EYECOM 01|24
DIE EYEWEAR-COMMUNITY
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0 BUSINESS<br />
ANGEBLICHER BILDERDIEBSTAHL<br />
Vorsicht,<br />
Falle!<br />
WENN ES TECHNISCH KEIN PROBLEM IST, VERBIETET SICH<br />
DAHER DIE VERWENDUNG FREMDER BILDER UND TEXTE; VOR ALLEM<br />
FÜR GESCHÄFTLICHE ZWECKE. ALLERDINGS GIBT ES AUCH GLÜCKSRITTER,<br />
DIE AUS DER BEHAUPTUNG VON URHEBERRECHTSVERSTÖSSEN EIN<br />
LUKRATIVES GESCHÄFTSMODELL GEMACHT HABEN.<br />
eit einiger Zeit werden Selbstständige gehäuft per Mail<br />
von Inkassounternehmen zum Bezahlen von Schadensersatz<br />
oder nachträglicher Lizenzgebühren für die angebliche<br />
Verletzung von Bildrechten aufgefordert. Dafür kann es schon<br />
genügen, dass auf einem Foto eines Augenoptiker-Geschäfts im Hintergrund<br />
eine Fototapete zu sehen ist, für die irgendwer Bildrechte geltend<br />
zu machen versucht.<br />
Nicht selten handelt es sich dabei um Schreiben der „Copytrack<br />
GmbH“ aus Berlin. Das ist laut Internetrecherche ein „Inkassounternehmen,<br />
das im Internet nach unerlaubten Bildnutzungen sucht. Wird es<br />
fündig, drängt es wahlweise zum Kauf einer nachträglichen Lizenz, meist<br />
in Form eines stark überhöhten Lizenzvertrags, oder fordert zu einer<br />
Strafzahlung in gleicher Höhe auf.“<br />
Das Inkassounternehmen ist bekannt<br />
Eine solche Aufforderung erhalten Unternehmer zuweilen sogar dann,<br />
wenn sie zum Beispiel in einem Blog-Beitrag auf ihrer Webseite ein<br />
Foto von einer Plattform verwendet haben, die wie Flickr ausdrücklich<br />
Fotos „zur freien und kostenlosen, auch zur gewerblichen Nutzung“ zur<br />
Verf ügung stellt. Dabei versendet das Inkassounternehmen, das nach<br />
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<strong>EYECOM</strong> 01 | 2024