Geschäftsbericht KVBW 2022
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2.10 Beihilfe in Geburts-, Krankeits-, Pflegeund<br />
Todesfällen<br />
2.10.1 Allgemeines<br />
Der <strong>KVBW</strong> hat als Pflichtaufgabe die Beihilfe in Geburts-,<br />
Krankheits-, Pflege- und Todesfällen zu gewähren an<br />
die Versorgungsempfänger seiner Mitglieder,<br />
die Bürgermeister und Landräte,<br />
die Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-<br />
Württemberg und deren Stellvertreter.<br />
Als freiwillige Aufgabe obliegt dem Versorgungsverband<br />
die Gewährung der Beihilfe an die Bediensteten (Beamte,<br />
Beschäftigte) der Mitglieder, sofern diese die allgemeine<br />
Übernahme der Beihilfe beantragen.<br />
Die Übertragung der Beihilfegewährung auf den <strong>KVBW</strong><br />
bietet den Mitgliedern die Sicherheit einer sachgerechten<br />
Bearbeitung und – in finanzieller Hinsicht – einer verhältnismäßig<br />
gleichbleibenden jährlichen Belastung, die<br />
bereits zu Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres feststeht.<br />
Mehr als 97 % aller Mitglieder haben dem <strong>KVBW</strong><br />
die Beihilfegewährung übertragen. Die Zahl der zu betreuenden<br />
Versorgungsempfänger ist in den letzten Jahren<br />
kontinuierlich gestiegen. Ein stetiger Rückgang ist<br />
dagegen bei den anspruchsberechtigten Beschäftigten<br />
der Mitglieder festzustellen, was auf den Wegfall der<br />
Beihilfeberechtigung bei neu eingestellten Beschäftigten<br />
seit dem Jahr 1998 zurückzuführen ist. Bei den eingereichten<br />
Beihilfeanträgen ist auch im Berichtsjahr wiederum<br />
ein Anstieg zu verzeichnen. Dieser begründet sich<br />
in erster Linie durch die verstärkte Antragstellung per<br />
App, die von vielen Beihilfeberechtigten genutzt wurde.<br />
Mit 351.800 Festsetzungen bedeutet dies einen Zuwachs<br />
von rund 7 % gegenüber dem Vorjahr.<br />
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