12 <strong>Regental</strong>-<strong>Anzeiger</strong> <strong>05</strong>/<strong>24</strong> Jagdgenossenschaft Stefling 22.3., 19 Uhr: Versammlung, Gh. Fuchs, Neuhaus. Begrüßung, Bericht Vorst, Bericht Kassier/Schriftführer, Entlastung Kassier/Vorst., Verwendung Pacht, Neuwahlen, Bericht Pächter, Wünsche/Anträge
<strong>Regental</strong>-<strong>Anzeiger</strong> <strong>05</strong>/<strong>24</strong> 13 www.anwalt-kestler.de www.easy-erbrecht.de ERBRECHT NACHFOLGEPLANUNG VORSORGEBERATUNG UNTERNEHMENSNACHFOLGE Obere Bräuhausstraße 1 · 93449 Waldmünchen · Tel. 0 99 72 / 300 369 - 0 Hafnerstraße 19 · 93413 Cham · Tel. 0 99 71 / 764 48 62 Metzstraße 12 · 93444 Bad Kötzting · Tel. 0 99 41 / 955 28 77 Berliner Testament – Fluch oder Segen? Liebe Leserinnen und Leser, das Berliner Testament gehört zu den beliebtesten Testamentsformen unter Eheleuten. Doch es birgt einige Tücken, die oft unbekannt sind. Das deutsche Erbrecht erlaubt einem Ehepaar, ein gemeinsames Testament anstelle von zwei individuellen zu erstellen. Motivation dazu ist oftmals die finanzielle Absicherung des überlebenden Ehepartners. Auf den ersten Blick erscheint dies ein sehr plausibler Grund. Allerdings hat das Berliner Testament auch Nachteile, die, werden sie übersehen, im schlimmsten Fall zu Zerwürfnissen innerhalb der Familie führen. Vereinfacht gesagt setzen Sie sich im Berliner Testament gegenseitig zum Alleinerben ein. Sobald ein Ehepartner stirbt, erbt also der überlebende Ehegatte das gesamte Vermögen des Verstorbenen. Im zweiten Todesfall kommen die Kinder zum Zug und erben den gesamten konsolidierten Nachlass. Zwei entscheidende Aspekte werden oftmals von den Eheleuten übersehen: Wenn ein Ehepartner verstorben ist, so kann der Inhalt des Berliner Testaments nicht mehr abgeändert werden. Da das Testament den Willen beider Eheleute reflektiert, bedarf es folglich auch der Einwilligung beider, um Änderungen vorzunehmen. Dies ist im Todesfall nicht mehr möglich – es sei denn, das Berliner Testament ist entsprechend formuliert, so dass dem überlebenden Ehepartner ausdrücklich das Recht zu Veränderungen eingeräumt wird. Durch die gegenseitige Erbeinsetzung werden die Kinder im ersten Todesfall enterbt. Dadurch haben sie von Gesetzes wegen einen Anspruch auf ihren Pflichtteil (Vater- oder Mutter gut) am Nachlass des verstorbenen Elternteils. Dies kann bei fehlender Berücksichtigung nicht nur zu gravierenden Konflikten innerhalb der Familie und einer erheblichen finanziellen Belastung des Überlebenden führen, sondern stellt sich zudem auch gegen die anfängliche Motivation, den überlebenden Ehepartner finanziell abzusichern. Der „Königsweg“ ist die Abgabe eines Pflichtteilsverzichts der Kinder für den ersten Erbfall. Somit verzichten sie auf ihren Anspruch im Todesfall des ersten Ehepartners und das gesamte Vermögen verbleibt beim überlebenden Ehegatten. Die finanzielle Situation des Überlebenden ist gesichert und das Konfliktpotential innerhalb der Familie auf ein Minimum reduziert. Der Erbanspruch der Kinder im zweiten Todesfall wird hiervon nicht berührt. Zu beachten ist, dass der Pflichtteilsverzicht notariell beurkundet werden muss, um wirksam zu sein. * 8.1.1942 † 6.3.2004 Nittenau, im März 20<strong>24</strong> Wenn Sie den Kindern bereits im ersten Todesfall Vermögen zuwenden möchten, etwa um erbschaftsteuerliche Freibeträge auszunutzen, können Sie zu deren Gunsten Vermächtnisse anordnen. Damit bleibt der überlebende Ehepartner Alleinerbe und muss nur die konkret benannten Gegenstände an den Vermächtnisnehmer herausgeben. Ob das Berliner Testament „Fluch oder Segen“ ist, hängt also maßgeblich davon ab, wie Sie es im konkreten Einzelfall gestalten und ob Sie seinen Inhalt über einen Pflichtteilsverzicht Ihrer Kinder zugunsten des Überlebenden absichern können. Sie sehen, eine Einheitslösung gibt es in diesen Fällen nicht. Gerne unterstütze ich Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments. PS: Wer nicht bis zu seinem Ableben warten möchte, kann zum Beispiel seine Immobilien per Übergabevertrag verteilen. Wie Sie diesen am 20. Todestag Egal, wie viele Jahre vergangen sind, Du fehlst uns jeden Tag mehr. Christa Diettler In Liebe, Deine Töchter Sabina Koller mit Familie Petra Süß mit Familie Hobbykünstlermarkt Regenstauf Am 17.3. 10 - 17 Uhr, findet in der Jahnhalle der beliebte Ostermarkt mit 50 Ausstellern statt. Präsentiert wird ein breites Sortiment an Dekoartikeln, Schmuck, Likören, Ostereiern, Honig, Seifen, Karten, Bildern, Holzarbeiten u. a. Dabei ist Drehorgelspieler Johann Scheibenpflug , er spendet seine Gage den Verein VKKK. Die Holzheimer Strickmädls sind mit einem Losstand vertreten. Der Erlös kommt dem Verein für Frühchen und Sternenkinder zu Gute. Auch an die Kinder wird gedacht, Bastelstation und Schminkstation warten auf Euch. Und für alle Gäste stehen wieder Kaffee und Kuchen zur Verfügung, den Verkauf übernimmt der Frauenbund Diesenbach. Alle Aussteller werden zum Würstlessen eingeladen. An dieser Stelle Danke den Wirtsleuten Treml für die familiäre Zusammenarbeit. besten gestalten und welche Dinge es hier zu beachten gibt, erfahren Sie in meinem nächsten Vortrag bei der VHS in Nittenau am 19. März. Anmeldung unter Tel. 09436/301477. WANKERL Haustechnik Wasser · Wärme · Wohlbehagen Spenglerei · Gas- und Solartechnik Holz- und Pelletsanlagen · Beregnungsanlagen · Wärmepumpen · Kundendienst Fronauer Straße 55 · 93426 Roding / Neubäu Telefon 09469 / 910070 · Fax 910071 Drosselweg 12 · 93149 Nittenau Telefon 09436 / 3958 · Fax 301788 Mobil 0172 / 8573367