Gemeindemitteilung Kirchanschöring 2024-1
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Aus der Gemeindeverwaltung<br />
Problem Hundekot - Gefahr für Kühe<br />
Jedes Jahr zu Beginn der Erntezeit wenden<br />
sich besorgte Landwirte an das Veterinäramt<br />
und beklagen sich über das Unverständnis<br />
von Hundebesitzern, die vor allem in der<br />
Nähe von Siedlungsgebieten den vierbeinigen<br />
Freund sein Geschäft auf ihren Wiesen<br />
verrichten lassen.<br />
© Astrid Gast / Adobe Stock<br />
Die Grundstücksbesitzer sind mit ihren Beschwerden<br />
durchaus im Recht, im wahrsten<br />
Sinne des Wortes. Sowohl aus abfall- als auch<br />
aus naturschutzrechtlichen Gründen ist dieses<br />
Verhalten der Hundebesitzer eigentlich<br />
nicht erlaubt.<br />
Während der Nutzzeit, bei Grünland also der Zeit des Aufwuchses, gilt das ansonsten garantierte Betretungsrecht<br />
für landwirtschaftliche Flächen nämlich nicht. Hundekot muss außerdem als Abfall unschädlich beseitigt<br />
werden. Mit gutem Grund: Hundekot auf landwirtschaftlichen Nutzfl ächen beeinträchtigt nicht nur die Futterqualität,<br />
sondern stellt eine konkrete gesundheitliche Gefährdung von Mensch und Tier dar.<br />
Auf Feldern und Wiesen werden Lebensmittel in Form von Getreide oder Gemüse produziert oder es wird Futter<br />
für Nutztiere gewonnen, von denen wiederum die Lebensmittel Milch und Fleisch stammen.<br />
Die Verschmutzung dieser Flächen mit Hundekot widerspricht daher den Grundsätzen einer hygienischen<br />
Futter- bzw. Lebensmittelgewinnung. Mit dem Hundekot können Bandwurmeier und einzellige Parasiten ausgeschieden<br />
werden, die bei landwirtschaftlichen Nutztieren und auch bei Menschen Erkrankungen hervorrufen<br />
(Echinokokkose, Coenurose oder Toxoplasmose beim Menschen, Aborte bei Rindern). Vor allem der Einzeller<br />
Neospora caninum ist inzwischen auch bei uns zu einem nicht unerheblichen Prozentsatz Ursache von<br />
Erkrankungsfällen in Rinderbeständen.<br />
Die Erreger werden mit dem Hundekot ausgeschieden und vom Rind mit verunreinigtem Futter aufgenommen.<br />
Sie parasitieren zeitlebens im Tierkörper. Bei trächtigen Kühen können die Parasiten in der Gebärmutter<br />
bis zum ungeborenen Kalb vordringen. Mögliche Folgen sind Früh- und Totgeburten, die Geburt lebensschwacher<br />
Kälber, Nachgeburtsverhalten und Fruchtbarkeitsstörungen. Die betroffenen Kühe geben weniger Milch,<br />
eine Weiternutzung ist meist nicht mehr wirtschaftlich und die Schlachtung zwangsläufi g. Der Parasit kann sich<br />
über mehrere Generationen in einem Rinderbestand halten und ein beständiges Problem bleiben.<br />
Auch für die betroffenen Rinder sollte der Tierschutzgedanke gelten - eine nicht unerhebliche Zahl von erkrankten<br />
Rindern, Totgeburten und lebensschwachen Kälbern könnte bei verantwortungsbewusstem Verhalten<br />
einiger weniger Hundebesitzer vermutlich vermieden werden. Eine regelmäßige Entwurmung der Hunde<br />
bietet in diesem Fall übrigens keinen Schutz, weil einzelllige Parasiten durch die gängigen Wurmmittel nicht<br />
abgetötet werden.<br />
Den betroffenen Landwirten entsteht zudem erheblicher wirtschaftlicher Schaden durch Erlöseinbußen, Tierarztkosten<br />
und nicht mehr verwertbares Futter. Das Veterinäramt appelliert daher aus Gründen des Tierschutzes<br />
und der Lebensmittelhygiene an alle Hundehalter, ihre Tiere nur auf dem eigenen Grundstück die Notdurft<br />
verrichten zu lassen oder die Häufchen mittels Entsorgungstüte mitzunehmen.<br />
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