Melange No29
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WIRTSCHAFT & FINANZEN<br />
Steuern sparen<br />
bei ETFs * : mit 3 ganz<br />
einfachen Tipps klappt es<br />
mit Dr. Ralf Erich Schauer<br />
dr.schauer<br />
Wie muss ich ETFs eigentlich versteuern?<br />
Was ist die Vorabpauschale?<br />
Und wie kann ich meine Steuerlast senken<br />
oder sogar gar nichts zahlen?<br />
Geld sparen kannst man unter anderem mit dem<br />
Sparerpauschbetrag und der Günstigerprüfung.<br />
ETFs sind ein total beliebtes Einsteigerprodukt an der Börse. Denn die<br />
börsengehandelten Indexfonds sind im Vergleich zu vielen anderen Anlageprodukten<br />
günstiger und leichter zu verstehen. Aber auch bei börsengehandelten<br />
Indexfonds kommt einmal im Jahr das lästige Thema Steuern<br />
auf einen zu. Lästig ist es zwar, aber nötig und viel weniger kompliziert als<br />
gedacht, wirklich!<br />
Vorabpauschale wird ab dem Steuerjahr 2023 fällig<br />
Für das Jahr 2023 gilt erstmalig die bereits im Jahr 2018 beschlossene<br />
Vorabpauschale, die mögliche Kursgewinne vorab besteuern soll. Damit<br />
will das Bundesfinanzministerium die Steuern zwischen ausschüttenden<br />
und thesaurierenden ETFs angleichen. Vor dem Jahr 2018 waren Ausschüttungen<br />
in Fonds und ETFs sofort steuerpflichtig, thesaurierte Erträge<br />
aber erst beim Verkauf. Die Höhe der Vorabpauschale ergibt sich aus dem<br />
Wertzuwachs der Fonds oder ETFs und einem durchschnittlichen Prozentsatz<br />
festverzinslicher Wertpapiere. Seit dem Jahr 2018 gilt diese Pauschale.<br />
Bisher wurde sie jedoch nicht angewendet, weil der Zinssatz negativ war.<br />
Ab dem Steuerjahr 2023 und einem festgelegten durchschnittlichen Zinssatz<br />
in Höhe von 2,55 Prozent ändert sich das.<br />
Ganz wichtig zu wissen: Die Steuer, die man auf realisierte Gewinne<br />
aus ETFs zahlen muss, bleibt gleich. Die Vorabpauschale, die man gezahlt<br />
hat, wird bei einem späteren Verkauf eines Fonds oder ETFs angerechnet.<br />
Kapitalerträge in der Steuererklärung:<br />
Was ist die Günstigerprüfung?<br />
Die Günstigerprüfung dient dazu, die individuelle Steuerbelastung auf<br />
Kapitalerträge zu bestimmen. Sie lohnt sich, wenn man beispielsweise<br />
noch im Studium ist oder in einem Jahr wenig verdient hat.<br />
Wenn der individuelle Steuersatz unter der Kapitalertragssteuer in Höhe<br />
von 25 Prozent liegt und man die Günstigerprüfung in der Steuererklärung<br />
angegeben hast, werden die Kapitalerträge mit dem niedrigeren persönlichen<br />
Steuersatz anstelle der 25 Prozent versteuert.<br />
Das heißt konkret, dass das Finanzamt in der Steuererklärung die Differenz<br />
zwischen der Kapitalertragssteuer und dem individuellen Steuersatz<br />
erstattet. Von der Anrechnung der Vorabpauschale einmal abgesehen,<br />
lohnt sich eine jährliche Steuererklärung immer dann, wenn man sich um<br />
die Günstigerprüfung in der Steuererklärung kümmert. Bei niedrigem Einkommen<br />
kann man sich sogar mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung<br />
komplett die Steuern sparen.<br />
Unbedingt drandenken: Freistellungsauftrag einrichten<br />
Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag für Steuern auf Kapitalerträge.<br />
Als Einzelperson sind Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden und alle<br />
weiteren Erträge beispielsweise aus erfolgreichen Wertpapiergeschäften,<br />
im Jahr 2023 und 2024 in Höhe von insgesamt 1.000 € steuerfrei.<br />
Liegen die gesamten Kapitalerträge aus ETFs, Fonds, Aktien, Zinsen auf<br />
Tagesgeldkonten und so weiter also beispielsweise bei 999 €, musst man mit<br />
Freistellungsauftrag auf diesen Betrag keine Steuern zahlen.<br />
Auf Kapitalerträge über 1.000 € fällt regulär die Kapitalertragssteuer in<br />
Höhe von 25 Prozent an, ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent<br />
der abzuführenden Abgeltungssteuer sowie unter Umständen eine<br />
Kirchensteuer zwischen 8 und 9 Prozent. Für Ehepaare oder eingetragene<br />
Partnerschaften liegt die Grenze beim Sparerpauschbetrag für das Steuerjahr<br />
2023 und 2024 bei 2.000 € pro Jahr.<br />
Um den Sparerpauschbetrag nutzen zu können, musst man bei seiner<br />
Bank, Sparkasse oder seinem Onlinebroker einen so genannten Freistellungsauftrag<br />
einrichten.<br />
Weitere Fragen jederzeit gerne!<br />
Einfach anrufen: Telefon: 08841-67697-0<br />
oder eine E-Mail schreiben: info@dr-schauer.de<br />
www.dr-schauer.de<br />
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* ETF (Exchange Traded Funds) ist ein börsengehandelter Indexfonds, der die Wertentwicklung bekannter Marktindizes eins zu eins abbildet.