CSR_2024_WEB
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
UNTERNEHMEN UND INSTITUTIONEN STELLEN SICH VOR<br />
Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />
stärkt Kreislaufwirtschaft<br />
Mit der Richtlinie zu Nachhaltigkeitsberichterstattung* (Corporate Sustainability Reporting<br />
Directive – <strong>CSR</strong>D) wurde festgelegt, dass große Unternehmen von öffentlichem Interesse Nachhaltigkeitsberichte<br />
veröffentlichen müssen, in denen über die sechs Aspekte der Taxonomie-Verordnung,<br />
nämlich Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser- und Meeresressourcen,<br />
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Verschmutzung sowie Biodiversität und Ökosysteme,<br />
berichtet werden muss.<br />
Grafik: BMK<br />
Dabei muss über die Berücksichtigung dieser Aspekte<br />
in der Unternehmenspolitik sowie über diesbezügliche<br />
Ziele, Maßnahmen und Indikatoren berichtet werden.<br />
Berichte müssen erstmals 2025 über das Geschäftsjahr<br />
<strong>2024</strong> vorgelegt werden. Dies gilt für jene Unternehmen,<br />
die bereits nach dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz<br />
(NaDiVeG) über ESG-Themen<br />
berichtet haben. Für andere große Unternehmen startet<br />
die Berichtspflicht 2026. Kapitalmarktorientierte kleine<br />
und mittlere Unternehmen (KMU) müssen erst 2027 Berichte<br />
vorlegen und weniger Informationen offenlegen.<br />
Dazu zählen das Geschäftsmodell, ihre Strategie in Bezug<br />
*RL (EU) 2022/2464, ABl L 2022/322, 15.<br />
36<br />
auf Nachhaltigkeitsthemen bzw. deren potenzielle und<br />
tatsächliche negative Auswirkungen darauf sowie relevante<br />
Indikatoren. Auch Unternehmen aus Drittstaaten,<br />
die einen Umsatz von mehr als 150 Mio. Euro in der EU<br />
generieren und ein Tochterunternehmen oder eine Niederlassung<br />
in der EU haben, sind zur Berichterstattung<br />
verpflichtet. Bis zum 30. Juni <strong>2024</strong> ist die Europäische<br />
Kommission verpflichtet, Berichtsstandards für diese<br />
Unternehmen zu veröffentlichen.<br />
Proportionalität gefragt<br />
Die „European Sustainability Reporting Standards“<br />
(ESRS) legen im Detail fest, welche Informationen und<br />
Daten offengelegt werden müssen. Rechtliche Grundlage<br />
für die ESRS ist die <strong>CSR</strong>D; die Standards stellen<br />
sicher, dass eine einheitliche Qualität bezüglich der zu<br />
berichtenden Information eingehalten wird (verständlich,<br />
relevant, verifizierbar, vergleichbar, gewissenhaft).<br />
Prinzip der Berichterstattung ist die sogenannte doppelte<br />
Materialität, d.h. es muss nicht nur über die Auswirkungen<br />
des Unternehmens auf Umwelt und Klima berichtet<br />
werden, sondern auch darüber, welche Wirkungen<br />
insbesondere der Klimawandel auf die Entwicklung des<br />
Unternehmens hat. Erforderlich ist sowohl eine vergangenheits-<br />
als auch zukunftsbezogene Betrachtungsweise,<br />
Informationen müssen, je nach Anwendbarkeit, quantitativ<br />
(KPIs) und qualitativ offengelegt werden. Im Bereich<br />
der Wertschöpfungskette verweist die <strong>CSR</strong>D vor allem<br />
auf die Proportionalität, das Ausmaß der Berichtspflichten<br />
muss also proportional zur Betriebsgröße gestaltet<br />
werden, um den Aufwand zu begrenzen. Von KMU sollen<br />
nur Daten verlangt werden, die dem künftigen Standard<br />
für KMU entsprechen. Die ESRS werden auch die Entwicklungen<br />
im weltweiten Standardsetting in Bezug auf<br />
Nachhaltigkeitsthemen berücksichtigen.<br />
ADVERTORIAL