Die Waermewende
Policy-Paper zur kommunalen Wärmewende von Scientists for Future
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Lösungen auch auf der Ebene von Quartieren gesucht werden. Sind z.B. Wärmequellen
vorhanden, mit denen mehrere Gebäude beheizt werden können,
dann bedarf es einer integrierten Planung, welche Gebäude dies sein können
und welche Sanierungsarbeiten ggf. innerhalb einzelner Gebäude sinnvoll
oder gar notwendig wären. Mögliche Wärmequellen könnten z.B. Unternehmen
mit Abwärme, Abwassersysteme u.a.m. sein.
Der Vorteil von Quartierskonzepten ist die Vernetzung von Erzeugern und
Verbrauchern von Wärme, um ein Quartier aus erneuerbaren Energien zu
versorgen. Es ist deshalb Aufgabe der Kommunen, die Wärmewende nicht
nur auf der Ebene einzelner Gebäude zu sehen, sondern Sanierungsmaßnahmen
und die in der kommunalen Wärmeplanung vorgesehene Wärmeversorgung
im Quartier aufeinander abzustimmen.
Die Evaluierung des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ zeigt in
der Analyse von 84 Quartierskonzepten, dass diese am häufigsten auf die
bauliche Sanierung zum Zwecke des Klimaschutzes zielen (Heinrich,
Langreder, Lang, Falkenberg & Meißner, 2019). Dabei stehen die bauliche Sanierung
und die Frage der Versorgung mit möglichst erneuerbarer Wärme
gleichermaßen im Mittelpunkt. Wesentliche Hemmnisse sind die hohen Kosten
und folglich die Frage der Finanzierbarkeit.
Eine wesentliche Aufgabe des Sanierungsmanagements besteht deshalb darin,
die Hausbesitzenden bei der Planung kosteneffizienter Maßnahmen und
deren Finanzierung zu unterstützen. Erster Schritt ist dabei, Kostensenkungspotenziale
zu erschließen, die sich aus der Durchführung einer großen Zahl
von Sanierungsprojekten im gleichen Quartier ergeben. Gemeinsame Ausschreibungen
und die Vergabe großer Aufträge motivieren nicht nur zusätzliche
Anbieter, sondern führen oft auch zu günstigeren Angeboten. Der
zweite Schritt ist, einen guten Überblick über die jeweils aktuelle Fördermittelsituation
zu erarbeiten und zu ermitteln, welche Fördermittel sich z.B. kombinieren
lassen. Neben dem Bundesprogramm Effiziente Gebäude kommen
hier KfW-Programme und ggf. auch die Initiierung von Projekten der Nationalen
Klimaschutzinitiative (NKI) in Frage.
Es wurde auch schon vorgeschlagen, den schlechten Sanierungszustand von
Gebäudebeständen als „städtebaulichen Missstand“ einzustufen und diesen
mit mangelndem Klimaschutz zu begründen, was baurechtlich zulässig sei
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