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Geschäftsbericht KVBW 2022

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2.10 Beihilfe in Geburts-, Krankeits-, Pflegeund<br />

Todesfällen<br />

2.10.1 Allgemeines<br />

Der <strong>KVBW</strong> hat als Pflichtaufgabe die Beihilfe in Geburts-,<br />

Krankheits-, Pflege- und Todesfällen zu gewähren an<br />

die Versorgungsempfänger seiner Mitglieder,<br />

die Bürgermeister und Landräte,<br />

die Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-<br />

Württemberg und deren Stellvertreter.<br />

Als freiwillige Aufgabe obliegt dem Versorgungsverband<br />

die Gewährung der Beihilfe an die Bediensteten (Beamte,<br />

Beschäftigte) der Mitglieder, sofern diese die allgemeine<br />

Übernahme der Beihilfe beantragen.<br />

Die Übertragung der Beihilfegewährung auf den <strong>KVBW</strong><br />

bietet den Mitgliedern die Sicherheit einer sachgerechten<br />

Bearbeitung und – in finanzieller Hinsicht – einer verhältnismäßig<br />

gleichbleibenden jährlichen Belastung, die<br />

bereits zu Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres feststeht.<br />

Mehr als 97 % aller Mitglieder haben dem <strong>KVBW</strong><br />

die Beihilfegewährung übertragen. Die Zahl der zu betreuenden<br />

Versorgungsempfänger ist in den letzten Jahren<br />

kontinuierlich gestiegen. Ein stetiger Rückgang ist<br />

dagegen bei den anspruchsberechtigten Beschäftigten<br />

der Mitglieder festzustellen, was auf den Wegfall der<br />

Beihilfeberechtigung bei neu eingestellten Beschäftigten<br />

seit dem Jahr 1998 zurückzuführen ist. Bei den eingereichten<br />

Beihilfeanträgen ist auch im Berichtsjahr wiederum<br />

ein Anstieg zu verzeichnen. Dieser begründet sich<br />

in erster Linie durch die verstärkte Antragstellung per<br />

App, die von vielen Beihilfeberechtigten genutzt wurde.<br />

Mit 351.800 Festsetzungen bedeutet dies einen Zuwachs<br />

von rund 7 % gegenüber dem Vorjahr.<br />

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