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Beteiligungsbericht 2021

Beteiligungsbericht Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

Beteiligungsbericht
Informationen über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen zum 31.12.2021

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Aktuelle Zinsprognosen, die einen stark absinkenden Abzinsungssatz für die<br />

Bewertung der Pensionsrückstellungen beinhalten, sind in die mittelfristige<br />

Wirtschaftsplanung der ASEAG eingeflossen. Dennoch können sich weiter<br />

verändernde Rahmenparameter (Zinssätze/Zinsprognosen, Tarifabschlüsse) zu<br />

zusätzlichen erheblichen Ergebnisbelastungen entwickeln. Dagegen konnten die<br />

Zusatzbelastungen aus dem im Jahr 2010 geänderten BilMoG bereits im Jahr 2017<br />

abgeschlossen werden. Um insgesamt die Abhängigkeit der Pensionsrückstellungen<br />

von der Zinsentwicklung zu reduzieren, hat die ASEAG den Durchführungsweg für neu<br />

zu schaffende Altersvorsorge im Jahr 2016 geändert. Dies ermöglicht eine andere<br />

bilanzielle Darstellungsweise, ohne dass jedoch dadurch die letztendlich zu zahlende<br />

Altersvorsorge in der Höhe beeinflusst wird. Der für die ASEAG durch die<br />

Direktvergabe bestehende Bestandsschutz bis 2027 für die von der ASEAG erbrachten<br />

Verkehrsleistungen für die gesamte StädteRegion Aachen trägt auch darüber hinaus<br />

kein Risiko, sofern der politische Wille hierzu gegeben ist. Daran hindert auch die<br />

aktuelle Rechtsprechung zur Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB nichts. Wurde vor der<br />

Corona-Pandemie das Risiko einer erneuten Korrektur des Beteiligungswertes der<br />

APAG als eher gering angesehen, so hat dieses Risiko vor dem Hintergrund der<br />

Corona-Pandemie wieder an Bedeutung gewonnen. Zum einen ist zurzeit nicht<br />

vorhersehbar, wie sich die Pandemie auf die Innenstädte und damit die<br />

Parkhausnutzung auswirkt und zum anderen hat die Pandemie gezeigt, wie sensibel<br />

der Betrieb von Parkhäusern auf ein Ereignis einer Pandemie reagiert. Dies könnte<br />

dazu führen, dass entsprechende Risikofaktoren bei der Unternehmensbewertung<br />

ungünstiger ausfallen werden und somit den Unternehmenswert der APAG<br />

reduzieren. Zunehmende Instandhaltungsaufwendungen stellen eine weitere<br />

Herausforderung dar. Als stabilisierender Effekt auf den Unternehmenswert ist das<br />

derzeitig niedrige Zinsniveau anzusehen. Darüber hinaus wird planerisch eine<br />

Steigerung der Kurzparkertarife als am Markt durchsetzbar angesehen, zumal es im<br />

Rahmen der Klimaschutzdiskussion sicher zu weiteren Anpassungen der<br />

Parkgebühren am Straßenrand kommen wird. Insgesamt gilt es, das Bewertungsrisiko<br />

der Beteiligung stets zu überwachen. Das Kostenrisiko bei der Beauftragung der<br />

Subunternehmer, das aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz aus dem Jahr 2012<br />

entstanden war, ist entfallen, jedoch verbleibt das Risiko eines schleichenden,<br />

überproportionalen Kostenanstiegs, da die ASEAG in Zukunft mit einem deutlich<br />

stärkeren Tarifpartner zu verhandeln hat. Die aktuellen Schwierigkeiten aller<br />

Verkehrsunternehmen bei der Personalbeschaffung verstärken diesen Effekt sicher<br />

noch, weswegen dieser Sachverhalt in der Wirtschaftsplanung adäquat berücksichtigt<br />

wurde.<br />

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