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eigenen Angaben schon „über 200.000 Fälle von Bilderdiebstahl erfasst,<br />

nachträglich lizenziert und rechtlich durchgesetzt hat“, anscheinend<br />

selbst dann Zahlungsaufforderungen, wenn unklar ist, ob der im Schreiben<br />

genannte Rechteinhaber diese Bildrechte auch tatsächlich besitzt.<br />

Auf „Abmahnung“ richtig reagieren und Geld sparen<br />

Unternehmer, die eine solche Aufforderung erhalten, sollten keinesfalls<br />

in Panik verfallen und aus Angst vor einem Rechtstreit den geforderten<br />

Betrag bezahlen. Sie sollten vielmehr zuerst einmal im Internet recherchieren,<br />

welches Vorgehen bei einer solchen Aufforderung sinnvoll ist.<br />

Denn dann finden sie zum Beispiel auf der Webseite anwalt.de unter der<br />

Überschrift „Copytrack-Abmahnung“ zahlreiche Hinweise, wie man in<br />

einer solchen Situation reagieren sollte.<br />

Nicht selten liegt gar keine Rechteverletzung vor<br />

Dass bei den Copytrack-„Abmahnungen“ selbst ihr Absender nicht immer<br />

weiß, ob überhaupt eine Rechteverletzung vorliegt, geht auch<br />

daraus hervor, dass die Schreiben meist als „Berechtigungsanfragen“<br />

bezeichnet werden. In einer mir vorliegenden E-Mail wurde eine Einzel-Unternehmerin<br />

unter anderem aufgefordert, bis zu einem vorgegebenen<br />

Zeitpunkt an die Copytrack GmbH „einen Kaufnachweis sowie alle<br />

weiteren Lizenzinformationen“ für ein bestimmtes Bild zu senden. Weiter<br />

hieß es in der E-Mail: „Ist dies nicht der Fall, so stellt Ihre Nutzung des<br />

Bild materials höchstwahrscheinlich eine Rechteverletzung dar.“ Deshalb<br />

werde der Fall anwaltlich weiterverfolgt, sofern der Empfänger der Mail<br />

keinen Schadenersatz von 350 Euro bezahle oder nachträglich eine einjährige<br />

Bildlizenz für 389.59 Euro erwerbe.<br />

Problemfall:<br />

Bilder von Artikeln mit integrierten Fotos<br />

Wie groß die Abmahnwut von Copytrack ist, zeigt auch eine Berechtigungsanfrage<br />

samt Zahlungsaufforderung, die ein österreichischer<br />

Berater erhielt. Der Anlass: Der Berater hatte auf seiner Webseite in der<br />

Rubrik „Veröffentlichungen“ in Briefmarkengröße ein Bild der Startseite<br />

eines mehrseitigen Artikels veröffentlicht, der in einer Fachzeitschrift von<br />

ihm erschienen war. In das Layout dieses Artikels hatte die Redaktion<br />

zu Illustrationszwecken auch ein Foto integriert, wegen dessen Verwendung<br />

der Berater ebenfalls zur Bezahlung von fast 400 Euro aufgefordert<br />

wurde – und dies, obwohl der Verlag die Rechte zur Veröffentlichung<br />

des Fotos erworben hatte. Der Ausgang dieses Verfahrens ist mir nicht<br />

bekannt, aber es zeigt, wie man hier mit ein paar E-Mails und unklarer<br />

Rechtssituation das schnelle Geld zu machen versucht.<br />

Vertritt Copytrack<br />

überhaupt den Inhaber der Bildrechte?<br />

Auffallend ist übrigens auch, dass in allen „Berechtigungsanfragen“, die<br />

wir kennen, derselbe „Rechteinhaber“ als Mandant genannt wird, obwohl<br />

die eingeklagten Fotos einen völlig unterschiedlichen Charakter<br />

haben. Sofern man Opfer einer solchen „Berechtigungsanfrage“ wird, ist<br />

es also in jedem Fall empfehlenswert, Belege dafür anzufordern, dass<br />

das Unternehmen den behaupteten Urheber überhaupt vertritt und das<br />

in Rede stehende Bild tatsächlich von ihm stammt.<br />

Das ist nämlich längst nicht immer der Fall. Im oben beschriebenen<br />

Fall erhielt die Adressatin auf Nachfrage nach dem in der „Berechtigungsanfrage“<br />

genannten, angeblichen Rechteinhaber eine negative<br />

Antwort. Als sie dies der Firma Copytrack mitteilte, bekam sie von dem<br />

Inkassounternehmen eine lapidare (Standard-)Antwort, die ohne Angaben<br />

von Gründen sinngemäß besagte, man habe entschieden, den Fall<br />

zu schließen und nicht weiter zu verfolgen.<br />

Dieses Vorgehen legt den Verdacht nahe, dass die Bildrechtenachfragen<br />

von Copytrack zumindest teilweise erfunden sind einfach auf<br />

Verdacht und ohne Mandat versendet werden - in der Hoffnung, dass<br />

vielleicht einige Empfänger aus Angst vor einem Rechtsstreit die Forderung<br />

(ungeprüft) bezahlen.<br />

Copytrack hat seine<br />

Zielgruppen anscheinend klar definiert<br />

Dieser Verdacht ist auch deshalb nicht unbegründet, weil Copytrack<br />

seine Berechtigungsanfragen anscheinend bevorzugt an Solo- oder<br />

Kleinunternehmer versendet, bei denen man annehmen kann, dass sie<br />

keine eigene Rechtsabteilung zur Bearbeitung solcher Angelegenheiten<br />

haben. Rechtsanwälte oder Steuerberater werden nach meiner Kenntnis<br />

jedenfalls nie Opfer solcher Versuche.<br />

In jedem Fall gilt: Nicht jeder, der behauptet, er vertrete die Interessen<br />

von jemandem, den man geschädigt habe, tut das tatsächlich. Auch<br />

mit der Angst von Menschen, einen Fehler gemacht zu haben, kann man<br />

gutes Geld verdienen.<br />

Bernhard Kuntz ist Diplom-Pädagoge und hat viele Jahre<br />

als Journalist gearbeitet. Mit der von ihm 1989 gegründeten<br />

„Die PRofilBerater GmbH“ in Darmstadt hilft er Unternehmen<br />

aus unterschiedlichen Branchen, ein eigenes Unternehmensprofil<br />

zu entwickeln oder ein vorhandenes zu schärfen. Er ist<br />

unter anderem Autor der Marketing- und PR-Ratgeber „Die<br />

Katze im Sack verkaufen“, „Fette Beute für Trainer und Berater“<br />

und „Warum kennt den jeder?“<br />

Kontakt: wwww.die-profilberater.de<br />

Manche Schreiben spielen<br />

offensichtlich mit der Angst,<br />

dass die Empfänger aus<br />

Angst vor einem Rechtsstreit<br />

einfach bezahlen.<br />

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