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Fremd im eigenen Land

Untersuchung der Rückkehr von Arbeitsemigrant:innen von Deutschland nach Spanien, im Anhang Interviews auf Spanisch (nicht von Tandem Fundazioa)

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Ergánzend d?zu der Ministerialerlass vom 30.2.1975 [98),<br />

der ein Recht auf Leistungen aus dem Nationalen Arbditsschutzfonds<br />

begründet, wenn die sozialversicherung nichts<br />

zahlt. Dazu muss frühestens 2 wochen und spátesteñs z lvlonate<br />

nach der Rückkehr der Antrag gestellt werden.<br />

3.2.2. Zustándigkeitsverteilung<br />

Die Beziehungen zwischen verwaltung und Rückkehrern waren<br />

auch wáhrend des Franco-Reg<strong>im</strong>es nicht eitel sonnenschein,<br />

ryie einige Klagen eines Beamten der Agre gaduria<br />

Laboral (64-1s!l-1n Boñ4 [ber die tJnzufriedenñeiI, GeriñgschHtzung<br />

von Althergebrachtem und verworreneé preiheitsstreben<br />

zeigen. und wenn er auch meint, "unsere verwaltung,<br />

trotz aLler bestehenden schwierigkeiten in stándiger<br />

Berührung mit der Wirklichkeit ...,''(64-157), scheinen<br />

ihn einige Verbesserungen unausweichlich: "Uns erscheint<br />

die schaffung von Diensten auf provinzebene in<br />

spanien grundlegend, die eine sorgfá1tige und auf den EinzelfaTl<br />

eingehende Behandlung gegenüber dem Rückkehrer<br />

e-r1auben, da dieser in Allgemeinen gegenüber seiner 0ffentlichen<br />

verwaltung sehr anspruchivórL zu sein pflegt,<br />

zumindest in den ersten Monaten des Aufenthalts iñ seinem<br />

<strong>Land</strong> ..." (64-141). Die Frage liegt nahe, ob er nach<br />

einigen Monaten des tKommen sie morgen wieder' und 'wir<br />

sind da nicht zustándig' seine Anspiuche wieder resigniert<br />

herunter setzt.<br />

schon am 7.12.1965 war durch Erlass (B-14s+146) eine für<br />

die Mi-gration zustándige Abteilung in der Dirección Naciona1<br />

de Previsi-ón (sozialversicherungsleitung) gebildet<br />

worden. Den Arbeitsinspektoren war es auch Zur-Aufgabe gemacht<br />

worden, die Rückkehrbewegungen und -bedingunfen zu<br />

beobachten (8-255).<br />

Mit betrHchtlicher verspHtung gegenüber der ersten bedeutenden<br />

Rückkehrwelle 1 967 / 68-wuráen diese Massnahmen<br />

durch die Bildung einer Abteilung tsección de Asistencia<br />

a1 Retornador durch den Ministerialerlass vom 14.10.1974<br />

(9al ergánzt, der die folgenden Tátigkeitsbereiche vorsah:<br />

a) Information über Rückkehr<br />

b) rt I' vorhandene Arbeitspl átze<br />

c) Einzelfallhilfe<br />

d) Unterstützung bei Wohnungserwerb, Kreditgewáhrung,<br />

Kooperat ivenb i ldung<br />

Die Hilfen zur beruflichen wiedereingliederung wurden in<br />

die Ausbildungszentren 'sta. María dé Europa' in 0rense<br />

und 'casa de América' in vigo gelegt und mit der Dirección<br />

General de Promoción Social und der ppo abgest<strong>im</strong>mt.<br />

sehen wir uns die THtigkeitsbereiche der Réirre nach an.<br />

3.2.3. Information und Beratung<br />

Es gibt detaillierte P1áne, die die Einbindung eines Beratungssystems<br />

in eine nationale Rückkehrerpolitik behande1n.<br />

Einer davon ist der folgende (4s/1976 MH.rz-1} ff .<br />

-<br />

)<br />

Information über freie für Rückkehrer geeignete ArbeitsplHtze<br />

:<br />

- eigener nationaler vermittlungsdienst für arbeitssuchende<br />

Rückkehrer, FUrderung von Kooperativenbildung<br />

und Selbstándigmachung

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