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Oberderdingen KW43

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Amtsblatt der Gemeinde <strong>Oberderdingen</strong> Woche 43, Donnerstag, 26. Oktober 2023<br />

7<br />

Dies soll die Bevölkerung motivieren, ihren Bestand an Obstbäumen<br />

zu erhalten. Vorgeschlagen wird je Baum eine Förderung<br />

mit etwa 30%, so dass bei einer Ausgabe von 250 Bäumen rd.<br />

2.500 € von der Gemeinde übernommen werden.<br />

Beschluss: Die Gemeinde <strong>Oberderdingen</strong> plant im Jahr 2023<br />

erneut eine Obstbaumaktion durchzuführen. Der ATU befürwortet<br />

die Aktion.<br />

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.<br />

unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen<br />

soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

<strong>Oberderdingen</strong>, den 18.10.2023<br />

Bürgermeisteramt <strong>Oberderdingen</strong><br />

gez. Thomas Nowitzki, Bürgermeister<br />

██<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

INKRAFTTRETEN des BEBAUUNGSPLANES<br />

„Parkplatz Heilbronner Straße“<br />

und Örtliche Bauvorschriften in <strong>Oberderdingen</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Oberderdingen</strong> hat am<br />

23.05.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Parkplatz<br />

Heilbronner Straße“ und die Örtlichen Bauvorschriften gem. § 10<br />

Baugesetzbuch (BauGB) zu diesem Bebauungsplan als Satzung<br />

beschlossen. Am 05.10.2023 wurde der Bebauungsplan „Parkplatz<br />

Heilbronner Straße“ und die Örtlichen Bauvorschriften vom<br />

Landratsamt Karlsruhe, Baurechtsamt genehmigt.<br />

Der Geltungsbereich ist in beigefügtem Planausschnitt dargestellt.<br />

Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanes in der<br />

Fassung vom 15.05.2023.<br />

Der Bebauungsplan „Parkplatz Heilbronner Straße“ und<br />

die Örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung<br />

gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.<br />

Der Bebauungsplan kann einschließlich der Begründung und der<br />

zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB beim<br />

Rathaus <strong>Oberderdingen</strong>, Amthof 13, Bauamt, 75038 <strong>Oberderdingen</strong><br />

während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.<br />

Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen<br />

Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Diese<br />

Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen<br />

Veröffentlichung gem. § 10 Abs. 3 BauGB.<br />

Wir weisen darauf hin, dass gem. § 44 Abs. 3 kann der Entschädigungsberechtigte<br />

eine Entschädigung verlangen, wenn die in<br />

den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensanteile eingetreten<br />

sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen,<br />

dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen<br />

beantragt.<br />

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, nach §44 Abs. 4 BauGB<br />

nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in<br />

dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichnet Vermögensnachteile eingetreten<br />

sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />

Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />

und des Flächennutzungsplan, ein nach § 214 Abs.<br />

2a beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB<br />

beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs sind gem. § 215<br />

Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb<br />

eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber<br />

der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung<br />

ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />

begründen soll, darzulegen.<br />

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt<br />

die Satzung, sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und<br />

Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung<br />

ergangener Bestimmungen zustande gekommen<br />

ist, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang<br />

an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes<br />

verletzt worden sind,<br />

2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen<br />

Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines<br />

Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von<br />

Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde<br />

██<br />

Einwohnerversammlung<br />

am 08. November 2023<br />

Vorstellung der Arbeitskreise<br />

1. Generalfortschreibung<br />

des Flächennutzungsplans bis 2040<br />

• Impulsvortrag durch Frau Kies, Büro Schöffler,<br />

und die stv. Amtsleiterin des Bauamtes Frau Riekert<br />

Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Oberderdingen</strong>-Kürnbach stammt aus dem Jahr<br />

1983 und ist seit 03.06.1983 rechtskräftig. In den vergangenen<br />

34 Jahren wurde der Flächennutzungsplan zweimal durch<br />

Deckblattänderungen fortgeschrieben, letztmals im Jahr 2014.<br />

Daher hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Oberderdingen</strong>-Kürnbach in seiner öffentlichen<br />

Sitzung am 04.03.2020 den Aufstellungsbeschluss zur Generalfortschreibung<br />

des Flächennutzungsplans gefasst und den<br />

Vorentwurf des Flächennutzungsplans (Stand 02/2020) gebilligt.<br />

Auf dieser Grundlage fanden die frühzeitigen Beteiligungen<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

(18.05.2020 – 26.06.2020) und der Öffentlichkeit (Planauflage<br />

08.03.2021 – 09.04.2021) statt. Mit der Gesamtfortschreibung<br />

des Flächennutzungsplans soll die Flächennutzungsplanung in<br />

einer digitalen Darstellung den aktuellen Gegebenheiten und<br />

Erfordernissen angepasst und damit die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Gemeinden<br />

<strong>Oberderdingen</strong> (mit den Ortsteilen Flehingen und Großvillars)<br />

und Kürnbach geschaffen werden.<br />

Dafür wurden künftige Erweiterungsflächen für Wohnen und Gewerbe<br />

aber auch für Sondernutzungen wie Sport und Freizeit,<br />

Einzelhandel, Seniorenwohnen und Schule sowie infrastrukturelle<br />

Planungen für Verkehr oder Abfallentsorgung vorgesehen.<br />

Weiterhin wurden die Darstellungen zur technischen Infrastruktur,<br />

wie z.B. Hauptleitungen zur Ver- und Entsorgung, aktualisiert<br />

sowie der aktuelle Stand von Schutzgebieten nachrichtlich in die<br />

Plandarstellung übernommen. Parallel zur Gesamtfortschreibung<br />

des Flächennutzungsplans wurde auch der Landschaftsplan mit<br />

Umweltbericht bearbeitet, in dem u.a. eine Bewertung der vorgesehenen<br />

Erweiterungsflächen vorgenommen wird. Der Gemeinsame<br />

Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Oberderdingen</strong>-<br />

Kürnbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.09.2022 den<br />

Entwurf zur Generalfortschreibung des Flächennutzungsplans<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Oberderdingen</strong>-Kürnbach gebilligt<br />

und beschlossen, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.<br />

Der Planentwurf zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />

(Stand 09/2022) mit Gesamtplan des gesamten<br />

Planbereichs, gesondertem Legendenblatt und Begründung wurden<br />

in der Zeit vom 02.05.2023 – 09.06.2023 veröffentlicht und<br />

die Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt. Gleichzeitig wurden die<br />

Träger öffentlicher Belange beteiligt.

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