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Melange No29

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WIRTSCHAFT & FINANZEN<br />

Steuern sparen<br />

bei ETFs * : mit 3 ganz<br />

einfachen Tipps klappt es<br />

mit Dr. Ralf Erich Schauer<br />

dr.schauer<br />

Wie muss ich ETFs eigentlich versteuern?<br />

Was ist die Vorabpauschale?<br />

Und wie kann ich meine Steuerlast senken<br />

oder sogar gar nichts zahlen?<br />

Geld sparen kannst man unter anderem mit dem<br />

Sparerpauschbetrag und der Günstigerprüfung.<br />

ETFs sind ein total beliebtes Einsteigerprodukt an der Börse. Denn die<br />

börsengehandelten Indexfonds sind im Vergleich zu vielen anderen Anlageprodukten<br />

günstiger und leichter zu verstehen. Aber auch bei börsengehandelten<br />

Indexfonds kommt einmal im Jahr das lästige Thema Steuern<br />

auf einen zu. Lästig ist es zwar, aber nötig und viel weniger kompliziert als<br />

gedacht, wirklich!<br />

Vorabpauschale wird ab dem Steuerjahr 2023 fällig<br />

Für das Jahr 2023 gilt erstmalig die bereits im Jahr 2018 beschlossene<br />

Vorabpauschale, die mögliche Kursgewinne vorab besteuern soll. Damit<br />

will das Bundesfinanzministerium die Steuern zwischen ausschüttenden<br />

und thesaurierenden ETFs angleichen. Vor dem Jahr 2018 waren Ausschüttungen<br />

in Fonds und ETFs sofort steuerpflichtig, thesaurierte Erträge<br />

aber erst beim Verkauf. Die Höhe der Vorabpauschale ergibt sich aus dem<br />

Wertzuwachs der Fonds oder ETFs und einem durchschnittlichen Prozentsatz<br />

festverzinslicher Wertpapiere. Seit dem Jahr 2018 gilt diese Pauschale.<br />

Bisher wurde sie jedoch nicht angewendet, weil der Zinssatz negativ war.<br />

Ab dem Steuerjahr 2023 und einem festgelegten durchschnittlichen Zinssatz<br />

in Höhe von 2,55 Prozent ändert sich das.<br />

Ganz wichtig zu wissen: Die Steuer, die man auf realisierte Gewinne<br />

aus ETFs zahlen muss, bleibt gleich. Die Vorabpauschale, die man gezahlt<br />

hat, wird bei einem späteren Verkauf eines Fonds oder ETFs angerechnet.<br />

Kapitalerträge in der Steuererklärung:<br />

Was ist die Günstigerprüfung?<br />

Die Günstigerprüfung dient dazu, die individuelle Steuerbelastung auf<br />

Kapitalerträge zu bestimmen. Sie lohnt sich, wenn man beispielsweise<br />

noch im Studium ist oder in einem Jahr wenig verdient hat.<br />

Wenn der individuelle Steuersatz unter der Kapitalertragssteuer in Höhe<br />

von 25 Prozent liegt und man die Günstigerprüfung in der Steuererklärung<br />

angegeben hast, werden die Kapitalerträge mit dem niedrigeren persönlichen<br />

Steuersatz anstelle der 25 Prozent versteuert.<br />

Das heißt konkret, dass das Finanzamt in der Steuererklärung die Differenz<br />

zwischen der Kapitalertragssteuer und dem individuellen Steuersatz<br />

erstattet. Von der Anrechnung der Vorabpauschale einmal abgesehen,<br />

lohnt sich eine jährliche Steuererklärung immer dann, wenn man sich um<br />

die Günstigerprüfung in der Steuererklärung kümmert. Bei niedrigem Einkommen<br />

kann man sich sogar mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung<br />

komplett die Steuern sparen.<br />

Unbedingt drandenken: Freistellungsauftrag einrichten<br />

Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag für Steuern auf Kapitalerträge.<br />

Als Einzelperson sind Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden und alle<br />

weiteren Erträge beispielsweise aus erfolgreichen Wertpapiergeschäften,<br />

im Jahr 2023 und 2024 in Höhe von insgesamt 1.000 € steuerfrei.<br />

Liegen die gesamten Kapitalerträge aus ETFs, Fonds, Aktien, Zinsen auf<br />

Tagesgeldkonten und so weiter also beispielsweise bei 999 €, musst man mit<br />

Freistellungsauftrag auf diesen Betrag keine Steuern zahlen.<br />

Auf Kapitalerträge über 1.000 € fällt regulär die Kapitalertragssteuer in<br />

Höhe von 25 Prozent an, ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent<br />

der abzuführenden Abgeltungssteuer sowie unter Umständen eine<br />

Kirchensteuer zwischen 8 und 9 Prozent. Für Ehepaare oder eingetragene<br />

Partnerschaften liegt die Grenze beim Sparerpauschbetrag für das Steuerjahr<br />

2023 und 2024 bei 2.000 € pro Jahr.<br />

Um den Sparerpauschbetrag nutzen zu können, musst man bei seiner<br />

Bank, Sparkasse oder seinem Onlinebroker einen so genannten Freistellungsauftrag<br />

einrichten.<br />

Weitere Fragen jederzeit gerne!<br />

Einfach anrufen: Telefon: 08841-67697-0<br />

oder eine E-Mail schreiben: info@dr-schauer.de<br />

www.dr-schauer.de<br />

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* ETF (Exchange Traded Funds) ist ein börsengehandelter Indexfonds, der die Wertentwicklung bekannter Marktindizes eins zu eins abbildet.

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