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In einer sich schnell entwickelnden Branche sind aktuelle Informationen wichtig. reinraum online bietet einerseits Interessierten die Möglichkeit, sich aktuell und umfassend über die Reinraum-Branche zu informieren. Andererseits können Unternehmen und Personen die Plattform nutzen, Fachbeiträge, redaktionelle Artikel und Firmennews zu veröffentlichen. Ein Veranstaltungskalender ergänzt das Informationsangebot. Der ExpertenPool hilft bei der Profi-Suche: WER macht WAS im Reinraum INTERNET: Aktuelle Informationen werden täglich/zeitnah im Internet auf www.reinraum.de veröffentlicht. NEWSLETTER: Am Monatsbeginn wird eine interessante Auswahl an Artikeln des letzten Monats als Newsletter an die Abonnenten per eMail verschickt. NEWSFLASH: Zwischen den monatlichen Newslettern werden aktuelle Informationen per NEWSFLASH an die Abonnenten verschickt. JAHRBUCH: Im Januar werden ausgewählte Artikel des letzten Jahres zum Reinraum Jahrbuch zusammengefasst.

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BPI: Seit Jahrzehnten im Einsatz<br />

für sichere Arzneimittel<br />

Arzneimittel durchlaufen in ihrem<br />

Lebenszyklus weit mehr Kontrollen als<br />

jedes andere Produkt in Deutschland.<br />

Erst wenn sichergestellt wurde, dass<br />

ein Arzneimittel unbedenklich, qualitativ<br />

hochwertig und wirksam ist, wird<br />

es durch die Behörden zugelassen und<br />

darf in Deutschland in die Versorgung.<br />

Doch bevor es zum Einsatz kommt,<br />

muss jeder Wirkstoff auf dem Weg<br />

von der Forschung bis zum fertigen<br />

Produkt, erstmal eine Reihe von nicht<br />

klinischen Tests und klinischen Prüfungen<br />

bestehen. Auch nach der Zulassung wird es kontinuierlich<br />

überwacht. Es gibt nur wenige Branchen, in denen<br />

die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität eines Produktes<br />

so engmaschig überwacht wird, wie in der Pharmaindustrie.<br />

Dafür sorgen nationale und europäische Gesetze – aber<br />

auch die pharmazeutischen Unternehmer selbst. Eine gute<br />

Nachricht! Dr. Sigrid Lang, Geschäftsfeldleiterin Arzneimittelsicherheit/Pharmakovigilanz<br />

beim Bundesverband<br />

der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) gibt einen Überblick,<br />

in welchen Bereichen sich der BPI und seine Mitgliedsunternehmen<br />

seit vielen Jahrzehnten für die Arzneimittelsicherheit<br />

einsetzen.<br />

BPI ist Vorreiter und setzt Meilensteine bei der<br />

Arzneimittelsicherheit<br />

Der Bundesverband der Pharmazeutischen<br />

Industrie setzt sich seit Jahrzehnten<br />

intensiv für Arzneimittelsicherheit ein.<br />

(Foto: ©Shutterstock/Rob Byron)<br />

1969: Der BPI führt die „Rote Hand-Briefe“ ein und lässt die Bildmarke<br />

der roten Hand beim Bundespatentamt schützen. „Der Rote<br />

Hand-Brief ist bis heute das in Deutschland etablierte Kommunikationsmittel,<br />

mit dem pharmazeutische Unternehmen, heilberufliche<br />

Fachkreise über neu erkannte, schwerwiegende Arzneimittelrisiken<br />

eigenverantwortlich informieren.<br />

Mit dem markanten Markenzeichen der Briefe – der erhobenen<br />

roten Hand mit der Warnung „Wichtige Mitteilung über ein Arzneimittel“<br />

– können pharmazeutische Unternehmen fehlerhafte Arzneimittelchargen<br />

zurückrufen oder sonstige wichtige Informationen<br />

zum Arzneimittel mitteilen. Gemeinsam mit anderen Verbänden<br />

koordiniert der BPI die Rote Hand-Briefe übergreifend und unterstützt<br />

so unsere Mitgliedsunternehmen in ihrer täglichen Arbeit. Als<br />

Inhaber des „Rote Hand-Brief“-Symbols verfügen wir im BPI über<br />

die Markenrechte der Bildmarke. Wer es nutzen will, muss dies offiziell<br />

bei uns anfragen“, erklärt Lang. Zur selben Zeit (1969) verpflichtet<br />

sich der BPI selbst, Nebenwirkungen an die Arzneimittelkommission<br />

der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu melden. Die rechtlich<br />

verbindliche Meldung von Einzelfällen von Nebenwirkungen durch<br />

pharmazeutische Unternehmen an die zuständige Bundesoberbehörde<br />

wurde erst 1986 eingeführt.<br />

1975: Der BPI verpflichtet seine Mitgliedsunternehmen auf eine<br />

„Packungsbeilagen-Richtlinie“, die Warnhinweise zu möglichen<br />

Nebenwirkungen vorschreibt. Zur Information von Ärzten und Apothekern<br />

entwickelt der BPI ab 1979 ergänzend die „Gebrauchsinformation<br />

für Fachkreise“, ein verbindlich vorgegebenes Informationssystem<br />

speziell für das Fachpersonal.<br />

1976: Der BPI begleitet nach der Contergankrise<br />

(1957 – 1961) die Erweiterung des ersten Arzneimittelgesetzes<br />

(AMG) von 1961 zum zweiten AMG. Für<br />

die Zulassung neuer Arzneimittel müssen pharmazeutische<br />

Unternehmer erstmals die pharmazeutische<br />

Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit<br />

von Arzneimitteln nachweisen. Von den Betriebsstätten,<br />

über den Vertrieb bis zur Packungsbeilage<br />

gibt es nun genaue Verfahrensvorschriften – ein Zugewinn<br />

für den Verbraucherschutz. Eingeführt wurde<br />

erstmals die Berichtspflicht über nicht klinische<br />

Tests und klinische Prüfungen. Das zweite AMG von 1976 stellte eine<br />

Anpassung an die europäischen Gesetze zum Arzneimittelrecht dar.<br />

1990: Der BPI entwickelt den etablierten Satz mit: „Zu Risiken<br />

und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie<br />

Ihren Arzt oder Apotheker“. Seither ist dieser Satz gemäß des Heilmittelwerbegesetzes<br />

zwingend vorgeschrieben und muss bei audiovisueller<br />

Werbung in erster Linie für nicht verschreibungspflichtige<br />

Arzneimittel außerhalb von Fachkreisen angegeben werden.<br />

Schutz vor Arzneimittel-Fälschungen<br />

Um die legale Lieferkette in der Arzneimittelversorgung noch sicherer<br />

zu machen, haben sich vor 15 Jahren die pharmazeutische Industrie,<br />

der Großhandel und die Apothekerschaft in der Organisation<br />

„securPharm“ zusammengeschlossen. Gemeinsam haben sie das<br />

deutsche Schutzsystem gegen Arzneimittelfälschungen aufgebaut,<br />

dass europaweit gesetzlich geregelt ist.<br />

Und so funktioniert‘s: In einem quadratischen Data-Matrix-<br />

Code, der sich auf dem Großteil verschreibungspflichtiger und einigen<br />

nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln befinden muss,<br />

ist eine individuelle Seriennummer gespeichert, die der Apotheker<br />

vor der Abgabe an den Patienten scannt und auf Übereinstimmung<br />

mit den Informationen einer Hersteller-Datenbank prüft. So wird<br />

die Echtheit der Packung verifiziert.<br />

Wie gehen Pharmaunternehmen gegen Fälschungen vor?<br />

„Zum einen haben pharmazeutische Unternehmen viel Zeit, Geld<br />

und Energie investiert, um das Fälschungsschutzsystem zu errichten<br />

– immer mit dem Ziel vor Augen, dass sie Patientinnen und Patienten<br />

mit noch sichereren Arzneimitteln versorgen können. Zusätzlich<br />

versehen Hersteller die Packungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel<br />

mit einem Erstöffnungsschutz – dem sogenannten Antitampering<br />

Device –, so dass sie nicht unbemerkt geöffnet werden<br />

können. Darüber hinaus statten einige Unternehmen ihre Verpackungen<br />

mit zusätzlichen Echtheitsmerkmalen aus. Das kann durch<br />

UV-Farben, DNA-haltige Farbstoffe, Hologramme, Mikroschriften<br />

oder changierende Elemente geschehen“, erklärt Lang.<br />

„Außerdem geht die pharmazeutische Industrie mit aller Kraft<br />

gegen kriminelle Machenschaften vor, die Arzneimittel fälschen,<br />

vertreiben oder auf illegalem Weg in den Umlauf bringen. Um Risiken<br />

zu vermeiden, sollten Patientinnen und Patienten beim Kauf<br />

www.reinraum.de | www.cleanroom-online.com NEWSLETTER | Ausgabe <strong>DE</strong> <strong>02</strong>-2<strong>02</strong>4<br />

Seite 24/49

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