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Geschäftsbericht KVBW 2022

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2.1.5 Rentenanpassung <strong>2022</strong><br />

Durch das Gesetz zur Bestimmung der Rentenwerte<br />

in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der<br />

Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung<br />

weiterer Werte zum 01.07.<strong>2022</strong> (Rentenwertbestimmungsgesetz<br />

<strong>2022</strong> – RWBestG <strong>2022</strong>) vom 28.06.<strong>2022</strong><br />

(BGBl. I S. 975) wurde der aktuelle Rentenwert um<br />

5,35 % - von 34,19 € auf 36,02 € – angehoben.<br />

Der aktuelle Rentenwert (Ost) wurde um 6,12 % – von<br />

33,47 € auf 35,52 € – angehoben. Die Betriebsrenten<br />

(ZVK, VBL) wurden ebenfalls zum 01.07.<strong>2022</strong> um<br />

1 % erhöht.<br />

Die Anpassung von Renten hat Auswirkungen auf die<br />

Höhe der Anrechnungs- und Ruhensbeträge im Rahmen<br />

der Rentenanrechnungsvorschriften des Landesbeamtenversorgungsgesetzes<br />

und in der Folge auf die Bemessungsgrundlagen<br />

für die Beiträge zur Kranken- und<br />

Pflegeversicherung aus Versorgungsbezügen nach dem<br />

SGB V/SGB XI.<br />

2.1.6 Staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge („Riester-Rente“)<br />

Durch das Eigenheimrentengesetz vom 29.07.2008<br />

(BGBl. I S. 1509) können seit dem Jahr 2008<br />

Personen, die eine beamtenrechtliche Versorgung<br />

wegen Dienstunfähigkeit beziehen, bis zur Vollendung<br />

des 67. Lebens jahres die sogenannte Riester-<br />

Förderung erhalten. Der <strong>KVBW</strong> übermittelt die<br />

erforderlichen Daten an die zentrale Zulagenstelle für<br />

Altersvermögen; er bietet selbst keine Riesterverträge<br />

für Beamte an.<br />

Im Berichtsjahr befinden sich 315 Versorgungsfälle<br />

im Meldebestand (2021: 313 Fälle).<br />

„Die Anpassung von Renten hat<br />

Auswirkungen auf die Höhe der<br />

Anrechnungs- und Ruhensbeträge.“<br />

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