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CSR_2024_WEB

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UNTERNEHMEN UND INSTITUTIONEN STELLEN SICH VOR<br />

Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />

stärkt Kreislaufwirtschaft<br />

Mit der Richtlinie zu Nachhaltigkeitsberichterstattung* (Corporate Sustainability Reporting<br />

Directive – <strong>CSR</strong>D) wurde festgelegt, dass große Unternehmen von öffentlichem Interesse Nachhaltigkeitsberichte<br />

veröffentlichen müssen, in denen über die sechs Aspekte der Taxonomie-Verordnung,<br />

nämlich Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser- und Meeresressourcen,<br />

Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Verschmutzung sowie Biodiversität und Ökosysteme,<br />

berichtet werden muss.<br />

Grafik: BMK<br />

Dabei muss über die Berücksichtigung dieser Aspekte<br />

in der Unternehmenspolitik sowie über diesbezügliche<br />

Ziele, Maßnahmen und Indikatoren berichtet werden.<br />

Berichte müssen erstmals 2025 über das Geschäftsjahr<br />

<strong>2024</strong> vorgelegt werden. Dies gilt für jene Unternehmen,<br />

die bereits nach dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz<br />

(NaDiVeG) über ESG-Themen<br />

berichtet haben. Für andere große Unternehmen startet<br />

die Berichtspflicht 2026. Kapitalmarktorientierte kleine<br />

und mittlere Unternehmen (KMU) müssen erst 2027 Berichte<br />

vorlegen und weniger Informationen offenlegen.<br />

Dazu zählen das Geschäftsmodell, ihre Strategie in Bezug<br />

*RL (EU) 2022/2464, ABl L 2022/322, 15.<br />

36<br />

auf Nachhaltigkeitsthemen bzw. deren potenzielle und<br />

tatsächliche negative Auswirkungen darauf sowie relevante<br />

Indikatoren. Auch Unternehmen aus Drittstaaten,<br />

die einen Umsatz von mehr als 150 Mio. Euro in der EU<br />

generieren und ein Tochterunternehmen oder eine Niederlassung<br />

in der EU haben, sind zur Berichterstattung<br />

verpflichtet. Bis zum 30. Juni <strong>2024</strong> ist die Europäische<br />

Kommission verpflichtet, Berichtsstandards für diese<br />

Unternehmen zu veröffentlichen.<br />

Proportionalität gefragt<br />

Die „European Sustainability Reporting Standards“<br />

(ESRS) legen im Detail fest, welche Informationen und<br />

Daten offengelegt werden müssen. Rechtliche Grundlage<br />

für die ESRS ist die <strong>CSR</strong>D; die Standards stellen<br />

sicher, dass eine einheitliche Qualität bezüglich der zu<br />

berichtenden Information eingehalten wird (verständlich,<br />

relevant, verifizierbar, vergleichbar, gewissenhaft).<br />

Prinzip der Berichterstattung ist die sogenannte doppelte<br />

Materialität, d.h. es muss nicht nur über die Auswirkungen<br />

des Unternehmens auf Umwelt und Klima berichtet<br />

werden, sondern auch darüber, welche Wirkungen<br />

insbesondere der Klimawandel auf die Entwicklung des<br />

Unternehmens hat. Erforderlich ist sowohl eine vergangenheits-<br />

als auch zukunftsbezogene Betrachtungsweise,<br />

Informationen müssen, je nach Anwendbarkeit, quantitativ<br />

(KPIs) und qualitativ offengelegt werden. Im Bereich<br />

der Wertschöpfungskette verweist die <strong>CSR</strong>D vor allem<br />

auf die Proportionalität, das Ausmaß der Berichtspflichten<br />

muss also proportional zur Betriebsgröße gestaltet<br />

werden, um den Aufwand zu begrenzen. Von KMU sollen<br />

nur Daten verlangt werden, die dem künftigen Standard<br />

für KMU entsprechen. Die ESRS werden auch die Entwicklungen<br />

im weltweiten Standardsetting in Bezug auf<br />

Nachhaltigkeitsthemen berücksichtigen.<br />

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