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Golfreise | Das Beste von Südafrika 2024

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10. bis 24. November <strong>2024</strong><br />

<strong>Das</strong> <strong>Beste</strong> <strong>von</strong> <strong>Südafrika</strong><br />

Golf, Wein, Wale, Safari und immer wieder Golf<br />

Sonne, Safari,<br />

Golf & Meer.<br />

Mit reiseart.<br />

Reisen. Echt. Anders.<br />

1


KAPITEL<br />

Liebe Golffreunde,<br />

begleiten Sie mich auf dieser besonderen Golf Tour.<br />

Die Reise ins Golf-Mekka <strong>Südafrika</strong> ist absolut einzigartig. Freuen Sie sich auf unser spannendes<br />

und äußerst abwechslungsreiches Programm. Natürlich besuchen wir das Kap der guten<br />

Hoffnung, tauchen ein in das faszinierende Kapstadt, machen dort einen Ausflug auf den<br />

Tafelberg, genießen bei einer Weinprobe Stellenbosh, hoffen auf Wale in Hermanus und die<br />

Big Five bei unseren Pirschfahrten im Gondwana Game Reserve.<br />

Neben all diesen fantastischen Erlebnissen genießen wir unterwegs die schönsten Golfplätze<br />

entlang der Gardenroute. Diese Reisekombination ist ideal für begeisterte Golfer und Liebhaber<br />

dieses wunderschönen Landes, die außergewöhnliche Golfrunden und unvergessliche<br />

Naturerlebnisse miteinander verbinden möchten.<br />

<strong>Das</strong> <strong>Beste</strong> an der Reise: Sie müssen sich um nichts kümmern. Alle Startzeiten, Tischreservierungen<br />

am Abend, Fahrten und Ausflüge sind perfekt organisiert.<br />

Ich freue mich auf Ihre Reiseanmeldung.<br />

Herzliche Grüße,<br />

Ihr Klaus Parragi<br />

2


Faszination<br />

<strong>Südafrika</strong>.<br />

Mit reiseart.<br />

3


PROGRAMM<br />

Unser Programm:<br />

1. Tag | Sonntag, 10.11.<strong>2024</strong><br />

ANKUNFT IN SÜDAFRIKA<br />

Bei Ankunft am Flughafen <strong>von</strong> Kapstadt werden Sie <strong>von</strong> einer deutschsprechenden, lokalen Reiseleitung begrüßt<br />

und es geht direkt los auf eine orientierende Stadtrundfahrt. Zum Abschluss der Rundfahrt geht es zu dem Wahrzeichen<br />

der Stadt, dem Tafelberg (wetterbedingter Programmpunkt). Auf dem Gipfel breitet sich ein Plateau aus,<br />

welches <strong>von</strong> 1400 verschiedenen Blütenpflanzen bewohnt ist. Sie kӧnnen ein wenig herumspazieren und die<br />

verschiedenen überwӓltigenden Blicke auf die Stadt und den Hafen genießen. Anschließend Transfer zu Ihrer<br />

Unterkunft und nach dem Zimmerbezug steht Ihnen der restliche Tag zu Ihrer freien Verfügung (offizielle Checkin<br />

Zeit ab 14:00 Uhr). Ihre Unterkunft befindet sich an der V&A Waterfront und Sie sind nur wenige Gehminuten<br />

<strong>von</strong> vielen Restaurants und Geschäften entfernt.<br />

Übernachtung / Frühstück: Commodore Hotel<br />

2. Tag | Montag, 11.11.<strong>2024</strong><br />

KAP DER GUTEN HOFFNUNG<br />

Heute steht ein absolutes „Muss“ für jeden Besucher des Kaps auf dem Programm - die Fahrt zum Kap der Guten<br />

Hoffnung. Die Fahrt führt entlang an einer der schönsten Panoramarouten des Landes zum Kap der Guten<br />

Hoffnung. Fahrt zur Kapspitze und Auffahrt mit einer Zahnradbahn zum höchsten Punkt beim Leuchtturm,<br />

die Wandereifrigen können rauflaufen. Hier treffen sich die zwei Weltmeere Indischer und Atlantischer Ozean,<br />

und Sie haben einen herrlichen Blick auf die Küste. Weiterfahrt zum Kap der Guten Hoffnung, wo die Seefahrer<br />

zunächst an Land gingen und glaubten, es sei die südlichste Spitze Afrikas. <strong>Das</strong> Mittagessen nehmen Sie bei der<br />

Cape Point Straußenfarm ein; es handelt sich um ein legeres Barbeque mit Straußenwürstchen, -steak, Salaten<br />

und Pastete/Schinken/Salami, natürlich alles aus Straußenfleisch. Rückfahrt entlang Simonstown und Fischhoek,<br />

mit Stopp in der Pinguinenbucht. Rückkehr zum Hotel am späten Nachmittag.<br />

Übernachtung / Frühstück: Commodore Hotel<br />

3. Tag | Dienstag, 12.11.<strong>2024</strong><br />

TAG ZUR FREIEN VERFÜGUNG<br />

Als Startpunkt für eine Wanderung durch Kapstadts Zentrum eignet sich das Tourismusboard an der Ecke Burg<br />

und Castle Street. Von hier aus lässt sich vor allem die Long Street gut erreichen - sie liegt gleich einen Block weiter.<br />

Zahlreiche Galerien und Kunstgeschäfte sind hier angesiedelt. Die besondere Mischung ist aber das Nebeneinander<br />

hoher Kunst, hipper Lokale und Cafes sowie spannender Geschäfte zum Stöbern, Trödelläden und Märkte.<br />

Spazieren Sie entlang der Fußgängerpromenade „St. Georges Mall“, oder bummeln Sie durch den Flohmarkt<br />

am Greenmarket Square, wo alles <strong>von</strong> Kitsch bis Kunst zu erwerben ist. Freitagvormittags ist auch der Antiquitäten<br />

Flohmarkt in der Church Street geöffnet. Dieser Flohmarkt gilt als einer der interessantesten Flohmärkte<br />

in der Stadt. Oder Sie haben auch die Gelegenheit, einen Einkaufsbummel an der Waterfront zu unternehmen.<br />

Besonders hervorzuheben sind „The Blue and The Red Shed“. Hier finden Sie viele kunsthandwerkliche Stände.<br />

Unter anderem gibt es Gemälde, afrikanische Kunst, Muschelkunst, besondere Kerzen, Lederwaren, Bushman<br />

Kunst und Halbedelsteine zu erwerben.<br />

Übernachtung / Frühstück: Commodore Hotel<br />

4


PROGRAMM<br />

4. Tag | Mittwoch, 13.11.<strong>2024</strong><br />

WEITERFAHRT NACH STELLENBOSCH<br />

Heute Morgen werden die Mietwagen vor dem Hotel bereitgestellt. Fahrt nach Stellenbosch und in Ihre Unterkunft,<br />

welche kurz außerhalb Stellenbosch gelegen ist. (ca. 40 Minuten Fahrt). Nach dem Zimmerbezug (offizielle<br />

Check-in Uhrzeit ab 14:00 Uhr) haben Sie dann den restlichen Tag zu Ihrer freien Verfügung.<br />

Übernachtung / Frühstück: De Zalze Lodge<br />

5. Tag | Donnerstag, 14.11.<strong>2024</strong><br />

GOLFRUNDE AUF DE ZALZE<br />

Nach dem Frühstück spielen Sie Ihre erste Golfrunde in <strong>Südafrika</strong> - heute auf dem angrenzenden Platz De Zalze.<br />

Der De Zalze Golfplatz wurde <strong>von</strong> Peter Matkovich gestaltet. Der 18 Loch Kurs befindet sich inmitten der Weinberge,<br />

den Orangen Hainen und entlang des Blaauwklippen Flusses. Die Berge lassen die Landschaft noch atemberaubender<br />

wirken. Dieser Golfplatz liegt nicht nur wunderschön, sondern bietet eine gute Herausforderung<br />

für Jedermann! Anschließend fahren Sie dann ca. 20 Minuten zu dem Ernie Els Weingut für eine Weinverkostung,<br />

schließlich befinden Sie sich in den Weingebieten! Ernie Els ist nicht nur als Golfspieler, sondern auch durch<br />

seine Weine bekannt. <strong>Das</strong> stylische Weingut produziert verschiedene preisgekrönte Weine und genau diese werden<br />

Sie probieren können! Am späten Nachmittag Rückkehr zu ihrer Unterkunft. Der restliche Tag steht Ihnen zu<br />

Ihrer freien Verfügung.<br />

Übernachtung / Frühstück: De Zalze Lodge<br />

6. Tag | Freitag, 15.11.<strong>2024</strong><br />

FAHRT NACH HERMANUS<br />

Check-out und Abfahrt über Somerset West nach Gordon’s Bay. Freuen Sie sich auf eine der schönsten Küstenstraßen<br />

<strong>Südafrika</strong>s - Clarens Drive. Um die Mittagszeit erreichen Sie Kleinmond, wo Ihr Hotel kurz außerhalb,<br />

an einer ruhigen Lagune gelegen ist. Nach dem Zimmerbezug steht der Nachmittag und Abend zur freien Verfügung.<br />

Übernachtung / Frühstück: Arabella Hotel & Spa<br />

7. Tag | Samstag, 16.11.<strong>2024</strong><br />

GOLFRUNDE AUF DEM ARABELLA GOLF COURSE<br />

Heute lernen Sie den Arabella Golf Course kennen. Der Arabella Golf Club, in Kleinmond (bei Hermanus) gelegen,<br />

liegt in einer der schönsten Naturgegenden des Landes. Er schmiegt sich an die südwestliche Küste <strong>Südafrika</strong>s,<br />

an die Ufer der traumhaften Bot River Lagune. Diese atemberaubend schöne 18-Loch Championship-Anlage<br />

wurde <strong>von</strong> Matkovich & Hayes entworfen und bietet eine Herausforderung für Jedermann.<br />

Übernachtung / Frühstück: Arabella Hotel & Spa<br />

5


PROGRAMM<br />

8. Tag | Sonntag, 17.11.<strong>2024</strong><br />

FAHRT ENTLANG DER GARDENROUTE IN RICHTUNG MOSSEL BAY<br />

Nach dem Frühstück Check-out und Fahrt in Eigenregie entlang der Nationalstraße N2 über Grabouw in Richtung<br />

Mossel Bay, heute ein beliebter Ferienort mit schönen Stränden. Sie fahren circa 3½ Stunden und kurz vor<br />

Mossel Bay erreichen Sie Ihre nächste Unterkunft, die Gondwana Game Lodge. Sie erwartet nun zunächst ein<br />

Mittagessen, bevor Sie Ihre Zimmer beziehen (bei Ankunft um die Mittagszeit). Nach etwas Zeit zum Erholen<br />

treffen Sie sich am Nachmittag für Ihre erste Pirschfahrt! <strong>Das</strong> Reservat ist Heimat der „Big 5“, Berg Zebra, Kudu,<br />

Red Antilopen, Springböcke und zahlreicher Vogelarten, unter anderem auch des Kaphonigvogels und des Goldbrust-Nektarvogels,<br />

und vieler weiterer Tiere. Halten Sie Ihre Kameras bereit! Nach Rückkehr in der Lodge wird<br />

Ihnen ein Abendessen serviert.<br />

Übernachtung / Vollpension: Gondwana Game Reserve (Kwena Suite & Kwena Villas)<br />

9. Tag | Montag, 18.11.<strong>2024</strong><br />

SAFARI PUR<br />

Der heutige Tag steht ganz im Zeichen der wilden Tiere und jegliches Golfen ist heute einmal nebensächlich. Es<br />

heißt früh aufstehen denn es geht auf eine weitere Pirschfahrt. Damit Sie auch wach und aufmerksam auf Tiersuche<br />

gehen kӧnnen, werden Ihnen vorab Kaffee, Tee und Kekse gereicht. <strong>Das</strong> 10000 ha große Schutzgebiet<br />

besteht aus offenen Grassavannen und der einheimischen Fynbos-Vegetation, die <strong>von</strong> den Outeniqua-Bergen<br />

umrahmt wird. Anschließend erwartet Sie ein schmackhaftes Frühstück bei Rückkehr in der Lodge. Danach haben<br />

Sie ein wenig Zeit zu Ihrer freien Verfügung. Vielleicht möchten Sie sich ein wenig ausruhen, nachdem es am<br />

Morgen schon so früh losging? Am Mittag erwartet Sie ein leichtes Mittagessen, bevor es dann am Nachmittag<br />

auf eine weitere Pirschfahrt geht. Nach Rückkehr in Ihre Unterkunft wird Ihnen Ihr Abendessen serviert.<br />

Übernachtung / Vollpension: Gondwana Game Reserve (Kwena Suite & Kwena Villas)<br />

10. Tag | Dienstag, 19.11.<strong>2024</strong><br />

GOLFRUNDE AUF PINNACLE POINT GOLFPLATZ & FAHRT NACH WILDERNESS<br />

Nach einer letzten Pirschfahrt und einem ausgiebigen Frühstück in der Lodge, Fahrt zum Pinnacle Point Golfplatz,<br />

ca. 30 Minuten entfernt. Der Pinnacle Point Golf Course erstreckt sich 4 Kilometer entlang eines spektakulären<br />

Küstenabschnittes mit Putting Greens direkt an der Steilküste und unberührten Sandstränden. Der<br />

Golfplatz zählt zu den besten Golfplätzen weltweit und ist wahrlich ein Meisterstück an Golfplatz-Architektur.<br />

Darren Clarke, als ein Weltklasse-Golfer, wirkte bei der Gestaltung des Golfplatzes mit. Zur Eröffnung nannte er<br />

das Design des Golfplatzes das <strong>Beste</strong> weltweit. Anschließend Weiterfahrt über George nach Wilderness, wo Ihre<br />

Unterkunft unweit des langen Strandes gelegen ist. Nach dem Zimmerbezug steht Ihnen der restliche Tag zur<br />

freien Verfügung.<br />

Übernachtung / Frühstück: Mes Amis Guest House<br />

11. Tag | Mittwoch, 20.11.<strong>2024</strong><br />

FAHRT NACH KNYSNA<br />

Heute führt die Fahrt nach Knysna, wo Ihr Hotel kurz außerhalb des Städtchens gelegen ist. Nach dem Zimmerbezug<br />

(offizielle Check-in Uhrzeit ab 14:00 Uhr) steht Ihnen der restliche Tag zu ihrer freien Verfügung. Entdecken<br />

Sie ein wenig Ihre neue Unterkunft auf eigene Faust und freuen Sie sich auf die nächsten Golftage.<br />

Übernachtung / Frühstück: Brenton Haven<br />

6


PROGRAMM<br />

12. Tag | Donnerstag, 21.11.<strong>2024</strong><br />

GOLFRUNDE AUF DEM SIMOLA GOLF COURSE<br />

Nach dem Frühstück spielen Sie eine Runde auf dem Simola Golf Course. Der <strong>von</strong> Jack Nicklaus entworfene<br />

Golfplatz wurde 2005 offiziell eröffnet. Er liegt hoch über der Lagune im Knysna Forest und bietet eine atemberaubende<br />

Aussicht auf die Lagune. Der Platz wurde nach ökologischen Gesichtspunkten angelegt und ist sehr<br />

anspruchsvoll. Der restliche Tag steht Ihnen dann anschließend zu Ihrer freien Verfügung.<br />

Übernachtung / Frühstück: Brenton Haven<br />

13. Tag | Freitag, 22.11.<strong>2024</strong><br />

GOLFRUNDE AUF DEM PEZULA GOLF COURSE<br />

Nach dem Frühstück Fahrt zum Pezula Golf Course. Der Pezula-Meisterschafts-Golfplatz weist fantastische Fairways<br />

und gut rollende Grüns auf. Er liegt in der wunderschönen Southern Cape Landschaft und gehört zu den<br />

schönsten Golfplätzen des Landes. Der atemberaubende, preisgekrönte 18-Loch-Kurs, der <strong>von</strong> David Dale und<br />

Ronald Fream geschaffen wurde, ist außerdem einer der spektakulärsten Golf Courses der Welt. Der 72 par Golfplatz<br />

wurde so entworfen, dass er sowohl Herausforderungen an erfahrene Golfer stellt, da an einigen Löchern<br />

ein full range Abschlag notwendig ist, aber auch anderen Spielern ein einzigartiges Golfererlebnis vermittelt.<br />

Übernachtung / Frühstück: Brenton Haven<br />

14. Tag | Samstag, 23.11.<strong>2024</strong><br />

HEIMREISE<br />

Nach dem Frühstück Check-out und Fahrt nach George und dem dortigen Flughafen. Am Flughafen George angekommen,<br />

Abgabe der Mietwagen und Inlandsflug <strong>von</strong> George nach Johannesburg (nicht inkludiert). Rückflug<br />

nach Deutschland mit Condor (nicht inkludiert). Ankunft 24.11.<strong>2024</strong><br />

Änderungen vorbehalten.<br />

7


DIE UNTERKÜNFTE<br />

The Commodore Hotel****<br />

10. - 13.11.<strong>2024</strong> | Kapstadt<br />

© The Commodoro Hotel<br />

<strong>Das</strong> The Commodore Hotel befindet sich an der Victoria &<br />

Alfred Waterfront und bietet einen atemberaubenden Blick auf<br />

den Tafelberg, den Hafen <strong>von</strong> Kapstadt und Robben Island. Im<br />

nautischen Stil gehalten und mit allen Dienstleistungen, die Sie<br />

benötigen, ist The Commodore das ideale Hotel in dieser schönen<br />

Stadt.<br />

De Zalze Lodge****<br />

13. - 15.11.<strong>2024</strong> | Stellenbosch<br />

© De Zalze Lodge<br />

Die De Zalze Lodge ist eine Gästelodge im kapholländischen Stil<br />

mit Blick auf die üppigen Weinberge und die atemberaubenden<br />

Berge <strong>von</strong> Stellenbosch. Direkt am ersten Fairway des De Zalze<br />

Golfplatzes gelegen, bietet dieses luxuriöse Vier-Sterne-Haus<br />

eine entspannte Unterkunft, die garantiert den Stress des<br />

modernen Lebens vergessen lässt.<br />

Arabella Hotel, Golf & Spa*****<br />

15. - 17.11.2023 | Hermanus<br />

© Arabella Hotel, Golf & Spa<br />

<strong>Das</strong> Arabella Hotel, Golf & Spa liegt in der Kogelberg-Biosphäre,<br />

einem der reichhaltigsten Blumenreservate der Welt, und<br />

heißt Sie willkommen, die atemberaubende Natur, moderne<br />

Unterkünfte und Wellness in einem luxuriösen Hotel in Hermanus<br />

zu entdecken.<br />

8


DIE UNTERKÜNFTE<br />

Kwena Suite & Kwena Villas<br />

17. - 19.11.<strong>2024</strong> | Gondwana Game Reserve<br />

© Gondwana<br />

Die Kwena Lodge bietet 14 offene, im „Khoi-San“ -Stil gehaltene<br />

Suiten, eingebettet in die atemberaubende Natur. Jede Suite ist<br />

mit einem Kamin, einer Minibar, einem Tee- / Kaffeezubereiter,<br />

Bad mit tiefer Badewanne und ebenerdiger Dusche, einem<br />

Telefon und einem Safe ausgestattet. <strong>Das</strong> Ulubisi House ist eine<br />

im afrikanischen Stil eingerichtete Villa. Sie liegt privat mitten<br />

im Wildschutzgebiet und bietet 3 Gästesuiten, alle mit einem<br />

herrlichen Blick auf die umliegenden Berge. WiFi-Anschluss<br />

vorhanden. Es wurden für die Gruppe sowohl Kwena Suiten als<br />

auch 3 Suiten in der Villa reserviert.<br />

Mes Amis Beach Guesthouse<br />

19. - 20.11.<strong>2024</strong> | Wilderness<br />

© Mes Amis Beach Guesthouse<br />

<strong>Das</strong> Mes Amis Beach Guesthouse liegt direkt am Meer in<br />

Wilderness und bietet einen atemberaubenden Blick auf den<br />

Indischen Ozean. Sie haben direkten und privaten Zugang zum<br />

Strand <strong>von</strong> Wilderness. Alle Zimmer sind modern eingerichtet<br />

mit Blick auf den Indischen Ozean. Große Schiebetüren führen<br />

auf eine private Terrasse - ein großartiger Ort, um majestätische<br />

Sonnenaufgänge über dem Ozeanhorizont zu genießen. Alle<br />

Zimmer verfügen über einen eigenen Eingang und sind mit<br />

TV, Kaffee- und Teezubehör, Sonnenschirm und Badetüchern<br />

ausgestattet.<br />

Brenton Haven<br />

20. - 23.11.<strong>2024</strong> | Knysna<br />

© Brenton Haven<br />

Brenton Haven liegt hoch oben auf den Dünen, mit direktem Blick<br />

auf den Indischen Ozean. Von Brenton-on Sea erstreckt sich der<br />

Strand für ca. 5 km nach Buffalo Bay. Mit ein wenig Glück können<br />

Sie bei einer Strandwanderung Delfine und Wale (in der Saison)<br />

beobachten. Die Unterkunft besteht aus 26 freistehenden „Beach<br />

Homes“ - 1-, 2- oder 3-Schlafzimmer - für Selbstverpflegung<br />

ausgelegt, alle Zimmer mit einem eigenen Badezimmer mit<br />

Bad und/oder Dusche und jedes Strandhaus mit einem offenen<br />

Wohnbereich und Küche. <strong>Das</strong> Butterfly Blu Restaurant serviert<br />

eine mediterrane Küche, Fisch, Pizza und vegetarische Gerichte.<br />

Die Unterkunft verfügt zudem über ein Fitnesscenter, einen<br />

Swimmingpool und kostenfreie Parkplätze.<br />

9


DIE GOLFPLÄTZE<br />

Ihre<br />

Golfplätze:<br />

DE ZALZE GOLF COURSE<br />

Genießen Sie ein einzigartiges Spielerlebnis mit weitem Blick auf die Helderberg-Bergkette. Mit <strong>von</strong> Weinbergen,<br />

Olivenhainen und Lavendelfeldern umgebenen Fairways bietet der De Zalze Golf Course ein unvergleichliches<br />

landschaftliches Erlebnis.<br />

―<br />

ARABELLA GOLF COURSE<br />

Dieser <strong>von</strong> Peter Matkovich konzipierte internationale Meisterschaftskurs liegt an der reizvollen Bot River<br />

Lagune in der Nähe <strong>von</strong> Hermanus, mit spektakulärem Blick auf die Kogelberg Mountain Range. Der Platz gehört<br />

zu den Top 5 in <strong>Südafrika</strong>. Der Arabella Golfplatz <strong>Südafrika</strong> ist ein anspruchsvoller und bei Golfkennern hoch<br />

geschätzter Championship-Platz. Er kann auch <strong>von</strong> Anfängern gespielt werden. Breite Fairways lassen viel Raum.<br />

Allerdings gibt es viele Bunker und Wasser Features und auch der Wind spielt mit und verlangt vom Spieler hohe<br />

Konzentration.<br />

―<br />

SIMOLA GOLF COURSE<br />

Ein Jack Nicklaus Signature-Course. Bei Simola den Kopf unten zu halten, kann eine Herausforderung sein, weil die<br />

Aussicht rund um den Platz beeindruckend ist. Es ist jedem Spieler klar, warum dieser Platz eines der führenden<br />

Golfziele <strong>Südafrika</strong>s einnimmt. Es ist auch der erste Jack Nicklaus Signature Course an der Garden Route, der<br />

die Philosophie des Meisters widerspiegelt: Layout und Design an die natürliche Beschaffenheit des Landes<br />

anzupassen. Der Kurs bietet herausforderndes und lohnendes Golf inmitten einer spektakulären Landschaft.<br />

Unterhalb der hohen Kämme gelegen, ist es frei <strong>von</strong> dem Wind, der die Küstenplätze so oft plagt. Fairways<br />

fließen mit den natürlichen welligen Konturen des Geländes zusammen und die ungewöhnliche Konfiguration<br />

<strong>von</strong> fünf Par 5 und fünf Par 3 fügt dem Spiel eine neue Dimension hinzu. Es ist selbstverständlich, dass jedes Loch<br />

eine außergewöhnliche Aussicht bietet. Entweder über die Lagune <strong>von</strong> Knysna bis zu den Heads oder über den<br />

malerischen Fluss Knysna, der sich durch das darunter liegende Tal schlängelt.<br />

―<br />

PEZULA GOLF COURSE<br />

Seine spektakuläre Lage direkt an der Steilküste macht ihn zu einem der schönsten Golfplätze der Welt. Er<br />

wurde <strong>von</strong> David Dale and Ronald Fream <strong>von</strong> GolfPlan USA designt und 2001 eröffnet. Pezula Golf Course ist<br />

ein fantastisch angelegter Platz, auf einer Anhöhe direkt am Indischen Ozean liegend, der alles zu bieten hat,<br />

das Golf spannend macht: spektakuläres Design, leicht hügelig mit teils unglaublich in die Tiefe zu spielenden<br />

Abschlägen, schnelle Grüns und wunderbare Aussichten aufs Meer.<br />

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PINNACLE POINT GOLF COURSE<br />

Der Par-72 Platz zeichnet sich durch 7 majestätische Löcher aus, die sich entlang der Felsenklippen<br />

des Indischen Ozeans erstrecken, <strong>von</strong> denen vier über das Meer und die Klippen gespielt werden.<br />

Alle 18 Löcher wurden so angelegt, dass sie sich den Konturen des Geländes anpassen. Einer der<br />

spektakulärsten Plätze <strong>Südafrika</strong>s, der dem berühmten Pebble Beach in nichts nachsteht. Darren Clark<br />

hat hier mit Peter Matkovich eine Sehenswürdigkeit geschaffen. Ein Muss für jeden Garden Route<br />

Besucher.<br />

11


LEISTUNGEN<br />

Eingeschlossene Leistungen:<br />

• alle Übernachtungen in den genannten Hotels mit südafrikanischem Frühstück<br />

• deutschsprachige Reiseleitung & sämtliche Besichtigungen und Eintrittsgelder an den<br />

Ausflugstagen (Kapstadt & Tafelberg / Kap der Guten Hoffnung / Weingebiet)<br />

• Flughafentransfers<br />

• 5x Greenfee auf den gebuchten Golfplätzen<br />

• ein Sitzplatz im Mietwagen auf der Gardenroute laut Programm<br />

• Mahlzeiten wie im Programm angegeben<br />

• Reisebegleitung durch das Team <strong>von</strong> reiseart<br />

Nicht eingeschlossene Leistungen:<br />

• Flug Frankfurt - Kapstadt / George - Frankfurt via Johannesburg<br />

• Mahlzeiten und Leistungen, die nicht genannt sind<br />

• persönliche Ausgaben wie z.B. Telefon, Getränke und Trinkgelder<br />

Versicherung:<br />

Verfügen Sie noch nicht über einen passenden Reiseversicherungsschutz? Wir empfehlen den<br />

Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Reisekrankenversicherung. Gerne<br />

erstellen wir Ihnen ein Angebot unserer Partnerversicherung, der HanseMerkur Reiseversicherung.<br />

12


LEISTUNGEN<br />

Reisepreise:<br />

pro Person<br />

Doppelzimmer 4.669,00 €<br />

Einzelzimmer 6.159,00 €<br />

Mindestteilnehmerzahl: 10 Maximalteilnehmerzahl: 15<br />

(s. ARB Ziffer 9)<br />

Stornierungsbedingungen:<br />

Ergänzend zu unseren beigefügten allgemeinen Reisebedingungen unter Ziffer 6 gelten bei dieser Reise<br />

gesonderte Stornierungsstaffeln. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so fallen folgende prozentuale<br />

Stornogebühren vom Reisepreis an:<br />

bis 61 Tage vor Reisebeginn 20% ab 30. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%<br />

ab 60. Tag bis 31. Tag vor Reisebeginn 35% ab 14 Tage vor Reisebeginn 100%<br />

Unsere An- und Abreiseempfehlung mit Condor und South African Air Link:<br />

09.11.<strong>2024</strong> ab Frankfurt 20:40 Uhr 10.11.<strong>2024</strong> an Kapstadt 09:30 Uhr<br />

23.11.<strong>2024</strong> ab George 14:20 Uhr 23.11.<strong>2024</strong> an Johannesburg 16:05 Uhr<br />

23.11.<strong>2024</strong> ab Johannesburg 19:15 Uhr 24.11.<strong>2024</strong> an Frankfurt 05:40 Uhr<br />

(Flugzeitenänderungen vorbehalten, alle Angaben in Ortszeit)<br />

Hinweis: Die Golfgepäckbeförderung und eine Sitzplatzreservierung bei Condor und South African<br />

Air Link sind kostenpflichtig.<br />

13


ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN<br />

Sehr geehrter Reisegast, wir begrüßen Sie recht herzlich als geschätzter Reisekunde und dürfen Sie ausführlich darüber unterrichten,<br />

welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Pflichten Sie uns gegenüber haben. Die im folgenden<br />

angegebenen Paragrafen beziehen sich auf die seit dem 1.7.2018 geltende Gesetzesfassung.<br />

Informationen zu vorbehaltenen Preis- oder Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss finden Sie in Ziffer 4 und 5.<br />

Unsere Reisen sind auf eine Mindestteilnehmerzahl konzipiert, die in der jeweiligen Ausschreibung für den einzelnen Reisetermin<br />

angegeben ist. Näheres – auch zur Absagefrist bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn – finden Sie in Ziffer 9. Die<br />

Reisebedingungen informieren Sie zum Beispiel auch über Ihre gesetzlich geregelten Obliegenheiten zur Vermeidung <strong>von</strong><br />

Anspruchsverlusten in Ziffer 10.<br />

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (ARB)<br />

FÜR REISEVERANSTALTUNGSLEISTUNGEN<br />

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit<br />

wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden<br />

und dem Reiseveranstalter reiseart GmbH & Co. KG zu<br />

Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie<br />

ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y<br />

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und<br />

252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und<br />

füllen diese aus. Die Reisebedingungen gelten folglich<br />

nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise (sondern z.B.<br />

verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht<br />

hat, da er hierüber eine entsprechende andere<br />

Information erhält. Die Reisebedingungen gelten ferner<br />

nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem Kunden ein<br />

Rahmenvertrag für die Organisation <strong>von</strong> Geschäftsreisen<br />

geschlossen wurde.<br />

1. Zeitlicher Geltungsbereich<br />

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle<br />

Pauschalreiseverträge zwischen dem Reiseveranstalter<br />

reiseart GmbH & Co. KG und dem Kunden, die ab<br />

01.04.2022 geschlossen werden.<br />

2. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung<br />

für Mitreisende<br />

2.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt<br />

beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:<br />

a) Grundlage dieses Angebots sind die<br />

Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen<br />

des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit<br />

diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.<br />

b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen <strong>von</strong><br />

Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für<br />

seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung<br />

durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung<br />

übernommen hat.<br />

c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des<br />

Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt<br />

ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er<br />

für die Dauer <strong>von</strong> zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag<br />

kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots<br />

zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des<br />

neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und<br />

seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat<br />

und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem<br />

Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche<br />

Erklärung oder Anzahlung erklärt.<br />

d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen<br />

Informationen über wesentliche Eigenschaften der<br />

Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen<br />

Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl<br />

und die Stornopauschalen (gem. Artikel<br />

250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur<br />

dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages,<br />

sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich<br />

vereinbart ist.<br />

2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,<br />

schriftlich, per E-Mail, oder per Telefax erfolgt, gilt:<br />

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde<br />

dem Reiseveranstalter den Abschluss des<br />

Pauschalreisevertrages verbindlich an.<br />

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung<br />

durch den Reiseveranstalter zustande. Bei<br />

oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der<br />

Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen<br />

Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem<br />

dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem<br />

Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so<br />

aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem<br />

angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier<br />

oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf<br />

eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6<br />

Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in<br />

gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien<br />

oder außerhalb <strong>von</strong> Geschäftsräumen erfolgte.<br />

2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr<br />

(z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den<br />

Vertragsabschluss:<br />

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen<br />

Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.<br />

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur<br />

Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten<br />

Buchungsformulars eine entsprechende<br />

Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung<br />

erläutert wird.<br />

c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung<br />

angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.<br />

d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter<br />

gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die<br />

Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes<br />

unterrichtet.<br />

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)<br />

"zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem<br />

Reiseveranstalter den Abschluss des<br />

Pauschalreisevertrages verbindlich an.<br />

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung<br />

unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt<br />

(Eingangsbestätigung).<br />

g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch<br />

Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des<br />

Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.<br />

h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der<br />

Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden<br />

zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger<br />

erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach<br />

Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch<br />

entsprechende unmittelbare Darstellung der<br />

Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der<br />

Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser<br />

Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es<br />

auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der<br />

Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit dem Kunden<br />

die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften<br />

Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung<br />

angeboten wird. Die Verbindlichkeit des<br />

Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht da<strong>von</strong> abhängig,<br />

dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung<br />

oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.<br />

2.4 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach<br />

den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs.<br />

2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach §<br />

651a und §651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen<br />

wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-<br />

Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS)<br />

sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein<br />

Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die<br />

gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte,<br />

insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß §651h BGB<br />

(siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht<br />

jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach<br />

§651a BGB außerhalb <strong>von</strong> Geschäftsräumen<br />

geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen<br />

Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht,<br />

sind auf vorhergehende <strong>Beste</strong>llung des Verbrauchers<br />

geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein<br />

Widerrufsrecht.<br />

3. Bezahlung<br />

3.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen<br />

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der<br />

Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein<br />

wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und<br />

dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und<br />

Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer,<br />

verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben<br />

wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen<br />

Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung<br />

in Höhe <strong>von</strong> 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig.<br />

Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig,<br />

sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das<br />

Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 9<br />

genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.<br />

3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die<br />

Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten<br />

Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur<br />

ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen<br />

Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen<br />

Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches<br />

oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden<br />

besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach<br />

Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag<br />

zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten<br />

gemäß Ziffer 6 zu belasten.<br />

4. Änderungen <strong>von</strong> Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die<br />

nicht den Reisepreis betreffen<br />

4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften <strong>von</strong><br />

Reiseleistungen <strong>von</strong> dem vereinbarten Inhalt des<br />

Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss<br />

notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider<br />

Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem<br />

Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die<br />

Abweichungen unerheblich sind und den<br />

Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.<br />

4.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden<br />

über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis<br />

<strong>von</strong> dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften<br />

Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder<br />

Sprachnachricht) klar, verständlich und in<br />

hervorgehobener Weise zu informieren.<br />

4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer<br />

wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der<br />

Abweichung <strong>von</strong> besonderen Vorgaben des Kunden, die<br />

Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der<br />

Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter<br />

gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten<br />

angemessenen Frist entweder die Änderung<br />

anzunehmen oder unentgeltlich vom<br />

Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme<br />

an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der<br />

Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.<br />

Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des<br />

Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der<br />

Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann<br />

kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die<br />

Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm<br />

eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom<br />

Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem<br />

Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der<br />

gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als<br />

angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung<br />

gemäß Ziffer 4.2 in klarer, verständlicher und<br />

hervorgehobener Weise hinzuweisen.<br />

4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben<br />

unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit<br />

Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für<br />

die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise<br />

bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist<br />

dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m<br />

Abs. 2 BGB zu erstatten.<br />

5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss,<br />

erhebliche Vertragsänderungen, Rechte des Kunden<br />

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den Reisepreis<br />

nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die<br />

Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer<br />

tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei<br />

Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a)<br />

Erhöhung des Preises für die Beförderung <strong>von</strong> Personen<br />

aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere<br />

Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und<br />

sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie<br />

Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder<br />

c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise<br />

geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in<br />

den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich<br />

die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro<br />

Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall<br />

sein, wird der Reiseveranstalter den Kunden umgehend<br />

auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar<br />

und verständlich über die Preiserhöhung und deren<br />

Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der<br />

Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur<br />

wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten<br />

Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des<br />

Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.<br />

Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem<br />

vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.<br />

Auf die Verpflichtung des Reiseveranstalters zur<br />

Preissenkung nach 5.2 wird ausdrücklich hingewiesen.<br />

5.2 Da 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des<br />

Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des<br />

Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 5.1<br />

unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder<br />

Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor<br />

Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren<br />

Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde<br />

mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist<br />

der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der<br />

Reiseveranstalter darf <strong>von</strong> dem zu erstattenden<br />

Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen<br />

Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf<br />

dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe<br />

Verwaltungsausgaben entstanden sind.<br />

5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, nach<br />

Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den<br />

Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen<br />

unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten<br />

Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und<br />

Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen<br />

bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). Der<br />

Reiseveranstalter hat den Kunden hierüber auf einem<br />

dauerhaften Datenträger (z. B. per E- Mail, SMS oder<br />

Sprachnachricht) klar, verständlich und in<br />

hervorgehobener Weise über die Änderung zu<br />

unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie<br />

diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn<br />

erklärt wird.<br />

5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 5.1<br />

vorbehaltene Preiserhöhung 8%, kann der<br />

Reiseveranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Der<br />

Reiseveranstalter kann indes dem Kunden eine<br />

entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen,<br />

dass er innerhalb einer bestimmten<br />

Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot<br />

zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom<br />

Vertrag erklärt. <strong>Das</strong> Angebot zu einer Preiserhöhung<br />

kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn<br />

unterbreitet werden. Kann der Reiseveranstalter die<br />

Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen<br />

Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der<br />

wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art.<br />

250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung <strong>von</strong><br />

besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des<br />

Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2<br />

dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. der<br />

14


ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN<br />

Reiseveranstalter kann dem Kunden die entsprechende<br />

andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass<br />

der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist, die<br />

angemessen sein muss, (1) das Angebot zur<br />

Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom<br />

Vertrag erklärt. <strong>Das</strong> Angebot zu einer solchen sonstigen<br />

Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn<br />

unterbreitet werden.<br />

5.5 Der Reiseveranstalter kann dem Kunden in ihrem<br />

Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen<br />

Vertragsänderung nach 5.4 wahlweise auch die<br />

Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise)<br />

anbieten, über die der Reiseveranstalter den Kunden<br />

nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.<br />

5.6 Nach dem Ablauf einer vom Reiseveranstalter nach<br />

5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung<br />

oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.<br />

5.7 Tritt der Kunde nach 5.4 vom Vertrag zurück, findet §<br />

651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend<br />

Anwendung. Soweit der Reiseveranstalter infolge des<br />

Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des<br />

Reisepreises verpflichtet war, hat dieser unverzüglich,<br />

auf jeden Fall innerhalb <strong>von</strong> 14Tagen nach dem Rücktritt,<br />

Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i<br />

Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.<br />

5.8 Nimmt der Kunde das Angebot zur Vertragsänderung<br />

oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die<br />

Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht<br />

<strong>von</strong> mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt §<br />

651m BGB<br />

entsprechend; ist sie <strong>von</strong> gleichwertiger Beschaffenheit,<br />

aber für den Reiseveranstalter mit geringeren Kosten<br />

verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag §<br />

651m Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden.<br />

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /<br />

Rücktrittskosten<br />

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom<br />

Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist<br />

gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich zu erklären.<br />

Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht<br />

wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt<br />

werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf<br />

einem dauerhaften Datenträger zu erklären.<br />

6.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er<br />

die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den<br />

Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der<br />

Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung<br />

verlangen, soweit der Rücktritt nicht <strong>von</strong> ihm zu vertreten<br />

ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer<br />

Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die<br />

Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung<br />

<strong>von</strong> Personen an den Bestimmungsort erheblich<br />

beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und<br />

außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des<br />

Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen<br />

auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle<br />

zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.<br />

Eintrittskarten sind nicht erstattbar, sofern nicht anders<br />

ausgeschrieben und ein Weiterverkauf bis zum<br />

Veranstaltungsbeginn nicht möglich ist.<br />

Die reiseart GmbH & Co. KG empfiehlt dringend den<br />

Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.<br />

Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet,<br />

die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene<br />

Entschädigung sei wesentlich niedriger als die <strong>von</strong> ihm<br />

geforderte Entschädigungspauschale.<br />

Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der<br />

Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell<br />

berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der<br />

Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere<br />

Aufwendungen als die jeweils anwendbare<br />

Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem<br />

Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte<br />

Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten<br />

Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch<br />

anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt,<br />

konkret zu beziffern und zu begründen.<br />

Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur<br />

Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er<br />

diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb <strong>von</strong> 14<br />

Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.<br />

<strong>Das</strong> gesetzliche Recht des Kunden, gemäß<br />

§ 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf<br />

einem dauerhaften Datenträger zu verlangen,<br />

dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten<br />

aus dem Pauschalreisevertrag eintritt,<br />

bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.<br />

Eine solche Erklärung ist in jedem Fall<br />

rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor<br />

Reisebeginn zugeht.<br />

7. Umbuchungen<br />

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss<br />

auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des<br />

Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft<br />

oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil<br />

der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder<br />

falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3<br />

EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in<br />

diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.<br />

Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden<br />

dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der<br />

Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr erheben, die<br />

sich wie folgt bestimmt:<br />

Bis 60 Tage vor Reisebeginn wird eine Pauschale in<br />

Höhe <strong>von</strong> mindestens 75,- Euro pro Person fällig.<br />

Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem<br />

Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten<br />

Bedingungen 6.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung fällig.<br />

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren<br />

vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit<br />

und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die<br />

dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen<br />

Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises,<br />

soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur<br />

Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten.<br />

Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der<br />

ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger<br />

bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich<br />

um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.<br />

9. Rücktritt wegen Nichterreichens der<br />

Mindestteilnehmerzahl<br />

9.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens<br />

der Mindestteilnehmerzahl vom Pauschalreisevertrag<br />

zurücktreten, wenn er in der jeweiligen vorvertraglichen<br />

Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert hat. Die<br />

späteste<br />

Rücktrittsfrist beträgt beim Reiseveranstalter<br />

reiseart GmbH & Co. KG 21 Tage vor Reisebeginn,<br />

außer bei 1- oder 2 Tagesfahrten, hier gilt die Frist <strong>von</strong><br />

48 Stunden vor Reisebeginn. Sollte bereits zu einem<br />

früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die<br />

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat<br />

der Reiseveranstalter unverzüglich <strong>von</strong> seinem<br />

Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.<br />

9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,<br />

hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall<br />

aber innerhalb <strong>von</strong> 14 Tagen nach dem Zugang der<br />

Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den<br />

Reisepreis zurückzuerstatten.<br />

10. Mitwirkungspflicht des Reisenden<br />

10.1 Reiseunterlagen<br />

Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen<br />

Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht<br />

hat, zu informieren, wenn er die notwendigen<br />

Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht<br />

innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist<br />

erhält.<br />

10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen<br />

Wird die Reise nicht frei <strong>von</strong> Reisemängeln erbracht, so<br />

kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der<br />

Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften<br />

Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen<br />

konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche<br />

nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach<br />

§ 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist<br />

verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem<br />

Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu<br />

geben.<br />

Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht<br />

vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige<br />

Reisemängel dem Reiseveranstalter unter<br />

der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur<br />

Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des<br />

Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner<br />

Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung<br />

unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige<br />

auch seinem Reisevermittler, über den er die<br />

Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der<br />

Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe<br />

zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht<br />

befugt, Ansprüche anzuerkennen.<br />

10.3 Fristsetzung vor Kündigung<br />

Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag<br />

wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB<br />

bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l<br />

BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine<br />

angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies<br />

gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom<br />

Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige<br />

Abhilfe notwendig ist.<br />

10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei<br />

Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum<br />

Abhilfeverlangen<br />

(a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass<br />

Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im<br />

Zusammenhang mit Flugreisen nach den<br />

luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden<br />

unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“)<br />

der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind.<br />

Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die<br />

Erstattungen<br />

aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn<br />

die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die<br />

Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7<br />

Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach<br />

Aushändigung zu erstatten.<br />

(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die<br />

Fehlleitung <strong>von</strong> Reisegepäck unverzüglich dem<br />

Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner<br />

Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies<br />

entbindet den Reisenden nicht da<strong>von</strong>, die<br />

Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß<br />

Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu<br />

erstatten.<br />

11. Beschränkung der Haftung<br />

11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für<br />

Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht<br />

schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen<br />

Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber<br />

hinausgehende Ansprüche nach internationalen<br />

Übereinkünften oder auf solchen beruhenden<br />

gesetzlichen Vorschriften bleiben <strong>von</strong> der Beschränkung<br />

unberührt.<br />

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für<br />

Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im<br />

Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen<br />

lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge,<br />

Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),<br />

wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und<br />

der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der<br />

Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners<br />

als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet<br />

wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht<br />

Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters<br />

sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b,<br />

651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.<br />

Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für<br />

einen Schaden des Reisenden die Verletzung <strong>von</strong><br />

Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des<br />

Reiseveranstalters ursächlich war.<br />

12. Geltendmachung <strong>von</strong> Ansprüchen: Adressat,<br />

Information über Verbraucherstreitbeilegung<br />

12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB<br />

hat der Kunde/Reisende gegenüber dem<br />

Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung<br />

kann auch über den Reisevermittler erfolgen,<br />

wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler<br />

gebucht war. Eine Geltendmachung<br />

auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.<br />

12.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das<br />

Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass<br />

er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung<br />

teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach<br />

Drucklegung dieser Reisebedingungen für den<br />

Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der<br />

Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter<br />

Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge,<br />

die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen<br />

wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-<br />

Plattform<br />

http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.<br />

13. Informationspflichten über die Identität des<br />

ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung <strong>von</strong> Fluggästen<br />

über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />

verpflichtet den Reiseveranstalter, den<br />

Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft<br />

sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise<br />

zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der<br />

Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die<br />

ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der<br />

Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die<br />

Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen,<br />

die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen<br />

wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß,<br />

welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss<br />

er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden<br />

als ausführende Fluggesellschaft genannte<br />

Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den<br />

Kunden über den Wechsel informieren. Er muss<br />

unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um<br />

sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich<br />

über den Wechsel unterrichtet wird.<br />

14. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften<br />

14.1. Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden<br />

über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie<br />

gesundheitspolizeiliche Formalitäten des<br />

Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren<br />

Fristen für die Erlangung <strong>von</strong> gegebenenfalls<br />

notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.<br />

14.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das<br />

Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen<br />

Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen<br />

sowie das Einhalten <strong>von</strong> Zoll und Devisenvorschriften.<br />

Der Kunde/Reisende ist zudem verantwortlich sich über<br />

die zum Reisezeitpunkt geltenden Ein– und<br />

Ausreisebestimmungen im Zielgebiet sowie über die<br />

Einreisebestimmungen für die Rückreise auf den<br />

entsprechenden Informationsseiten des Auswärtigen<br />

Amtes oder den zuständigen Behörden und<br />

Auslandsvertretungen zu informieren. Nachteile, die aus<br />

dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B.<br />

die Zahlung <strong>von</strong> Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des<br />

Kunden/Reisenden.<br />

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die<br />

rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa<br />

und Einreisedokumente durch die jeweilige diplomatische<br />

Vertretung / Behörde, wenn der Kunde ihn mit der<br />

Besorgung beauftragt hat.<br />

Diese Allgemeinen Reisebedingungen und<br />

Hinweise gelten für den Reiseveranstalter:<br />

reiseart GmbH & Co. KG<br />

Salzstraße 36<br />

48143 Münster<br />

Telefon 02 51 / 48 15 – 122<br />

E-Mail kontakt@reiseart.de<br />

Stand: März 2022<br />

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Tel.: +49 (0)251 4815 122<br />

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Es gelten die Reisebedingungen des Veranstalters.<br />

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