Katalog 2024
DEUTSCHLANDSilvester am Tor des Erzgebirges4 Tage: 30.12.24.-02.01.25Donnerstag, 02.01.2025HeimreiseHeute heißt es nach dem FrühstückAbschied nehmen. Auf dem Rückweglegen wir mit Ihnen, wenn eszeitlich passt, noch einen Stoppein. Mehr wollen wir an dieser Stellenoch nicht verraten. Rückkehr andie Heimatorte am Abend.Montag, 30.12.2024Anreise und WeimarAbreise in Ostwestfalen am Morgen,unterwegs erwartet Sie einPinnofrühstück, bevor Sie zur MittagszeitWeimar erreichen werden.Die Stadt wurde 1998 in die Welterbelisteder UNESCO aufgenommen,begründet mit der "großenkunsthistorischen Bedeutung“.Bei einem Stadtrundgang erlebenSie Gebäude und Parklandschaftenaus der Blütezeit des "klassischenWeimar“ und hören etwas von derRolle der Stadt als Geisteszentrumim späten 18. und frühen 19. Jahrhundert.Nach der Möglichkeit,die Stadt noch selbst zu erkunden,geht es zu Ihrem Hotel nachChemnitz. Dort Abendessen undÜbernachtung.Dienstag, 31.12.2024Chemnitz und SilvesterfeierNach einem guten Frühstück imHotel werden Sie von einer Reiseleitungzu einer Tour in und umChemnitz erwartet. Wir erkundenunter anderem auch die Innenstadtbei einem kurzen Spaziergang.Dort haben Sie am Anschluss Gelegenheitfür eine letzte Shopping-Tourdurch die Geschäfte, ehewir das alte Jahr hinter uns lassen.Am Nachmittag können Sie sich imHotel erholen, um sich auf den Silvesterabendvorzubereiten. FreuenSie sich auf ein üppiges Galabuffetinklusive Getränke, dass nichts zuwünschen übriglässt. Musik zur Unterhaltungwird ebenfalls gebotenund getanzt werden darf selbstverständlichauch.Genießen Sie diesen herrlichenAuftakt ins neue Jahr!Mittwoch, 01.01.2025FreibergNachdem einem späteren Frühstückunternehmen wir einen Ausflugin die Silberstadt Freiberg, wowir bei einem Spaziergang die historischeAltstadt besichtigen.Übrigens befindet sich hier eineder schönsten Hallenkirchen Sachsens,der Freiberger Dom.Nach etwas Freizeit fahren wir zurückzum Hotel, dass Ihnen nochausreichend Zeit vor dem Abendessenbleibt.Unsere Leistungen:• Fahrt in einem Luxusreisebusmit Bordservice• 1x Pinnofrühstück a. d. Anreise• 3 x Übernachtung im Vier-Sterne-HotelC/O56 in Chemnitz• 3 x Frühstücksbuffet im Hotel• 2 x Abendessen als 3-Gang-Menü oder Buffet• 2 x Getränkepauschale zumAbendessen von 18 – 21 Uhr(Weiß- und Rotwein, Biere vomFass, Softgetränke)• 1 x Silvesterfeier mit Galabuffet,Musik (DJ), Tanz und Mitternachtssnack• 1 x Getränkepauschale inkl.Prosecco, Weiß- und Rotwein,Biere vom Fass, Softgetränke• 1 x Stadtrundfahrt/Gang inChemnitz• 1 x Ausflug mit Reiseleitungnach Freiberg• Einsatz von Pinno AudioStarbei den FührungenDie Ortstaxe ist nicht inklusivePreis im DZ p. P.: 633, 00 €Preis im EZ p. P.: 733, 00 €Stornostaffel: B Hinweise s. S. 6-8Mindestteilnehmerzahl: 20 Personengültiger Personalausweis erforderlichReisenummer 2404354Telefon: 0 52 21 - 1 78 94 01
MEHRTAGESREISENReisebedingungen der Firma Pinno OmnibustouristikSehr geehrte Kunden,die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhaltdes zwischen Ihnen und Pinno Omnibustouristik, nachstehend „Pinno“abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages.Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (BürgerlichesGesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetzzum BGB) und füllen diese aus.Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältigdurch!1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden1.1. Für alle Buchungswege gilt:a) Grundlage des Angebots von Pinno und der Buchung des Kunden sinddie Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Pinnofür die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Pinno vom Inhalt der Buchungab, so liegt ein neues Angebot von Pinno vor, an das Pinno für dieDauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlagedieses neuen Angebots zustande, soweit Pinno bezüglich des neuen Angebotsauf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichtenerfüllt hat und der Kunde innerhalb der BindungsfristPinno die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.c) Die von Pinno gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentlicheEigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichenKosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl unddie Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGB-GB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, soferndies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden,für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit ereine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderteErklärung übernommen hat.1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, perSMS oder per Telefax erfolgt, gilt:a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit demBuchungsformular von Pinno erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlungdes ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang).Mit der Buchung bietet der Kunde Pinno den Abschluss des Pauschalreisevertragesverbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktagegebunden.b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung)durch Pinno zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschlusswird Pinno dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu derenInhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofernder Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierformnach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss ingleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalbvon Geschäftsräumen erfolgte.1.3. Pinno weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach§ 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe,Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS)sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden,kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts-und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß §651h BGB (siehe hierzu auch Ziff . 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch,wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb vonGeschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichenVerhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehendeBestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenanntenFall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.2. Bezahlung2.1. Pinno und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vorBeendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn einwirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden derSicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherersin klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheineseine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlungfällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsscheinübergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 21 Tageals vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nichtentsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Pinno zurordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und inder Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und keingesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechtdes Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzugzu vertreten, so ist Pinno berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung undnach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und denReisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht denReisepreis betreffen3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen vondem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschlussnotwendig werden und von Pinno nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt wurden, sind Pinno vor Reisebeginn gestattet, soweit dieAbweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nichtbeeinträchtigen.3.2. Pinno ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglichnach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaftenDatenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlichund in hervorgehobener Weise zu informieren.3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschafteiner Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben desKunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kundeberechtigt, innerhalb einer von Pinno gleichzeitig mit Mitteilung derÄnderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmenoder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärtder Kunde nicht innerhalb der von Pinno gesetzten Frist ausdrücklichgegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderungals angenommen.3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit diegeänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Pinno für dieDurchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreisebei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringereKosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2BGB zu erstatten.4. Preiserhöhung; Preissenkung4.1. Pinno behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgendenRegelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreiszu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgtea) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höhererKosten für Treibstoff oder andere Energieträger,b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen,wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oderc) Änderung der für die betreff ende Pauschalreise geltenden Wechselkurseunmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Pinno denReisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung undderen Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhungmitteilt.4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach4.1a) kann Pinno den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungerhöhen:Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Pinno vom Kundenden Erhöhungsbetrag verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmenpro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskostendurch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittelsgeteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für denEinzelplatz kann Pinno vom Kunden verlangen.b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kannder Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetztwerden.c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in demwww.pinno-busreisen.de 55
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MEHRTAGESREISEN
Reisebedingungen der Firma Pinno Omnibustouristik
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt
des zwischen Ihnen und Pinno Omnibustouristik, nachstehend „Pinno“
abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages.
Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz
zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig
durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von Pinno und der Buchung des Kunden sind
die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Pinno
für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Pinno vom Inhalt der Buchung
ab, so liegt ein neues Angebot von Pinno vor, an das Pinno für die
Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, soweit Pinno bezüglich des neuen Angebots
auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten
erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist
Pinno die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von Pinno gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche
Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen
Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und
die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGB-
GB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern
dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden,
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er
eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per
SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem
Buchungsformular von Pinno erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung
des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang).
Mit der Buchung bietet der Kunde Pinno den Abschluss des Pauschalreisevertrages
verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage
gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung)
durch Pinno zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
wird Pinno dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren
Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern
der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform
nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in
gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb
von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Pinno weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§
312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach
§ 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe,
Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS)
sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden,
kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts-
und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß §
651h BGB (siehe hierzu auch Ziff . 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch,
wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen
Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende
Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten
Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1. Pinno und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor
Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein
wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der
Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers
in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines
eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung
fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer
7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 21 Tage
als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Pinno zur
ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in
der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein
gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht
des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug
zu vertreten, so ist Pinno berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und
nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den
Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den
Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und von Pinno nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind Pinno vor Reisebeginn gestattet, soweit die
Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen.
3.2. Pinno ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich
nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften
Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich
und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft
einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des
Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde
berechtigt, innerhalb einer von Pinno gleichzeitig mit Mitteilung der
Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen
oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt
der Kunde nicht innerhalb der von Pinno gesetzten Frist ausdrücklich
gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung
als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Pinno für die
Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise
bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere
Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2
BGB zu erstatten.
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. Pinno behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden
Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis
zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer
Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen,
wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreff ende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Pinno den
Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und
deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung
mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach
4.1a) kann Pinno den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Pinno vom Kunden
den Erhöhungsbetrag verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz kann Pinno vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann
der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt
werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem
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