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Jahresbericht 2009 - Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG

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Ganz sicher<br />

sein, gut<br />

beraten zu<br />

werden.<br />

Informationen zu den Neuerungen<br />

bei der Anlageberatung ab 2010<br />

Jeder Mensch hat etwas,<br />

das ihn antreibt.<br />

Wir machen den Weg frei.<br />

Gute Beratung nun »schwarz auf weiß«<br />

Die Anlageberatung in Finanzinstrumenten (Wertpapiere,<br />

Termingeschäfte) wurde durch den Gesetzgeber<br />

ebenfalls grundlegend geändert. Jeder<br />

Kunde erhält von uns ein neu gestaltetes Beratungsprotokoll,<br />

in dem die wesentlichen Aspekte,<br />

wie z. B. Anlageziele und Risikobereitschaft, des<br />

Beratungsgespräches zusammengefasst sind. Ergänzend<br />

werden die jeweiligen Produktinformationen<br />

ausgehändigt.<br />

Unsere qualitativ hochwertige und kundenorientierte<br />

Beratung wird jetzt noch transparenter. Sie<br />

können weiterhin: »Ganz sicher sein, gut beraten<br />

zu werden!«<br />

Mehr noch: Seit Anfang März 2010 trägt der<br />

Bundesverband der Deutschen Volksbanken<br />

und <strong>Raiffeisenbank</strong>en (BVR) mit der geplanten<br />

schrittweisen Einführung von standardisierten<br />

Produktinformationen (sog. »Beipackzettel«) zu<br />

einer weiteren Verbesserung der Markttransparenz<br />

bei. Diese freiwillige Einführung resultiert<br />

aus einer Initiative in Zusammenarbeit mit den<br />

Sparkassen.<br />

Die Harmonisierung des Verbraucherkreditrechtes<br />

im Europäischen Binnenmarkt<br />

Zum 11.06.2010 ergeben sich auch im Kreditgeschäft<br />

wesentliche Neuerungen. Der Umsetzungsprozess<br />

in den Banken ist in vollem Gange. Es gilt,<br />

große Teile der Kreditformulare an die neuen<br />

Vorgaben/Begriffsdefi nitionen anzupassen.<br />

Unsere Kunden erhalten ergänzend schriftliche<br />

Erläuterungen zu den wesentlichen Merkmalen<br />

des beantragten Kredites, verbunden mit einem<br />

nun »gesetzlichen« Anspruch auf weitere Erläu-<br />

Ausblick 2010 · <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

terungen. Eine Erläuterung unserer Verträge<br />

war für uns schon immer selbstverständlich. Ein<br />

gewisses Umdenken verlangt allerdings die vom<br />

Gesetzgeber vorgenommene Neudefi nition einiger<br />

Begriffe (z. B. wird aus dem altbekannten<br />

»Dispokredit« nun eine sog. »Überziehungsmöglichkeit«).<br />

Sowohl die neue Verbraucherkreditrichtlinie als<br />

auch die Änderung des Datenschutzgesetzes<br />

zum Thema Scoring-Verfahren (Inkrafttreten<br />

zum 1. April 2010) regeln den verbraucherfreundlichen<br />

Umgang mit Daten aus Auskunfteien (z. B.<br />

Schufa) neu. Ziel dieser Regelungen soll es sein,<br />

insbesondere Transparenz zu schaffen und dem<br />

Kunden z. B. die Möglichkeit zu geben, eine Kreditentscheidung<br />

zu hinterfragen, die auf Informationen<br />

aus einer Datenbank basiert oder automatisiert<br />

erfolgt. Wir begrüßen diese Regelungen!<br />

Wir möchten darauf hinweisen, dass im Hause der<br />

<strong>Raiffeisenbank</strong> keine Kreditentscheidungen<br />

getroffen werden, die sich ausschließlich<br />

auf eine automatisierte Verarbeitung<br />

stützen.<br />

Weitere Fragen zum<br />

Thema Verbraucherschutz<br />

beantworten<br />

Ihnen gern Ihre Berater.<br />

Sprechen Sie uns<br />

an.<br />

9<br />

Verbraucherschutz<br />

– mehr<br />

Sicherheit für<br />

unsere Kunden

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