Jahresbericht 2009 - Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG
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Ganz sicher<br />
sein, gut<br />
beraten zu<br />
werden.<br />
Informationen zu den Neuerungen<br />
bei der Anlageberatung ab 2010<br />
Jeder Mensch hat etwas,<br />
das ihn antreibt.<br />
Wir machen den Weg frei.<br />
Gute Beratung nun »schwarz auf weiß«<br />
Die Anlageberatung in Finanzinstrumenten (Wertpapiere,<br />
Termingeschäfte) wurde durch den Gesetzgeber<br />
ebenfalls grundlegend geändert. Jeder<br />
Kunde erhält von uns ein neu gestaltetes Beratungsprotokoll,<br />
in dem die wesentlichen Aspekte,<br />
wie z. B. Anlageziele und Risikobereitschaft, des<br />
Beratungsgespräches zusammengefasst sind. Ergänzend<br />
werden die jeweiligen Produktinformationen<br />
ausgehändigt.<br />
Unsere qualitativ hochwertige und kundenorientierte<br />
Beratung wird jetzt noch transparenter. Sie<br />
können weiterhin: »Ganz sicher sein, gut beraten<br />
zu werden!«<br />
Mehr noch: Seit Anfang März 2010 trägt der<br />
Bundesverband der Deutschen Volksbanken<br />
und <strong>Raiffeisenbank</strong>en (BVR) mit der geplanten<br />
schrittweisen Einführung von standardisierten<br />
Produktinformationen (sog. »Beipackzettel«) zu<br />
einer weiteren Verbesserung der Markttransparenz<br />
bei. Diese freiwillige Einführung resultiert<br />
aus einer Initiative in Zusammenarbeit mit den<br />
Sparkassen.<br />
Die Harmonisierung des Verbraucherkreditrechtes<br />
im Europäischen Binnenmarkt<br />
Zum 11.06.2010 ergeben sich auch im Kreditgeschäft<br />
wesentliche Neuerungen. Der Umsetzungsprozess<br />
in den Banken ist in vollem Gange. Es gilt,<br />
große Teile der Kreditformulare an die neuen<br />
Vorgaben/Begriffsdefi nitionen anzupassen.<br />
Unsere Kunden erhalten ergänzend schriftliche<br />
Erläuterungen zu den wesentlichen Merkmalen<br />
des beantragten Kredites, verbunden mit einem<br />
nun »gesetzlichen« Anspruch auf weitere Erläu-<br />
Ausblick 2010 · <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
terungen. Eine Erläuterung unserer Verträge<br />
war für uns schon immer selbstverständlich. Ein<br />
gewisses Umdenken verlangt allerdings die vom<br />
Gesetzgeber vorgenommene Neudefi nition einiger<br />
Begriffe (z. B. wird aus dem altbekannten<br />
»Dispokredit« nun eine sog. »Überziehungsmöglichkeit«).<br />
Sowohl die neue Verbraucherkreditrichtlinie als<br />
auch die Änderung des Datenschutzgesetzes<br />
zum Thema Scoring-Verfahren (Inkrafttreten<br />
zum 1. April 2010) regeln den verbraucherfreundlichen<br />
Umgang mit Daten aus Auskunfteien (z. B.<br />
Schufa) neu. Ziel dieser Regelungen soll es sein,<br />
insbesondere Transparenz zu schaffen und dem<br />
Kunden z. B. die Möglichkeit zu geben, eine Kreditentscheidung<br />
zu hinterfragen, die auf Informationen<br />
aus einer Datenbank basiert oder automatisiert<br />
erfolgt. Wir begrüßen diese Regelungen!<br />
Wir möchten darauf hinweisen, dass im Hause der<br />
<strong>Raiffeisenbank</strong> keine Kreditentscheidungen<br />
getroffen werden, die sich ausschließlich<br />
auf eine automatisierte Verarbeitung<br />
stützen.<br />
Weitere Fragen zum<br />
Thema Verbraucherschutz<br />
beantworten<br />
Ihnen gern Ihre Berater.<br />
Sprechen Sie uns<br />
an.<br />
9<br />
Verbraucherschutz<br />
– mehr<br />
Sicherheit für<br />
unsere Kunden