Oberderdingen KW43
Oberderdingen KW43
Oberderdingen KW43
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Amtsblatt der Gemeinde <strong>Oberderdingen</strong> Woche 43, Donnerstag, 26. Oktober 2023<br />
7<br />
Dies soll die Bevölkerung motivieren, ihren Bestand an Obstbäumen<br />
zu erhalten. Vorgeschlagen wird je Baum eine Förderung<br />
mit etwa 30%, so dass bei einer Ausgabe von 250 Bäumen rd.<br />
2.500 € von der Gemeinde übernommen werden.<br />
Beschluss: Die Gemeinde <strong>Oberderdingen</strong> plant im Jahr 2023<br />
erneut eine Obstbaumaktion durchzuführen. Der ATU befürwortet<br />
die Aktion.<br />
Ergebnis: Einstimmig beschlossen.<br />
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen<br />
soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
<strong>Oberderdingen</strong>, den 18.10.2023<br />
Bürgermeisteramt <strong>Oberderdingen</strong><br />
gez. Thomas Nowitzki, Bürgermeister<br />
██<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
INKRAFTTRETEN des BEBAUUNGSPLANES<br />
„Parkplatz Heilbronner Straße“<br />
und Örtliche Bauvorschriften in <strong>Oberderdingen</strong><br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Oberderdingen</strong> hat am<br />
23.05.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Parkplatz<br />
Heilbronner Straße“ und die Örtlichen Bauvorschriften gem. § 10<br />
Baugesetzbuch (BauGB) zu diesem Bebauungsplan als Satzung<br />
beschlossen. Am 05.10.2023 wurde der Bebauungsplan „Parkplatz<br />
Heilbronner Straße“ und die Örtlichen Bauvorschriften vom<br />
Landratsamt Karlsruhe, Baurechtsamt genehmigt.<br />
Der Geltungsbereich ist in beigefügtem Planausschnitt dargestellt.<br />
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanes in der<br />
Fassung vom 15.05.2023.<br />
Der Bebauungsplan „Parkplatz Heilbronner Straße“ und<br />
die Örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung<br />
gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.<br />
Der Bebauungsplan kann einschließlich der Begründung und der<br />
zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB beim<br />
Rathaus <strong>Oberderdingen</strong>, Amthof 13, Bauamt, 75038 <strong>Oberderdingen</strong><br />
während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.<br />
Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen<br />
Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Diese<br />
Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen<br />
Veröffentlichung gem. § 10 Abs. 3 BauGB.<br />
Wir weisen darauf hin, dass gem. § 44 Abs. 3 kann der Entschädigungsberechtigte<br />
eine Entschädigung verlangen, wenn die in<br />
den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensanteile eingetreten<br />
sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen,<br />
dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen<br />
beantragt.<br />
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, nach §44 Abs. 4 BauGB<br />
nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in<br />
dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichnet Vermögensnachteile eingetreten<br />
sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />
und des Flächennutzungsplan, ein nach § 214 Abs.<br />
2a beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB<br />
beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs sind gem. § 215<br />
Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb<br />
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber<br />
der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung<br />
ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />
begründen soll, darzulegen.<br />
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt<br />
die Satzung, sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und<br />
Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung<br />
ergangener Bestimmungen zustande gekommen<br />
ist, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang<br />
an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />
oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes<br />
verletzt worden sind,<br />
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen<br />
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines<br />
Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von<br />
Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde<br />
██<br />
Einwohnerversammlung<br />
am 08. November 2023<br />
Vorstellung der Arbeitskreise<br />
1. Generalfortschreibung<br />
des Flächennutzungsplans bis 2040<br />
• Impulsvortrag durch Frau Kies, Büro Schöffler,<br />
und die stv. Amtsleiterin des Bauamtes Frau Riekert<br />
Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Oberderdingen</strong>-Kürnbach stammt aus dem Jahr<br />
1983 und ist seit 03.06.1983 rechtskräftig. In den vergangenen<br />
34 Jahren wurde der Flächennutzungsplan zweimal durch<br />
Deckblattänderungen fortgeschrieben, letztmals im Jahr 2014.<br />
Daher hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Oberderdingen</strong>-Kürnbach in seiner öffentlichen<br />
Sitzung am 04.03.2020 den Aufstellungsbeschluss zur Generalfortschreibung<br />
des Flächennutzungsplans gefasst und den<br />
Vorentwurf des Flächennutzungsplans (Stand 02/2020) gebilligt.<br />
Auf dieser Grundlage fanden die frühzeitigen Beteiligungen<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
(18.05.2020 – 26.06.2020) und der Öffentlichkeit (Planauflage<br />
08.03.2021 – 09.04.2021) statt. Mit der Gesamtfortschreibung<br />
des Flächennutzungsplans soll die Flächennutzungsplanung in<br />
einer digitalen Darstellung den aktuellen Gegebenheiten und<br />
Erfordernissen angepasst und damit die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Gemeinden<br />
<strong>Oberderdingen</strong> (mit den Ortsteilen Flehingen und Großvillars)<br />
und Kürnbach geschaffen werden.<br />
Dafür wurden künftige Erweiterungsflächen für Wohnen und Gewerbe<br />
aber auch für Sondernutzungen wie Sport und Freizeit,<br />
Einzelhandel, Seniorenwohnen und Schule sowie infrastrukturelle<br />
Planungen für Verkehr oder Abfallentsorgung vorgesehen.<br />
Weiterhin wurden die Darstellungen zur technischen Infrastruktur,<br />
wie z.B. Hauptleitungen zur Ver- und Entsorgung, aktualisiert<br />
sowie der aktuelle Stand von Schutzgebieten nachrichtlich in die<br />
Plandarstellung übernommen. Parallel zur Gesamtfortschreibung<br />
des Flächennutzungsplans wurde auch der Landschaftsplan mit<br />
Umweltbericht bearbeitet, in dem u.a. eine Bewertung der vorgesehenen<br />
Erweiterungsflächen vorgenommen wird. Der Gemeinsame<br />
Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Oberderdingen</strong>-<br />
Kürnbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.09.2022 den<br />
Entwurf zur Generalfortschreibung des Flächennutzungsplans<br />
der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Oberderdingen</strong>-Kürnbach gebilligt<br />
und beschlossen, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.<br />
Der Planentwurf zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />
(Stand 09/2022) mit Gesamtplan des gesamten<br />
Planbereichs, gesondertem Legendenblatt und Begründung wurden<br />
in der Zeit vom 02.05.2023 – 09.06.2023 veröffentlicht und<br />
die Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt. Gleichzeitig wurden die<br />
Träger öffentlicher Belange beteiligt.