13.02.2024 Aufrufe

casanostra 174 | Februar 2024

Knapp bei Kasse: Wenn die Mieterschaft an ihre Grenzen kommt | Landschaftsinitiative: Die Arbeit geht weiter | MetamorpHouse, anstatt verkaufen | Kündigungsfristen während der Ferien

Knapp bei Kasse: Wenn die Mieterschaft an ihre Grenzen kommt | Landschaftsinitiative: Die Arbeit geht weiter | MetamorpHouse, anstatt verkaufen | Kündigungsfristen während der Ferien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

RATGEBER<br />

SERVICE 15<br />

Ferien und Fristen<br />

«Ich habe meiner Mieterin ordentlich und fristgerecht<br />

gekündigt. Die eingeschriebene Sendung mit der Kündigung<br />

kam an mich zurück, weil sie nicht zugestellt werden<br />

konnte, offenbar, weil die Mieterin ferienabwesend war.<br />

Wann beginnt und endet die Frist zur Anfechtung<br />

der Kündigung beziehungsweise zum Mieterstreckungsbegehren?»<br />

Ausgelöst wird der Fristenlauf mit dem Empfang der Kündigung.<br />

Kann die eingeschriebene Sendung der Mieterin durch den Briefträger<br />

nicht ausgehändigt werden, ist das Datum auf der Abholungseinladung<br />

massgebend, ab welchem die Sendung bei der<br />

Poststelle abgeholt werden kann. Der erste Tag wird in aller Regel<br />

der Folgetag sein. Dieser Tag gilt als Empfangstag der Kündigung.<br />

An diesem Tag wird der Lauf der 30-tägigen Frist ausgelöst, worauf<br />

der weitere Folgetag der erste Tag der Frist ist.<br />

Fällt der 30. Tag auf einen Samstag oder einen Sonntag, verlängert<br />

sich die Frist bis am Montag. Die Aufgabe des Anfechtungs-<br />

beziehungsweise Erstreckungsbegehrens an diesem Tag<br />

bei der Post durch die Mieterin wahrt die Frist. Kann die eingeschriebene<br />

Sendung der Kündigung der Mieterin durch den Briefträger<br />

ausgehändigt werden, so gilt dieser Tag als Empfangstag,<br />

und dies löst die Frist aus. Der erste Tag der Frist ist dann bereits<br />

der Folgetag, auch wenn dies ein Samstag oder ein Sonntag ist.<br />

Verpasst die Mieterin die siebentägige Abholungsfrist und<br />

wird die eingeschriebene Sendung von der Post an den Vermieter<br />

zurückgesandt, ändert dies nichts am Fristenlauf. Die Mieterin<br />

läuft Gefahr, dass ihr Mietverhältnis am Kündigungstermin beendet<br />

wird, ohne dass sie davon Kenntnis hat. Der von Casafair propagierte<br />

moralische Grundsatz des fairen Vermietens verlangt<br />

vom Vermieter, dass er die an ihn zurückgesandte eingeschriebene<br />

Kündigung der Mieterin nochmals umgehend von sich aus mit<br />

einfacher A-Post zustellt, damit sie sichere Kenntnis von der erfolgten<br />

Kündigung erhält. Diese Zweitzustellung ändert nichts am<br />

Fristenlauf.<br />

Anderes gilt für den Fall, dass der Vermieter beim Versand seiner<br />

Kündigung erwiesenermassen Kenntnis von der gleichzeitig<br />

bestehenden Ferienabwesenheit der Mieterin hatte. In diesem Fall<br />

gilt die Kündigung als nicht zugestellt beziehungsweise mangels<br />

Empfang als ungültig.<br />

Dies alles gilt nicht für die Mitteilung einer Mietzinserhöhung<br />

und auch nicht für die Mahnung von ausstehenden Mietzinsen mit<br />

Nachfristansetzung und Kündigungsandrohung. Und für die Zustellung<br />

von fristauslösenden Sendungen von Schlichtungsbehörden<br />

und Gerichten gelten die Bestimmungen der Zivilprozessordnung<br />

über die Zustellung, den Fristenlauf, die Säumnis und die<br />

Fristwiederherstellung.<br />

Beratung<br />

Bei Casafair erhalten Sie individuelle<br />

und kompetente Beratung<br />

von Fachpersonen in allen Fragen<br />

rund um Haus und Wohnen.<br />

Beratung für Mitglieder<br />

15 Minuten Gratisberatung<br />

für Mitglieder<br />

Beratung auf Deutsch<br />

Mietrecht, Stockwerkeigentum,<br />

Geld und Recht:<br />

Montag bis Freitag, 9–12 Uhr<br />

Telefon 031 312 00 21<br />

oder E-Mail an<br />

beratung@casafair.ch<br />

Bauen, Umbauen, Baumängel<br />

(z. B. Schimmel), Energie:<br />

Mittwoch, 14–17 Uhr<br />

Telefon 031 312 00 21<br />

oder E-Mail an<br />

bau-beratung@casafair.ch<br />

Beratung auf Französisch<br />

Téléphone 021 652 88 77,<br />

du lundi au vendredi de 8 h 30 à 11 h 30<br />

conseil@habitatdurable.ch<br />

Armin Linder, Rechtsanwalt,<br />

rtwp rechtsanwälte & notare<br />

Foto: zvg<br />

CASANOSTRA <strong>174</strong> <strong>2024</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!