Blickpunkt Ausgabe 07-2011.pdf - Stadt Winnenden
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Nummer 7 Donnerstag, 17. Februar 2011<br />
3<br />
In den letzten Jahren ist es immer beliebter<br />
geworden, im Rahmen von nahezu<br />
jeder Feierlichkeit ein Feuerwerk<br />
abzubrennen. Vielen ist dabei offenbar<br />
nicht bewusst, dass das Abbrennen<br />
von Feuerwerken in Deutschland<br />
nur in der Neujahrsnacht vom<br />
31. Dezember auf den 1. Januar gestattet<br />
ist. Zu allen anderen Zeiten ist<br />
die zuständige Behörde zu informieren<br />
und es ist in der Regel auch eine<br />
behördliche Genehmigung erforderlich.<br />
Verstöße gegen diese Vorschriften können<br />
verschiedenste Konsequenzen haben.<br />
Zum einen stellen sie Ordnungswidrigkeiten<br />
dar, zum anderen können bei<br />
Schäden Dritter durch das Feuerwerk<br />
privatrechtlich Schadenersatzansprüche<br />
geltend gemacht werden. Nicht zu vergessen<br />
sind auch die Belästigungen und<br />
erheblichen Nachtruhestörungen der Anwohner<br />
durch immer zahlreicher werdende<br />
Feuerwerke in bestimmten Bereichen.<br />
Betroffen sind auch Landwirtschaften<br />
mit Tierhaltungen. Hier ist es zum Teil<br />
erforderlich, dass bei jedem Feuerwerk<br />
Aufsichtspersonen in den Stallungen<br />
sind oder Weideflächen gewechselt wer-<br />
Abbrennen von Feuerwerken Kinder-<br />
den. Es besteht regelmäßig die Gefahr,<br />
dass insbesondere Pferde und Rinder<br />
sich oder andere verletzen, wenn sie aufgrund<br />
eines Feuerwerks erschrecken<br />
und/ oder in Panik geraten. Bereits in der<br />
Vergangenheit kam es trotz eingeleiteter<br />
Vorsichtsmaßnahmen bereits mehrfach<br />
zu kritischen Situationen und Sachbeschädigungen.<br />
Es ist nicht auszudenken<br />
welcher Schaden entsteht, sollte sich ein<br />
Tier ernsthaft verletzten oder beispielsweise<br />
„durchgehen“ und einen Verkehrsunfall<br />
verursachen. Der hierdurch entstehende<br />
Schaden wäre dem Verursacher<br />
und damit dem Verantwortlichen für das<br />
Feuerwerk zuzurechnen! Es macht daher<br />
auch Sinn, sich vorher zu informieren,<br />
welche Schäden von der Versicherung<br />
übernommen werden und welche nicht<br />
gedeckt sind.<br />
Für Ausnahmegenehmigungen<br />
ist die <strong>Stadt</strong> zuständig<br />
Ausnahmegenehmigungen für das Abbrennen<br />
von Feuerwerken werden nur<br />
aus besonderem Anlass und unter bestimmten<br />
Auflagen (Abbrennzeit, Menge<br />
und Art der Feuerwerkskörper etc.)<br />
erteilt. Ein Anspruch auf Erteilung einer<br />
Ausnahmegenehmigung besteht grundsätzlich<br />
nicht.<br />
Eine Ausnahmegenehmigung für ein<br />
Feuerwerk auf Winnender Gemarkung<br />
ist rechtzeitig vorher beim Amt für öffentliche<br />
Ordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Winnenden</strong>,<br />
Torstraße 10, zu beantragen. Hierzu sind<br />
Namen und Anschrift des Verantwortlichen,<br />
der Anlass des Feuerwerks und die<br />
genaue Lage des Abbrennortes (ggf.<br />
auch schriftliche Zustimmung des jeweiligen<br />
Grundstückseigentümers) anzugeben.<br />
Derzeit beträgt die Gebühr einer<br />
solchen Ausnahmegenehmigung 30<br />
Euro. Diese Regelungen gelten für Feuerwerkskörper<br />
der Klasse II, d.h. Kleinoder<br />
Silvesterfeuerwerke. Größere Feuerwerke<br />
(Klasse III oder IV) sind anzeigepflichtig<br />
und dürfen nur von ausgebildeten<br />
Pyrotechnikern gezündet werden.<br />
Je nach Lage des Abbrennortes können<br />
bestimmte Auflagen erteilt werden, wie<br />
z.B. die Bereitstellung von Feuerlöschern<br />
oder andere Sicherungsvorkehrungen,<br />
eine Beschränkung auf bestimmte<br />
Feuerwerkskörper und Abbrennzeit<br />
oder -menge. Diesen Anordnungen ist<br />
Folge zu leisten. Verstöße gegen diese<br />
Anordnungen stellen ebenfalls Ordnungswidrigkeiten<br />
dar, die mit einem<br />
Bußgeld geahndet werden.<br />
Seniorenwerkstatt bietet auch zu Ostern<br />
in Handarbeit gefertigte Holzprodukte<br />
Die selbst gefertigten und im Detail beeindruckenden Drechselarbeiten und Holzspielzeuge<br />
gibt es in der Schlossstraße 18 zu kaufen.<br />
Die von der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Winnenden</strong><br />
administrativ unterstützte Seniorenwerkstatt<br />
wurde am 9. Dezember 1981 gegründet.<br />
Die Seniorenwerkstatt wird somit<br />
in diesem Jahr bereits 30 Jahre alt.<br />
Seit jeher waren und sind die Werkstatt-<br />
Teams ehrenamtlich und mit viel Engagement<br />
und Enthusiasmus tätig. Die Seniorenwerkstatt<br />
hat ihr Domizil im Erdgeschoss<br />
der Schlossstraße 18, wo sich<br />
auch die AWO-Begegnungsstätte befindet.<br />
Wer sich ein Bild vom reichhaltigen Angebot<br />
machen möchte, kann die Seniorenwerkstatt<br />
an den Öffnungstagen Montag<br />
und Mittwoch, jeweils von 08.00 Uhr<br />
bis 12.00 Uhr, persönlich aufsuchen und<br />
Ferienprogramm<br />
2011<br />
Wie jedes Jahr wird die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Winnenden</strong> in den Sommerferien<br />
wieder ein Kinder-Ferienprogramm<br />
anbieten.<br />
Das Interesse der Kinder und Jugendlichen<br />
war in den vergangenen<br />
Jahren ungeheuer groß. Daher<br />
wollen wir auch in diesem<br />
Jahr versuchen, ein umfangreiches<br />
und abwechslungsreiches<br />
Ferienprogramm zusammenzustellen.<br />
Dabei sind wir auf die<br />
Hilfe der Vereine, Organisationen<br />
und Privatpersonen angewiesen.<br />
Wer also Lust hat, beim Ferienprogramm<br />
mitzuwirken und einen<br />
Programmpunkt beisteuern<br />
möchte, sollte sich bis spätestens<br />
28. Februar 2011 an das Amt für<br />
Jugend, Familien, Senioren und<br />
Soziales der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Winnenden</strong> (Tel.: 13-151) wenden.<br />
sich auch vorab mit einem Blick auf die<br />
Homepage der Seniorenwerkstatt unter<br />
www.seniorenwerkstatt-winnenden.de<br />
informieren.<br />
Wie in der Advents- und Weihnachtszeit<br />
gibt es immer auch zu Ostern zahlreiche,<br />
in Handarbeit und mit viel Ideenreichtum<br />
gefertigte Holzprodukte zur Freude<br />
aller Generationen. So manchem Erwachsenen<br />
wird dabei beim Schenken<br />
geholfen, vor allem aber Kindern eine<br />
Freude gemacht.<br />
Nähere Informationen zur Seniorenwerkstatt<br />
finden Sie auch im Innenteil<br />
auf den Seiten 10 und 11. (rw)