Geschäftsbericht ZVK 2022
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Zusatzversorgung<br />
<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2022</strong><br />
Zusatzversorgungskasse des<br />
Kommunalen Versorgungsverbands<br />
Baden-Württemberg
Ihre Zukunft<br />
im Blick.<br />
2
Inhalt<br />
Vorwort 4<br />
Titelthema: Nachhaltigkeit 6<br />
1. Die KVBW Zusatzversorgung 10<br />
2. <strong>ZVK</strong>Rente – Abrechnungsverband I (AV I) 18<br />
3. <strong>ZVK</strong>Rente – Abrechnungsverband II (AV II) 30<br />
4. <strong>ZVK</strong>PlusRente 38<br />
5. Weitere Informationen 42<br />
6. Risikobericht 46<br />
7. Nachhaltigkeitsbericht 56<br />
8. Rechtsmittel verfahren 64<br />
9. Jahresabschluss 68<br />
KVBW Zusatzversorgung in Zahlen 74<br />
Abkürzungsverzeichnis 76<br />
Impressum 77<br />
Für den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg<br />
wird ein separater <strong>Geschäftsbericht</strong> erstattet.<br />
Soweit in diesem <strong>Geschäftsbericht</strong> die männliche Form verwendet<br />
wird, geschieht dies zur textlichen Vereinfachung und bezieht sich<br />
g leichermaßen auch auf alle anderen Geschlechter.<br />
3
Vorwort<br />
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,<br />
die aktuelle Weltlage ist derzeit geprägt von der Gleichzeitigkeit<br />
gegensätzlicher Ereignisse. Während der Angriffskrieg<br />
auf die Ukraine intensiver geführt wird und die<br />
osteuropäischen Nachbarn in Anspannung leben, bewegt<br />
sich die gesamtheitliche wirtschaftliche Lage in Deutschland<br />
zwischen Rezessionssorgen und leichtem Optimismus.<br />
Die Menschen fahren in großer Zahl in den Urlaub,<br />
feiern gemeinsam Feste und bringen das kulturelle Leben<br />
im Großen wie im Kleinen wieder in Schwung.<br />
Allerdings besteht das Risiko, dass sich die stark gestiegene<br />
Inflation in eine Lohn-Preis-Spirale eindreht, so<br />
dass die Inflation zumindest auf kurze Sicht nicht als<br />
vorübergehendes Phänomen, sondern vielmehr als mitbestimmender<br />
Faktor in die künftigen ökonomischen<br />
Überlegungen und Entscheidungen einbezogen werden<br />
muss. Zum Ausgleich der gestiegenen Lebenshaltungskosten<br />
wurden bereits Lohnerhöhungen und Einmalzahlungen<br />
erwirkt. In den kommenden Monaten ist mit<br />
weiteren Erhöhungen der Entgeltsummen zu rechnen.<br />
Im Zuge der durch Energie- und Lebensmittelpreise angefachten<br />
Inflation hat sich das Zinsniveau wieder normalisiert<br />
und die Nullzinsphase wurde beendet. Mehrere,<br />
vor allem energieintensive Wirtschaftszweige, sehen sich<br />
nun größeren Herausforderungen konfrontiert. Die stark<br />
erhöhten Kosten führen zu Mehraufwand und häufig<br />
gleichzeitig zu Investitionsausgaben. Neben den Firmen<br />
werden auch die Kommunen durch die ansteigenden<br />
Aufwände belastet.<br />
Die Kapitalanlage des KVBW (Assetmanagement und<br />
Risikomanagement) begegnet den Veränderungen<br />
an den Kapitalmärkten weiterhin mit sehr hohen Qualitätsanforderungen<br />
und Investitionen in verschiedene<br />
Anlageklassen mit unterschiedlichem Rendite-Risiko-<br />
Profil (Diversifikation). Mit den steigenden Zinsen haben<br />
die festverzinslichen Wertpapiere wieder an Bedeutung<br />
gewonnen, das Transaktionsvolumen auf dem Immobilienmarkt<br />
ist dagegen zurückgegangen.<br />
Das Thema „Nachhaltigkeit“ gewinnt auch beim KVBW<br />
immer mehr an Bedeutung. Informationen zu diesem<br />
Thema finden Sie auf den Seiten 6 bis 9. Deshalb berichten<br />
wir gerne, wie sich unsere Mitarbeitenden beteiligen,<br />
was unser neues Dienstgebäude in Karlsruhe für einen<br />
Beitrag liefert und wie sich die Kapitalanlage schrittweise<br />
verändert. Dem Fazit entnehmen Sie: Wir haben uns auf<br />
den Weg gemacht, wir möchten weiter vorankommen<br />
und es bleibt noch viel zu tun.<br />
Mit der Einführung der Beihilfe-App vor einigen Jahren<br />
haben wir den Grundstein gelegt, um die Beihilfebearbeitung<br />
zu digitalisieren. Aktuell gehen circa 60 % der<br />
Beihilfeanträge über die App beim KVBW ein. Durch den<br />
digitalen Posteingang können rund 175.000 Antragsbriefe<br />
in Papierform eingespart werden, was in puncto<br />
Nachhaltigkeit eine wesentliche Verbesserung bewirkt,<br />
da dadurch auch der energieintensive Posttransport nicht<br />
mehr erforderlich ist. Bedingt durch eine Vielzahl an<br />
4
Von links nach rechts: Herr Ralf Lindemann, Herr Dr. Thomas Zieger, Herr Frank Reimold, Herr Dietmar Bank<br />
Gründen dauert die Beihilfe-Sachbearbeitung derzeit<br />
leider länger als sonst. Wir wissen, dass die längeren<br />
Bearbeitungszeiten problematisch sind und sind aktuell<br />
dabei, Maßnahmen umzusetzen, die die Bearbeitungszeiten<br />
mindestens wieder auf ein zuvor übliches Maß<br />
zurückbringen sollten. Vor kurzem haben wir die neue<br />
Beihilfe-App eingeführt, welche noch mehr nützliche<br />
Funktionen hat. Die Beihilfeberechtigten können nun die<br />
bisher auf Papier gedruckten und versandten Bescheide<br />
über ihr digitales Postfach direkt in der App erhalten.<br />
Nicht nur in der Beihilfe, auch in den anderen Abteilungen<br />
des KVBW werden derzeit die digitalen Lösungen weiter<br />
optimiert. Stellvertretend kann die Personalabteilung<br />
genannt werden. Für die Verwaltung im Bereich Personalrecruiting<br />
wurde eine Recruiting-Software eingeführt,<br />
die einen beträchtlichen Berg an gedrucktem Papier<br />
einspart und die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt.<br />
Unsere Mitarbeitenden fördern wir, da wir überzeugt sind,<br />
dass man auch über 40 Jahre gut und gerne bei demselben<br />
Arbeitgeber bleiben kann, wenn man dort gerne<br />
arbeitet. Wir haben im Jahr 2020 das Zertifikat zum<br />
„audit berufundfamilie“ erhalten – es ist für uns Bestätigung<br />
und Ansporn zugleich. Wir bieten umfangreiche<br />
Möglichkeiten, nach individuellen Vorstellungen in Teilzeit<br />
zu arbeiten. Auch bieten wir die Möglichkeit im Homeoffice<br />
zu arbeiten, geben einen Zuschuss für die Fahrt mit<br />
dem ÖPNV und erleichtern das Pendeln mit dem E-Bike<br />
oder dem Fahrrad. Angeboten werden umfassende<br />
Weiterbildungs möglichkeiten, die Teilnahme an hochwertigen<br />
beruf lichen Fortbildungen und ein auf den<br />
individuellen Bedarf zugeschnittenes betriebliches<br />
Gesundheitsmanagement. Damit stemmen wir uns<br />
gegen den Trend des Fach kräftemangels in Zeiten des<br />
demographischen Wandels.<br />
Ich danke unseren Mitgliedern und Kunden, dass sie uns<br />
ihr Vertrauen entgegenbringen. Den Gremien und Aufsichtsorganen<br />
spreche ich Dank für ihre Unterstützung<br />
und die konstruktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />
aus. Zudem möchte ich allen Mitarbeitenden für die engagiert<br />
und erfolgreich geleistete Arbeit danken.<br />
Ich wünsche Ihnen – auch im Namen meiner Kollegen<br />
der Geschäftsführung – eine interessante Lektüre!<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Frank Reimold<br />
Direktor des KVBW<br />
„audit berufundfamilie“<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
5
Nachhaltigkeit<br />
Kaum ein Begriff war in den letzten Jahren so präsent<br />
und wurde in so vielen verschiedenen Kontexten verwendet<br />
wie „Nachhaltigkeit“. Doch was bedeutet Nachhaltigkeit<br />
überhaupt?<br />
Eine allumfassende Definition des Begriffes ist aufgrund<br />
der Komplexität dieses Themas und den vielen<br />
verschiedenen Ausprägungen und Aspekten kaum<br />
möglich.<br />
Für den KVBW bedeutet Nachhaltigkeit jedoch, unsere<br />
vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben so zu erfüllen,<br />
dass die Interessen bestehender und künftiger Generationen<br />
gleichermaßen gewahrt werden. Dieser gesellschaftlichen<br />
Verantwortung möchten wir bei unserem<br />
Handeln und Wirtschaften gerecht werden.<br />
SCHON GEWUSST?<br />
Der Begriff „Nachhaltigkeit“ beschreibt ursprünglich ein<br />
forstwirtschaftliches Prinzip, nach dem nicht mehr Holz<br />
gefällt werden darf, als jeweils nachwachsen kann.<br />
Um im Umgang mit sowie durch unsere Mitarbeitenden<br />
Nachhaltigkeitskriterien zu entsprechen, bietet der KVBW<br />
Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV an und unterstützt<br />
das Pendeln per Fahrrad durch kostenfreie Fahrrads<br />
tellplätze, die Bereitstellung von Duschmöglichkeiten<br />
sowie das Angebot eines JobRad-Leasings. Fahrgemeinschaften<br />
werden durch die bevorzugte Bereitstellung<br />
von Parkplätzen in der hauseigenen Tiefgarage gefördert.<br />
Durch die Möglichkeit, tageweise im Homeoffice zu<br />
arbeiten, sparen die Mitarbeitenden zudem Zeit und<br />
Emissionen ein.<br />
Die Gesundheit unserer Mitarbeitenden unterstützen<br />
wir durch ein betriebliches Gesundheitsmanagement,<br />
die Betreuung durch einen Betriebsarzt und ergonomisch<br />
eingerichtete Arbeitsplätze. Durch flexible Arbeitszeiten,<br />
ein umfangreiches Fortbildungsangebot, gezielte<br />
Personalentwicklungsprogramme sowie eine betriebliche<br />
Altersversorgung positionieren wir uns zudem als<br />
attraktiver Arbeitgeber und möchten so nicht nur qualifizierte<br />
Mitarbeitende gewinnen, sondern vor allem<br />
binden.<br />
Bei der Ausstattung unserer Belegschaft mit Büromaterialien<br />
bevorzugen wir regionale Anbieter und ressourcenschonend<br />
hergestellte Produkte.<br />
Dafür haben wir an unserem Hauptsitz in Karlsruhe<br />
mit dem Einzug in unser 2018 fertiggestelltes Dienstgebäude<br />
einen Grundstein gelegt.<br />
Der Bau entspricht u. a. durch eine besonders umfangreiche<br />
Dämmung und ein begrüntes Dach mit Photovoltaikanlage<br />
den neusten energetischen Standards.<br />
Durch die Verlegung von Rohrleitungen in Boden- und<br />
Deckenplatten fungieren die Decken, Fußböden und<br />
Wände als Heiz- bzw. Kühlflächen und tragen so wesentlich<br />
zu einer günstigen Energiebilanz des Gebäudes bei.<br />
6
Wir sehen die Festlegungen der Kriterien daher als Prozess,<br />
bei dem Kompromisse zwischen Anforderungen<br />
an eine Kapitalanlagestrategie und Nachhaltigkeitszielen<br />
gefragt sind. Unterstützt werden wir dabei von einem Datenprovider,<br />
der für Staaten und Unternehmen Nachhaltigkeitskennzahlen<br />
zur Verfügung stellt. Aus diesen Daten<br />
könnten wir beispielsweise herauslesen, welche Unternehmen<br />
ihre Umsätze zu mehr als 80 % mit alkoholischen<br />
Getränken machen. Wichtiger noch: Wir können<br />
sämtliche getroffenen Festlegungen und deren Auswirkungen<br />
auf die Portfoliokonstruktion transparent machen.<br />
Gleiches gilt für die Auswahl von Dienstleistern und Werbematerialien.<br />
In den vergangenen beiden Jahren haben<br />
wir zunehmend an einer Nachhaltigkeitsstrategie für unsere<br />
Kapitalanlage gearbeitet.<br />
Neben dem Ausschluss bestimmter Kriterien fördern wir<br />
gleichzeitig besonders nachhaltige Projekte durch gezielte<br />
Investitionen. Ein Beispiel hierfür in unserem Portfolio<br />
ist die Wohnimmobilie in Dijon.<br />
In unserem Nachhaltigkeitsbericht (S. 56 ff.) finden Sie<br />
u. a. Informationen zu den jeweiligen Anlageklassen, in<br />
die der KVBW investiert.<br />
Dafür haben wir bereits diverse Ziele und Kriterien für den<br />
Investitionsprozess festgelegt, die laufend überprüft, neu<br />
bewertet und fortentwickelt werden. Die Kriterien unterscheiden<br />
sich für Staaten, Unternehmen und Investitionen<br />
(Immobilien und Infrastrukturinvestments) teilweise erheblich:<br />
Während bei Staaten beispielsweise das Rechtssystem,<br />
die Korruptionsbekämpfung oder die Beachtung<br />
von Menschenrechten zu bewerten sind, zählen bei Unternehmen<br />
die Produkte, Produktionsprozesse und Arbeitsbedingungen<br />
der Mitarbeitenden. Für Immobilien können<br />
Qualitätsstandards für technische Anlagen und Baustoffe<br />
sowie Richtlinien für die Vermietung festgelegt werden.<br />
BEISPIEL<br />
Würden wir beispielsweise Alkohol als Ausschlusskriterium<br />
definieren, dürften wir in Folge nicht mehr in<br />
Unternehmen, die durch die Herstellung, den Vertrieb<br />
oder den Verkauf von alkoholischen Getränken Umsätze<br />
machen, investieren. Das Portfolio müsste so um sämtliche<br />
Lebensmittelkonzerne, Restaurants, Supermärkte<br />
und Tankstellen bereinigt werden. Dadurch würden zukünftig<br />
zahlreiche Inves titionsmöglichkeiten entfallen<br />
und die bei der Kapi talanlage unverzichtbare Diversifikation,<br />
also die Aufteilung der Investitionen auf unterschiedliche<br />
Anlagen, würde stark erschwert.<br />
Jedem Teilaspekt haben wir dabei – in langen Listen und<br />
Datenblättern – eine graduelle Wertigkeit zugrunde gelegt.<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
7
NACHHALTIGKEIT IM FOKUS<br />
In den vergangenen Jahren wurde der Fokus auf die Redu -<br />
zierung des Stromverbrauchs, die Optimierung der Müllentsorgung<br />
und den Anschluss an die Fernwärme gelegt. Bis<br />
Ende <strong>2022</strong> wurden bereits 27 Objekte an die Fernwärme<br />
angeschlossen und so ressourcenschonend mit Wärme<br />
versorgt. Durch die Umstellung der Beleuchtung der Allgemeinflächen<br />
auf LED und den Einbau von Bewegungsmeldern<br />
konnte der Stromverbrauch deutlich gesenkt werden.<br />
den von den Photovoltaikanlagen seiner Immobilien<br />
generierten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und<br />
den Mietern zur Verfügung stellen. Momentan prüfen wir<br />
bei unseren größten Objekten die technischen Gegebenheiten,<br />
um die optimalen Anlagengrößen zu berechnen.<br />
Im nächsten Schritt werden Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
durch geführt und Ertragsprognosen erstellt.<br />
Durch die Bündelung der Koordinationsleistung bei einem<br />
Dienstleister über die Wohn- und Gewerbesegmente hinweg<br />
sollen Skaleneffekte sowohl bei der Konzeptionierung<br />
als auch bei der Bewirtschaftung der Photovoltaikanlagen<br />
generiert werden. Mit der Erweiterung der<br />
Photovoltaikstra tegie soll die potenzielle Nutzfläche von<br />
etwa 110.000 qm für die Stromerzeugung genutzt und<br />
die CO²-Bilanz der Objekte weiter verbessert werden.<br />
Über die Investition in neue, nachhaltige Gebäude hinaus<br />
bemühen wir uns zudem, die Bewirtschaftung unseres<br />
Immobilienbestands fortlaufend nachhaltiger zu gestalten<br />
und unterziehen die Immobilien hierfür einer regelmäßigen<br />
Analyse. Ein Beispiel hierfür ist die Erweiterung<br />
unserer Photovoltaikstrategie.<br />
Zukunftsmarkt Photovoltaik<br />
Mit der gesetzlichen Änderung im Rahmen des<br />
„Zukunftsfinanzierungsgesetz“, kann der KVBW zukünftig<br />
Erste energiepositive Wohnimmobilie<br />
Die erste Wohnimmobilie in unserem Portfolio, die mehr<br />
Energie erzeugt als verbraucht, ist fertigstellt. Der Wohnturm<br />
befindet sich in Dijon (Frankreich) und wurde von<br />
der Elithis-Group, einem französischen Unternehmen,<br />
das sich auf den Bau von Wohngebäuden mit positiver<br />
Energiebilanz spezialisiert hat, geplant und errichtet. Das<br />
17-stöckige Gebäude besteht aus 59 Apartments und<br />
einer Bürofläche. Ein Highlight für die Mieter ist der im<br />
obersten Stockwerk des Hochhauses angesiedelte Gemeinschaftsraum,<br />
der einen einzigartigen Blick über die<br />
„Der Wohnturm in Dijon erzeugt<br />
mehr Energie als er verbraucht.<br />
Das Dienstgebäude in Karlsruhe verfügt<br />
über eine große Photovoltaikanlage.“<br />
8
Stadt bietet. Das bioklimatisch designte Gebäude ist<br />
mit verschiedenen Technologien ausgestattet, u. a.<br />
Photo voltaik-Paneelen, einer Fassade aus gedämmten<br />
Aluminiumverbundplatten sowie einem Doppelboden,<br />
der den thermischen und akustischen Komfort verbessern<br />
soll. Die Heizung des Wohnturms erfolgt über das<br />
Fern wärmenetz mit einem hohen Anteil an regenerativen<br />
Energien. Darüber hinaus ist jede Wohnung mit einem<br />
Energiecoach-System ausgestattet, mit dem sich die<br />
Energiebilanz überwachen und der Energieverbrauch<br />
in Echtzeit bestimmen lässt. An das System angeschlossene<br />
Geräte wie Rollläden, Heizung, Beleuchtung und<br />
Thermostate lassen sich per App steuern. Da der Energiebedarf<br />
maßgeblich vom Verhalten der Mieter abhängt,<br />
gibt die App Ratschläge zur Reduzierung des Energieverbrauchs.<br />
Bei erfolgreicher Energieeinsparung erhalten<br />
die Mieter einen finanziellen Anreiz.<br />
Fazit: Noch viel zu tun!<br />
Ob wir in der Vergangenheit stets genug getan haben<br />
und ob unser Beitrag den zweifellos hohen Anforderungen<br />
bzw. ihren Maßstäben genügt, bleibt offen. Die Planung<br />
und Umsetzung der vorgestellten Projekte haben wir als<br />
sinnstiftende und wertvolle Arbeit erlebt. Wir sehen uns<br />
in einem Lernprozess, bei dem wir konsequent immer<br />
mehr Bereiche unseres Handelns auf Nachhaltigkeit überprüfen<br />
und optimieren – wohl wissend, dass noch ein weiter<br />
Weg vor uns liegt und Kompromisse notwendig sind.<br />
Sowohl für uns als Organisation als auch für jeden<br />
einzelnen als Privatperson bleibt noch viel zu tun.<br />
Lassen Sie uns zusammen die notwendigen Veränderungen<br />
angehen!<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
9
1. Die KVBW<br />
Zusatzversorgung
1.1 Verfassung der Zusatzversorgungs kasse<br />
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg<br />
(KVBW) mit seiner Zusatzversorgungskasse ist eine<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts.<br />
Der räumliche Geschäftsbereich umfasst das Land<br />
Baden-Württemberg. Unternehmenssitz ist Karlsruhe,<br />
in Stuttgart besteht eine Zweigstelle.<br />
Der KVBW ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband<br />
Baden-Württemberg (KAV). Der KVBW und seine<br />
Zusatzversorgungskasse sind außerdem Mitglied<br />
der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche<br />
Altersversorgung e. V. (AKA), dem Bundesverband der<br />
kommunalen und kirchlichen Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen.<br />
Direktor Frank Reimold gehört<br />
als stellvertretender Vorsitzender dem Vorstand der<br />
AKA an.<br />
1.1.1 Rechtsverhältnisse<br />
Die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versor<br />
gungsverbands Baden-Württemberg ist rechtlich<br />
unselbstständig; sie wird als Sonderkasse des KVBW<br />
geführt. Das Kassenvermögen wird als Sondervermögen<br />
getrennt von dem sonstigen Vermögen des KVBW in<br />
drei verschiedenen Abrechnungsverbänden verwaltet.<br />
Das Vermögen der KVBW Zusatzversorgung haftet<br />
nicht für Verbindlichkeiten des KVBW.<br />
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Kommunalen<br />
Versorgungsverband Baden-Württemberg (GKV) in<br />
der Fassung vom 16.04.1996 (GBl. S. 394), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.02.2021<br />
(GBl. S. 192). Einzelheiten sind der Satzung des<br />
Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg<br />
für die Zusatzversorgungskasse vom 02.07.2002<br />
(Staatsanzeiger Nr. 31 vom 12.08.2002) i. d. F. der<br />
15. Änderung vom 23.11.<strong>2022</strong> (Staatsanzeiger Nr. 3<br />
vom 27.01.2023) zu entnehmen. Die versicherungs-<br />
und leistungsrechtlichen Regelungen beruhen im<br />
Wesent lichen auf dem Tarifvertrag über die zusätzliche<br />
Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen<br />
Dienstes (ATV-K).<br />
Die Zusatzversorgungskasse des KVBW unterliegt<br />
wie der KVBW der Rechtsaufsicht des Ministeriums des<br />
Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-<br />
Württemberg.<br />
1.1.2 Aufgabe<br />
Die KVBW Zusatzversorgung übernimmt an Stelle der<br />
Arbeitgeber (Mitglieder) deren tarif- bzw. arbeitsvertragliche<br />
Verpflichtung, den Beschäftigten die betriebliche<br />
Altersversorgung des öffentlichen bzw. kirchlichen<br />
Dienstes nach dem ATV-K zu verschaffen. Dazu melden<br />
die Mitglieder ihre Beschäftigten zur <strong>ZVK</strong>Rente (Pflichtversicherung)<br />
an. Im Leistungsfall tritt die KVBW Zusatzversorgung<br />
an die Stelle des Mitglieds und zahlt die<br />
Betriebsrente zusätzlich zur Alters-, Erwerbsminderungsund<br />
Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />
Sie entlastet hierdurch ihre Mitglieder von<br />
zusätzlichem Arbeits- und Personalaufwand.<br />
Die Zusatzversorgungskasse des KVBW setzt sowohl für<br />
die Abwicklung des Meldeverkehrs mit den Arbeitgebern<br />
(z. B. An-/Abmeldungen oder Jahresabrechnung) als<br />
auch für die interne Bearbeitung hauseigene IT-Verfahren<br />
ein. Zwischenzeitlich nutzen nahezu alle Mitglieder Personalabrechnungsverfahren,<br />
die automatisiert mit den<br />
IT-Systemen der Zusatzversorgungskasse des KVBW<br />
kommunizieren. Von Ausnahmefällen abgesehen, sind<br />
damit keine manuellen Meldungen mehr erforderlich,<br />
wodurch sich der Aufwand für die Arbeitgeber verringert.<br />
Infolge des nahezu vollständig automatisierten Meldeverkehrs<br />
und effektiver Arbeitsabläufe kann die Zusatzversorgungskasse<br />
des KVBW ihre Verwaltungskosten<br />
trotz des Aufgabenzuwachses niedrig halten.<br />
aktuelle Kassensatzung<br />
i. d. F. der 15. Änderung<br />
12
„Das Kassenvermögen der<br />
KVBW Zusatzversorgung<br />
wird in drei verschiedenen<br />
Abrechnungsverbänden verwaltet.“<br />
Neben der tarifrechtlich ausgestalteten Betriebsrente<br />
bietet die KVBW Zusatzversorgung auf Wunsch der<br />
Tarifvertragsparteien den Beschäftigten ihrer Mitglieder<br />
zudem auch die <strong>ZVK</strong>PlusRente (Freiwillige Versicherung)<br />
an. Die Versicherten der Zusatzversorgungskasse des<br />
KVBW können damit ihre Betriebsrente zu günstigen<br />
Konditionen und unter Inanspruchnahme der staatlichen<br />
Förderung (Riester-Zulage oder Entgeltumwandlung)<br />
mit eigenen Beiträgen aufstocken.<br />
1.1.3 Abrechnungsverbände<br />
Die auf Tarifvertrag beruhende <strong>ZVK</strong>Rente wird in zwei<br />
unterschiedlichen Abrechnungsverbänden durch geführt:<br />
1. Die überwiegend über Umlagen und Sanierungsgelder<br />
finanzierte Versicherung im Abrechnungsverband<br />
I (AV I; siehe Seiten 18 ff.) und<br />
2. die kapitalgedeckte (mit Beiträgen finanzierte)<br />
Versicherung im Abrechnungsverband II (AV II;<br />
siehe Seiten 30 ff.).<br />
Die Zuordnung zu den Abrechnungsverbänden hängt<br />
demnach von der Art der Finanzierung ab. Die tarifvertraglich<br />
geregelte Leistung ist in beiden Abrechnungsverbänden<br />
gleich hoch.<br />
Die kapitalgedeckte <strong>ZVK</strong>PlusRente wird getrennt von der<br />
<strong>ZVK</strong>Rente in einem weiteren Abrechnungsverband (siehe<br />
Seiten 38 ff.) verwaltet.<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
13
1.2 Verwaltungsausschuss<br />
Für die Angelegenheiten der Zusatzversorgungskasse ist vom Verwaltungsrat des KVBW gemäß<br />
§ 33 GKV der Verwaltungsausschuss gebildet. Er besteht aus dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats<br />
des KVBW und 15 weiteren Mitgliedern, von denen sieben aus den Organen der Mitglieder<br />
und acht aus dem Kreis der Versicherten berufen werden. Dem Verwaltungsausschuss gehörten<br />
während des Berichtsjahres an:<br />
1. Aus den Organen der Mitglieder<br />
1.1 Auf Vorschlag des Gemeindetags<br />
Baden-Württemberg<br />
1.2 Auf Vorschlag des Städtetags<br />
Baden-Württemberg<br />
Mitglieder<br />
Stellvertreter<br />
Mitglieder<br />
Stellvertreter<br />
Bürgermeister<br />
Norbert Bereska<br />
Bürgermeister<br />
Armin Jöchle<br />
Oberbürgermeister<br />
Michael Makurath<br />
Bürgermeister<br />
Christian Walter<br />
Nattheim<br />
Eutingen im Gäu<br />
Ditzingen<br />
Weil der Stadt (ab 20.07.<strong>2022</strong>)<br />
Steffen Jäger<br />
Präsident des Gemeindetags<br />
Baden-Württemberg Stuttgart<br />
Bürgermeister<br />
Jörg Frey<br />
Schonach im Schwarzwald<br />
Oberbürgermeister<br />
Martin Wolff<br />
Bretten<br />
Oberbürgermeister<br />
Klaus Muttach<br />
Achern (ab 20.07.<strong>2022</strong>)<br />
1.3 Auf Vorschlag des Landkreistags<br />
Baden-Württemberg<br />
1.4 Auf Vorschlag des Sparkassenverbands<br />
Baden-Württemberg<br />
Mitglieder<br />
Stellvertreter<br />
Mitglieder<br />
Stellvertreter<br />
Landrat<br />
Joachim Walter<br />
Landrätin<br />
Marion Dammann<br />
Verbandsgeschäftsführer<br />
Dr. Joachim Herrmann<br />
Stv. Verbandsgeschäftsführer<br />
Dr. Harry Streib<br />
Tübingen<br />
Lörrach<br />
Sparkassenverband<br />
Baden-Württemberg<br />
Sparkassenverband<br />
Baden-Württemberg<br />
Stuttgart (bis 30.09.<strong>2022</strong>)<br />
Stuttgart (bis 31.12.<strong>2022</strong>)<br />
1.5 Auf Vorschlag der Kirchen<br />
Mitglieder<br />
Oberkirchenrat<br />
Dr. Michael Frisch<br />
Evangelischer Oberkirchenrat<br />
Stuttgart<br />
Stellvertreter<br />
Bischöfliche Rechtsdirektorin<br />
Dr. Melanie-<br />
Katharina Kraus<br />
Bischöfliches Ordinariat<br />
Rottenburg-Stuttgart<br />
Rottenburg am Neckar<br />
14
2. Aus dem Kreis der Versicherten<br />
2.1 Auf Vorschlag der Gewerkschaft<br />
ver.di<br />
2.2 Auf Vorschlag der Gewerkschaft<br />
BTBkomba<br />
Mitglieder<br />
Stellvertreter<br />
Mitglieder<br />
Stellvertreter<br />
Theo Bertram<br />
Theo Bertram<br />
Birgit Köhler<br />
Claudia Issner<br />
Hoffen (Frankreich)<br />
(ab 20.07.<strong>2022</strong>)<br />
Hoffen (Frankreich)<br />
(bis 19.07.<strong>2022</strong>)<br />
Ludwigshafen am Rhein<br />
Mannheim<br />
Uwe Zahn<br />
Freiburg im Breisgau<br />
(ab 20.07.<strong>2022</strong>)<br />
Bernd Gräf<br />
Worms<br />
Ursula Hanser<br />
Konstanz<br />
(bis 30.04.<strong>2022</strong>)<br />
Doris Braunsteffer<br />
Blaustein<br />
(ab 14.12.<strong>2022</strong>)<br />
Joachim Kühner<br />
Oberstenfeld<br />
Cornelia Menzel<br />
Ulm<br />
Frauke Reinert<br />
Stuttgart<br />
Wilfried Weisbrod<br />
Walldorf<br />
Marek Hintsches<br />
Karlsruhe<br />
Doris Braunsteffer<br />
Blaustein<br />
(bis 13.12.<strong>2022</strong>)<br />
Bertram Schielke<br />
Reutlingen<br />
Bruno Heiß<br />
Friedrichshafen<br />
Karlheinz Grimm<br />
Rottenburg am Neckar<br />
Günter Kessel<br />
Sigmaringendorf<br />
Vorsitzender des<br />
Verwaltungs ausschusses<br />
Vorsitzender des Verwaltungsausschusses ist<br />
Landrat Gerhard Bauer, Schwäbisch Hall.<br />
Stellvertretender Vorsitzender ist Bürgermeister<br />
Joachim Schuster, Neuenburg am Rhein.<br />
Im Berichtszeitraum fanden drei Sitzungen des<br />
Verwaltungs ausschusses statt.<br />
Für die Beratung von Angelegenheiten der<br />
Vermögens anlage ist ein Anlagebeirat gebildet.<br />
Im Berichtsjahr fanden vier Sitzungen statt.<br />
Die zehnte Amtsperiode des Verwaltungsausschusses<br />
hat am 05.04.2021 begonnen und<br />
endet am 04.04.2026.<br />
Direktor<br />
Leiter der Verwaltung des KVBW ist Direktor<br />
Frank Reimold.<br />
Er vertritt den Versorgungsverband.<br />
Ständiger allgemeiner Stellvertreter ist<br />
Herr Dietmar Bank, Leiter des Geschäftsbereichs<br />
Kapitalanlage und Interne Leistungen.<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
15
16
1.3 Organisationsstruktur<br />
Prüfungsabteilung<br />
H. Göbel<br />
Direktor<br />
F. Reimold<br />
Stellvertreter<br />
D. Bank<br />
Stabsabteilung der<br />
Geschäftsführung<br />
T. Bosse<br />
Geschäftsbereich<br />
Unternehmenssteuerung<br />
F. Reimold<br />
Stellvertreter<br />
Dr. T. Zieger<br />
Geschäftsbereich<br />
Mitglieder<br />
und Leistungen<br />
R. Lindemann<br />
Geschäftsbereich<br />
Kapitalanlage und<br />
Interne Leistungen<br />
D. Bank<br />
Stabsbereich<br />
Gremien und<br />
Geschäftsführung<br />
Dr. T. Zieger<br />
Zusatzversorgungsabteilung<br />
A. Konrad<br />
Abteilung<br />
Asset Management<br />
D. Bank<br />
Abteilung<br />
Steuerung, Personal<br />
und Organisation<br />
Dr. T. Zieger<br />
Beamtenversorgungsabteilung<br />
M. Jäckl<br />
Abteilung Technik<br />
und Infrastrukturen<br />
M. Köhler<br />
Abteilung Controlling<br />
und Finanzen<br />
M. Hüsam<br />
Beihilfeabteilung<br />
J. Müller<br />
Rechtsabteilung<br />
T. Bosse<br />
Abteilung Software-<br />
Engineering<br />
und IT-Koordination<br />
S. Gipperich<br />
Abteilung<br />
Kommunaler<br />
Personalservice<br />
R. Villhauer<br />
Stand: 31.12.<strong>2022</strong><br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
17
2. <strong>ZVK</strong>Rente<br />
Abrechnungsverband I (AV I)
2.1 Mitglieder<br />
Mitglieder der KVBW Zusatzversorgung sind insbesondere<br />
Städte, Gemeinden und Landkreise, Sparkassen sowie<br />
Kirchengemeinden in Baden-Württemberg.<br />
Außerdem haben juristische Personen des privaten<br />
Rechts mit überwiegend öffentlicher Aufgabenstellung,<br />
z. B. privatisierte Einrichtungen wie Stadtwerke, Verkehrsbetriebe<br />
oder Krankenhäuser, die Mitgliedschaft<br />
bei der Zusatzversorgungskasse des KVBW erworben.<br />
Mit der Mitgliedschaft kommt ein privatrechtliches<br />
Versicherungsverhältnis (Gruppenversicherungsvertrag)<br />
zwischen dem Arbeitgeber und der KVBW Zusatzver -<br />
sor gung zustande. Die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses<br />
ergeben sich aus der Kassensatzung.<br />
Die Veränderungen im Einzelnen<br />
Stand<br />
31.12.2021<br />
Stand<br />
31.12.<strong>2022</strong><br />
Stadtkreise 9 9<br />
Große Kreisstädte 94 94<br />
Veränderungen<br />
Sonstige Städte und Gemeinden 979 980 +1<br />
Landkreise 35 35<br />
Zweckverbände 396 400 +4<br />
Sparkassen und deren Einrichtungen 58 57 -1<br />
Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen 2.515 *) 2.530 +15<br />
Sonstige Körperschaften, Anstalten und<br />
Stiftungen des öffentlichen Rechts<br />
88 89 +1<br />
Andere Arbeitgeber 708*) 708<br />
Insgesamt 4.882 *) 4.902 +20<br />
*) Aufgrund einer erweiterten Bestandsauswertung werden ab 2021 Sondermitgliedschaften (Doppel- und Teilmitgliedschaften)<br />
berücksichtigt. Dadurch kommt es zu Abweichungen des Mitgliederbestands 2021 gegenüber dem Vorjahresbericht.<br />
20
2.2 Versicherte in der umlagefinanzierten <strong>ZVK</strong>Rente<br />
Nach Beendigung des zusatzversicherungspflichtigen<br />
Arbeitsverhältnisses werden die Beschäftigten durch den<br />
Arbeitgeber abgemeldet. Sofern der Rentenfall noch<br />
nicht eingetreten ist, wird das Versicherungsverhältnis<br />
automatisch beitragsfrei weitergeführt. Erworbene<br />
Rentenanwartschaften bleiben erhalten. Im Jahr <strong>2022</strong><br />
waren 633.421 Personen beitragsfrei versichert. Im<br />
Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Anstieg<br />
um 3,3 %.<br />
In Scheidungsverfahren erfolgt der Ausgleich der bei<br />
der Kasse in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaft<br />
seit 01.09.2009 durch Realteilung. Der ausgleichsberechtigte<br />
frühere Ehegatte erwirbt hierdurch eine<br />
eigen ständige Betriebsrentenanwartschaft (siehe ergänzend<br />
auch Ziffer 5.4 auf Seite 45). Im Jahr <strong>2022</strong> betraf<br />
dies 11.903 Personen.<br />
Aufteilung der Versicherten in der <strong>ZVK</strong>Rente nach Mitgliedergruppen<br />
Mitgliedergruppe<br />
<strong>2022</strong><br />
alle Beschäftigten Männer Frauen<br />
Anzahl<br />
Änderungen<br />
gesamt Anzahl<br />
Anzahl % Anzahl %<br />
Städte und Gemeinden 200.532 +5.502 58.433 10,8 142.099 26,4<br />
Landkreise 39.660 +1.482 10.830 2,0 28.830 5,3<br />
Sparkassen 29.437 -390 10.856 2,0 18.581 3,4<br />
Kirchen 109.514 +384 19.347 3,6 90.167 16,7<br />
Sonstige Arbeitgeber 160.598 +1.724 52.368 9,7 108.230 20,1<br />
Insgesamt 539.741 +8.702 151.834 28,1 387.907 71,9<br />
Mindestversicherungszeit<br />
Versicherte<br />
(davon aufgrund der Anspruchserweiterung<br />
der Unverfallbarkeit von Anwartschaften)<br />
Bestand<br />
<strong>ZVK</strong>Rente<br />
Versicherte, die die zur Begründung eines<br />
Leistungs anspruchs erforderlichen Voraussetzungen erfüllen<br />
(insbesondere Wartezeit von 60 Versicherungsmonaten)<br />
Anzahl Anzahl %<br />
539.741<br />
394.959<br />
(45.899)<br />
Beitragsfrei Versicherte 633.421 239.383 37,8<br />
73,2<br />
(8,5)<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
21
Erweiterte Auskunftspflichten<br />
seit 01.01.2018<br />
Die Mobilitätsrichtlinie 2014/50/EU des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 ergänzt<br />
u. a. die Auskunftspflichten, die Arbeitgeber in Bezug auf<br />
die betriebliche Altersversorgung gegenüber ihren Beschäftigten<br />
haben, um weitere Auskünfte gegenüber<br />
aktiven oder ausgeschiedenen Versicherten (§ 4a Gesetz<br />
zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung<br />
(BetrAVG)). Zu diesen Pflichten zählte bereits in der<br />
Vergangenheit, die Beschäftigten über den Stand und<br />
die Entwicklung ihrer betrieblichen Altersversorgung zu<br />
informieren.<br />
Dies erfolgt durch die KVBW Zusatzversorgung bereits<br />
seit vielen Jahren mit dem Versand des jährlichen Versorgungskontos.<br />
Für aktive Versicherte wurden außerdem<br />
alle wichtigen Informationen zur Zusatzversorgung<br />
in der „Broschüre für Versicherte“ kompakt zusammengefasst.<br />
Ausgeschiedene Versicherte werden im „Merkblatt<br />
für beitragsfrei Versicherte“ über die für sie relevanten<br />
Themen informiert. Siehe dazu ergänzend Ziffer 5.2<br />
auf Seite 44.<br />
Anspruchserweiterung der<br />
Unverfallbarkeit von Anwartschaften<br />
In Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der<br />
EU-Mobilitätsrichtlinie vom 21.12.2015 werden die<br />
arbeitsrechtlichen Unverfallbarkeitsfristen für Versorgungsanwartschaften<br />
ab dem 01.01.2018 gesenkt.<br />
Für Ansprüche, die auf Zusagen nach dem 31.12.2017<br />
beruhen, tritt eine Unverfallbarkeit bereits nach drei<br />
Jahren (bisher fünf Jahre) ein, und auch das Mindestalter<br />
für die Unverfallbarkeit wird vom 25. auf das 21. Lebensjahr<br />
gesenkt. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinien<br />
ist ab dem 01.01.2018 in Kraft getreten<br />
und greift damit erstmals frühestens für Leistungsansprüche<br />
ab 01.01.2021 ein.<br />
Merkblatt für beitragsfrei<br />
Versicherte<br />
Anzahl der Versicherten, die Altersteilzeitarbeit leisten<br />
Veränderungen<br />
2021 <strong>2022</strong><br />
Anzahl %<br />
Nach dem 31.12.2002 vereinbart 8.937 10.306 +1.369 +15,3<br />
22
Altersstruktur der Pflichtversicherten in der <strong>ZVK</strong>Rente (Stand 31.12.<strong>2022</strong>)<br />
61 Jahre und älter<br />
56 bis 60 Jahre<br />
51 bis 55 Jahre<br />
46 bis 50 Jahre<br />
41 bis 45 Jahre<br />
36 bis 40 Jahre<br />
31 bis 35 Jahre<br />
Das Durchschnittsalter der<br />
Pflichtversicherten betrug im<br />
Berichtsjahr 44,1 Jahre (Männer<br />
44,7 Jahre; Frauen 43,8 Jahre)<br />
und hat sich im Vergleich zum<br />
Vorjahr nicht verändert.<br />
26 bis 30 Jahre<br />
21 bis 25 Jahre<br />
unter 21 Jahre<br />
Männer<br />
Frauen<br />
30.000 20.000 10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000<br />
Altersstruktur der beitragsfrei Versicherten in der <strong>ZVK</strong>Rente<br />
mit Rentenanwartschaft (Stand 31.12.<strong>2022</strong>)<br />
61 Jahre und älter<br />
56 bis 60 Jahre<br />
51 bis 55 Jahre<br />
46 bis 50 Jahre<br />
41 bis 45 Jahre<br />
36 bis 40 Jahre<br />
31 bis 35 Jahre<br />
26 bis 30 Jahre<br />
21 bis 25 Jahre<br />
unter 21 Jahre<br />
Männer<br />
Frauen<br />
20.000 10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
23
2.3 Einnahmen <strong>ZVK</strong>Rente<br />
2.3.1 Einnahmen aus Umlagen und Sanierungsgeldern<br />
Zur Finanzierung der Kassenleistungen werden auf der<br />
Grundlage der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der<br />
Versicherten Umlagen und Sanierungsgelder erhoben.<br />
Der Umlagesatz beträgt im Berichtsjahr weiterhin 6,3 %<br />
(einschließlich einer Arbeitnehmerbeteiligung von 0,55 %).<br />
Für einen darüber hinausgehenden Finanzbedarf zur<br />
Deckung der Verpflichtungen, die vor dem 01.01.2002<br />
begründet worden sind, erhebt die KVBW Zusatzversorgung<br />
ein steuer- und sozialversicherungsfreies<br />
Sanierungsgeld. Hierzu werden neben den zusatzversorgungspflichtigen<br />
Entgelten des vorangegangenen<br />
Kalenderjahres auch die dem Mitglied zuzuordnenden<br />
jährlichen Leistungsansprüche in einem bestimmten<br />
Umfang herangezogen.<br />
Im Ergebnis beträgt der mitgliedsbezogene, verursacherorientierte<br />
Sanierungsgeldhebesatz zwischen 1,7 %<br />
und 3,7 % – im Durchschnitt über alle Mitglieder hinweg<br />
2,5 % – des laufenden zusatzversorgungspflichtigen<br />
Entgelts.<br />
<strong>2022</strong><br />
Auf dieser Grundlage ergeben sich Einnahmen von 1.670,3 Mio. €<br />
Hinzu kommen die für frühere Jahre nachentrichteten Umlagen und Beiträge 1,8 Mio. €<br />
Die Gesamteinnahmen belaufen sich somit auf 1.672,1 Mio. €<br />
Gegenüber dem Vorjahr mit einem Aufkommen von 1.602,6 Mio. €<br />
betragen die Mehreinnahmen 69,5 Mio. €<br />
Das ist eine Zunahme von rund 4,3 %<br />
Die Mehreinnahmen beruhen im Wesentlichen auf<br />
– dem Nettozugang von Versicherten,<br />
– einer Erhöhung der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte infolge tariflicher Anpassungen zum 01.04.<strong>2022</strong> um 1,8 %.<br />
2.3.2 Zusatzbeitrag<br />
Um die bewährte Finanzierung der Kasse weiter zu stärken,<br />
erfolgte 2008 der Einstieg in die Kapitaldeckung.<br />
Seit diesem Zeitpunkt wird ein Zusatzbeitrag erhoben,<br />
mit dem ein Kapitalstock für eine schrittweise Kapitalisierung<br />
der Verpflichtungen aufgebaut wird. Langfristig<br />
soll so eine Absenkung des Finanzierungsaufwands für<br />
die Mitglieder und Beschäftigten erreicht werden.<br />
Die Höhe des Zusatzbeitrags orientiert sich an der steuerlichen<br />
Entlastung bei den Umlagezahlungen aufgrund<br />
des Jahressteuergesetzes 2007 und ist insoweit<br />
über alle Mitglieder hinweg weitgehend kostenneutral.<br />
Der Zusatzbeitrag wird entsprechend den im Zeitablauf<br />
ansteigenden steuerlichen Entlastungen bei den Umlagezahlungen<br />
stufenweise angehoben werden. Er betrug<br />
im Berichtsjahr 0,54 % der zusatzversorgungspflichtigen<br />
Entgelte. Siehe dazu Mitgliederinfo ZR62 vom<br />
16.12.2019 Ziffer 1.<br />
Für <strong>2022</strong> ergeben sich Zusatzbeiträge<br />
in Höhe von rund 103,2 Mio. €.<br />
Mitgliederinfo ZR62<br />
24
2.4 Überleitungen<br />
Ein Wechsel eines Beschäftigten zu einem Arbeitgeber,<br />
der Mitglied einer anderen kommunalen oder kirchlichen<br />
Zusatzversorgungseinrichtung (ZVE) ist, soll zu keinen<br />
Nachteilen in der späteren betrieblichen Altersversorgung<br />
führen. Deshalb übernimmt die neue ZVE auf Antrag die<br />
Versicherungszeiten und erworbenen Versorgungspunkte<br />
(Einzelüberleitung).<br />
Die damit verbundenen finanziellen Lasten werden zwischen<br />
den ZVE ausgeglichen. Außerdem haben diese<br />
vereinbart, dass im Rentenfall der Beschäftigte Leistungen<br />
aus einer Hand erhält.<br />
Abweichend hiervon erfolgt mit der Versorgungsanstalt<br />
des Bundes und der Länder (VBL) lediglich die wechselseitige<br />
Anerkennung von Versicherungszeiten. Dabei<br />
verbleiben die erworbenen Anwartschaften bei der<br />
bisherigen ZVE des Versicherten. Im Rentenfall muss<br />
deshalb der Versicherte bei beiden ZVE einen Antrag<br />
auf Betriebsrente stellen.<br />
Überleitungen an andere Kassen von anderen Kassen<br />
Fälle Mio. € Fälle Mio. €<br />
<strong>2022</strong> 2.090 24,2 1.497 26,3<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
25
2.5 Leistungen aus der <strong>ZVK</strong>Rente<br />
Aufgrund tarif- bzw. arbeitsvertraglicher Vereinbarungen<br />
sichern die Mitglieder (Arbeitgeber) der KVBW Zusatzversorgung<br />
ihren Beschäftigten eine Betriebsrente zu –<br />
die <strong>ZVK</strong>Rente. Die Abwicklung übernimmt die KVBW<br />
Zusatzversorgung. Sie erfüllt die Versorgungszusage des<br />
Arbeitgebers.<br />
Mit dem Bezug einer Rente der gesetzlichen Renten -<br />
ver sicherung entsteht in der Regel auch ein Leistungsanspruch<br />
gegenüber der Kasse. Diese zahlt nicht nur<br />
Alters-, sondern auch Erwerbsminderungsrenten sowie<br />
im Todesfall Renten an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen.<br />
Die Steigerungen bei den Aufwendungen sind insbesondere<br />
auf den Reinzugang von Rentenfällen sowie auf<br />
die tarifvertragliche Anpassung der Betriebsrenten zum<br />
01.07. des Jahres um 1 % zurückzuführen.<br />
Fallzahlen und<br />
Aufwand<br />
Anzahl<br />
2021 <strong>2022</strong> Veränderungen<br />
Aufwand<br />
Mio. €<br />
Anzahl<br />
Aufwand<br />
Mio. €<br />
Anzahl<br />
Aufwand<br />
Mio. €<br />
Renten an ehemalige Versicherte 212.940 838,1 219.519 864,1 +6.579 +26,0<br />
Witwen- bzw. Witwerrenten 32.447 96,5 32.265 96,9 -182 +0,5<br />
Waisenrenten 1.216 0,6 1.142 0,6 -74<br />
Betriebsrenten insgesamt 246.603 935,2 252.926 961,7 +6.323 +26,5<br />
Abfindungen 1.466 4,2 1.575 4,5 +109 +0,3<br />
„Die Betriebsrenten stiegen im Berichtsjahr<br />
um 26,5 Mio. € weiter an.“<br />
26
2.5.1 Rentenferne Startgutschriften<br />
Am 17.04.2018 hat der Verwaltungsausschuss die<br />
11. Änderung der Kassensatzung der KVBW Zusatzversorgung<br />
beschlossen. Diese betraf auf der Leistungsseite<br />
im Wesentlichen die Neuregelung der rentenfernen<br />
Startgutschriften. Eine solche war notwendig<br />
geworden, da der Bundesgerichtshof (BGH) die bis herige<br />
Regelung des ATV-K für unwirksam erklärt hat. Die<br />
Tarifvertrags parteien des öffent lichen Dienstes verständigten<br />
sich daraufhin im 7. Änderungs tarifvertrag zum<br />
ATV-K vom 08.06.2017 auf eine Neu regelung zur<br />
Berechnung der Startgutschriften für rentenferne<br />
Versicherte.<br />
Die Vorgaben zur Bestimmung einer sogenannten<br />
„modi fizierten“ Grundberechnung finden sich in den<br />
Rege lungen der §§ 72 bis 74 der Kassensatzung.<br />
Aufgrund dessen erfolgte in den Jahren 2019 - 2021<br />
die Überprüfung und Überrechnung in über 40.000<br />
Rentenfällen, welche von einer Erhöhung profitieren.<br />
Durchschnittliches Rentenzugangsalter<br />
Jahr Altersrenten (Eintrittsalter) Erwerbsminderungsrenten (Eintrittsalter)<br />
2020 64,4 56,0<br />
2021 64,5 56,2<br />
<strong>2022</strong> 64,6 56,7<br />
Das Renteneintrittsalter ist seit 2002 deutlich an ge stiegen. Die Versicherten reagieren damit auf die Herauf setzung der Altersgrenzen für<br />
abschlagsfreie Renten. Mit dem späteren Rentenbezug sollen Abschläge vermieden oder verringert werden.<br />
Bei den Erwerbsminderungsrenten wird das Renten zugangsalter bestimmt durch die Verrentungspraxis der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
und die Herauf setzung der Altersgrenzen für abschlagsfreie Renten.<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
27
Entwicklung des Rentenbestands<br />
Tsd.<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
55.000<br />
43.000<br />
26.746<br />
87.195<br />
116.072<br />
191.804<br />
171.711<br />
150.530<br />
252.926<br />
246.603<br />
Anzahl Rentner<br />
216.437<br />
0<br />
1976<br />
1981<br />
1986<br />
1991<br />
1996<br />
2001<br />
2006<br />
2011<br />
2016<br />
2021<br />
<strong>2022</strong><br />
Die seit 2011 festzustellenden deutlichen Bestandszuwächse sind zum einen auf die demografische<br />
Entwicklung und zum anderen auf die Einführung der abschlagsfreien Renten für besonders langjährig<br />
Versicherte zurückzuführen.<br />
Versorgungslastquote<br />
50%<br />
40%<br />
39,4<br />
41,4<br />
43,4<br />
44,8<br />
46,4 46,9<br />
31,8<br />
30%<br />
25,4<br />
28,1<br />
20,4<br />
20%<br />
15,7<br />
10%<br />
1976<br />
1981<br />
1986<br />
1991<br />
1996<br />
2001<br />
2006<br />
2011<br />
2016<br />
2021<br />
<strong>2022</strong><br />
Die Versorgungslastquote stellt das Verhältnis von Betriebsrentnern zu Versicherten dar. Im Jahr <strong>2022</strong><br />
entfielen auf 100 aktive Beschäftigte 46,9 Rentner. Aufgrund der hohen Zugänge bei den Betriebsrentenfällen<br />
hat sich die Versorgungslastquote über die Jahre merklich erhöht.<br />
28
Entwicklung der Pflichtversicherten und Betriebsrentner in der <strong>ZVK</strong>Rente<br />
600<br />
Tsd.<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
Pflichtversicherte<br />
0<br />
1976<br />
1981<br />
1986<br />
1991<br />
1996<br />
2001<br />
2006<br />
2011<br />
2016<br />
2021<br />
<strong>2022</strong><br />
Betriebsrentner<br />
Entwicklung der Einnahmen an Umlage / Sanierungsgeld / Zusatzbeitrag<br />
sowie der Ausgaben für Rentenleistungen<br />
2.000<br />
Mio.<br />
1.500<br />
1.000<br />
500<br />
0<br />
1976<br />
1981<br />
1986<br />
1991<br />
1996<br />
2001<br />
2006<br />
2011<br />
2016<br />
2021<br />
<strong>2022</strong><br />
Einnahmen Umlage /<br />
Sanierungsgeld<br />
Ausgaben<br />
Rentenleistungen<br />
Einnahmen<br />
Zusatzbeitrag<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
29
3. <strong>ZVK</strong>Rente<br />
Abrechnungsverband II (AV II)
3.1 Mitglieder<br />
In der <strong>ZVK</strong>Rente besteht neben dem überwiegend über<br />
Umlagen und Sanierungsgelder finanzierten AV I seit<br />
2004 auch ein kapitalgedeckter, mit Beiträgen finanzierter<br />
AV II. Für jeden Abrechnungsverband werden Ein nah men,<br />
Aus gaben und Kapitalanlagen gesondert verwaltet.<br />
Der AV II ist insbesondere für Arbeitgeber gedacht, die<br />
erstmals die Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgungskasse<br />
des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-<br />
Württemberg erwerben wollen. Da neu eintretende<br />
Arbeitgeber in der Regel keine von der KVBW Zusatzversorgung<br />
zu finanzierenden Rentenansprüche oder<br />
-anwartschaften mitbringen, ist eine gegenüber dem AV I<br />
niedrigere Beitragsfinanzierung unter Inanspruch nahme<br />
der steuerlichen Vorteile des § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz<br />
(EStG) möglich. Mit den Bei trägen werden die<br />
neu begründeten Versicherungen vollständig ausfinanziert.<br />
Hierzu werden die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge<br />
zunächst angespart und verzinst.<br />
Im Rentenfall wird die laufende Renten zahlung aus<br />
dem dann vorhandenen Deckungskapital beglichen.<br />
Auch den Mitgliedern des AV I steht grundsätzlich ein<br />
Wechsel in den kapitalgedeckten AV II offen. Voraussetzung<br />
hierfür ist allerdings, dass dadurch die Umlagegemeinschaft<br />
nicht belastet wird. Deshalb ist in<br />
der artigen Fällen ein Kapitalbetrag zur Deckung der<br />
bestehenden Rentenansprüche und -anwartschaften<br />
(Ausgleichsbetrag) zu entrichten. Auf die allgemeinen<br />
Erläuterungen zur Mitgliedschaft unter Ziffer 2.1<br />
(siehe Seite 20) wird ergänzend verwiesen.<br />
Die Veränderungen im Einzelnen<br />
Stand<br />
31.12.2021<br />
Stand<br />
31.12.<strong>2022</strong><br />
Stadtkreise und Große Kreisstädte 0 0<br />
Sonstige Städte und Gemeinden 8 8<br />
Landkreise 0 0<br />
Veränderungen<br />
Zweckverbände 26 27 +1<br />
Sparkassen und deren Einrichtungen 2 2<br />
Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen 56 *) 58 +2<br />
Sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen<br />
des öffentlichen Rechts<br />
6 6<br />
Andere Arbeitgeber 213 *) 232 +19<br />
Insgesamt 311 *) 333 +22<br />
*) Geänderte Bestandsauswertung rückwirkend ab 2021 siehe ergänzend auch Ziffer 2.1 auf Seite 20.<br />
Alle Zugänge haben <strong>2022</strong> erstmals die Mitgliedschaft im AV II erworben.<br />
„Für jeden Abrechnungsverband<br />
werden Einnahmen,<br />
Ausgaben und Kapitalanlagen<br />
gesondert verwaltet.“<br />
32
3.2 Versicherte in der kapitalgedeckten <strong>ZVK</strong>Rente<br />
Auf die allgemeinen Erläuterungen zur Versicherung<br />
in der <strong>ZVK</strong>Rente im AV I unter Ziffer 2.2 wird verwiesen<br />
(siehe dazu Seite 21). Im AV II waren im Berichtsjahr<br />
7.155 Personen beitragsfrei versichert, davon waren<br />
126 Personen ausgleichsberechtigt aufgrund einer<br />
Realteilung. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr<br />
einem Anstieg um 13,1 % bzw. 22,3 %. Die Zugänge<br />
bei den Versicherten sind im Wesentlichen auf die<br />
Aufnahme neuer Mitglieder zurückzuführen (siehe<br />
dazu Ziffer 3.1).<br />
Aufteilung der Versicherten in der <strong>ZVK</strong>Rente nach Mitgliedergruppen<br />
<strong>2022</strong><br />
Mitgliedergruppe<br />
alle Beschäftigten Männer Frauen<br />
Anzahl<br />
Änderungen<br />
gesamt Anzahl<br />
Anzahl % Anzahl %<br />
Städte und Gemeinden 45 +1 13 0,1 32 0,3<br />
Landkreise 0 0 0,0 0 0,0<br />
Sparkassen 4 3 0,1 1 0,0<br />
Kirchengemeinden und<br />
kirchliche Einrichtungen<br />
3.058 +186 520 4,9 2.538 23,9<br />
Andere Arbeitgeber 7.505 +947 2.492 23,5 5.013 47,2<br />
Insgesamt 10.612 +1.134 3.028 28,6 7.584 71,4<br />
Mindestversicherungszeit<br />
Bestand <strong>ZVK</strong>Rente<br />
Versicherte, die die zur Begründung eines Leistungsanspruchs<br />
erforderlichen Voraussetzungen erfüllen<br />
(insbesondere Wartezeit von 60 Versicherungsmonaten)<br />
Anzahl Anzahl %<br />
Versicherte<br />
(davon aufgrund der Anspruchserweiterung<br />
der Unverfallbarkeit von Anwartschaften)<br />
10.612<br />
8.922<br />
(7)<br />
84,1<br />
(0,1)<br />
Beitragsfrei Versicherte 7.155 5.473 76,5<br />
Anzahl der Versicherten, die Altersteilzeitarbeit leisten<br />
Veränderungen<br />
2021 <strong>2022</strong><br />
Anzahl %<br />
Nach dem 31.12.2002 vereinbart 30 45 +15 +50,0<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
33
Altersstruktur der Versicherten in der <strong>ZVK</strong>Rente (Stand 31.12.<strong>2022</strong>)<br />
61 Jahre und älter<br />
56 bis 60 Jahre<br />
51 bis 55 Jahre<br />
46 bis 50 Jahre<br />
41 bis 45 Jahre<br />
36 bis 40 Jahre<br />
31 bis 35 Jahre<br />
Das Durchschnittsalter<br />
der Pflichtversicherten<br />
betrug im Berichtsjahr<br />
43,2 Jahre (Männer<br />
41,4 Jahre; Frauen<br />
43,9 Jahre) und hat<br />
sich im Vergleich zum<br />
Vorjahr nicht wesentlich<br />
verändert.<br />
26 bis 30 Jahre<br />
21 bis 25 Jahre<br />
unter 21 Jahre<br />
Männer<br />
Frauen<br />
600 400 200 0 200 400 600 800 1.000 1.200<br />
Altersstruktur der beitragsfrei Versicherten in der <strong>ZVK</strong>Rente mit<br />
Rentenanwartschaft (Stand 31.12.<strong>2022</strong>)<br />
61 Jahre und älter<br />
56 bis 60 Jahre<br />
51 bis 55 Jahre<br />
46 bis 50 Jahre<br />
41 bis 45 Jahre<br />
36 bis 40 Jahre<br />
31 bis 35 Jahre<br />
26 bis 30 Jahre<br />
21 bis 25 Jahre<br />
unter 21 Jahre<br />
Männer<br />
Frauen<br />
300 200 100 0 100 200 300 400 500 600<br />
34
3.3 Einnahmen <strong>ZVK</strong>Rente<br />
Im kapitalgedeckten AV II werden auf Basis der zusatzversorgungspflichtigen<br />
Entgelte Beiträge erhoben. Die<br />
Verbuchung erfolgt auf dem jeweiligen Versicherungskonto<br />
des Beschäftigten. Das dort angesparte Kapital<br />
dient zusammen mit den Zinserträgen der Finanzierung<br />
der künftigen Rente des Versicherten.<br />
Seit 01.01.<strong>2022</strong> beträgt der Beitragssatz auf Empfehlung<br />
des Verantwortlichen Aktuars 7,3 % (einschließlich<br />
einer AN-Beteiligung i. H. v. 0,4 %) der zusatzversorgungspflichtigen<br />
Entgelte (2021: 7,0 %). Siehe dazu<br />
unsere Mitgliederinfo ZR66 vom 07.12.2021.<br />
Mitgliederinfo ZR66<br />
<strong>2022</strong><br />
Auf dieser Grundlage ergeben sich Einnahmen von 26,5 Mio. €<br />
Hinzu kommen die für frühere Jahre nachentrichteten Beiträge 0,3 Mio. €<br />
Die Gesamteinnahmen belaufen sich somit auf 26,8 Mio. €<br />
Gegenüber dem Vorjahr mit einem Aufkommen von 23,1 Mio. €<br />
Betragen die Mehreinnahmen 3,7 Mio. €<br />
Das ist eine Zunahme von rund 16,0 %<br />
Die Mehreinnahmen beruhen im Wesentlichen auf<br />
– der Erhöhung des Beitragssatzes sowie<br />
– einer Erhöhung der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte infolge tariflicher Anpassungen zum 01.04.<strong>2022</strong> um 1,8 %.<br />
3.4 Überleitungen<br />
Auf die allgemeinen Erläuterungen zu den Überleitungen im AV I unter Ziffer 2.4 wird verwiesen (siehe dazu Seite 25).<br />
Überleitungen an andere Kassen von anderen Kassen<br />
Fälle Mio. € Fälle Mio. €<br />
<strong>2022</strong> 40 0,5 64 0,6<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
35
3.5 Leistungen aus der <strong>ZVK</strong>Rente<br />
Fallzahlen<br />
und Aufwand<br />
2021 <strong>2022</strong> Veränderungen<br />
Anzahl Aufwand € Anzahl Aufwand € Anzahl Aufwand €<br />
Renten an ehemalige Versicherte 943 1.091.294 1.105 1.341.576 +162 +250.282<br />
Witwen- bzw. Witwerrenten 63 38.661 68 33.709 +5 -4.952<br />
Waisenrenten 14 2.632 15 2.654 +1 +22<br />
Betriebsrenten insgesamt 1.020 1.132.587 1.188 1.377.940 +168 +245.353<br />
Abfindungen 18 45.161 12 17.208 -6 -27.952<br />
Die Ausgabensteigerung ist auf den Reinzugang von Rentenfällen sowie die tarifvertragliche Anpassung der Betriebsrenten zum<br />
01.07. des Jahres um 1 % zurückzuführen.<br />
Im Übrigen wird auf die allgemeinen Ausführungen unter Ziffer 2.5 (siehe Seite 26) verwiesen.<br />
Durchschnittliches Rentenzugangsalter<br />
Jahr Altersrenten (Eintrittsalter) Erwerbsminderungsrenten (Eintrittsalter)<br />
2020 64,3 57,4<br />
2021 64,5 56,2<br />
<strong>2022</strong> 64,5 56,3<br />
Das Renteneintrittsalter bei den Altersrenten ist geprägt durch die Heraufsetzung der Altersgrenzen für abschlags freie Renten.<br />
Bei den Erwerbsminderungsrenten wird es bestimmt durch die Verrentungspraxis der Rentenversicherung und weist wegen der<br />
kleinen Grundgesamtheit der Rentenfälle eine hohe Schwankungs breite auf.<br />
Entwicklung des Rentenbestands<br />
1.200<br />
1.020<br />
1.188<br />
Anzahl Rentner<br />
1.000<br />
892<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
207 241 300 380<br />
458<br />
545<br />
643<br />
757<br />
Bei den Betriebsrenten<br />
setzte sich der kontinuierliche<br />
Zuwachs der vergangenen<br />
Jahre weiter fort.<br />
0<br />
2004<br />
2012<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
2018<br />
2019<br />
2020<br />
2021<br />
<strong>2022</strong><br />
36
Entwicklung der Pflichtversicherten und Betriebsrentner in der <strong>ZVK</strong>Rente<br />
10.000<br />
Anzahl<br />
9.000<br />
Pflichtversicherte<br />
8.000<br />
7.000<br />
Betriebsrentner<br />
6.000<br />
5.000<br />
4.000<br />
3.000<br />
2.000<br />
1.000<br />
0<br />
2004<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
2018<br />
2019<br />
2020<br />
2021<br />
<strong>2022</strong><br />
Entwicklung der Beitragseinnahmen sowie der Ausgaben für Renten leistungen<br />
30<br />
Mio.<br />
25<br />
Beitragseinnahmen<br />
20<br />
Rentenleistungen<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
2004<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
2018<br />
2019<br />
2020<br />
2021<br />
<strong>2022</strong><br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
37
4. <strong>ZVK</strong>PlusRente
4.1 Allgemeines<br />
Aufgrund eines tarifvertraglichen Auftrags bietet die<br />
Zusatzversorgungskasse im Rahmen der betrieblichen<br />
Altersversorgung die <strong>ZVK</strong>PlusRente zu attraktiven<br />
Bedingungen an. Die Beschäftigten der Mitglieder können<br />
ihre Betriebsrente (<strong>ZVK</strong>Rente) mit eigenen Beiträgen<br />
unter Inanspruchnahme der staatlichen Förderung<br />
(Steuerersparnis und/oder Zulagen) aufstocken.<br />
Die <strong>ZVK</strong>PlusRente wird in einem eigenen Abrechnungsverband<br />
– getrennt von der <strong>ZVK</strong>Rente – geführt.<br />
4.2 Leistungsvoraus set zungen und -umfang<br />
Die <strong>ZVK</strong>PlusRente bezieht neben der Altersrente auch die<br />
Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebe nen versorgung<br />
mit ein. Der Versicherungsschutz besteht bereits ab<br />
der ersten Beitragszahlung, also ohne Erfüllung einer Mindestversicherungszeit.<br />
Bei finanziellen Engpässen können<br />
die Zahlungen auch ruhend gestellt werden.<br />
Leistungen aus der <strong>ZVK</strong>PlusRente können auf Antrag<br />
grundsätzlich ab Vollendung des 62. Lebensjahres<br />
gewährt werden. Sie werden in der Folge jedes Jahr<br />
jeweils zum 01.07. um 1 % erhöht.<br />
4.2.1 Staatliche Förderung<br />
Die Förderung der <strong>ZVK</strong>PlusRente erfolgt in Form von<br />
staatlichen Zulagen bei der Riester-Rente oder durch<br />
Ersparnis von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen<br />
bei der Entgeltumwandlung.<br />
Zudem können vermögenswirksame Leistungen in die<br />
<strong>ZVK</strong>PlusRente eingezahlt werden, wenn der Arbeitgeber,<br />
der die Leistung erbringt, seine Bereitschaft signalisiert<br />
hat (siehe Mitgliederinfo ZR61 vom 27.09.2019).<br />
Mitgliederinfo ZR61<br />
Besonders interessant ist die Altersvorsorgevariante<br />
„vermögenswirksame Leistungen (VL)“ für Beschäftigte<br />
im Sinne des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V),<br />
denn werden die VL im Rahmen einer Entgeltumwandlung<br />
verwendet, erhöht sich der zustehende Betrag von<br />
regulär 6,65 € auf 26,00 € je Monat. Leistet ein Arbeitnehmer<br />
bei Verwendung der VL für eine Entgeltumwandlung<br />
einen zusätzlichen Eigenbeitrag von mindestens<br />
13,00 € je Monat, werden diese sogar von monatlich<br />
26,00 € auf 50,00 € erhöht. Daher ist ein Abschluss<br />
einer <strong>ZVK</strong>PlusRente für Beschäftigte der Spartengruppe<br />
TV-V sehr attraktiv.<br />
Die optimale Förderung hängt sehr stark von der individuellen<br />
steuerlichen Situation der Versicherten ab.<br />
Deshalb sollten sich Interessierte eine Beispielsberechnung<br />
erstellen bzw. sich intensiv beraten lassen.<br />
Grundzulage 175,00 €<br />
Kinderzulage<br />
Berufseinsteiger-<br />
Bonus (einmalig)<br />
185,00 € für bis Ende 2007 und<br />
300,00 € für ab 2008 geborene Kinder<br />
200,00 € für junge Leute, die das<br />
25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben<br />
Riester-Förderung<br />
Wenn der Arbeitgeber vom Nettogehalt Beiträge für die<br />
<strong>ZVK</strong>PlusRente abführt, beteiligt sich der Staat primär mit<br />
Zulagen (und ggf. darüber hinaus auch mit Steuerentlastungen).<br />
Entgeltumwandlung<br />
Überweist der Arbeitgeber einen Teil des Bruttogehalts<br />
zu Gunsten der <strong>ZVK</strong>PlusRente, so können dadurch Steuern<br />
und Sozialversicherungsbeiträge gespart werden.<br />
Durch den Wegfall der Sozialversicherungsbeiträge für<br />
die umgewandelten Vergütungsbestandteile können<br />
unsere Mitglieder ihre Personalkosten senken.<br />
Auf Basis des Betriebsrentenstärkungsgesetzes müssen<br />
Arbeitgeber bei Neuverträgen ab dem 01.01.2019 und<br />
Bestandsverträgen ab dem 01.01.<strong>2022</strong> ihren Beschäftigten<br />
die durch Abführung des Bruttoentgelts eingesparten<br />
Mittel in Form eines pauschalen Arbeitgeberzuschusses<br />
in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen 15 % des<br />
umgewandelten Entgelts zugutekommen lassen, sofern<br />
dies nicht durch Tarifvertrag ausgeschlossen wird. Siehe<br />
dazu auch unsere Mitgliederinfo ZR66 vom 07.12.2021.<br />
Mitgliederinfo ZR66<br />
40
4.2.2 Krankenversicherungspflicht<br />
Aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes fallen<br />
seit 01.01.2018 für Leistungen aus der <strong>ZVK</strong>PlusRente,<br />
die aus einer Riester-Förderung resultieren, keine<br />
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr an.<br />
In Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />
(BVerfG) (Urteil vom 27.06.2018;<br />
Aktenzeichen 1BvR 100/15) sieht das Gesetz zur Beitragsentlastung<br />
der Versicherten in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz)<br />
vom 11.12.2018 nun eine Beitragsfreiheit für privat<br />
fortgeführte Beiträge bei Pensionskassen vor (§ 229<br />
Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) V). Bei der<br />
KVBW Zusatzversorgung werden somit die Leistungen,<br />
die nach beendetem Arbeitsverhältnis in eine fortgesetzte<br />
<strong>ZVK</strong>PlusRente münden, rückwirkend von einer Beitragsfreiheit<br />
erfasst. Siehe dazu auch unsere Mitgliederinfo<br />
ZR59 vom 07.06.2019. Zu den Auswirkungen des zum<br />
01.01.2020 in Kraft getretenen GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes<br />
siehe Ziffer 5.3 (Seite 45).<br />
4.3 Vertragsbestand und Einnahmen<br />
Mitgliederinfo ZR59<br />
Verträge<br />
2021 <strong>2022</strong> Veränderungen<br />
Anzahl Anzahl Anzahl %<br />
Entgeltumwandlungen 13.797 13.525 -272 -2,0<br />
AG-Zuschuss zur Entgeltumwandlung 0 773 +773<br />
Riester-Renten 14.123 13.521 -602 -4,3<br />
Höherversicherungen durch Arbeitgeber 213 218 +5 +2,3<br />
Insgesamt 28.133 28.037 -96 -0,3<br />
Einnahmen<br />
2021 <strong>2022</strong> Veränderungen<br />
Mio. € Mio. € Mio. € %<br />
Beitragseingänge 19,3 18,2 -1,1 -5,7<br />
Staatliche Zulagen (Riester-Förderung) 2,0 1,8 -0,2 -10,0<br />
Insgesamt 21,3 20,0 -1,3 -6,1<br />
4.4 Leistungen<br />
Betriebsrenten<br />
Renten an ehemalige<br />
Versicherte<br />
2021 <strong>2022</strong> Veränderungen<br />
Anzahl Aufwand € Anzahl Aufwand € Anzahl Aufwand €<br />
9.368 8.457.913 10.539 10.048.682 +1.171 +1.590.769<br />
Witwen- bzw. Witwerrenten 294 131.653 327 156.203 +33 +24.550<br />
Waisenrenten 67 6.747 54 6.726 -13 -21<br />
Betriebsrenten<br />
insgesamt<br />
9.729 8.596.313 10.920 10.211.611 +1.191 +1.615.298<br />
Abfindungen 46 505.067 48 519.709 +2 +14.642<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
41
5. Weitere<br />
Informationen
5.1 Öffentlichkeitsarbeit; Veranstaltungen der<br />
KVBW Zusatz versorgung<br />
YouTube Kanal<br />
Als moderner Dienstleister legt die KVBW Zusatzversorgung<br />
großen Wert darauf, ihren Mitgliedern, Versicherten<br />
und Rentenempfängern mit einem passgenauen<br />
Service angebot umfassende aktuelle Informationen zur<br />
Verfügung zu stellen.<br />
Nach der Coronapandemie konnten im Berichtsjahr<br />
<strong>2022</strong> erfreulicherweise wieder alle geplanten Veranstaltungen<br />
vor Ort stattfinden. Gleichzeitig wurden<br />
die Online-Angebote, die sich in der Pandemiezeit<br />
bewährt hatten, weitergeführt.<br />
Die Versicherten der KVBW Zusatzversorgung haben<br />
die Option, sich am Telefon, im KVBW Dienstgebäude<br />
und zusätzlich auch online zu ihrer individuellen Versorgungssituation<br />
beraten zu lassen. Diese Möglichkeit erfreute<br />
sich über den Jahresverlauf <strong>2022</strong> mit insgesamt<br />
78 Online-Video-Beratungen weiterhin zunehmender<br />
Beliebtheit.<br />
Die Versicherten wurden bei 13 Infoveranstaltungen<br />
und 14 Beratungstagen – letztere zumeist in Kooperation<br />
mit der Deutschen Rentenversicherung – informiert<br />
und beraten.<br />
Als neues Angebot wurde <strong>2022</strong> das erste Erklärvideo<br />
zur Zusatzversorgung auf unserer Website und dem You-<br />
Tube Kanal veröffentlicht, das die wichtigsten Fakten und<br />
Zusammenhänge der Zusatzversorgung anschaulich vermittelt.<br />
Weitere Erklärvideos zu verschiedenen relevanten<br />
Themen werden folgen.<br />
Eine Alternative zur Information in Präsenz bieten die<br />
Online-Seminare der KVBW Zusatzversorgung. Die Teilnehmer<br />
bekommen Wissen rund um die Zusatzversorgung<br />
direkt an ihrem Arbeitsplatz vermittelt. In insgesamt<br />
11 Online-Seminaren nahmen 385 Personen<br />
diese Gelegenheit wahr.<br />
Des Weiteren schulte die KVBW Zusatzversorgung<br />
93 Teilnehmer in drei Aufbauseminaren zum Thema<br />
Zusatzversorgungsrecht. Auszubildende und junge<br />
Arbeitnehmer erhielten in vier Infoveranstaltungen<br />
für Berufseinsteiger einen Überblick über die wichtigsten<br />
Inhalte der (betrieblichen) Altersvorsorge. Mit einem<br />
Vortrag zur betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen<br />
Dienst nahmen wir außerdem an dem Grundlehrgang<br />
„Personalrecht“ der Verwaltungsschule des<br />
Gemeindetags Baden-Württemberg teil.<br />
5.2 Informationsservice der KVBW Zusatz versorgung<br />
Wer auf seinen Lebensstandard im Alter nicht verzichten<br />
möchte, muss sich rechtzeitig um seine Versorgung<br />
kümmern. Die KVBW Zusatzversorgung berät nicht nur<br />
vor Ort und am Servicetelefon, sondern hält ihre Kunden<br />
auch regelmäßig schriftlich auf dem Laufenden.<br />
Die Leistungsempfänger erhalten einmal im Jahr Post<br />
von der KVBW Zusatzversorgung – die Leistungsmitteilung.<br />
Diese gibt Auskunft über die im Vorjahr bezogene<br />
Rente einschließlich der abgeführten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.<br />
Im Berichtsjahr erhielten rund<br />
255.000 Rentenempfänger diese Information.<br />
Daneben erhalten auch Versicherte jährlich ein Versorgungskonto.<br />
Damit informiert die KVBW Zusatzversor-<br />
gung über den Stand der <strong>ZVK</strong>Rente und der <strong>ZVK</strong>Plus-<br />
Rente zum 31.12. des Vorjahres. Im Jahr <strong>2022</strong> wurden<br />
ca. 588.400 Versorgungskonten zur <strong>ZVK</strong>Rente und<br />
ca. 17.000 zur <strong>ZVK</strong>PlusRente verschickt. Zudem wurden<br />
ca. 500 Anschreiben an Versicherte mit Eheversorgungsvertrag<br />
versandt.<br />
Regelmäßig erhalten Kunden wichtige Neuigkeiten<br />
über Rundschreiben und Newsletter. <strong>2022</strong> wurden die<br />
Mitglieder und Newsletter-Abonnenten mit drei Mitgliederrundschreiben<br />
und 16 Newslettern zu aktuellen<br />
Themen informiert.<br />
Auch die Nachfrage nach dem Online-Service ist hoch:<br />
Rund 5.700 Nutzer hatten im Berichtsjahr die Newsletter<br />
der KVBW Zusatzversorgung abonniert.<br />
44
5.3 Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag<br />
der Rentner<br />
257.198 Rentenempfänger unterlagen im Jahr <strong>2022</strong><br />
grundsätzlich der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht<br />
(2021: 250.746). Davon waren in 234.260 Fällen<br />
(2021: 228.461) Beiträge an die verschiedenen Krankenkassen<br />
abzuführen. In den übrigen Fällen wurde entweder<br />
die Geringfügigkeitsgrenze von 164,50 € (wie im Vorjahr<br />
1/20tel der monatlichen Bezugsgröße gemäß<br />
§ 18 Sozialgesetzbuch (SGB) IV) beim beitragspflichtigen<br />
Bezug nicht überschritten oder es lag Beitragsfreiheit<br />
vor. Beitragspflichtig ist seit dem 01.01.2020 nur der Anteil<br />
der Betriebsrente, der den Freibetrag überschreitet.<br />
Die Summe der an die Krankenkassen abgeführten<br />
Beiträge beträgt rund 107 Mio. € (2021: 103 Mio. €).<br />
5.4 Eheversorgungs ausgleich<br />
Im Berichtsjahr waren den Familiengerichten 2.730 Auskünfte<br />
über die Höhe der erworbenen Anwartschaften<br />
und Ansprüche zu erteilen (2021: 3.061). Im Jahr <strong>2022</strong><br />
wurde auf der Grundlage der eingegangenen Entscheidungen<br />
der Familiengerichte in 994 Fällen eine Realteilung<br />
vorgenommen (2021: 923).<br />
Die Erstattungsforderungen der Rentenversicherungsträger<br />
im Jahr <strong>2022</strong> für 2.838 (2021: 2.771) laufende<br />
Rentenzahlungen aufgrund eines Versorgungsausgleichs<br />
aus der Zeit vor Einführung der Realteilung<br />
im Jahr 2009 (Quasi-Splitting) beliefen sich auf<br />
rund 2,0 Mio. € (2021: 2,1 Mio. €). Zum Ausgleich dieser<br />
Aufwendungen wurden die Renten der Ausgleichspflichtigen<br />
gekürzt. Die Kürzungen in 6.303 Fällen<br />
(2021: 6.061) erbrachten im Jahr <strong>2022</strong> ebenfalls<br />
wie im Vorjahr eine Aufwands reduzierung von rund<br />
4,2 Mio. € (2021: 4,2 Mio. €).<br />
5.5 Sonderbestand<br />
Die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands<br />
Baden-Württemberg betreut als weitere<br />
Dienstleistung auch Beschäftigte und Rentenempfänger,<br />
denen von Mitgliedern anstelle der Zusatzversicherung<br />
durch Ruhelohnordnung oder Arbeitsvertrag eine zusätzliche<br />
Versorgung zugesagt wurde. Die Verwaltung dieses<br />
Sonderbestandes erfolgt im Auftrag der verpflichteten<br />
Mitglieder auf Erstattungsbasis und gegen Ersatz der<br />
Verwaltungskosten.<br />
Die Gesamtzahl des Sonderrentenbestandes belief sich<br />
<strong>2022</strong> auf 3.420 Rentenempfänger (2021: 3.474).<br />
Darüber hinaus wurden 3.063 Arbeitnehmer des<br />
Sonderbestandes über den aktuellen Stand ihrer Versorgungsanwartschaften<br />
(Versorgungskonto) informiert.<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
45
6. Risikobericht
6.1 Risikomanagement bei der KVBW Zusatz versorgung:<br />
Ganzheitlicher Ansatz<br />
Die KVBW Zusatzversorgung verfolgt einen ganzheitlichen<br />
Risikomanagement-Ansatz. Risikomanagement<br />
wird als die systematische, zielorientierte Steuerung<br />
von Faktoren verstanden, die negativen Einfluss auf die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KVBW Zusatzversorgung<br />
haben könnten.<br />
Der Fokus des Risikomana gements liegt auf den für die<br />
weitere Entwicklung wesentlichen Risiken (Materialitätsprinzip),<br />
wobei die grundsätzlich risikominimierenden<br />
Spezifika einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung<br />
zu berücksichtigen sind (Proportionalitätsprinzip).<br />
Der von der KVBW Zusatzversorgung verfolgte Risiko-<br />
management-Ansatz ist insoweit ganzheitlich, als mehrere<br />
Perspektiven in die Betrachtung integriert werden:<br />
Risikomanagement im institutionellen Sinne ist<br />
gerichtet auf die aufbauorganisatorische Einbettung<br />
des Risikomanagements.<br />
Risikomanagement im funktionalen Sinne betrachtet<br />
die ablauforganisatorischen Prozesse.<br />
Risikomanagement im instrumentellen Sinne ist<br />
gerichtet auf die zur Steuerung bestimmter Risikokategorien<br />
geeigneten Instrumente.<br />
6.2 Risikomanagement als Institution:<br />
Organisatorische Einbettung<br />
Um dem Aspekt der Funktionstrennung, d. h. der orga -<br />
ni satorischen Separierung des Eingehens und der<br />
Überwachung von Risiken, gerecht zu werden, ist das<br />
Management aller wesentlichen Risiken als zentrale<br />
Steuerungsaufgabe in einer beim Direktor angesiedelten<br />
Abteilung gebündelt. Insbesondere ist damit das Risikomanagement<br />
der Kapitalanlagen auf eine von der<br />
Kapitalanlageseite organisa torisch getrennte Einheit<br />
über tragen. Zudem sind Front Office (Wertpapier-<br />
Handel) und Back Office (Wertpapier-Verwaltung)<br />
in zwei unabhängigen Abteilungen angesiedelt.<br />
Außerdem ist die interne Prüfung als Revisionsinstanz<br />
für die Prüfung des gesamten Risikomanagementsystems<br />
zuständig.<br />
6.3 Risikomanagement als Funktion:<br />
Prozessuale Abwicklung<br />
Das Risikomanagement bei der KVBW Zusatzversorgung<br />
basiert auf einem systematischen Prozess. Im Rahmen<br />
dieses Prozesses werden die wesentlichen Risikotreiber<br />
regelmäßig identifiziert, analysiert, bewertet, aggregiert,<br />
gesteuert und überwacht.<br />
Darüber hinaus wird die Prüfung nach einem risikoorientierten<br />
Prüfungsansatz durchgeführt. Die interne<br />
Prüfung richtet ihre Prüfungsintensität hierbei an dem im<br />
jeweiligen Geschäftsprozess der KVBW Zusatz versorgung<br />
liegenden Risiko aus.<br />
Sämtliche Risikodaten fließen in ein differenziertes<br />
Reportingsystem mit separierten Berichtswegen ein.<br />
48
6.4 Risikomanagement als Instrument:<br />
Spezifische Steuerung<br />
Für die angemessene Risikosteuerung werden die identifizierten<br />
Risiken bei der KVBW Zusatzversorgung<br />
bestimmten Risikokategorien zugeordnet. Abhängig von<br />
der Zuordnung erfolgt die Risikosteuerung unter Berücksichtigung<br />
der Spezifika der (Teil-) Risikokategorien<br />
mit Hilfe geeigneter quantitativer und/oder qualitativer<br />
Instrumente.<br />
6.4.1 Strategisches Risiko<br />
Die KVBW Zusatzversorgung sieht sich in strategischer<br />
Hinsicht sowohl mit dem faktischen Wettbewerb<br />
(Riesterprodukte anderer Anbieter als Konkurrenz zur<br />
<strong>ZVK</strong>PlusRente) als auch grundsätzlich mit dem möglichen<br />
Wettbewerb (nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit<br />
der <strong>ZVK</strong>Rente) konfrontiert. Insgesamt betrachtet<br />
wurde in den letzten Jahren durch langfristig ausgerichtete<br />
strukturelle und prozessuale Umstrukturierungen<br />
das Fundament für einen erfolgreichen Wandel<br />
von einer Behörde zu einem öffentlich-rechtlichen<br />
Dienst leister gelegt und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit<br />
der KVBW Zusatzversorgung nachhaltig<br />
gestärkt.<br />
6.4.2 Risiko aus Kapitalanlagen<br />
Das Kapitalanlagerisiko setzt sich überwiegend aus<br />
Zinsänderungs- und Kursrisiko, Währungsrisiko sowie<br />
Bonitätsrisiko zusammen. Die KVBW Zusatzversorgung<br />
wendet im Rahmen der Kapitalanlage die geltenden<br />
versicherungs aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für die<br />
Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen<br />
entsprechend an. Daneben werden die Empfehlungen<br />
zur Vermögens anlage sowie zum Risikomanagement der<br />
AKA berücksichtigt.<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
49
Die Kapitalanlagen der KVBW Zusatzversorgung werden<br />
auf der Grundlage interner Anlagerichtlinien so allokiert,<br />
dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei<br />
jeder zeitiger Liquidität unter Wahrung angemessener<br />
Mischung und Streuung erreicht werden. Neben diesen<br />
Anlagegrundsätzen werden im Rahmen der Kapitalanlage<br />
auch Nachhaltigkeitsaspekte - in Form von<br />
öko logischen, sozialen und die Unternehmensführung<br />
betreffenden Belangen - berücksichtigt. Die internen<br />
Anlagerichtlinien werden jährlich überprüft und gege -<br />
benen falls angepasst.<br />
Die Steuerung der Kapitalanlagen erfolgte im Kalenderjahr<br />
<strong>2022</strong> weiterhin auf Basis des langjährigen Risikotragfähigkeitskonzepts.<br />
Die Einhaltung des von den Gremien<br />
in diesem Rahmen zur Verfügung gestellten<br />
Risikobudgets wird regelmäßig überwacht und zudem<br />
vor jeder neuen Investition geprüft. Eine umfassende<br />
Überarbeitung der bestehenden Konzeption befindet sich<br />
in Arbeit und soll im Jahr 2023 finalisiert werden.<br />
Zur Reduzierung der Risiken wird das Kapital zu einem<br />
großen Teil im Euroraum und in festverzinslichen Wertpapieren<br />
angelegt, die weitgehend nach einem so genannten<br />
Buy-and-Hold-Ansatz (Halten bis zur Endfälligkeit)<br />
verwaltet werden.<br />
Außerdem erfolgt eine sorgfältige Auswahl von Emittenten,<br />
vorrangig unter der Berücksichtigung von Ratings<br />
anerkannter Ratingagenturen. Dabei ist insbesondere bei<br />
festverzinslichen Wertpapieren des Direktbestands zu<br />
berücksichtigen, dass im Zuge der Reform des Einlagensicherungsfonds<br />
des Bundesverbands deutscher Banken<br />
langfristige Anlagen institutioneller Investoren seit Oktober<br />
2017 nicht mehr der Einlagensicherung unterliegen.<br />
Aus diesem Grund werden die Bonitätsrisiken des Direktbestands<br />
festverzinslicher Wertpapiere in das Konzept<br />
der Risikobudgetierung einbezogen. Darüber hinaus gibt<br />
es für den Rentendirektbestand ein internes Bonitätsbewertungssystem,<br />
das sich auf die Analyse wichtiger<br />
Kennzahlen zur Kapitalstruktur der Emittenten stützt.<br />
Emittenten, deren Bonitätsbewertung sich innerhalb der<br />
Laufzeit verschlechtert, werden regelmäßig überwacht.<br />
Das Vermögen ist neben dem selbst verwalteten Bestand<br />
an festverzinslichen Wertpapieren insbesondere in Wertpapierspezialfonds<br />
angelegt. Zur Absicherung der dort<br />
auftretenden Risiken, insbesondere des Kursrisikos, sind<br />
geeignete Instrumentarien (z. B. Risiko-Overlay, Wertuntergrenzensteuerung)<br />
implementiert.<br />
Darüber hinaus erfolgt die Anlage des Vermögens in<br />
Immobilien, die überwiegend über Immobilienspezialfonds<br />
gehalten werden, sowie in Alternative Investments<br />
(Unternehmensbeteiligungen und Kreditvergabe an<br />
Unternehmen). Den damit verbundenen Risiken begegnet<br />
die KVBW Zusatzversorgung durch die Implementierung<br />
eines strukturierten und transparenten Anlage-<br />
„Die Einhaltung des von den Gremien<br />
in diesem Rahmen zur Verfügung gestellten<br />
Risikobudgets wird regelmäßig<br />
überwacht und zudem vor jeder Investition<br />
geprüft.“<br />
50
prozesses. Zentrales Element hinsichtlich der Immo bi -<br />
lieninvestitionen ist daneben eine umfangreiche Prüfung<br />
hinsichtlich Region, Lage, Mieterstruktur und Wettbewerbssituation.<br />
6.4.3 Versicherungstechnisches Risiko<br />
Da einerseits die durchschnittliche Laufzeit der Verpflichtungen<br />
die Laufzeit der am Markt erhältlichen Renten -<br />
papiere deutlich übersteigt und andererseits der zuletzt<br />
beobachtbare Anstieg des Zinsniveaus an den Kapitalmärkten<br />
sich erst als nachhaltig bestätigen muss, ist<br />
die KVBW Zusatzversorgung einem Zinsgarantierisiko<br />
der gestalt ausgesetzt, dass die an die Verzinsung der<br />
Verpflichtungen gestellten Vorgaben nicht nachhaltig<br />
über entsprechende Renditen des angelegten Kapitals<br />
finanziert werden können. Dies gilt insbesondere für<br />
die ausschließlich im Wege der Kapitaldeckung finanzierten<br />
Abrechnungsverbände (AV II und <strong>ZVK</strong>PlusRente)<br />
und für den Fall, dass die Marktzinsen nicht dauerhaft<br />
mindestens auf einem niedrigen Niveau bleiben. Um jenem<br />
Szenario entgegenzuwirken, sind den festverzinslichen<br />
Wertpapieren – basierend auf den erstellten Asset-<br />
Liability-Studien – weitere Assetklassen (z. B. Aktien,<br />
Immobilien) beigemischt, wodurch die Vorteile risikominimierender<br />
Diver sifikationseffekte mit den Chancen auf<br />
eine höhere Rendite kombiniert werden. Zudem wird die<br />
Erreichung der vorgegebenen Zinsziele regelmäßig in<br />
Abstimmung mit dem Verantwortlichen Aktuar geprüft.<br />
Als weiteres versicherungstechnisches Risiko ist das<br />
unmittelbar mit der Struktur der Verpflichtungen zusammenhängende<br />
biometrische Risiko zu betrachten.<br />
Hierunter fallen alle Risiken, die im direkten Zusammenhang<br />
mit dem Leben der Versicherten stehen (insbesondere<br />
Langlebigkeit und Erwerbsunfähigkeit). Zur<br />
Steuerung dieser Risiken werden die Finanzierungssätze<br />
in der <strong>ZVK</strong>Rente sowie die Leistungsversprechen in der<br />
<strong>ZVK</strong>PlusRente in Abstimmung mit dem Verantwortlichen<br />
Aktuar ermittelt. Inwieweit die zugrunde liegenden Annahmen<br />
die biometrischen Verhältnisse in geeigneter<br />
Weise beschreiben, unterliegt der regelmäßigen Beobachtung<br />
und Kontrolle des Verantwortlichen Aktuars.<br />
Angesichts des langjährigen Kapitalmarktumfelds mit<br />
historischem Niedrigzinsniveau hat der Verantwortliche<br />
Aktuar die Angemessenheit der Zinsanforderungen in<br />
den ausschließlich im Wege der Kapitaldeckung finanzierten<br />
Abrechnungsverbänden hinterfragt. Vor diesem<br />
Hintergrund wurde vom Ver waltungsausschuss – auf<br />
Vorschlag des externen Aktuars – im Jahr 2020 eine<br />
weitere stufenweise Anhebung der Beitragssätze im AV II<br />
beschlossen.<br />
Für den Bereich der <strong>ZVK</strong>PlusRente wurden nach Abstimmung<br />
mit dem Verantwortlichen Aktuar im Jahr <strong>2022</strong><br />
Konsolidierungsmaßnahmen für die Tarife 2002 und<br />
2011 beschlossen. Das Konsolidierungsmodell sieht<br />
insbesondere Maßnahmen zum tarifbezogenen Ausgleich<br />
aktueller und künftiger Fehlbeträge sowie zur planmäßigen<br />
Reduzierung des Rechnungszinses vor. Ergänzend<br />
soll eine Eigenmittelausstattung gemäß der<br />
gesetzlichen Vorgabe geschaffen werden. Ziel ist das<br />
Auffangen der wesentlichen Finanzierungsrisiken und<br />
die Wiederherstellung der eigenständigen wirtschaftlichen<br />
Tragfähigkeit der <strong>ZVK</strong>PlusRente unter Rückgriff auf<br />
die im GKV angelegte Nachschusspflicht des AV I.<br />
Im nicht kapitalgedeckten AV I erscheint die langfristige<br />
Tragfähigkeit der Finanzierungskonzeption des Ewigen<br />
Umlagesatzes derzeit nach Ansicht des Verantwortlichen<br />
Aktuars gesichert.<br />
Im Ergebnis resultieren aus dem langjährigen Niedrigzinsumfeld<br />
insbesondere im kapitalgedeckten AV II ver-<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
51
Ergebnis dieser Analysen ist insbesondere eine Aussage<br />
über die strategisch anzustrebende Zusammensetzung<br />
des Kapitalanlageportfolios. Die wesentlichen Handlungsoptionen<br />
in der Anlagestrategie werden damit hinsichtlich<br />
ihrer Rendite- und Risikokonsequenzen verdeutlicht.<br />
Daneben ist das Liquiditätsrisiko – also das Risiko, die<br />
fälligen Verpflichtungen nicht jederzeit (fristgerecht) und<br />
uneingeschränkt begleichen zu können – zu betrachten.<br />
Im Zuge eines bei der Abteilung Controlling und Finanzen<br />
eingerichteten Liquiditätsmanagements werden die<br />
Fristigkeiten und Höhen der Kapitalanlagen vorausschauend<br />
an die zu erwartenden Ausgaben der KVBW Zusatz -<br />
versorgung angepasst.<br />
6.4.5 Operationelles Risiko<br />
Im Rahmen des operationellen Risikos lassen sich insbesondere<br />
personelle, prozessuale, rechtliche und IT-Risiken<br />
unterscheiden.<br />
sicherungstechnische Risiken, die die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der KVBW Zusatzversorgung<br />
wesentlich beeinträchtigen können.<br />
6.4.4 Risiko aus der Verknüpfung von<br />
Kapitalanlagen und Verpflichtungen<br />
Zentrales Element des Risikomanagements ist die regelmäßige<br />
Erstellung und Weiterentwicklung von Asset-<br />
Liability-Studien in Zusammenarbeit mit einer externen<br />
Beratungsgesellschaft und dem Verantwortlichen Aktuar.<br />
Ziel dieser Analysen ist, die künftige Entwicklung von<br />
Verpflich tungen und Vermögensanlagen für die KVBW<br />
Zusatzversorgung zu simulieren und optimal aufeinander<br />
abzustimmen. Anhand von aktuariellen Projektionen<br />
und stochastischen Simulationen von voroptimierten<br />
Kapitalanlageportfolien wird die Anlagestrategie aus<br />
den passivseitigen Verpflichtungen abgeleitet.<br />
Aufgrund der großen Bedeutung von qualifizierten und<br />
motivierten Mitarbeitenden für die KVBW Zusatzversorgung<br />
soll ein bestehendes Personenrisiko möglichst<br />
frühzeitig identifiziert, bewertet und reduziert werden.<br />
Kompetente und engagierte Mitarbeitende langfristig zu<br />
binden bzw. neu zu gewinnen, gehört vor dem Hintergrund<br />
des demografischen Wandels und des intensiven<br />
Wettbewerbs am Arbeitsmarkt zu den wesentlichen Erfolgsfaktoren.<br />
Dabei bietet die KVBW Zusatzversorgung<br />
den Fach- und Führungskräften einen grundsätzlich sicheren<br />
Arbeitsplatz, interessante Fortbildungsmöglichkeiten<br />
und Entwicklungsperspektiven sowie eine leistungsgerechte<br />
Vergütung. Durch die flexible Arbeitszeitregelung<br />
sowie die Möglichkeit von Teilzeit- und Telearbeit<br />
wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Work-<br />
Life-Balance) unterstützt. Hierfür wurde dem KVBW im<br />
Mai 2020 das Zertifikat „audit berufundfamilie“ erteilt. In<br />
Anbetracht des absehbaren Risikos eines Fachkräftemangels<br />
wird der Bereich Personalentwicklung stetig intensiviert.<br />
Ferner werden seit einigen Jahren zusätzliche<br />
Ausbildungen angeboten, um geeignete Nachwuchskräfte<br />
zu finden.<br />
„audit berufundfamilie“<br />
Das Prozessrisiko umfasst das Risiko, dass die Geschäfts<br />
prozesse fehlerhaft oder ineffizient ausgestaltet<br />
sind.<br />
52
Das wesentliche Instrument zur Begrenzung des Prozessrisikos<br />
stellt ein funktionsfähiges und wirksames<br />
Internes Kontrollsystem dar. Im Rahmen des Internen<br />
Kontrollsystems werden die den Prozessen innewohnenden<br />
Risiken identifiziert und bewertet. Ferner werden<br />
zur Reduzierung der Risiken in den Prozessen wirksame<br />
Kontrollen eingerichtet. Durch eine ausführliche Analyse<br />
und Dokumentation der Geschäftsprozesse und<br />
des Internen Kontrollsystems im Rahmen eines softwaregestützten<br />
Geschäftsprozessmanagements werden<br />
mög liche unwirtschaftliche Informations- und Entscheidungswege<br />
sowie Geschäftsabläufe vermieden. Außer -<br />
dem ist eine adäquate, flexible und schnelle Anpassung<br />
der Geschäftsprozesse an neue Anforderungen<br />
aufgrund aktueller rechtlicher Entwicklungen möglich.<br />
Darüber hinaus werden die wesentlichen Geschäftsprozesse<br />
sowie die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit<br />
des Internen Kontrollsystems der Prozesse regelmäßig<br />
durch die Prüfungsabteilung überprüft und bewertet.<br />
Da grundlegende Änderungen in der Altersversorgungspolitik<br />
auch größere Auswirkungen auf die Zusatzversorgung<br />
haben können, nimmt die KVBW Zusatzversorgung<br />
die Interessen ihrer Mitglieder und Versicherten<br />
im po litischen Meinungsbildungsprozess über die AKA<br />
aktiv wahr. Um bezüglich der Gesetzgebung und Rechtsprechung<br />
jederzeit auf dem aktuellen Stand zu sein,<br />
werden die Entwicklungen und Änderungen von der<br />
KVBW Zusatzversorgung kontinuierlich und systematisch<br />
verfolgt und frühzeitig in das laufende Geschäft<br />
übertragen. Die Abbildung von Rechtsänderungen in den<br />
in der Sachbearbeitung genutzten IT-Verfahren wird über<br />
einen regelbasierten Prozess (Anforderungsmanagement)<br />
möglichst kosten- und zeiteffizient gesteuert.<br />
Das IT-Risiko beinhaltet einerseits im Wesentlichen längere<br />
Ausfälle der IT-Systeme sowie umfangreiche Datenverluste.<br />
Zur Vermeidung dieses Risikos kann die KVBW<br />
Zusatzversorgung auf einen hausinternen IT-Bereich<br />
zurückgreifen, welcher mit umfangreicher Hard- und<br />
Software ausgestattet ist. Die Serveranlagen verfügen<br />
über die übliche Sicherheitstechnik. Über verschiedene<br />
Kooperationen ist eine umfangreiche IT-Sicherheit gewährleistet.<br />
Andererseits besteht hinsichtlich der selbst<br />
entwickelten und betreuten sowie anderen Zusatzversorgungskassen<br />
zur Verfügung gestellten IT-Verfahren<br />
die Gefahr, dass die Vielzahl an Anforderungen hinsichtlich<br />
Rechts- und Verfahrenssicherheit mit dem verfügbaren<br />
Personal nicht termingerecht umgesetzt werden<br />
kann. Auch vor diesem Hintergrund haben die Gremien<br />
im Rahmen der IT-Strategie zur Reduzierung des IT-Risikos<br />
eine deutliche Ressourcenaufstockung beschlossen.<br />
6.4.6 Reputationsrisiko<br />
Ein wesentliches Reputationsrisiko - im Sinne negativer<br />
wirtschaftlicher Auswirkungen, die aus einer Schädigung<br />
des Rufs des Unternehmens entstehen können - könnte<br />
durch die aufgrund des langjährigen Niedrigzinsumfelds<br />
in den kapitalgedeckten Bereichen (AV II der <strong>ZVK</strong>Rente<br />
und <strong>ZVK</strong>PlusRente) umgesetzten sowie künftig ggf.<br />
noch notwendigen Maßnahmen entstehen. In Folge der<br />
Umsetzung des Konsolidierungsmodells in der <strong>ZVK</strong>Plus-<br />
Rente besteht die Gefahr, dass dieses ungeprüft in der<br />
Öffentlichkeit dargestellt wird. Auch die Anhebung der<br />
Beiträge im AV II der <strong>ZVK</strong>Rente könnte von den Mitgliedern<br />
dieses Abrechnungsverbands nicht hinreichend<br />
reflektiert werden, so dass auch dies zu negativ belegten<br />
Darstellungen in der Öffentlichkeit führen könnte.<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
53
6.5 Prognosebericht<br />
Der diesjährige Prognosebericht steht im Zeichen der<br />
Unsicherheiten in Bezug auf den Russland-Ukraine-<br />
Krieg und der anhaltend hohen Inflation, verbunden mit<br />
der zu beobachtenden wirtschaftlichen Abschwächung.<br />
Aufgrund der steigenden Inflation im Euroraum ist das<br />
Zinsniveau an den Kapitalmärkten weiter angestiegen.<br />
Trotz der Unsicherheiten kann die Entwicklung an<br />
den Aktienmärkten im ersten Halbjahr 2023 als stabil<br />
bezeichnet werden. Abwertungen sind infolge des<br />
gestiegenen Zinsniveaus allerdings bei den Assetklassen<br />
Renten und Immobilien zu verzeichnen. Die Auswirkung<br />
der geldpolitischen Maßnahmen sowie die<br />
weitere wirtschaftliche Entwicklung bleiben zudem abzuwarten.<br />
6.5.1 Ergebnisentwicklung<br />
Im Jahresabschluss 2023 erwartet die Geschäftsführung<br />
weiterhin deutliche Einnahmenüberschüsse und<br />
damit Vermögenszuführungen in den beiden Abrechnungsverbänden<br />
der <strong>ZVK</strong>Rente.<br />
In der <strong>ZVK</strong>PlusRente werden sich die Einnahmenüberschüsse<br />
aufgrund der steigenden Rentnerzahlen und der<br />
unter Berücksichtigung der umgesetzten Maßnahmen<br />
zu erwartenden geringeren Beitragseinnahmen voraussichtlich<br />
weiter reduzieren und mittelfristig in einen Ausgabenüberschuss<br />
umwandeln.<br />
6.5.2 Bestandsentwicklung<br />
Für das Jahr 2023 erwartet die Geschäftsführung eine<br />
Fortsetzung des Wachstums in der <strong>ZVK</strong>Rente infolge<br />
höherer zusatzversorgungspflichtiger Entgelte. Da die<br />
zusatzversorgungspflichtigen Entgelte von den Gehaltssteigerungen<br />
und den Versichertenzahlen abhängen,<br />
könnten sich die mittel- bis langfristigen Folgen des<br />
Ukraine-Kriegs negativ auf die Entwicklung auswirken.<br />
Andererseits könnten einer solchen Entwicklung höhere<br />
Tarifabschlüsse in Folge der hohen Inflation entgegenwirken.<br />
In der <strong>ZVK</strong>PlusRente wird von einem weiteren<br />
leichten Rückgang der Anzahl der aktiven Verträge sowie<br />
des Beitragsvolumens ausgegangen. Mit Blick auf die<br />
satzungsgemäße Dynamisierung der Rentenleistungen<br />
in Höhe von jährlich 1 % sowie dem weiterhin anwachsenden<br />
Bestand der Rentenempfänger wird von einem<br />
Anstieg der Rentenzahlungen ausgegangen.<br />
6.5.3 Produkte der Kasse<br />
Mit der <strong>ZVK</strong>Rente und der <strong>ZVK</strong>PlusRente werden<br />
zwei Möglichkeiten zur betrieblichen Altersversorgung<br />
an geboten, die den unterschiedlichen Bedarf umfassend<br />
und effektiv abdecken. Aufgrund des langjährigen<br />
Niedrigzinsumfelds wird in den kapitalgedeckten Bereichen<br />
(AV II der <strong>ZVK</strong>Rente und <strong>ZVK</strong>PlusRente) eine<br />
Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen wohl unumgänglich<br />
sein.<br />
54
6.5.4 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
Neben den Entwicklungen auf tarifvertraglicher Ebene<br />
wird die Kasse insbesondere die Rechtsprechung zu<br />
den Startgutschriften, zum Ausgleichsbetrag sowie zum<br />
Sanierungsgeld bei umlagefinanzierten Kassen und<br />
die Entwicklungen der aufsichtsrechtlichen Regelungen<br />
beobachten.<br />
6.5.5 Technische Infrastruktur<br />
Die KVBW Zusatzversorgung nutzt in der Sachbearbeitung<br />
selbst entwickelte und betreute IT-Verfahren, die im<br />
Rahmen einer Kooperation auch anderen Zusatzversorgungskassen<br />
zur Verfügung gestellt werden. Auch künftig<br />
wird eine Weiterentwicklung dieser IT-Verfahren erfolgen,<br />
insbesondere um neue Rechtsprechung und rechtliche<br />
Vorgaben in den IT-Verfahren abzubilden.<br />
Um effiziente und sichere Arbeitsabläufe gewährleisten<br />
zu können, werden alle Systeme und Prozesse regel mäßig<br />
einer Prüfung und Optimierung unterzogen. Die Umsetzung<br />
der beschlossenen IT-Strategie wird dazu beitragen,<br />
die IT-Risiken weiter zu vermindern.<br />
6.5.6 Verwaltungskostenentwicklung<br />
In den letzten Jahren wurde durch langfristig ausgerichtete<br />
strukturelle und prozessuale Umstrukturierungen<br />
das Fundament für einen erfolgreichen Wandel von einer<br />
Behörde zu einem öffentlich-rechtlichen Dienstleister<br />
gelegt und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit der<br />
KVBW Zusatzversorgung nachhaltig gestärkt. Dies zeigt<br />
sich auch in den weiterhin geringen Verwaltungskosten.<br />
Auch künftig wird die Geschäftsführung das Ziel verfolgen,<br />
durch die Realisierung von Effizienzsteigerungen<br />
die Belastung durch Verwaltungskosten möglichst<br />
gering zu halten. Allerdings ist mit Blick auf die hohe<br />
Inflation ein Anstieg der Verwaltungskosten der KVBW<br />
Zusatzversorgung in den nächsten Jahren nicht auszuschließen.<br />
6.5.7 Kapitalanlage<br />
Die mittel- bis langfristigen Ertragserwartungen an den<br />
Kapitalmärkten sind einerseits geprägt von der hohen<br />
Inflation und dem damit einhergehenden steigenden<br />
Zinsniveau, andererseits von den bestehenden Unsicherheiten<br />
hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung<br />
aufgrund des Ukraine-Kriegs und einer Abschwächung<br />
der Weltwirtschaft als Folge der Kaufkraftverluste, ungünstiger<br />
Finanzierungsbedingungen und geldpolitischer<br />
Maßnahmen. Daneben beeinflussen Abwertungen an<br />
den Renten- und Immobilienmärkten die Kapitalmärkte<br />
im besonderen Maße.<br />
Nach intensiver Erörterung verschiedener Alternativen<br />
haben die Gremien beschlossen, die Kapitalanlagen im<br />
Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung und in der<br />
<strong>ZVK</strong>PlusRente an einer langfristigen Perspektive auszurichten.<br />
Angestrebt wird hierbei eine über einen langfristigen<br />
Anlagehorizont ökonomisch sinnvolle Allokation der<br />
Vermögensanlage entsprechend der Ergebnisse der jeweils<br />
aktuellen Asset-Liability-Studie unter Vermeidung<br />
von Opportunitätskosten einer kurzfristigen jahresbezogenen<br />
Steuerung.<br />
Die sich bisher im einzelnen Kalenderjahr aus den Risikobudgets<br />
ergebenden Restriktionen und automatisierten<br />
Absicherungserfordernisse (Risiko-Overlay in den Dachfonds)<br />
wurden in diesem Zusammenhang konsequenterweise<br />
abgeschafft. Trotz des damit erhöhten potentiellen<br />
Risikos bleibt der übergeordnete Grundsatz, dass die einzugehenden<br />
Risiken weiterhin nicht den Erhalt der Substanz<br />
(Einnahmen aus Beiträgen abzüglich Leistungen) gefährden<br />
sollen, hierbei unangetastet. Im Zuge der<br />
Abschaltung des Risiko-Overlays wurde die Risikobudgetierung<br />
in der bisherigen Form für den AV I der <strong>ZVK</strong>Rente<br />
und die <strong>ZVK</strong>PlusRente aufgehoben. Künftig fungiert stattdessen<br />
das kalkulatorische Risiko als maßgebliche Bezugsgröße<br />
für die Begrenzung und Bewertung der eingegangenen<br />
und realisierten Risiken.<br />
Im Gegensatz dazu wurde aufgrund der geringen Risikotragfähigkeit<br />
und Robustheit des Finanzierungssystems<br />
des AV II der <strong>ZVK</strong>Rente beschlossen, die bisherigen Risikosteuerungsmechanismen,<br />
insbesondere die automatisierte<br />
Kurssicherung über ein Risiko-Overlay in den<br />
Dachfonds, zunächst erst einmal noch unverändert beizubehalten.<br />
Unabhängig von spezifischen Risikosteuerungsmechanismen<br />
ist eine ausreichende Diversifikation des Kapitals<br />
zentrales Element zur Risikominimierung jeder Anlagestrategie.<br />
So sollen im laufenden Geschäftsjahr auch<br />
erstmalig Investitionen in die Sub-Assetklasse Infrastruktur<br />
Equity der Alternativen Investments getätigt werden.<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
55
7. Nachhaltigkeitsbericht
Bereich Aufgabenstellung Kennzahl<br />
Gesundheitsvorsorge<br />
Altersvorsorge<br />
Gewährung von Beihilfe<br />
Gewährung von Altersbezügen<br />
rd. 330 Tsd. Beihilfebescheide mit<br />
rd. 348 Mio. € jährlichen Beihilfeleistungen<br />
rd. 23 Tsd. Leistungsbezieher mit<br />
rd. 785 Mio. € jährlichen Versorgungsleistungen<br />
Finanzierungskonzeption Ewiger Umlagesatz 37 % (seit 2011)<br />
Zusatzversorgung<br />
Arbeitsmarkt<br />
Gewährung von Altersbezügen<br />
Arbeitgeber<br />
rd. 255 Tsd. Leistungsbezieher mit<br />
rd. 964 Mio. € jährlichem Zahlbetrag<br />
rd. 600 Mitarbeitende<br />
zertifiziert durch "audit berufundfamilie"<br />
Nachhaltige Vermögensanlage Vermögen rd. 15,9 Mrd. €<br />
Kapitalanlage<br />
Bestandshalter & Vermieter<br />
Bauherr<br />
10.286 Wohnungen und 889 Gewerbeeinheiten<br />
18 Projektentwicklungen bestehend aus<br />
1.818 Wohneinheiten und 27 Gewerbeeinheiten<br />
Einige Aufgaben, die dem KVBW vom Gesetzgeber übertragen<br />
wurden, stehen mit gesellschaftlichen Nachhaltigkeitszielen<br />
in enger Verbindung oder lassen sich diesen<br />
zuordnen. Diesen Nachhaltigkeitsaspekten fühlt sich der<br />
KVBW in besonderem Maße verpflichtet. Die oben<br />
stehende Tabelle benennt diese Themen und ermöglicht<br />
anhand von Kennzahlen eine Einordnung des Beitrags,<br />
den der KVBW und seine Beschäftigten in diesen Bereichen<br />
leisten.<br />
7.1 Nachhaltigkeit in den verschiedenen Bereichen<br />
Die Gewährung von Altersbezügen erfolgt generationengerecht<br />
und generationenübergreifend, die Leistungen sind<br />
solidarisch finanziert und umfassen auch Hinterbliebene.<br />
Die Kapitalanlage des KVBW ist Bestandteil dieser umfassenden<br />
Aufgabenstellung. Sie erfolgt nicht mit dem<br />
Ziel, Gewinne für privatwirtschaftliche Zwecke oder Anteilseigner<br />
zu erwirtschaften, sondern dient der langfristigen<br />
Finanzierung der genannten Leistungen aus unterschiedlichen<br />
Bereichen der Daseinsfürsorge.<br />
Vor diesem Hintergrund ist die Nachhaltigkeitsstrategie<br />
des KVBW und deren konkrete Ausgestaltung an<br />
den gesetzlichen Vorgaben und Aufgabenstellungen<br />
auszurichten. Einzelne Maßnahmen und deren Priorisierung<br />
sollen regelmäßig aus der Funktion des<br />
KVBW im kommunalen Gesamtgefüge ableitbar sein<br />
bzw. mit ihr im Einklang stehen. Die Nachhaltigkeitsstrategie<br />
des KVBW hat nach alledem einen vorgegebenen<br />
Rahmen und Kontext, der zu beachten und<br />
auszufüllen ist.<br />
7.2 Nachhaltigkeitskonzept<br />
Gemäß seinem eigenen Anspruch, als öffentlich-rechtliche<br />
Körperschaft der gesellschaftlichen Verantwortung<br />
und als treuhänderischer Investor den vorgegebenen<br />
Renditezielen gerecht zu werden, hat der KVBW ein<br />
Nachhaltigkeitskonzept für die Kapitalanlage entwickelt.<br />
Dieses Nachhaltigkeitskonzept wird laufend überprüft<br />
und weiterentwickelt. Es nimmt weder heute noch in der<br />
Zukunft für sich in Anspruch, dass es alle denkbaren<br />
oder gesellschaftlich diskutierten Nachhaltigkeitsaspekte<br />
aufgreifen und konsequent umsetzen kann. Der KVBW<br />
58
ist vielmehr bestrebt, eine eigenständige Strategie zu<br />
formulieren und ins Werk zu setzen, welche die Funktion<br />
und Aufgabenstellung des KVBW berücksichtigt und eine<br />
ehrliche und fundierte Auseinandersetzung mit dem<br />
Thema erkennen lässt.<br />
Auf der Grundlage dieser Auseinandersetzung mit der<br />
Thematik werden konkrete Maßnahmen ausgewählt und<br />
Instrumente eingesetzt, denen der KVBW einen hohen<br />
Wirkungsgrad hinsichtlich der von ihm als wichtig erkannten<br />
Nachhaltigkeitsziele beimisst. Auf diese Weise<br />
können Nachhaltigkeitsaspekte bewusst in die Kapitalanlage<br />
insgesamt und in einzelne Investitionsentscheidungen<br />
einbezogen werden. Dabei sollen für die einzelnen<br />
Anlageklassen konkrete, spezifische Nachhaltigkeitsvorgaben<br />
definiert werden, um den Besonderheiten der Anlageklassen<br />
Rechnung zu tragen. Gleich zeitig richtet sich<br />
der KVBW auch bei diesem Thema ökonomisch aus und<br />
versucht mit den vorhandenen Möglichkeiten und Ressourcen<br />
einen spürbaren Beitrag zu leisten.<br />
Dabei stellt der KVBW auch in seine Überlegungen mit<br />
ein, dass die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie widersprüchlich<br />
sein können und in der Praxis immer priorisiert<br />
und ausgeglichen sowie mit begrenzten Mitteln<br />
vorangebracht werden müssen. Diese Einschränkungen<br />
beinhalten keine Relativierung der Nachhaltigkeitsstrategie<br />
oder eine Rechtfertigung für unterlassenes Handeln,<br />
sondern verdeutlichen die Notwendigkeit, eine eigene<br />
Haltung zu finden, im Unternehmen zu stärken und<br />
gemeinsam mit allen Beteiligten wirksam umzusetzen<br />
und diese dann an den eigenen und den gesellschaftlichen<br />
Maßstäben zu messen.<br />
7.3 Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage<br />
Der KVBW investiert in aufsichtsrechtlich zulässige<br />
An lageformen. Die Kapitalanlage erfolgt je nach Anlageklasse<br />
entweder unmittelbar im eigenen Direktbestand<br />
oder über Anteile an Investmentvermögen, welche<br />
durch externe Manager verwaltet werden.<br />
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß der<br />
Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 über nachhaltig -<br />
keitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor<br />
(OffenlegungsVO) veröffentlicht der KVBW hiermit,<br />
inwieweit im Rahmen der Kapitalanlage neben wirtschaftlichen<br />
Aspekten Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt<br />
werden.<br />
Immobilien<br />
24 %<br />
Alternative<br />
Investments<br />
6 %<br />
Rentendirektbestand<br />
37 %<br />
Eine risikoorientierte und verantwortungsbewusste Kapitalanlage<br />
zählt für den KVBW zu den wichtigsten Unternehmenszielen.<br />
Dazu gehört neben der Beachtung der<br />
Anlagegrundsätze Sicherheit, Qualität, Rentabilität und<br />
Liquidität auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.<br />
Nachhaltigkeitsaspekte in der Kapitalanlage werden auch<br />
unter dem Begriff ESG adressiert. ESG steht dabei als<br />
Abkürzung für Environment, Social und Governance, das<br />
heißt für die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen<br />
und die Unternehmensführung betreffende Belange.<br />
Wertpapierfonds für Anleihen und Aktien<br />
33 %<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
59
7.4 Wertpapierfonds für Anleihen und Aktien<br />
Die Anlage in Unternehmens- und Staatsanleihen sowie<br />
Aktien erfolgt indirekt über Investmentvermögen, die von<br />
mehreren Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) verwaltet<br />
werden.<br />
Der größte Anteil entfällt auf einen Master-Spezialfonds,<br />
welcher von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft gemanagt<br />
wird. Im Rahmen der Investitionen in den Master-Spezialfonds<br />
wird der KVBW bei der Umsetzung der<br />
Nachhaltigkeitsstrategie von dem externen Datenprovider<br />
ISS ESG unterstützt. Für diese Anlageklassen werden<br />
Ausschlusskriterien festgelegt, die zu einer Negativliste<br />
führen. Anleihen und Aktien sich auf der Negativliste befindlicher<br />
Unternehmen dürfen von den jeweiligen Zielfonds-Managern<br />
nicht gehalten werden und müssen innerhalb<br />
einer festgelegten Frist veräußert werden.<br />
Von der Kapitalanlage ausgeschlossen sind Unternehmen,<br />
welche die Kriterien der UN Global Compact Richtlinie<br />
nicht einhalten. Hierzu zählen Unternehmen, die die<br />
Menschen- und Arbeitsrechte im erheblichen Maße<br />
missachten sowie nachweislich oder mutmaßlich wesentliche<br />
Umweltschäden verursachen. Unternehmen<br />
mit schwerwiegenden korrupten Wirtschaftspraktiken<br />
sind von der Kapitalanlage ebenfalls ausgenommen.<br />
Gänzlich ausgeschlossen sind Investitionen in Unternehmen<br />
im Bereich geächteter Waffen sowie in Produzenten<br />
von Tabakwaren.<br />
Die Ausübung von Stimmrechten (Proxy Voting) erfolgt<br />
über einen externen Dienstleister auf Basis von Leitlinien.<br />
Die Leitlinien werden jährlich zwischen der KVG und dem<br />
externen Dienstleister abgestimmt. Falls auf der Hauptversammlung<br />
gestellte Anträge für nicht vereinbar mit<br />
sozialen oder ökologischen Belangen gehalten werden,<br />
wird den Anträgen nicht zugestimmt.<br />
Die Nachhaltigkeitsstrategie der liquiden Kapitalanlagen<br />
soll künftig weiter ausgebaut werden. Insbesondere ist<br />
geplant, bei Investitionen in Staatsanleihen Länder auszuschließen,<br />
in welchen gemäß dem Global Peace Index<br />
der Friedensstatus als sehr niedrig eingestuft wird. Investitionen<br />
in Staatsanleihen autoritärer Regime, welche gemäß<br />
dem Freedom House Index als nicht frei klassifiziert<br />
werden, werden zukünftig ebenfalls ausgeschlossen.<br />
Die Investmentvermögen für Wertpapiere werden von<br />
den Kapitalverwaltungsgesellschaften als „konventionelle“<br />
Finanzprodukte gemäß Art. 6 (1) der OffenlegungsVO<br />
klassifiziert.<br />
„Die Nachhaltigkeitsstrategie der<br />
liquiden Kapitalanlagen soll künftig weiter<br />
ausgebaut werden, um u. a. Länder<br />
auszuschließen, in denen der Friedensstatus<br />
als sehr niedrig eingestuft wird.“<br />
60
„Bei Immobilien wird auf eine gute<br />
Energieeffizienz sowie eine nachhaltige<br />
Vermietung der Objekte geachtet.“<br />
7.5 Rentendirektbestand<br />
Im eigenen Direktbestand werden festverzinsliche Wertpapiere<br />
grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten (Buyand-Hold-Ansatz).<br />
Bei den Investitionsentscheidungen<br />
und im Rahmen des Risikomanagements werden ökonomische<br />
Kriterien berücksichtigt. Papiere von Emittenten,<br />
welche die Kriterien der UN Global Compact Richtlinie<br />
nicht erfüllen und sich deshalb auf der Negativliste von<br />
ISS ESG befinden, werden nicht angekauft.<br />
Anlagen im Rentendirektbestand eignen sich nicht zur<br />
Klassifizierung gemäß OffenlegungsVO.<br />
7.6 Immobilien<br />
Die Anlage in Immobilien erfolgt im Wesentlichen indirekt<br />
über Spezialfonds, welche europaweit in Immobilien<br />
investiert sind. Darüber hinaus werden im hauseigenen<br />
Direktbestand Immobilien in Baden-Württemberg gehalten.<br />
Im Zuge von Investitionsentscheidungen in direkt und indirekt<br />
gehaltene Immobilien wird auf eine gute Energieeffizienz<br />
sowie eine nachhaltige Vermietung der Objekte<br />
geachtet. Bei neugebauten Immobilien wird zunehmend<br />
auf die Errichtung der Objekte gemäß KfW-40 Energiestandard<br />
Wert gelegt. Darüber hinaus wird bei Neubauten<br />
angestrebt, eine Photovoltaikanlage sowie Vorrichtungen<br />
für E-Mobilität zu verbauen, falls es bautechnisch möglich<br />
und rechtlich zulässig ist. Aktuell sind 22.027 qm<br />
Photovoltaikanlagen verbaut sowie 215 Stellplätze mit<br />
Vorrichtungen für E-Autos ausgestattet. Darüber hinaus<br />
sind 490 Wohneinheiten nachhaltig als geförderte oder<br />
preisgedämpfte Wohnungen vermietet.<br />
Die Erweiterung der Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich<br />
der Immobilien sieht einen verstärkten Fokus auf Maßnahmen<br />
zur Verbesserung der Energieeffizienz und Verringerung<br />
der CO²-Emissionen der Gebäude vor. Für<br />
die Sanierungsmaßnahmen wird jährlich ein auskömmliches<br />
Budget gestellt. Daneben wird bei der Investitionsentscheidung<br />
hinterfragt, inwieweit das Investment einen<br />
mittelbaren Beitrag zur Erreichung von sozialen Zielen<br />
(z. B. gefördertes Wohnen) oder Umweltzielen (z. B.<br />
Quartiersentwicklung mit ÖPNV-Anbindung zur Reduzierung<br />
des Autoverkehrs) leisten kann. Die Investmentvermögen<br />
für Immobilien werden von den KVG als<br />
„konventionelle“ Finanzprodukte gemäß Art. 6 (1) der<br />
OffenlegungsVO klassifiziert.<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
61
7.7 Alternative Investments<br />
Die Anlage in Private Equity und Private Debt erfolgt indirekt<br />
über Teilfondsmanager, die ihrerseits in Zielfonds<br />
investieren. Bei den Alternativen Investments werden<br />
Nachhaltigkeitsaspekte von den Managern der jeweiligen<br />
Mandate berücksichtigt.<br />
Die Investmentvermögen für Alternative Investments<br />
werden von den KVG als „konventionelle“ Finanzprodukte<br />
gemäß Art. 6 (1) der OffenlegungsVO<br />
klassifiziert.<br />
Alle Teilfondsmanager haben sich freiwillig zur Einhaltung<br />
der UN Principles for Responsible Investment oder<br />
der UN Sustainable Development Goals verpflichtet.<br />
7.8 Angaben zur Berücksichtigung von<br />
Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik<br />
Die Vergütungspoltik für die Geschäftsführung und die<br />
Mitarbeitenden erfolgt nach beamtenrechtlichen und<br />
tarifvertraglichen Regelungen. Die Vergütungsstrukturen<br />
beinhalten keine variablen Komponenten, die an Kennzahlen<br />
des Kapitalanlageerfolgs geknüpft sind und<br />
begünstigen daher keine Risikobereitschaft zur Übernahme<br />
von Nachhaltigkeitsrisiken.<br />
62
Die Investmentvermögen des KVBW werden gemäß der OffenlegungsVO<br />
von den Kapitalverwaltungsgesellschaften wie folgt klassifiziert:<br />
Vehikel Assetklasse Volumen<br />
Klassifizierung gemäß<br />
OffenlegungsVO<br />
Nachhaltigkeitsstrategie<br />
(Master-)<br />
Spezialfonds<br />
Aktien und<br />
Renten<br />
5,19 Mrd. €<br />
konventionelles<br />
Finanzprodukt gemäß<br />
Art. 6<br />
Nachhaligkeitsstrategie vom KVBW explizit vorgegeben.<br />
Quartärliche Negativliste von ISS ESG auf Basis der<br />
Kriterien der UN Global Compact Richtlinie.<br />
Immobilien<br />
(-fonds)<br />
Immobilien 3,84 Mrd. €<br />
konventionelles<br />
Finanzprodukt gemäß<br />
Art. 6<br />
Nachhaligkeitsstrategie vom KVBW bislang nicht explizit<br />
vorgegeben. Berücksichtigung von Kriterien wie Energieeffizienz<br />
und nachhaltige Vermietung im Rahmen des<br />
Inves titionsprozesses.<br />
Alternative<br />
Investments<br />
Private Equity,<br />
Private Debt,<br />
Infrastruktur<br />
976 Mio. €<br />
konventionelles<br />
Finanzprodukt gemäß<br />
Art. 6<br />
Nachhaligkeitsstrategie vom KVBW bislang nicht explizit<br />
vorgegeben. Teilfondsmanager haben sich zur Einhaltung<br />
der UN PRI oder der UN Sustainable Development Goals<br />
verpflichtet.<br />
Rentendirektbestand<br />
Renten 5,87 Mrd. €<br />
zur Klassifizierung<br />
nicht geeignet<br />
Nachhaligkeitsstrategie vom KVBW explizit vorgegeben.<br />
Ausschluss von Emittenten auf Basis der Negativliste von<br />
ISS ESG (Kriterien der UN Global Compact Richtlinie).<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
63
8. Rechtsmittelverfahren
Die Rechtsbeziehungen zwischen der KVBW Zusatzversorgung<br />
und ihren Mitgliedern und Versicherten bestimmen<br />
sich nach den privatrechtlich ausgestalteten Vorschriften<br />
der Satzung. Für Rechtsstreitigkeiten wird damit<br />
grundsätzlich der Zivilrechtsweg eröffnet. Örtlich und<br />
sachlich zuständiges Gericht des ersten Rechtszuges ist<br />
je nach Höhe des Streitwerts in der Regel das Amtsgericht<br />
oder das Landgericht Karlsruhe.<br />
Zu Beginn des Berichtszeitraums waren noch 35 Prozesse<br />
aus den Vorjahren anhängig. Eingegangen sind im Berichtszeitraum<br />
zwei weitere Verfahren.<br />
Acht Verfahren konnten im Berichtszeitraum abgeschlossen<br />
werden.<br />
Am 31.12.<strong>2022</strong> standen somit noch 29 Klagen zur Entscheidung<br />
an.<br />
Der KVBW ist mit seiner Zusatzversorgungskasse seit<br />
01.04.1983 Beteiligter an Ehescheidungsverfahren, soweit<br />
der Ver sor gungs ausgleich betroffen ist. Gegen die<br />
im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen kann<br />
er das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberlandesgericht<br />
sowie das der Rechtsbeschwerde zum<br />
Bundesgerichtshof einlegen.<br />
Der öffentlich-rechtliche Ausgleich von Anrechten aus<br />
der Zusatzversicherung geschah früher im Wege des<br />
sogenannten Quasi-Splittings durch Begründung von<br />
Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />
In Verfahren, die nach dem Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes<br />
zum 01.09.2009 anhängig gemacht<br />
wurden, erfolgt der Ausgleich durch Realteilung, so dass<br />
die ausgleichsberechtigte Person ein eigenständiges<br />
Anrecht bei der KVBW Zusatzversorgung erwirbt.<br />
66
Neben dem bereits anhängigen Beschwerdeverfahren<br />
beschritt die KVBW Zusatzversorgung im Berichtsjahr<br />
gegen acht familien gerichtliche Entscheidungen den<br />
Rechtsweg zu den Oberlandesgerichten.<br />
Die Beschwerdegerichte gaben dem eingelegten Rechtsmittel<br />
in vier von fünf Fällen statt.<br />
Am 31.12.<strong>2022</strong> standen noch vier Fälle zur Entscheidung<br />
bei dem Oberlandesgericht an.<br />
Zum Sachvermögen der KVBW Zusatzversorgung zählt<br />
u. a. deren selbst verwalteter Immobilienbestand mit<br />
etwa 2.400 Wohn- und ca. 110 Gewerbeeinheiten (zum<br />
Stichtag 31.12.<strong>2022</strong>). Bei der Vermietung dieser Objekte<br />
lassen sich Rechtsstreitigkeiten – etwa wegen Mieterhöhungsverlangen,<br />
Räumungs- und Zahlungsklagen etc. –<br />
nicht immer vermeiden.<br />
Zu Beginn des Geschäftsjahres <strong>2022</strong> war kein Verfahren<br />
aus dem Vorjahr bei Gericht anhängig. Im Laufe des Jahres<br />
kamen 14 neue Verfahren hinzu.<br />
In sechs Fällen wurde von der KVBW Zusatzversorgung<br />
auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung, in vier Fällen auf<br />
Zahlung und in drei Fällen auf Räumung und Zahlung geklagt;<br />
in einem weiteren Fall wurde die KVBW Zusatzversorgung<br />
auf teilweise Mangelbeseitigung verklagt.<br />
In vier Fällen wurde der Klage durch das Gericht vollumfänglich<br />
stattgegeben – in einem Fall durch Anerkenntnis<br />
und in drei Fällen durch Versäumnisurteil. In drei Fällen<br />
wurden die Klagen zurückgenommen, in einem Fall<br />
wurde die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt.<br />
Zum Ende des Berichtsjahres waren noch sechs<br />
Fälle bei den Gerichten anhängig.<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
67
9. Jahresabschluss <strong>2022</strong>
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
69
9.1 Gewinn- und Verlustrechnung <strong>2022</strong> (konsolidiert)<br />
ERTRÄGE € € €<br />
Erträge aus dem Kassenzweck 1.877.356.075<br />
Umlagen, Sanierungsgelder, Beiträge<br />
Staatliche Zulagen<br />
Überleitungen, Erstattungen, Barwertübertragungen<br />
Kapitalbeträge im Rahmen des Versorgungsausgleichs<br />
Ausgleichsbeträge<br />
Verzugszinsen und Zinsen für verspätete Anmeldungen<br />
Sonstige Erträge aus dem Kassenzweck<br />
1.820.265.123<br />
1.813.647<br />
28.006.855<br />
107<br />
27.133.963<br />
45.393<br />
90.987<br />
Vermögenserträge 126.161.804<br />
Erträge aus Sachanlagen<br />
Erträge aus Finanzanlagen<br />
- Zinsen und Kursgewinne aus Wertpapieren<br />
- Zinsen aus Darlehen<br />
Sonstige Vermögenserträge<br />
35.183.960<br />
90.715.500<br />
262.344<br />
90.675.168<br />
40.332<br />
Verwaltungserträge 273.670<br />
Erträge aus Geschäftsaufträgen<br />
Sonstige Verwaltungserträge<br />
273.670<br />
0<br />
Entnahme aus dem Vermögen 0<br />
Summe Erträge 2.003.791.549<br />
AUFWENDUNGEN € € €<br />
Aufwendungen nach dem Kassenzweck 1.005.834.577<br />
Renten und ähnliche Aufwendungen<br />
- Renten<br />
- Abfindungen<br />
- Erstattungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs<br />
Beitragserstattungen und Rückzahlungen<br />
Überleitungen, Erstattungen, Barwertübertragungen<br />
Sonstige Aufwendungen nach dem Kassenzweck<br />
980.283.507<br />
412.324<br />
25.137.788<br />
958<br />
973.237.743<br />
5.001.167<br />
2.044.597<br />
Vermögensaufwendungen 23.315.238<br />
Aufwendungen für Sachanlagen<br />
Aufwendungen für Finanzanlagen<br />
Sonstige Vermögensaufwendungen<br />
20.165.441<br />
2.702.698<br />
447.099<br />
Verwaltungsaufwendungen 20.430.249<br />
Verwaltungskosten<br />
Sonstige Verwaltungsaufwendungen<br />
19.158.237<br />
1.272.012<br />
Zuführung zum Vermögen 954.211.485<br />
Summe Aufwendungen 2.003.791.549<br />
70
9.2 Bilanz zum 31.12.<strong>2022</strong> (konsolidiert)<br />
AKTIVA 31.12.2021 31.12.<strong>2022</strong> Abweichung<br />
€ € €<br />
Anlagevermögen 10.839.251.935 11.662.878.120 +823.626.185<br />
Sachanlagen<br />
Bebaute Grundstücke<br />
Anlagen im Bau<br />
Finanzanlagen<br />
Wertpapiere<br />
Baudarlehen<br />
Mitgliederdarlehen<br />
473.203.679<br />
407.246.044<br />
65.957.635<br />
10.366.048.256<br />
10.362.801.209<br />
69.309<br />
3.177.738<br />
489.449.568<br />
462.041.170<br />
27.408.398<br />
11.173.428.552<br />
11.171.554.325<br />
54.152<br />
1.820.075<br />
+16.245.889<br />
+54.795.126<br />
-38.549.237<br />
+807.380.296<br />
+808.753.116<br />
-15.157<br />
-1.357.663<br />
Umlaufvermögen 107.601.848 258.596.506 +150.994.658<br />
Forderungen<br />
Forderungen gegen Kreditinstitute<br />
Mietkautionen<br />
Sonstige Forderungen<br />
Kassenbestand<br />
80.535.702<br />
66.284.225<br />
44.793<br />
14.206.684<br />
27.066.146<br />
212.803.324<br />
194.086.220<br />
43.671<br />
18.673.433<br />
45.793.182<br />
+132.267.622<br />
+127.801.995<br />
-1.122<br />
+4.466.749<br />
+18.727.036<br />
Rechnungsabgrenzungsposten 80.657.866 82.901.545 +2.243.679<br />
Summe Aktiva 11.027.511.649 12.004.376.171 +976.864.522<br />
PASSIVA 31.12.2021 31.12.<strong>2022</strong> Abweichung<br />
€ € €<br />
Eigenkapital, Rücklagen 11.017.838.349 11.972.049.833 +954.211.484<br />
Vermögen nach § 53 der Satzung 11.017.838.349 11.972.049.833 +954.211.484<br />
Verbindlichkeiten 9.673.300 32.326.338 +22.653.038<br />
Langfristige Verbindlichkeiten<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten<br />
Mietkautionen<br />
Sonstige Verbindlichkeiten<br />
Kassenvorgriff<br />
0<br />
9.673.300<br />
3.371.347<br />
6.301.953<br />
0<br />
0<br />
32.326.338<br />
3.841.143<br />
28.485.195<br />
0<br />
0<br />
+22.653.038<br />
+469.796<br />
+22.183.242<br />
0<br />
Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 0<br />
Summe Passiva 11.027.511.649 12.004.376.171 +976.864.522<br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
71
9.3 Entwicklung des Vermögens<br />
In der <strong>ZVK</strong>Rente besteht neben dem über Umlage,<br />
Sanierungsgeld und Zusatzbeitrag finanzierten Abrechnungsverband<br />
I der kapitalgedeckte Abrechnungsverband<br />
II. Daneben bietet die KVBW Zusatzversorgung<br />
die <strong>ZVK</strong>PlusRente an. Innerhalb des Vermögens der<br />
KVBW Zusatzversorgung sind diese drei Abrechnungsverbände<br />
als Teilvermögen jeweils getrennt nachzu-<br />
weisen. Im Berichtsjahr reichten die Umlagen, die Sanierungsgelder,<br />
die Beiträge, die sonstigen satzungsmäßigen<br />
Einnahmen sowie die Vermögenserträge in allen drei<br />
Abrechnungsverbänden aus, um die laufenden Aus gaben<br />
zu decken. Darüber hinaus konnten dem Gesamt ver mögen<br />
954 Mio. € zugeführt werden.<br />
Vermögensentwicklung Stand 31.12.2021 Stand 31.12.<strong>2022</strong><br />
Überschuss/<br />
Zuführung <strong>2022</strong><br />
€ € €<br />
Kassenvermögen nach § 53 der Satzung<br />
davon<br />
<strong>ZVK</strong>Rente – Abrechnungsverband I –<br />
<strong>ZVK</strong>Rente – Abrechnungsverband II –<br />
<strong>ZVK</strong>PlusRente<br />
11.017.838.349<br />
10.316.695.490<br />
172.040.487<br />
529.102.372<br />
11.972.049.833<br />
11.229.699.474<br />
199.299.430<br />
543.050.929<br />
+954.211.484<br />
+913.003.984<br />
+27.258.943<br />
+13.948.557<br />
9.4 Vermögensanlagen<br />
Das Kapitalanlagejahr <strong>2022</strong> ist von einer multiplen Krisensituation<br />
mit sich teilweise verstärkenden Effekten<br />
geprägt gewesen.<br />
So hat im Februar <strong>2022</strong> Russland einen Angriffskrieg<br />
gegen die Ukraine begonnen. Die ohnehin vorhandenen<br />
Lieferkettenprobleme haben sich in diesem Zuge ausgeweitet<br />
und die Preise an den Rohstoffmärkten sind nach<br />
oben geschnellt. Ebenfalls belastend hat die strikte Null-<br />
Covid-Politik der chinesischen Regierung gewirkt, bei der<br />
es zu wiederkehrenden Lockdowns gekommen ist.<br />
Die Lieferkettenprobleme und hohen Energiepreise haben<br />
global steigende Inflationsraten begünstigt. Nach anfänglicher<br />
Zurückhaltung, vor allem seitens der Europäischen<br />
Zentralbank, haben die internationalen<br />
Zentralbanken einen der schnellsten Zinserhöhungszyklen<br />
der Historie gestartet.<br />
Insgesamt wiesen die Kapitalanlagen der KVBW Zusatzversorgung<br />
im Jahr <strong>2022</strong> eine negative Performanceentwicklung<br />
auf. Hauptgrund hierfür waren die zum Teil<br />
deutlich gesunkenen Kurse von in Wertpapierfonds gehaltenen,<br />
börsennotierten Rentenpapieren und Aktien.<br />
Die Bewertungen in den Bereichen Immobilien und Alter-<br />
native Investments hingegen entwickelten sich positiv<br />
und wirkten somit stabilisierend auf die Performance des<br />
Gesamtportfolios. Rentenpapiere im Rentendirektbestand<br />
werden nicht zu Marktwerten bilanziert.<br />
Für die zukünftige Marktentwicklung sieht sich die KVBW<br />
Zusatzversorgung als konservativer, langfristiger Anleger<br />
mit seiner an einer ALM-Studie ausgerichteten, breit diversifizierten<br />
Allokation weiterhin gut aufgestellt.<br />
9.4.1 <strong>ZVK</strong>Rente – Abrechnungsverband I<br />
Das Vermögen im AV I ist vornehmlich in Wertpapieren<br />
und Sachvermögen (Immobiliendirekt bestand) angelegt.<br />
Der Wertpapierbestand umfasst einerseits die direkt<br />
verwalteten Wertpapiere, die überwiegend in festverzinslichen<br />
Namenspapieren gehalten werden, und andererseits<br />
die Anlagesegmente Wertpapierfonds, Immo bilienfonds<br />
und Alternative-Investmentfonds.<br />
Das Segment Wertpapierfonds beinhaltet im Wesentlichen<br />
einen breit diversifizierten Dachfonds mit Investmentmandaten<br />
für Staatsanleihen und Pfandbriefe, Unternehmensanleihen,<br />
Wandelanleihen und Aktien mit einem<br />
72
integrierten Risiko-Overlay. Das Segment Alternative Investments<br />
umfasst die Teil-Anlageklassen Private Equity<br />
(Unternehmensbeteiligungen) und Private Debt (Kreditvergabe<br />
an Unternehmen).<br />
In der Berichtsperiode erhöhte sich der Wertpapierdirektbestand<br />
um 262 Mio. €. In den Wertpapierfonds wurden<br />
67 Mio. € investiert, in Immobilien(spezial)fonds<br />
283 Mio. € und in Alternative-Investmentfonds weitere<br />
154 Mio. €. Der Wertpapierbestand ist demnach insgesamt<br />
wiederum deutlich angewachsen.<br />
Das ausgewiesene Sachvermögen beinhaltet den direkt<br />
verwalteten Immobilienbestand; mit 489 Mio. € liegt<br />
dieser über dem Wert des Vorjahres. Dabei sind die im<br />
Bau befindlichen neuen Gebäude sowie verschiedene<br />
Modernisierungsmaßnahmen im Bestand und die laufende<br />
Abschreibung berücksichtigt. Die Gewährung von<br />
Mitglieder- und Baudarlehen ist durch Beschluss des<br />
Verwaltungs ausschusses seit längerer Zeit eingestellt.<br />
Der Darlehensbestand ist daher im Jahr <strong>2022</strong> weiter zurückgegangen.<br />
9.4.2 <strong>ZVK</strong>Rente – Abrechnungsverband II<br />
Das Vermögen des kapitalgedeckten AV II ist überwiegend<br />
in festverzinsliche Wert papiere im Direktbestand<br />
sowie daneben in Wertpapierfonds, Immobilienfonds und<br />
Alternative-Investmentfonds angelegt, wobei auf eine<br />
möglichst breite Diversifikation sowie ein ausgewogenes<br />
Chancen-Risiko-Verhältnis geachtet wird.<br />
9.4.3 <strong>ZVK</strong>PlusRente<br />
Ein Teil des Vermögens der <strong>ZVK</strong>PlusRente wird in Kooperation<br />
mit weiteren kommunalen Zusatzversorgungskassen<br />
in festverzinslichen Wertpapieren und in verschiedenen<br />
Investmentfonds für Aktien und Renten angelegt; der<br />
restliche Teil des Vermögens ist in festverzinsliche Wertpapiere<br />
im Direktbestand sowie in Wertpapierfonds, Immobilienfonds<br />
und Alternative-Investmentfonds investiert.<br />
Bei allen Kapitalanlagen wird auf eine möglichst breite<br />
Diversifikation sowie ein ausgewogenes Chance-Risiko-<br />
Verhältnis geachtet.<br />
Entwicklung des Anlagevermögens in der <strong>ZVK</strong>Rente – Abrechnungsverband I<br />
Mio. €<br />
5.000<br />
4.000<br />
4.018 =<br />
39,7 %<br />
4.280=<br />
39,2 %<br />
3.621 =<br />
35,7 %<br />
3.688 =<br />
33,8 %<br />
3.000<br />
2.000<br />
1.615 =<br />
15,9 %<br />
1.898 =<br />
17,4 %<br />
1.000<br />
402 =<br />
4,0 %<br />
556 =<br />
5,1 %<br />
473 =<br />
4,7 %<br />
489 =<br />
4,5 %<br />
Stand 31.12.2021<br />
0<br />
Wertpapiere<br />
Direktbestand<br />
Immobilienfonds<br />
Wertpapierfonds<br />
Alternative-<br />
Investmentfonds<br />
Sachvermögen<br />
(Immobilien<br />
Direktbestand)<br />
3 =<br />
0,0 %<br />
2 =<br />
0,0 %<br />
Mitgliederund<br />
Baudarlehen<br />
Stand 31.12.<strong>2022</strong><br />
KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
73
KVBW<br />
Zusatzversorgung in Zahlen<br />
74
<strong>ZVK</strong>Rente – AV I <strong>ZVK</strong>Rente – AV II <strong>ZVK</strong>Rente Gesamt (AV I und AV II)<br />
Veränderungen<br />
zum Vorjahr<br />
Veränderungen<br />
zum Vorjahr<br />
Veränderungen<br />
zum Vorjahr<br />
2021 <strong>2022</strong> Anzahl % 2021 <strong>2022</strong> Anzahl % 2021 <strong>2022</strong> Anzahl %<br />
Mitglieder 4.882 4.902 +20 +0,4 311 333 +22 +7,1 5.193 5.235 +42 +0,8<br />
Versicherte<br />
Pflichtversicherte 531.039 539.741 +8.702 +1,6 9.478 10.612 +1.134 +12,0 540.517 550.353 +9.836 +1,8<br />
Beitragsfrei Versicherte 613.069 633.421 +20.352 +3,3 6.326 7.155 +829 +13,1 619.395 640.576 +21.181 +3,4<br />
Insgesamt 1.144.108 1.173.162 +29.054 +2,5 15.804 17.767 +1.963 +12,4 1.159.912 1.190.929 +31.017 +2,7<br />
Pflichtversicherte<br />
nach Mitgliedsgruppen<br />
Städte und Gemeinden 195.030 200.532 +5.502 +2,8 44 45 +1 +2,3 195.074 200.577 +5.503 +2,8<br />
Landkreise 38.178 39.660 +1.482 +3,9 0 0 38.178 39.660 +1.482 +3,9<br />
Sparkassen 29.827 29.437 -390 -1,3 4 4 29.831 29.441 -390 -1,3<br />
Kirchen 109.130 109.514 +384 +0,4 2.872 3.058 +186 +6,5 112.002 112.572 +570 +0,5<br />
Andere Arbeitgeber 158.874 160.598 +1.724 +1,1 6.558 7.505 +947 +14,4 165.432 168.103 +2.671 +1,6<br />
Insgesamt 531.039 539.741 +8.702 +1,6 9.478 10.612 +1.134 +12,0 540.517 550.353 +9.836 +1,8<br />
Rentenfälle 246.603 252.926 +6.323 +2,6 1.020 1.188 +168 +16,5 247.623 254.114 +6.491 +2,6<br />
Versorgungslastquote<br />
(auf 100 Pflichtversicherte<br />
entfallende Betriebsrentner)<br />
46,4 46,9 +0,5 +1,1<br />
Umlagen, Sanierungsgeld<br />
und Zusatzbeiträge im AV I bzw.<br />
Beiträge im AV II in Mio. €<br />
1.701,3 1.775,3 +74,0 +4,3 23,1 26,8 +3,7 +16,0 1.724,4 1.802,1 +77,7 +4,5<br />
Leistungen der <strong>ZVK</strong>Rente in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €<br />
Betriebsrenten 935,2 961,7 +26,5 +2,8 1.132,6 1.137,9 +5,3 +0,5 936,3 962,8 +26,5 +2,8<br />
Abfindungen 4,2 4,5 +0,3 +7,1 45,1 17,2 -27,9 -61,9 4,2 4,5 +0,3 +6,4<br />
Insgesamt 939,4 966,2 +26,8 +2,9 1.177,7 1.155,1 -22,6 -1,9 940,6 967,4 +26,8 +2,8<br />
75
Abkürzungsverzeichnis<br />
AKA Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e. V.<br />
ATV-K<br />
Altersvorsorge-Tarifvertrag-Kommunal<br />
AV I<br />
Abrechnungsverband I<br />
AV II<br />
Abrechnungsverband II<br />
BetrAVG<br />
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung<br />
BGH<br />
Bundesgerichtshof<br />
BVerfG<br />
Bundesverfassungsgericht<br />
EStG<br />
Einkommensteuergesetz<br />
GBl.<br />
Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg<br />
GKV<br />
Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg<br />
KAV<br />
Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg<br />
KVBW<br />
Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg<br />
KVG<br />
Kapitalverwaltungsgesellschaft<br />
OffenlegungsVO Offenlegungsverordnung<br />
SGB<br />
Sozialgesetzbuch<br />
TV-V<br />
Tarifvertrag Versorgungsbetriebe<br />
VBL<br />
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder<br />
VL<br />
Vermögenswirksame Leistungen<br />
ZVE<br />
Zusatzversorgunseinrichtung<br />
<strong>ZVK</strong>Rente<br />
Pflichtversicherung<br />
<strong>ZVK</strong>PlusRente Freiwillige Versicherung<br />
76
Impressum<br />
Konzeption, Gestaltung und Redaktion<br />
Kommunaler Versorgungsverband<br />
Baden-Württemberg<br />
Team Öffentlichkeitsarbeit und Marketing<br />
Fotos<br />
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Seite 0 5 © Klaus Lorenz / Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg<br />
Seite 0 6 © YAKOBCHUK VIACHESLAV; D-Krab / shutterstock.com<br />
Seite 0 7 © fotoSCHULTHEISS<br />
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Seite 08 © Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg<br />
© fotoSCHULTHEISS<br />
Seite 09 © D-Krab / shutterstock.com<br />
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Seite 10 © Evgeny Atamanenko / shutterstock.com<br />
Seite 13 © Architekturfotografie Kazakov<br />
Seite 15 © Master1305 / shutterstock.com<br />
Seite 16 © Architekturfotografie Kazakov<br />
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Seite 38 © Evgeny Atamanenko / shutterstock.com<br />
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KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / <strong>ZVK</strong>PlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss<br />
77
Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg<br />
Hauptsitz<br />
Ludwig-Erhard-Allee 19<br />
76131 Karlsruhe<br />
Telefon 0721 5985-0<br />
Zweigstelle<br />
Birkenwaldstraße 145<br />
70191 Stuttgart<br />
Telefon 0711 2583-0<br />
Internet www.kvbw.de<br />
E-Mail info@kvbw.de