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Blickpunkt Ausgabe 07-2011.pdf - Stadt Winnenden

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Nummer 7 Donnerstag, 17. Februar 2011<br />

3<br />

In den letzten Jahren ist es immer beliebter<br />

geworden, im Rahmen von nahezu<br />

jeder Feierlichkeit ein Feuerwerk<br />

abzubrennen. Vielen ist dabei offenbar<br />

nicht bewusst, dass das Abbrennen<br />

von Feuerwerken in Deutschland<br />

nur in der Neujahrsnacht vom<br />

31. Dezember auf den 1. Januar gestattet<br />

ist. Zu allen anderen Zeiten ist<br />

die zuständige Behörde zu informieren<br />

und es ist in der Regel auch eine<br />

behördliche Genehmigung erforderlich.<br />

Verstöße gegen diese Vorschriften können<br />

verschiedenste Konsequenzen haben.<br />

Zum einen stellen sie Ordnungswidrigkeiten<br />

dar, zum anderen können bei<br />

Schäden Dritter durch das Feuerwerk<br />

privatrechtlich Schadenersatzansprüche<br />

geltend gemacht werden. Nicht zu vergessen<br />

sind auch die Belästigungen und<br />

erheblichen Nachtruhestörungen der Anwohner<br />

durch immer zahlreicher werdende<br />

Feuerwerke in bestimmten Bereichen.<br />

Betroffen sind auch Landwirtschaften<br />

mit Tierhaltungen. Hier ist es zum Teil<br />

erforderlich, dass bei jedem Feuerwerk<br />

Aufsichtspersonen in den Stallungen<br />

sind oder Weideflächen gewechselt wer-<br />

Abbrennen von Feuerwerken Kinder-<br />

den. Es besteht regelmäßig die Gefahr,<br />

dass insbesondere Pferde und Rinder<br />

sich oder andere verletzen, wenn sie aufgrund<br />

eines Feuerwerks erschrecken<br />

und/ oder in Panik geraten. Bereits in der<br />

Vergangenheit kam es trotz eingeleiteter<br />

Vorsichtsmaßnahmen bereits mehrfach<br />

zu kritischen Situationen und Sachbeschädigungen.<br />

Es ist nicht auszudenken<br />

welcher Schaden entsteht, sollte sich ein<br />

Tier ernsthaft verletzten oder beispielsweise<br />

„durchgehen“ und einen Verkehrsunfall<br />

verursachen. Der hierdurch entstehende<br />

Schaden wäre dem Verursacher<br />

und damit dem Verantwortlichen für das<br />

Feuerwerk zuzurechnen! Es macht daher<br />

auch Sinn, sich vorher zu informieren,<br />

welche Schäden von der Versicherung<br />

übernommen werden und welche nicht<br />

gedeckt sind.<br />

Für Ausnahmegenehmigungen<br />

ist die <strong>Stadt</strong> zuständig<br />

Ausnahmegenehmigungen für das Abbrennen<br />

von Feuerwerken werden nur<br />

aus besonderem Anlass und unter bestimmten<br />

Auflagen (Abbrennzeit, Menge<br />

und Art der Feuerwerkskörper etc.)<br />

erteilt. Ein Anspruch auf Erteilung einer<br />

Ausnahmegenehmigung besteht grundsätzlich<br />

nicht.<br />

Eine Ausnahmegenehmigung für ein<br />

Feuerwerk auf Winnender Gemarkung<br />

ist rechtzeitig vorher beim Amt für öffentliche<br />

Ordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Winnenden</strong>,<br />

Torstraße 10, zu beantragen. Hierzu sind<br />

Namen und Anschrift des Verantwortlichen,<br />

der Anlass des Feuerwerks und die<br />

genaue Lage des Abbrennortes (ggf.<br />

auch schriftliche Zustimmung des jeweiligen<br />

Grundstückseigentümers) anzugeben.<br />

Derzeit beträgt die Gebühr einer<br />

solchen Ausnahmegenehmigung 30<br />

Euro. Diese Regelungen gelten für Feuerwerkskörper<br />

der Klasse II, d.h. Kleinoder<br />

Silvesterfeuerwerke. Größere Feuerwerke<br />

(Klasse III oder IV) sind anzeigepflichtig<br />

und dürfen nur von ausgebildeten<br />

Pyrotechnikern gezündet werden.<br />

Je nach Lage des Abbrennortes können<br />

bestimmte Auflagen erteilt werden, wie<br />

z.B. die Bereitstellung von Feuerlöschern<br />

oder andere Sicherungsvorkehrungen,<br />

eine Beschränkung auf bestimmte<br />

Feuerwerkskörper und Abbrennzeit<br />

oder -menge. Diesen Anordnungen ist<br />

Folge zu leisten. Verstöße gegen diese<br />

Anordnungen stellen ebenfalls Ordnungswidrigkeiten<br />

dar, die mit einem<br />

Bußgeld geahndet werden.<br />

Seniorenwerkstatt bietet auch zu Ostern<br />

in Handarbeit gefertigte Holzprodukte<br />

Die selbst gefertigten und im Detail beeindruckenden Drechselarbeiten und Holzspielzeuge<br />

gibt es in der Schlossstraße 18 zu kaufen.<br />

Die von der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Winnenden</strong><br />

administrativ unterstützte Seniorenwerkstatt<br />

wurde am 9. Dezember 1981 gegründet.<br />

Die Seniorenwerkstatt wird somit<br />

in diesem Jahr bereits 30 Jahre alt.<br />

Seit jeher waren und sind die Werkstatt-<br />

Teams ehrenamtlich und mit viel Engagement<br />

und Enthusiasmus tätig. Die Seniorenwerkstatt<br />

hat ihr Domizil im Erdgeschoss<br />

der Schlossstraße 18, wo sich<br />

auch die AWO-Begegnungsstätte befindet.<br />

Wer sich ein Bild vom reichhaltigen Angebot<br />

machen möchte, kann die Seniorenwerkstatt<br />

an den Öffnungstagen Montag<br />

und Mittwoch, jeweils von 08.00 Uhr<br />

bis 12.00 Uhr, persönlich aufsuchen und<br />

Ferienprogramm<br />

2011<br />

Wie jedes Jahr wird die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Winnenden</strong> in den Sommerferien<br />

wieder ein Kinder-Ferienprogramm<br />

anbieten.<br />

Das Interesse der Kinder und Jugendlichen<br />

war in den vergangenen<br />

Jahren ungeheuer groß. Daher<br />

wollen wir auch in diesem<br />

Jahr versuchen, ein umfangreiches<br />

und abwechslungsreiches<br />

Ferienprogramm zusammenzustellen.<br />

Dabei sind wir auf die<br />

Hilfe der Vereine, Organisationen<br />

und Privatpersonen angewiesen.<br />

Wer also Lust hat, beim Ferienprogramm<br />

mitzuwirken und einen<br />

Programmpunkt beisteuern<br />

möchte, sollte sich bis spätestens<br />

28. Februar 2011 an das Amt für<br />

Jugend, Familien, Senioren und<br />

Soziales der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Winnenden</strong> (Tel.: 13-151) wenden.<br />

sich auch vorab mit einem Blick auf die<br />

Homepage der Seniorenwerkstatt unter<br />

www.seniorenwerkstatt-winnenden.de<br />

informieren.<br />

Wie in der Advents- und Weihnachtszeit<br />

gibt es immer auch zu Ostern zahlreiche,<br />

in Handarbeit und mit viel Ideenreichtum<br />

gefertigte Holzprodukte zur Freude<br />

aller Generationen. So manchem Erwachsenen<br />

wird dabei beim Schenken<br />

geholfen, vor allem aber Kindern eine<br />

Freude gemacht.<br />

Nähere Informationen zur Seniorenwerkstatt<br />

finden Sie auch im Innenteil<br />

auf den Seiten 10 und 11. (rw)

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