Entscheidungshilfe_silo24_aktuell_01_2024
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BELÜFTEN VON PELLETLAGERN<br />
Holzpellets können Kohlenmonoxid (CO) ausgasen.<br />
Dabei handelt es sich um ein farb-, geruchund<br />
geschmackloses, nicht reizendes Gas. Eine<br />
ständige Belüftung macht es aber möglich, das<br />
Pelletlager gefahrlos zu betreten. Für die Luftzufuhr<br />
sorgen z. B. belüftende Deckel. Am besten<br />
betreten Sie aber das Pelletlager immer in Begleitung<br />
einer zweiten Person, die sich zur Sicherung<br />
außerhalb des Lagers aufhält. Es gibt auch mobile<br />
CO-Warngeräte, die den Gehalt messen.<br />
Bringen Sie zur sicheren Lagerung von Holzpellets<br />
an der Innen- und Außenseite der Lagerraumtür<br />
Aufkleber mit Sicherheitshinweisen gut sichtbar<br />
an.<br />
Mehr Infos...<br />
QR-Code scannen und weitere Infos vom BMWi:<br />
Heizungstausch<br />
Fragen zur BEG<br />
Solche Aufkleber für Pelletlager ≤ 10 Tonnen sowie für Pelletlager > 10 Tonnen und erdvergrabene Lager<br />
können kostenlos beim Deutschen Pelletinstitut unter www.depi.de/shop bestellt werden.<br />
BRANDSCHUTZ – DIE FEUERUNGSVERORDNUNG<br />
In Deutschland gibt es eine „Muster-Feuerungsverordnung (MFeuVO)“ des Bundes. Da die Feuerungsverordnung<br />
in Deutschland aber Ländersache ist, gibt es neben der Muster-Verordnung spezifische Ausgaben<br />
der jeweiligen Bundesländer, die sich deshalb unterscheiden können. Generell regelt die FeuVo alle Anforderungen<br />
an den Betrieb und die Aufstellung von Feuerstätten.<br />
Ob die Anforderungen der Feuerungsverordnung eingehalten sind, wird dann von den Bezirksschornsteinfegermeistern<br />
überprüft.<br />
Aktuelle Informationen zu den jeweiligen Länderfassungen der FeuVo finden Sie Internet:<br />
Beispiel Baden-Württemberg<br />
Beispiel Bayern<br />
Oder fragen Sie direkt beim jeweiligen Innungsverband der Schornsteinfeger:<br />
Beispiel Baden-Württemberg<br />
Beispiel Bayern