DEPI Sondermagazin Pellets 1/2024
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pellets 1|<strong>2024</strong><br />
Klimafreundliche Wärme<br />
für die Wohnungswirtschaft
Klimalösungen für<br />
die Zukunft:<br />
Hybridsysteme<br />
Kombination aus Holzpelletkessel<br />
Vitoligno 300-C und Warmwasser-<br />
Wärmepumpe Vitocal 262-A zu einem<br />
modernen Hybridsystem.<br />
Modernisierer und Bauherren profitieren<br />
von diesen Vorteilen:<br />
+ Unabhängigkeit von Öl und Gas<br />
+ Höchste CO 2<br />
-Einsparung im Vergleich<br />
zu anderen Heizsystemen<br />
+ Attraktive staatliche Förderungen<br />
100 % Erneuerbare Energien:<br />
Pelletkessel mit Warmwasser-Wärmepumpe<br />
In Zeiten von Klimawandel, knapper werdender fossiler<br />
Ressourcen und hoher Energiepreise entscheiden<br />
sich immer mehr Menschen für das Heizen mit<br />
erneuerbaren Energien. Die innovativen Viessmann<br />
Pelletkessel verfügen über eine ausgereifte Systemtechnik.<br />
Dank der innovativen Verbrennungstechnik<br />
erreichen sie einen hohen Wirkungsgrad und überzeugen<br />
mit besonders geringen Staubwerten.<br />
Ideal für die Modernisierung: Wer von Öl auf <strong>Pellets</strong><br />
umsteigt, kann den benötigten Pelletvorrat dort<br />
lagern, wo bisher der Öltank seinen Platz hatte. Die<br />
Zuführung der <strong>Pellets</strong> erfolgt vollautomatisch über<br />
eine flexible Schnecke oder über ein Saugsystem.<br />
Das Plus an Effizienz durch Integration einer<br />
umweltfreundlichen Warmwasser-Wärmepumpe<br />
Die Vitocal 262-A übernimmt unabhängig vom<br />
Pelletkessel kostengünstig und energiesparend die<br />
Trinkwassererwärmung aus der Raum-, Außen- oder<br />
Abluft. Im Betrieb schont das natürliche Kältemittel<br />
R290 die Umwelt und das Klima.<br />
Komfortable Bedienung mit der ViCare App<br />
Eine einzige App für die Steuerung der Anlage und<br />
das sich selbst optimierende System mit dem integrierten<br />
Viessmann Energy Management bieten:<br />
_ Kontrolle und Steuerung von überall her<br />
_ Volle Transparenz aller Energieflüsse<br />
_ Steigerung der Autarkie durch intelligente<br />
Steuerung aller Komponenten im Energiesystem<br />
_ Sendet Push-up-Infos auf das Handy, wenn der<br />
Aschebehälter voll ist oder neue <strong>Pellets</strong> bestellt<br />
werden müssen<br />
Bis zu 70 % Förderung vom Staat einstreichen<br />
Für die Förderung, wie zum Beispiel für eine neue<br />
Pelletheizung, werden maximal 30.000 Euro förderfähige<br />
Kosten anerkannt. Der maximale Zuschuss<br />
davon beträgt 70 %, also 21.000 Euro. Die Investitionssumme<br />
von 30.000 Euro pro Einfamilienhaus ist<br />
einmalig. Wenn dieser Betrag ausgeschöpft ist, wird<br />
bis zum Jahr 2040 keine weitere Förderung gewährt.<br />
Weitere Informationen unter www.bafa.de<br />
Weitere Informationen zur Vitoligno Produktreihe<br />
unter: viessmann.de/vitoligno<br />
Viessmann Deutschland GmbH | 35107 Allendorf (Eder)<br />
Telefon 06452 70-0 | www.viessmann.de | A Carrier Company
Editorial<br />
Liebe Leserinnen,<br />
und Leser,<br />
Quelle: DEPV<br />
2023 war ein für den Gebäudesektor<br />
bewegtes Jahr. Die Novelle des<br />
Gebäudeenergiegesetzes (GEG)<br />
wurde vom Eigenheimbesitzer über<br />
Heizungshersteller bis hin zur Wohnungswirtschaft<br />
breit in der ganzen<br />
Gesellschaft diskutiert. Für die Holzheizungsbranche<br />
sah die Politik<br />
anfangs einige Hürden vor, um sie als<br />
erneuerbare Erfüllungsoption gelten<br />
zu lassen. Nach viel Überzeugungsarbeit,<br />
unterfüttert mit wissenschaftlichen<br />
Belegen, hat sich die Ampelkoalition<br />
am Ende darauf verständigt,<br />
dass Wärme aus Holzheizungsanlagen<br />
den 65 Prozent-Anteil erneuerbarer<br />
Energie künftig sowohl im Neubau als<br />
auch im Gebäudebestand uneingeschränkt<br />
erreicht.<br />
Nachdem das GEG verabschiedet und<br />
im September auch vom Bundesrat<br />
gebilligt wurde, ging es mit der Auseinandersetzung<br />
um die zukünftige<br />
Heizungsförderung weiter. Die Regierungsfraktionen<br />
hatten hier im Sommer<br />
hohe Fördersätze von bis zu 70<br />
Prozent in Aussicht gestellt, um die<br />
Vorgaben des GEG für Hausbesitzer<br />
verträglicher zu machen. Das ist erfreulich,<br />
auch wenn es für die förderfähigen<br />
Kosten einen Deckel gibt. Für<br />
vermietete Wohnungen und für Nichtwohngebäude<br />
sind die Förderbeträge<br />
allerdings in den meisten Fällen gesunken.<br />
Dafür gibt es aber keine Kombinationspflicht<br />
für Holzheizungen mit<br />
Solar oder Wärmepumpe mehr.<br />
Inzwischen sind alle Förderprogramme<br />
freigegeben bzw. in neuer<br />
Fassung in Kraft, so dass es nun darum<br />
geht, die Verunsicherung bei potenziellen<br />
Nutzern auszuräumen. Mit<br />
diesem Sonderheft möchten wir dazu<br />
einen wichtigen Schritt machen und<br />
Ihnen einen kompakten Überblick<br />
über die derzeitige Gesetzeslage und<br />
die Förderlandschaft bieten.<br />
Vor dem Hintergrund der kommunalen<br />
Wärmeplanung, wird der Heizungstausch<br />
ein Dauerbrenner bleiben, und<br />
die politische Arbeit an den Rahmenbedingungen<br />
der Gebäudeenergiewende<br />
geht weiter. Dabei geht es auch<br />
darum, die Akzeptanz für steigende<br />
CO 2 -Preise beim Heizen und im<br />
Verkehr zu erhöhen. Als Vermieter<br />
energetisch unzureichend sanierter<br />
Gebäude sind Sie direkt davon betroffen.<br />
Unser Tipp: Für Holzbrennstoffe ist<br />
der CO 2 -Preis gleich Null.<br />
Auf den nachfolgenden Seiten zeigen<br />
wir Ihnen Beispiele, wie einfach und<br />
anwenderfreundlich moderne, nachhaltige<br />
und klimafreundliche Pellet-<br />
Heiztechnik auch in wohnungswirtschaftlichen<br />
Maßstäben eingesetzt<br />
werden kann. Das ist nicht nur gut fürs<br />
Image, sondern auch für die heimische<br />
Wirtschaft.<br />
Nun wünsche ich Ihnen Freude und<br />
gute Erkenntnisse bei der Lektüre des<br />
ersten Magazins <strong>Pellets</strong> im Jahr <strong>2024</strong>.<br />
Herzlichst<br />
Ihr Martin Bentele<br />
Geschäftsführer<br />
Deutsches Pelletinstitut (<strong>DEPI</strong>)<br />
pellets 1|<strong>2024</strong> 3
Inhalt | Impressum<br />
10 12<br />
Aktuelles<br />
Prädikat<br />
besonders wirtschaftlich 5<br />
Heizkosten<br />
rechtssicher abrechnen 5<br />
Politik<br />
Das novellierte<br />
Gebäudeenergiegesetz 6<br />
EU-Parlament und Rat<br />
einigen sich 7<br />
Förderung<br />
Die Kernpunkte<br />
der BEG 8<br />
Technik<br />
Holzpellets<br />
richtig und sicher lagern 10<br />
Best Practice<br />
Seit 10 Jahren heimische, nachhaltige<br />
und günstige Wärme 12<br />
120 Wohnungen<br />
mit Holzpellets versorgt 14<br />
pellets 1|<strong>2024</strong><br />
MuP Verlag GmbH<br />
Tengstraße 27, 80798 München<br />
Telefon 089/139 28 42 0<br />
Telefax 089/139 28 42 28<br />
Geschäftsführer<br />
Christoph Mattes<br />
Chefredaktion<br />
Jörg Bleyhl<br />
Redaktion<br />
Oliver Mertens<br />
Druck<br />
Möller Pro Media GmbH<br />
Zeppelinstraße 6<br />
16356 Ahrensfelde OT Blumberg<br />
Anzeigen<br />
PLZ-Gebiete 34-36, 40-59, 60-69<br />
Oliver Junne<br />
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Telefon +49 (0) 6172 302015<br />
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Telefon +49 (0) 8362 5054990<br />
Layout<br />
Ruprecht & Ulrich Wassmann GbR<br />
u_wassmann@t-online.de<br />
Impressum<br />
Erscheinungsweise<br />
<strong>Pellets</strong> erscheint einmal jährlich und<br />
wird den Fachzeitschriften ModernisierungsMagazin,<br />
LiegenschaftAktuell und<br />
ImmobilienVerwaltung beigelegt.<br />
Urheber- und Verlagsrecht<br />
Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge<br />
und Abbildungen sind urheberrechtlich<br />
geschützt. Jede Verwertung außerhalb der<br />
durch das Urheberrechtsgesetz festgelegten<br />
Grenzen ist ohne Zustimmung des Verlags<br />
unzulässig. Der Nachdruck von Beiträgen aus<br />
der Zeitschrift ist nur mit schriftlicher Genehmigung<br />
des Verlags gestattet. Dies gilt auch<br />
für die Aufnahme in elektronische Datenbanken<br />
und Vervielfältigung auf elektronischen<br />
Datenträgern.<br />
4 pellets 1|<strong>2024</strong>
Aktuelles<br />
Prädikat<br />
besonders wirtschaftlich<br />
Wer mit <strong>Pellets</strong> heizt, profitiert von<br />
niedrigeren Brennstoffkosten. Im Vergleich<br />
zu den Preisen für fossile Energieträger,<br />
die starken Schwankungen<br />
unterliegen, hat sich der Pelletpreis<br />
in den vergangenen Jahren als eigenständig<br />
und stabil erwiesen.<br />
Das Heizen mit Holzpellets ist nicht<br />
nur aus ökologischen, sondern auch<br />
aus wirtschaftlichen Gründen attraktiv.<br />
Die Zahlen sprechen für sich: In den<br />
letzten zehn Jahren waren <strong>Pellets</strong> im<br />
Schnitt 24 bzw. 27 Prozent günstiger<br />
als Heizöl und Erdgas. Einen Preisvorteil<br />
halten sie auch trotz allgemein<br />
stark steigender Kosten und einigen<br />
Marktverwerfungen aufgrund des<br />
Kriegs in der Ukraine.<br />
Weil <strong>Pellets</strong> als erneuerbare Energien<br />
gelten, sind sie von der Energiesteuer<br />
befreit und unterliegen nicht der CO 2 -<br />
Bepreisung. Dieser Faktor wird in den<br />
nächsten Jahren das Heizen mit fossilen<br />
Energieträgern zunehmend teurer<br />
machen. In Deutschland ist der CO 2 -<br />
Preis trotz Emissionshandel derzeit<br />
noch festgelegt, aktuell auf 45 Euro<br />
pro Tonne. Bis 2026 soll er auf 55 bis<br />
65 Euro im Jahr steigen. Fachleute<br />
rechnen danach mittelfristig mit einem<br />
weiteren Anstieg.<br />
Der Mehrwertsteuersatz für <strong>Pellets</strong><br />
liegt regulär bei nur sieben Prozent. All<br />
diese Fakten zeigen, dass die Investition<br />
in eine neue, mit <strong>Pellets</strong> betriebene<br />
Heizanlage mittelfristig wirtschaftlich<br />
und sinnvoll ist. •<br />
Quelle: <strong>DEPI</strong><br />
Heizkosten rechtssicher abrechnen<br />
Die Heizkostenabrechnung für Mietund<br />
Eigentumswohnungen muss gemäß<br />
Heizkostenverordnung nach dem<br />
tatsächlichen Brennstoffverbrauch erfolgen.<br />
Die Nutzung der Verbrauchsanzeige<br />
am Pelletkessel ist bei älteren Modellen<br />
fehleranfälliger als andere<br />
Methoden und daher für Abrechnungszwecke<br />
nicht geeignet. Für die rechtssichere<br />
Abrechnung der Heizkosten<br />
müssen Anfangs- und Endbestand an<br />
<strong>Pellets</strong> und alle in den Abrechnungszeitraum<br />
fallenden Lieferungen mit Datum,<br />
Menge, Einzel- und Gesamtpreis<br />
für Mieter nachvollziehbar aufgelistet<br />
werden.<br />
Ermittlung des Pelletbestands<br />
Dafür stehen drei Methoden zur Wahl: Die<br />
einfachste und genaueste Ermittlung des<br />
Pelletbestands ist die Gewichtsmessung.<br />
Das erfordert jedoch aufgeständerte Silos<br />
und fest installierte Wiegezellen oder eine<br />
im Pelletkessel integrierte Wiegeeinrichtung.<br />
Alternativ kann der Endbestand an<br />
<strong>Pellets</strong> aus der Füllhöhe im Lager ermittelt<br />
werden. Diese Methode eignet sich prinzipiell<br />
für alle Lager und Behälter, ist aber<br />
weniger präzise als eine Gewichtsmessung.<br />
Für Flach- und Schrägbodenlager<br />
gibt es spezielle Berechnungsformeln. Als<br />
dritte Option kann die Füllstandsmessung<br />
mit Hilfe von Sensoren erfolgen.<br />
„First in – First out“<br />
Wenn der Endbestand geringer als die<br />
letzte Liefermenge ist, wird der Wert des<br />
Endbestands mit dem Pelletpreis der<br />
letzten Lieferung berechnet. Wenn der<br />
Endbestand die letzte Liefermenge<br />
übersteigt, ist die darüberhinausgehende<br />
Menge mit dem Preis der Vorlieferungen<br />
anzusetzen.<br />
Mit einem kostenlosen Excel-basierten<br />
Berechnungstools kann die „Heizkostenabrechnung<br />
für Pelletheizungen“ gemäß<br />
Heizkostenverordnung rechtssicher<br />
durchgeführt werden:<br />
www.depv.de > Heizungsbetrieb ><br />
Heizkostenabrechnung •<br />
pellets 1|<strong>2024</strong> 5
Das novellierte<br />
Gebäudeenergiegesetz<br />
Quelle: Mathias Westermann auf Pixabay<br />
Im letzten Jahr haben Bundestag und<br />
Bundesrat das Gebäudeenergiegesetz<br />
(GEG) geändert. Nach monatelangem<br />
Hin und Her ist das Gesetz<br />
jetzt in Kraft, und viele – aber nicht<br />
alle – Unklarheiten sind beseitigt.<br />
6 pellets 1|<strong>2024</strong><br />
Das GEG soll dazu beitragen, dass in<br />
Gebäuden weniger Energie verbraucht<br />
wird und dass diese zunehmend aus<br />
erneuerbaren Quellen stammen. Weil<br />
die Wärmewende im Gebäudesektor<br />
zu langsam vorankam, wurden einige<br />
Regelungen deutlich verschärft. Das<br />
betrifft vor allem die Wärmeerzeugung.<br />
Die Vorgaben für die energetische<br />
Qualität von beheizten oder klimatisierten<br />
Wohn- und Nichtwohngebäuden<br />
sind dabei weitgehend unverändert<br />
geblieben. Im Kern geht es<br />
darum, dafür zu sorgen, dass neu eingebaute<br />
Heizungsanlagen – bei Neubauten<br />
und im Bestand – zu mindestens<br />
65 Prozent erneuerbare Energien<br />
nutzen. Das gilt aber zunächst nur für<br />
neu ausgewiesene Neubaugebiete. In<br />
Städten und Gemeinden mit mehr als<br />
100.000 Einwohnern gilt diese Vorgabe<br />
ab Juli 2026, in kleineren Städten<br />
und Gemeinden ab Juli 2028.<br />
Für Bestandsgebäude soll eine kommunale<br />
Wärmeplanung der Dreh- und<br />
Angelpunkt sein. Damit sollen Hauseigentümer<br />
Klarheit darüber erhalten,<br />
ob und wann sie an ein Nah- oder<br />
Fernwärmenetz angeschlossen werden.<br />
Das seit Januar <strong>2024</strong> geltende<br />
Wärmeplanungsgesetz (WPG) soll außerdem<br />
dazu beitragen, den Wärmenetzausbau<br />
zu beschleunigen.<br />
Transmissionswärmeverlust<br />
und Primärenergiebedarf<br />
Im GEG sind zwei Werte maßgeblich:<br />
der Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch<br />
und der Transmissionswärmeverlust.<br />
Die Anforderungen an den<br />
Transmissionswärmeverlust beziehen<br />
sich auf die Gebäudehülle, also Außenwände,<br />
Fenster, Türen, Decke und<br />
Dach. Sie berücksichtigen den Dämmstandard<br />
sowie die Dichtheit, aber<br />
auch die Gebäudekubatur. Eine mangelhafte<br />
Qualität in diesen Bereichen<br />
führt sowohl zu einem verstärkten Verlust<br />
von Heizwärme im Winter als auch<br />
einem erhöhten Kühlungsbedarf im<br />
Sommer. Dichte Gebäudehüllen setzen<br />
eine optimierte Form des Lüftens<br />
voraus, was in modernen Gebäuden<br />
vielfach durch komplexe Lüftungstechnik<br />
gelöst wird.<br />
Vorschriften des GEG für Neubauten<br />
Der Fokus des GEG liegt bei der Energieeffizienz<br />
vor allem auf dem Neubau.<br />
Hier soll sichergestellt werden, dass<br />
Gebäude über hohe Effizienzstandards<br />
verfügen. Allerdings wurde bei der<br />
Verschärfung 2023, als für alle Neubauten<br />
der Effizienzhaus-Standard 55<br />
eingeführt wurde, aus Rücksicht auf<br />
die Baubranche und die Wohnungswirtschaft<br />
nur die Primärenergievorgabe<br />
verschärft, nicht aber die Vorgabe<br />
für den Transmissionswärmeverlust.<br />
Ihr Primärenergiebedarf darf nur<br />
noch maximal 55 Prozent des Referenzgebäudes<br />
betragen. Hierbei lässt<br />
sich auch Strom aus der eigenen PV-<br />
Anlage anrechnen.<br />
Vorschriften des GEG<br />
für Bestandsbauten<br />
Eigentümer von Bestandsgebäuden<br />
unterliegen laut GEG nur wenigen Anforderungen,<br />
solange diese Gebäude<br />
nicht saniert oder modernisiert werden.<br />
Dann greifen bei Einbau neuer<br />
Bauteile die Bauteilanforderungen. Bei<br />
mehr als 30 Jahre alten Heizungsanlagen<br />
werden in erster Linie Neubesitzer<br />
in die Pflicht genommen. Wer einen<br />
Altbau kauft oder erbt, der vor<br />
dem 1. Februar 2002 gebaut wurde,<br />
muss innerhalb von zwei Jahren nach<br />
dem Grundbucheintrag den Heizkessel<br />
austauschen, wenn dieser zwischen<br />
4 und 400 kW leistet und noch<br />
nicht auf Basis von Brennwert- oder<br />
Niedertemperaturtechnik läuft.<br />
Mindestens 65 Prozent<br />
Erneuerbare Wärme<br />
Die GEG-Änderung bringt nun die Vorgabe,<br />
dass Heizungsanlagen schrittweise<br />
zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren<br />
Energien betrieben werden<br />
müssen. Ab 2045 wird dann der Einsatz<br />
fossiler Brennstoffe nicht mehr erlaubt<br />
sein. Öl- und Gasheizungen wird man<br />
dann mit knappen und daher teuren<br />
Bioenergieträgern oder Wasserstoff betreiben<br />
müssen. Bereits vorher wird
Politik<br />
man in Öl- und Gasheizungen, die ab<br />
<strong>2024</strong> installiert werden, ab 2029 steigende<br />
Anteile dieser Brennstoffe einsetzen<br />
müssen. Das sollte Grund genug<br />
sein, bereits rechtzeitig auf Erneuerbare<br />
Wärmeerzeugung umzustellen.<br />
Nachweisfrei umsetzen lässt sich die<br />
65 Prozent-Vorgabe mit verschiedenen<br />
Heiztechnologien:<br />
• Anschluss an ein Wärmenetz<br />
• Einbau einer elektrisch angetriebenen<br />
Wärmepumpe<br />
• Einbau einer Biomasse-Heizungsanlage<br />
(zum Beispiel Pelletheizungsanlagen)<br />
• Einbau einer Stromdirektheizung<br />
• Einbau einer solarthermischen<br />
Anlage<br />
Auch eine beliebige Kombination dieser<br />
Technologien ist möglich. Beim<br />
Einsatz anderer Wärmeerzeugungslösungen<br />
wird man in Zukunft nachweisen<br />
müssen, dass nicht mehr als 35<br />
Prozent fossile Energieträger eingesetzt<br />
werden. •<br />
EU-Parlament und Rat einigen sich<br />
Die Abgeordneten des EU-Parlaments<br />
haben sich Mitte Dezember mit dem<br />
Rat der Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten<br />
auf Pläne zur Reduzierung<br />
des Energieverbrauchs und der<br />
Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor<br />
geeinigt. Demnach sollen neue<br />
Gebäude ab 2030 emissionsfrei sein.<br />
Die Überarbeitung der Richtlinie über<br />
die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden<br />
(EPBD) zielt darauf ab, die<br />
Treibhausgasemissionen und den<br />
Energieverbrauch im Gebäudesektor<br />
der EU bis zum Jahr 2030 erheblich zu<br />
vermindern und ihn bis 2050 klimaneutral<br />
zu machen. Dazu sollen Gebäude<br />
mit den schlechtesten Energiewerten<br />
verstärkt renoviert und<br />
modernisiert werden.<br />
Ziele zur Verringerung von<br />
Emissionen<br />
Alle Neubauten sollen 2030 emissionsfrei<br />
sein, Neubauten im Besitz von<br />
Bund, Land oder Kommunen schon<br />
2028. Die Mitgliedstaaten werden die<br />
Möglichkeit haben, das Treibhauspotenzial<br />
eines Gebäudes während seines<br />
Lebenszyklusses zu berücksichtigen.<br />
Das schließt die Herstellung und<br />
Entsorgung der Bauprodukte ein.<br />
Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedstaaten<br />
Maßnahmen ergreifen,<br />
um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch<br />
bis 2030 um mindestens<br />
16 Prozent und bis 2035 um<br />
mindestens 20 Prozent zu senken. Vorgaben,<br />
wie sie das erreichen können,<br />
wurden hingegen aus dem Richtlinienentwurf<br />
gestrichen. Das betrifft vor<br />
allem die Mindestenergiestandards<br />
(MEP) für diese Gebäude.<br />
Konsequenter ist die EU bei den Vorgaben<br />
für Nichtwohngebäude. Hier ist<br />
sie bei den geplanten MEP geblieben.<br />
Außerdem müssen bis 2030 die 16 Prozent<br />
der Nichtwohngebäude mit der<br />
schlechtesten Gesamtenergieeffizienz<br />
und bis 2033 die schlechtesten 26 Prozent<br />
saniert werden. Wenn es technisch<br />
und wirtschaftlich sinnvoll ist, müssen<br />
die Mitgliedstaaten bis 2030 schrittweise<br />
Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden<br />
und Nichtwohngebäuden, je<br />
nach deren Größe, und in allen neuen<br />
Wohngebäuden installieren.<br />
Ausstieg aus fossil<br />
betriebenen Heizkesseln<br />
Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen<br />
zur Defossilisierung von Heizungssystemen<br />
und zum schrittweisen<br />
Ausstieg aus der Verwendung<br />
fossiler Brennstoffe beim Heizen und<br />
Kühlen ergreifen, um Heizkessel mit<br />
fossilen Brennstoffen bis 2045 vollständig<br />
abzuschaffen. Außerdem müssen<br />
die Mitgliedstaaten ab 2025 die Subventionierung<br />
von Heizkesseln für ausschließlich<br />
fossile Brennstoffe einstellen.<br />
Finanzielle Anreize für hybride<br />
Heizsysteme werden weiterhin möglich<br />
sein.<br />
Ausnahmen<br />
Landwirtschaftliche und denkmalgeschützte<br />
Gebäude sowie temporär<br />
genutzte Gebäude, Kirchen und Gotteshäuser<br />
können von den neuen Vorschriften<br />
ausgenommen werden. •<br />
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Förderung<br />
Die Kernpunkte<br />
der BEG<br />
Die geplanten Förderungen speziell für die Wohnungswirtschaft<br />
sind aufgrund der Haushaltslage gestrichen worden.<br />
Quelle: Manfred Antranias Zimmer auf Pixabay<br />
Die Bundesförderung effiziente Gebäude<br />
(BEG) wurde mit der Novelle<br />
des GEG neu aufgestellt. Dabei hat<br />
die Bundesregierung die Zielgruppe<br />
selbstnutzender Wohneigentümer besonders<br />
in den Fokus genommen. Für<br />
vermietete Wohnungen und Nichtwohngebäude<br />
sind maximal 35 Prozent<br />
Förderung oder 30 Prozent plus 2500<br />
Euro möglich.<br />
Für den Einbau neuer Heizungsanlagen<br />
auf Basis erneuerbarer Energien<br />
in Bestandsgebäuden gibt es eine<br />
Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten.<br />
Dazu zählen Wärmepumpen,<br />
solarthermische Anlagen<br />
oder Holzheizungsanlagen. Diese<br />
Grundförderung können ausnahmslos<br />
alle Antragsteller erhalten, also neben<br />
privaten Hauseigentümern auch Unternehmen,<br />
gemeinnützige Organisationen<br />
und Kommunen, und zwar sowohl<br />
für Wohngebäude als auch<br />
Nichtwohngebäude.<br />
Wiedereinführung von Ergänzungskrediten<br />
für Einzelmaßnahmen<br />
Wieder eingeführt wurde die Möglichkeit,<br />
zur Finanzierung der Investitionen<br />
8 pellets 1|<strong>2024</strong><br />
einen ergänzenden Förderkredit der<br />
KfW in Anspruch zu nehmen. Diesen<br />
können alle Antragsteller bei ihrer<br />
Hausbank beantragen, die eine Zusage<br />
für eine Einzelmaßnahmenförderung<br />
erhalten haben. Finanziert werden<br />
dann die Gesamtkosten aller<br />
durchgeführten Einzelmaßnahmen.<br />
Das sind bis zu 120.000 Euro pro Wohnung,<br />
also auch Kosten, die bei der<br />
Förderung nicht berücksichtigt, sondern<br />
gekappt wurden. Eine zusätzliche<br />
Zinsverbilligung gibt es dabei nur für<br />
Haushalte mit einem zu versteuernden<br />
Einkommen von bis zu 90.000 Euro.<br />
Höchstgrenze der<br />
förderfähigen Kosten<br />
Zu berücksichtigen ist, dass die<br />
Höchstbeträge für die förderfähigen<br />
Kosten für Heizungstechnikinvestitionen<br />
gesenkt wurden. Für die erste<br />
Wohnung eines Gebäudes können<br />
30.000 Euro gefördert werden, für die<br />
zweite bis sechste Wohnung je 15.000<br />
Euro und ab der siebten Wohnung je<br />
8.000 Euro. Wenn gleichzeitig in Effizienzmaßnahmen<br />
investiert wird, kommen<br />
für diese Maßnahmen je Wohnung<br />
noch einmal einheitlich 30.000<br />
Euro hinzu. Sind diese Maßnahmen in<br />
einem individuellen Sanierungsfahrplan<br />
(iSFP) vorgesehen, sind es sogar<br />
60.000 Euro pro Wohnung. Für Nichtwohngebäude<br />
gilt eine Staffelung in<br />
Abhängigkeit von der beheizten Nutzfläche<br />
des Gebäudes.<br />
Eine Verbesserung ist, dass die<br />
Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten<br />
für den Heizungstausch und für<br />
Effizienzmaßnahmen getrennt gewährt<br />
werden. So beträgt die Höchstgrenze<br />
der förderfähigen Kosten für die erste<br />
Wohnung 30.000 Euro für den Heizungstausch<br />
plus 30.000 bzw. 60.000<br />
Euro für die Effizienzmaßnahmen an<br />
der Gebäudehülle und der sonstigen<br />
Anlagentechnik (in der Summe also<br />
60.000 bzw. 90.000 Euro).<br />
Ab diesem Jahr kann Heizungstechnik<br />
pro Gebäude nur noch einmal gefördert<br />
werden. Eine stufenweise Heizungsmodernisierung<br />
ist also nicht<br />
mehr förderfähig.<br />
Änderungen bei den Boni<br />
Für Holzheizungsanlagen wird pauschal<br />
ein Emissionsminderungs-<br />
Zuschlag von 2.500 Euro gewährt,<br />
wenn sie den Wert von 2,5 Milligramm
Staub pro Kubikmeter Abluft einhalten. Für<br />
Wärmepumpen, die als Wärmequelle<br />
Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen<br />
oder mit einem natürlichen Kältemittel arbeiten,<br />
gibt es einen Effizienz-Bonus von<br />
zusätzlich fünf Prozentpunkten. Das kann<br />
bei Mehrfamilienhäusern, die mit Holzheizung<br />
und Wärmepumpe kombiniert beheizt<br />
werden, besonders sinnvoll sein. Der<br />
bisherige Heizungstauschbonus – jetzt Klimageschwindigkeits-Bonus<br />
– wird auf<br />
selbstnutzende Wohneigentümer beschränkt.<br />
Vermietete Wohnungen werden beim<br />
Austausch von funktionstüchtigen Öl-,<br />
Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen<br />
sowie mindestens 20 Jahre alten<br />
Gas- oder Holzheizungen also nicht<br />
mehr besonders gefördert. Das gilt auch<br />
für Nichtwohngebäude. Die geplante Ausweitung<br />
auf vermietete Wohnungen entfällt<br />
genauso wie die weitere Erhöhung<br />
des Bonus. Beides ist dem Haushaltsloch<br />
zum Opfer gefallen.<br />
Der Förderfahrplan<br />
Die Zuschüsse für den Heizungstausch<br />
sind ab <strong>2024</strong> bei der staatlichen Förderbank<br />
KfW zu beantragten. Das gilt auch<br />
für den Anschluss von Gebäuden an Gebäude-<br />
und Wärmenetze. Das Bundesamt<br />
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />
bleibt für die Förderung von Errichtung,<br />
Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen,<br />
von Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle<br />
und anderer Heizungstechnik<br />
sowie für Heizungsoptimierungsmaßnahmen<br />
an bestehenden Heizungsanlagen<br />
zuständig.<br />
Vorübergehend, und zwar bis Ende August<br />
<strong>2024</strong>, kann der Heizungstausch vor<br />
der Antragstellung in Auftrag gegeben<br />
werden. Der Förderantrag kann dann bis<br />
Ende November nachgereicht werden.<br />
Voraussetzung ist, dass die Bedingungen<br />
aus der Förderrichtlinie eingehalten werden.<br />
Hintergrund dieser Ausnahmeregelung<br />
ist, dass es nach der Übernahme der<br />
Förderdurchführung durch die KfW bei<br />
der Heizungsförderung einen gestaffelten<br />
Antragsstart gibt. Aber alle Antragsteller<br />
können ihr Vorhaben wegen der Übergangsregelung<br />
direkt beginnen.<br />
Ab dem 1. September <strong>2024</strong> muss dann<br />
auch der Förderung von Heizungstechnik<br />
bei der Antragstellung ein Lieferungsoder<br />
Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen<br />
mit einer sogenannten auflösenden<br />
oder aufschiebenden Bedingung<br />
der Förderzusage vorliegen. Dieser Auftrag<br />
wird dann erst nach Erhalt der Förderzusage<br />
wirksam, gilt deshalb auch<br />
noch nicht als Vorhabenbeginn. Bei Förderanträgen<br />
beim BAFA gilt das ab sofort.<br />
BEG-Förderung im Überblick<br />
Die Einzelmaßnahmen der BEG sind das<br />
wichtigste Förderprogramm für Holzheizungsanlagen.<br />
Es gibt Investitionszuschüsse<br />
für Pellet-, Hackschnitzel- und<br />
Scheitholzvergaserkessel. Dazu gehören<br />
Pelletkaminöfen mit Wassertasche und<br />
Kombikessel (<strong>Pellets</strong> oder Hackschnitzel<br />
mit Scheitholz), jeweils ab 5 kW und ohne<br />
Leistungsbegrenzung nach oben.<br />
Die BEG für Wohn- und Nichtwohngebäude<br />
ist eine systemische Förderung für<br />
Effizienzhäuser (Wohngebäude) und Effizienzgebäude<br />
(Nichtwohngebäude). Gefördert<br />
wird nur noch die energetische<br />
Modernisierung von Bestandsgebäuden<br />
Die Neubauförderung ist entfallen. Dabei<br />
müssen bestimmte Werte für den Primärenergiebedarf<br />
und Wärmedurchlässigkeit<br />
der Gebäudehülle des Gesamtgebäudes<br />
bei EE-Wärmenutzung erreicht werden.<br />
Bei Wohngebäuden muss mindestens ein<br />
Effizienzhaus 85 erreicht werden, bei NWG<br />
mindestens ein Effizienzgebäude 70 (Ausnahmen:<br />
Denkmäler). Beim erstmaligen<br />
Einbau von Wärmeerzeugern auf Basis Erneuerbarer<br />
Energien gibt es für die sogenannte<br />
EE-Klasse einen um fünf Prozentpunkte<br />
erhöhten Fördersatz für die<br />
Gesamtmaßnahme. Möglich sind nur Förderkredite<br />
mit Tilgungszuschüssen, nur<br />
für kommunale Antragsteller gibt es direkte<br />
Investitionszuschüsse in gleicher<br />
Höhe.<br />
Förderung von gemischt<br />
genutzten Gebäuden<br />
Für Gebäude mit Anteilen von Wohn- und<br />
Nichtwohnnutzung kann die Förderung<br />
zusammen beantragt werden. Je nach der<br />
überwiegenden Nutzung wird das Gebäude<br />
im Förderantrag entweder als<br />
Wohn- (WG) oder Nichtwohngebäude<br />
(NWG) betrachtet. In überwiegend als<br />
NWG genutzten Gebäuden können<br />
Wohnflächen als Nettogrundfläche behandelt<br />
werden. Bei überwiegend als<br />
Wohngebäude genutzten Gebäuden ist<br />
eine Berücksichtigung der Nettogrundfläche<br />
nicht möglich.<br />
•<br />
pellets 1|<strong>2024</strong> 9<br />
Professionelle<br />
Lagerung von<br />
Holzpellets<br />
Mall-<strong>Pellets</strong>peicher<br />
ThermoPel - Professionelle<br />
Lagerung von Holzpellets<br />
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bis 60 m³<br />
Kesselleistung bis ca.<br />
250 kW<br />
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Gewerbe / Industrie und<br />
öffentliche Einrichtungen<br />
Argumente, die zählen:<br />
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höchste Sicherheit<br />
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Holzpellets<br />
richtig und sicher lagern<br />
Pelletzentralheizungen werden zusammen<br />
mit einem Pelletlager geplant,<br />
dass etwa den Brennstoffbedarf<br />
eines Jahres fassen sollte. Bei<br />
der Umstellung von Öl auf <strong>Pellets</strong><br />
reicht in den meisten Fällen der ehemalige<br />
Öllagerraum aus. Der Deutsche<br />
Pelletverband empfiehlt vorgefertigte<br />
Lagersysteme, weil bei<br />
diesen Systemen die Befüll- und Entnahmetechnik<br />
aufeinander abgestimmt<br />
ist. Das gewährleistet einen<br />
reibungslosen Heizungsbetrieb.<br />
Holzpellets sind standardisiert und in<br />
den Qualitätsklassen ENplus A1, A2 und<br />
B verfügbar. Bis Nennleistungen von<br />
zirka 100 Kilowatt (kW) Leistung sollten<br />
nur <strong>Pellets</strong> der Qualität ENplus A1 verwendet<br />
werden. Diese höchste Qualitätsstufe<br />
garantiert den geringsten<br />
Aschegehalt, die höchste mechanische<br />
Festigkeit sowie den geringsten Gehalt<br />
an Stickstoff, Schwefel und Chlor. Beim<br />
Verbrennen von A1-<strong>Pellets</strong> wird außerdem<br />
die Technik geschont, weil auf<br />
dem Brennteller des Kessels keine Versinterung<br />
entsteht. Für große Heizungsanlagen<br />
ist auch die Qualität ENplus A2<br />
10 pellets 1|<strong>2024</strong><br />
geeignet, die einen höheren Aschegehalt,<br />
eine geringere mechanische Festigkeit<br />
und eine geringere Ascheerweichungstemperatur<br />
aufweisen darf.<br />
A2-<strong>Pellets</strong> können für Kessel über<br />
100 kW genutzt werden, wenn eine<br />
Freigabe des Kesselherstellers vorliegt.<br />
Schüttdichte<br />
Die Schüttdichte, auch Schüttgewicht,<br />
gibt an, wieviel Kilogramm <strong>Pellets</strong> bei<br />
freier Schüttung in einen Kubikmeter<br />
Rauminhalt passen. Die Zertifizierung<br />
ENplus erlaubt eine Schüttdichte von<br />
600 bis 750 Kilogramm pro Kubikmeter.<br />
In ein Lager mit einem nutzbaren<br />
Volumen von 10 Kubikmetern können<br />
also je nach Schüttdichte 6 bis 7,5 Tonnen<br />
<strong>Pellets</strong> eingeblasen werden.<br />
Feinanteil und Staub<br />
Durch die mechanische Beanspruchung<br />
der <strong>Pellets</strong> beim Transport,<br />
beim Einbringen in das Lager und bei<br />
der Austragung zum Heizkessel fallen<br />
Feinanteil und Staub an. A1-<strong>Pellets</strong><br />
dürfen als lose Ware beim Beladen<br />
des Lieferfahrzeugs maximal ein Prozent<br />
Feinanteil enthalten. Beim Einblasvorgang<br />
entsteht zusätzlicher<br />
Feinanteil, der mit der Länge der Einblasstrecke<br />
und der Zahl der Bögen in<br />
der Einblasleitung steigt.<br />
Lagertypen<br />
Beim Umstieg in Bestandsgebäuden<br />
auf Pelletheizung werden in der Regel<br />
Kellerräume zum Lager umgebaut.<br />
Heute werden zunehmend vorgefertigte<br />
Lager zur freien Aufstellung<br />
eingesetzt. Erdvergrabene Lager und<br />
Silos zur Außenaufstellung sind Lösungen<br />
für die Lagerung von Holzpellets<br />
außerhalb des Gebäudes.<br />
Das Lager sollte die richtige Größe haben<br />
und nach dem Prinzip der kurzen<br />
Wege vom Lieferfahrzeug zum Lager<br />
und vom Lager zum Kessel geplant<br />
werden. Bei der Entscheidung für ein<br />
bestimmtes System sollten folgende<br />
Gesichtspunkte im Vordergrund stehen:<br />
• Kurze und qualitätsschonende<br />
Transportwege bis zum<br />
Heizkessel.<br />
• Ausreichende Belüftung und<br />
staubdichte Trennung zum<br />
Wohn- und Arbeitsbereich.
Technik<br />
• Gute Zugänglichkeit bei<br />
Störungen und Reinigung.<br />
• Ausreichendes<br />
Fassungsvermögen.<br />
Vorgefertigte Lager gibt es als Komplettlösung<br />
und in verschiedenen Ausführungen<br />
für den Innen- und Außenbereich.<br />
Für den Innenbereich gibt es luftdurchlässige<br />
Gewebesilos, Kunststoff- oder<br />
Metallbehälter. Außen kommen erdvergrabene<br />
Lager aus Beton oder Kunststoff<br />
sowie Silos aus Kunststoff oder Metall<br />
zum Einsatz. Das Lager sollte so ausgelegt<br />
werden, dass es mindestens einen<br />
kompletten Jahresbedarf an <strong>Pellets</strong><br />
fasst. Damit wird die Zahl der Anlieferungen<br />
reduziert. Die Größe des benötigten<br />
Lagerraums hängt vom Wärmebedarf<br />
des Gebäudes ab.<br />
Jahresbedarf<br />
Der Jahresbedarf an <strong>Pellets</strong> entspricht<br />
etwa einem Viertel des Wärmebedarfs.<br />
Ebenso berücksichtigt werden muss die<br />
Spanne der Schüttdichte, die in der Regel<br />
zwischen 630 und 720 kg/m³ liegt.<br />
Faustformel für das Pelletlager:<br />
Das Lagervolumen eines Schrägbodenlagers<br />
in Tonnen entspricht bei normaler<br />
Raumhöhe von 2,1 m circa den Quadratmetern<br />
der Grundfläche des Raumes.<br />
Das Prinzip kurze Wege<br />
Der Lagerraum sollte nach dem Prinzip<br />
der kurzen Wege ausgewählt werden.<br />
Sowohl die Strecke vom Lieferfahrzeug<br />
ins Lager als auch vom Lager<br />
zum Kessel sollten so kurz wie möglich<br />
und so gerade wie möglich sein.<br />
Das vermeidet Staub und Feinanteil.<br />
Einblas- und Absaugstutzen müssen<br />
ausreichend Montagefreiheit bieten<br />
und gefahrlos erreichbar sein. Darüber<br />
hinaus muss das Lager gut belüftet<br />
und zugänglich sein. Diese Punkte sind<br />
bei der Zugänglichkeit wichtig:<br />
• Geeigneter Stellplatz für Lieferfahrzeug:<br />
belastbar bis 10 Tonnen<br />
Achslast, möglichst ohne halbhohe<br />
Pflanzen im Auspuffbereich, weil<br />
der Motor beim Einblasen läuft.<br />
• Geeignete Zufahrt: Wegbreite mindestens<br />
3 Meter, Durchfahrtshöhe<br />
4 Meter, Gesamtgewicht und Wenderadius<br />
beachten, fließenden Verkehr<br />
nicht behindern.<br />
• Kurzer Schlauchweg: Maximal 30<br />
Meter Länge zur Einblasmündung<br />
im Lager.<br />
• Lärmschutz: Das Einblasen von 6<br />
Tonnen <strong>Pellets</strong> dauert ohne Aufund<br />
Abbau zirka 20 Minuten. In<br />
dieser Zeit laufen sowohl der Motor<br />
des Lkw als auch der Kompressor.<br />
Das Befüllsystem hat die Aufgabe, einen<br />
qualitätsschonenden Transport<br />
der <strong>Pellets</strong> von den Einblasstutzen bis<br />
ins Lager zu ermöglichen. Die Stutzen<br />
des Befüllsystems sollten vorzugsweise<br />
unter Verwendung fest installierter<br />
Leitungen nach außen gelegt<br />
werden. Zusätzlich ist eine gesonderte,<br />
möglichst kurze Absaugleitung mit<br />
maximal 6 m Länge vorzusehen, um<br />
den Unterdruck während des Einblasvorgangs<br />
sicherzustellen. Ein Einblasen<br />
durch die Absaugleistung sollte<br />
nicht erfolgen, da ein Überdruck im<br />
Lager entstehen kann. Das Absauggebläse<br />
kann über eine andere Leitung<br />
nur eingeschränkt die Förderluft aus<br />
dem Lager absaugen.<br />
Austrags und Fördersystem<br />
Austrags- und Fördersysteme nehmen<br />
die <strong>Pellets</strong> im Lager auf und transportieren<br />
sie möglichst schonend zum<br />
Heizkessel. Die Systeme lassen sich in<br />
mechanisch arbeitende Förderschnecken<br />
und pneumatische Saugförderung<br />
unterscheiden. Die Art des Systems<br />
richtet sich dabei nach der Art<br />
des Lagers und dem Standort des<br />
Kessels.<br />
•<br />
Ausführliche Informationen unter<br />
www.depi.de/pelletlager<br />
Austrags- und Fördersysteme für Pelletlager<br />
Pelletaustrag<br />
Schnecke<br />
Rührwerk<br />
Saugentnahme<br />
von oben<br />
Saugsonden<br />
am Boden<br />
Fördersystem<br />
Schnecke<br />
Pneumatisch<br />
Pneumatisch bzw.<br />
starre Schnecke<br />
Pneumatisch<br />
Pneumatisch<br />
Verwendung/Eigenschaften<br />
Für Schrägbodenlager und Trogsilos in kurzer, gerader Entfernung zum<br />
Kessel. Robuster und mit Schallentkopplung geräuscharmer Betrieb<br />
Für Schrägbodenlager und Trogsilos.<br />
Förderlängen bis 25 Meter und bis 5 Meter Höhe<br />
Für Lagerraum und Flachbodensilos.<br />
Gute Raumausnutzung und flexible Schneckenführung<br />
Für Flächenlager, Erdlager und Flachbodensilos.<br />
Gute Raumausnutzung<br />
Für Schrägbodenlager und vorgefertigte Silos. Nicht nutzbare<br />
Restmenge und Anreicherung von Feinteil, nicht zu empfehlen<br />
pellets 1|<strong>2024</strong> 11
Jürgen Kern (links), geschäftsführender Vorstand<br />
der Baugenossenschaft Familienheim<br />
Lörrach, und Peter Merten, zuständig für die<br />
technische Haus- und Wohnungsverwaltung<br />
der Baugenossenschaft, stehen auf dem 45<br />
Kubikmeter fassenden <strong>Pellets</strong>peicher.<br />
Foto: Klaus W. König<br />
Seit 10 Jahren<br />
heimische, nachhaltige<br />
und günstige Wärme<br />
Die Baugenossenschaft Familienheim<br />
Lörrach eG hat nach und nach<br />
ihre großen Mehrfamilienhäuser<br />
energetisch saniert und auf den klimafreundlichen<br />
Brennstoff Holzpellets<br />
umgestellt. Dabei wurden unter<br />
anderem die Heizzentralen modernisiert<br />
und große unterirdische Holzpelletspeicher<br />
gebaut. Nach einem<br />
erfolgreichen Pilotprojekt in Weil am<br />
Rhein war ein Objekt in Lörrach, im<br />
Südwesten Baden-Württembergs, an<br />
der Reihe. 2014 wurde die Anlage fertiggestellt,<br />
sie liefert bis heute kostengünstige<br />
Wärme.<br />
12 pellets 1|<strong>2024</strong><br />
Unterirdische Speicherbehälter erfreuen<br />
sich zunehmender Beliebtheit,<br />
gerade bei Modernisierung von großen,<br />
bisher mit Gas betriebenen Heizanlagen<br />
– wie in Lörrach. „Wo hätten<br />
wir den Brennstoff unterbringen sollen,<br />
wenn nicht im unterirdischen Lagerbehälter“,<br />
fragt Jürgen Kern, geschäftsführender<br />
Vorstand, verantwortlich für<br />
die energetische Sanierung von großen<br />
Mehrfamilienhäusern aus dem<br />
Bestand der Baugenossenschaft.<br />
Modernisierung<br />
Um unabhängig von fossilen Brennstoffen<br />
und Lieferungen aus dem Ausland<br />
zu sein und den Vorgaben des<br />
damals geltenden Erneuerbare-<br />
Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden-Württemberg<br />
zu genügen, hatte<br />
der Vorstand der Baugenossenschaft<br />
Familienheim Lörrach beschlossen,<br />
bei anstehenden Modernisierungen<br />
Holzpelletheizungen einzubauen.<br />
„Hauswarte müssen gut geschult werden,<br />
eine Fachfirma muss die Anlagen<br />
betreuen, um sie ordentlich in Betrieb<br />
zu halten“, sagt der Hochbautechniker<br />
und Energieberater Peter Merten, bei<br />
der Baugenossenschaft zuständig für<br />
die technische Haus- und Wohnungsverwaltung.<br />
Seine Erfahrung mit dem Holzbrennstoff<br />
stammt überwiegend aus dem erfolgreichen<br />
Umbau eines Mehrfamilienhauses<br />
mit 30 Wohnungen in Weil<br />
am Rhein in der Zeit von 2012 bis 2014.<br />
Seit 2013 wurde bei einem vergleichbaren<br />
Objekt, Baujahr 1956 mit 30 Wohnungen<br />
in Lörrach, die energetische<br />
Sanierung auf zwei Bauabschnitte verteilt.<br />
In der zweiten Phase 2018 erhielt<br />
die Gebäudefassade ein Wärmedämm-<br />
Verbundsystem und eine Balkonsanierung.<br />
In der ersten Phase wurde unter<br />
anderem die Heiztechnik im Grundlastbetrieb<br />
vom fossilen Gas auf klimafreundliche<br />
Holzpellets umgestellt – in<br />
Betrieb seit Juli 2014.<br />
Die Wärme wird im Mehrfamilienhaus<br />
für Heizung und Warmwasserbereitung<br />
benötigt. Die Mieter zahlen seitdem<br />
40 bis 50 Prozent weniger Nebenkosten.<br />
„Heizkosteneinsparung<br />
und gleichzeitiger Klimaschutz waren
Best Practice<br />
ein Hauptmotiv“, begründet Kern die<br />
Umstellung von Gas auf <strong>Pellets</strong>. Dem<br />
diplomierten Immobilien- und Volkswirt<br />
geht es aber um mehr: „Die politische<br />
Gefahr von Lieferengpässen und<br />
Preisdiktaten bei Gas und die volkswirtschaftliche<br />
Komponente der Wertschöpfung<br />
in der Region ist uns bei<br />
der Wahl des Brennstoffs ebenso<br />
wichtig. Darüber hinaus haben wir einen<br />
klaren Preisvorteil, durch den sich<br />
die anfänglich höhere Investition<br />
schnell bezahlt macht.“<br />
Im April 2016 lagen die Kosten für Gas<br />
mit 6,45 Cent pro Kilowattstunde<br />
durchschnittlich 39 Prozent über Holzpellets<br />
(4,63 Cent). 2023 kostete Gas<br />
11,46 Cent, Holzpellets lagen bei 7,8<br />
Cent pro Kilowattstunde. Der Gasanschluss<br />
wird nach der Umstellung weiter<br />
genutzt für einen neu angeschafften<br />
Brennwertkessel, der bei Bedarf<br />
mit modulierendem Brenner zwischen<br />
43 und 130 Kilowatt arbeitet, um kurzzeitig<br />
Spitzenlast abzudecken. Für die<br />
Grundlast läuft nun ein Holzpelletkessel<br />
mit 80 Kilowatt. Dieser holt sich automatisch<br />
das Brennmaterial aus dem<br />
in den Außenanlagen neu eingebauten<br />
<strong>Pellets</strong>peicher.<br />
Schonende Pelletentnahme<br />
Die Saugturbine des Grundlastkessels<br />
bezieht die <strong>Pellets</strong> durch einen flexiblen<br />
Schlauch vom Austragsystem,<br />
das Teil des Speichers ist. Die mitgesaugte<br />
Luft strömt über einen zweiten<br />
Schlauch zurück in den Pelletbehälter.<br />
Als Austragsystem dient ein vom Speicherhersteller<br />
mitgelieferter Ansaug-<br />
Roboter. Er wandert über die Oberfläche<br />
des Vorrats und entnimmt die<br />
Holzpellets schonend von oben, intervallartig<br />
von der Saugturbine des Heizkessels<br />
gesteuert.<br />
Der Einbauort des Speichers wurde so<br />
gewählt, dass zum Heizkessel eine geringe<br />
Entfernung besteht und Pelletlieferanten<br />
möglichst nah heranfahren<br />
können. Je kürzer und geradliniger die<br />
Austragung, desto schonender für die<br />
<strong>Pellets</strong>. Bei langen Wegen und Kurven<br />
vom LKW zum Lager und vom Lager<br />
zum Kessel entstehen viel Pelletbruch<br />
und Feinanteil. Dann steigt der Wartungsbedarf<br />
im gesamten System. Der<br />
Einstieg in den Speicher von oben ist<br />
möglich, allerdings nicht ohne mobiles<br />
CO-Messgerät erlaubt. Obwohl der<br />
Behälter mit einer Lüftung versehen<br />
ist, kann Kohlenmonoxid entstehen.<br />
Der unterirdische Behälter mit sechs<br />
Metern Durchmesser besteht aus Betonfertigteilen,<br />
die zum gewünschten<br />
Termin geliefert, mit einem Kran versetzt<br />
und innerhalb weniger Stunden<br />
vom Hersteller vor Ort fertig montiert<br />
wurden.<br />
Weshalb Holzpellets?<br />
Die Entscheidung gegen Hackschnitzel<br />
und für <strong>Pellets</strong> fiel hier aufgrund<br />
der kompakten Bauform des Kessels<br />
und Lagerbehälters, aber auch wegen<br />
des geringen Wartungsaufwands.<br />
Hackschnitzel bedeuten zwar günstigere<br />
Brennstoffkosten, hätten bei diesem<br />
Objekt in Lörrach allerdings auch<br />
deutlich höhere Wartungs- und Baukosten<br />
verursacht – nicht zuletzt durch<br />
das im Vergleich zu <strong>Pellets</strong> dreimal<br />
größere Lagervolumen.<br />
Die Holzpellets werden in Silofahrzeugen<br />
als loses Schüttgut angeliefert<br />
und mit Luftdruck in den Speicher eingeblasen.<br />
Der unterirdische Behälter<br />
fasst 45 Kubikmeter, das entspricht 30<br />
Tonnen Füllgewicht oder 15.000 Liter<br />
Heizöläquivalent. Damit sich die <strong>Pellets</strong><br />
gleichmäßig verteilen, wird über<br />
drei runde Öffnungen mit Stutzen befüllt.<br />
Vorab öffnet der LKW-Fahrer die<br />
rechteckige Einstiegsluke, das Austragsystem<br />
wird nach oben gezogen<br />
und dort während des Einblasens fixiert.<br />
Die Speichergröße in Lörrach ist<br />
so gewählt, dass ein Silofahrzeug, je<br />
nach Typ mit 18 bis 24 Tonnen komplett<br />
entleert werden kann. Das spart<br />
Anfahrtskosten.<br />
Regionale Verfügbarkeit<br />
In Lörrach, am Rand des Südschwarzwalds,<br />
sind Holzprodukte – ob <strong>Pellets</strong>,<br />
Hackschnitzel oder Scheitholz – ein<br />
heimischer Rohstoff. Als Heizmaterial<br />
ist er von Vorteil für Umwelt, Klima,<br />
Wirtschaft und Betriebskosten. Denn<br />
Holz ist nachwachsend und <strong>Pellets</strong><br />
verbrennen daher nahezu CO 2 -neutral.<br />
Heimisches Energieholz trägt zu einer<br />
hundertprozentigen Wertschöpfung<br />
im Inland bei und ist für die Kunden<br />
im mehrjährigen Vergleich preiswerter<br />
zu beziehen als die fossilen Brennstoffe<br />
aus fernen Ländern. Außerdem<br />
besteht nicht das politische Risiko eines<br />
Lieferboykotts, und Unfälle beim<br />
Transport sind weit weniger gefährlich<br />
als bei Öl und Gas. Ein Pelletwerk bei<br />
Freiburg liegt nur eine Lkw-Stunde von<br />
Lörrach entfernt. Die Baugenossenschaft<br />
Familienheim bezieht die Ware<br />
von dort.<br />
•<br />
GT<br />
min. 1250<br />
GOK<br />
Gelände<br />
Entwässerungsleitung<br />
HT-Rohr DN 50<br />
Pelletkessel<br />
Bemessungsgrundwasserstand<br />
Ø 600 800 x 800<br />
Spiralschlauch für<br />
Pelletförderung<br />
Maulwurf<br />
6000-E3<br />
Entwässerungsleitung<br />
HT-Rohr DN 40<br />
Lüftung<br />
DN 200<br />
Leerrohr DN 200<br />
mit Gefälle zum Haus<br />
Steuerkabel<br />
Saugltg.<br />
Ø 50 mm<br />
Rückluftltg.<br />
Ø 50 mm<br />
R min.<br />
1000 mm<br />
MW<br />
Steuerung<br />
Quelle: Mall<br />
Ø 5600<br />
Ø 6000<br />
Leitungslänge max. 10 m von Außenkante <strong>Pellets</strong>peicher bis Anschluss Pelletkessel<br />
oder nach Angabe des Kesselherstellers<br />
pellets 1|<strong>2024</strong> 13
In den Freiburger Sonnenhöfen<br />
werden 120 Wohnungen mit<br />
Wärme aus Holzpellets versorgt.<br />
120 Wohnungen<br />
mit Holzpellets versorgt<br />
Erneuerbare Energien sind in der<br />
Wärmeversorgung des kommunalen<br />
Wohnungsbaus längst angekommen.<br />
Dass man auch große Wohnanlagen<br />
problemlos über technisch ausgereifte<br />
Pelletheizungsanlagen mit<br />
Wärme versorgen kann, zeigt das<br />
Wohnbauprojekt Sonnenhöfe im badischen<br />
Freiburg.<br />
Die Sonnenhöfe sind seit 2016 als<br />
neues, architektonisch und bautechnisch<br />
gehobenes Stadtquartier mit einer<br />
Gesamtwohnfläche von mehr als<br />
10.000 Quadratmetern in zentrumsnaher<br />
Wohnlage in Freiburg entstanden.<br />
Es handelt sich um vier Häuser mit insgesamt<br />
120 Wohnungen. Der letzte von<br />
drei Bauabschnitten wurde 2020 fertiggestellt.<br />
In den Gebäuden sind Pelletanlagen<br />
installiert: in Haus A und B Pelletkessel<br />
mit einem Leistungsbereich<br />
von 120 Kilowatt (kW) und in Haus C, D<br />
und E jeweils zwei Pelletkessel in Kaskade<br />
mit je 70 kW (Gesamt 140 kW).<br />
Die Siloanlagen zur Lagerung der <strong>Pellets</strong>,<br />
im Projekt Sonnenhöfe in großem<br />
Maßstab umgesetzt, wurden in Abstimmung<br />
mit dem zuständigen Ingenieurbüro<br />
geplant. Aus den Maßaufnahmen<br />
vor Ort ist anschließend am<br />
Computer ein komplettes 3D-Modell<br />
der Anlage entstanden. Die Lager haben<br />
eine Gesamtkapazität von rund<br />
100 Tonnen (t) Holzpellets, die sich wie<br />
folgt verteilt: Haus A 19 t, Haus B 20 t,<br />
Haus C 27 t, Haus D + E 33 t.<br />
Blick ins Detail – Haus D und E<br />
In den Häusern A, B und C wurde die<br />
zentrale Wärmeversorgung analog zu<br />
Haus D und E umgesetzt. Hier entstand<br />
jedoch die größte Lagerkapazität.<br />
Die Lagerkapazität von 33 t verteilt<br />
sich dort auf vier Gewebesilos. Damit<br />
sollte bei einer optimalen Raumausnutzung<br />
ein maximales Lagervolumen<br />
erreicht werden, um die Zahl der<br />
Brennstofflieferungen auf ein Minimum<br />
zu reduzieren. Zudem sollten die<br />
beiden Pelletkessel von allen vier Gewebesilos<br />
versorgt werden können.<br />
Durch Einsatz eines Zwischenbehälters<br />
ist es möglich, alle vier Gewebesilos<br />
mit den beiden Pelletkesseln zu<br />
kombinieren. Der Zwischenbehälter<br />
wird jeweils mit einer Förderspirale aus<br />
einem Lagersilo befüllt. Da jedes Ge-<br />
Die Lager für große Wohnanlagen müssen gut und individuell geplant werden.<br />
14 pellets 1|<strong>2024</strong>
Best Practice<br />
webesilo mit einem Leermelder ausgestattet<br />
ist, erfolgt die Weiterschaltung<br />
auf das nächste Silo, sobald ein<br />
festgelegter Füllstand erreicht ist. An<br />
der zentralen Heizungssteuerung werden<br />
die vier Leermelder visualisiert.<br />
Dies ermöglicht dem Hausmeister einen<br />
schnellen Überblick über den Pelletbestand.<br />
Die Sonnenhöfe sind ein Beispiel für<br />
die Umsetzbarkeit von großen Wärmeversorgungskonzepten,<br />
die auf<br />
Holzpellets basieren. Für Bauträger,<br />
Planer und Handwerk ist Zeit bei der<br />
Umsetzung von Wärmekonzepten immer<br />
ein wichtiger Faktor. Die Montagezeit<br />
für das Volumen von 33 t Lagerkapazität<br />
in den Häusern D und E<br />
betrug nur rund drei Tage. In dieser<br />
Zeit wurden die Silos aufgebaut, Befüllleitungen<br />
und Spirale verlegt sowie<br />
alles elektrisch verkabelt.<br />
Wohnungsbau- oder Gewerbeprojekte<br />
beginnen oft im oberen Bereich<br />
des Pelletkessel-Leistungsspektrums<br />
bis 50 kW. Die Zahl der „Großprojekte“<br />
ab 50 kW beträgt in Deutschland rund<br />
1000 pro Jahr. Das zeigt, dass die Pelletbranche<br />
sehr wohl in der Lage ist,<br />
auch sehr große Leistungsanforderungen<br />
technisch zu realisieren.<br />
Tonnenweise Holzpellets<br />
Bei Angeboten und Projektierungen<br />
gibt es anfangs oft Vorbehalte über den<br />
hohen Lagerbedarf für den Brennstoff<br />
Holzpellets. Das Lager muss im Zusammenspiel<br />
der Faktoren Fassungsvermögen,<br />
Nutzvolumen und Nennleistung<br />
Empfohlenes Lagervolumen bzw. Fassungsvermögen in Abhängigkeit<br />
von der Nennleistung der Heizanlage<br />
der Heizanlage individuell dimensioniert<br />
werden. Ziel ist es, möglichst Komplettladungen<br />
unterzubringen. Im praktischen<br />
Betrieb geht es darum, zu<br />
jedem Zeitpunkt die Versorgungssicherheit<br />
bei der Brauch- und Trinkwasserversorgung<br />
zu erbringen.<br />
Gewebesilos als Alternative<br />
zur Bunkerlagerung<br />
In den Sonnenhöfen wurden zur Lagerung<br />
insgesamt 14 vorgefertigte und<br />
individuell angepasste Gewebesilos<br />
verbaut. Die Entnahme der <strong>Pellets</strong> erfolgt<br />
bei allen Silos durch eine Spiralförderanlage<br />
mit Absaugpunkt.<br />
Silo-Qualitäten am Markt lassen sich<br />
mit dem Zertifizierungsprogramm „Industriell<br />
gefertigte Pelletlagerung<br />
beim Endkunden“ der DIN Certco unterscheiden.<br />
Die unabhängige Zertifizierungsstelle<br />
untersucht anhand von<br />
Prüfkriterien, wie Brandschutz, Feuchteschutz<br />
oder Statik, ob sich ein Gewebesilo<br />
für die Lagerung von Holzpellets<br />
eignet. Um das Gütezeichen<br />
„DIN geprüft“ zu erhalten, müssen Hersteller<br />
sicherstellen, dass bei der Befüllung<br />
keine Feuchtigkeit in das Pelletlager<br />
eindringt. Im Pelletlager darf<br />
kein Kondenswasser auftreten, da <strong>Pellets</strong><br />
durch Feuchtigkeit aufquellen und<br />
dann unbrauchbar sind. Hohe Anforderungen<br />
werden auch an das Gewebe<br />
selbst gestellt. Sowohl der Silokorpus<br />
als auch der integrierte<br />
Prallschutz müssen beispielsweise antistatisch<br />
sein.<br />
•<br />
Quelle: Deutsches Pelletinstitut (<strong>DEPI</strong>)<br />
Einfüllstutzen für die Anlieferung des Brennstoffs.<br />
Zur Lagerung des Brennstoffs wurden 14 Gewebesilos verbaut.<br />
Fotos: A.B.S. Silo- und Förderanlagen<br />
pellets 1|<strong>2024</strong> 15
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