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Fremd im eigenen Land

Untersuchung der Rückkehr von Arbeitsemigrant:innen von Deutschland nach Spanien, im Anhang Interviews auf Spanisch (nicht von Tandem Fundazioa)

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Die spanische Forderung, die WidersprUche gegen Entscheidungen<br />

der AuslánderbehUrde (wie Versagung der Aufenthaltserlaubnis<br />

oder Abschiebung) sollten aufschiebende<br />

tr{irkung haben, wird abgelehnt und auf die IVUglichkeit der<br />

Vertretung durch Botschaft und Konsulate hingewiesen;<br />

gleichzeitig lehnten es die deutschen Vertreter ab, so1-<br />

che Ablehnungsbescheide dem spanischen Konsulat/Botschaft<br />

mitzuteilen (98 -45) .<br />

A1s Gegenzug zur restriktiven Auslánderpolitik ist eine<br />

Anweisung des IEE an die Konsulate (62) zu verstehen, die<br />

Spanier in der BRD sollten vor ihrer Rückkehr solange wie<br />

mUglich die ihnen zustehenden Sozialleistungen in Anspruch<br />

nehmen.<br />

5.2.3. Spani-sche Reaktionen auf Forderungen der BRD<br />

Die restriktive Orientierung der Auslánderpolitik der BRD<br />

hat in letzter Zett zu Reaktlonen geführt, die die Ebene<br />

von Expertengespráchen und internen Anweisungen verlassen<br />

haben, wie z.B. die Protestnote der spanischen Regierung<br />

am 11.Oktober bei der EWG (E1 País 19.10.1977), die die<br />

Erschwerung der Familienzusammenführung a1s einen Verstoss<br />

gegen die Menschenrechtserklárung der UNO und die bisherige<br />

Politik des Europarats bezeichnet, sowie eine Protestnote<br />

gegen die Nichtanwendung des Niederlassungsvertrages<br />

in der BRD (Carta de España, Márz 1978-32).<br />

Para11e1 dazu ánderte sich die spanische Haltung gegenüber<br />

den in Spanien bescháftigten Auslándern: "Die unglaubliche<br />

Freigiebigkeit, die der spanische Staat bei<br />

der Erteilung von Arbeitserlaubnissen an AuslHnder an<br />

den Tag 1egt, steht angesichts der gegenwártigen Lage<br />

auf unserem Arbeitsmarkt und der Einschránkungetr, denen<br />

unsere Emigration unterworfen wird, in Widerspruch zu dem<br />

in Artikel 'l 1 und 12 des Dekrets 1870 vom 27 .Junt 'l 968<br />

l'lj-edergelegten. " (Nota 3-4)<br />

Dieses Dekret verfügte, dass keine Arbeitserlaubnisse an<br />

Auslánder erteilt werden, wenn in einem Beruf Mangel an<br />

Arbeit herrscht oder <strong>im</strong> Herkunftsland keine Gleichbehandlung<br />

garantiert ist.<br />

Das IEE stellte fest, dass "der LUsung dieser Widersprüchlichkeit<br />

Vorrang eingerHumt werden muss" und fand GehUr.<br />

Nach Anhang II dieser Nota waren<br />

1974 1975 1976 1977<br />

7251 6886 6941 7287 Deutsche in Spani-en <strong>im</strong> Besitz<br />

von Arbeitserlaubnissen.<br />

Aus der Tatsache, dass 1976 nur 24,9 eo dieser Deutschen<br />

zu den Berufsklassen'Leitungskraft, Ingenieur, Flochschulabsolvent,<br />

SachverstHndigerr gehUrten (Anhang IV,V), wird<br />

gefolgert, dass die überwiegende Mehrheit durch Spanier<br />

ersetzt werden kUnnte.<br />

Folge aus dieser Lage und gleichzeitig aus der zunehmenden<br />

Einwanderung von Südamerikanern aus den diktatorisch<br />

beherrschten Lándern nach Spanien war das Dekret Nr.<br />

1874/1gZ 8 vom 2.Juni, das die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis<br />

aneinander koppelt und die Arbeitsaufnahme von<br />

der vorherigen Beantragung eines besonderen Visums <strong>im</strong><br />

Konsulat <strong>im</strong> Herkunftsland abhángig rnacht (wo si-e derzeit<br />

meistens archiviert wird, hUrt man gerüchteweise).

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