08.03.2024 Aufrufe

Rebe und Wein Extra Rebschutz 2024

In Bezug auf den Pflanzenschutz waren die letzten Monate recht turbulent. Zuerst war die Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, auch bekannt unter dem Kürzel SUR, vom Tisch, die besonders den Weinbau getroffen hätte. Kurz darauf wurde auch das geplante Aus für glyphosathaltige Herbizide kassiert. Deutschland hat nun bis Mitte des Jahres Zeit, die hiesige Gesetzeslage anzupassen und darüber zu entscheiden, ob und welche Einschränkungen es beim Einsatz von Glyphosat künftig in Deutschland geben wird. Ein Komplettverbot ist ausgeschlossen. Damit Sie sich in den Irrungen und Wirrungen der Pflanzenschutzmittelzulassungen nicht verheddern, haben die Kollegen des WBI und der LVWO wieder alles Wichtige für die kommende Saison kompakt zusammengetragen.

In Bezug auf den Pflanzenschutz waren die letzten Monate recht turbulent. Zuerst war die Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, auch bekannt unter dem Kürzel SUR, vom Tisch, die besonders den Weinbau getroffen hätte. Kurz darauf wurde auch das geplante Aus für glyphosathaltige Herbizide kassiert. Deutschland hat nun bis Mitte des Jahres Zeit, die hiesige Gesetzeslage anzupassen und darüber zu entscheiden, ob und welche Einschränkungen es beim Einsatz von Glyphosat künftig in Deutschland geben wird. Ein Komplettverbot ist ausgeschlossen. Damit Sie sich in den Irrungen und Wirrungen der Pflanzenschutzmittelzulassungen nicht verheddern, haben die Kollegen des WBI und der LVWO wieder alles Wichtige für die kommende Saison kompakt zusammengetragen.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

...EXTRA REBSCHUTZ...<br />

ERTRAGSANLAGEN, KELTERTRAUBEN, TAFELTRAUBEN, ÖKO-WEINBAU<br />

Diese Mittel stehen <strong>2024</strong><br />

zur Verfügung<br />

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie den aktuellen Stand der zugelassenen Pflanzenschutzmittel für<br />

den <strong>Wein</strong>bau (Stand: 3. Januar <strong>2024</strong>). Aktuelle Zulassungen gibts auch online unter www.bvl.b<strong>und</strong>.de.<br />

In den nachfolgenden Tabellen<br />

ist der Stand der Zulassung<br />

der Pflanzenschutzmittel<br />

im <strong>Wein</strong>bau mit den dazugehörigen<br />

Indikationen (Schaderregern)<br />

zusammengestellt. Die<br />

Daten basieren auf Angaben des<br />

B<strong>und</strong>esamtes für Verbraucherschutz<br />

<strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit<br />

(BVL) vom 3. Januar 2023.<br />

Für alle Pflanzenschutzmitteltabellen<br />

gilt: Keine Gewähr für die<br />

Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit<br />

der Angaben. Für die Anwendung<br />

der genannten Pflanzenschutzmittel<br />

sind die Anwendungsbedingungen<br />

<strong>und</strong> Auflagen zu beachten<br />

<strong>und</strong> einzuhalten. Sie sind in den<br />

jeweiligen Gebrauchsanleitungen<br />

aufgeführt. WBI, LVWO<br />

Sonderfall Tafeltrauben<br />

EINSATZ VON PFLANZEN-<br />

SCHUTZMITTELN IM<br />

TAFEL TRAUBENANBAU<br />

Tafeltrauben mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln,<br />

für die im Tafeltraubenanbau keine Zulassung<br />

vorhanden ist, sind nicht verkehrsfähig. Wenn<br />

Keltertrauben als Tafeltrauben vermarktet werden,<br />

sind diese Vorgaben zu beachten. In den Tabellen<br />

Fungizide, Insektizide <strong>und</strong> Herbizide finden Sie die<br />

informative Spalte, welche Präparate für Tafeltrauben<br />

genehmigt bzw. nicht genehmigt sind.<br />

Bei Tafeltrauben sind nicht alle in den Tabellen aufgeführten<br />

Herbizide zugelassen. Bitte beachten sie<br />

die Anwendungshinweise auf der Packung.<br />

KONTAKT<br />

<strong>Wein</strong>bauberatung<br />

HN: Tel. 07131 / 994-7111, M:<br />

0175 / 2622383; Tel. 07131 /<br />

994-7353, M: 0175 / 2619011<br />

Main-Tauber: Tel. 07931 / 4827-<br />

6332, M: 0171 / 7623278<br />

LB: Tel. 07141 / 144-44917<br />

KA: Tel. 0721 / 936-88400, M:<br />

0175 / 7232543<br />

RA: Tel. 07222 / 381-4522<br />

Ortenau: Tel. 0781 / 8057-206<br />

EM: Tel. 07641 / 451-9132, M:<br />

0175 / 2623256<br />

Breisgau-Hochschwarzwald:<br />

Tel. 0761 / 2187-5828, M: 0162 /<br />

2550675; Tel. 0761 / 21875858,<br />

M: 0162 / 2550680; Tel. 0761 /<br />

2187-5827, M: 0162 / 255 0679<br />

HINWEISE UND ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ZU DEN PFLANZENSCHUTZTABELLEN<br />

Formulierung<br />

Wirkstoffkategorie<br />

Aufwandmenge<br />

Raubmilben<br />

Bienenschutz<br />

Wartezeit<br />

NT-Auflagen<br />

Abstandsauflagen<br />

Sonstige Angaben<br />

AE: Aerosoldose, -flasche, EW: Emulsion, Öl in Wasser (ME=Mikroemulsion), EC: Emulsionskonzentrat, WG: Wasserdispergierbares Granulat, SC: Suspensionskonzentrat,<br />

VP: Verdampfender Wirkstoff, SE: Suspoemulsion, SL: Wasserlösliches Konzentrat, WP: Wasserdispergierendes Pulver, OD: Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat),<br />

DC: Dispersionskonzentrat, CS: Kapselsuspension, SG: Wasserlösliches Granulat<br />

Die Buchstaben bzw. Buchstabenkombinationen (z. B. L oder L/G) geben unterschiedliche Wirkstoffkategorien an <strong>und</strong> dienen der Antiresistenzstrategie bei Fungiziden.<br />

Der Basisaufwand (Basis) ist die Mittelaufwandmenge zum Zeitpunkt des Austriebes pro Hektar (ha). Die Aufwandmenge ist im Verlauf der Vegetationsperiode kontinuierlich an das<br />

Entwicklungsstadium (BBCH) der <strong>Rebe</strong> anzupassen. Das Dosiermodell nach Laubwandfläche (LWF) richtet sich primär an der zu behandelnden Laubwandfläche aus.<br />

BBCH 00-BBCH 61; Austrieb bis Beginn Blüte: Basisaufwand x 1 bis 2; BBCH 61-BBCH 71; Beginn der Blüte bis Fruchtansatz: Basisaufwand x 2 bis 3; BBCH 71-BBCH 75;<br />

Frucht ansatz bis Beeren erbsengroß: Basisaufwand x 3 bis 4; BBCH 75-BBCH 81; Beeren erbsengroß bis Beginn Reife: Basisaufwand x 4<br />

LWF Das Dosiermodell nach Laubwandfläche (LWF) richtet sich primär nach der zu behandelnden Fläche der Laubwand aus <strong>und</strong> nicht nach den BBCH-Stadien.<br />

II Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilben) bzw. relevanter Raubmilben <strong>und</strong> Spinnen eingestuft.<br />

III Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilben) bzw. relevanter Raubmilben <strong>und</strong> Spinnen eingestuft.<br />

B1 Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft. Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.<br />

B2 Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23 Uhr, eingestuft. Es darf außerhalb<br />

dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht.<br />

B3 Aufgr<strong>und</strong> der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet.<br />

B4 Das Mittel wird bis zur höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft.<br />

NN410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum<br />

Schutz von Wildbienen in den Abendst<strong>und</strong>en erfolgen.<br />

Die Wartezeit ist die Zeit zwischen der letzten Anwendung eines Pflanzenschutzmittels <strong>und</strong> der Ernte bzw. der frühestmöglichen Nutzung des behandelten Erntegutes.<br />

F Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen <strong>und</strong>/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung <strong>und</strong> Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. dass die<br />

Festsetzung einer Wartezeit in Tagen nicht erforderlich ist.<br />

NT101 bis NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte<br />

Flächen, Straßen, Wege <strong>und</strong> Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % (NT101), 75 % (NT102) bzw. 90 % (NT103)<br />

eingetragen ist.<br />

NT108 <strong>und</strong> NT109 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte<br />

Flächen, Straßen, Wege <strong>und</strong> Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauffolgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät<br />

erfolgen, das mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % (NT108) bzw. 90 % (NT109) eingetragen ist.<br />

5/10 Gemäß PflSchAnwV § 4a (1) gilt ein Mindestabstand von 10 m zu angrenzenden Gewässern einzuhalten. Abweichend beträgt der einzuhaltende Mindestabstand 5 m, wenn<br />

eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke vorhanden ist. Eine Bodenbearbeitung zur Erneuerung des Pflanzenbewuchses darf einmal innerhalb von Fünfjahreszeiträumen<br />

durchgeführt werden. Der erste Fünfjahreszeitraum beginnt mit dem 08.09.2021.<br />

1) Die Aufbrauchfrist endet 18 Monate nach Zulassungsende (6 Monate für den Verkauf <strong>und</strong> Vertrieb sowie 12 zusätzliche Monate für den Verbrauch der Restbestände).<br />

2) Diese Pflanzenschutzmittel sind im ökologischen <strong>Wein</strong>bau nach der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 zugelassen (Stand November 2023).<br />

3) Die Anwendung ist nur nach Beantragung <strong>und</strong> Genehmigung einer Ausnahme zulässig.<br />

4) Die Anwendung ist nur nach Beantragung <strong>und</strong> Genehmigung einer Ausnahme sowie nach gesonderter behördlicher Freigabe in schwerwiegenden Ausnahmefällen zulässig.<br />

5) Laut Hersteller soll die Zulassung des Wirkstoffs Metiram am 28.02.<strong>2024</strong> beim BVL widerrufen werden. Somit endet die Aufbrauchfrist von Polyram bereits am 28.11.<strong>2024</strong>.<br />

(A.51) Die Pflanzenschutzmittel sind nach Artikel 51 (VO (EG) Nr. 1107/2009) zugelassen. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte <strong>und</strong> dem Anbauverfahren können Schäden an der Kultur<br />

nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.<br />

n. a. Mittel nicht anwendbar, mit Ausnahme der Abstand zum angrenzenden Gewässer beträgt mehr als 100 m.<br />

- Anwendung nicht zulässig bzw. nicht vorgesehen.<br />

* Für Tafeltrauben gelten teilweise andere Anwendungsbestimmungen bzw. Wartezeiten.<br />

# Anwendung nur in Junganalgen zulässig..<br />

12 3 | <strong>2024</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!