Geschäftsbericht KVBW 2022
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2.1.5 Rentenanpassung <strong>2022</strong><br />
Durch das Gesetz zur Bestimmung der Rentenwerte<br />
in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der<br />
Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung<br />
weiterer Werte zum 01.07.<strong>2022</strong> (Rentenwertbestimmungsgesetz<br />
<strong>2022</strong> – RWBestG <strong>2022</strong>) vom 28.06.<strong>2022</strong><br />
(BGBl. I S. 975) wurde der aktuelle Rentenwert um<br />
5,35 % - von 34,19 € auf 36,02 € – angehoben.<br />
Der aktuelle Rentenwert (Ost) wurde um 6,12 % – von<br />
33,47 € auf 35,52 € – angehoben. Die Betriebsrenten<br />
(ZVK, VBL) wurden ebenfalls zum 01.07.<strong>2022</strong> um<br />
1 % erhöht.<br />
Die Anpassung von Renten hat Auswirkungen auf die<br />
Höhe der Anrechnungs- und Ruhensbeträge im Rahmen<br />
der Rentenanrechnungsvorschriften des Landesbeamtenversorgungsgesetzes<br />
und in der Folge auf die Bemessungsgrundlagen<br />
für die Beiträge zur Kranken- und<br />
Pflegeversicherung aus Versorgungsbezügen nach dem<br />
SGB V/SGB XI.<br />
2.1.6 Staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge („Riester-Rente“)<br />
Durch das Eigenheimrentengesetz vom 29.07.2008<br />
(BGBl. I S. 1509) können seit dem Jahr 2008<br />
Personen, die eine beamtenrechtliche Versorgung<br />
wegen Dienstunfähigkeit beziehen, bis zur Vollendung<br />
des 67. Lebens jahres die sogenannte Riester-<br />
Förderung erhalten. Der <strong>KVBW</strong> übermittelt die<br />
erforderlichen Daten an die zentrale Zulagenstelle für<br />
Altersvermögen; er bietet selbst keine Riesterverträge<br />
für Beamte an.<br />
Im Berichtsjahr befinden sich 315 Versorgungsfälle<br />
im Meldebestand (2021: 313 Fälle).<br />
„Die Anpassung von Renten hat<br />
Auswirkungen auf die Höhe der<br />
Anrechnungs- und Ruhensbeträge.“<br />
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