Die Waermewende
Policy-Paper zur kommunalen Wärmewende von Scientists for Future
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Kostenvorteile durch sehr hohe Anschlussquoten, da sie durch ihre lokale
Verwurzelung Bürgerinnen und Bürger besonders gut erreichen. So können
auch im ländlichen Raum Wärmenetze wirtschaftlich betrieben werden.
Wenn eine Kommune ihren Bürgerinnen und Bürgern also möglichst rasch
möglichst viel erneuerbare Wärme zu möglichst günstigen Preisen zur Verfügung
stellen will, dann schafft sie in der kommunalen Wärmeplanung hierfür
die planerischen Grundlagen. Die Wärmeplanung informiert die Bürger*innen,
welche Optionen sie am eigenen Wohnort für die Wärmeversorgung haben,
ob es sich lohnt, auf den Bau eines Wärmenetzes zu warten oder ob sie
sich um eine regenerative Heizungslösung im eigenen Haus kümmern müssen.
Was ist die Kommunale Wärmeplanung?
Eine kommunale Wärmeplanung legt die Grundlage für die lokale Wärmewende
in der Kommune und die Transformation hin zu einer möglichst vollständig
auf erneuerbaren Energien basierenden Wärmeversorgung. Ein nach
dem Wärmeplanungsgesetz erstellter kommunaler Wärmeplan enthält dabei
Analysen zum Bestand und aktuellen Wärmebedarf, zu den vorhandenen
Wärmepotentialen, sowie ein Zielszenario für eine klimagerechte Wärmeversorgung
mit einer Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
und eine Umsetzungsstrategie (Die Bundesregierung, 2023).
Der Wärmeplan ist ein integraler Bestandteil der Klimaschutzplanung, mit der
die Entwicklung der Kommune zur Treibhausgasneutralität gesteuert wird.
Der Wärmeplan beschreibt in der Bestandsanalyse (§15 WPG) den gegenwärtigen
Stand der Wärmeversorgung der Kommune. Grundlage einer guten
Wärmeplanung ist eine maßstabsgetreue Karte der jeweiligen Kommune, die
folgende Flächennutzungen und Merkmale enthält: Bebauungsstruktur, also
Wohngebäude und Gewerbebetriebe und ihre Wärmebedarfe oder -verbräuche
sowie die genutzten Energieträger, die Lage der für die Wärmeversorgung
wichtigen Netze für Fernwärme, Erdgas und Nahwärme. In der Potentialanalyse
(§16 WPG) sind nutzbare Wärmequellen verzeichnet, wie Industrie-
oder Gewerbebetriebe, die Abwärme abgeben können und Klärwerke,
Abwasserkanäle oder als Wärmequelle geeignete Gewässer. Weiter sollte er
Flächen ausweisen, die für das Niederbringen geothermischer Bohrungen
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