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Fremd im eigenen Land

Untersuchung der Rückkehr von Arbeitsemigrant:innen von Deutschland nach Spanien, im Anhang Interviews auf Spanisch (nicht von Tandem Fundazioa)

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-9<br />

- Hilfen zum Aufbau einer wirksamen Arbeitsverwaltung, i-nsbesondere<br />

Arbeitsmarktbeobachtutrg, Arbeitsvermittlung und<br />

Arbe its 1os envers icherung<br />

- Aus- und Fortbildungsmassnahmen für eine qualifizierte THtigkeit<br />

<strong>im</strong> Heirnatland<br />

- Einsatz von Kapitalhilfe und technischer Hilfe zur Unterstützung<br />

von Programmen der RückkehrfUrderung<br />

- FUrderung von Investitionen deutscher Firmen bzw. von<br />

joint-ventures deutscher nit auslándischen Firmen<br />

- Sonstige KooperationsmUglichkeiten mit deutschen Unternehmen/Unternehmensverbánden<br />

bzw. Gewerkschaften<br />

- FUrderung von rückkehrbezogenen wirtschaftlichen Selbsthilfeinitiativen<br />

auslándischer Arbeitnehmer in Form von<br />

Betriebsgründungen und -erweiterungen in den He<strong>im</strong>atlándern<br />

- Hilfen zur Schaffung von Arbeitsplátzen durch Einkauf oder<br />

Beteiligung an einem Fonds<br />

3. Flankierende Massnahmen<br />

a) operationen deutscher und auslándischer<br />

Banken<br />

b)Hilfen <strong>im</strong> Bereich des Bau- und Prárniensparens<br />

c)Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen und Schulzeugnissen<br />

d) Sonstige Hilfen zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft<br />

des He<strong>im</strong>atlandes für die Arbeitnehmer und ihre Fami-1ien<br />

e)Hilfen zur FUrderung der Arbeitsaufnahme nach Par. 55 ArbeitsfUrderungsgesetz<br />

(AFG) und der Anordnung des Verwaltungsrates<br />

der Bundesanstalt für Arbeit zur FUrderung der<br />

Arbeitsaufnahme in Einzelfá11en<br />

4 . RückkehrfUr<br />

Ñach d-en bestehenden Abkommen kUnnen auslándische Arbeitnehmer,<br />

die nach einer BeschHftigung in der Bundesrepublik<br />

Deutschland arbeitslos in ihr He<strong>im</strong>atland zurückkehren, die<br />

Leistungen der dortigen Arbeitslosenversicherung erhalten,<br />

die bis zu einer Hüchstdauer von sechs Monaten von der<br />

Bundesanstalt für Arbeit erstattet werden. Die Regelungen<br />

sind nicht geeignet, die Rückkehr ausl-ándischer Arbeitnehmer<br />

in ihr He<strong>im</strong>atland zLt fUrdern und die auslHndischen Arbeitsverwaltungen<br />

zu veranlassen, zurückgekehrte Arbeiter<br />

in Arbeit zu vermitteln.<br />

Die geltenden und etwaige künftige Abkommen sollten deshalb<br />

zu Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik und RückkehrfUrderung<br />

ausgebaut und finanzielle Hilfen ggf. auch für den<br />

Fa11 vorgesehen werden, dass der arbeitslose Rückkehrer <strong>im</strong><br />

Heinatland in eine Dauerbescháftigung vermittelt wird oder<br />

an einer betriebsbezogenen Bildungsmassnahme teiln<strong>im</strong>mt, die<br />

in eine Dauerbescháftigung einmündet." (24-36+37+38)<br />

Dazu kommt, dass durch die EWG-Erweiterung nach einer Anpassungszeit<br />

von 5 bis 1 0 Jahren die MUglichkeit zum Wiederaufleben<br />

der ArbeitskrHftewanderung gegeben ist (E1 País , 10.12.<br />

1978) und damit das Emigrations- und Remigrationsproblem<br />

neue Aktualitát bekommt.<br />

Gleichzeitig liegt es nahe, den rFa11 Spanienf als Mode11<br />

für den zu erwartenden Verlauf der Rückkehrbewegung bei 'jüngeren'<br />

Emigrantenlándern, wie der Türkei und Jugoslawien, zD<br />

nehmen und daraus <strong>im</strong> Rahrnen des MUglichen Voraussagen abzuleiten.<br />

Die oben aufgeführten und andere verwaltungsmássige und aus-

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