Geschäftsbericht KVBW 2022
Versorgungsempfänger Die vorgenannten Aktiven, wenn sie nach dem Ausscheiden Anspruch auf Versorgung, Anspruch der Anwartschaft auf Ehrensold, Betriebsrente oder Altersgeld aus dem Beschäftigungsverhältnis bei einem Mitglied haben, die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen der vorgenannten Beschäftigten mit Beginn der Versorgungsberechtigung. Zahl der Angehörigen 2022 1 2021 1 2020 1 1976 Aktive 28.005 28.014 28.128 15.695 darunter Angehörige, die - umlagepflichtig sind - bei einer Stellenzahl (bezogen auf Vollbeschäftigte) von darunter Teil zeitbeschäf tigte aufgrund - § 69 Abs. 1 und 2 LBG - § 69 Abs. 4 LBG - § 69 Abs. 5 LBG - § 70 LBG (Altersteilzeit für Schwerbehinderte) - Elternzeit darunter Beurlaubte aufgrund - § 72 Abs. 1 LBG - § 72 Abs. 2 LBG - Elternzeit 26.568 23.555 4.104 3.321 431 0 281 185 0 929 26.612 23.623 4.142 3.267 370 0 246 26.736 23.726 4.234 3.252 320 1 218 25.355 22.917 3.945 1.633 70 142 Versorgungsempfänger 18.857 18.482 18.290 14.093 davon Empfänger von - Ehrensold - Anwartschaftsversorgungen 113 1 213 1 874 118 1 243 1 849 123 2 274 1.207 54 980 54 980 1 Ohne Aktive und Versorgungsempfänger, die einer besonderen Finanzierungsform unterliegen. Der Vergleich zwischen den Zahlen der Angehörigen im Dienst und der Versorgungsempfänger (ohne Sparkassen) ergab im Jahr 2022 ein Verhältnis von 100 Aktiven zu 67,3 Versorgungsempfängern (2021: 100 zu 66). Durch das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz vom 01.07.2004 (GBl. S. 469) wurden zum 01.01.2005 unter anderem die unteren Sonderbehörden in die Land- und Stadtkreise eingegliedert. Im Zuge des Aufgabenübergangs wurden 3.632 Landesbeamte zu den Land- und Stadtkreisen versetzt, die kraft Gesetzes Angehörige des KVBW sind. Mit dem Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetz vom 14.10.2008 (GBl. S. 313) wurden die bisher von den Landratsämtern und staatlichen Schulämtern wahrgenommenen Aufgaben der unteren Schulaufsichtsbehörden ab 01.01.2009 auf neu errichtete staatliche Schulämter übertragen. Anlässlich der Forstreform zum 01.01.2020 wurden 304 Beamte von der im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg neu gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts ForstBW übernommen, 372 Beamte sind zum Versorgungsträger Kreis gewechselt. Der aufgrund der Verwaltungsstrukturreform beim KVBW hinzugekommene Personenkreis ist in der Angehörigen-Statistik nicht berücksichtigt, da das Land Baden-Württemberg den Kostenaufwand erstattet. 20
Versorgungsfälle Der Eintritt war begründet durch: 2022 2021 2020 Fälle % Fälle % Fälle % Gesetzliche Altersgrenze 151 17,9 149 16,5 174 19,6 Antragsaltersgrenze - 63. Lebensjahr - 60. Lebensjahr 488 86 Dienstunfähigkeit 120 14,2 127 14,1 99 11,1 Sonstige Gründe 0 0,0 1 0,1 1 0,1 Zusammen 845 100,0 903 100,0 889 100,0 Tod während des Dienstverhältnisses 16 18 16 Ablauf der Amtszeit 62 54 42 Einstweiliger Ruhestand 0 0 0 Insgesamt 923 975 947 57,7 10,2 530 96 58,7 10,6 500 115 56,3 12,9 Im Jahr 2022 sind 923 neue Versorgungsfälle eingetreten. Die wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienstverhältnis ausgeschiedenen Angehörigen gehörten folgenden Altersgruppen an 2022 2021 2020 Altersgruppe Fälle % Fälle % Fälle % älter als 65 Jahre 0 0,0 0 0,0 0 0,0 63 bis 65 Jahre 11 9,2 9 7,1 8 8,1 60 bis 62 Jahre 36 30,0 20 15,7 20 20,2 55 bis 59 Jahre 46 38,3 52 40,9 35 35,3 50 bis 54 Jahre 15 12,5 20 15,7 16 16,3 45 bis 49 Jahre 7 5,8 12 9,5 13 13,1 40 bis 44 Jahre 2 1,7 9 7,1 3 3,0 35 bis 39 Jahre 2 1,7 3 2,4 1 1,0 unter 35 Jahre 1 0,8 2 1,6 3 3,0 Insgesamt 120 100,0 127 100,0 99 100,0 Der KVBW / Leistungen / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Finanzierung / Jahresabschluss 21
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Versorgungsempfänger<br />
Die vorgenannten Aktiven, wenn sie nach dem<br />
Ausscheiden Anspruch auf Versorgung, Anspruch<br />
der Anwartschaft auf Ehrensold, Betriebsrente<br />
oder Altersgeld aus dem Beschäftigungsverhältnis<br />
bei einem Mitglied haben,<br />
die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen der<br />
vorgenannten Beschäftigten mit Beginn der Versorgungsberechtigung.<br />
Zahl der Angehörigen<br />
<strong>2022</strong> 1 2021 1 2020 1 1976<br />
Aktive 28.005 28.014 28.128 15.695<br />
darunter Angehörige, die<br />
- umlagepflichtig sind<br />
- bei einer Stellenzahl (bezogen<br />
auf Vollbeschäftigte) von<br />
darunter Teil zeitbeschäf tigte aufgrund<br />
- § 69 Abs. 1 und 2 LBG<br />
- § 69 Abs. 4 LBG<br />
- § 69 Abs. 5 LBG<br />
- § 70 LBG<br />
(Altersteilzeit für Schwerbehinderte)<br />
- Elternzeit<br />
darunter Beurlaubte aufgrund<br />
- § 72 Abs. 1 LBG<br />
- § 72 Abs. 2 LBG<br />
- Elternzeit<br />
26.568<br />
23.555<br />
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davon Empfänger von<br />
- Ehrensold<br />
- Anwartschaftsversorgungen<br />
113<br />
1<br />
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1 Ohne Aktive und Versorgungsempfänger, die einer besonderen Finanzierungsform unterliegen.<br />
Der Vergleich zwischen den Zahlen der Angehörigen im<br />
Dienst und der Versorgungsempfänger (ohne Sparkassen)<br />
ergab im Jahr <strong>2022</strong> ein Verhältnis von 100 Aktiven<br />
zu 67,3 Versorgungsempfängern (2021: 100 zu 66).<br />
Durch das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz vom<br />
01.07.2004 (GBl. S. 469) wurden zum 01.01.2005<br />
unter anderem die unteren Sonderbehörden in die<br />
Land- und Stadtkreise eingegliedert.<br />
Im Zuge des Aufgabenübergangs wurden 3.632 Landesbeamte<br />
zu den Land- und Stadtkreisen versetzt, die<br />
kraft Gesetzes Angehörige des <strong>KVBW</strong> sind. Mit dem Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetz<br />
vom 14.10.2008 (GBl. S. 313) wurden die bisher von<br />
den Landratsämtern und staatlichen Schulämtern wahrgenommenen<br />
Aufgaben der unteren Schulaufsichtsbehörden<br />
ab 01.01.2009 auf neu errichtete staatliche<br />
Schulämter übertragen. Anlässlich der Forstreform<br />
zum 01.01.2020 wurden 304 Beamte von der im<br />
Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländlichen<br />
Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg neu<br />
gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts ForstBW<br />
übernommen, 372 Beamte sind zum Versorgungsträger<br />
Kreis gewechselt. Der aufgrund der Verwaltungsstrukturreform<br />
beim <strong>KVBW</strong> hinzugekommene Personenkreis<br />
ist in der Angehörigen-Statistik nicht berücksichtigt, da<br />
das Land Baden-Württemberg den Kostenaufwand<br />
erstattet.<br />
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