EYECOM 01|24
DIE EYEWEAR-COMMUNITY
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eigenen Angaben schon „über 200.000 Fälle von Bilderdiebstahl erfasst,<br />
nachträglich lizenziert und rechtlich durchgesetzt hat“, anscheinend<br />
selbst dann Zahlungsaufforderungen, wenn unklar ist, ob der im Schreiben<br />
genannte Rechteinhaber diese Bildrechte auch tatsächlich besitzt.<br />
Auf „Abmahnung“ richtig reagieren und Geld sparen<br />
Unternehmer, die eine solche Aufforderung erhalten, sollten keinesfalls<br />
in Panik verfallen und aus Angst vor einem Rechtstreit den geforderten<br />
Betrag bezahlen. Sie sollten vielmehr zuerst einmal im Internet recherchieren,<br />
welches Vorgehen bei einer solchen Aufforderung sinnvoll ist.<br />
Denn dann finden sie zum Beispiel auf der Webseite anwalt.de unter der<br />
Überschrift „Copytrack-Abmahnung“ zahlreiche Hinweise, wie man in<br />
einer solchen Situation reagieren sollte.<br />
Nicht selten liegt gar keine Rechteverletzung vor<br />
Dass bei den Copytrack-„Abmahnungen“ selbst ihr Absender nicht immer<br />
weiß, ob überhaupt eine Rechteverletzung vorliegt, geht auch<br />
daraus hervor, dass die Schreiben meist als „Berechtigungsanfragen“<br />
bezeichnet werden. In einer mir vorliegenden E-Mail wurde eine Einzel-Unternehmerin<br />
unter anderem aufgefordert, bis zu einem vorgegebenen<br />
Zeitpunkt an die Copytrack GmbH „einen Kaufnachweis sowie alle<br />
weiteren Lizenzinformationen“ für ein bestimmtes Bild zu senden. Weiter<br />
hieß es in der E-Mail: „Ist dies nicht der Fall, so stellt Ihre Nutzung des<br />
Bild materials höchstwahrscheinlich eine Rechteverletzung dar.“ Deshalb<br />
werde der Fall anwaltlich weiterverfolgt, sofern der Empfänger der Mail<br />
keinen Schadenersatz von 350 Euro bezahle oder nachträglich eine einjährige<br />
Bildlizenz für 389.59 Euro erwerbe.<br />
Problemfall:<br />
Bilder von Artikeln mit integrierten Fotos<br />
Wie groß die Abmahnwut von Copytrack ist, zeigt auch eine Berechtigungsanfrage<br />
samt Zahlungsaufforderung, die ein österreichischer<br />
Berater erhielt. Der Anlass: Der Berater hatte auf seiner Webseite in der<br />
Rubrik „Veröffentlichungen“ in Briefmarkengröße ein Bild der Startseite<br />
eines mehrseitigen Artikels veröffentlicht, der in einer Fachzeitschrift von<br />
ihm erschienen war. In das Layout dieses Artikels hatte die Redaktion<br />
zu Illustrationszwecken auch ein Foto integriert, wegen dessen Verwendung<br />
der Berater ebenfalls zur Bezahlung von fast 400 Euro aufgefordert<br />
wurde – und dies, obwohl der Verlag die Rechte zur Veröffentlichung<br />
des Fotos erworben hatte. Der Ausgang dieses Verfahrens ist mir nicht<br />
bekannt, aber es zeigt, wie man hier mit ein paar E-Mails und unklarer<br />
Rechtssituation das schnelle Geld zu machen versucht.<br />
Vertritt Copytrack<br />
überhaupt den Inhaber der Bildrechte?<br />
Auffallend ist übrigens auch, dass in allen „Berechtigungsanfragen“, die<br />
wir kennen, derselbe „Rechteinhaber“ als Mandant genannt wird, obwohl<br />
die eingeklagten Fotos einen völlig unterschiedlichen Charakter<br />
haben. Sofern man Opfer einer solchen „Berechtigungsanfrage“ wird, ist<br />
es also in jedem Fall empfehlenswert, Belege dafür anzufordern, dass<br />
das Unternehmen den behaupteten Urheber überhaupt vertritt und das<br />
in Rede stehende Bild tatsächlich von ihm stammt.<br />
Das ist nämlich längst nicht immer der Fall. Im oben beschriebenen<br />
Fall erhielt die Adressatin auf Nachfrage nach dem in der „Berechtigungsanfrage“<br />
genannten, angeblichen Rechteinhaber eine negative<br />
Antwort. Als sie dies der Firma Copytrack mitteilte, bekam sie von dem<br />
Inkassounternehmen eine lapidare (Standard-)Antwort, die ohne Angaben<br />
von Gründen sinngemäß besagte, man habe entschieden, den Fall<br />
zu schließen und nicht weiter zu verfolgen.<br />
Dieses Vorgehen legt den Verdacht nahe, dass die Bildrechtenachfragen<br />
von Copytrack zumindest teilweise erfunden sind einfach auf<br />
Verdacht und ohne Mandat versendet werden - in der Hoffnung, dass<br />
vielleicht einige Empfänger aus Angst vor einem Rechtsstreit die Forderung<br />
(ungeprüft) bezahlen.<br />
Copytrack hat seine<br />
Zielgruppen anscheinend klar definiert<br />
Dieser Verdacht ist auch deshalb nicht unbegründet, weil Copytrack<br />
seine Berechtigungsanfragen anscheinend bevorzugt an Solo- oder<br />
Kleinunternehmer versendet, bei denen man annehmen kann, dass sie<br />
keine eigene Rechtsabteilung zur Bearbeitung solcher Angelegenheiten<br />
haben. Rechtsanwälte oder Steuerberater werden nach meiner Kenntnis<br />
jedenfalls nie Opfer solcher Versuche.<br />
In jedem Fall gilt: Nicht jeder, der behauptet, er vertrete die Interessen<br />
von jemandem, den man geschädigt habe, tut das tatsächlich. Auch<br />
mit der Angst von Menschen, einen Fehler gemacht zu haben, kann man<br />
gutes Geld verdienen.<br />
Bernhard Kuntz ist Diplom-Pädagoge und hat viele Jahre<br />
als Journalist gearbeitet. Mit der von ihm 1989 gegründeten<br />
„Die PRofilBerater GmbH“ in Darmstadt hilft er Unternehmen<br />
aus unterschiedlichen Branchen, ein eigenes Unternehmensprofil<br />
zu entwickeln oder ein vorhandenes zu schärfen. Er ist<br />
unter anderem Autor der Marketing- und PR-Ratgeber „Die<br />
Katze im Sack verkaufen“, „Fette Beute für Trainer und Berater“<br />
und „Warum kennt den jeder?“<br />
Kontakt: wwww.die-profilberater.de<br />
Manche Schreiben spielen<br />
offensichtlich mit der Angst,<br />
dass die Empfänger aus<br />
Angst vor einem Rechtsstreit<br />
einfach bezahlen.<br />
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