Versicherten Broschüre
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Zusatzversorgung<br />
Ihre Zukunft im Blick.<br />
<strong>Broschüre</strong> für Versicherte<br />
Zusatzversorgung
Ihre Zukunft<br />
im Blick.
Inhalt<br />
Herzlich willkommen bei der KVBW Zusatzversorgung<br />
4<br />
ZVKRente<br />
Rundum gut versorgt 7<br />
Altersfaktoren 8<br />
Ihr Rentenbonus durch soziale Komponenten 10<br />
Finanzierung 12<br />
Vom Versorgungspunkt zur ZVKRente 15<br />
Eine Versicherung, die sich auszahlt 16<br />
Beantragung der Betriebsrente 17<br />
Und wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist? 18<br />
Sollte das Arbeitsverhältnis enden... 20<br />
ZVKPlusRente<br />
Freiwillig versichern – die Rentenlücke schließen 23<br />
Ihr Plus an Sicherheit und Flexibilität 24<br />
Entgeltumwandlung 26<br />
Riester-Förderung 27<br />
Was Sie noch wissen sollten...<br />
28<br />
Falls bei Formulierungen nur die weibliche oder nur die männliche Form verwendet wird,<br />
so dient dies dazu, den Text lesbarer zu gestalten. Selbstverständlich sind immer alle<br />
Geschlechter gleichermaßen angesprochen.<br />
3
Herzlich willkommen bei der<br />
KVBW Zusatzversorgung<br />
Die Arbeitgeber des öffentlichen und kirchlichen Dienstes bieten ihren Beschäftigten<br />
zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersversorgung<br />
(Betriebsrente). Diese trägt zu einer besseren finanziellen Absicherung im Alter bei.<br />
Die Abwicklung dieser Betriebsrente hat Ihr Arbeitgeber uns, der Zusatzversorgungskasse<br />
des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (KVBW Zusatzversorgung),<br />
übertragen. Zu diesem Zweck versichert Sie Ihr Arbeitgeber bei uns.<br />
4
Auf unsere Erfahrung können<br />
Sie bauen!<br />
Als eine der größten kommunalen Zusatzversorgungseinrichtungen Deutschlands sichern<br />
wir in Baden-Württemberg die betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für mehr<br />
als eine Million Versicherte bei über 5.000 kommunalen und kirchlichen Arbeit gebern.<br />
Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die umfassenden Leistungen der KVBW<br />
Zusatzversorgung vor.<br />
Scannen Sie den QR-Code, um zu unseren Erklärfilmen zum Thema<br />
"Was ist Zusatzversorgung?" oder "Was ist das Versorgungskonto?"<br />
zu gelangen.<br />
youtube.com/@kvbw<br />
You-Tube Kanal<br />
5
ZVKRente: Rundum gut versorgt<br />
Ihr Arbeitgeber hat Sie für die Versicherung zur ZVKRente bei uns angemeldet. Diese wird<br />
zusätzlich zur gesetzlichen Rente bzw. zur berufsständischen Versorgung gewährt. Beide<br />
Leistungen sind von einander unabhängig, eine gegenseitige Anrechnung findet nicht statt.<br />
Die Vorteile für Sie<br />
Die Finanzierung Ihrer ZVKRente wird weitgehend vom Arbeitgeber übernommen.<br />
Sie genießen dabei umfassenden Versicherungsschutz.<br />
Neben der Altersrente sind Sie im Fall der Erwerbsminderung ab gesichert. Auch für<br />
Ihre Hinterbliebenen ist gesorgt: Im Todesfall erhalten anspruchsberechtigte Witwen und<br />
Witwer, eingetragene Lebenspartner und Waisen eine Hinterbliebenenrente.<br />
So punkten Sie für die ZVKRente<br />
Jedes Jahr erwerben Sie Versorgungspunkte. Wie viele Versorgungspunkte Sie erhalten,<br />
hängt von Ihrem Gehalt und Ihrem Alter ab. Jeder Versorgungspunkt ist aktuell 4 Euro* wert.<br />
Die Berechnung der Versorgungspunkte (VP) ist einfach. Sie richtet sich nach folgender<br />
Formel*:<br />
VP =<br />
Jahresentgelt : 12<br />
1.000 Euro<br />
x Altersfaktor<br />
Den aktuellen Stand Ihrer Betriebsrentenanwartschaft bei der KVBW Zusatzversorgung<br />
teilen wir Ihnen einmal im Jahr mit dem sogenannten Versorgungskonto mit.<br />
* gemäß § 7 bzw. § 8 Altersvorsorgetarifvertrag-Kommunal (ATV-K)<br />
7
Altersfaktoren<br />
Bei der Ermittlung der Versorgungspunkte wird eine Verzinsung berücksichtigt. Diese fließt<br />
über sogenannte Altersfaktoren in die Berechnung ein.<br />
Abhängig vom Lebensalter gelten unterschiedliche Werte. Je jünger Versicherte sind,<br />
desto länger ist der Verzinsungszeitraum. Versorgungspunkte für jüngere Versicherte<br />
werden demnach mit einem höheren Altersfaktor bewertet.<br />
Auf der folgenden Seite finden Sie die maßgebliche Altersfaktorentabelle*.<br />
8<br />
* gemäß § 8 Altersvorsorgetarifvertrag-Kommunal (ATV-K)
Altersfaktorentabelle<br />
Alter Altersfaktor Alter Altersfaktor<br />
17 3,1 32 - 33 1,9<br />
18 3,0 34 1,8<br />
19 2,9 35 - 36 1,7<br />
20 2,8 37 - 39 1,6<br />
21 2,7 40 - 41 1,5<br />
22 2,6 42 - 43 1,4<br />
23 2,5 44 - 46 1,3<br />
24 - 25 2,4 47 - 49 1,2<br />
26 2,3 50 - 52 1,1<br />
27 - 28 2,2 53 - 56 1,0<br />
29 2,1 57 - 61 0,9<br />
30 - 31 2,0 ab 62 0,8<br />
9
Ihr Rentenbonus durch<br />
soziale Komponenten<br />
Mutterschutz<br />
Mutterschutzzeiten während einer aktiven Versicherung bei der KVBW Zusatzversorgung<br />
werden berücksichtigt. Sie werden auf die Wartezeit angerechnet und können<br />
die ZVKRente erhöhen. Die Zeiten ab 2012 werden uns vom Arbeitgeber automatisch<br />
mitgeteilt. Entsprechende Zeiten vor 2012 erheben wir spätestens mit dem Rentenantrag<br />
direkt von Ihnen.<br />
Elternzeit<br />
Auch wenn Sie in der Elternzeit kein Entgelt beziehen, wächst Ihr Versorgungskonto<br />
weiter. Sie erhalten pro Kind für jeden vollen Kalendermonat Versorgungspunkte, als<br />
ob Sie für 500 Euro im Monat gearbeitet hätten. Diese Regelung gilt, solange Anspruch<br />
auf Elternzeit besteht.<br />
Erwerbsminderung<br />
Im Falle einer Erwerbsminderung wird Ihre ZVKRente so berechnet, als ob Sie bis<br />
zu Ihrem 60. Geburtstag gearbeitet hätten. Voraussetzung für die Hochrechnung der<br />
Rente ist, dass Sie bei Eintritt des Rentenfalls aktiv bei der KVBW Zusatzversorgung<br />
versichert waren.<br />
10
11
Finanzierung<br />
Die ZVKRente wird weitgehend von Ihrem Arbeitgeber finanziert. Die Höhe der Zahlungen<br />
richtet sich zum Einen nach Ihrem zusatz versorgungspflichtigen Entgelt – dies entspricht<br />
im Wesentlichen Ihrem steuerpflichtigen Arbeitsentgelt. Zum Anderen hängt die<br />
Zahlungshöhe davon ab, in welchem Abrechnungsverband Ihr Arbeitgeber bei uns als<br />
Mitglied geführt wird.<br />
Die überwiegende Zahl der Arbeitgeber gehören dem umlage finanzierten Abrechnungsverband<br />
I an. Der Finanzierungsaufwand beträgt hier gegenwärtig ca. 9 % des Entgelts und<br />
wird im Wesentlichen von Ihrem Arbeitgeber getragen. Sie selbst beteiligen sich nur mit<br />
einem geringen Anteil von derzeit 0,55 %.<br />
12
Daneben gibt es – in der Regel nur für neue Mitglieder – noch den kapitalgedeckten<br />
Abrechnungsverband II. Am Finanzierungsaufwand von derzeit 8,0 % tragen die<br />
<strong>Versicherten</strong> auch hier nur einen geringen Beitrag von 0,4 % selbst.<br />
Den Arbeitnehmeranteil behält der Arbeitgeber direkt von Ihrem Gehalt ein und überweist<br />
ihn an die KVBW Zusatzversorgung. Sie können ihn in der Regel auch Ihrer Gehaltsabrechnung<br />
entnehmen.<br />
„Ich habe meine Altersversorgung genau im Blick<br />
und weiß, was ich später bekommen werde.“<br />
13
Vom Versorgungspunkt zur ZVKRente<br />
Im Rentenfall werden Ihre Versorgungspunkte zusammengezählt und mit dem Wert von<br />
4 Euro multipliziert. Das ergibt Ihre monatliche ZVKRente (brutto).<br />
Summe Versorgungspunkte x 4 Euro* = monatliche ZVKRente (brutto)<br />
Die Rente erhöht sich jedes Jahr zum 01.07. um 1 %.<br />
Beispiel:<br />
Eine Versicherte (geboren am 01.07.1996) wird zum 01.01.2024 von ihrem Arbeitgeber<br />
zur Zusatz versorgung angemeldet.<br />
Ihr zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt beträgt 30.000 Euro.<br />
Bis zum Erreichen ihrer persönlichen Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
(67 Jahre) sammelt sie über einen Zeitraum von 40 Jahren und 6 Monaten<br />
bei gleichbleibendem Entgelt ca. 135 Versorgungspunkte.<br />
Dies entspricht einer monatlichen Brutto-ZVKRente von ca. 540 Euro.<br />
Bei vorzeitigem Rentenbeginn vermindert sich die Leistung in der Regel um Abschläge.<br />
* gemäß § 7 Altersvorsorgetarifvertrag-Kommunal (ATV-K)<br />
15
Eine Versicherung, die sich auszahlt<br />
Sobald Sie einen Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung haben,<br />
können Sie Ihre ZVKRente bei uns beantragen. Als Nachweis genügt eine Kopie des Rentenbescheids<br />
inklusive aller erforderlichen Anlagen. Außerdem muss die Mindestversicherungszeit<br />
(Wartezeit) von 60 Monaten erfüllt sein.<br />
Für nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte (z. B. Ärzte, Architekten)<br />
gelten Sonderregelungen: Sie erhalten in der Regel ab dem Zeitpunkt eine ZVKRente, ab<br />
dem Ihnen auch eine gesetzliche Rente zustehen würde.<br />
16
Beantragung der Betriebsrente<br />
Denken Sie daran, den Rentenantrag rechtzeitig bei uns zu stellen.<br />
Die ZVKRente wird maximal zwei Jahre rückwirkend gezahlt. Am<br />
besten setzen Sie sich frühzeitig vor dem geplanten Renten beginn<br />
mit uns in Verbindung.<br />
Die Betriebsrente muss schriftlich bei der KVBW Zusatzversorgung beantragt werden.<br />
Den „Antrag auf Betriebsrente für Versicherte“ erhalten Sie auf unserer Homepage<br />
www.kvbw.de unter der Rubrik Zusatzversorgung > Downloads > Vordrucke > Im Leistungsfall<br />
oder über Ihren Arbeitgeber. Damit können Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten<br />
(volle und teilweise) aus der ZVKRente und der ZVKPlusRente beantragt werden.<br />
Für Hinterbliebenenrenten stellen wir gesonderte Anträge auf unserer Homepage bereit.<br />
Antrag Betriebsrente<br />
Nähere Informationen wie Sie eine Betriebsrente<br />
beantragen, finden Sie auf unserer Homepage<br />
www.kvbw.de in unserem Merkblatt Beantragung<br />
einer Betriebsrente.<br />
17
Und wenn die Wartezeit nicht erfüllt<br />
ist?<br />
Sollten Sie bei Eintritt des Rentenfalls die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von<br />
60 Versicherungsmonaten nicht erfüllt haben und liegen keine weiteren berücksichtigungsfähigen<br />
Zeiten bei einer anderen Zusatzversorgungs einrichtung vor, haben Sie<br />
grundsätzlich keinen Anspruch auf eine ZVKRente. Ein Anspruch besteht lediglich für den<br />
Fall, dass die Voraussetzungen für die gesetzliche Unverfallbarkeit nach § 1b Abs. 1 des<br />
Betriebsrentengesetzes erfüllt sind.<br />
Zeiten, die Sie bei anderen Zusatzversorgungseinrichtungen<br />
zurückgelegt haben, können Sie der KVBW Zusatzversorgung<br />
mit dem Antrag auf Überleitung/Anerkennung mitteilen. Was<br />
bei einem Arbeitgeberwechsel zu beachten ist, nachdem Sie bei<br />
uns versichert waren, erfahren Sie auf der nächsten Seite.<br />
Antrag<br />
Überleitung<br />
Die Wartezeit gilt ebenfalls als erfüllt, wenn der Rentenfall aufgrund eines Arbeits unfalls im<br />
Rahmen der zusatzversorgungspflichtigen Beschäftigung eingetreten ist.<br />
Sofern Sie selbst Zahlungen für Ihre betriebliche Altersversorgung bei der KVBW<br />
Zusatzversorgung geleistet haben, wie z. B. die Arbeit nehmerbeteiligung im Abrechnungsverband<br />
I, können Sie sich diese auf Antrag erstatten lassen. Mit der Erstattung erlöschen<br />
alle Ansprüche gegenüber der KVBW Zusatzversorgung.<br />
18
Sollte das Arbeitsverhältnis enden...<br />
...und Sie nehmen eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber auf, der<br />
ebenfalls Mitglied unserer Kasse ist, z. B. ein kommunaler/kirchlicher Arbeitgeber in<br />
Baden-Württemberg.<br />
In diesem Fall werden Sie von Ihrem neuen Arbeitgeber wieder bei uns angemeldet<br />
und Ihre Versicherung wird fortgesetzt.<br />
...und Sie nehmen eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen/kirchlichen<br />
Dienstes auf, z. B. in der Privatwirtschaft.<br />
Das Versicherungsverhältnis bei der KVBW Zusatzversorgung wird als beitragsfreie<br />
Versicherung fortgeführt. Die bis dahin erworbene Betriebsrentenanwartschaft bleibt<br />
Ihnen erhalten. Denken Sie daran, im Leistungsfall trotzdem einen Rentenantrag bei<br />
uns zu stellen.<br />
Falls Sie später wieder im öffentlichen oder kirchlichen Dienst beschäftigt sind, kann<br />
die Versicherung fortgesetzt oder ggf. übergeleitet werden.<br />
20
...und Sie nehmen eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber auf, der einer anderen<br />
Zusatz versorgungseinrichtung des kommunalen/kirchlichen Dienstes angehört.<br />
Die Versicherung ist grundsätzlich an die Zusatzversorgungskasse, bei welcher der<br />
neue Arbeitgeber Mitglied ist, zu übertragen (Überleitung). Dort erhalten Sie auch<br />
den entsprechenden Antrag. Die Versicherung wird dann bei der neuen Kasse weitergeführt<br />
und Sie erhalten im Rentenfall auf Antrag von dieser Kasse eine Leistung aus<br />
allen Versicherungszeiten, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
Ist die neue Kasse die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), ist<br />
ein Antrag auf gegenseitige Anerkennung der Versicherungszeiten zu stellen. Im<br />
Renten fall ist die Leistung sowohl bei uns als auch bei der VBL zu beantragen, sofern<br />
die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 60 Monaten erfüllt ist.<br />
21
ZVKPlusRente:<br />
Freiwillig versichern –<br />
die Rentenlücke schließen<br />
Mit der ZVKPlusRente haben Sie direkt bei der KVBW Zusatz versorgung die Gelegenheit,<br />
zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Je früher Sie die Initiative ergreifen, desto besser! Die<br />
ZVKPlusRente dient hierbei als freiwillige Ergänzung zur ZVKRente.<br />
Sie zahlen einfach Beiträge von Ihrem Brutto- oder Nettogehalt in die ZVKPlusRente ein.<br />
Die Abwicklung erfolgt über Ihren Arbeitgeber. Der Staat belohnt dies mit Steuervergünstigungen<br />
und/oder erhöht Ihre Rente durch Zulagen. Dies geschieht entweder durch Entgeltumwandlung<br />
oder durch Riester-Förderung.<br />
Eine vergleichsweise hohe Flexibilität<br />
und lebenslange Leistungen zeichnen<br />
unsere ZVKPlusRente aus.<br />
Selbstverständlich können Sie die Vorteile der ZVKPlusRente auch ohne staatliche<br />
Förderung nutzen.<br />
Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot inklusive einer Berechnung.<br />
Vergleichen Sie uns mit anderen Anbietern – es lohnt sich!<br />
Unser Team „ZVKPlusRente“ ist gerne für Sie da:<br />
Telefon: 0721 5985-799<br />
E-Mail: zv40@kvbw.de<br />
www.kvbw.de/zvkplusrente<br />
23
Ihr Plus an Sicherheit<br />
und Flexibilität<br />
Umfassender Versicherungsschutz<br />
Neben der Altersrente sind das Erwerbsminderungsrisiko und die<br />
Hinterbliebenenversorgung in der Einzahlungsphase automatisch mitversichert.<br />
Sicher<br />
Die KVBW Zusatzversorgung ist insolvenzfest und bietet Ihnen die Sicherheit<br />
einer starken Gemeinschaft.<br />
Flexible Beitragsgestaltung<br />
Sie können Ihre Beitragshöhe und Zahlungsweise jederzeit kostenfrei ändern.<br />
Flexible Fördermöglichkeiten<br />
Für Ihre Beitragszahlungen können Sie die Riester-Förderung beantragen und/oder<br />
die Vorteile der Entgeltumwandlung nutzen.<br />
Kostengünstig<br />
Es fallen keine Vertriebskosten, Abschlussprovisionen und Dividenden an<br />
Aktionäre an.<br />
Flexible Auszahlung ab Rentenalter 62<br />
Lebenslange Rente, einmalige Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus<br />
beidem – Sie entscheiden!<br />
Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung<br />
von bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts*<br />
24<br />
* auf freiwilliger, gesetzlicher oder tarifvertraglicher Grundlage
25
Entgeltumwandlung<br />
Einfach in der Abwicklung – groß in der Wirkung<br />
Ihr Arbeitgeber überweist einen Teil Ihres Bruttogehalts als Beitrag für die ZVKPlusRente an<br />
die KVBW Zusatzversorgung. Dadurch sparen Sie Steuern und Sozialabgaben.<br />
Ihr Vorteil: Der volle Betrag fließt in Ihre Rente – Sie selbst zahlen unterm Strich aber<br />
deutlich weniger.<br />
Beispiel:<br />
Frau Albrecht, ledig, keine Kinder, Steuerklasse I; Bruttogehalt: 30.000 Euro<br />
Beitrag in die ZVKPlusRente:<br />
Steuer- und Sozialabgabenersparnis:<br />
Netto zahlt sie nur:<br />
1.200 Euro / Jahr<br />
- 450 Euro / Jahr<br />
750 Euro / Jahr<br />
Die Förderung liegt bei mehr als 35 %!<br />
26
Riester-Förderung<br />
Mit Zulagen und Steuervorteilen zum Ziel<br />
Ihr Arbeitgeber zahlt Beiträge aus Ihrem Nettogehalt in die ZVKPlusRente ein. Sie erhalten<br />
Zulagen vom Staat. Je nach Ein kommen können sich zusätzliche Steuervorteile ergeben.<br />
In der Rentenphase zahlen Sie keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (s. S. 28).<br />
Ihr Vorteil: Der Staat gibt Geld dazu!<br />
Beispiel:<br />
Frau Fischer, ein Kind (nach 2007 geboren),<br />
sozialversicherungspflichtiges Gehalt (Vorjahr): 18.000 Euro<br />
Beitrag in die ZVKPlusRente:<br />
4 %* von 18.000 Euro = 720 Euro / Jahr<br />
abzüglich Zulagen vom Staat<br />
- 475 Euro / Jahr**<br />
Sie zahlt also nur:<br />
245 Euro / Jahr<br />
Mehr als 65 % übernimmt der Staat!<br />
* Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen<br />
Einkommens einzahlen.<br />
** 175 Euro Grundzulage + 300 Euro Kinderzulage<br />
27
Was Sie noch wissen sollten...<br />
Versteuerung<br />
Unsere Renten sind Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die grundsätzlich<br />
der Besteuerung unterliegen. Wir versenden aus diesem Grund jährlich eine Mitteilung<br />
über die bezogenen Renten des Vorjahres.<br />
Kranken- und Pflegeversicherung<br />
Im Regelfall sind aus unseren Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und<br />
Pflegeversicherung zu entrichten. Diese behalten wir direkt von der Rente ein und<br />
führen sie an die Krankenkasse ab.<br />
In gewissen Ausnahmefällen sind keine Beiträge zu entrichten, z. B.:<br />
ZVKPlusRente mit Riesterförderung<br />
fortgeführte ZVKPlusRente nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
Seit 2020 werden Betriebsrentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen teilweise<br />
entlastet, indem durch Einführung eines monatlichen Freibetrags (in 2024: 176,75 €)<br />
nur für den übersteigenden Betrag aus der Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge<br />
zu entrichten sind.<br />
28
Zusatzversorgung<br />
Wir sind für Sie da.<br />
Zusatzversorgung<br />
Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg<br />
Ludwig-Erhard-Allee 19<br />
76131 Karlsruhe<br />
Service-Telefon Allgemein: 0721 5985-636<br />
Service-Telefon ZVKPlusRente: 0721 5985-799<br />
Birkenwaldstraße 145<br />
70191 Stuttgart<br />
Service-Telefon Allgemein: 0711 2583-575<br />
Service-Telefon ZVKPlusRente: 0721 5985-799<br />
zvk@kvbw.de<br />
Sie möchten mehr wissen? Weitere Informationen und einen<br />
Renten-Rechner finden Sie unter www.kvbw.de.<br />
29
§<br />
Diese <strong>Broschüre</strong> stellt lediglich Grundzüge der zusätzlichen<br />
Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenen ver sorgung<br />
im öffentlichen und kirchlichen Dienst dar und erläutert<br />
wesentliche Begriffe unserer Satzung, die die rechtliche<br />
Grundlage für das Versicherungsverhältnis in der ZVKRente<br />
bildet. Grundlage für die ZVKPlusRente sind die Allgemeinen<br />
Versicherungsbedingungen der Kasse in der jeweils geltenden<br />
Fassung.<br />
Aus den verwendeten Beispielen kann eine durchschnittliche<br />
Rentenhöhe nicht abgeleitet werden. Die Erläuterungen<br />
können Besonderheiten innerhalb eines Versicherungsverhältnisses<br />
oder einer Leistungsberechnung aus Gründen<br />
der Übersichtlichkeit nicht berücksichtigen.<br />
Die Satzung in der jeweils geltenden Fassung steht auf unserer<br />
Homepage www.kvbw.de unter der Rubrik Zusatz versorgung<br />
– Downloads – Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Darüber<br />
hinaus liegt sie bei den Arbeitgebern (Mitgliedern) zur Einsichtnahme<br />
aus. Bei Bedarf schicken wir Ihnen diese auch gerne zu.<br />
Die für den Vollzug der Satzung notwendigen personenbezogenen<br />
Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen verarbeitet. Die Einhaltung dieser<br />
Regelungen wird vom Landesbeauftragten für den Datenschutz<br />
kontrolliert.<br />
Außerdem haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung<br />
u.a. ein Recht auf Auskunft über die bei uns gespeicherten<br />
Daten sowie deren Verwendung. Weitere Informationen finden<br />
Sie auf unserer Homepage unter Datenschutzhinweis.<br />
30
Impressum<br />
Konzeption, Gestaltung und Redaktion<br />
Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg<br />
Team Öffentlichkeitsarbeit und Marketing<br />
Ludwig-Erhard-Allee 19<br />
76131 Karlsruhe<br />
Fotos<br />
Titel © Stockfour / shutterstock.com<br />
Seiten 4, 5, 6, 8, 9, 12, 13, 14, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 25,<br />
26, 27 und 28 © Micha Roth / Kommunaler Versorgungsverband<br />
Baden-Württemberg<br />
Seite 11 © Zoteva / shutterstock.com<br />
Druck und Verarbeitung<br />
miersch-media<br />
Pforzheimer Straße 33<br />
76227 Karlsruhe<br />
Stand: Januar 2024 – Änderungen vorbehalten!<br />
31
Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg<br />
Hauptsitz<br />
Ludwig-Erhard-Allee 19<br />
76131 Karlsruhe<br />
Telefon 0721 5985-0<br />
Zweigstelle<br />
Birkenwaldstraße 145<br />
70191 Stuttgart<br />
Telefon 0711 2583-0<br />
Internet www.kvbw.de<br />
E-Mail zvk@kvbw.de