Die Waermewende
Policy-Paper zur kommunalen Wärmewende von Scientists for Future
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Welches sind die rechtlichen Grundlagen der kommunalen
Wärmeplanung?
Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes, das zum 01.01.2024 in Kraft getreten
ist, schreibt vor, dass für alle Kommunen in Deutschland kommunale
Wärmepläne erstellt werden müssen. Da der Bund aufgrund der föderalen
Struktur Deutschlands die Kommunen nicht direkt verpflichten kann (Agora
Energiewende, 2019, S. 27), sind die Länder verpflichtet, eine entsprechende
Umsetzung des Bundesgesetzes in Landesrecht durchzuführen. Einige Bundesländer
haben bereits Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung erlassen,
beispielsweise Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg
und Hessen.
Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes sieht vor, dass Kommunen mit mehr
als 100.000 Einwohner*innen bis zum 30.06.2026 einen kommunalen Wärmeplan
vorlegen müssen. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner*innen
haben bis zum 30.06.2028 Zeit, einen entsprechenden Wärmeplan zu
erstellen. Die Länder haben die Möglichkeit, ein vereinfachtes Verfahren für
besonders kleine Kommunen zu definieren. Die Wärmeplanung hat dabei immer
den folgenden Grundaufbau und umfasst:
‣ den Beschluss über die Durchführung der Wärmeplanung
‣ die Bestandsanalyse nach § 15
‣ die Potenzialanalyse nach § 16
‣ die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios nach § 17
‣ die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
nach § 18 sowie die Darstellung der Wärmeversorgungsarten
für das Zieljahr nach § 19 und
‣ die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen,
die innerhalb des beplanten Gebiets zur Erreichung des
Zielszenarios beitragen sollen, nach § 20.
In Gebieten mit geringer Wärmedichte kann durch eine so genannte Eignungsprüfung
nach § 14 quasi im Schnellverfahren die Eignung für ein
Wärme- oder Wasserstoffnetz ausgeschlossen werden. In diesem Fall kann
ein verkürztes Verfahren ohne vollständige Bestandsanalyse für das Gebiet
durchgeführt werden.
Durch das Wärmeplanungsgesetz und seine Umsetzung in Landesrecht in
den Bundesländern wird die kommunale Wärmeplanung zur Pflichtaufgabe
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