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Die Waermewende

Policy-Paper zur kommunalen Wärmewende von Scientists for Future

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Lösungen auch auf der Ebene von Quartieren gesucht werden. Sind z.B. Wärmequellen

vorhanden, mit denen mehrere Gebäude beheizt werden können,

dann bedarf es einer integrierten Planung, welche Gebäude dies sein können

und welche Sanierungsarbeiten ggf. innerhalb einzelner Gebäude sinnvoll

oder gar notwendig wären. Mögliche Wärmequellen könnten z.B. Unternehmen

mit Abwärme, Abwassersysteme u.a.m. sein.

Der Vorteil von Quartierskonzepten ist die Vernetzung von Erzeugern und

Verbrauchern von Wärme, um ein Quartier aus erneuerbaren Energien zu

versorgen. Es ist deshalb Aufgabe der Kommunen, die Wärmewende nicht

nur auf der Ebene einzelner Gebäude zu sehen, sondern Sanierungsmaßnahmen

und die in der kommunalen Wärmeplanung vorgesehene Wärmeversorgung

im Quartier aufeinander abzustimmen.

Die Evaluierung des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ zeigt in

der Analyse von 84 Quartierskonzepten, dass diese am häufigsten auf die

bauliche Sanierung zum Zwecke des Klimaschutzes zielen (Heinrich,

Langreder, Lang, Falkenberg & Meißner, 2019). Dabei stehen die bauliche Sanierung

und die Frage der Versorgung mit möglichst erneuerbarer Wärme

gleichermaßen im Mittelpunkt. Wesentliche Hemmnisse sind die hohen Kosten

und folglich die Frage der Finanzierbarkeit.

Eine wesentliche Aufgabe des Sanierungsmanagements besteht deshalb darin,

die Hausbesitzenden bei der Planung kosteneffizienter Maßnahmen und

deren Finanzierung zu unterstützen. Erster Schritt ist dabei, Kostensenkungspotenziale

zu erschließen, die sich aus der Durchführung einer großen Zahl

von Sanierungsprojekten im gleichen Quartier ergeben. Gemeinsame Ausschreibungen

und die Vergabe großer Aufträge motivieren nicht nur zusätzliche

Anbieter, sondern führen oft auch zu günstigeren Angeboten. Der

zweite Schritt ist, einen guten Überblick über die jeweils aktuelle Fördermittelsituation

zu erarbeiten und zu ermitteln, welche Fördermittel sich z.B. kombinieren

lassen. Neben dem Bundesprogramm Effiziente Gebäude kommen

hier KfW-Programme und ggf. auch die Initiierung von Projekten der Nationalen

Klimaschutzinitiative (NKI) in Frage.

Es wurde auch schon vorgeschlagen, den schlechten Sanierungszustand von

Gebäudebeständen als „städtebaulichen Missstand“ einzustufen und diesen

mit mangelndem Klimaschutz zu begründen, was baurechtlich zulässig sei

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