GYMME MORE Münsterland 2024/2025
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• Unter die bundesweit zulassungsbeschränkten<br />
Studiengänge fallen die Humanmedizin,<br />
Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.<br />
Die Bewerbung erfolgt nicht bei den Universitäten<br />
bzw. Hochschulen, sondern direkt auf der Seite<br />
www.hochschulstart.de. Ähnlich wie beim DoSV<br />
muss man sich zunächst registrieren, bevor die<br />
eigentliche Bewerbung – ebenfalls direkt über<br />
Hochschulstart erfolgt.<br />
Die Zuweisung der Studienplätze erfolgt in<br />
mehreren Schritten:<br />
o In einer Vorabquote werden zunächst rund<br />
20 Prozent der Studienplätze vergeben, zum<br />
Beispiel an Härtefälle oder an Bewerber:innen,<br />
die sich verpflichtet haben, ihren Beruf in<br />
Bereichen mit einem besonderen öffentlichen<br />
Bedarf (zum Beispiel „Landärzt:innen“) auszuüben.<br />
o Von den verbliebenen Studienplätzen werden<br />
30 Prozent nach der Abiturbestenquote<br />
vergeben und weitere 10 Prozent über die<br />
zusätzliche Eignungsquote (z. B. Ergebnis<br />
eines Studieneignungstests). Mit 60 Prozent<br />
werden die meisten Studienplätze direkt von<br />
den Hochschulen vergeben, die hierfür eigene<br />
Auswahlverfahren verwenden können.<br />
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