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Geschäftsbericht ZVK 2022

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Zusatzversorgung<br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2022</strong><br />

Zusatzversorgungskasse des<br />

Kommunalen Versorgungsverbands<br />

Baden-Württemberg


Ihre Zukunft<br />

im Blick.<br />

2


Inhalt<br />

Vorwort 4<br />

Titelthema: Nachhaltigkeit 6<br />

1. Die KVBW Zusatzversorgung 10<br />

2. <strong>ZVK</strong>Rente – Abrechnungsverband I (AV I) 18<br />

3. <strong>ZVK</strong>Rente – Abrechnungsverband II (AV II) 30<br />

4. <strong>ZVK</strong>PlusRente 38<br />

5. Weitere Informationen 42<br />

6. Risikobericht 46<br />

7. Nachhaltigkeitsbericht 56<br />

8. Rechtsmittel verfahren 64<br />

9. Jahresabschluss 68<br />

KVBW Zusatzversorgung in Zahlen 74<br />

Abkürzungsverzeichnis 76<br />

Impressum 77<br />

Für den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg<br />

wird ein separater <strong>Geschäftsbericht</strong> erstattet.<br />

Soweit in diesem <strong>Geschäftsbericht</strong> die männliche Form verwendet<br />

wird, geschieht dies zur textlichen Vereinfachung und bezieht sich<br />

g leichermaßen auch auf alle anderen Geschlechter.<br />

3


Vorwort<br />

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,<br />

die aktuelle Weltlage ist derzeit geprägt von der Gleichzeitigkeit<br />

gegensätzlicher Ereignisse. Während der Angriffskrieg<br />

auf die Ukraine intensiver geführt wird und die<br />

osteuropäischen Nachbarn in Anspannung leben, bewegt<br />

sich die gesamtheitliche wirtschaftliche Lage in Deutschland<br />

zwischen Rezessionssorgen und leichtem Optimismus.<br />

Die Menschen fahren in großer Zahl in den Urlaub,<br />

feiern gemeinsam Feste und bringen das kulturelle Leben<br />

im Großen wie im Kleinen wieder in Schwung.<br />

Allerdings besteht das Risiko, dass sich die stark gestiegene<br />

Inflation in eine Lohn-Preis-Spirale eindreht, so<br />

dass die Inflation zumindest auf kurze Sicht nicht als<br />

vorübergehendes Phänomen, sondern vielmehr als mitbestimmender<br />

Faktor in die künftigen ökonomischen<br />

Überlegungen und Entscheidungen einbezogen werden<br />

muss. Zum Ausgleich der gestiegenen Lebenshaltungskosten<br />

wurden bereits Lohnerhöhungen und Einmalzahlungen<br />

erwirkt. In den kommenden Monaten ist mit<br />

weiteren Erhöhungen der Entgeltsummen zu rechnen.<br />

Im Zuge der durch Energie- und Lebensmittelpreise angefachten<br />

Inflation hat sich das Zinsniveau wieder normalisiert<br />

und die Nullzinsphase wurde beendet. Mehrere,<br />

vor allem energieintensive Wirtschaftszweige, sehen sich<br />

nun größeren Herausforderungen konfrontiert. Die stark<br />

erhöhten Kosten führen zu Mehraufwand und häufig<br />

gleichzeitig zu Investitionsausgaben. Neben den Firmen<br />

werden auch die Kommunen durch die ansteigenden<br />

Aufwände belastet.<br />

Die Kapitalanlage des KVBW (Assetmanagement und<br />

Risikomanagement) begegnet den Veränderungen<br />

an den Kapitalmärkten weiterhin mit sehr hohen Qualitätsanforderungen<br />

und Investitionen in verschiedene<br />

Anlageklassen mit unterschiedlichem Rendite-Risiko-<br />

Profil (Diversifikation). Mit den steigenden Zinsen haben<br />

die festverzinslichen Wertpapiere wieder an Bedeutung<br />

gewonnen, das Transaktionsvolumen auf dem Immobilienmarkt<br />

ist dagegen zurückgegangen.<br />

Das Thema „Nachhaltigkeit“ gewinnt auch beim KVBW<br />

immer mehr an Bedeutung. Informationen zu diesem<br />

Thema finden Sie auf den Seiten 6 bis 9. Deshalb berichten<br />

wir gerne, wie sich unsere Mitarbeitenden beteiligen,<br />

was unser neues Dienstgebäude in Karlsruhe für einen<br />

Beitrag liefert und wie sich die Kapitalanlage schrittweise<br />

verändert. Dem Fazit entnehmen Sie: Wir haben uns auf<br />

den Weg gemacht, wir möchten weiter vorankommen<br />

und es bleibt noch viel zu tun.<br />

Mit der Einführung der Beihilfe-App vor einigen Jahren<br />

haben wir den Grundstein gelegt, um die Beihilfebearbeitung<br />

zu digitalisieren. Aktuell gehen circa 60 % der<br />

Beihilfeanträge über die App beim KVBW ein. Durch den<br />

digitalen Posteingang können rund 175.000 Antragsbriefe<br />

in Papierform eingespart werden, was in puncto<br />

Nachhaltigkeit eine wesentliche Verbesserung bewirkt,<br />

da dadurch auch der energieintensive Posttransport nicht<br />

mehr erforderlich ist. Bedingt durch eine Vielzahl an<br />

4


Von links nach rechts: Herr Ralf Lindemann, Herr Dr. Thomas Zieger, Herr Frank Reimold, Herr Dietmar Bank<br />

Gründen dauert die Beihilfe-Sachbearbeitung derzeit<br />

leider länger als sonst. Wir wissen, dass die längeren<br />

Bearbeitungszeiten problematisch sind und sind aktuell<br />

dabei, Maßnahmen umzusetzen, die die Bearbeitungszeiten<br />

mindestens wieder auf ein zuvor übliches Maß<br />

zurückbringen sollten. Vor kurzem haben wir die neue<br />

Beihilfe-App eingeführt, welche noch mehr nützliche<br />

Funktionen hat. Die Beihilfeberechtigten können nun die<br />

bisher auf Papier gedruckten und versandten Bescheide<br />

über ihr digitales Postfach direkt in der App erhalten.<br />

Nicht nur in der Beihilfe, auch in den anderen Abteilungen<br />

des KVBW werden derzeit die digitalen Lösungen weiter<br />

optimiert. Stellvertretend kann die Personalabteilung<br />

genannt werden. Für die Verwaltung im Bereich Personalrecruiting<br />

wurde eine Recruiting-Software eingeführt,<br />

die einen beträchtlichen Berg an gedrucktem Papier<br />

einspart und die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt.<br />

Unsere Mitarbeitenden fördern wir, da wir überzeugt sind,<br />

dass man auch über 40 Jahre gut und gerne bei demselben<br />

Arbeitgeber bleiben kann, wenn man dort gerne<br />

arbeitet. Wir haben im Jahr 2020 das Zertifikat zum<br />

„audit berufundfamilie“ erhalten – es ist für uns Bestätigung<br />

und Ansporn zugleich. Wir bieten umfangreiche<br />

Möglichkeiten, nach individuellen Vorstellungen in Teilzeit<br />

zu arbeiten. Auch bieten wir die Möglichkeit im Homeoffice<br />

zu arbeiten, geben einen Zuschuss für die Fahrt mit<br />

dem ÖPNV und erleichtern das Pendeln mit dem E-Bike<br />

oder dem Fahrrad. Angeboten werden umfassende<br />

Weiterbildungs möglichkeiten, die Teilnahme an hochwertigen<br />

beruf lichen Fortbildungen und ein auf den<br />

individuellen Bedarf zugeschnittenes betriebliches<br />

Gesundheitsmanagement. Damit stemmen wir uns<br />

gegen den Trend des Fach kräftemangels in Zeiten des<br />

demographischen Wandels.<br />

Ich danke unseren Mitgliedern und Kunden, dass sie uns<br />

ihr Vertrauen entgegenbringen. Den Gremien und Aufsichtsorganen<br />

spreche ich Dank für ihre Unterstützung<br />

und die konstruktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />

aus. Zudem möchte ich allen Mitarbeitenden für die engagiert<br />

und erfolgreich geleistete Arbeit danken.<br />

Ich wünsche Ihnen – auch im Namen meiner Kollegen<br />

der Geschäftsführung – eine interessante Lektüre!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Frank Reimold<br />

Direktor des KVBW<br />

„audit berufundfamilie“<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

5


Nachhaltigkeit<br />

Kaum ein Begriff war in den letzten Jahren so präsent<br />

und wurde in so vielen verschiedenen Kontexten verwendet<br />

wie „Nachhaltigkeit“. Doch was bedeutet Nachhaltigkeit<br />

überhaupt?<br />

Eine allumfassende Definition des Begriffes ist aufgrund<br />

der Komplexität dieses Themas und den vielen<br />

verschiedenen Ausprägungen und Aspekten kaum<br />

möglich.<br />

Für den KVBW bedeutet Nachhaltigkeit jedoch, unsere<br />

vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben so zu erfüllen,<br />

dass die Interessen bestehender und künftiger Generationen<br />

gleichermaßen gewahrt werden. Dieser gesellschaftlichen<br />

Verantwortung möchten wir bei unserem<br />

Handeln und Wirtschaften gerecht werden.<br />

SCHON GEWUSST?<br />

Der Begriff „Nachhaltigkeit“ beschreibt ursprünglich ein<br />

forstwirtschaftliches Prinzip, nach dem nicht mehr Holz<br />

gefällt werden darf, als jeweils nachwachsen kann.<br />

Um im Umgang mit sowie durch unsere Mitarbeitenden<br />

Nachhaltigkeitskriterien zu entsprechen, bietet der KVBW<br />

Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV an und unterstützt<br />

das Pendeln per Fahrrad durch kostenfreie Fahrrads<br />

tellplätze, die Bereitstellung von Duschmöglichkeiten<br />

sowie das Angebot eines JobRad-Leasings. Fahrgemeinschaften<br />

werden durch die bevorzugte Bereitstellung<br />

von Parkplätzen in der hauseigenen Tiefgarage gefördert.<br />

Durch die Möglichkeit, tageweise im Homeoffice zu<br />

arbeiten, sparen die Mitarbeitenden zudem Zeit und<br />

Emissionen ein.<br />

Die Gesundheit unserer Mitarbeitenden unterstützen<br />

wir durch ein betriebliches Gesundheitsmanagement,<br />

die Betreuung durch einen Betriebsarzt und ergonomisch<br />

eingerichtete Arbeitsplätze. Durch flexible Arbeitszeiten,<br />

ein umfangreiches Fortbildungsangebot, gezielte<br />

Personalentwicklungsprogramme sowie eine betriebliche<br />

Altersversorgung positionieren wir uns zudem als<br />

attraktiver Arbeitgeber und möchten so nicht nur qualifizierte<br />

Mitarbeitende gewinnen, sondern vor allem<br />

binden.<br />

Bei der Ausstattung unserer Belegschaft mit Büromaterialien<br />

bevorzugen wir regionale Anbieter und ressourcenschonend<br />

hergestellte Produkte.<br />

Dafür haben wir an unserem Hauptsitz in Karlsruhe<br />

mit dem Einzug in unser 2018 fertiggestelltes Dienstgebäude<br />

einen Grundstein gelegt.<br />

Der Bau entspricht u. a. durch eine besonders umfangreiche<br />

Dämmung und ein begrüntes Dach mit Photovoltaikanlage<br />

den neusten energetischen Standards.<br />

Durch die Verlegung von Rohrleitungen in Boden- und<br />

Deckenplatten fungieren die Decken, Fußböden und<br />

Wände als Heiz- bzw. Kühlflächen und tragen so wesentlich<br />

zu einer günstigen Energiebilanz des Gebäudes bei.<br />

6


Wir sehen die Festlegungen der Kriterien daher als Prozess,<br />

bei dem Kompromisse zwischen Anforderungen<br />

an eine Kapitalanlagestrategie und Nachhaltigkeitszielen<br />

gefragt sind. Unterstützt werden wir dabei von einem Datenprovider,<br />

der für Staaten und Unternehmen Nachhaltigkeitskennzahlen<br />

zur Verfügung stellt. Aus diesen Daten<br />

könnten wir beispielsweise herauslesen, welche Unternehmen<br />

ihre Umsätze zu mehr als 80 % mit alkoholischen<br />

Getränken machen. Wichtiger noch: Wir können<br />

sämtliche getroffenen Festlegungen und deren Auswirkungen<br />

auf die Portfoliokonstruktion transparent machen.<br />

Gleiches gilt für die Auswahl von Dienstleistern und Werbematerialien.<br />

In den vergangenen beiden Jahren haben<br />

wir zunehmend an einer Nachhaltigkeitsstrategie für unsere<br />

Kapitalanlage gearbeitet.<br />

Neben dem Ausschluss bestimmter Kriterien fördern wir<br />

gleichzeitig besonders nachhaltige Projekte durch gezielte<br />

Investitionen. Ein Beispiel hierfür in unserem Portfolio<br />

ist die Wohnimmobilie in Dijon.<br />

In unserem Nachhaltigkeitsbericht (S. 56 ff.) finden Sie<br />

u. a. Informationen zu den jeweiligen Anlageklassen, in<br />

die der KVBW investiert.<br />

Dafür haben wir bereits diverse Ziele und Kriterien für den<br />

Investitionsprozess festgelegt, die laufend überprüft, neu<br />

bewertet und fortentwickelt werden. Die Kriterien unterscheiden<br />

sich für Staaten, Unternehmen und Investitionen<br />

(Immobilien und Infrastrukturinvestments) teilweise erheblich:<br />

Während bei Staaten beispielsweise das Rechtssystem,<br />

die Korruptionsbekämpfung oder die Beachtung<br />

von Menschenrechten zu bewerten sind, zählen bei Unternehmen<br />

die Produkte, Produktionsprozesse und Arbeitsbedingungen<br />

der Mitarbeitenden. Für Immobilien können<br />

Qualitätsstandards für technische Anlagen und Baustoffe<br />

sowie Richtlinien für die Vermietung festgelegt werden.<br />

BEISPIEL<br />

Würden wir beispielsweise Alkohol als Ausschlusskriterium<br />

definieren, dürften wir in Folge nicht mehr in<br />

Unternehmen, die durch die Herstellung, den Vertrieb<br />

oder den Verkauf von alkoholischen Getränken Umsätze<br />

machen, investieren. Das Portfolio müsste so um sämtliche<br />

Lebensmittelkonzerne, Restaurants, Supermärkte<br />

und Tankstellen bereinigt werden. Dadurch würden zukünftig<br />

zahlreiche Inves titionsmöglichkeiten entfallen<br />

und die bei der Kapi talanlage unverzichtbare Diversifikation,<br />

also die Aufteilung der Investitionen auf unterschiedliche<br />

Anlagen, würde stark erschwert.<br />

Jedem Teilaspekt haben wir dabei – in langen Listen und<br />

Datenblättern – eine graduelle Wertigkeit zugrunde gelegt.<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

7


NACHHALTIGKEIT IM FOKUS<br />

In den vergangenen Jahren wurde der Fokus auf die Redu -<br />

zierung des Stromverbrauchs, die Optimierung der Müllentsorgung<br />

und den Anschluss an die Fernwärme gelegt. Bis<br />

Ende <strong>2022</strong> wurden bereits 27 Objekte an die Fernwärme<br />

angeschlossen und so ressourcenschonend mit Wärme<br />

versorgt. Durch die Umstellung der Beleuchtung der Allgemeinflächen<br />

auf LED und den Einbau von Bewegungsmeldern<br />

konnte der Stromverbrauch deutlich gesenkt werden.<br />

den von den Photovoltaikanlagen seiner Immobilien<br />

generierten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und<br />

den Mietern zur Verfügung stellen. Momentan prüfen wir<br />

bei unseren größten Objekten die technischen Gegebenheiten,<br />

um die optimalen Anlagengrößen zu berechnen.<br />

Im nächsten Schritt werden Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

durch geführt und Ertragsprognosen erstellt.<br />

Durch die Bündelung der Koordinationsleistung bei einem<br />

Dienstleister über die Wohn- und Gewerbesegmente hinweg<br />

sollen Skaleneffekte sowohl bei der Konzeptionierung<br />

als auch bei der Bewirtschaftung der Photovoltaikanlagen<br />

generiert werden. Mit der Erweiterung der<br />

Photovoltaikstra tegie soll die potenzielle Nutzfläche von<br />

etwa 110.000 qm für die Stromerzeugung genutzt und<br />

die CO²-Bilanz der Objekte weiter verbessert werden.<br />

Über die Investition in neue, nachhaltige Gebäude hinaus<br />

bemühen wir uns zudem, die Bewirtschaftung unseres<br />

Immobilienbestands fortlaufend nachhaltiger zu gestalten<br />

und unterziehen die Immobilien hierfür einer regelmäßigen<br />

Analyse. Ein Beispiel hierfür ist die Erweiterung<br />

unserer Photovoltaikstrategie.<br />

Zukunftsmarkt Photovoltaik<br />

Mit der gesetzlichen Änderung im Rahmen des<br />

„Zukunftsfinanzierungsgesetz“, kann der KVBW zukünftig<br />

Erste energiepositive Wohnimmobilie<br />

Die erste Wohnimmobilie in unserem Portfolio, die mehr<br />

Energie erzeugt als verbraucht, ist fertigstellt. Der Wohnturm<br />

befindet sich in Dijon (Frankreich) und wurde von<br />

der Elithis-Group, einem französischen Unternehmen,<br />

das sich auf den Bau von Wohngebäuden mit positiver<br />

Energiebilanz spezialisiert hat, geplant und errichtet. Das<br />

17-stöckige Gebäude besteht aus 59 Apartments und<br />

einer Bürofläche. Ein Highlight für die Mieter ist der im<br />

obersten Stockwerk des Hochhauses angesiedelte Gemeinschaftsraum,<br />

der einen einzigartigen Blick über die<br />

„Der Wohnturm in Dijon erzeugt<br />

mehr Energie als er verbraucht.<br />

Das Dienstgebäude in Karlsruhe verfügt<br />

über eine große Photovoltaikanlage.“<br />

8


Stadt bietet. Das bioklimatisch designte Gebäude ist<br />

mit verschiedenen Technologien ausgestattet, u. a.<br />

Photo voltaik-Paneelen, einer Fassade aus gedämmten<br />

Aluminiumverbundplatten sowie einem Doppelboden,<br />

der den thermischen und akustischen Komfort verbessern<br />

soll. Die Heizung des Wohnturms erfolgt über das<br />

Fern wärmenetz mit einem hohen Anteil an regenerativen<br />

Energien. Darüber hinaus ist jede Wohnung mit einem<br />

Energiecoach-System ausgestattet, mit dem sich die<br />

Energiebilanz überwachen und der Energieverbrauch<br />

in Echtzeit bestimmen lässt. An das System angeschlossene<br />

Geräte wie Rollläden, Heizung, Beleuchtung und<br />

Thermostate lassen sich per App steuern. Da der Energiebedarf<br />

maßgeblich vom Verhalten der Mieter abhängt,<br />

gibt die App Ratschläge zur Reduzierung des Energieverbrauchs.<br />

Bei erfolgreicher Energieeinsparung erhalten<br />

die Mieter einen finanziellen Anreiz.<br />

Fazit: Noch viel zu tun!<br />

Ob wir in der Vergangenheit stets genug getan haben<br />

und ob unser Beitrag den zweifellos hohen Anforderungen<br />

bzw. ihren Maßstäben genügt, bleibt offen. Die Planung<br />

und Umsetzung der vorgestellten Projekte haben wir als<br />

sinnstiftende und wertvolle Arbeit erlebt. Wir sehen uns<br />

in einem Lernprozess, bei dem wir konsequent immer<br />

mehr Bereiche unseres Handelns auf Nachhaltigkeit überprüfen<br />

und optimieren – wohl wissend, dass noch ein weiter<br />

Weg vor uns liegt und Kompromisse notwendig sind.<br />

Sowohl für uns als Organisation als auch für jeden<br />

einzelnen als Privatperson bleibt noch viel zu tun.<br />

Lassen Sie uns zusammen die notwendigen Veränderungen<br />

angehen!<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

9


1. Die KVBW<br />

Zusatzversorgung


1.1 Verfassung der Zusatzversorgungs kasse<br />

Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg<br />

(KVBW) mit seiner Zusatzversorgungskasse ist eine<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts.<br />

Der räumliche Geschäftsbereich umfasst das Land<br />

Baden-Württemberg. Unternehmenssitz ist Karlsruhe,<br />

in Stuttgart besteht eine Zweigstelle.<br />

Der KVBW ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband<br />

Baden-Württemberg (KAV). Der KVBW und seine<br />

Zusatzversorgungskasse sind außerdem Mitglied<br />

der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche<br />

Altersversorgung e. V. (AKA), dem Bundesverband der<br />

kommunalen und kirchlichen Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen.<br />

Direktor Frank Reimold gehört<br />

als stellvertretender Vorsitzender dem Vorstand der<br />

AKA an.<br />

1.1.1 Rechtsverhältnisse<br />

Die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versor<br />

gungsverbands Baden-Württemberg ist rechtlich<br />

unselbstständig; sie wird als Sonderkasse des KVBW<br />

geführt. Das Kassenvermögen wird als Sondervermögen<br />

getrennt von dem sonstigen Vermögen des KVBW in<br />

drei verschiedenen Abrechnungsverbänden verwaltet.<br />

Das Vermögen der KVBW Zusatzversorgung haftet<br />

nicht für Verbindlichkeiten des KVBW.<br />

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Kommunalen<br />

Versorgungsverband Baden-Württemberg (GKV) in<br />

der Fassung vom 16.04.1996 (GBl. S. 394), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.02.2021<br />

(GBl. S. 192). Einzelheiten sind der Satzung des<br />

Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg<br />

für die Zusatzversorgungskasse vom 02.07.2002<br />

(Staatsanzeiger Nr. 31 vom 12.08.2002) i. d. F. der<br />

15. Änderung vom 23.11.<strong>2022</strong> (Staatsanzeiger Nr. 3<br />

vom 27.01.2023) zu entnehmen. Die versicherungs-<br />

und leistungsrechtlichen Regelungen beruhen im<br />

Wesent lichen auf dem Tarifvertrag über die zusätzliche<br />

Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen<br />

Dienstes (ATV-K).<br />

Die Zusatzversorgungskasse des KVBW unterliegt<br />

wie der KVBW der Rechtsaufsicht des Ministeriums des<br />

Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-<br />

Württemberg.<br />

1.1.2 Aufgabe<br />

Die KVBW Zusatzversorgung übernimmt an Stelle der<br />

Arbeitgeber (Mitglieder) deren tarif- bzw. arbeitsvertragliche<br />

Verpflichtung, den Beschäftigten die betriebliche<br />

Altersversorgung des öffentlichen bzw. kirchlichen<br />

Dienstes nach dem ATV-K zu verschaffen. Dazu melden<br />

die Mitglieder ihre Beschäftigten zur <strong>ZVK</strong>Rente (Pflichtversicherung)<br />

an. Im Leistungsfall tritt die KVBW Zusatzversorgung<br />

an die Stelle des Mitglieds und zahlt die<br />

Betriebsrente zusätzlich zur Alters-, Erwerbsminderungsund<br />

Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />

Sie entlastet hierdurch ihre Mitglieder von<br />

zusätzlichem Arbeits- und Personalaufwand.<br />

Die Zusatzversorgungskasse des KVBW setzt sowohl für<br />

die Abwicklung des Meldeverkehrs mit den Arbeitgebern<br />

(z. B. An-/Abmeldungen oder Jahresabrechnung) als<br />

auch für die interne Bearbeitung hauseigene IT-Verfahren<br />

ein. Zwischenzeitlich nutzen nahezu alle Mitglieder Personalabrechnungsverfahren,<br />

die automatisiert mit den<br />

IT-Systemen der Zusatzversorgungskasse des KVBW<br />

kommunizieren. Von Ausnahmefällen abgesehen, sind<br />

damit keine manuellen Meldungen mehr erforderlich,<br />

wodurch sich der Aufwand für die Arbeitgeber verringert.<br />

Infolge des nahezu vollständig automatisierten Meldeverkehrs<br />

und effektiver Arbeitsabläufe kann die Zusatzversorgungskasse<br />

des KVBW ihre Verwaltungskosten<br />

trotz des Aufgabenzuwachses niedrig halten.<br />

aktuelle Kassensatzung<br />

i. d. F. der 15. Änderung<br />

12


„Das Kassenvermögen der<br />

KVBW Zusatzversorgung<br />

wird in drei verschiedenen<br />

Abrechnungsverbänden verwaltet.“<br />

Neben der tarifrechtlich ausgestalteten Betriebsrente<br />

bietet die KVBW Zusatzversorgung auf Wunsch der<br />

Tarifvertragsparteien den Beschäftigten ihrer Mitglieder<br />

zudem auch die <strong>ZVK</strong>PlusRente (Freiwillige Versicherung)<br />

an. Die Versicherten der Zusatzversorgungskasse des<br />

KVBW können damit ihre Betriebsrente zu günstigen<br />

Konditionen und unter Inanspruchnahme der staatlichen<br />

Förderung (Riester-Zulage oder Entgeltumwandlung)<br />

mit eigenen Beiträgen aufstocken.<br />

1.1.3 Abrechnungsverbände<br />

Die auf Tarifvertrag beruhende <strong>ZVK</strong>Rente wird in zwei<br />

unterschiedlichen Abrechnungsverbänden durch geführt:<br />

1. Die überwiegend über Umlagen und Sanierungsgelder<br />

finanzierte Versicherung im Abrechnungsverband<br />

I (AV I; siehe Seiten 18 ff.) und<br />

2. die kapitalgedeckte (mit Beiträgen finanzierte)<br />

Versicherung im Abrechnungsverband II (AV II;<br />

siehe Seiten 30 ff.).<br />

Die Zuordnung zu den Abrechnungsverbänden hängt<br />

demnach von der Art der Finanzierung ab. Die tarifvertraglich<br />

geregelte Leistung ist in beiden Abrechnungsverbänden<br />

gleich hoch.<br />

Die kapitalgedeckte <strong>ZVK</strong>PlusRente wird getrennt von der<br />

<strong>ZVK</strong>Rente in einem weiteren Abrechnungsverband (siehe<br />

Seiten 38 ff.) verwaltet.<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

13


1.2 Verwaltungsausschuss<br />

Für die Angelegenheiten der Zusatzversorgungskasse ist vom Verwaltungsrat des KVBW gemäß<br />

§ 33 GKV der Verwaltungsausschuss gebildet. Er besteht aus dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats<br />

des KVBW und 15 weiteren Mitgliedern, von denen sieben aus den Organen der Mitglieder<br />

und acht aus dem Kreis der Versicherten berufen werden. Dem Verwaltungsausschuss gehörten<br />

während des Berichtsjahres an:<br />

1. Aus den Organen der Mitglieder<br />

1.1 Auf Vorschlag des Gemeindetags<br />

Baden-Württemberg<br />

1.2 Auf Vorschlag des Städtetags<br />

Baden-Württemberg<br />

Mitglieder<br />

Stellvertreter<br />

Mitglieder<br />

Stellvertreter<br />

Bürgermeister<br />

Norbert Bereska<br />

Bürgermeister<br />

Armin Jöchle<br />

Oberbürgermeister<br />

Michael Makurath<br />

Bürgermeister<br />

Christian Walter<br />

Nattheim<br />

Eutingen im Gäu<br />

Ditzingen<br />

Weil der Stadt (ab 20.07.<strong>2022</strong>)<br />

Steffen Jäger<br />

Präsident des Gemeindetags<br />

Baden-Württemberg Stuttgart<br />

Bürgermeister<br />

Jörg Frey<br />

Schonach im Schwarzwald<br />

Oberbürgermeister<br />

Martin Wolff<br />

Bretten<br />

Oberbürgermeister<br />

Klaus Muttach<br />

Achern (ab 20.07.<strong>2022</strong>)<br />

1.3 Auf Vorschlag des Landkreistags<br />

Baden-Württemberg<br />

1.4 Auf Vorschlag des Sparkassenverbands<br />

Baden-Württemberg<br />

Mitglieder<br />

Stellvertreter<br />

Mitglieder<br />

Stellvertreter<br />

Landrat<br />

Joachim Walter<br />

Landrätin<br />

Marion Dammann<br />

Verbandsgeschäftsführer<br />

Dr. Joachim Herrmann<br />

Stv. Verbandsgeschäftsführer<br />

Dr. Harry Streib<br />

Tübingen<br />

Lörrach<br />

Sparkassenverband<br />

Baden-Württemberg<br />

Sparkassenverband<br />

Baden-Württemberg<br />

Stuttgart (bis 30.09.<strong>2022</strong>)<br />

Stuttgart (bis 31.12.<strong>2022</strong>)<br />

1.5 Auf Vorschlag der Kirchen<br />

Mitglieder<br />

Oberkirchenrat<br />

Dr. Michael Frisch<br />

Evangelischer Oberkirchenrat<br />

Stuttgart<br />

Stellvertreter<br />

Bischöfliche Rechtsdirektorin<br />

Dr. Melanie-<br />

Katharina Kraus<br />

Bischöfliches Ordinariat<br />

Rottenburg-Stuttgart<br />

Rottenburg am Neckar<br />

14


2. Aus dem Kreis der Versicherten<br />

2.1 Auf Vorschlag der Gewerkschaft<br />

ver.di<br />

2.2 Auf Vorschlag der Gewerkschaft<br />

BTBkomba<br />

Mitglieder<br />

Stellvertreter<br />

Mitglieder<br />

Stellvertreter<br />

Theo Bertram<br />

Theo Bertram<br />

Birgit Köhler<br />

Claudia Issner<br />

Hoffen (Frankreich)<br />

(ab 20.07.<strong>2022</strong>)<br />

Hoffen (Frankreich)<br />

(bis 19.07.<strong>2022</strong>)<br />

Ludwigshafen am Rhein<br />

Mannheim<br />

Uwe Zahn<br />

Freiburg im Breisgau<br />

(ab 20.07.<strong>2022</strong>)<br />

Bernd Gräf<br />

Worms<br />

Ursula Hanser<br />

Konstanz<br />

(bis 30.04.<strong>2022</strong>)<br />

Doris Braunsteffer<br />

Blaustein<br />

(ab 14.12.<strong>2022</strong>)<br />

Joachim Kühner<br />

Oberstenfeld<br />

Cornelia Menzel<br />

Ulm<br />

Frauke Reinert<br />

Stuttgart<br />

Wilfried Weisbrod<br />

Walldorf<br />

Marek Hintsches<br />

Karlsruhe<br />

Doris Braunsteffer<br />

Blaustein<br />

(bis 13.12.<strong>2022</strong>)<br />

Bertram Schielke<br />

Reutlingen<br />

Bruno Heiß<br />

Friedrichshafen<br />

Karlheinz Grimm<br />

Rottenburg am Neckar<br />

Günter Kessel<br />

Sigmaringendorf<br />

Vorsitzender des<br />

Verwaltungs ausschusses<br />

Vorsitzender des Verwaltungsausschusses ist<br />

Landrat Gerhard Bauer, Schwäbisch Hall.<br />

Stellvertretender Vorsitzender ist Bürgermeister<br />

Joachim Schuster, Neuenburg am Rhein.<br />

Im Berichtszeitraum fanden drei Sitzungen des<br />

Verwaltungs ausschusses statt.<br />

Für die Beratung von Angelegenheiten der<br />

Vermögens anlage ist ein Anlagebeirat gebildet.<br />

Im Berichtsjahr fanden vier Sitzungen statt.<br />

Die zehnte Amtsperiode des Verwaltungsausschusses<br />

hat am 05.04.2021 begonnen und<br />

endet am 04.04.2026.<br />

Direktor<br />

Leiter der Verwaltung des KVBW ist Direktor<br />

Frank Reimold.<br />

Er vertritt den Versorgungsverband.<br />

Ständiger allgemeiner Stellvertreter ist<br />

Herr Dietmar Bank, Leiter des Geschäftsbereichs<br />

Kapitalanlage und Interne Leistungen.<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

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16


1.3 Organisationsstruktur<br />

Prüfungsabteilung<br />

H. Göbel<br />

Direktor<br />

F. Reimold<br />

Stellvertreter<br />

D. Bank<br />

Stabsabteilung der<br />

Geschäftsführung<br />

T. Bosse<br />

Geschäftsbereich<br />

Unternehmenssteuerung<br />

F. Reimold<br />

Stellvertreter<br />

Dr. T. Zieger<br />

Geschäftsbereich<br />

Mitglieder<br />

und Leistungen<br />

R. Lindemann<br />

Geschäftsbereich<br />

Kapitalanlage und<br />

Interne Leistungen<br />

D. Bank<br />

Stabsbereich<br />

Gremien und<br />

Geschäftsführung<br />

Dr. T. Zieger<br />

Zusatzversorgungsabteilung<br />

A. Konrad<br />

Abteilung<br />

Asset Management<br />

D. Bank<br />

Abteilung<br />

Steuerung, Personal<br />

und Organisation<br />

Dr. T. Zieger<br />

Beamtenversorgungsabteilung<br />

M. Jäckl<br />

Abteilung Technik<br />

und Infrastrukturen<br />

M. Köhler<br />

Abteilung Controlling<br />

und Finanzen<br />

M. Hüsam<br />

Beihilfeabteilung<br />

J. Müller<br />

Rechtsabteilung<br />

T. Bosse<br />

Abteilung Software-<br />

Engineering<br />

und IT-Koordination<br />

S. Gipperich<br />

Abteilung<br />

Kommunaler<br />

Personalservice<br />

R. Villhauer<br />

Stand: 31.12.<strong>2022</strong><br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

17


2. <strong>ZVK</strong>Rente<br />

Abrechnungsverband I (AV I)


2.1 Mitglieder<br />

Mitglieder der KVBW Zusatzversorgung sind insbesondere<br />

Städte, Gemeinden und Landkreise, Sparkassen sowie<br />

Kirchengemeinden in Baden-Württemberg.<br />

Außerdem haben juristische Personen des privaten<br />

Rechts mit überwiegend öffentlicher Aufgabenstellung,<br />

z. B. privatisierte Einrichtungen wie Stadtwerke, Verkehrsbetriebe<br />

oder Krankenhäuser, die Mitgliedschaft<br />

bei der Zusatzversorgungskasse des KVBW erworben.<br />

Mit der Mitgliedschaft kommt ein privatrechtliches<br />

Versicherungsverhältnis (Gruppenversicherungsvertrag)<br />

zwischen dem Arbeitgeber und der KVBW Zusatzver -<br />

sor gung zustande. Die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses<br />

ergeben sich aus der Kassensatzung.<br />

Die Veränderungen im Einzelnen<br />

Stand<br />

31.12.2021<br />

Stand<br />

31.12.<strong>2022</strong><br />

Stadtkreise 9 9<br />

Große Kreisstädte 94 94<br />

Veränderungen<br />

Sonstige Städte und Gemeinden 979 980 +1<br />

Landkreise 35 35<br />

Zweckverbände 396 400 +4<br />

Sparkassen und deren Einrichtungen 58 57 -1<br />

Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen 2.515 *) 2.530 +15<br />

Sonstige Körperschaften, Anstalten und<br />

Stiftungen des öffentlichen Rechts<br />

88 89 +1<br />

Andere Arbeitgeber 708*) 708<br />

Insgesamt 4.882 *) 4.902 +20<br />

*) Aufgrund einer erweiterten Bestandsauswertung werden ab 2021 Sondermitgliedschaften (Doppel- und Teilmitgliedschaften)<br />

berücksichtigt. Dadurch kommt es zu Abweichungen des Mitgliederbestands 2021 gegenüber dem Vorjahresbericht.<br />

20


2.2 Versicherte in der umlagefinanzierten <strong>ZVK</strong>Rente<br />

Nach Beendigung des zusatzversicherungspflichtigen<br />

Arbeitsverhältnisses werden die Beschäftigten durch den<br />

Arbeitgeber abgemeldet. Sofern der Rentenfall noch<br />

nicht eingetreten ist, wird das Versicherungsverhältnis<br />

automatisch beitragsfrei weitergeführt. Erworbene<br />

Rentenanwartschaften bleiben erhalten. Im Jahr <strong>2022</strong><br />

waren 633.421 Personen beitragsfrei versichert. Im<br />

Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Anstieg<br />

um 3,3 %.<br />

In Scheidungsverfahren erfolgt der Ausgleich der bei<br />

der Kasse in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaft<br />

seit 01.09.2009 durch Realteilung. Der ausgleichsberechtigte<br />

frühere Ehegatte erwirbt hierdurch eine<br />

eigen ständige Betriebsrentenanwartschaft (siehe ergänzend<br />

auch Ziffer 5.4 auf Seite 45). Im Jahr <strong>2022</strong> betraf<br />

dies 11.903 Personen.<br />

Aufteilung der Versicherten in der <strong>ZVK</strong>Rente nach Mitgliedergruppen<br />

Mitgliedergruppe<br />

<strong>2022</strong><br />

alle Beschäftigten Männer Frauen<br />

Anzahl<br />

Änderungen<br />

gesamt Anzahl<br />

Anzahl % Anzahl %<br />

Städte und Gemeinden 200.532 +5.502 58.433 10,8 142.099 26,4<br />

Landkreise 39.660 +1.482 10.830 2,0 28.830 5,3<br />

Sparkassen 29.437 -390 10.856 2,0 18.581 3,4<br />

Kirchen 109.514 +384 19.347 3,6 90.167 16,7<br />

Sonstige Arbeitgeber 160.598 +1.724 52.368 9,7 108.230 20,1<br />

Insgesamt 539.741 +8.702 151.834 28,1 387.907 71,9<br />

Mindestversicherungszeit<br />

Versicherte<br />

(davon aufgrund der Anspruchserweiterung<br />

der Unverfallbarkeit von Anwartschaften)<br />

Bestand<br />

<strong>ZVK</strong>Rente<br />

Versicherte, die die zur Begründung eines<br />

Leistungs anspruchs erforderlichen Voraussetzungen erfüllen<br />

(insbesondere Wartezeit von 60 Versicherungsmonaten)<br />

Anzahl Anzahl %<br />

539.741<br />

394.959<br />

(45.899)<br />

Beitragsfrei Versicherte 633.421 239.383 37,8<br />

73,2<br />

(8,5)<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

21


Erweiterte Auskunftspflichten<br />

seit 01.01.2018<br />

Die Mobilitätsrichtlinie 2014/50/EU des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 ergänzt<br />

u. a. die Auskunftspflichten, die Arbeitgeber in Bezug auf<br />

die betriebliche Altersversorgung gegenüber ihren Beschäftigten<br />

haben, um weitere Auskünfte gegenüber<br />

aktiven oder ausgeschiedenen Versicherten (§ 4a Gesetz<br />

zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung<br />

(BetrAVG)). Zu diesen Pflichten zählte bereits in der<br />

Vergangenheit, die Beschäftigten über den Stand und<br />

die Entwicklung ihrer betrieblichen Altersversorgung zu<br />

informieren.<br />

Dies erfolgt durch die KVBW Zusatzversorgung bereits<br />

seit vielen Jahren mit dem Versand des jährlichen Versorgungskontos.<br />

Für aktive Versicherte wurden außerdem<br />

alle wichtigen Informationen zur Zusatzversorgung<br />

in der „Broschüre für Versicherte“ kompakt zusammengefasst.<br />

Ausgeschiedene Versicherte werden im „Merkblatt<br />

für beitragsfrei Versicherte“ über die für sie relevanten<br />

Themen informiert. Siehe dazu ergänzend Ziffer 5.2<br />

auf Seite 44.<br />

Anspruchserweiterung der<br />

Unverfallbarkeit von Anwartschaften<br />

In Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der<br />

EU-Mobilitätsrichtlinie vom 21.12.2015 werden die<br />

arbeitsrechtlichen Unverfallbarkeitsfristen für Versorgungsanwartschaften<br />

ab dem 01.01.2018 gesenkt.<br />

Für Ansprüche, die auf Zusagen nach dem 31.12.2017<br />

beruhen, tritt eine Unverfallbarkeit bereits nach drei<br />

Jahren (bisher fünf Jahre) ein, und auch das Mindestalter<br />

für die Unverfallbarkeit wird vom 25. auf das 21. Lebensjahr<br />

gesenkt. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinien<br />

ist ab dem 01.01.2018 in Kraft getreten<br />

und greift damit erstmals frühestens für Leistungsansprüche<br />

ab 01.01.2021 ein.<br />

Merkblatt für beitragsfrei<br />

Versicherte<br />

Anzahl der Versicherten, die Altersteilzeitarbeit leisten<br />

Veränderungen<br />

2021 <strong>2022</strong><br />

Anzahl %<br />

Nach dem 31.12.2002 vereinbart 8.937 10.306 +1.369 +15,3<br />

22


Altersstruktur der Pflichtversicherten in der <strong>ZVK</strong>Rente (Stand 31.12.<strong>2022</strong>)<br />

61 Jahre und älter<br />

56 bis 60 Jahre<br />

51 bis 55 Jahre<br />

46 bis 50 Jahre<br />

41 bis 45 Jahre<br />

36 bis 40 Jahre<br />

31 bis 35 Jahre<br />

Das Durchschnittsalter der<br />

Pflichtversicherten betrug im<br />

Berichtsjahr 44,1 Jahre (Männer<br />

44,7 Jahre; Frauen 43,8 Jahre)<br />

und hat sich im Vergleich zum<br />

Vorjahr nicht verändert.<br />

26 bis 30 Jahre<br />

21 bis 25 Jahre<br />

unter 21 Jahre<br />

Männer<br />

Frauen<br />

30.000 20.000 10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000<br />

Altersstruktur der beitragsfrei Versicherten in der <strong>ZVK</strong>Rente<br />

mit Rentenanwartschaft (Stand 31.12.<strong>2022</strong>)<br />

61 Jahre und älter<br />

56 bis 60 Jahre<br />

51 bis 55 Jahre<br />

46 bis 50 Jahre<br />

41 bis 45 Jahre<br />

36 bis 40 Jahre<br />

31 bis 35 Jahre<br />

26 bis 30 Jahre<br />

21 bis 25 Jahre<br />

unter 21 Jahre<br />

Männer<br />

Frauen<br />

20.000 10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

23


2.3 Einnahmen <strong>ZVK</strong>Rente<br />

2.3.1 Einnahmen aus Umlagen und Sanierungsgeldern<br />

Zur Finanzierung der Kassenleistungen werden auf der<br />

Grundlage der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der<br />

Versicherten Umlagen und Sanierungsgelder erhoben.<br />

Der Umlagesatz beträgt im Berichtsjahr weiterhin 6,3 %<br />

(einschließlich einer Arbeitnehmerbeteiligung von 0,55 %).<br />

Für einen darüber hinausgehenden Finanzbedarf zur<br />

Deckung der Verpflichtungen, die vor dem 01.01.2002<br />

begründet worden sind, erhebt die KVBW Zusatzversorgung<br />

ein steuer- und sozialversicherungsfreies<br />

Sanierungsgeld. Hierzu werden neben den zusatzversorgungspflichtigen<br />

Entgelten des vorangegangenen<br />

Kalenderjahres auch die dem Mitglied zuzuordnenden<br />

jährlichen Leistungsansprüche in einem bestimmten<br />

Umfang herangezogen.<br />

Im Ergebnis beträgt der mitgliedsbezogene, verursacherorientierte<br />

Sanierungsgeldhebesatz zwischen 1,7 %<br />

und 3,7 % – im Durchschnitt über alle Mitglieder hinweg<br />

2,5 % – des laufenden zusatzversorgungspflichtigen<br />

Entgelts.<br />

<strong>2022</strong><br />

Auf dieser Grundlage ergeben sich Einnahmen von 1.670,3 Mio. €<br />

Hinzu kommen die für frühere Jahre nachentrichteten Umlagen und Beiträge 1,8 Mio. €<br />

Die Gesamteinnahmen belaufen sich somit auf 1.672,1 Mio. €<br />

Gegenüber dem Vorjahr mit einem Aufkommen von 1.602,6 Mio. €<br />

betragen die Mehreinnahmen 69,5 Mio. €<br />

Das ist eine Zunahme von rund 4,3 %<br />

Die Mehreinnahmen beruhen im Wesentlichen auf<br />

– dem Nettozugang von Versicherten,<br />

– einer Erhöhung der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte infolge tariflicher Anpassungen zum 01.04.<strong>2022</strong> um 1,8 %.<br />

2.3.2 Zusatzbeitrag<br />

Um die bewährte Finanzierung der Kasse weiter zu stärken,<br />

erfolgte 2008 der Einstieg in die Kapitaldeckung.<br />

Seit diesem Zeitpunkt wird ein Zusatzbeitrag erhoben,<br />

mit dem ein Kapitalstock für eine schrittweise Kapitalisierung<br />

der Verpflichtungen aufgebaut wird. Langfristig<br />

soll so eine Absenkung des Finanzierungsaufwands für<br />

die Mitglieder und Beschäftigten erreicht werden.<br />

Die Höhe des Zusatzbeitrags orientiert sich an der steuerlichen<br />

Entlastung bei den Umlagezahlungen aufgrund<br />

des Jahressteuergesetzes 2007 und ist insoweit<br />

über alle Mitglieder hinweg weitgehend kostenneutral.<br />

Der Zusatzbeitrag wird entsprechend den im Zeitablauf<br />

ansteigenden steuerlichen Entlastungen bei den Umlagezahlungen<br />

stufenweise angehoben werden. Er betrug<br />

im Berichtsjahr 0,54 % der zusatzversorgungspflichtigen<br />

Entgelte. Siehe dazu Mitgliederinfo ZR62 vom<br />

16.12.2019 Ziffer 1.<br />

Für <strong>2022</strong> ergeben sich Zusatzbeiträge<br />

in Höhe von rund 103,2 Mio. €.<br />

Mitgliederinfo ZR62<br />

24


2.4 Überleitungen<br />

Ein Wechsel eines Beschäftigten zu einem Arbeitgeber,<br />

der Mitglied einer anderen kommunalen oder kirchlichen<br />

Zusatzversorgungseinrichtung (ZVE) ist, soll zu keinen<br />

Nachteilen in der späteren betrieblichen Altersversorgung<br />

führen. Deshalb übernimmt die neue ZVE auf Antrag die<br />

Versicherungszeiten und erworbenen Versorgungspunkte<br />

(Einzelüberleitung).<br />

Die damit verbundenen finanziellen Lasten werden zwischen<br />

den ZVE ausgeglichen. Außerdem haben diese<br />

vereinbart, dass im Rentenfall der Beschäftigte Leistungen<br />

aus einer Hand erhält.<br />

Abweichend hiervon erfolgt mit der Versorgungsanstalt<br />

des Bundes und der Länder (VBL) lediglich die wechselseitige<br />

Anerkennung von Versicherungszeiten. Dabei<br />

verbleiben die erworbenen Anwartschaften bei der<br />

bisherigen ZVE des Versicherten. Im Rentenfall muss<br />

deshalb der Versicherte bei beiden ZVE einen Antrag<br />

auf Betriebsrente stellen.<br />

Überleitungen an andere Kassen von anderen Kassen<br />

Fälle Mio. € Fälle Mio. €<br />

<strong>2022</strong> 2.090 24,2 1.497 26,3<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

25


2.5 Leistungen aus der <strong>ZVK</strong>Rente<br />

Aufgrund tarif- bzw. arbeitsvertraglicher Vereinbarungen<br />

sichern die Mitglieder (Arbeitgeber) der KVBW Zusatzversorgung<br />

ihren Beschäftigten eine Betriebsrente zu –<br />

die <strong>ZVK</strong>Rente. Die Abwicklung übernimmt die KVBW<br />

Zusatzversorgung. Sie erfüllt die Versorgungszusage des<br />

Arbeitgebers.<br />

Mit dem Bezug einer Rente der gesetzlichen Renten -<br />

ver sicherung entsteht in der Regel auch ein Leistungsanspruch<br />

gegenüber der Kasse. Diese zahlt nicht nur<br />

Alters-, sondern auch Erwerbsminderungsrenten sowie<br />

im Todesfall Renten an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen.<br />

Die Steigerungen bei den Aufwendungen sind insbesondere<br />

auf den Reinzugang von Rentenfällen sowie auf<br />

die tarifvertragliche Anpassung der Betriebsrenten zum<br />

01.07. des Jahres um 1 % zurückzuführen.<br />

Fallzahlen und<br />

Aufwand<br />

Anzahl<br />

2021 <strong>2022</strong> Veränderungen<br />

Aufwand<br />

Mio. €<br />

Anzahl<br />

Aufwand<br />

Mio. €<br />

Anzahl<br />

Aufwand<br />

Mio. €<br />

Renten an ehemalige Versicherte 212.940 838,1 219.519 864,1 +6.579 +26,0<br />

Witwen- bzw. Witwerrenten 32.447 96,5 32.265 96,9 -182 +0,5<br />

Waisenrenten 1.216 0,6 1.142 0,6 -74<br />

Betriebsrenten insgesamt 246.603 935,2 252.926 961,7 +6.323 +26,5<br />

Abfindungen 1.466 4,2 1.575 4,5 +109 +0,3<br />

„Die Betriebsrenten stiegen im Berichtsjahr<br />

um 26,5 Mio. € weiter an.“<br />

26


2.5.1 Rentenferne Startgutschriften<br />

Am 17.04.2018 hat der Verwaltungsausschuss die<br />

11. Änderung der Kassensatzung der KVBW Zusatzversorgung<br />

beschlossen. Diese betraf auf der Leistungsseite<br />

im Wesentlichen die Neuregelung der rentenfernen<br />

Startgutschriften. Eine solche war notwendig<br />

geworden, da der Bundesgerichtshof (BGH) die bis herige<br />

Regelung des ATV-K für unwirksam erklärt hat. Die<br />

Tarifvertrags parteien des öffent lichen Dienstes verständigten<br />

sich daraufhin im 7. Änderungs tarifvertrag zum<br />

ATV-K vom 08.06.2017 auf eine Neu regelung zur<br />

Berechnung der Startgutschriften für rentenferne<br />

Versicherte.<br />

Die Vorgaben zur Bestimmung einer sogenannten<br />

„modi fizierten“ Grundberechnung finden sich in den<br />

Rege lungen der §§ 72 bis 74 der Kassensatzung.<br />

Aufgrund dessen erfolgte in den Jahren 2019 - 2021<br />

die Überprüfung und Überrechnung in über 40.000<br />

Rentenfällen, welche von einer Erhöhung profitieren.<br />

Durchschnittliches Rentenzugangsalter<br />

Jahr Altersrenten (Eintrittsalter) Erwerbsminderungsrenten (Eintrittsalter)<br />

2020 64,4 56,0<br />

2021 64,5 56,2<br />

<strong>2022</strong> 64,6 56,7<br />

Das Renteneintrittsalter ist seit 2002 deutlich an ge stiegen. Die Versicherten reagieren damit auf die Herauf setzung der Altersgrenzen für<br />

abschlagsfreie Renten. Mit dem späteren Rentenbezug sollen Abschläge vermieden oder verringert werden.<br />

Bei den Erwerbsminderungsrenten wird das Renten zugangsalter bestimmt durch die Verrentungspraxis der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

und die Herauf setzung der Altersgrenzen für abschlagsfreie Renten.<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

27


Entwicklung des Rentenbestands<br />

Tsd.<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

55.000<br />

43.000<br />

26.746<br />

87.195<br />

116.072<br />

191.804<br />

171.711<br />

150.530<br />

252.926<br />

246.603<br />

Anzahl Rentner<br />

216.437<br />

0<br />

1976<br />

1981<br />

1986<br />

1991<br />

1996<br />

2001<br />

2006<br />

2011<br />

2016<br />

2021<br />

<strong>2022</strong><br />

Die seit 2011 festzustellenden deutlichen Bestandszuwächse sind zum einen auf die demografische<br />

Entwicklung und zum anderen auf die Einführung der abschlagsfreien Renten für besonders langjährig<br />

Versicherte zurückzuführen.<br />

Versorgungslastquote<br />

50%<br />

40%<br />

39,4<br />

41,4<br />

43,4<br />

44,8<br />

46,4 46,9<br />

31,8<br />

30%<br />

25,4<br />

28,1<br />

20,4<br />

20%<br />

15,7<br />

10%<br />

1976<br />

1981<br />

1986<br />

1991<br />

1996<br />

2001<br />

2006<br />

2011<br />

2016<br />

2021<br />

<strong>2022</strong><br />

Die Versorgungslastquote stellt das Verhältnis von Betriebsrentnern zu Versicherten dar. Im Jahr <strong>2022</strong><br />

entfielen auf 100 aktive Beschäftigte 46,9 Rentner. Aufgrund der hohen Zugänge bei den Betriebsrentenfällen<br />

hat sich die Versorgungslastquote über die Jahre merklich erhöht.<br />

28


Entwicklung der Pflichtversicherten und Betriebsrentner in der <strong>ZVK</strong>Rente<br />

600<br />

Tsd.<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

Pflichtversicherte<br />

0<br />

1976<br />

1981<br />

1986<br />

1991<br />

1996<br />

2001<br />

2006<br />

2011<br />

2016<br />

2021<br />

<strong>2022</strong><br />

Betriebsrentner<br />

Entwicklung der Einnahmen an Umlage / Sanierungsgeld / Zusatzbeitrag<br />

sowie der Ausgaben für Rentenleistungen<br />

2.000<br />

Mio.<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

1976<br />

1981<br />

1986<br />

1991<br />

1996<br />

2001<br />

2006<br />

2011<br />

2016<br />

2021<br />

<strong>2022</strong><br />

Einnahmen Umlage /<br />

Sanierungsgeld<br />

Ausgaben<br />

Rentenleistungen<br />

Einnahmen<br />

Zusatzbeitrag<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

29


3. <strong>ZVK</strong>Rente<br />

Abrechnungsverband II (AV II)


3.1 Mitglieder<br />

In der <strong>ZVK</strong>Rente besteht neben dem überwiegend über<br />

Umlagen und Sanierungsgelder finanzierten AV I seit<br />

2004 auch ein kapitalgedeckter, mit Beiträgen finanzierter<br />

AV II. Für jeden Abrechnungsverband werden Ein nah men,<br />

Aus gaben und Kapitalanlagen gesondert verwaltet.<br />

Der AV II ist insbesondere für Arbeitgeber gedacht, die<br />

erstmals die Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgungskasse<br />

des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-<br />

Württemberg erwerben wollen. Da neu eintretende<br />

Arbeitgeber in der Regel keine von der KVBW Zusatzversorgung<br />

zu finanzierenden Rentenansprüche oder<br />

-anwartschaften mitbringen, ist eine gegenüber dem AV I<br />

niedrigere Beitragsfinanzierung unter Inanspruch nahme<br />

der steuerlichen Vorteile des § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz<br />

(EStG) möglich. Mit den Bei trägen werden die<br />

neu begründeten Versicherungen vollständig ausfinanziert.<br />

Hierzu werden die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge<br />

zunächst angespart und verzinst.<br />

Im Rentenfall wird die laufende Renten zahlung aus<br />

dem dann vorhandenen Deckungskapital beglichen.<br />

Auch den Mitgliedern des AV I steht grundsätzlich ein<br />

Wechsel in den kapitalgedeckten AV II offen. Voraussetzung<br />

hierfür ist allerdings, dass dadurch die Umlagegemeinschaft<br />

nicht belastet wird. Deshalb ist in<br />

der artigen Fällen ein Kapitalbetrag zur Deckung der<br />

bestehenden Rentenansprüche und -anwartschaften<br />

(Ausgleichsbetrag) zu entrichten. Auf die allgemeinen<br />

Erläuterungen zur Mitgliedschaft unter Ziffer 2.1<br />

(siehe Seite 20) wird ergänzend verwiesen.<br />

Die Veränderungen im Einzelnen<br />

Stand<br />

31.12.2021<br />

Stand<br />

31.12.<strong>2022</strong><br />

Stadtkreise und Große Kreisstädte 0 0<br />

Sonstige Städte und Gemeinden 8 8<br />

Landkreise 0 0<br />

Veränderungen<br />

Zweckverbände 26 27 +1<br />

Sparkassen und deren Einrichtungen 2 2<br />

Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen 56 *) 58 +2<br />

Sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen<br />

des öffentlichen Rechts<br />

6 6<br />

Andere Arbeitgeber 213 *) 232 +19<br />

Insgesamt 311 *) 333 +22<br />

*) Geänderte Bestandsauswertung rückwirkend ab 2021 siehe ergänzend auch Ziffer 2.1 auf Seite 20.<br />

Alle Zugänge haben <strong>2022</strong> erstmals die Mitgliedschaft im AV II erworben.<br />

„Für jeden Abrechnungsverband<br />

werden Einnahmen,<br />

Ausgaben und Kapitalanlagen<br />

gesondert verwaltet.“<br />

32


3.2 Versicherte in der kapitalgedeckten <strong>ZVK</strong>Rente<br />

Auf die allgemeinen Erläuterungen zur Versicherung<br />

in der <strong>ZVK</strong>Rente im AV I unter Ziffer 2.2 wird verwiesen<br />

(siehe dazu Seite 21). Im AV II waren im Berichtsjahr<br />

7.155 Personen beitragsfrei versichert, davon waren<br />

126 Personen ausgleichsberechtigt aufgrund einer<br />

Realteilung. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr<br />

einem Anstieg um 13,1 % bzw. 22,3 %. Die Zugänge<br />

bei den Versicherten sind im Wesentlichen auf die<br />

Aufnahme neuer Mitglieder zurückzuführen (siehe<br />

dazu Ziffer 3.1).<br />

Aufteilung der Versicherten in der <strong>ZVK</strong>Rente nach Mitgliedergruppen<br />

<strong>2022</strong><br />

Mitgliedergruppe<br />

alle Beschäftigten Männer Frauen<br />

Anzahl<br />

Änderungen<br />

gesamt Anzahl<br />

Anzahl % Anzahl %<br />

Städte und Gemeinden 45 +1 13 0,1 32 0,3<br />

Landkreise 0 0 0,0 0 0,0<br />

Sparkassen 4 3 0,1 1 0,0<br />

Kirchengemeinden und<br />

kirchliche Einrichtungen<br />

3.058 +186 520 4,9 2.538 23,9<br />

Andere Arbeitgeber 7.505 +947 2.492 23,5 5.013 47,2<br />

Insgesamt 10.612 +1.134 3.028 28,6 7.584 71,4<br />

Mindestversicherungszeit<br />

Bestand <strong>ZVK</strong>Rente<br />

Versicherte, die die zur Begründung eines Leistungsanspruchs<br />

erforderlichen Voraussetzungen erfüllen<br />

(insbesondere Wartezeit von 60 Versicherungsmonaten)<br />

Anzahl Anzahl %<br />

Versicherte<br />

(davon aufgrund der Anspruchserweiterung<br />

der Unverfallbarkeit von Anwartschaften)<br />

10.612<br />

8.922<br />

(7)<br />

84,1<br />

(0,1)<br />

Beitragsfrei Versicherte 7.155 5.473 76,5<br />

Anzahl der Versicherten, die Altersteilzeitarbeit leisten<br />

Veränderungen<br />

2021 <strong>2022</strong><br />

Anzahl %<br />

Nach dem 31.12.2002 vereinbart 30 45 +15 +50,0<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

33


Altersstruktur der Versicherten in der <strong>ZVK</strong>Rente (Stand 31.12.<strong>2022</strong>)<br />

61 Jahre und älter<br />

56 bis 60 Jahre<br />

51 bis 55 Jahre<br />

46 bis 50 Jahre<br />

41 bis 45 Jahre<br />

36 bis 40 Jahre<br />

31 bis 35 Jahre<br />

Das Durchschnittsalter<br />

der Pflichtversicherten<br />

betrug im Berichtsjahr<br />

43,2 Jahre (Männer<br />

41,4 Jahre; Frauen<br />

43,9 Jahre) und hat<br />

sich im Vergleich zum<br />

Vorjahr nicht wesentlich<br />

verändert.<br />

26 bis 30 Jahre<br />

21 bis 25 Jahre<br />

unter 21 Jahre<br />

Männer<br />

Frauen<br />

600 400 200 0 200 400 600 800 1.000 1.200<br />

Altersstruktur der beitragsfrei Versicherten in der <strong>ZVK</strong>Rente mit<br />

Rentenanwartschaft (Stand 31.12.<strong>2022</strong>)<br />

61 Jahre und älter<br />

56 bis 60 Jahre<br />

51 bis 55 Jahre<br />

46 bis 50 Jahre<br />

41 bis 45 Jahre<br />

36 bis 40 Jahre<br />

31 bis 35 Jahre<br />

26 bis 30 Jahre<br />

21 bis 25 Jahre<br />

unter 21 Jahre<br />

Männer<br />

Frauen<br />

300 200 100 0 100 200 300 400 500 600<br />

34


3.3 Einnahmen <strong>ZVK</strong>Rente<br />

Im kapitalgedeckten AV II werden auf Basis der zusatzversorgungspflichtigen<br />

Entgelte Beiträge erhoben. Die<br />

Verbuchung erfolgt auf dem jeweiligen Versicherungskonto<br />

des Beschäftigten. Das dort angesparte Kapital<br />

dient zusammen mit den Zinserträgen der Finanzierung<br />

der künftigen Rente des Versicherten.<br />

Seit 01.01.<strong>2022</strong> beträgt der Beitragssatz auf Empfehlung<br />

des Verantwortlichen Aktuars 7,3 % (einschließlich<br />

einer AN-Beteiligung i. H. v. 0,4 %) der zusatzversorgungspflichtigen<br />

Entgelte (2021: 7,0 %). Siehe dazu<br />

unsere Mitgliederinfo ZR66 vom 07.12.2021.<br />

Mitgliederinfo ZR66<br />

<strong>2022</strong><br />

Auf dieser Grundlage ergeben sich Einnahmen von 26,5 Mio. €<br />

Hinzu kommen die für frühere Jahre nachentrichteten Beiträge 0,3 Mio. €<br />

Die Gesamteinnahmen belaufen sich somit auf 26,8 Mio. €<br />

Gegenüber dem Vorjahr mit einem Aufkommen von 23,1 Mio. €<br />

Betragen die Mehreinnahmen 3,7 Mio. €<br />

Das ist eine Zunahme von rund 16,0 %<br />

Die Mehreinnahmen beruhen im Wesentlichen auf<br />

– der Erhöhung des Beitragssatzes sowie<br />

– einer Erhöhung der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte infolge tariflicher Anpassungen zum 01.04.<strong>2022</strong> um 1,8 %.<br />

3.4 Überleitungen<br />

Auf die allgemeinen Erläuterungen zu den Überleitungen im AV I unter Ziffer 2.4 wird verwiesen (siehe dazu Seite 25).<br />

Überleitungen an andere Kassen von anderen Kassen<br />

Fälle Mio. € Fälle Mio. €<br />

<strong>2022</strong> 40 0,5 64 0,6<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

35


3.5 Leistungen aus der <strong>ZVK</strong>Rente<br />

Fallzahlen<br />

und Aufwand<br />

2021 <strong>2022</strong> Veränderungen<br />

Anzahl Aufwand € Anzahl Aufwand € Anzahl Aufwand €<br />

Renten an ehemalige Versicherte 943 1.091.294 1.105 1.341.576 +162 +250.282<br />

Witwen- bzw. Witwerrenten 63 38.661 68 33.709 +5 -4.952<br />

Waisenrenten 14 2.632 15 2.654 +1 +22<br />

Betriebsrenten insgesamt 1.020 1.132.587 1.188 1.377.940 +168 +245.353<br />

Abfindungen 18 45.161 12 17.208 -6 -27.952<br />

Die Ausgabensteigerung ist auf den Reinzugang von Rentenfällen sowie die tarifvertragliche Anpassung der Betriebsrenten zum<br />

01.07. des Jahres um 1 % zurückzuführen.<br />

Im Übrigen wird auf die allgemeinen Ausführungen unter Ziffer 2.5 (siehe Seite 26) verwiesen.<br />

Durchschnittliches Rentenzugangsalter<br />

Jahr Altersrenten (Eintrittsalter) Erwerbsminderungsrenten (Eintrittsalter)<br />

2020 64,3 57,4<br />

2021 64,5 56,2<br />

<strong>2022</strong> 64,5 56,3<br />

Das Renteneintrittsalter bei den Altersrenten ist geprägt durch die Heraufsetzung der Altersgrenzen für abschlags freie Renten.<br />

Bei den Erwerbsminderungsrenten wird es bestimmt durch die Verrentungspraxis der Rentenversicherung und weist wegen der<br />

kleinen Grundgesamtheit der Rentenfälle eine hohe Schwankungs breite auf.<br />

Entwicklung des Rentenbestands<br />

1.200<br />

1.020<br />

1.188<br />

Anzahl Rentner<br />

1.000<br />

892<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

207 241 300 380<br />

458<br />

545<br />

643<br />

757<br />

Bei den Betriebsrenten<br />

setzte sich der kontinuierliche<br />

Zuwachs der vergangenen<br />

Jahre weiter fort.<br />

0<br />

2004<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

<strong>2022</strong><br />

36


Entwicklung der Pflichtversicherten und Betriebsrentner in der <strong>ZVK</strong>Rente<br />

10.000<br />

Anzahl<br />

9.000<br />

Pflichtversicherte<br />

8.000<br />

7.000<br />

Betriebsrentner<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

2004<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

<strong>2022</strong><br />

Entwicklung der Beitragseinnahmen sowie der Ausgaben für Renten leistungen<br />

30<br />

Mio.<br />

25<br />

Beitragseinnahmen<br />

20<br />

Rentenleistungen<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

2004<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

<strong>2022</strong><br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

37


4. <strong>ZVK</strong>PlusRente


4.1 Allgemeines<br />

Aufgrund eines tarifvertraglichen Auftrags bietet die<br />

Zusatzversorgungskasse im Rahmen der betrieblichen<br />

Altersversorgung die <strong>ZVK</strong>PlusRente zu attraktiven<br />

Bedingungen an. Die Beschäftigten der Mitglieder können<br />

ihre Betriebsrente (<strong>ZVK</strong>Rente) mit eigenen Beiträgen<br />

unter Inanspruchnahme der staatlichen Förderung<br />

(Steuerersparnis und/oder Zulagen) aufstocken.<br />

Die <strong>ZVK</strong>PlusRente wird in einem eigenen Abrechnungsverband<br />

– getrennt von der <strong>ZVK</strong>Rente – geführt.<br />

4.2 Leistungsvoraus set zungen und -umfang<br />

Die <strong>ZVK</strong>PlusRente bezieht neben der Altersrente auch die<br />

Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebe nen versorgung<br />

mit ein. Der Versicherungsschutz besteht bereits ab<br />

der ersten Beitragszahlung, also ohne Erfüllung einer Mindestversicherungszeit.<br />

Bei finanziellen Engpässen können<br />

die Zahlungen auch ruhend gestellt werden.<br />

Leistungen aus der <strong>ZVK</strong>PlusRente können auf Antrag<br />

grundsätzlich ab Vollendung des 62. Lebensjahres<br />

gewährt werden. Sie werden in der Folge jedes Jahr<br />

jeweils zum 01.07. um 1 % erhöht.<br />

4.2.1 Staatliche Förderung<br />

Die Förderung der <strong>ZVK</strong>PlusRente erfolgt in Form von<br />

staatlichen Zulagen bei der Riester-Rente oder durch<br />

Ersparnis von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen<br />

bei der Entgeltumwandlung.<br />

Zudem können vermögenswirksame Leistungen in die<br />

<strong>ZVK</strong>PlusRente eingezahlt werden, wenn der Arbeitgeber,<br />

der die Leistung erbringt, seine Bereitschaft signalisiert<br />

hat (siehe Mitgliederinfo ZR61 vom 27.09.2019).<br />

Mitgliederinfo ZR61<br />

Besonders interessant ist die Altersvorsorgevariante<br />

„vermögenswirksame Leistungen (VL)“ für Beschäftigte<br />

im Sinne des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V),<br />

denn werden die VL im Rahmen einer Entgeltumwandlung<br />

verwendet, erhöht sich der zustehende Betrag von<br />

regulär 6,65 € auf 26,00 € je Monat. Leistet ein Arbeitnehmer<br />

bei Verwendung der VL für eine Entgeltumwandlung<br />

einen zusätzlichen Eigenbeitrag von mindestens<br />

13,00 € je Monat, werden diese sogar von monatlich<br />

26,00 € auf 50,00 € erhöht. Daher ist ein Abschluss<br />

einer <strong>ZVK</strong>PlusRente für Beschäftigte der Spartengruppe<br />

TV-V sehr attraktiv.<br />

Die optimale Förderung hängt sehr stark von der individuellen<br />

steuerlichen Situation der Versicherten ab.<br />

Deshalb sollten sich Interessierte eine Beispielsberechnung<br />

erstellen bzw. sich intensiv beraten lassen.<br />

Grundzulage 175,00 €<br />

Kinderzulage<br />

Berufseinsteiger-<br />

Bonus (einmalig)<br />

185,00 € für bis Ende 2007 und<br />

300,00 € für ab 2008 geborene Kinder<br />

200,00 € für junge Leute, die das<br />

25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben<br />

Riester-Förderung<br />

Wenn der Arbeitgeber vom Nettogehalt Beiträge für die<br />

<strong>ZVK</strong>PlusRente abführt, beteiligt sich der Staat primär mit<br />

Zulagen (und ggf. darüber hinaus auch mit Steuerentlastungen).<br />

Entgeltumwandlung<br />

Überweist der Arbeitgeber einen Teil des Bruttogehalts<br />

zu Gunsten der <strong>ZVK</strong>PlusRente, so können dadurch Steuern<br />

und Sozialversicherungsbeiträge gespart werden.<br />

Durch den Wegfall der Sozialversicherungsbeiträge für<br />

die umgewandelten Vergütungsbestandteile können<br />

unsere Mitglieder ihre Personalkosten senken.<br />

Auf Basis des Betriebsrentenstärkungsgesetzes müssen<br />

Arbeitgeber bei Neuverträgen ab dem 01.01.2019 und<br />

Bestandsverträgen ab dem 01.01.<strong>2022</strong> ihren Beschäftigten<br />

die durch Abführung des Bruttoentgelts eingesparten<br />

Mittel in Form eines pauschalen Arbeitgeberzuschusses<br />

in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen 15 % des<br />

umgewandelten Entgelts zugutekommen lassen, sofern<br />

dies nicht durch Tarifvertrag ausgeschlossen wird. Siehe<br />

dazu auch unsere Mitgliederinfo ZR66 vom 07.12.2021.<br />

Mitgliederinfo ZR66<br />

40


4.2.2 Krankenversicherungspflicht<br />

Aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes fallen<br />

seit 01.01.2018 für Leistungen aus der <strong>ZVK</strong>PlusRente,<br />

die aus einer Riester-Förderung resultieren, keine<br />

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr an.<br />

In Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />

(BVerfG) (Urteil vom 27.06.2018;<br />

Aktenzeichen 1BvR 100/15) sieht das Gesetz zur Beitragsentlastung<br />

der Versicherten in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz)<br />

vom 11.12.2018 nun eine Beitragsfreiheit für privat<br />

fortgeführte Beiträge bei Pensionskassen vor (§ 229<br />

Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) V). Bei der<br />

KVBW Zusatzversorgung werden somit die Leistungen,<br />

die nach beendetem Arbeitsverhältnis in eine fortgesetzte<br />

<strong>ZVK</strong>PlusRente münden, rückwirkend von einer Beitragsfreiheit<br />

erfasst. Siehe dazu auch unsere Mitgliederinfo<br />

ZR59 vom 07.06.2019. Zu den Auswirkungen des zum<br />

01.01.2020 in Kraft getretenen GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes<br />

siehe Ziffer 5.3 (Seite 45).<br />

4.3 Vertragsbestand und Einnahmen<br />

Mitgliederinfo ZR59<br />

Verträge<br />

2021 <strong>2022</strong> Veränderungen<br />

Anzahl Anzahl Anzahl %<br />

Entgeltumwandlungen 13.797 13.525 -272 -2,0<br />

AG-Zuschuss zur Entgeltumwandlung 0 773 +773<br />

Riester-Renten 14.123 13.521 -602 -4,3<br />

Höherversicherungen durch Arbeitgeber 213 218 +5 +2,3<br />

Insgesamt 28.133 28.037 -96 -0,3<br />

Einnahmen<br />

2021 <strong>2022</strong> Veränderungen<br />

Mio. € Mio. € Mio. € %<br />

Beitragseingänge 19,3 18,2 -1,1 -5,7<br />

Staatliche Zulagen (Riester-Förderung) 2,0 1,8 -0,2 -10,0<br />

Insgesamt 21,3 20,0 -1,3 -6,1<br />

4.4 Leistungen<br />

Betriebsrenten<br />

Renten an ehemalige<br />

Versicherte<br />

2021 <strong>2022</strong> Veränderungen<br />

Anzahl Aufwand € Anzahl Aufwand € Anzahl Aufwand €<br />

9.368 8.457.913 10.539 10.048.682 +1.171 +1.590.769<br />

Witwen- bzw. Witwerrenten 294 131.653 327 156.203 +33 +24.550<br />

Waisenrenten 67 6.747 54 6.726 -13 -21<br />

Betriebsrenten<br />

insgesamt<br />

9.729 8.596.313 10.920 10.211.611 +1.191 +1.615.298<br />

Abfindungen 46 505.067 48 519.709 +2 +14.642<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

41


5. Weitere<br />

Informationen


5.1 Öffentlichkeitsarbeit; Veranstaltungen der<br />

KVBW Zusatz versorgung<br />

YouTube Kanal<br />

Als moderner Dienstleister legt die KVBW Zusatzversorgung<br />

großen Wert darauf, ihren Mitgliedern, Versicherten<br />

und Rentenempfängern mit einem passgenauen<br />

Service angebot umfassende aktuelle Informationen zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

Nach der Coronapandemie konnten im Berichtsjahr<br />

<strong>2022</strong> erfreulicherweise wieder alle geplanten Veranstaltungen<br />

vor Ort stattfinden. Gleichzeitig wurden<br />

die Online-Angebote, die sich in der Pandemiezeit<br />

bewährt hatten, weitergeführt.<br />

Die Versicherten der KVBW Zusatzversorgung haben<br />

die Option, sich am Telefon, im KVBW Dienstgebäude<br />

und zusätzlich auch online zu ihrer individuellen Versorgungssituation<br />

beraten zu lassen. Diese Möglichkeit erfreute<br />

sich über den Jahresverlauf <strong>2022</strong> mit insgesamt<br />

78 Online-Video-Beratungen weiterhin zunehmender<br />

Beliebtheit.<br />

Die Versicherten wurden bei 13 Infoveranstaltungen<br />

und 14 Beratungstagen – letztere zumeist in Kooperation<br />

mit der Deutschen Rentenversicherung – informiert<br />

und beraten.<br />

Als neues Angebot wurde <strong>2022</strong> das erste Erklärvideo<br />

zur Zusatzversorgung auf unserer Website und dem You-<br />

Tube Kanal veröffentlicht, das die wichtigsten Fakten und<br />

Zusammenhänge der Zusatzversorgung anschaulich vermittelt.<br />

Weitere Erklärvideos zu verschiedenen relevanten<br />

Themen werden folgen.<br />

Eine Alternative zur Information in Präsenz bieten die<br />

Online-Seminare der KVBW Zusatzversorgung. Die Teilnehmer<br />

bekommen Wissen rund um die Zusatzversorgung<br />

direkt an ihrem Arbeitsplatz vermittelt. In insgesamt<br />

11 Online-Seminaren nahmen 385 Personen<br />

diese Gelegenheit wahr.<br />

Des Weiteren schulte die KVBW Zusatzversorgung<br />

93 Teilnehmer in drei Aufbauseminaren zum Thema<br />

Zusatzversorgungsrecht. Auszubildende und junge<br />

Arbeitnehmer erhielten in vier Infoveranstaltungen<br />

für Berufseinsteiger einen Überblick über die wichtigsten<br />

Inhalte der (betrieblichen) Altersvorsorge. Mit einem<br />

Vortrag zur betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen<br />

Dienst nahmen wir außerdem an dem Grundlehrgang<br />

„Personalrecht“ der Verwaltungsschule des<br />

Gemeindetags Baden-Württemberg teil.<br />

5.2 Informationsservice der KVBW Zusatz versorgung<br />

Wer auf seinen Lebensstandard im Alter nicht verzichten<br />

möchte, muss sich rechtzeitig um seine Versorgung<br />

kümmern. Die KVBW Zusatzversorgung berät nicht nur<br />

vor Ort und am Servicetelefon, sondern hält ihre Kunden<br />

auch regelmäßig schriftlich auf dem Laufenden.<br />

Die Leistungsempfänger erhalten einmal im Jahr Post<br />

von der KVBW Zusatzversorgung – die Leistungsmitteilung.<br />

Diese gibt Auskunft über die im Vorjahr bezogene<br />

Rente einschließlich der abgeführten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.<br />

Im Berichtsjahr erhielten rund<br />

255.000 Rentenempfänger diese Information.<br />

Daneben erhalten auch Versicherte jährlich ein Versorgungskonto.<br />

Damit informiert die KVBW Zusatzversor-<br />

gung über den Stand der <strong>ZVK</strong>Rente und der <strong>ZVK</strong>Plus-<br />

Rente zum 31.12. des Vorjahres. Im Jahr <strong>2022</strong> wurden<br />

ca. 588.400 Versorgungskonten zur <strong>ZVK</strong>Rente und<br />

ca. 17.000 zur <strong>ZVK</strong>PlusRente verschickt. Zudem wurden<br />

ca. 500 Anschreiben an Versicherte mit Eheversorgungsvertrag<br />

versandt.<br />

Regelmäßig erhalten Kunden wichtige Neuigkeiten<br />

über Rundschreiben und Newsletter. <strong>2022</strong> wurden die<br />

Mitglieder und Newsletter-Abonnenten mit drei Mitgliederrundschreiben<br />

und 16 Newslettern zu aktuellen<br />

Themen informiert.<br />

Auch die Nachfrage nach dem Online-Service ist hoch:<br />

Rund 5.700 Nutzer hatten im Berichtsjahr die Newsletter<br />

der KVBW Zusatzversorgung abonniert.<br />

44


5.3 Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag<br />

der Rentner<br />

257.198 Rentenempfänger unterlagen im Jahr <strong>2022</strong><br />

grundsätzlich der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht<br />

(2021: 250.746). Davon waren in 234.260 Fällen<br />

(2021: 228.461) Beiträge an die verschiedenen Krankenkassen<br />

abzuführen. In den übrigen Fällen wurde entweder<br />

die Geringfügigkeitsgrenze von 164,50 € (wie im Vorjahr<br />

1/20tel der monatlichen Bezugsgröße gemäß<br />

§ 18 Sozialgesetzbuch (SGB) IV) beim beitragspflichtigen<br />

Bezug nicht überschritten oder es lag Beitragsfreiheit<br />

vor. Beitragspflichtig ist seit dem 01.01.2020 nur der Anteil<br />

der Betriebsrente, der den Freibetrag überschreitet.<br />

Die Summe der an die Krankenkassen abgeführten<br />

Beiträge beträgt rund 107 Mio. € (2021: 103 Mio. €).<br />

5.4 Eheversorgungs ausgleich<br />

Im Berichtsjahr waren den Familiengerichten 2.730 Auskünfte<br />

über die Höhe der erworbenen Anwartschaften<br />

und Ansprüche zu erteilen (2021: 3.061). Im Jahr <strong>2022</strong><br />

wurde auf der Grundlage der eingegangenen Entscheidungen<br />

der Familiengerichte in 994 Fällen eine Realteilung<br />

vorgenommen (2021: 923).<br />

Die Erstattungsforderungen der Rentenversicherungsträger<br />

im Jahr <strong>2022</strong> für 2.838 (2021: 2.771) laufende<br />

Rentenzahlungen aufgrund eines Versorgungsausgleichs<br />

aus der Zeit vor Einführung der Realteilung<br />

im Jahr 2009 (Quasi-Splitting) beliefen sich auf<br />

rund 2,0 Mio. € (2021: 2,1 Mio. €). Zum Ausgleich dieser<br />

Aufwendungen wurden die Renten der Ausgleichspflichtigen<br />

gekürzt. Die Kürzungen in 6.303 Fällen<br />

(2021: 6.061) erbrachten im Jahr <strong>2022</strong> ebenfalls<br />

wie im Vorjahr eine Aufwands reduzierung von rund<br />

4,2 Mio. € (2021: 4,2 Mio. €).<br />

5.5 Sonderbestand<br />

Die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands<br />

Baden-Württemberg betreut als weitere<br />

Dienstleistung auch Beschäftigte und Rentenempfänger,<br />

denen von Mitgliedern anstelle der Zusatzversicherung<br />

durch Ruhelohnordnung oder Arbeitsvertrag eine zusätzliche<br />

Versorgung zugesagt wurde. Die Verwaltung dieses<br />

Sonderbestandes erfolgt im Auftrag der verpflichteten<br />

Mitglieder auf Erstattungsbasis und gegen Ersatz der<br />

Verwaltungskosten.<br />

Die Gesamtzahl des Sonderrentenbestandes belief sich<br />

<strong>2022</strong> auf 3.420 Rentenempfänger (2021: 3.474).<br />

Darüber hinaus wurden 3.063 Arbeitnehmer des<br />

Sonderbestandes über den aktuellen Stand ihrer Versorgungsanwartschaften<br />

(Versorgungskonto) informiert.<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

45


6. Risikobericht


6.1 Risikomanagement bei der KVBW Zusatz versorgung:<br />

Ganzheitlicher Ansatz<br />

Die KVBW Zusatzversorgung verfolgt einen ganzheitlichen<br />

Risikomanagement-Ansatz. Risikomanagement<br />

wird als die systematische, zielorientierte Steuerung<br />

von Faktoren verstanden, die negativen Einfluss auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KVBW Zusatzversorgung<br />

haben könnten.<br />

Der Fokus des Risikomana gements liegt auf den für die<br />

weitere Entwicklung wesentlichen Risiken (Materialitätsprinzip),<br />

wobei die grundsätzlich risikominimierenden<br />

Spezifika einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung<br />

zu berücksichtigen sind (Proportionalitätsprinzip).<br />

Der von der KVBW Zusatzversorgung verfolgte Risiko-<br />

management-Ansatz ist insoweit ganzheitlich, als mehrere<br />

Perspektiven in die Betrachtung integriert werden:<br />

Risikomanagement im institutionellen Sinne ist<br />

gerichtet auf die aufbauorganisatorische Einbettung<br />

des Risikomanagements.<br />

Risikomanagement im funktionalen Sinne betrachtet<br />

die ablauforganisatorischen Prozesse.<br />

Risikomanagement im instrumentellen Sinne ist<br />

gerichtet auf die zur Steuerung bestimmter Risikokategorien<br />

geeigneten Instrumente.<br />

6.2 Risikomanagement als Institution:<br />

Organisatorische Einbettung<br />

Um dem Aspekt der Funktionstrennung, d. h. der orga -<br />

ni satorischen Separierung des Eingehens und der<br />

Überwachung von Risiken, gerecht zu werden, ist das<br />

Management aller wesentlichen Risiken als zentrale<br />

Steuerungsaufgabe in einer beim Direktor angesiedelten<br />

Abteilung gebündelt. Insbesondere ist damit das Risikomanagement<br />

der Kapitalanlagen auf eine von der<br />

Kapitalanlageseite organisa torisch getrennte Einheit<br />

über tragen. Zudem sind Front Office (Wertpapier-<br />

Handel) und Back Office (Wertpapier-Verwaltung)<br />

in zwei unabhängigen Abteilungen angesiedelt.<br />

Außerdem ist die interne Prüfung als Revisionsinstanz<br />

für die Prüfung des gesamten Risikomanagementsystems<br />

zuständig.<br />

6.3 Risikomanagement als Funktion:<br />

Prozessuale Abwicklung<br />

Das Risikomanagement bei der KVBW Zusatzversorgung<br />

basiert auf einem systematischen Prozess. Im Rahmen<br />

dieses Prozesses werden die wesentlichen Risikotreiber<br />

regelmäßig identifiziert, analysiert, bewertet, aggregiert,<br />

gesteuert und überwacht.<br />

Darüber hinaus wird die Prüfung nach einem risikoorientierten<br />

Prüfungsansatz durchgeführt. Die interne<br />

Prüfung richtet ihre Prüfungsintensität hierbei an dem im<br />

jeweiligen Geschäftsprozess der KVBW Zusatz versorgung<br />

liegenden Risiko aus.<br />

Sämtliche Risikodaten fließen in ein differenziertes<br />

Reportingsystem mit separierten Berichtswegen ein.<br />

48


6.4 Risikomanagement als Instrument:<br />

Spezifische Steuerung<br />

Für die angemessene Risikosteuerung werden die identifizierten<br />

Risiken bei der KVBW Zusatzversorgung<br />

bestimmten Risikokategorien zugeordnet. Abhängig von<br />

der Zuordnung erfolgt die Risikosteuerung unter Berücksichtigung<br />

der Spezifika der (Teil-) Risikokategorien<br />

mit Hilfe geeigneter quantitativer und/oder qualitativer<br />

Instrumente.<br />

6.4.1 Strategisches Risiko<br />

Die KVBW Zusatzversorgung sieht sich in strategischer<br />

Hinsicht sowohl mit dem faktischen Wettbewerb<br />

(Riesterprodukte anderer Anbieter als Konkurrenz zur<br />

<strong>ZVK</strong>PlusRente) als auch grundsätzlich mit dem möglichen<br />

Wettbewerb (nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit<br />

der <strong>ZVK</strong>Rente) konfrontiert. Insgesamt betrachtet<br />

wurde in den letzten Jahren durch langfristig ausgerichtete<br />

strukturelle und prozessuale Umstrukturierungen<br />

das Fundament für einen erfolgreichen Wandel<br />

von einer Behörde zu einem öffentlich-rechtlichen<br />

Dienst leister gelegt und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der KVBW Zusatzversorgung nachhaltig<br />

gestärkt.<br />

6.4.2 Risiko aus Kapitalanlagen<br />

Das Kapitalanlagerisiko setzt sich überwiegend aus<br />

Zinsänderungs- und Kursrisiko, Währungsrisiko sowie<br />

Bonitätsrisiko zusammen. Die KVBW Zusatzversorgung<br />

wendet im Rahmen der Kapitalanlage die geltenden<br />

versicherungs aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für die<br />

Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen<br />

entsprechend an. Daneben werden die Empfehlungen<br />

zur Vermögens anlage sowie zum Risikomanagement der<br />

AKA berücksichtigt.<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

49


Die Kapitalanlagen der KVBW Zusatzversorgung werden<br />

auf der Grundlage interner Anlagerichtlinien so allokiert,<br />

dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei<br />

jeder zeitiger Liquidität unter Wahrung angemessener<br />

Mischung und Streuung erreicht werden. Neben diesen<br />

Anlagegrundsätzen werden im Rahmen der Kapitalanlage<br />

auch Nachhaltigkeitsaspekte - in Form von<br />

öko logischen, sozialen und die Unternehmensführung<br />

betreffenden Belangen - berücksichtigt. Die internen<br />

Anlagerichtlinien werden jährlich überprüft und gege -<br />

benen falls angepasst.<br />

Die Steuerung der Kapitalanlagen erfolgte im Kalenderjahr<br />

<strong>2022</strong> weiterhin auf Basis des langjährigen Risikotragfähigkeitskonzepts.<br />

Die Einhaltung des von den Gremien<br />

in diesem Rahmen zur Verfügung gestellten<br />

Risikobudgets wird regelmäßig überwacht und zudem<br />

vor jeder neuen Investition geprüft. Eine umfassende<br />

Überarbeitung der bestehenden Konzeption befindet sich<br />

in Arbeit und soll im Jahr 2023 finalisiert werden.<br />

Zur Reduzierung der Risiken wird das Kapital zu einem<br />

großen Teil im Euroraum und in festverzinslichen Wertpapieren<br />

angelegt, die weitgehend nach einem so genannten<br />

Buy-and-Hold-Ansatz (Halten bis zur Endfälligkeit)<br />

verwaltet werden.<br />

Außerdem erfolgt eine sorgfältige Auswahl von Emittenten,<br />

vorrangig unter der Berücksichtigung von Ratings<br />

anerkannter Ratingagenturen. Dabei ist insbesondere bei<br />

festverzinslichen Wertpapieren des Direktbestands zu<br />

berücksichtigen, dass im Zuge der Reform des Einlagensicherungsfonds<br />

des Bundesverbands deutscher Banken<br />

langfristige Anlagen institutioneller Investoren seit Oktober<br />

2017 nicht mehr der Einlagensicherung unterliegen.<br />

Aus diesem Grund werden die Bonitätsrisiken des Direktbestands<br />

festverzinslicher Wertpapiere in das Konzept<br />

der Risikobudgetierung einbezogen. Darüber hinaus gibt<br />

es für den Rentendirektbestand ein internes Bonitätsbewertungssystem,<br />

das sich auf die Analyse wichtiger<br />

Kennzahlen zur Kapitalstruktur der Emittenten stützt.<br />

Emittenten, deren Bonitätsbewertung sich innerhalb der<br />

Laufzeit verschlechtert, werden regelmäßig überwacht.<br />

Das Vermögen ist neben dem selbst verwalteten Bestand<br />

an festverzinslichen Wertpapieren insbesondere in Wertpapierspezialfonds<br />

angelegt. Zur Absicherung der dort<br />

auftretenden Risiken, insbesondere des Kursrisikos, sind<br />

geeignete Instrumentarien (z. B. Risiko-Overlay, Wertuntergrenzensteuerung)<br />

implementiert.<br />

Darüber hinaus erfolgt die Anlage des Vermögens in<br />

Immobilien, die überwiegend über Immobilienspezialfonds<br />

gehalten werden, sowie in Alternative Investments<br />

(Unternehmensbeteiligungen und Kreditvergabe an<br />

Unternehmen). Den damit verbundenen Risiken begegnet<br />

die KVBW Zusatzversorgung durch die Implementierung<br />

eines strukturierten und transparenten Anlage-<br />

„Die Einhaltung des von den Gremien<br />

in diesem Rahmen zur Verfügung gestellten<br />

Risikobudgets wird regelmäßig<br />

überwacht und zudem vor jeder Investition<br />

geprüft.“<br />

50


prozesses. Zentrales Element hinsichtlich der Immo bi -<br />

lieninvestitionen ist daneben eine umfangreiche Prüfung<br />

hinsichtlich Region, Lage, Mieterstruktur und Wettbewerbssituation.<br />

6.4.3 Versicherungstechnisches Risiko<br />

Da einerseits die durchschnittliche Laufzeit der Verpflichtungen<br />

die Laufzeit der am Markt erhältlichen Renten -<br />

papiere deutlich übersteigt und andererseits der zuletzt<br />

beobachtbare Anstieg des Zinsniveaus an den Kapitalmärkten<br />

sich erst als nachhaltig bestätigen muss, ist<br />

die KVBW Zusatzversorgung einem Zinsgarantierisiko<br />

der gestalt ausgesetzt, dass die an die Verzinsung der<br />

Verpflichtungen gestellten Vorgaben nicht nachhaltig<br />

über entsprechende Renditen des angelegten Kapitals<br />

finanziert werden können. Dies gilt insbesondere für<br />

die ausschließlich im Wege der Kapitaldeckung finanzierten<br />

Abrechnungsverbände (AV II und <strong>ZVK</strong>PlusRente)<br />

und für den Fall, dass die Marktzinsen nicht dauerhaft<br />

mindestens auf einem niedrigen Niveau bleiben. Um jenem<br />

Szenario entgegenzuwirken, sind den festverzinslichen<br />

Wertpapieren – basierend auf den erstellten Asset-<br />

Liability-Studien – weitere Assetklassen (z. B. Aktien,<br />

Immobilien) beigemischt, wodurch die Vorteile risikominimierender<br />

Diver sifikationseffekte mit den Chancen auf<br />

eine höhere Rendite kombiniert werden. Zudem wird die<br />

Erreichung der vorgegebenen Zinsziele regelmäßig in<br />

Abstimmung mit dem Verantwortlichen Aktuar geprüft.<br />

Als weiteres versicherungstechnisches Risiko ist das<br />

unmittelbar mit der Struktur der Verpflichtungen zusammenhängende<br />

biometrische Risiko zu betrachten.<br />

Hierunter fallen alle Risiken, die im direkten Zusammenhang<br />

mit dem Leben der Versicherten stehen (insbesondere<br />

Langlebigkeit und Erwerbsunfähigkeit). Zur<br />

Steuerung dieser Risiken werden die Finanzierungssätze<br />

in der <strong>ZVK</strong>Rente sowie die Leistungsversprechen in der<br />

<strong>ZVK</strong>PlusRente in Abstimmung mit dem Verantwortlichen<br />

Aktuar ermittelt. Inwieweit die zugrunde liegenden Annahmen<br />

die biometrischen Verhältnisse in geeigneter<br />

Weise beschreiben, unterliegt der regelmäßigen Beobachtung<br />

und Kontrolle des Verantwortlichen Aktuars.<br />

Angesichts des langjährigen Kapitalmarktumfelds mit<br />

historischem Niedrigzinsniveau hat der Verantwortliche<br />

Aktuar die Angemessenheit der Zinsanforderungen in<br />

den ausschließlich im Wege der Kapitaldeckung finanzierten<br />

Abrechnungsverbänden hinterfragt. Vor diesem<br />

Hintergrund wurde vom Ver waltungsausschuss – auf<br />

Vorschlag des externen Aktuars – im Jahr 2020 eine<br />

weitere stufenweise Anhebung der Beitragssätze im AV II<br />

beschlossen.<br />

Für den Bereich der <strong>ZVK</strong>PlusRente wurden nach Abstimmung<br />

mit dem Verantwortlichen Aktuar im Jahr <strong>2022</strong><br />

Konsolidierungsmaßnahmen für die Tarife 2002 und<br />

2011 beschlossen. Das Konsolidierungsmodell sieht<br />

insbesondere Maßnahmen zum tarifbezogenen Ausgleich<br />

aktueller und künftiger Fehlbeträge sowie zur planmäßigen<br />

Reduzierung des Rechnungszinses vor. Ergänzend<br />

soll eine Eigenmittelausstattung gemäß der<br />

gesetzlichen Vorgabe geschaffen werden. Ziel ist das<br />

Auffangen der wesentlichen Finanzierungsrisiken und<br />

die Wiederherstellung der eigenständigen wirtschaftlichen<br />

Tragfähigkeit der <strong>ZVK</strong>PlusRente unter Rückgriff auf<br />

die im GKV angelegte Nachschusspflicht des AV I.<br />

Im nicht kapitalgedeckten AV I erscheint die langfristige<br />

Tragfähigkeit der Finanzierungskonzeption des Ewigen<br />

Umlagesatzes derzeit nach Ansicht des Verantwortlichen<br />

Aktuars gesichert.<br />

Im Ergebnis resultieren aus dem langjährigen Niedrigzinsumfeld<br />

insbesondere im kapitalgedeckten AV II ver-<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

51


Ergebnis dieser Analysen ist insbesondere eine Aussage<br />

über die strategisch anzustrebende Zusammensetzung<br />

des Kapitalanlageportfolios. Die wesentlichen Handlungsoptionen<br />

in der Anlagestrategie werden damit hinsichtlich<br />

ihrer Rendite- und Risikokonsequenzen verdeutlicht.<br />

Daneben ist das Liquiditätsrisiko – also das Risiko, die<br />

fälligen Verpflichtungen nicht jederzeit (fristgerecht) und<br />

uneingeschränkt begleichen zu können – zu betrachten.<br />

Im Zuge eines bei der Abteilung Controlling und Finanzen<br />

eingerichteten Liquiditätsmanagements werden die<br />

Fristigkeiten und Höhen der Kapitalanlagen vorausschauend<br />

an die zu erwartenden Ausgaben der KVBW Zusatz -<br />

versorgung angepasst.<br />

6.4.5 Operationelles Risiko<br />

Im Rahmen des operationellen Risikos lassen sich insbesondere<br />

personelle, prozessuale, rechtliche und IT-Risiken<br />

unterscheiden.<br />

sicherungstechnische Risiken, die die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der KVBW Zusatzversorgung<br />

wesentlich beeinträchtigen können.<br />

6.4.4 Risiko aus der Verknüpfung von<br />

Kapitalanlagen und Verpflichtungen<br />

Zentrales Element des Risikomanagements ist die regelmäßige<br />

Erstellung und Weiterentwicklung von Asset-<br />

Liability-Studien in Zusammenarbeit mit einer externen<br />

Beratungsgesellschaft und dem Verantwortlichen Aktuar.<br />

Ziel dieser Analysen ist, die künftige Entwicklung von<br />

Verpflich tungen und Vermögensanlagen für die KVBW<br />

Zusatzversorgung zu simulieren und optimal aufeinander<br />

abzustimmen. Anhand von aktuariellen Projektionen<br />

und stochastischen Simulationen von voroptimierten<br />

Kapitalanlageportfolien wird die Anlagestrategie aus<br />

den passivseitigen Verpflichtungen abgeleitet.<br />

Aufgrund der großen Bedeutung von qualifizierten und<br />

motivierten Mitarbeitenden für die KVBW Zusatzversorgung<br />

soll ein bestehendes Personenrisiko möglichst<br />

frühzeitig identifiziert, bewertet und reduziert werden.<br />

Kompetente und engagierte Mitarbeitende langfristig zu<br />

binden bzw. neu zu gewinnen, gehört vor dem Hintergrund<br />

des demografischen Wandels und des intensiven<br />

Wettbewerbs am Arbeitsmarkt zu den wesentlichen Erfolgsfaktoren.<br />

Dabei bietet die KVBW Zusatzversorgung<br />

den Fach- und Führungskräften einen grundsätzlich sicheren<br />

Arbeitsplatz, interessante Fortbildungsmöglichkeiten<br />

und Entwicklungsperspektiven sowie eine leistungsgerechte<br />

Vergütung. Durch die flexible Arbeitszeitregelung<br />

sowie die Möglichkeit von Teilzeit- und Telearbeit<br />

wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Work-<br />

Life-Balance) unterstützt. Hierfür wurde dem KVBW im<br />

Mai 2020 das Zertifikat „audit berufundfamilie“ erteilt. In<br />

Anbetracht des absehbaren Risikos eines Fachkräftemangels<br />

wird der Bereich Personalentwicklung stetig intensiviert.<br />

Ferner werden seit einigen Jahren zusätzliche<br />

Ausbildungen angeboten, um geeignete Nachwuchskräfte<br />

zu finden.<br />

„audit berufundfamilie“<br />

Das Prozessrisiko umfasst das Risiko, dass die Geschäfts<br />

prozesse fehlerhaft oder ineffizient ausgestaltet<br />

sind.<br />

52


Das wesentliche Instrument zur Begrenzung des Prozessrisikos<br />

stellt ein funktionsfähiges und wirksames<br />

Internes Kontrollsystem dar. Im Rahmen des Internen<br />

Kontrollsystems werden die den Prozessen innewohnenden<br />

Risiken identifiziert und bewertet. Ferner werden<br />

zur Reduzierung der Risiken in den Prozessen wirksame<br />

Kontrollen eingerichtet. Durch eine ausführliche Analyse<br />

und Dokumentation der Geschäftsprozesse und<br />

des Internen Kontrollsystems im Rahmen eines softwaregestützten<br />

Geschäftsprozessmanagements werden<br />

mög liche unwirtschaftliche Informations- und Entscheidungswege<br />

sowie Geschäftsabläufe vermieden. Außer -<br />

dem ist eine adäquate, flexible und schnelle Anpassung<br />

der Geschäftsprozesse an neue Anforderungen<br />

aufgrund aktueller rechtlicher Entwicklungen möglich.<br />

Darüber hinaus werden die wesentlichen Geschäftsprozesse<br />

sowie die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit<br />

des Internen Kontrollsystems der Prozesse regelmäßig<br />

durch die Prüfungsabteilung überprüft und bewertet.<br />

Da grundlegende Änderungen in der Altersversorgungspolitik<br />

auch größere Auswirkungen auf die Zusatzversorgung<br />

haben können, nimmt die KVBW Zusatzversorgung<br />

die Interessen ihrer Mitglieder und Versicherten<br />

im po litischen Meinungsbildungsprozess über die AKA<br />

aktiv wahr. Um bezüglich der Gesetzgebung und Rechtsprechung<br />

jederzeit auf dem aktuellen Stand zu sein,<br />

werden die Entwicklungen und Änderungen von der<br />

KVBW Zusatzversorgung kontinuierlich und systematisch<br />

verfolgt und frühzeitig in das laufende Geschäft<br />

übertragen. Die Abbildung von Rechtsänderungen in den<br />

in der Sachbearbeitung genutzten IT-Verfahren wird über<br />

einen regelbasierten Prozess (Anforderungsmanagement)<br />

möglichst kosten- und zeiteffizient gesteuert.<br />

Das IT-Risiko beinhaltet einerseits im Wesentlichen längere<br />

Ausfälle der IT-Systeme sowie umfangreiche Datenverluste.<br />

Zur Vermeidung dieses Risikos kann die KVBW<br />

Zusatzversorgung auf einen hausinternen IT-Bereich<br />

zurückgreifen, welcher mit umfangreicher Hard- und<br />

Software ausgestattet ist. Die Serveranlagen verfügen<br />

über die übliche Sicherheitstechnik. Über verschiedene<br />

Kooperationen ist eine umfangreiche IT-Sicherheit gewährleistet.<br />

Andererseits besteht hinsichtlich der selbst<br />

entwickelten und betreuten sowie anderen Zusatzversorgungskassen<br />

zur Verfügung gestellten IT-Verfahren<br />

die Gefahr, dass die Vielzahl an Anforderungen hinsichtlich<br />

Rechts- und Verfahrenssicherheit mit dem verfügbaren<br />

Personal nicht termingerecht umgesetzt werden<br />

kann. Auch vor diesem Hintergrund haben die Gremien<br />

im Rahmen der IT-Strategie zur Reduzierung des IT-Risikos<br />

eine deutliche Ressourcenaufstockung beschlossen.<br />

6.4.6 Reputationsrisiko<br />

Ein wesentliches Reputationsrisiko - im Sinne negativer<br />

wirtschaftlicher Auswirkungen, die aus einer Schädigung<br />

des Rufs des Unternehmens entstehen können - könnte<br />

durch die aufgrund des langjährigen Niedrigzinsumfelds<br />

in den kapitalgedeckten Bereichen (AV II der <strong>ZVK</strong>Rente<br />

und <strong>ZVK</strong>PlusRente) umgesetzten sowie künftig ggf.<br />

noch notwendigen Maßnahmen entstehen. In Folge der<br />

Umsetzung des Konsolidierungsmodells in der <strong>ZVK</strong>Plus-<br />

Rente besteht die Gefahr, dass dieses ungeprüft in der<br />

Öffentlichkeit dargestellt wird. Auch die Anhebung der<br />

Beiträge im AV II der <strong>ZVK</strong>Rente könnte von den Mitgliedern<br />

dieses Abrechnungsverbands nicht hinreichend<br />

reflektiert werden, so dass auch dies zu negativ belegten<br />

Darstellungen in der Öffentlichkeit führen könnte.<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

53


6.5 Prognosebericht<br />

Der diesjährige Prognosebericht steht im Zeichen der<br />

Unsicherheiten in Bezug auf den Russland-Ukraine-<br />

Krieg und der anhaltend hohen Inflation, verbunden mit<br />

der zu beobachtenden wirtschaftlichen Abschwächung.<br />

Aufgrund der steigenden Inflation im Euroraum ist das<br />

Zinsniveau an den Kapitalmärkten weiter angestiegen.<br />

Trotz der Unsicherheiten kann die Entwicklung an<br />

den Aktienmärkten im ersten Halbjahr 2023 als stabil<br />

bezeichnet werden. Abwertungen sind infolge des<br />

gestiegenen Zinsniveaus allerdings bei den Assetklassen<br />

Renten und Immobilien zu verzeichnen. Die Auswirkung<br />

der geldpolitischen Maßnahmen sowie die<br />

weitere wirtschaftliche Entwicklung bleiben zudem abzuwarten.<br />

6.5.1 Ergebnisentwicklung<br />

Im Jahresabschluss 2023 erwartet die Geschäftsführung<br />

weiterhin deutliche Einnahmenüberschüsse und<br />

damit Vermögenszuführungen in den beiden Abrechnungsverbänden<br />

der <strong>ZVK</strong>Rente.<br />

In der <strong>ZVK</strong>PlusRente werden sich die Einnahmenüberschüsse<br />

aufgrund der steigenden Rentnerzahlen und der<br />

unter Berücksichtigung der umgesetzten Maßnahmen<br />

zu erwartenden geringeren Beitragseinnahmen voraussichtlich<br />

weiter reduzieren und mittelfristig in einen Ausgabenüberschuss<br />

umwandeln.<br />

6.5.2 Bestandsentwicklung<br />

Für das Jahr 2023 erwartet die Geschäftsführung eine<br />

Fortsetzung des Wachstums in der <strong>ZVK</strong>Rente infolge<br />

höherer zusatzversorgungspflichtiger Entgelte. Da die<br />

zusatzversorgungspflichtigen Entgelte von den Gehaltssteigerungen<br />

und den Versichertenzahlen abhängen,<br />

könnten sich die mittel- bis langfristigen Folgen des<br />

Ukraine-Kriegs negativ auf die Entwicklung auswirken.<br />

Andererseits könnten einer solchen Entwicklung höhere<br />

Tarifabschlüsse in Folge der hohen Inflation entgegenwirken.<br />

In der <strong>ZVK</strong>PlusRente wird von einem weiteren<br />

leichten Rückgang der Anzahl der aktiven Verträge sowie<br />

des Beitragsvolumens ausgegangen. Mit Blick auf die<br />

satzungsgemäße Dynamisierung der Rentenleistungen<br />

in Höhe von jährlich 1 % sowie dem weiterhin anwachsenden<br />

Bestand der Rentenempfänger wird von einem<br />

Anstieg der Rentenzahlungen ausgegangen.<br />

6.5.3 Produkte der Kasse<br />

Mit der <strong>ZVK</strong>Rente und der <strong>ZVK</strong>PlusRente werden<br />

zwei Möglichkeiten zur betrieblichen Altersversorgung<br />

an geboten, die den unterschiedlichen Bedarf umfassend<br />

und effektiv abdecken. Aufgrund des langjährigen<br />

Niedrigzinsumfelds wird in den kapitalgedeckten Bereichen<br />

(AV II der <strong>ZVK</strong>Rente und <strong>ZVK</strong>PlusRente) eine<br />

Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen wohl unumgänglich<br />

sein.<br />

54


6.5.4 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Neben den Entwicklungen auf tarifvertraglicher Ebene<br />

wird die Kasse insbesondere die Rechtsprechung zu<br />

den Startgutschriften, zum Ausgleichsbetrag sowie zum<br />

Sanierungsgeld bei umlagefinanzierten Kassen und<br />

die Entwicklungen der aufsichtsrechtlichen Regelungen<br />

beobachten.<br />

6.5.5 Technische Infrastruktur<br />

Die KVBW Zusatzversorgung nutzt in der Sachbearbeitung<br />

selbst entwickelte und betreute IT-Verfahren, die im<br />

Rahmen einer Kooperation auch anderen Zusatzversorgungskassen<br />

zur Verfügung gestellt werden. Auch künftig<br />

wird eine Weiterentwicklung dieser IT-Verfahren erfolgen,<br />

insbesondere um neue Rechtsprechung und rechtliche<br />

Vorgaben in den IT-Verfahren abzubilden.<br />

Um effiziente und sichere Arbeitsabläufe gewährleisten<br />

zu können, werden alle Systeme und Prozesse regel mäßig<br />

einer Prüfung und Optimierung unterzogen. Die Umsetzung<br />

der beschlossenen IT-Strategie wird dazu beitragen,<br />

die IT-Risiken weiter zu vermindern.<br />

6.5.6 Verwaltungskostenentwicklung<br />

In den letzten Jahren wurde durch langfristig ausgerichtete<br />

strukturelle und prozessuale Umstrukturierungen<br />

das Fundament für einen erfolgreichen Wandel von einer<br />

Behörde zu einem öffentlich-rechtlichen Dienstleister<br />

gelegt und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit der<br />

KVBW Zusatzversorgung nachhaltig gestärkt. Dies zeigt<br />

sich auch in den weiterhin geringen Verwaltungskosten.<br />

Auch künftig wird die Geschäftsführung das Ziel verfolgen,<br />

durch die Realisierung von Effizienzsteigerungen<br />

die Belastung durch Verwaltungskosten möglichst<br />

gering zu halten. Allerdings ist mit Blick auf die hohe<br />

Inflation ein Anstieg der Verwaltungskosten der KVBW<br />

Zusatzversorgung in den nächsten Jahren nicht auszuschließen.<br />

6.5.7 Kapitalanlage<br />

Die mittel- bis langfristigen Ertragserwartungen an den<br />

Kapitalmärkten sind einerseits geprägt von der hohen<br />

Inflation und dem damit einhergehenden steigenden<br />

Zinsniveau, andererseits von den bestehenden Unsicherheiten<br />

hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung<br />

aufgrund des Ukraine-Kriegs und einer Abschwächung<br />

der Weltwirtschaft als Folge der Kaufkraftverluste, ungünstiger<br />

Finanzierungsbedingungen und geldpolitischer<br />

Maßnahmen. Daneben beeinflussen Abwertungen an<br />

den Renten- und Immobilienmärkten die Kapitalmärkte<br />

im besonderen Maße.<br />

Nach intensiver Erörterung verschiedener Alternativen<br />

haben die Gremien beschlossen, die Kapitalanlagen im<br />

Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung und in der<br />

<strong>ZVK</strong>PlusRente an einer langfristigen Perspektive auszurichten.<br />

Angestrebt wird hierbei eine über einen langfristigen<br />

Anlagehorizont ökonomisch sinnvolle Allokation der<br />

Vermögensanlage entsprechend der Ergebnisse der jeweils<br />

aktuellen Asset-Liability-Studie unter Vermeidung<br />

von Opportunitätskosten einer kurzfristigen jahresbezogenen<br />

Steuerung.<br />

Die sich bisher im einzelnen Kalenderjahr aus den Risikobudgets<br />

ergebenden Restriktionen und automatisierten<br />

Absicherungserfordernisse (Risiko-Overlay in den Dachfonds)<br />

wurden in diesem Zusammenhang konsequenterweise<br />

abgeschafft. Trotz des damit erhöhten potentiellen<br />

Risikos bleibt der übergeordnete Grundsatz, dass die einzugehenden<br />

Risiken weiterhin nicht den Erhalt der Substanz<br />

(Einnahmen aus Beiträgen abzüglich Leistungen) gefährden<br />

sollen, hierbei unangetastet. Im Zuge der<br />

Abschaltung des Risiko-Overlays wurde die Risikobudgetierung<br />

in der bisherigen Form für den AV I der <strong>ZVK</strong>Rente<br />

und die <strong>ZVK</strong>PlusRente aufgehoben. Künftig fungiert stattdessen<br />

das kalkulatorische Risiko als maßgebliche Bezugsgröße<br />

für die Begrenzung und Bewertung der eingegangenen<br />

und realisierten Risiken.<br />

Im Gegensatz dazu wurde aufgrund der geringen Risikotragfähigkeit<br />

und Robustheit des Finanzierungssystems<br />

des AV II der <strong>ZVK</strong>Rente beschlossen, die bisherigen Risikosteuerungsmechanismen,<br />

insbesondere die automatisierte<br />

Kurssicherung über ein Risiko-Overlay in den<br />

Dachfonds, zunächst erst einmal noch unverändert beizubehalten.<br />

Unabhängig von spezifischen Risikosteuerungsmechanismen<br />

ist eine ausreichende Diversifikation des Kapitals<br />

zentrales Element zur Risikominimierung jeder Anlagestrategie.<br />

So sollen im laufenden Geschäftsjahr auch<br />

erstmalig Investitionen in die Sub-Assetklasse Infrastruktur<br />

Equity der Alternativen Investments getätigt werden.<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

55


7. Nachhaltigkeitsbericht


Bereich Aufgabenstellung Kennzahl<br />

Gesundheitsvorsorge<br />

Altersvorsorge<br />

Gewährung von Beihilfe<br />

Gewährung von Altersbezügen<br />

rd. 330 Tsd. Beihilfebescheide mit<br />

rd. 348 Mio. € jährlichen Beihilfeleistungen<br />

rd. 23 Tsd. Leistungsbezieher mit<br />

rd. 785 Mio. € jährlichen Versorgungsleistungen<br />

Finanzierungskonzeption Ewiger Umlagesatz 37 % (seit 2011)<br />

Zusatzversorgung<br />

Arbeitsmarkt<br />

Gewährung von Altersbezügen<br />

Arbeitgeber<br />

rd. 255 Tsd. Leistungsbezieher mit<br />

rd. 964 Mio. € jährlichem Zahlbetrag<br />

rd. 600 Mitarbeitende<br />

zertifiziert durch "audit berufundfamilie"<br />

Nachhaltige Vermögensanlage Vermögen rd. 15,9 Mrd. €<br />

Kapitalanlage<br />

Bestandshalter & Vermieter<br />

Bauherr<br />

10.286 Wohnungen und 889 Gewerbeeinheiten<br />

18 Projektentwicklungen bestehend aus<br />

1.818 Wohneinheiten und 27 Gewerbeeinheiten<br />

Einige Aufgaben, die dem KVBW vom Gesetzgeber übertragen<br />

wurden, stehen mit gesellschaftlichen Nachhaltigkeitszielen<br />

in enger Verbindung oder lassen sich diesen<br />

zuordnen. Diesen Nachhaltigkeitsaspekten fühlt sich der<br />

KVBW in besonderem Maße verpflichtet. Die oben<br />

stehende Tabelle benennt diese Themen und ermöglicht<br />

anhand von Kennzahlen eine Einordnung des Beitrags,<br />

den der KVBW und seine Beschäftigten in diesen Bereichen<br />

leisten.<br />

7.1 Nachhaltigkeit in den verschiedenen Bereichen<br />

Die Gewährung von Altersbezügen erfolgt generationengerecht<br />

und generationenübergreifend, die Leistungen sind<br />

solidarisch finanziert und umfassen auch Hinterbliebene.<br />

Die Kapitalanlage des KVBW ist Bestandteil dieser umfassenden<br />

Aufgabenstellung. Sie erfolgt nicht mit dem<br />

Ziel, Gewinne für privatwirtschaftliche Zwecke oder Anteilseigner<br />

zu erwirtschaften, sondern dient der langfristigen<br />

Finanzierung der genannten Leistungen aus unterschiedlichen<br />

Bereichen der Daseinsfürsorge.<br />

Vor diesem Hintergrund ist die Nachhaltigkeitsstrategie<br />

des KVBW und deren konkrete Ausgestaltung an<br />

den gesetzlichen Vorgaben und Aufgabenstellungen<br />

auszurichten. Einzelne Maßnahmen und deren Priorisierung<br />

sollen regelmäßig aus der Funktion des<br />

KVBW im kommunalen Gesamtgefüge ableitbar sein<br />

bzw. mit ihr im Einklang stehen. Die Nachhaltigkeitsstrategie<br />

des KVBW hat nach alledem einen vorgegebenen<br />

Rahmen und Kontext, der zu beachten und<br />

auszufüllen ist.<br />

7.2 Nachhaltigkeitskonzept<br />

Gemäß seinem eigenen Anspruch, als öffentlich-rechtliche<br />

Körperschaft der gesellschaftlichen Verantwortung<br />

und als treuhänderischer Investor den vorgegebenen<br />

Renditezielen gerecht zu werden, hat der KVBW ein<br />

Nachhaltigkeitskonzept für die Kapitalanlage entwickelt.<br />

Dieses Nachhaltigkeitskonzept wird laufend überprüft<br />

und weiterentwickelt. Es nimmt weder heute noch in der<br />

Zukunft für sich in Anspruch, dass es alle denkbaren<br />

oder gesellschaftlich diskutierten Nachhaltigkeitsaspekte<br />

aufgreifen und konsequent umsetzen kann. Der KVBW<br />

58


ist vielmehr bestrebt, eine eigenständige Strategie zu<br />

formulieren und ins Werk zu setzen, welche die Funktion<br />

und Aufgabenstellung des KVBW berücksichtigt und eine<br />

ehrliche und fundierte Auseinandersetzung mit dem<br />

Thema erkennen lässt.<br />

Auf der Grundlage dieser Auseinandersetzung mit der<br />

Thematik werden konkrete Maßnahmen ausgewählt und<br />

Instrumente eingesetzt, denen der KVBW einen hohen<br />

Wirkungsgrad hinsichtlich der von ihm als wichtig erkannten<br />

Nachhaltigkeitsziele beimisst. Auf diese Weise<br />

können Nachhaltigkeitsaspekte bewusst in die Kapitalanlage<br />

insgesamt und in einzelne Investitionsentscheidungen<br />

einbezogen werden. Dabei sollen für die einzelnen<br />

Anlageklassen konkrete, spezifische Nachhaltigkeitsvorgaben<br />

definiert werden, um den Besonderheiten der Anlageklassen<br />

Rechnung zu tragen. Gleich zeitig richtet sich<br />

der KVBW auch bei diesem Thema ökonomisch aus und<br />

versucht mit den vorhandenen Möglichkeiten und Ressourcen<br />

einen spürbaren Beitrag zu leisten.<br />

Dabei stellt der KVBW auch in seine Überlegungen mit<br />

ein, dass die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie widersprüchlich<br />

sein können und in der Praxis immer priorisiert<br />

und ausgeglichen sowie mit begrenzten Mitteln<br />

vorangebracht werden müssen. Diese Einschränkungen<br />

beinhalten keine Relativierung der Nachhaltigkeitsstrategie<br />

oder eine Rechtfertigung für unterlassenes Handeln,<br />

sondern verdeutlichen die Notwendigkeit, eine eigene<br />

Haltung zu finden, im Unternehmen zu stärken und<br />

gemeinsam mit allen Beteiligten wirksam umzusetzen<br />

und diese dann an den eigenen und den gesellschaftlichen<br />

Maßstäben zu messen.<br />

7.3 Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage<br />

Der KVBW investiert in aufsichtsrechtlich zulässige<br />

An lageformen. Die Kapitalanlage erfolgt je nach Anlageklasse<br />

entweder unmittelbar im eigenen Direktbestand<br />

oder über Anteile an Investmentvermögen, welche<br />

durch externe Manager verwaltet werden.<br />

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß der<br />

Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 über nachhaltig -<br />

keitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor<br />

(OffenlegungsVO) veröffentlicht der KVBW hiermit,<br />

inwieweit im Rahmen der Kapitalanlage neben wirtschaftlichen<br />

Aspekten Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt<br />

werden.<br />

Immobilien<br />

24 %<br />

Alternative<br />

Investments<br />

6 %<br />

Rentendirektbestand<br />

37 %<br />

Eine risikoorientierte und verantwortungsbewusste Kapitalanlage<br />

zählt für den KVBW zu den wichtigsten Unternehmenszielen.<br />

Dazu gehört neben der Beachtung der<br />

Anlagegrundsätze Sicherheit, Qualität, Rentabilität und<br />

Liquidität auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.<br />

Nachhaltigkeitsaspekte in der Kapitalanlage werden auch<br />

unter dem Begriff ESG adressiert. ESG steht dabei als<br />

Abkürzung für Environment, Social und Governance, das<br />

heißt für die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen<br />

und die Unternehmensführung betreffende Belange.<br />

Wertpapierfonds für Anleihen und Aktien<br />

33 %<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

59


7.4 Wertpapierfonds für Anleihen und Aktien<br />

Die Anlage in Unternehmens- und Staatsanleihen sowie<br />

Aktien erfolgt indirekt über Investmentvermögen, die von<br />

mehreren Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) verwaltet<br />

werden.<br />

Der größte Anteil entfällt auf einen Master-Spezialfonds,<br />

welcher von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft gemanagt<br />

wird. Im Rahmen der Investitionen in den Master-Spezialfonds<br />

wird der KVBW bei der Umsetzung der<br />

Nachhaltigkeitsstrategie von dem externen Datenprovider<br />

ISS ESG unterstützt. Für diese Anlageklassen werden<br />

Ausschlusskriterien festgelegt, die zu einer Negativliste<br />

führen. Anleihen und Aktien sich auf der Negativliste befindlicher<br />

Unternehmen dürfen von den jeweiligen Zielfonds-Managern<br />

nicht gehalten werden und müssen innerhalb<br />

einer festgelegten Frist veräußert werden.<br />

Von der Kapitalanlage ausgeschlossen sind Unternehmen,<br />

welche die Kriterien der UN Global Compact Richtlinie<br />

nicht einhalten. Hierzu zählen Unternehmen, die die<br />

Menschen- und Arbeitsrechte im erheblichen Maße<br />

missachten sowie nachweislich oder mutmaßlich wesentliche<br />

Umweltschäden verursachen. Unternehmen<br />

mit schwerwiegenden korrupten Wirtschaftspraktiken<br />

sind von der Kapitalanlage ebenfalls ausgenommen.<br />

Gänzlich ausgeschlossen sind Investitionen in Unternehmen<br />

im Bereich geächteter Waffen sowie in Produzenten<br />

von Tabakwaren.<br />

Die Ausübung von Stimmrechten (Proxy Voting) erfolgt<br />

über einen externen Dienstleister auf Basis von Leitlinien.<br />

Die Leitlinien werden jährlich zwischen der KVG und dem<br />

externen Dienstleister abgestimmt. Falls auf der Hauptversammlung<br />

gestellte Anträge für nicht vereinbar mit<br />

sozialen oder ökologischen Belangen gehalten werden,<br />

wird den Anträgen nicht zugestimmt.<br />

Die Nachhaltigkeitsstrategie der liquiden Kapitalanlagen<br />

soll künftig weiter ausgebaut werden. Insbesondere ist<br />

geplant, bei Investitionen in Staatsanleihen Länder auszuschließen,<br />

in welchen gemäß dem Global Peace Index<br />

der Friedensstatus als sehr niedrig eingestuft wird. Investitionen<br />

in Staatsanleihen autoritärer Regime, welche gemäß<br />

dem Freedom House Index als nicht frei klassifiziert<br />

werden, werden zukünftig ebenfalls ausgeschlossen.<br />

Die Investmentvermögen für Wertpapiere werden von<br />

den Kapitalverwaltungsgesellschaften als „konventionelle“<br />

Finanzprodukte gemäß Art. 6 (1) der OffenlegungsVO<br />

klassifiziert.<br />

„Die Nachhaltigkeitsstrategie der<br />

liquiden Kapitalanlagen soll künftig weiter<br />

ausgebaut werden, um u. a. Länder<br />

auszuschließen, in denen der Friedensstatus<br />

als sehr niedrig eingestuft wird.“<br />

60


„Bei Immobilien wird auf eine gute<br />

Energieeffizienz sowie eine nachhaltige<br />

Vermietung der Objekte geachtet.“<br />

7.5 Rentendirektbestand<br />

Im eigenen Direktbestand werden festverzinsliche Wertpapiere<br />

grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten (Buyand-Hold-Ansatz).<br />

Bei den Investitionsentscheidungen<br />

und im Rahmen des Risikomanagements werden ökonomische<br />

Kriterien berücksichtigt. Papiere von Emittenten,<br />

welche die Kriterien der UN Global Compact Richtlinie<br />

nicht erfüllen und sich deshalb auf der Negativliste von<br />

ISS ESG befinden, werden nicht angekauft.<br />

Anlagen im Rentendirektbestand eignen sich nicht zur<br />

Klassifizierung gemäß OffenlegungsVO.<br />

7.6 Immobilien<br />

Die Anlage in Immobilien erfolgt im Wesentlichen indirekt<br />

über Spezialfonds, welche europaweit in Immobilien<br />

investiert sind. Darüber hinaus werden im hauseigenen<br />

Direktbestand Immobilien in Baden-Württemberg gehalten.<br />

Im Zuge von Investitionsentscheidungen in direkt und indirekt<br />

gehaltene Immobilien wird auf eine gute Energieeffizienz<br />

sowie eine nachhaltige Vermietung der Objekte<br />

geachtet. Bei neugebauten Immobilien wird zunehmend<br />

auf die Errichtung der Objekte gemäß KfW-40 Energiestandard<br />

Wert gelegt. Darüber hinaus wird bei Neubauten<br />

angestrebt, eine Photovoltaikanlage sowie Vorrichtungen<br />

für E-Mobilität zu verbauen, falls es bautechnisch möglich<br />

und rechtlich zulässig ist. Aktuell sind 22.027 qm<br />

Photovoltaikanlagen verbaut sowie 215 Stellplätze mit<br />

Vorrichtungen für E-Autos ausgestattet. Darüber hinaus<br />

sind 490 Wohneinheiten nachhaltig als geförderte oder<br />

preisgedämpfte Wohnungen vermietet.<br />

Die Erweiterung der Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich<br />

der Immobilien sieht einen verstärkten Fokus auf Maßnahmen<br />

zur Verbesserung der Energieeffizienz und Verringerung<br />

der CO²-Emissionen der Gebäude vor. Für<br />

die Sanierungsmaßnahmen wird jährlich ein auskömmliches<br />

Budget gestellt. Daneben wird bei der Investitionsentscheidung<br />

hinterfragt, inwieweit das Investment einen<br />

mittelbaren Beitrag zur Erreichung von sozialen Zielen<br />

(z. B. gefördertes Wohnen) oder Umweltzielen (z. B.<br />

Quartiersentwicklung mit ÖPNV-Anbindung zur Reduzierung<br />

des Autoverkehrs) leisten kann. Die Investmentvermögen<br />

für Immobilien werden von den KVG als<br />

„konventionelle“ Finanzprodukte gemäß Art. 6 (1) der<br />

OffenlegungsVO klassifiziert.<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

61


7.7 Alternative Investments<br />

Die Anlage in Private Equity und Private Debt erfolgt indirekt<br />

über Teilfondsmanager, die ihrerseits in Zielfonds<br />

investieren. Bei den Alternativen Investments werden<br />

Nachhaltigkeitsaspekte von den Managern der jeweiligen<br />

Mandate berücksichtigt.<br />

Die Investmentvermögen für Alternative Investments<br />

werden von den KVG als „konventionelle“ Finanzprodukte<br />

gemäß Art. 6 (1) der OffenlegungsVO<br />

klassifiziert.<br />

Alle Teilfondsmanager haben sich freiwillig zur Einhaltung<br />

der UN Principles for Responsible Investment oder<br />

der UN Sustainable Development Goals verpflichtet.<br />

7.8 Angaben zur Berücksichtigung von<br />

Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik<br />

Die Vergütungspoltik für die Geschäftsführung und die<br />

Mitarbeitenden erfolgt nach beamtenrechtlichen und<br />

tarifvertraglichen Regelungen. Die Vergütungsstrukturen<br />

beinhalten keine variablen Komponenten, die an Kennzahlen<br />

des Kapitalanlageerfolgs geknüpft sind und<br />

begünstigen daher keine Risikobereitschaft zur Übernahme<br />

von Nachhaltigkeitsrisiken.<br />

62


Die Investmentvermögen des KVBW werden gemäß der OffenlegungsVO<br />

von den Kapitalverwaltungsgesellschaften wie folgt klassifiziert:<br />

Vehikel Assetklasse Volumen<br />

Klassifizierung gemäß<br />

OffenlegungsVO<br />

Nachhaltigkeitsstrategie<br />

(Master-)<br />

Spezialfonds<br />

Aktien und<br />

Renten<br />

5,19 Mrd. €<br />

konventionelles<br />

Finanzprodukt gemäß<br />

Art. 6<br />

Nachhaligkeitsstrategie vom KVBW explizit vorgegeben.<br />

Quartärliche Negativliste von ISS ESG auf Basis der<br />

Kriterien der UN Global Compact Richtlinie.<br />

Immobilien<br />

(-fonds)<br />

Immobilien 3,84 Mrd. €<br />

konventionelles<br />

Finanzprodukt gemäß<br />

Art. 6<br />

Nachhaligkeitsstrategie vom KVBW bislang nicht explizit<br />

vorgegeben. Berücksichtigung von Kriterien wie Energieeffizienz<br />

und nachhaltige Vermietung im Rahmen des<br />

Inves titionsprozesses.<br />

Alternative<br />

Investments<br />

Private Equity,<br />

Private Debt,<br />

Infrastruktur<br />

976 Mio. €<br />

konventionelles<br />

Finanzprodukt gemäß<br />

Art. 6<br />

Nachhaligkeitsstrategie vom KVBW bislang nicht explizit<br />

vorgegeben. Teilfondsmanager haben sich zur Einhaltung<br />

der UN PRI oder der UN Sustainable Development Goals<br />

verpflichtet.<br />

Rentendirektbestand<br />

Renten 5,87 Mrd. €<br />

zur Klassifizierung<br />

nicht geeignet<br />

Nachhaligkeitsstrategie vom KVBW explizit vorgegeben.<br />

Ausschluss von Emittenten auf Basis der Negativliste von<br />

ISS ESG (Kriterien der UN Global Compact Richtlinie).<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

63


8. Rechtsmittelverfahren


Die Rechtsbeziehungen zwischen der KVBW Zusatzversorgung<br />

und ihren Mitgliedern und Versicherten bestimmen<br />

sich nach den privatrechtlich ausgestalteten Vorschriften<br />

der Satzung. Für Rechtsstreitigkeiten wird damit<br />

grundsätzlich der Zivilrechtsweg eröffnet. Örtlich und<br />

sachlich zuständiges Gericht des ersten Rechtszuges ist<br />

je nach Höhe des Streitwerts in der Regel das Amtsgericht<br />

oder das Landgericht Karlsruhe.<br />

Zu Beginn des Berichtszeitraums waren noch 35 Prozesse<br />

aus den Vorjahren anhängig. Eingegangen sind im Berichtszeitraum<br />

zwei weitere Verfahren.<br />

Acht Verfahren konnten im Berichtszeitraum abgeschlossen<br />

werden.<br />

Am 31.12.<strong>2022</strong> standen somit noch 29 Klagen zur Entscheidung<br />

an.<br />

Der KVBW ist mit seiner Zusatzversorgungskasse seit<br />

01.04.1983 Beteiligter an Ehescheidungsverfahren, soweit<br />

der Ver sor gungs ausgleich betroffen ist. Gegen die<br />

im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen kann<br />

er das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberlandesgericht<br />

sowie das der Rechtsbeschwerde zum<br />

Bundesgerichtshof einlegen.<br />

Der öffentlich-rechtliche Ausgleich von Anrechten aus<br />

der Zusatzversicherung geschah früher im Wege des<br />

sogenannten Quasi-Splittings durch Begründung von<br />

Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />

In Verfahren, die nach dem Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes<br />

zum 01.09.2009 anhängig gemacht<br />

wurden, erfolgt der Ausgleich durch Realteilung, so dass<br />

die ausgleichsberechtigte Person ein eigenständiges<br />

Anrecht bei der KVBW Zusatzversorgung erwirbt.<br />

66


Neben dem bereits anhängigen Beschwerdeverfahren<br />

beschritt die KVBW Zusatzversorgung im Berichtsjahr<br />

gegen acht familien gerichtliche Entscheidungen den<br />

Rechtsweg zu den Oberlandesgerichten.<br />

Die Beschwerdegerichte gaben dem eingelegten Rechtsmittel<br />

in vier von fünf Fällen statt.<br />

Am 31.12.<strong>2022</strong> standen noch vier Fälle zur Entscheidung<br />

bei dem Oberlandesgericht an.<br />

Zum Sachvermögen der KVBW Zusatzversorgung zählt<br />

u. a. deren selbst verwalteter Immobilienbestand mit<br />

etwa 2.400 Wohn- und ca. 110 Gewerbeeinheiten (zum<br />

Stichtag 31.12.<strong>2022</strong>). Bei der Vermietung dieser Objekte<br />

lassen sich Rechtsstreitigkeiten – etwa wegen Mieterhöhungsverlangen,<br />

Räumungs- und Zahlungsklagen etc. –<br />

nicht immer vermeiden.<br />

Zu Beginn des Geschäftsjahres <strong>2022</strong> war kein Verfahren<br />

aus dem Vorjahr bei Gericht anhängig. Im Laufe des Jahres<br />

kamen 14 neue Verfahren hinzu.<br />

In sechs Fällen wurde von der KVBW Zusatzversorgung<br />

auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung, in vier Fällen auf<br />

Zahlung und in drei Fällen auf Räumung und Zahlung geklagt;<br />

in einem weiteren Fall wurde die KVBW Zusatzversorgung<br />

auf teilweise Mangelbeseitigung verklagt.<br />

In vier Fällen wurde der Klage durch das Gericht vollumfänglich<br />

stattgegeben – in einem Fall durch Anerkenntnis<br />

und in drei Fällen durch Versäumnisurteil. In drei Fällen<br />

wurden die Klagen zurückgenommen, in einem Fall<br />

wurde die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt.<br />

Zum Ende des Berichtsjahres waren noch sechs<br />

Fälle bei den Gerichten anhängig.<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

67


9. Jahresabschluss <strong>2022</strong>


KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

69


9.1 Gewinn- und Verlustrechnung <strong>2022</strong> (konsolidiert)<br />

ERTRÄGE € € €<br />

Erträge aus dem Kassenzweck 1.877.356.075<br />

Umlagen, Sanierungsgelder, Beiträge<br />

Staatliche Zulagen<br />

Überleitungen, Erstattungen, Barwertübertragungen<br />

Kapitalbeträge im Rahmen des Versorgungsausgleichs<br />

Ausgleichsbeträge<br />

Verzugszinsen und Zinsen für verspätete Anmeldungen<br />

Sonstige Erträge aus dem Kassenzweck<br />

1.820.265.123<br />

1.813.647<br />

28.006.855<br />

107<br />

27.133.963<br />

45.393<br />

90.987<br />

Vermögenserträge 126.161.804<br />

Erträge aus Sachanlagen<br />

Erträge aus Finanzanlagen<br />

- Zinsen und Kursgewinne aus Wertpapieren<br />

- Zinsen aus Darlehen<br />

Sonstige Vermögenserträge<br />

35.183.960<br />

90.715.500<br />

262.344<br />

90.675.168<br />

40.332<br />

Verwaltungserträge 273.670<br />

Erträge aus Geschäftsaufträgen<br />

Sonstige Verwaltungserträge<br />

273.670<br />

0<br />

Entnahme aus dem Vermögen 0<br />

Summe Erträge 2.003.791.549<br />

AUFWENDUNGEN € € €<br />

Aufwendungen nach dem Kassenzweck 1.005.834.577<br />

Renten und ähnliche Aufwendungen<br />

- Renten<br />

- Abfindungen<br />

- Erstattungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs<br />

Beitragserstattungen und Rückzahlungen<br />

Überleitungen, Erstattungen, Barwertübertragungen<br />

Sonstige Aufwendungen nach dem Kassenzweck<br />

980.283.507<br />

412.324<br />

25.137.788<br />

958<br />

973.237.743<br />

5.001.167<br />

2.044.597<br />

Vermögensaufwendungen 23.315.238<br />

Aufwendungen für Sachanlagen<br />

Aufwendungen für Finanzanlagen<br />

Sonstige Vermögensaufwendungen<br />

20.165.441<br />

2.702.698<br />

447.099<br />

Verwaltungsaufwendungen 20.430.249<br />

Verwaltungskosten<br />

Sonstige Verwaltungsaufwendungen<br />

19.158.237<br />

1.272.012<br />

Zuführung zum Vermögen 954.211.485<br />

Summe Aufwendungen 2.003.791.549<br />

70


9.2 Bilanz zum 31.12.<strong>2022</strong> (konsolidiert)<br />

AKTIVA 31.12.2021 31.12.<strong>2022</strong> Abweichung<br />

€ € €<br />

Anlagevermögen 10.839.251.935 11.662.878.120 +823.626.185<br />

Sachanlagen<br />

Bebaute Grundstücke<br />

Anlagen im Bau<br />

Finanzanlagen<br />

Wertpapiere<br />

Baudarlehen<br />

Mitgliederdarlehen<br />

473.203.679<br />

407.246.044<br />

65.957.635<br />

10.366.048.256<br />

10.362.801.209<br />

69.309<br />

3.177.738<br />

489.449.568<br />

462.041.170<br />

27.408.398<br />

11.173.428.552<br />

11.171.554.325<br />

54.152<br />

1.820.075<br />

+16.245.889<br />

+54.795.126<br />

-38.549.237<br />

+807.380.296<br />

+808.753.116<br />

-15.157<br />

-1.357.663<br />

Umlaufvermögen 107.601.848 258.596.506 +150.994.658<br />

Forderungen<br />

Forderungen gegen Kreditinstitute<br />

Mietkautionen<br />

Sonstige Forderungen<br />

Kassenbestand<br />

80.535.702<br />

66.284.225<br />

44.793<br />

14.206.684<br />

27.066.146<br />

212.803.324<br />

194.086.220<br />

43.671<br />

18.673.433<br />

45.793.182<br />

+132.267.622<br />

+127.801.995<br />

-1.122<br />

+4.466.749<br />

+18.727.036<br />

Rechnungsabgrenzungsposten 80.657.866 82.901.545 +2.243.679<br />

Summe Aktiva 11.027.511.649 12.004.376.171 +976.864.522<br />

PASSIVA 31.12.2021 31.12.<strong>2022</strong> Abweichung<br />

€ € €<br />

Eigenkapital, Rücklagen 11.017.838.349 11.972.049.833 +954.211.484<br />

Vermögen nach § 53 der Satzung 11.017.838.349 11.972.049.833 +954.211.484<br />

Verbindlichkeiten 9.673.300 32.326.338 +22.653.038<br />

Langfristige Verbindlichkeiten<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten<br />

Mietkautionen<br />

Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Kassenvorgriff<br />

0<br />

9.673.300<br />

3.371.347<br />

6.301.953<br />

0<br />

0<br />

32.326.338<br />

3.841.143<br />

28.485.195<br />

0<br />

0<br />

+22.653.038<br />

+469.796<br />

+22.183.242<br />

0<br />

Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 0<br />

Summe Passiva 11.027.511.649 12.004.376.171 +976.864.522<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

71


9.3 Entwicklung des Vermögens<br />

In der <strong>ZVK</strong>Rente besteht neben dem über Umlage,<br />

Sanierungsgeld und Zusatzbeitrag finanzierten Abrechnungsverband<br />

I der kapitalgedeckte Abrechnungsverband<br />

II. Daneben bietet die KVBW Zusatzversorgung<br />

die <strong>ZVK</strong>PlusRente an. Innerhalb des Vermögens der<br />

KVBW Zusatzversorgung sind diese drei Abrechnungsverbände<br />

als Teilvermögen jeweils getrennt nachzu-<br />

weisen. Im Berichtsjahr reichten die Umlagen, die Sanierungsgelder,<br />

die Beiträge, die sonstigen satzungsmäßigen<br />

Einnahmen sowie die Vermögenserträge in allen drei<br />

Abrechnungsverbänden aus, um die laufenden Aus gaben<br />

zu decken. Darüber hinaus konnten dem Gesamt ver mögen<br />

954 Mio. € zugeführt werden.<br />

Vermögensentwicklung Stand 31.12.2021 Stand 31.12.<strong>2022</strong><br />

Überschuss/<br />

Zuführung <strong>2022</strong><br />

€ € €<br />

Kassenvermögen nach § 53 der Satzung<br />

davon<br />

<strong>ZVK</strong>Rente – Abrechnungsverband I –<br />

<strong>ZVK</strong>Rente – Abrechnungsverband II –<br />

<strong>ZVK</strong>PlusRente<br />

11.017.838.349<br />

10.316.695.490<br />

172.040.487<br />

529.102.372<br />

11.972.049.833<br />

11.229.699.474<br />

199.299.430<br />

543.050.929<br />

+954.211.484<br />

+913.003.984<br />

+27.258.943<br />

+13.948.557<br />

9.4 Vermögensanlagen<br />

Das Kapitalanlagejahr <strong>2022</strong> ist von einer multiplen Krisensituation<br />

mit sich teilweise verstärkenden Effekten<br />

geprägt gewesen.<br />

So hat im Februar <strong>2022</strong> Russland einen Angriffskrieg<br />

gegen die Ukraine begonnen. Die ohnehin vorhandenen<br />

Lieferkettenprobleme haben sich in diesem Zuge ausgeweitet<br />

und die Preise an den Rohstoffmärkten sind nach<br />

oben geschnellt. Ebenfalls belastend hat die strikte Null-<br />

Covid-Politik der chinesischen Regierung gewirkt, bei der<br />

es zu wiederkehrenden Lockdowns gekommen ist.<br />

Die Lieferkettenprobleme und hohen Energiepreise haben<br />

global steigende Inflationsraten begünstigt. Nach anfänglicher<br />

Zurückhaltung, vor allem seitens der Europäischen<br />

Zentralbank, haben die internationalen<br />

Zentralbanken einen der schnellsten Zinserhöhungszyklen<br />

der Historie gestartet.<br />

Insgesamt wiesen die Kapitalanlagen der KVBW Zusatzversorgung<br />

im Jahr <strong>2022</strong> eine negative Performanceentwicklung<br />

auf. Hauptgrund hierfür waren die zum Teil<br />

deutlich gesunkenen Kurse von in Wertpapierfonds gehaltenen,<br />

börsennotierten Rentenpapieren und Aktien.<br />

Die Bewertungen in den Bereichen Immobilien und Alter-<br />

native Investments hingegen entwickelten sich positiv<br />

und wirkten somit stabilisierend auf die Performance des<br />

Gesamtportfolios. Rentenpapiere im Rentendirektbestand<br />

werden nicht zu Marktwerten bilanziert.<br />

Für die zukünftige Marktentwicklung sieht sich die KVBW<br />

Zusatzversorgung als konservativer, langfristiger Anleger<br />

mit seiner an einer ALM-Studie ausgerichteten, breit diversifizierten<br />

Allokation weiterhin gut aufgestellt.<br />

9.4.1 <strong>ZVK</strong>Rente – Abrechnungsverband I<br />

Das Vermögen im AV I ist vornehmlich in Wertpapieren<br />

und Sachvermögen (Immobiliendirekt bestand) angelegt.<br />

Der Wertpapierbestand umfasst einerseits die direkt<br />

verwalteten Wertpapiere, die überwiegend in festverzinslichen<br />

Namenspapieren gehalten werden, und andererseits<br />

die Anlagesegmente Wertpapierfonds, Immo bilienfonds<br />

und Alternative-Investmentfonds.<br />

Das Segment Wertpapierfonds beinhaltet im Wesentlichen<br />

einen breit diversifizierten Dachfonds mit Investmentmandaten<br />

für Staatsanleihen und Pfandbriefe, Unternehmensanleihen,<br />

Wandelanleihen und Aktien mit einem<br />

72


integrierten Risiko-Overlay. Das Segment Alternative Investments<br />

umfasst die Teil-Anlageklassen Private Equity<br />

(Unternehmensbeteiligungen) und Private Debt (Kreditvergabe<br />

an Unternehmen).<br />

In der Berichtsperiode erhöhte sich der Wertpapierdirektbestand<br />

um 262 Mio. €. In den Wertpapierfonds wurden<br />

67 Mio. € investiert, in Immobilien(spezial)fonds<br />

283 Mio. € und in Alternative-Investmentfonds weitere<br />

154 Mio. €. Der Wertpapierbestand ist demnach insgesamt<br />

wiederum deutlich angewachsen.<br />

Das ausgewiesene Sachvermögen beinhaltet den direkt<br />

verwalteten Immobilienbestand; mit 489 Mio. € liegt<br />

dieser über dem Wert des Vorjahres. Dabei sind die im<br />

Bau befindlichen neuen Gebäude sowie verschiedene<br />

Modernisierungsmaßnahmen im Bestand und die laufende<br />

Abschreibung berücksichtigt. Die Gewährung von<br />

Mitglieder- und Baudarlehen ist durch Beschluss des<br />

Verwaltungs ausschusses seit längerer Zeit eingestellt.<br />

Der Darlehensbestand ist daher im Jahr <strong>2022</strong> weiter zurückgegangen.<br />

9.4.2 <strong>ZVK</strong>Rente – Abrechnungsverband II<br />

Das Vermögen des kapitalgedeckten AV II ist überwiegend<br />

in festverzinsliche Wert papiere im Direktbestand<br />

sowie daneben in Wertpapierfonds, Immobilienfonds und<br />

Alternative-Investmentfonds angelegt, wobei auf eine<br />

möglichst breite Diversifikation sowie ein ausgewogenes<br />

Chancen-Risiko-Verhältnis geachtet wird.<br />

9.4.3 <strong>ZVK</strong>PlusRente<br />

Ein Teil des Vermögens der <strong>ZVK</strong>PlusRente wird in Kooperation<br />

mit weiteren kommunalen Zusatzversorgungskassen<br />

in festverzinslichen Wertpapieren und in verschiedenen<br />

Investmentfonds für Aktien und Renten angelegt; der<br />

restliche Teil des Vermögens ist in festverzinsliche Wertpapiere<br />

im Direktbestand sowie in Wertpapierfonds, Immobilienfonds<br />

und Alternative-Investmentfonds investiert.<br />

Bei allen Kapitalanlagen wird auf eine möglichst breite<br />

Diversifikation sowie ein ausgewogenes Chance-Risiko-<br />

Verhältnis geachtet.<br />

Entwicklung des Anlagevermögens in der <strong>ZVK</strong>Rente – Abrechnungsverband I<br />

Mio. €<br />

5.000<br />

4.000<br />

4.018 =<br />

39,7 %<br />

4.280=<br />

39,2 %<br />

3.621 =<br />

35,7 %<br />

3.688 =<br />

33,8 %<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.615 =<br />

15,9 %<br />

1.898 =<br />

17,4 %<br />

1.000<br />

402 =<br />

4,0 %<br />

556 =<br />

5,1 %<br />

473 =<br />

4,7 %<br />

489 =<br />

4,5 %<br />

Stand 31.12.2021<br />

0<br />

Wertpapiere<br />

Direktbestand<br />

Immobilienfonds<br />

Wertpapierfonds<br />

Alternative-<br />

Investmentfonds<br />

Sachvermögen<br />

(Immobilien<br />

Direktbestand)<br />

3 =<br />

0,0 %<br />

2 =<br />

0,0 %<br />

Mitgliederund<br />

Baudarlehen<br />

Stand 31.12.<strong>2022</strong><br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

73


KVBW<br />

Zusatzversorgung in Zahlen<br />

74


<strong>ZVK</strong>Rente – AV I <strong>ZVK</strong>Rente – AV II <strong>ZVK</strong>Rente Gesamt (AV I und AV II)<br />

Veränderungen<br />

zum Vorjahr<br />

Veränderungen<br />

zum Vorjahr<br />

Veränderungen<br />

zum Vorjahr<br />

2021 <strong>2022</strong> Anzahl % 2021 <strong>2022</strong> Anzahl % 2021 <strong>2022</strong> Anzahl %<br />

Mitglieder 4.882 4.902 +20 +0,4 311 333 +22 +7,1 5.193 5.235 +42 +0,8<br />

Versicherte<br />

Pflichtversicherte 531.039 539.741 +8.702 +1,6 9.478 10.612 +1.134 +12,0 540.517 550.353 +9.836 +1,8<br />

Beitragsfrei Versicherte 613.069 633.421 +20.352 +3,3 6.326 7.155 +829 +13,1 619.395 640.576 +21.181 +3,4<br />

Insgesamt 1.144.108 1.173.162 +29.054 +2,5 15.804 17.767 +1.963 +12,4 1.159.912 1.190.929 +31.017 +2,7<br />

Pflichtversicherte<br />

nach Mitgliedsgruppen<br />

Städte und Gemeinden 195.030 200.532 +5.502 +2,8 44 45 +1 +2,3 195.074 200.577 +5.503 +2,8<br />

Landkreise 38.178 39.660 +1.482 +3,9 0 0 38.178 39.660 +1.482 +3,9<br />

Sparkassen 29.827 29.437 -390 -1,3 4 4 29.831 29.441 -390 -1,3<br />

Kirchen 109.130 109.514 +384 +0,4 2.872 3.058 +186 +6,5 112.002 112.572 +570 +0,5<br />

Andere Arbeitgeber 158.874 160.598 +1.724 +1,1 6.558 7.505 +947 +14,4 165.432 168.103 +2.671 +1,6<br />

Insgesamt 531.039 539.741 +8.702 +1,6 9.478 10.612 +1.134 +12,0 540.517 550.353 +9.836 +1,8<br />

Rentenfälle 246.603 252.926 +6.323 +2,6 1.020 1.188 +168 +16,5 247.623 254.114 +6.491 +2,6<br />

Versorgungslastquote<br />

(auf 100 Pflichtversicherte<br />

entfallende Betriebsrentner)<br />

46,4 46,9 +0,5 +1,1<br />

Umlagen, Sanierungsgeld<br />

und Zusatzbeiträge im AV I bzw.<br />

Beiträge im AV II in Mio. €<br />

1.701,3 1.775,3 +74,0 +4,3 23,1 26,8 +3,7 +16,0 1.724,4 1.802,1 +77,7 +4,5<br />

Leistungen der <strong>ZVK</strong>Rente in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €<br />

Betriebsrenten 935,2 961,7 +26,5 +2,8 1.132,6 1.137,9 +5,3 +0,5 936,3 962,8 +26,5 +2,8<br />

Abfindungen 4,2 4,5 +0,3 +7,1 45,1 17,2 -27,9 -61,9 4,2 4,5 +0,3 +6,4<br />

Insgesamt 939,4 966,2 +26,8 +2,9 1.177,7 1.155,1 -22,6 -1,9 940,6 967,4 +26,8 +2,8<br />

75


Abkürzungsverzeichnis<br />

AKA Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e. V.<br />

ATV-K<br />

Altersvorsorge-Tarifvertrag-Kommunal<br />

AV I<br />

Abrechnungsverband I<br />

AV II<br />

Abrechnungsverband II<br />

BetrAVG<br />

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung<br />

BGH<br />

Bundesgerichtshof<br />

BVerfG<br />

Bundesverfassungsgericht<br />

EStG<br />

Einkommensteuergesetz<br />

GBl.<br />

Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg<br />

GKV<br />

Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg<br />

KAV<br />

Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg<br />

KVBW<br />

Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg<br />

KVG<br />

Kapitalverwaltungsgesellschaft<br />

OffenlegungsVO Offenlegungsverordnung<br />

SGB<br />

Sozialgesetzbuch<br />

TV-V<br />

Tarifvertrag Versorgungsbetriebe<br />

VBL<br />

Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder<br />

VL<br />

Vermögenswirksame Leistungen<br />

ZVE<br />

Zusatzversorgunseinrichtung<br />

<strong>ZVK</strong>Rente<br />

Pflichtversicherung<br />

<strong>ZVK</strong>PlusRente Freiwillige Versicherung<br />

76


Impressum<br />

Konzeption, Gestaltung und Redaktion<br />

Kommunaler Versorgungsverband<br />

Baden-Württemberg<br />

Team Öffentlichkeitsarbeit und Marketing<br />

Fotos<br />

Titel © Aliaksandra Spirydovich/ shutterstock.com<br />

Seite 0 5 © Klaus Lorenz / Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg<br />

Seite 0 6 © YAKOBCHUK VIACHESLAV; D-Krab / shutterstock.com<br />

Seite 0 7 © fotoSCHULTHEISS<br />

© D-Krab; NicoElNino; Deemerwha studio / shutterstock.com<br />

Seite 08 © Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg<br />

© fotoSCHULTHEISS<br />

Seite 09 © D-Krab / shutterstock.com<br />

© Architekturfotografie Kazakov<br />

Seite 10 © Evgeny Atamanenko / shutterstock.com<br />

Seite 13 © Architekturfotografie Kazakov<br />

Seite 15 © Master1305 / shutterstock.com<br />

Seite 16 © Architekturfotografie Kazakov<br />

Seite 18 © Perfect Wave / shutterstock.com<br />

Seite 20 © wavebreakmedia / shutterstock.com<br />

Seite 22 © Yuganov Konstantin / shutterstock.com<br />

Seite 25 © alis yimyen / shutterstock.com<br />

Seite 26 © Ground Picture; Nestor Rizhniak / shutterstock.com<br />

Seite 27 © wavebreakmedia/ shutterstock.com<br />

Seite 30 © Perfect Wave / shutterstock.com<br />

Seite 32 © ITTIGallery / shutterstock.com<br />

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Seite 38 © Evgeny Atamanenko / shutterstock.com<br />

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Seite 46 © Natee Meepian / shutterstock.com<br />

Seite 49 © Jirapong Manustrong / shutterstock.com<br />

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Seite 68 © comzeal images / shutterstock.com<br />

KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />

77


Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg<br />

Hauptsitz<br />

Ludwig-Erhard-Allee 19<br />

76131 Karlsruhe<br />

Telefon 0721 5985-0<br />

Zweigstelle<br />

Birkenwaldstraße 145<br />

70191 Stuttgart<br />

Telefon 0711 2583-0<br />

Internet www.kvbw.de<br />

E-Mail info@kvbw.de

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