zum eindeutigen Ergebnis, dass<br />

durch das geplante Projekt Gesundheitsbeeinträchtigungen im Sinne von Gesundheitsgefährdungen<br />

oder erheblichen Belästigungen durch Lärm in der Nachbarschaft nicht zu erwarten ist. Dieses Gutachten<br />

wurde den Anrainern bzw. ihren Vertretern in Wahrung des Parteiengehörs zur Kenntnis gebracht<br />

und innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt.<br />

Hiezu wurden von den Anrainern bzw. ihren Vertretern keine Stellungnahmen eingebracht.<br />

Ausgeführt wird, dass das medizin. Gutachten durch den Amtsarzt der BH <strong>Gmunden</strong>, Dr. Teuschl,<br />

geprüft und in der Stellungnahme v. 18.08.2010 die Richtigkeit, Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit<br />

dieses Gutachtens bestätigt wurde. Dem medizinischen Sachverständigen obliegt die Auskunft über<br />

die Wirkungen der Immissionen auf den menschlichen Organismus, wobei von einem gesunden, normal<br />

empfindenden Menschen auszugehen ist (VwGH v. 24.3.1998, Zl. 97/05/0301).<br />

Bezüglich der Bedenken hinsichtlich der Baugrundfestigkeit als auch die Entsorgung der Niederschlagswässer<br />

aus den Dachflächen und den Fahr- und Abstellplätzen wird auf das geologische Gutachten<br />

mit der GZ 1009301 und die ergänzende Stellungnahme des Geologen Dr. Peter Baumgartner<br />

verwiesen. Weiters wird auf die umfangreichen Vorschreibungen des Amtssachverständigen in der<br />

Verhandlungsschrift vom 19.05.2010 verwiesen.<br />

Es wird bei der Entsorgung der Abwässer keine Überlagerung der Abwasserfrachten geben, weil sowohl<br />

für die Dachwässer als auch für die Wässer aus den Fahr- und Abstellflächen großzügige Retentionsmaßnahmen<br />

vorgesehen sind. Diese betreffen bei den Dachwässern voraussichtlich Sickerschächte<br />

mit gedrosselten Verbindungen und Notüberläufen zum Kanal in der Bahnhofstraße und bei<br />

den Fahr- u. Abstellflächen Sickermulden und Sickerrigole mit gedrosselten Verbindungen und Notüberläufen<br />

zum Kanal in der Tagwerkerstraße. Die Herstellung der Sickerrigole (=Kieskörper unterhalb<br />

der Sickermulden) wird baugeologisch betreut und mit einer Folie gegen Versickerungen in ungewollte<br />

Richtungen abgedichtet. Die Aufschließungstiefe durch die Schürfgruben weist nach, dass<br />

bis in die geplante Tiefe der Sickermulden keine und nur geringfügige Hangwasserzüge existieren, die<br />

daher auch nicht bei der Verwendung von einseitigen Dichtfolien abgeschnitten werden könnten.<br />

Die entstehende Baugrube für die Tiefgarage kann mit den geplanten Baumaßnahmen so gesichert<br />

werden, dass in der Bauphase keine Nachbargrundstücke beeinträchtigt werden sollten.<br />

Wenn im Zusammenhang mit der Ableitung der Schmutzwässer in den Kanal der Tagwerkerstraße<br />

befürchtet wird, dass der bestehende Kanal eine mangelhafte Kapazität aufweist, wird auf die in<br />

Rücksprache mit der städt. Tiefbauabteilung diesbzgl. in den Baubescheid aufgenommenen Auflagen<br />

verwiesen.<br />

Wenn ausgeführt wird, dass es nicht sicher ist, wie die Wohneinheiten tatsächlich genutzt werden,<br />

sodass auch die tatsächliche konkrete Nutzung der Parkplätze nicht feststeht, wird angeführt, dass<br />

bauliche Anlagen für die eine Baubewilligung erteilt wurde, nur entsprechend dieser Bewilligung sowie<br />

entsprechend den Auflagen und Bedingungen dieser Bewilligung benützt werden dürfen ( § 50<br />

Abs. 2 OÖ. BauO. 1994).<br />

Zum Vorbringen, dass die projektierten 36 Stellplätze + 26 Besucherparkplätze nicht ausreichen, wird<br />

ausgeführt, dass gem. § 45 OÖ. BauTV pro Wohneinheit ein Stellplatz zur Verfügung stehen muss.<br />

Daraus ergibt sich, dass der gesetzlichen Forderung nicht nur entsprochen wird, sondern wesentlich<br />

mehr Stellplätze geplant sind.<br />

Wenn nun ausgeführt wird, dass beim Bauteil A eine Überbauung über die Geländekante um 6,9 m<br />

vorgesehen ist, und Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit bei einem Erdbeben behauptet werden,<br />

wird angeführt, dass dieser Einwand erstmals in der Berufungsschrift vorgebracht wird und daher der<br />

Präklusion unterliegt. Die Berufungsbehörde, die Aufsichtsbehörde und die Gerichtshöfe öffentlichen<br />

Rechts sind bei der Prüfung der vorgebrachten Einwendungen an die rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen<br />

gebunden. Nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofs hat der Nachbar<br />

im Geltungsbereich der OÖ. Bauordnung kein subjektives Recht in Fragen der Tragfähigkeit des<br />

Untergrunds des Bauplatzes und der Statik (VwGH. v. 27.8.1996, Zl. 96/05/0096, unter Hinweis auf<br />

VwGH v. 16.4.1985, Zl. 84/05/0198, u. v. 8.3.1994, Zl. 92/05/0080). Unabhängig davon wird zum<br />

Themengebiet Statik etc auf die im Baubewilligungsbescheid enthaltenen Auflagen hingewiesen.<br />

201


Vzbgm. Schrabacher stellt den Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen den Berufungen der Berufungswerber Peter Leeb, vertreten<br />

durch Buchberger Rechtsanwalts KG., Gottfried Bayr, vertreten durch Dr. Günter Heidecker u. Nicole<br />

Weiss-Kann, vertreten durch RA. Mag. Christoph Stöhr, keine Folge zu geben und den angefochtenen<br />

Bescheid des Bürgermeisters als Baubehörde I. Instanz vom 31.05.2010, Zl. BauR1-153/9-32671-<br />

2010, zu bestätigen.<br />

Begründung:<br />

Die Überprüfung hat ergeben, dass das Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt wurde, die Baubewilligung<br />

den gesetzlichen Bestimmungen entspricht bzw. zurecht erfolgt ist und Nachbarrechte durch<br />

die Erteilung der Baubewilligung nicht verletzt werden.<br />

Rechtsgrundlage in der jeweils geltenden Fassung:<br />

§ 66 Abs. 4 des AVG 1991, BGBl. Nr. 1991/51<br />

Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />

22 Ja-Stimmen:<br />

ÖVP (16): Vzbgm. Schrabacher, StR. Ortner, StR. in Mag. a Mizelli, GR Höpolsteder, GR Grabner, StR.<br />

Meingast, GR. Aigner Franz, GR Kosma, GR Mag. Apfler, GR Mag. Krapf, GR John, GR Mag. Dr.<br />

Bergthaler, GR DI Leibetseder, GR DI Neumann, GR in Peganz, GR Buchinger<br />

SPÖ (1): GR Tschütscher<br />

FPÖ (5): StR Grampelhuber, GR in Enzmann, GR Mag. Forstinger, GR Breitenberger, GR Trieb<br />

4 Gegenstimmen:<br />

SPÖ (3): Vzbgm. Dr. Dickinger, StR. Sageder, GR Mag. Dr. Zemlicka<br />

STADT (1): GR DI Dr. Löcker<br />

6 Stimmenthaltungen:<br />

SPÖ (2): GR Reischl, GR in Auer,<br />

GRÜNE (4): StR in Mag. a Bors, GR in DI in Dr. in Feichtinger, GR DI Kienesberger, GR Langwiesner<br />

Nicht anwesend:<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras, GR Reingruber, GR Ing. Kramesberger, GR Hochegger<br />

(Bgm. Köppl nahm wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil)<br />

18. Verkehrsangelegenheiten:<br />

Vzbgm. Schrabacher erteilt StR. Sageder das Wort.<br />

18.1. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Kurzparkzone in der<br />

Miller v. Aichholz-Straße gegenüber dem ehemaligen Lebensmittelgeschäft Eder;<br />

StR. Sageder:<br />

Nach eingehender Beratung im Verkehrsausschuss v. 02.09.2010 wird dem Gemeinderat der Stadt<br />

<strong>Gmunden</strong> die Verordnung zur Aufhebung der Kurzparkzone in der Miller v. Aichholz-Straße gegenüber<br />

dem ehemaligen Lebensmittelgeschäft Eder vorgeschlagen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Stadt <strong>Gmunden</strong> möge die Aufhebung der Kurzparkzone in der Miller von Aichholz-Straße<br />

gegenüber dem ehemaligen Lebensmittelgeschäft Eder beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

(Bgm. Köppl nicht anwesend)<br />

18.2. Beratung und Beschlussfassung zur Auflassung der zeitlichen Begrenzung für<br />

die Behindertenparkplätze am Rathausplatz;<br />

StR. Sageder:<br />

Nach eingehender Beratung im Verkehrsausschuss v. 02.09.2010 wird dem Gemeinderat der Stadt<br />

<strong>Gmunden</strong> die Verordnung zur Auflassung der zeitlichen Begrenzung für die Behindertenparkplätze am<br />

Rathausplatz vorgeschlagen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Stadt <strong>Gmunden</strong> möge die Auflassung der zeitlichen Begrenzung für die Behindertenparkplätze<br />

auf dem Rathausplatz beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

(Bgm. Köppl nicht anwesend)<br />

202


18.3. Beratung und Beschlussfassung zur Schaffung eines Behindertenparkplatzes<br />

mit Autokennzeichen (GM-795 EH) für Frau Barbara Costa, Esplanade 21;<br />

StR. Sageder:<br />

Nach eingehender Beratung im Verkehrsausschuss v. 02.09.2010 wird dem Gemeinderat der Stadt<br />

<strong>Gmunden</strong> die Verordnung zur Schaffung eines Behindertenparkplatzes mit Autokennzeichen (GM-795<br />

EH) für Frau Barbara Costa, Esplanade 21, vorgeschlagen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Stadt <strong>Gmunden</strong> möge die Schaffung eines Behindertenparkplatzes mit Autokennzeichen<br />

(GM-795 EH) für Frau Barbara Costa, Esplande 21, beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

(Bgm. Köppl nicht anwesend)<br />

18.4. Beratung und Beschlussfassung eines Halten und Parken verboten mit der Zusatztafel<br />

"ausgenommen Ladetätigkeit" ab dem Platz der Sudetendeutschen zum<br />

Rennweg (vor der Liegenschaft Fleischhauerei Gruber);<br />

StR. Sageder:<br />

Nach eingehender Beratung im Verkehrsausschuss v. 02.09.2010 wird dem Gemeinderat der Stadt<br />

<strong>Gmunden</strong> ein Halten und Parken verboten mit der Zusatztafel „ausgenommen Ladetätigkeit“ ab dem<br />

Platz der Sudetendeutschen zum Rennweg (vor der Liegenschaft Fleischhauerei Gruber) vorgeschlagen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Stadt <strong>Gmunden</strong> möge ein Halten und Parken verboten mit der Zusatztafel „ausgenommen<br />

Ladetätigkeit“ ab dem Platz der Sudetendeutschen zum Rennweg (vor der Liegenschaft<br />

Fleischhauerei Gruber) beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

(Bgm. Köppl nicht anwesend)<br />

Bgm. Köppl erscheint wieder zur Sitzung. Vzbgm. Schrabacher übergibt wieder den Vorsitz an Bgm.<br />

Köppl.<br />

18.5. Beratung und Beschlussfassung über ein Halten und Parken verboten mit der<br />

Zusatztafel "ausgenommen Ladetätigkeit" vor dem Haus Franz Stelzhamer-Straße 12<br />

bis zur Tiefgarage Franz Stelzhamer-Straße 14;<br />

StR. Sageder:<br />

Nach eingehender Beratung im Verkehrsausschuss v. 02.09.2010 wird dem Gemeinderat der Stadt<br />

<strong>Gmunden</strong> die Verordnung eines Halten und Parken verboten mit der Zusatztafel „ausgenommen Ladetätigkeit“<br />

vor dem Haus Franz Stelzhamer-Straße 12 bis zur Tiefgarage Franz Stelzhamer-Straße<br />

14 vorgeschlagen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Stadt <strong>Gmunden</strong> möge vor dem Haus Franz Stelzhamer-Straße 12 bis zur Tiefgarage<br />

Franz Stelzhamer-Straße 14 ein Halten und Parken verboten mit der Zusatztafel „ausgenommen<br />

Zustelldienst“ beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

18.6. Beratung und Beschlussfassung über ein Halten und Parken verboten mit der<br />

Zusatztafel "ausgenommen Ladetätigkeit" entlang dem Haus Pfarrhofgasse 3;<br />

StR. Sageder:<br />

Nach eingehender Beratung im Verkehrsausschuss v. 02.09.2010 wird dem Gemeinderat der Stadt<br />

<strong>Gmunden</strong> eine neue Verordnung eines Halten und Parken verboten mit der Zusatztafel „ausgenommen<br />

Ladetätigkeit entlang dem Haus Pfarrhofgasse 3 vorgeschlagen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Stadt <strong>Gmunden</strong> möge vor dem Haus Pfarrhofgasse 3 ein Halten und Parken<br />

verboten mit der Zusatztafel „ausgenommen Ladetätigkeit“ beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

203


19. Beratung und Beschlussfassung betreffend einer Resolution des Gemeinderates<br />

der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> für einen Notarzthubschrauberstützpunkt im Bezirk<br />

<strong>Gmunden</strong>;<br />

Bgm. Köppl bringt die von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachte Resolution vollinhaltlich zur<br />

Verlesung:<br />

„Resolution des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong><br />

für einen Notarzthubschrauberstützpunkt im Bezirk <strong>Gmunden</strong> an LH Dr. Josef Pühringer<br />

Die Rettung aus der Luft spielt im Salzkammergut eine wesentliche Rolle. Anflugzeiten von über 20<br />

Minuten waren in der Vergangenheit oft keine Seltenheit, um verletzte Bergsteiger oder Skifahrer aus<br />

dem oft unwegsamen Gelände zu holen. Mit dem Wegfall des damaligen Rettungshubschraubers<br />

Knauss in Ebensee brach auch ein Stück gewohnte Sicherheit in der Region weg.<br />

Aus diesem Grund nahm Ende Mai 2009 die private Firma Flymed GmbH unter der Leitung von Primarius<br />

Dr. Günther Schamp aus Oberpullendorf (Burgenland) mit einer BO-105 CBS-4 den Rettungsflug<br />

vom Flugplatz Gschwandt bei <strong>Gmunden</strong> wieder auf. Ein Ganzjahres-<br />

Rettungshubschrauberstützpunkt wurde dazu eingerichtet.<br />

Mitte Juni 2009 erhielt die Firma Flymed vonseiten des Roten Kreuzes das offizielle „GO“ alarmiert zu<br />

werden. Zuvor wollte oder konnte Rot Kreuz Präsident Leo Pallwein-Prettner aufgrund diverser vertraglicher<br />

Differenzen zwischen dem <strong>Land</strong> OÖ, dem Roten Kreuz und der Firma Flymed die Alarmierungserlaubnis<br />

nicht erteilen.<br />

Noch vor dem Jahreswechsel wurde der Stützpunkt vom Flugplatz Gschwandt auf den Flugplatz<br />

Scharnstein im Almtal verlegt. Um auch während der Nebelsaison im Seengebiet für die Gesundheit<br />

der Bürger zur Verfügung zu stehen, entschieden sich die Firma Flymed mit Ende Oktober einen neuen<br />

Standort zu suchen. Nach zahlreichen Gesprächen konnte der Flugplatz Scharnstein auserkoren<br />

werden.<br />

Wegen einer neuen Luftfahrtverordnung müssen seit Jahresbeginn sämtliche Notarzthubschrauber<br />

bestimmten Anforderungen entsprechen. Das bedeutet unter anderem, dass nur noch Hubschrauber<br />

mit einer speziellen Zulassung (Kategorie A), die die höchste Leistungsklasse erfüllen können, eingesetzt<br />

werden dürfen.<br />

Airmed 2 hob in den letzten eineinhalb Jahren über 600 Mal zu Einsätzen ab. Dabei wurden beispielsweise<br />

unzählige Alpinisten aller Altersschichten aus ihrer Bergnot gerettet, Personen nach Verkehrsunfällen<br />

in die umliegenden Krankenhäuser geflogen oder bei internen Notfällen raschest geholfen.<br />

Überstellungsflüge von Intensivpatienten von Krankenhaus zu Krankenhaus gehörten genauso<br />

zum Aufgabengebiet wie die Unterstützung befreundeter Einsatzorganisationen bei Schulungen. Im<br />

Jahr 2009 erhöhten sich die Einsätze des ÖAMTC in <strong>Oberösterreich</strong> um fast zehn Prozent, oder 141<br />

Einsätze mehr als im Vorjahr 2008.<br />

Gerade die geografische Lage der ÖAMTC Rettungshubschrauber (Hörsching, Suben, Salzburg, Niederöblarn<br />

und Ybbsitz) zeigt, dass sich damit das Salzkammergut bereits im Randbereich der 20minütigen<br />

Verfügbarkeit eines Rettungshubschraubers liegt.<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> spricht sich daher für einen Rettungshubschrauber<br />

in der Region aus, um eine rasche notfallmedizinische Einsatzbereitschaft für die<br />

Bevölkerung zu gewährleisten. Die bisherigen Einsatzzahlen sowie die Anflugzeiten der übrigen<br />

Rettungshubschrauber rechtfertigen einen Standort in der Region.“<br />

Bgm. Köppl versteht, dass kein Anrainer über einen Hubschrauberlandeplatz erfreut ist, aber alle wollen,<br />

dass in einer Notsituation schnell geholfen wird. Er selbst wohnt in der Nähe des Krankenhauses<br />

mit Hubschrauberlandeplatz und weiß daher um die Befürchtungen der Anrainer. Bgm. Köppl ersucht<br />

jedoch, diese Resolution zu unterstützen, denn ein nahe gelegener Notarzthubschrauberstützpunkt<br />

rettet Menschenleben.<br />

Bgm. Köppl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Resolution, gerichtet an <strong>Land</strong>eshauptmann<br />

Dr. Josef Pühringer, beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

20. Berichte des Bürgermeisters;<br />

Bgm. Köppl:<br />

204


a)<br />

In der Traunsteinstraße kam es heuer wieder zu Missständen hinsichtlich Parken. Die Gemeinde will<br />

in dieser Angelegenheit, auch was das Abschleppen von Autos betrifft, eine dauerhafte Lösung. Derzeit<br />

ist die Traunsteinstraße <strong>Land</strong>esstraße und muss immer mit der Bezirkshauptmannschaft Kontakt<br />

gehalten werden. Vor allem bei Großveranstaltungen (Gasthaus Grünberg) kommt es zu Behinderung<br />

durch parkende Autos. Nächste Woche findet in dieser Causa eine Gesprächsrunde statt.<br />

Auch müssen Überlegungen angestellt werden, wie der Bade- und Wanderbus noch effizienter eingesetzt<br />

werden kann.<br />

b)<br />

Im Stadtgebiet von <strong>Gmunden</strong> wurden an drei Stellen Radarfallen aufgestellt und stellt er fest, dass in<br />

der Miller von Aichholz-Straße noch nie so langsam gefahren wurde wie jetzt. Radarwachen sind eine<br />

wirksame Hilfe.<br />

c)<br />

Die Lichtsignalanlage beim Bahnübergang Laudachseestraße (Sägewerk) wird im Jahr 2011 verwirklicht.<br />

Er dankt der Firma Stern & Hafferl. Weiters berichtet er, dass die Anzahl des Personenverkehrs<br />

auf dieser Bahnstrecke gestiegen ist.<br />

d)<br />

Gratulation an die Musikkapelle Lauffen-Engelhof zur Auszeichnung mit der „Prof. Franz-Kinzl-<br />

Medaille“. <strong>Gmunden</strong> kann auf beide Gmundner Kapellen stolz sein, die sich sehr der Jugendarbeit<br />

widmen.<br />

e)<br />

Für immer mehr Menschen stellt der Einstieg zur eigenen Wohnung eine große finanzielle Hürde dar<br />

(Kaution, Einrichtung, usw.). Menschen mit geringem Einkommen schaffen das nicht aus eigener<br />

Kraft. Nun wurde das Projekt „Starthilfe Wohnen“, bei dem auch das Regionalmanagement Vöcklabruck-<strong>Gmunden</strong><br />

beteiligt ist, ins Leben gerufen. Die finanzielle Unterstützung kann von den Personen<br />

in kleinen monatlichen Raten zurückbezahlt werden. Der Zugang zu „Starthilfe Wohnen“ erfolgt über<br />

Sozialeinrichtungen. Er gratuliert den beiden Bezirken Vöcklabruck und <strong>Gmunden</strong> zu dieser Idee.<br />

f)<br />

Der RC 44 Cup wird in <strong>Oberösterreich</strong> ein Schwerpunktthema werden. Er freut sich, dass diese großartige<br />

Sportveranstaltung wieder am Traunsee stattfindet. Der wirtschaftliche Aspekt dieser Veranstaltung<br />

ist sehr groß und wird das Zentrum dieses Netzwerkes nächstes Jahr am Stadtplatz/Schubertplatz<br />

sein.<br />

g)<br />

Ab diesem Herbst soll die Grünbergseilbahn auf eine Pendelbahn umgebaut werden. Er berichtet über<br />

den derzeitigen Stand bzw. über aufgetretene Probleme. Sollte nicht nach Plan mit dem Umbau begonnen<br />

werden können, ist ein Betrieb im Mai 2011 fraglich. Aufgrund dieser Umbauarbeiten wird der<br />

Skiliftbetrieb am Grünberg in dieser Saison nicht in Betrieb genommen. Das Kinderland beim Grünbergbauern<br />

ist bei entsprechender Schneelage geöffnet.<br />

21. Allfälliges;<br />

a)<br />

GR Langwiesner verweist auf die „Rennstrecke“ Linzerstraße (Höhe Gasthaus Brunthaler/Au) und<br />

berichtet über seine jahrelangen Bemühungen, in diesem Bereich verkehrsberuhigende Maßnahmen<br />

zu setzen. Bis jetzt hat sich nichts getan und wird er immer nur vertröstet. Er appelliert an die Verkehrsverantwortlichen<br />

der Gemeinde und des <strong>Land</strong>es, endlich Schritte zu setzen.<br />

b)<br />

GR Meingast:<br />

Am vergangenen Wochenende war eine Delegation der Partnerschaft Tornesch zu Besuch in <strong>Gmunden</strong><br />

und wurde dabei der Partnerschaftsvertrag gegengezeichnet. Er bedankt sich bei allen Verantwortlichen,<br />

die diesen Besuch gestaltet und die Delegation begleitet haben.<br />

205


c)<br />

GR Meingast berichtet über das im vergangenen Sommer abgeschlossene Lehmbausymposium und<br />

über die Einreichung des Kunstpreises. Die Teilnehmer haben sich in <strong>Gmunden</strong> sehr wohl gefühlt und<br />

möchten gerne – sollten sie den Kunstpreis gewinnen - die nächsten Sommerakademien in <strong>Gmunden</strong><br />

verbringen.<br />

d)<br />

StR in Mag. a Bors lädt zur Besichtigung der Kunststoffsortieranlage in Hörsching ein. Angeregt wurde<br />

dieser Lokalaugenschein im Umweltausschuss. Termin: 11. November, Abfahrt 13.00 Uhr. Anmeldung<br />

bis 28.10. im Stadtbauamt.<br />

e)<br />

GR DI Dr. Löcker regt an, den Bildschirm mit den Abfahrtszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel, welcher<br />

derzeit in der Auslage Mobitipp steht, im Bereich Rathausplatz oder Straßenbahnhaltestelle aufzustellen.<br />

StR. Sageder: Grundsätzlich wäre das möglich, jedoch würden Kosten für Bildschirme und Internetzugang<br />

anfallen.<br />

f)<br />

Vzbgm. Schrabacher informiert über die Abschlussveranstaltung des Keramiksymposiums letzten<br />

Samstag und dankt für die Finanzierung dieses international sehr stark beachteten Symposiums. Bis<br />

Mitte Jänner ist im K-Hof noch eine Besichtigung der Exponate der 12 Künstler aus 11 Nationen möglich.<br />

Für die Wanderausstellung der nächsten zwei Jahre haben Ausstellungspartner schon ihr Interesse<br />

bekundet.<br />

g)<br />

StR in Mag. a Bors lobt die von Frau GR in Grüneis und ihrem Ausschuss organisierte Kunst- und Handarbeitsausstellung,<br />

welche im Oktober im Kolpinghaus stattfand.<br />

h)<br />

Wie auf der Tagesordnung angekündigt, beabsichtigt Bgm. Köppl den Punkt „Personelles“ im nicht<br />

öffentlichen Teil zu behandeln.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, den Punkt „Personelles“ im nicht öffentlichen Teil zu behandeln.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt.<br />

Schriftführer/in: Gemeinderatsmitglieder: Bürgermeister:<br />

206

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!