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Die Waermewende

Policy-Paper zur kommunalen Wärmewende von Scientists for Future

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Welches sind die rechtlichen Grundlagen der kommunalen

Wärmeplanung?

Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes, das zum 01.01.2024 in Kraft getreten

ist, schreibt vor, dass für alle Kommunen in Deutschland kommunale

Wärmepläne erstellt werden müssen. Da der Bund aufgrund der föderalen

Struktur Deutschlands die Kommunen nicht direkt verpflichten kann (Agora

Energiewende, 2019, S. 27), sind die Länder verpflichtet, eine entsprechende

Umsetzung des Bundesgesetzes in Landesrecht durchzuführen. Einige Bundesländer

haben bereits Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung erlassen,

beispielsweise Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg

und Hessen.

Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes sieht vor, dass Kommunen mit mehr

als 100.000 Einwohner*innen bis zum 30.06.2026 einen kommunalen Wärmeplan

vorlegen müssen. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner*innen

haben bis zum 30.06.2028 Zeit, einen entsprechenden Wärmeplan zu

erstellen. Die Länder haben die Möglichkeit, ein vereinfachtes Verfahren für

besonders kleine Kommunen zu definieren. Die Wärmeplanung hat dabei immer

den folgenden Grundaufbau und umfasst:

‣ den Beschluss über die Durchführung der Wärmeplanung

‣ die Bestandsanalyse nach § 15

‣ die Potenzialanalyse nach § 16

‣ die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios nach § 17

‣ die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete

nach § 18 sowie die Darstellung der Wärmeversorgungsarten

für das Zieljahr nach § 19 und

‣ die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen,

die innerhalb des beplanten Gebiets zur Erreichung des

Zielszenarios beitragen sollen, nach § 20.

In Gebieten mit geringer Wärmedichte kann durch eine so genannte Eignungsprüfung

nach § 14 quasi im Schnellverfahren die Eignung für ein

Wärme- oder Wasserstoffnetz ausgeschlossen werden. In diesem Fall kann

ein verkürztes Verfahren ohne vollständige Bestandsanalyse für das Gebiet

durchgeführt werden.

Durch das Wärmeplanungsgesetz und seine Umsetzung in Landesrecht in

den Bundesländern wird die kommunale Wärmeplanung zur Pflichtaufgabe

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