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Entscheidungshilfe_silo24_aktuell_01_2024

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BELÜFTEN VON PELLETLAGERN<br />

Holzpellets können Kohlenmonoxid (CO) ausgasen.<br />

Dabei handelt es sich um ein farb-, geruchund<br />

geschmackloses, nicht reizendes Gas. Eine<br />

ständige Belüftung macht es aber möglich, das<br />

Pelletlager gefahrlos zu betreten. Für die Luftzufuhr<br />

sorgen z. B. belüftende Deckel. Am besten<br />

betreten Sie aber das Pelletlager immer in Begleitung<br />

einer zweiten Person, die sich zur Sicherung<br />

außerhalb des Lagers aufhält. Es gibt auch mobile<br />

CO-Warngeräte, die den Gehalt messen.<br />

Bringen Sie zur sicheren Lagerung von Holzpellets<br />

an der Innen- und Außenseite der Lagerraumtür<br />

Aufkleber mit Sicherheitshinweisen gut sichtbar<br />

an.<br />

Mehr Infos...<br />

QR-Code scannen und weitere Infos vom BMWi:<br />

Heizungstausch<br />

Fragen zur BEG<br />

Solche Aufkleber für Pelletlager ≤ 10 Tonnen sowie für Pelletlager > 10 Tonnen und erdvergrabene Lager<br />

können kostenlos beim Deutschen Pelletinstitut unter www.depi.de/shop bestellt werden.<br />

BRANDSCHUTZ – DIE FEUERUNGSVERORDNUNG<br />

In Deutschland gibt es eine „Muster-Feuerungsverordnung (MFeuVO)“ des Bundes. Da die Feuerungsverordnung<br />

in Deutschland aber Ländersache ist, gibt es neben der Muster-Verordnung spezifische Ausgaben<br />

der jeweiligen Bundesländer, die sich deshalb unterscheiden können. Generell regelt die FeuVo alle Anforderungen<br />

an den Betrieb und die Aufstellung von Feuerstätten.<br />

Ob die Anforderungen der Feuerungsverordnung eingehalten sind, wird dann von den Bezirksschornsteinfegermeistern<br />

überprüft.<br />

Aktuelle Informationen zu den jeweiligen Länderfassungen der FeuVo finden Sie Internet:<br />

Beispiel Baden-Württemberg<br />

Beispiel Bayern<br />

Oder fragen Sie direkt beim jeweiligen Innungsverband der Schornsteinfeger:<br />

Beispiel Baden-Württemberg<br />

Beispiel Bayern

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